Internationale Krankenversicherung für Individual- und Gruppenkunden. Leitfaden für den Vertrieb der ERGO Versicherungsgruppe AG GH_ERGO_SG_01/15

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1 Internationale Krankenversicherung für Individual- und Gruppenkunden Leitfaden für den Vertrieb der ERGO Versicherungsgruppe AG 1

2 Gesundheit und Versorgung zu Hause und im Ausland! Wenn Mitarbeiter von Firmenkunden sowie Einzelpersonen zur Verwirklichung beruflicher wie privater Ziele ins Ausland gehen, kommt der eigenen Gesundheit oftmals eine noch grössere Bedeutung zu, als dies bereits zu Hause der Fall ist. Nicht selten hängt der Erfolg eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes von den gesundheitlichen Rahmenbedingungen ab. Niemand kann immerwährende Gesundheit garantieren, aber als internationaler Krankenversicherer ist die Globality S.A. darauf fokusiert, immer und überall die bestmögliche medizinische Versorgung bereitzustellen. Ein weltumspannendes, gleichen Qualitätsstandards verpflichtetes Versorgungsnetzwerk sowie ein individueller, höchsten Ansprüchen genügender Versicherungsschutz sind die Garanten dafür, dass die Globality S.A. ihrem Anspruch und den Erwartungen ihrer Kunden immer und überall gerecht wird. Mit speziellen Tarifen, die sich an den Erfordernissen von sogenannten Expatriates orientieren und dem einzigartigen Service-Konzept Globalites stellt die Globality S.A. das Wohlergehen eines jeden Versicherten in den Mittelpunkt ihres Handelns. Damit hat sie sich über Jahre hinweg das Vertrauen ihrer Kunden verdient, sei es das der Entscheider im Firmenkundensegment, sei es das der Menschen, die im Ausland leben und arbeiten. Mit ihrer Zugehörigkeit zur Munich Re Gruppe / Munich Health kann die Globality S.A. auf eine grosse Erfahrung in der internationalen Krankenversicherung zurückblicken. In der Gruppe nutzt sie darüber hinaus die lokalen Präsenzen und Ressourcen der Munich Re Gruppe. Think globally, act locally ist für die Globality S.A. mehr als nur eine moderne Phrase. Von ihrem Hauptsitz in Luxemburg aus organisiert und steuert die Globality S.A. ihr weltweites Netzwerk aus Assistance- und Service-Partnern sowie Leistungserbringern. Dabei ist sie selbstverständlich auf allen Kontinenten vertreten. Globality S.A. versteht sich als Teil der globalen Expat-Gemeinde. Sie ist dort, wo ihre Kunden sind, in den aktuellen und aufstrebenden Zentren der Weltwirtschaft. Die Globality S.A. immer in der Nähe zu wissen, ausgestattet mit dem besonderen Know-how über zum Teil höchst unterschiedliche Gesundheitssysteme, schafft die notwendige Gelassenheit, sich ganz und gar dem eigentlichen Zweck des Auslandsaufenthaltes und beruflichen Herausforderungen widmen zu können. Die ERGO Versicherungsgruppe AG ist eine der führenden Versicherungsgruppen in Deutschland und ebenfalls Mitglied der Munich Re Familie. Sie bietet ihren Firmen- und Privatkunden ein umfassendes, innovatives Angebot an Versicherungsprodukten. Ziel der Partnerschaft zwischen der ERGO Versicherungsgruppe AG und Globality S.A. ist der gemeinsame Vertrieb der Tarife Globality CoGenio und Globality YouGenio im deutschen Markt. Durch die Kooperation zwischen der ERGO Versicherungsgruppe AG und Globality S.A. ergänzt die ERGO Versicherungsgruppe AG ihr umfangreiches Produktportfolio durch die hoch spezialisierten Programme der Globlaity S.A in einem nach wie vor sehr stark wachsenden Segment, der internationalen Krankenversicherung. Düsseldorf/ Luxemburg im Juni

3 Inhalt 1. Einführung Der Gedanke hinter diesem Leitfaden Globality Health wer sind wir? Internationale Krankenversicherung was ist das überhaupt? Unsere Tarife welcher Tarif passt zu wem? Vertriebsunterstützung wer und wie? Globality Individualtarife YouGenio for Germany und YouGenio World Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Zielregionen Moratorium versus Einschluss von Vorerkrankungen Kontrahierungszwang Allgemeine Wartezeiten Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge Beiträge Vertragswährung Vertragssprachen Antragsformular Wechsel der Tarifstufe Beendigung des Versicherungsvertrages Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Deckungsobergrenzen / Jahreshöchstbeitrag Zielregionen Moratorium versus Einschluss von Vorerkrankungen Kontrahierungszwang Allgemeine Wartezeiten Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge Beiträge Vertragswährung Vertragssprachen Unterschiede YouGenio for Germany und YouGenio World Anerkennung des YouGenio for Germany bei deutschen Behörden Globality CoGenio Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Zielregionen Mindestgruppengröße Varianten des Gruppenvertrages Wesen des Gruppenvertrages Umgang mit Vorerkrankungen / bestehenden Schwangerschaften Allgemeine Wartezeiten Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge Beiträge/ Beitragskalkulation Vertragswährungen Vertragssprachen Beitritt zum Gruppenvertrag Wechsel der Tarifstufe Beendigung der Versicherung Beendigung des Versicherungsschutzes Fortführung des Versicherungsschutzes innerhalb Globality YouGenio Dezentrales Service- und Assistance-Konzept Globalites Globalites Service Card Voraussetzungen für die Abgabe von Angeboten durch den Vertrieb der ERGO Versicherungsgruppe AG Übermittlung von Anträgen/ Beitrittserklärungen/ Meldelisten Anlagen 3

4 1. Einführung 1.1 Der Gedanke hinter diesem Leitfaden Dieser Leitfaden soll einen Überblick über die Globality S.A. sowie die von ihr angebotenen Versicherungslösungen bieten. Ebenso finden Sie hier wichtige Infomationen von der ersten Kontaktaufnahme zur Erstellung eines Angebotes bis hin zum Abschluss des Versicherungsvertrages. 1.2 Globality Health wer sind wir? Die Globality S.A. mit Sitz in Luxemburg ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Munich Re Gruppe und gehört dort zum Segment Munich Health. Das Kerngeschäft des im Jahr 2008 gegründeten Unternehmens liegt in der Bereitstellung internationaler Krankenversicherungslösungen für Firmen und deren Mitarbeiter inklusive deren Angehöriger sowie für Privatpersonen und deren Familien. Mit einem weltweiten Netzwerk von Serviceprovidern sowie mehr als 5000 Experten an 26 internationalen Standorten gewährleisten wir die kompetente Betreuung unserer Versicherten und das rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. 1.3 Internationale Krankenversicherung was ist das überhaupt? Eine private Auslandskrankenversicherung schützt vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland. Das Angebot richtet sich an all jene Berufstätige, Auswanderer oder auch Langzeitreisende, die sich zeitlich unbegrenzt absichern möchten. International ist dieses Thema unter dem Stichwort IPMI, International Private Medical Insurance, bekannt. 1.4 Unsere Tarife welcher Tarif passt zu wem? Je nach Zielgruppe bietet die Globality Health grundsätzlich 2 Varianten des Versicherungsschutzes an. Für das Individualgeschäft bietet der Tarif YouGenio eine Lösung für den Krankenversicherungsbedarf von Einzelpersonen und deren Familien. Die Versicherung von Gruppen ab einer Mindestgrösse von 5 Personen ist über den Tarif CoGenio möglich. Über CoGenio können so z.b. Firmen Ihre ins Ausland entsendeten Mitarbeiter versichern. Verschiedene Varianten der Vertragskonstellation ermöglichen es, ein in diesem stark wachsenden Markt genau auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmtes Angebot zu erstellen. In beiden Tarifen sind die verschiedene Deckungskonzepte wählbar. Eine genaue Übersicht über die jeweiligen Tarifstufen finden Sie den jeweiligen Produktbroschüren und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert, also ohne Bildung von Altersrückstellungen. Somit werden auch keine Arbeitgeberbescheinigungen gemäss 257 SGB V ausgestellt. 1.5 Vertriebsunterstützung wer und wie? Ein eigens für den deutschen Markt aufgestelltes Corporate Sales Team in Luxemburg steht dem ERGO- Aussendienst in sämtlichen Belangen rund um die Globality Produkte zur Verfügung begleitend vom Erstkontakt, über die Erstellung von Versicherungsvorschlägen bis hin zum Vertragsabschluss. Weiterhin stehen Ihnen Regional Sales Directors für Vertriebsaktivitäten gerne auch vor Ort zur Verfügung, insbesondere für gezielte die Vorbereitung von Kundengesprächen, Präsentationen usw. 4

5 1.6 Wie sind wir intern aufgestellt? Wer macht was? Globality Health stellt die Tarife Globality CoGenio, Globality YouGenio for Germany und Globality YouGenio World als vertriebsfähige Tarife zur Verfügung. Ergänzungen oder Änderungen der Tarife, wie z.b. die Änderung der AVB können ausschließlich durch die Globality Health vorgenommen werden. Die den Tarifen zugrunde liegende Beitragskalkulation wird ausschließlich und zentral von der Globality Health durchgeführt. Anfragen zu den Individualtarifen YouGenio beantwortet Ihnen unser Individual Sales Desk (ISD). Sie erreichen die Kollegen unter der Telefonnummer / oder per unter contact@globality-health.com. Auch Angebotsanfragen für das Individualgeschäft werden von hier aus beantwortet. In allen anderen vertrieblichen Fällen wenden Sie sich bitte an das Corporate Sales Team Germany: Per Sales-Support@globality-health.com Per Telefon: / Alles Grundsätzliche und die Vertriebsunterstützung vor Ort wird durch unsere Regional Sales Directors geleistet. Verkaufsmaterial wird durch die Globality Health in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt. Broschüren und AVB stehen für die Tarife CoGenio und YouGenio World auch in spanischer und französischer Sprache zur Verfügung. Bei administrativen Fragen erreichen Sie uns wie folgt: Unsere Leistungsabteilung erreichen Sie unter: Einzelversicherung: claims-yougenio@globality-health.com Tel / Gruppenversicherung: claims-group@globality-health.com Tel / Unsere Vertragsabteilung bei Anfragen zu Ab- und Anmeldungen, Policierung und Rechnung erreichen Sie unter: Einzelversicherung : service-yougenio@globality-health.com Tel / Gruppenversicherung: service-group@globality-health.com Tel / Vergütung Gemäss des Kooperationsvertrages zahlt die Globality Health für vermitteltes Geschäft eine Vergütung an die ERGO Gesellschaften. Die ERGO zahlt dann eine Vergütung an Ihre Vertriebe bzw. Vertriebspartner. Einzelheiten zu Provision, Vergütung und Wertung entehmen Sie bitte dem ERGO-Fakt aus September

6 Vertriebsunterstützung vor Ort PLZ-Gebiete 0, 1, 2, 3, 4 & 5* PLZ-Gebiete 6, 7, 8 & 9* Stefan Theisen Regional Sales Director Globality S.A. 13, rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg Tel / Mobil 0172 / stefan.theisen@globality-health.com Andre Lammering Regional Sales Manager Globality S.A. 13, rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg Tel / Tel Deutschland andre.lammering@globality-health.com *Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der jeweiligen ERGO Direktion. übergreifend Cornelia Röskau Head of Sales Germany Globality S.A. 13, rue Edward Steichen L-2540 Luxembourg Tel / Tel Deutschland cornelia.roeskau@globality-health.com 6

7 2. Globality Individualtarife YouGenio for Germany und YouGenio World 2.1 Globality YouGenio for Germany Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis Versicherungsfähig sind alle Personen, die sich vorübergehend für mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten. Hierzu gehören auch Ausländer, die sich mit (befristetem) Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und keine substitutive Krankenversicherung benötigen; die also kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben (s. auch Punkt 2.3) Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Der Tarif Globality YouGenio for Germany gliedert sich in die Tarifstufen Plus und Top. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich nach Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der genaue Leistungsumfang kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Darüber hinaus gibt es folgende Varianten einer Selbstbeteiligung: Tarifstufen Globality YouGenio for Germany Plus und Top: Wählbare Selbstbeteiligungen von 0, 250, 500 oder Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherte Person und nur bei Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen Zielregionen Bei Globality YouGenio for Germany gibt es zwei Zielregionen: Zielregion I : Weltweit mit USA Zielregion II: Weltweit ohne USA Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II vereinbart, so gelten folgende Besonderheiten: Bei vorübergehender Ausreise (d.h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland innerhalb der Zielregion II besteht in den USA auch Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Reisen zum Zweck einer Behandlung in den USA sind nicht versichert. Ist Versicherungsschutz für die Zielregion I vereinbart, werden die im Rahmen bestimmter stationärer, ambulanter und Zahnbehandlungen geltenden Höchstsätze und Pauschalen verdoppelt. Ist eine Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Maßnahmen begrenzt, so gilt diese Begrenzung unverändert weiter. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt ebenfalls unverändert bestehen Moratorium versus Einschluss von Vorerkrankungen Vorerkrankungen, die im Zeitraum von 5 Jahren vor dem Vertragsbeginn bestanden haben, sind für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (es gilt die Moratoriumsklausel). Es gilt eine Wartezeit von 24 Monaten für die aufgrund einer Vorerkrankung sowie deren Folgen entstehenden Behandlungskosten; nach einer ununterbrochenen Versicherungsdauer von 24 Monaten werden erstattungsfähige Aufwendungen für Vorerkrankungen sowie deren Folgen gezahlt, vorausgesetzt, dass der Versicherte innerhalb dieser Wartezeit behandlungs- und beschwerdefrei war, keine ärztlichen Konsultationen erfolgten und keine Medikamente verabreicht oder notwendig wurden. Eine Verlängerung der Moratoriumsklausel ist möglich. Der Einschluss von Vorerkrankungen ist möglich durch individuelle Gesundheitsprüfung (versicherungsmedizinischer Zuschlag oder Leistungsausschluss) Wenn sich ein Antragsteller einmal für den Einschluss der Vorerkrankungen und die damit verbundene Gesundheitsprüfung entschieden hat, kann im Anschluss an die Gesundheitsprüfung nicht mehr das Moratorium gewählt werden! 7

8 2.1.5 Kontrahierungszwang Es besteht kein Kontrahierungszwang für den Versicherer, ggf. kann Globality Health einen Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen Allgemeine Wartezeiten Wartezeiten bestehen für Schwangerschaft, Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnkronen, funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie betragen 8 Monate ab Versicherungsbeginn Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge Eintrittsalter = tatsächliches Alter bei Versicherungsbeginn bei Erreichen der nächst höheren Altersgruppe steigt der Beitrag entsprechend ab dem nächsten Versicherungsjahr Beiträge feststehende Unisexbeiträge (differenziert nach Altersstufen und Zielregionen; s. Anlage 4) individuelle versicherungsmedizinische Risikozuschläge möglich Vertragswährung Die Vertragswährungen sind wahlweise EUR, USD oder GBP Vertragssprachen Die möglichen Vertragssprachen, in denen z.b. die Versicherungsdokumente erstellt werden, sind Deutsch und Englisch Antragsformular Beantragung der Versicherung durch ein Antragsformular (Anlage 5). Eine Kopie des (befristeten) Aufenthaltstitels muss mit beigefügt werden. (s. hierzu auch Punkt 2.3) Wechsel der Tarifstufe zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres möglich Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz mit Risikoprüfung Wartezeiten gelten für den hinzu kommenden Teil des Versicherungsschutzes Beendigung des Versicherungsvertrages Der Versicherungsvertrag ist zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen; er verlängert sich nach Ablauf jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres dieser Verlängerung schriftlich widerspricht. Der Versicherungsvertrag endet ebenfalls, wenn die versicherte Person den Auslandsaufenthalt vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet. Der Versicherungsschutz erlischt grundsätzlich mit der Beendigung der Versicherung (auch für schwebende, das heißt noch andauernde Versicherungsfälle). 8

9 2.2 Globality YouGenio World Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis Versicherungsfähig sind alle Personen, die sich vorübergehend für mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten (s. auch Punkt 2.3) Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Der Tarif Globality YouGenio World gliedert sich in die Tarifstufen Plus und Top. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich nach Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der genaue Leistungsumfang kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Darüber hinaus gibt es folgende Varianten einer Selbstbeteiligung: Tarifstufen Globality YouGenio World Plus und Top: Wählbare Selbstbeteiligungen von 0, 250, 500, und Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherte Person und nur bei Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen Deckungsobergrenzen / Jahreshöchstbeitrag Die genannten Beträge für die nachfolgenden Tarifstufen gelten pro Person und Versicherungsjahr: Tarifstufe YouGenio World Plus: Tarifstufe YouGenio World Top: Zielregionen Bei Globality YouGenio World gibt es zwei Zielregionen: Zielregion I : Weltweit mit USA Zielregion II: Weltweit ohne USA Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II vereinbart, so gelten folgende Besonderheiten: Bei vorübergehender Ausreise (d.h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland innerhalb der Zielregion II besteht in den USA auch Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Reisen zum Zweck einer Behandlung in den USA sind nicht versichert. Ist Versicherungsschutz für die Zielregion I vereinbart, werden die im Rahmen bestimmter stationärer, ambulanter und Zahnbehandlungen geltenden Höchstsätze und Pauschalen verdoppelt. Ist eine Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Maßnahmen begrenzt, so gilt diese Begrenzung unverändert weiter. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt ebenfalls unverändert bestehen Moratorium versus Einschluss von Vorerkrankungen Vorerkrankungen, die innerhalb von 5 Jahren vor Vertragsbeginn bestanden haben, sind für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (es gilt die Moratoriumsklausel). Es gilt eine Wartezeit von 24 Monaten für die aufgrund einer Vorerkrankung sowie deren Folgen entstehenden Behandlungskosten; nach einer ununterbrochenen Versicherungsdauer von 24 Monaten werden erstattungsfähige Aufwendungen für Vorerkrankungen sowie deren Folgen gezahlt, vorausgesetzt, dass der Versicherte innerhalb dieser Wartezeit behandlungs- und beschwerdefrei war, keine ärztlichen Konsultationen erfolgten und keine Medikamente verabreicht oder notwendig wurden. Eine Verlängerung der Moratoriumsklausel ist möglich. Einschluss der Vorerkrankungen ist möglich durch individuelle Gesundheitsprüfung (Versicherungsmedizinischer Zuschlag oder Leistungsausschluss) Wenn sich ein Antragsteller einmal für den Einschluss der Vorerkrankungen und die damit verbundene Gesundheitsprüfung entschieden hat, kann im Anschluss an die Gesundheitsprüfung nicht mehr das Moratorium gewählt werden! Kontrahierungszwang Es besteht kein Kontrahierungszwang für den Versicherer, ggf. kann Globality Health einen Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. 9

10 2.2.6 Allgemeine Wartezeiten Wartezeiten bestehen für Schwangerschaft, Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnkronen, funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie betragen 10 Monate ab Versicherungsbeginn. Lediglich für Unfruchtbarkeitsbehandlungen beträgt die Wartezeit 24 Monate. Weitere Einzelheiten zu den Wartezeiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eintrittsalter/ Altersgruppensprünge Eintrittsalter = tatsächliches Alter bei Versicherungsbeginn bei Erreichen der nächst höheren Altersgruppe steigt der Beitrag entsprechend ab dem nächsten Versicherungsjahr Beiträge feststehende Unisexbeiträge (differenziert nach Altersstufen und Zielregionen; s. Anlage 4) individuelle versicherungsmedizinische Risikozuschläge möglich Vertragswährung Die Vertragswährungen sind wahlweise EUR, USD oder GBP Vertragssprachen Die möglichen Vertragssprachen, in denen z.b. die Versicherungsdokumente erstellt werden, sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch Antragsformular Beantragung der Versicherung durch ein Antragsformular Wechsel der Tarifstufe zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres möglich Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz mit Risikoprüfung Wartezeiten gelten für den hinzu kommenden Teil des Versicherungsschutzes Beendigung des Versicherungsvertrages Der Versicherungsvertrag ist zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen; er verlängert sich nach Ablauf jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres dieser Verlängerung schriftlich widerspricht. Der Versicherungsvertrag endet ebenfalls, wenn die versicherte Person den Auslandsaufenthalt vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet. Der Versicherungsschutz erlischt grundsätzlich mit der Beendigung der Versicherung (auch für schwebende, das heißt noch andauernde Versicherungsfälle). 10

11 2.3 Unterschiede YouGenio for Germany und YouGenio World Für Personen, die nach Deutschland einreisen ( Incoming-Geschäft ), ist zwingend der Tarif YouGenio for Germany zu wählen. Wichtig: Voraussetzung für die Annahme von Anträgen für das Incoming-Geschäft ist ein (befristeter) Aufenthaltstitel für Deutschland. Dies ist durch Beilage einer Kopie bei Antragseinreichung nachzuweisen.* Alle Tarifvarianten erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen des 193 Abs. 3 VVG, der Versicherungsschutz entspricht grundsätzlich in Art, nicht jedoch im Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des SGB V. Detaillierte Informationen über den Umfang der Leistungen sind dem entsprechenden Leistungskatalog zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Tarif YouGenio for Germany jedoch nicht arbeitgeberzuschussfähig ( 257 SGB V) ist. Für Personen, die erstmalig Deutschland verlassen, stehen sowohl die Tarifvarianten YouGenio for Germany als auch YouGenio World zur Auswahl. Personen, die sich bereits im Ausland befinden, kann ausschliesslich der Tarif YouGenio World angeboten werden. Die Nationalität der zu Versichernden ist hierbei nicht von Relevanz. * In Einzelfällen ist der Abschluss einer Krankenversicherung vor Vorlage eines Aufenthaltstitels möglich, wenn als Voraussetzung für die Gewährung eines Aufenthaltstitels der Nachweis einer Krankenversicherung erforderlich ist. In diesen Sonderfällen ist der Antrag per mit dem entsprechenden Vermerk Einzelfallentscheidung im Betreff an service-yougenio@globality-health.com zu senden. 11

12 3. Globality CoGenio 3.1 Zielgruppe/ Versicherbarer Personenkreis Unternehmen und Organisationen, die Mitarbeiter/Mitglieder für mindestens 3 Monate ins Ausland entsenden; mitreisende Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) sind ebenfalls mitversicherbar. 3.2 Tarifstufen/ Selbstbeteiligungen Der Tarif Globality CoGenio gliedert sich generell in die Tarifstufen Top, Plus und Classic. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich in Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der genaue Leistungsumfang kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Darüber hinaus gibt es folgende Varianten einer Selbstbeteiligung: Tarifstufe CoGenio Classic: Feste Selbstbeteiligung von 250 Tarifstufen CoGenio Plus und Top: Wählbare Selbstbeteiligungen von 0, 250, 500 oder Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherter Person und nur bei Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen. 3.3 Zielregionen Bei Globality CoGenio gibt es zwei Zielregionen: Zielregion I: Weltweit mit USA Zielregion II: Weltweit ohne USA Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II vereinbart, so gelten folgende Besonderheiten: Bei vorübergehender Ausreise (d.h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland innerhalb der Zielregion II besteht in den USA auch Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Ist Versicherungsschutz für die Zielregion I vereinbart, werden die im Rahmen stationärer, ambulanter und Zahnbehandlungen geltenden Höchstsätze und Pauschalen verdoppelt. Ist eine Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Maßnahmen begrenzt, so gilt diese Begrenzung unverändert weiter. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt ebenfalls unverändert bestehen. 3.4 Mindestgruppengröße Die Mindestgruppengröße beträgt für den Abschluss eines fakultativen Gruppenvertrages 5 Mitarbeiter (Hauptversicherte) oder mindestens 10 zu versichernde Personen. für den Abschluss eines obligatorischen Gruppenvertrages 10 Mitarbeiter (Hauptversicherte) oder mindestens zu versichernde 20 Personen. 3.5 Varianten des Gruppenvertrages Fakultativer Gruppenvertrag (freiwilliger Beitritt seitens der Mitarbeiter und der mitreisenden Familienangehörigen möglich) Vertrieb der drei Tarifstufen Top, Plus und Classic Grundsätzlich erfolgt bei fakultativen Gruppenverträgen eine individuelle Gesundheitsprüfung Obligatorischer Gruppenvertrag (alle Mitarbeiter und mitreisenden Familienangehörigen werden vom Arbeitgeber angemeldet) Vertrieb der drei Tarifstufen Top, Plus und Classic ohne Gesundheitsprüfung 12

13 3.6 Wesen des Gruppenvertrages Grundsätzlich sind die Gruppenverträge der Globality Health geschlossene Verträge. Was bedeutet das? In einen bestehenden Gruppenvertrag nach Tarif CoGenio kann ausschliesslich der Vertragspartner bzw. der betreuende Vermittler An- oder Abmeldungen von Versicherten tätigen. 3.7 Umgang mit Vorerkrankungen / bestehenden Schwangerschaften Vorerkrankungen, bestehende Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche aufgrund medizinischer Indikation, Wochenbetterkrankungen und deren Folgen können bei Globality CoGenio in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. 3.8 Allgemeine Wartezeiten Beim Tarif Globality CoGenio entfallen die Wartezeiten. 3.9 Eintrittsalter Eintrittsalter = tatsächliches Alter bei Versicherungsbeginn 3.10 Beiträge/ Beitragskalkulation Feststehende Beiträge bei fakultativen Verträgen (differenziert nach Altersstufen und Zielregionen; s. Anlage 1) individuelle Beitragskalkulation bei obligatorischen Verträgen Kriterien: Tarifstufe, Zielregion, bisherige Verweildauer der versicherten Personen im Ausland, ggf. vorliegende Schadenstatistiken des Vorversicherers, Altersstruktur der Gruppe Beitragszahlung kann entweder durch den Arbeitgeber insgesamt oder jeweils durch die Mitarbeiter selbst (für sich und die mitversicherten Personen) erfolgen 3.11 Vertragswährungen Die Grundwährung ist EUR. Als Vertragswährung können jedoch auch US Dollar oder Britisches Pfund gewählt werden. Die Wechselkurse für diese Währungen im Verhältnis zum EUR werden im Januar und Juli eines jeden Jahres überprüft und bei Bedarf angepasst Vertragssprachen Die möglichen Vertragssprachen, in denen z.b. die Versicherungsdokumente erstellt werden, sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch Beitritt zum Gruppenvertrag bei fakultativen Gruppenverträgen mittels einer Beitrittserklärung (s. Anlage 2) bei obligatorischen Gruppenverträgen im Rahmen eines vereinfachten Meldeverfahrens mittels einer Meldeliste (s. Anlage 3) Übernahme eines größeren Bestands bei Vertragsbeginn durch einen maschinellen Import der Versichertendaten mittels einer Import-Datei möglich 3.14 Wechsel der Tarifstufe Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz bei fakultativen Gruppenverträgen grundsätzlich mit Risikoprüfung Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ist im laufenden Versicherungsjahr, die Reduzierung zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres möglich Beendigung der Versicherung Die im Rahmen des Gruppenvertrages vereinbarten Versicherungsverhältnisse enden wenn der Gruppenvertrag beendet wird wenn die versicherten bzw. mitversicherten Personen aus dem versicherbaren Personenkreis ausscheiden durch den Tod der versicherten bzw. mitversicherten Personen bei Abmeldung einer versicherten oder mitversicherten Person vom Gruppenvertrag bei Nichtigkeit des Versicherungsverhältnisses 13

14 3.16 Beendigung des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erlischt grundsätzlich mit der Beendigung der Versicherung (auch für schwebende, das heißt noch andauernde Versicherungsfälle). Bei Beendigung des Gruppenvertrages oder bei Tod der versicherten Person wird für schwebende Versicherungsfälle (im 2. Fall für die mitversicherten Personen) noch bis zu einer Höchstdauer von vier Wochen weiter geleistet Fortführung des Versicherungsschutzes innerhalb Globality YouGenio Versicherte bzw. mitversicherte Personen können ggf. im Falle des Ausscheidens aus dem Gruppenvertrag nach Tarif Globality CoGenio ihr Versicherungsverhältnis im Tarif Globality YouGenio fortsetzen, unter der Voraussetzung, dass der Auslandsaufenthalt fortbesteht und sie mindestens drei Monate im Gruppenvertrag versichert waren. Die detaillierten Voraussetzungen für die Fortführung des Versicherungsschutzes werden jeweils im Gruppenvertrag beschrieben und vereinbart. 4. Dezentrales Service- und Assistance-Konzept Globalites Durch das stetig wachsende Netzwerk von Partnern weltweit kann die Betreuung der versicherten Personen innerhalb der Regionen gewährleistet werden, in denen sie sich aufhalten. Die Globalites leisten einen wesentlichen Beitrag, um die elementaren Ziele unserer Kunden, die optimale Versorgung zu angemessenen Preisen sowie effizienten und guten Service, zu erreichen. Die Einbindung der lokalen Servicecenter bietet viele Vorteile: Kostenkontrolleur und Verhandlungsführer vor Ort (mit Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen) zeitnahe Übermittlung von Kostenübernahmegarantien an Krankenhäuser Leistungsbearbeitung und Auszahlung von Leistungen vor Ort umfassende Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten, z.b. medizinische Infrastruktur Möglichkeit zur Nutzung von Direct billing -Netzwerken verlängerter Arm des Assistancepartners und damit eine Art regionale, örtliche Notrufzentrale perfekte Betreuung aller Versicherten durch die Nutzung einer einheitlichen IT-Plattform Eclaims Tool und weitere Serviceleistungen für eine schnelle Leistungserstattung 14

15 Der Assistancepartner der Globality Health ist EuroAlarm. Als ein Teil der Munich Re bedient EuroAlarm die European Travel Insurance Group (ETI), einen Zusammenschluss von 18 globalen Reiseversicherungsspezialisten. Im Jahr 2012 bearbeitete EuroAlarm ca Meldungen und Notfälle. Die Einbindung von EuroAlarm als medizinische Notrufzentrale bietet Firmenkunden und den versicherten Personen unter anderem folgenden Nutzen: weltweite Assistance in über 20 Fremdsprachen 24h / 365 Tage im Jahr erreichbar weltweite Evakuierung/Repatriierung Netzwerk von Spezialisten zur Sicherung einer optimalen Versorgung weltweit ständig aktualisierte medizinische Datenbanken 5. Globalites Service Card Alle versicherten und mitversicherten Personen erhalten eine Globalites Service Card, die zahlreiche Funktionen beinhaltet: Identifikation als Privatpatient gegenüber medizinischen Leistungserbringern (Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser) Auf einen Blick erhalten die versicherten Personen die wichtigen Telefonnummern, unter denen erfahrene Mitarbeiter der Globalites und ihrer Partner rund um die Uhr auch sonn- und feiertags für sie erreichbar sind. Darüber hinaus erhalten die versicherten und mitversicherten Personen in den USA durch das Globalite New York eine Apothekenkarte, mit der versicherte Arzneimittel und nicht verschreibungspflichtige Artikel mit erheblichen Preisnachlässen erworben werden können. Ebenfalls wird den versicherten und mitversicherten Personen über das Globalite New York eine Zahnarztkarte zur Verfügung gestellt, durch die bei Vorlage in der Praxis mit dem behandelnden Zahnarzt eine Direktabrechnung vereinbart werden kann. 15

16 6. Voraussetzungen für die Abgabe von Angeboten durch den Vertrieb der ERGO Versicherungsgruppe AG 6.1 Globality YouGenio for Germany / YouGenio World Folgende Unterlagen müssen dem Interessenten bei einem Angebot für Globality YouGenio ausgehändigt werden: Angebotsschreiben (von der Globality Health zur Verfügung gestellte Angebotsvorlage) Produktbroschüre Allgemeine Versicherungsbedingungen Antrag (Beispiel, s. Anlage 5) Bei Versand des Angebotes per wird eine Kopie der an contact@globality-health.com geschickt. Bei Versand des Angebotes per Post wird das Angebotsschreiben per (mit dem Hinweis Versand per Post ) an contact@globality-health.com geschickt. 6.2 Globality CoGenio Zum Schutz der individuellen Vertriebsleistung soll vermieden werden, dass ein Unternehmen über mehrere Vertriebskanäle ein Angebot zu Globality CoGenio erhält. Deshalb werden alle Unternehmen, zu denen via ERGO eine Angebotsanforderung erfolgt, intern bei Globality Health erfasst. Der Angebotsschutz gilt so lange, bis entweder ein weiterer Vermittler durch eine Vollmacht die Zuständigkeit nachweist oder der Firmenkunde selbst eindeutig den zuständigen Vermittler mitteilt. Angebote für obligatorische Gruppenverträge erstellt die Globality Health aufgrund des durch die ERGO Vertriebe übermittelten Angebotdatenblattes (s. Anlage 6). Das Angebotsdatenblatt wird an Sales- Support@globality-health.com übermittelt. Sobald alle relevanten Daten vorliegen, erfolgt die Kalkulation des Beitrages und die Erstellung des entsprechenden Angebotes durch die Globality Health. Dieses Angebot wird dem jeweiligen Vertriebsmitarbeiter als PDF-Dokument per zur Verfügung gestellt. Angebote sind grundsätzlich drei Monate gültig. ERGO informiert Globality Health zum Ablauf der Gültigkeitsdauer über den Verhandlungsstand, zu Veränderungen der Datenlage sowie über eventuell notwendige Anpassungen bzw. zur Verlängerung des Angebotschutzes. Sämtliche Verhandlungen bezüglich der kalkulierten Beiträge, eventueller Leistungsanpassungen, Servicezusagen oder ähnlicher vertragsrelevanter Punkte erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit oder durch die Globality Health. Bei der Zusage eines Firmenkunden erfolgt die Erstellung des Gruppenvertrages auf der Grundlage der durch den Vertrieb der ERGO per an Sales-Support@globality-health.com übermittelten Informationen. Der Gruppenvertrag wird dem Vermittler oder auf Wunsch dem Firmenkunden direkt als PDF-Datei per mit der Bitte um Rücksendung von zwei original unterzeichneten Exemplaren zur Verfügung gestellt. 16

17 7. Übermittlung von Anträgen / Beitrittserklärungen / Meldelisten 7.1 Globality YouGenio for Germany / YouGenio World Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag Globality YouGenio ist per an service-yougenio@globality-health.com zu übermitteln. Hinweis: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. 7.2 Globality CoGenio Bei Abschluss eines Gruppenvertrages stellt die Globality Health den Firmenkunden die entsprechende Beitrittserklärung (für fakultative Gruppenverträge) oder die entsprechende Meldeliste (für obligatorische Gruppenverträge) als beschreibbare Dateien zur Verfügung. Sofern gemäß Abstimmung mit dem Firmenkunden der ERGO-Vermittler die entsandten Mitarbeiter beim Ausfüllen der Beitrittserklärung unterstützt, erhält der Vermittler die Beitrittserklärung. Bei Bedarf kann den Firmenkunden oder den Vermittlern eine Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung zur Verfügung gestellt werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind dann jeweils per an service-group@globality-health.com zu übermitteln. 17

18 Anlage 1 Beitragstabelle Globality CoGenio (fakultativ, Stand ) 18

19 Anlage 2 Beitrittserklärung Globality CoGenio (fakultative Gruppenverträge; 1. Seite als Beispiel) 19

20 Anlage 3 Meldeliste Globality CoGenio (obligatorische Gruppenverträge) 20

21 Anlage 4 Beitragstabelle Globality YouGenio for Germany (Stand: ) 21

22 Beitragstabelle Globality YouGenio World (Stand: ), Auszug Zone 1 als Beispiel 22

23 Anlage 5 Antrag Globality YouGenio for Germany (1. Seite als Beispiel) 23

24 Anlage 6 Angebotsdatenblatt Globality CoGenio (1. Seite als Beispiel) 24

25 Anlage 7 Leistungsantrag (1. Seite als Beispiel) 25

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