Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie Studienjahr 16/17 in Salzburg

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1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie Studienjahr 16/17 in Salzburg FB Psychologie - Universität Salzburg Stand 6. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1 WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE Wer muss sich zum Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg Studienjahr 16/17 anmelden und wer nicht? Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? Wieviele Personen starten voraussichtlich das Masterstudium im Studienjahr 16/17? Wie erfolgt die Zuteilung zu den Spezialisierungen im Masterstudium? Welche ECTS-Credits können im WS 16/17 für das Reihungsverfahren berücksichtigt werden? Spezielle Hinweise für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg? Wie schreibe ich mich als AbsolventIn des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg in das Masterstudium Psychologie in Salzburg ein? Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? Diverse Fragen zum Master Aufnahmeverfahren 2016/ Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie in Salzburg zugelassen zu werden? Wann wird mein Studium als gleichwertig zu einem Bachelorstudium Psychologie anerkannt? Kann ich, sofern mir mitgeteilt wird, dass einzelne Bereiche nicht ausreichend in meinem vorgelegten Studium absolviert wurden, diese Bereiche nachholen? Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Masterstudium sein? Wie viele BewerberInnen werden zugelassen? Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen?

2 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg Werden BewerberInnen, die einen Bachelor Psychologie Abschluss der Universität Salzburg haben, anders behandelt als die restlichen BewerberInnen? Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Bachelorstudium Psychologie einsteigen? Fragen zur Anmeldung Wo finde ich die Plattform zur verpflichtenden Online-Anmeldung Wie und wo meldet man sich korrekt an? Bis wann kann man sich Online anmelden? Welche Unterlagen muss ich im Verfahren nach Salzburg senden? Kann ich mich auch anmelden, wenn ich bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Bachelorstudiums erbracht habe, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt? Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Was geschieht, wenn ich den Unkostenbeitrag nicht fristgerecht einzahle? Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Können Unterlagen auch persönlich abgegeben werden? Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? Was geschieht, wenn mein Studium nicht als gleichwertig anerkannt wird und auch eine Zulassung mit Auflagen nicht möglich ist? Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich nicht teilnehmen werde? An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? Wo finde ich die Studienabteilung (SES)? Fragen zur Aufnahmeprüfung Wo und Wann findet die Aufnahmeprüfung statt? Welche Anforderungen werden bei der Aufnahmeprüfung an mich gestellt? Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Findet auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung statt? Kontakt und Informationsmöglichkeiten An wen wende ich mich bei Fragen? Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Masterstudium Psychologie habe? Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt das, dass ich fix Psychologie studieren darf? Einschreiben in ein anderes Studium?

3 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 3 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Fragen zum Start des Masterstudiums Wann sollte man sich für das Studium einschreiben?

4 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 4 1 WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Wer muss sich zum Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg Studienjahr 16/17 anmelden und wer nicht? Alle AbsolventInnen des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg können sich OHNE Teilnahme am Aufnahmeverfahren in das Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg einschreiben (gesetzliche Grundlage Universitätsgesetzt 2002). Alle anderen InteressentInnen deren Bachelorabschluss Psychologie (oder gleichwertig) von einer anderen in- oder ausländischen Universität/Hochschule stammt, müssen am Aufnahmeverfahren zum Masterstudium teilnehmen, um eine Zulassung erhalten zu können. 1.2 Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? NEIN - sowohl für die TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahren (sog. externen BewerberInnen) als auch für Bachelor Psychologie AbsolventInnen der Universität Salzburg gilt, dass die Einschreibung in das Masterstudium Psychologie an der Universität Salzburg ausschließlich in Wintersemestern möglich ist. 1.3 Wieviele Personen starten voraussichtlich das Masterstudium im Studienjahr 16/17? Von denjenigen, die das Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen, erhalten 20 Personen eine Zulassung. Zu diesen kommen die BachelorabsolventInnen der Universität Salzburg hinzu, das werden voraussichtlich Personen sein. 1.4 Wie erfolgt die Zuteilung zu den Spezialisierungen im Masterstudium? Es gilt prinzipiell das Reihungsverfahren laut Rahmencurr. der Universität Salzburg (RV) - die Kriterien gelten in dieser Reihenfolge: ˆ Warteliste aus dem Vorjahr ˆ Studienfortschritt (absolvierte ECTS-credits) ˆ Höhere Anzahl an positiv absolvierten Prüfungen ˆ Höhere Anzahl an Semestern ˆ Nach ECTS gewichteter Notendurchschnitt das Los. In PLUSonline wird eine virtuelle Lehrveranstaltung angelegt Masterstudium Psychologie: Spezialisierungen. Die 4 Gruppen dieser LV entsprechend den 4 möglichen Spezialisierungen. Sie geben Ihre Erstpräferenz durch die Anmeldung zu einer Gruppe bekannt. Die Vergabe der Plätze bei zu großer Anmeldezahl einer Gruppe erfolgt nach dem Reihungsverfahren des Rahmencurriculums. Deadline für Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung in PlusONLINE ist der Am erfolgt die Verständigung über die Ergebnisse der 1. Zuweisungsrunde zu den Spezialisierungen. Bis haben Sie dann die Möglichkeit sich auf Restplätze anderer Spezialisierungen umzumelden (sofern dort noch Plätze frei sind). Die endgültige Zuweisung erfolgt dann am

5 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 5 Eine Alternative, wenn Sie nicht in Ihre Wunschspezialisierung gekommen sind, sich auf die Warteliste für das nächste Studienjahr setzen zu lassen. Sie haben aber dann im ersten Studienjahr keinen Bonus für den Zugang zu Lehrveranstaltungen. Mit erfolgreicher Zuweisung (Bescheinigung) ist die Zulassungsvoraussetzung zu den LVen der Spezialisierungen erfüllt. Restplätze in den LVen werden dann nach den weiteren Kriterien des RV. Auch innerhalb der Spezialisierung erfolgt die Vergabe der Plätze nach RV (z.b. bei Parallelveranstaltungen). 1.5 Welche ECTS-Credits können im WS 16/17 für das Reihungsverfahren berücksichtigt werden? ˆ Bereits im Studium absolvierte ECTS (betrifft v.a. UmsteigerInnen) ˆ Anerkannte ECTS-Credits (z.b. Praktika, freie Wahlfächer) Der Anerkennungsantrag muss bis spätestens eingebracht sein (Ausnahme: StudienbewerberInnen, die am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben - bis 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens) Beachten Sie, dass ECTS-cr. und Noten aus dem Bachelorstudium nicht relevant sind für das Reihungsverfahren! 2 Spezielle Hinweise für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie für AbsolventInnen des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg? 2.1 Wie schreibe ich mich als AbsolventIn des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg in das Masterstudium Psychologie in Salzburg ein? AbsolventInnen mit aktiven PLUSonline / Webmail account Bei diesen Personen genügt eine via Webmail-Stud unter der Angabe der Matrikelnummer und des Geburtsdatums an studium@sbg.ac.at. In dieser beantragen Sie die Zulassung zum Masterstudium Psychologie. Ab 4. Juli ist die Zulassung möglich. Die Studienabteilung trägt das Masterstudium dann in PLUSonline ein. Eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig. Für die Studierenden ist dann nur noch der vorgeschriebene Beitrag zu bezahlen um inskribiert zu sein. AbsolventInnen mit inaktiven PLUSonline / Webmail account Persönliches Erscheinen unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. Studierendenausweises zu den Öffnungszeiten der Studienabteilung. Öffnungszeiten: MO, DI, DO: 09:00 bis 12:00 Uhr; MI: 12:00 bis 16:00 Uhr; FR: 08:00 bis 11:00 Uhr. Grundsätzlich gilt: Die Zulassung ist erst dann möglich, wenn der Bachelor Psychologie Studienabschluss bereits im PLUSonline aufscheint! PS: Woher weiß ich, ob mein PlusONLINE Account noch aktiv ist? Versuchen Sie sich in PlusOnline einzuloggen - wenn es funktioniert, ist der Account noch aktiv. 2.2 Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? NEIN - als AbsolventIn des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg müssen Sie zwar nicht an einem Aufnahmeverfahren teilnehmen - aber auch Sie können sich ausschließlich in einem Wintersemester in das Masterstudium Psychologie einschreiben.

6 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 6 3 Diverse Fragen zum Master Aufnahmeverfahren 2016/ Kann ich mich auch erst im Sommersemester 2017 in das Masterstudium Psychologie in Salzburg einschreiben? NEIN - wenn Sie eine Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren 16/17 für das Masterstudium Psychologie an der Universität erhalten müssen Sie sich entweder im Wintersemester 16/17 einschreiben. Andernfalls verfällt die Zulassung und Sie müssten 17/18 erneute am entsprechenden Aufnahmeverfahren teilnehmen. 3.2 Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie in Salzburg zugelassen zu werden? Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg Studienjahr 16/17 sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Abschluss eines Bachelorstudiums Psychologie oder Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Fundierte Deutschkenntnisse (Niveau B2) Zusätzlich sind für die korrekte Anmeldung für das Aufnahmeverfahren Master Psychologie Studienjahr 16/17 folgende Bedingungen zu erfüllen: Fristgerechte Online-Anmeldung unter STUDIENVORANMELDUNG: info - bis 29. Juli 2016 Bestätigung der Anmeldung über den per zugesandten Link Fristgereichte Einzahlung des Unkostenbeitrags von Euro 30. bis 10. August 2016 (einlangend) Fristgerechte Erbringung des Studienleistungsnachweises - bis 10. August 2016 (einlangend) Fristgerechte Erbringung des Nachweises des Studienabschlusses - bis 10. August 2016 (einlangend) PS: BewerberInnen die keine der EU/EWR Raum zugehörigen Nationalität haben benötigen zudem die besondere Universitätsreife - bitte wenden Sie sich in diesem Fall möglichst umgehend direkt per an die Studienabteilung studium@ sbg.ac.at, die Ihnen mitteilen wird, welche weiteren Bescheinigungen nötig sind. 3.3 Wann wird mein Studium als gleichwertig zu einem Bachelorstudium Psychologie anerkannt? Zuerst wird geprüft, ob der Studienabschluss von einer in Österreich anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt. Dann wird überprüft, ob das Studium in Inhalt und Umfang einem Bachelorstudium Psychologie der Universität Salzburg entspricht.

7 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg Kann ich, sofern mir mitgeteilt wird, dass einzelne Bereiche nicht ausreichend in meinem vorgelegten Studium absolviert wurden, diese Bereiche nachholen? Die Gleichwertigkeitsprüfung klärt automatisch, ob eine Zulassung mit Auflagen erfolgen kann, wenn die Inhalte und Umfang als nicht grundsätzlich gleichwertig beurteilt werden. BewerberInnen, die eine Zulassung mit Auflagen erhalten, werden von uns diesbezüglich verständigt. Innerhalb des Verfahrens wird mitgeteilt, wie viele ECTS in Summe Sie zusätzlich innerhalb des Masterstudiums aus dem Bachelorstudium nachbringen müssen, um einen Masterstudienabschluss zu erlangen. Eine exakte Auflistung darüber, welche Lehrveranstaltungen nachzubringen sind, wird von der Studienabteilung in Form des bedingten Zulassungsbescheids erstellt. 3.5 Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? NEIN - Sie können nur ein (=1) Studium zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen. 3.6 Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Masterstudium sein? Wenn Sie eine Schule mit deutscher Unterrichtssprache absolviert haben, wird dies als ausreichende Sprachkenntnis für die Absolvierung eines deutschsprachigen Studiums anerkannt. Die bloße Belegung von Deutsch als Unterrichtsfach in einer Schule mit nicht-deutscher Unterrichtssprache wird hingegen als nicht ausreichend bewertet. Die Unterrichtssprache an der Universität Salzburg ist deutsch. Die Universität fordert deshalb den Nachweis über Sprachkenntnisse entsprechend des europäischen Referenzrahmens auf dem Niveau B2 Mittelstufe Deutsch/ÖSD Mittelstufe (gem. GERS)ZMP/Goetheinstitut, etc. (Rückfragen diesbezüglich bitte an die Studienabteilung) Der Nachweis über diese Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Inskription an der Studienabteilung (SES) vorgelegt werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so wird der Studienbewerber/die StudienbewerberIn an den Fachbereich Germanistik zur Feststellungsprüfung des Deutschniveaus vermittelt; diese Einstufungstests finden beispielsweise Anfang Oktober statt. Kann bei diesem Sprachtest das geforderte Sprachniveau B2 nicht nachgewiesen werden, so gibt es die Möglichkeit das Studium als außerordentliche/r Hörer/in (beachten Sie dabei aber die Einschränkung bei der Belegung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) zu beginnen und Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache der Universität Salzburg zu absolvieren. Diese Deutschkurse müssen nicht zwingend an der Universität Salzburg absolviert werden. Deutschkurse müssen solange belegt werden, bis das geforderte Niveau B2 erreicht wurde - erst dann erfolgt eine Einschreibung als ordentlicher Studierender/ordentliche Studierende. Sie können erst dann Veranstaltungen des FB Psychologie besuchen, wenn die Bestätigung über das B2 Niveau vorliegt. 3.7 Wie viele BewerberInnen werden zugelassen? 20 sog. externe BewerberInnen erhalten eine Zulassung für das Masterstudium Psychologie in Salzburg für die Einschreibung in das Studienjahr 16/17. Zu diesen kommen dann die AbsolventInnen des Bachelorstudiums Psychologie der Universität Salzburg hinzu, die hier das Studium fortsetzen wollen.

8 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Es werden alle BewerberInnen mit einem Bachelorstudienabschluss Psychologie (od. gleichwertig), die aus einem Staat der EU oder des EWR stammen, bezüglich der Zulassung zum Verfahren gleich behandelt. BewerberInnen, die aus einem Staat kommen, der nicht dem EU oder EWR Raum angehört, müssen einen Studienplatznachweis erbringen. Innerhalb des Aufnahmeverfahrens werden alle Personen gleich behandelt. Es gibt keine Quote für ÖsterreicherInnen, wie es diese bei der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich gibt. 3.9 Werden BewerberInnen, die einen Bachelor Psychologie Abschluss der Universität Salzburg haben, anders behandelt als die restlichen BewerberInnen? Ja - sie dürfen ohne Aufnahmeverfahren direkt in das Masterstudium Psychologie (wenn sie das wollen) Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? JEIN - Grundsätzlich gilt eine Zulassung für die Einschreibung in das jeweilige Studienjahr und verfällt erst danach. Wenn Sie die Zulassung nicht für die Einschreibung in das Wintersemester 16/17 nutzen, müssen Sie erneut an dem Aufnahmeverfahren für das nächste Studienjahr teilnehmen Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Bachelorstudium Psychologie einsteigen? Die Universität Salzburg bietet kein Diplomstudium Psychologie mehr an. Der Einstieg in das Bachelorstudium Psychologie ist nach erfolgreicher Teilnahme am jeweiligen Aufnahmeverfahren möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium finden Sie unter bachelor. Sie können sich parallel für das Aufnahmeverfahren zum Bachelor- und Masterstudium Psychologie anmelden, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium Psychologie erfüllen. Bitte beachten Sie, dass dieses zusätzliche Verfahren völlig eigenständig betrachtet wird - daher auch die geforderten Unterlagen zu übermitteln sind, der Unkostenbeitrag erneut einzuzahlen ist, etc.

9 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 9 4 Fragen zur Anmeldung 4.1 Wo finde ich die Plattform zur verpflichtenden Online- Anmeldung Unter STUDIENVORANMELDUNG: online/aufnahmeverfahren.info 4.2 Wie und wo meldet man sich korrekt an? Anmeldungen sind korrekt, wenn: 1. Sie sich fristgerecht - 1. April 2016 bis 29. Juli 2016 (24.00 Uhr) - unter https: //online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info angemeldet haben und 2. die Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt wurde und 3. wenn Sie bis 10. August 2016 einlangend den Überblick der Studienleistungen (Lehrveranstaltungen, etc. inklusive ECTS-Punkten) an aufnahmeverfahren. psychologie@sbg.ac.at übermittelt haben (bitte umgehend nach Anmeldung zusenden, damit die Gleichwertigkeit des Studiums geprüft werden kann) und 4. die Bestätigung über den Abschluss des Bachelorstudiums Psychologie (bzw. gleichwertigen Studiums) bis 10. August 2016 eingelangt ist und 5. wenn Sie den Unkostenbeitrag von Euro 30. entsprechend der Anweisung der zugesandten fristgerecht eingezahlt haben (bis spätestens 10. August 2016 einlangend!) und 6. wenn Sie einen Studienabschluss haben, der dem Bachelorstudium Psychologie als gleichwertig bewertet wurde. 4.3 Bis wann kann man sich Online anmelden? Spätestens bis Freitag, 29. Juli 2016, Uhr. 4.4 Welche Unterlagen muss ich im Verfahren nach Salzburg senden? Bis spätestens 010. August 2016 muss eine Bestätigung bezüglich des bei der Anmeldung angegebenen Studienabschlusses in der Studienabteilung (SES) eingelangt sein. Es handelt sich dabei entweder um das Abschlusszeugnis (nicht-beglaubigte Kopien sind ausreichend das Original wird bei der persönlichen Einschreibung überprüft) oder, wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, eine Bestätigung der postsekundären Bildungseinrichtung. Das Formular für diese Bestätigung finden Sie als letzte Seite der Details zum Aufnahmeverfahren Master. Nachdem Sie sich online angemeldet haben und Ihre Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt haben, werden Sie ebenfalls aufgefordert, an die adresse: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg.ac.at einen Überblick über Ihre Studienleistungen (Lehrveranstaltungen, Module, Kurse, etc.) inklusive der dafür erhaltenen

10 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 10 ECTS-Punkte zu übermitteln (bis spätestens 10. August 2016 einlangend). Bitte senden Sie diesen Überblick direkt im Anschluss an Ihre Online-Anmeldung. Die vorgelegten Studienleistungen müssen Sie innerhalb des vorgelegten Studiums erbracht haben. Unter master finden Sie ein Beispiel, wie dieser Studienleistungsnachweis aussehen soll. Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen. Dies gilt nicht für englischsprachige Dokumente. BewerberInnen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der Aufnahmeprüfung haben könnten, müssen eine fachärztliche Bestätigung oder ein psychologisches Gutachten als Nachweis erbringen. Nehmen Sie dazu bitte möglichst umgehend mit den diesbezüglich verantwortlichen MitarbeiterInnen der Abteilung disability & diversity Kontakt auf disability@sbg.ac.at, die das weitere Vorgehen mit Ihnen vertraulich abklärt. 4.5 Kann ich mich auch anmelden, wenn ich bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Bachelorstudiums erbracht habe, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt? JA - Sie müssen dazu bis spätestens 10. August 2016 (einlangend) eine Bestätigung der postsekundären Bildungseinrichtung, an der Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben, vorweisen. Das dafür nötige Formular finden Sie auf der letzten Seite der Details zum Aufnahmeverfahren Master oder auf der Homepage des Fachbereichs Psychologie. 4.6 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Sobald Sie sich unter STUDIENVORANMELDUNG at/plus_online/aufnahmeverfahren.info für das Verfahren angemeldet und Ihre Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt haben, erhalten Sie eine , in der genau angegeben wird, wie die Einzahlung vorzunehmen ist (wie viel, wohin, unter Angabe welcher Daten etc.). Der Unkostenbeitrag beträgt Euro 30.. Sie können diese Einzahlungsinformationen in der Anmeldeplattform auch jederzeit nochmals abrufen unter: Informationen zur Einzahlung des Unkostenbeitrags anzeigen 4.7 Was geschieht, wenn ich den Unkostenbeitrag nicht fristgerecht einzahle? Dann verfällt Ihre Anmeldung und eine erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren 16/17 ist nicht möglich. 4.8 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Wenn der Betrag außerhalb der festgelegten Frist einlangt. Wenn eine Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist (1. April 2016 bis 29. Juli 2016). Wenn die Teilnahme am Aufnahmeverfahren mangels nicht gleichwertigen Studiums nicht möglich ist oder kein Studienabschluss vorgelegt wurde.

11 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 11 Wenn der Unkostenbeitrag mehrfach überwiesen wurde. Erscheinen Bewerberinnen und Bewerber trotz gültiger Anmeldung nicht zur Aufnahmeprüfung (aus welchem Grund auch immer) oder entfällt die Aufnahmeprüfung gemäß Abs. 5, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages. 4.9 Können Unterlagen auch persönlich abgegeben werden? JA - die Bestätigung über Ihren Studienabschluss kann in der Studienabteilung (SES), Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) auch persönlich bis 10. August 2016 innerhalb der Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 8-11 abgegeben werden Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? NEIN - Sie können nur ein (=1) Studium zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen Was geschieht, wenn mein Studium nicht als gleichwertig anerkannt wird und auch eine Zulassung mit Auflagen nicht möglich ist? Sie erhalten von uns eine Verständigung diesbezüglich und erhalten Ihren Unkostenbeitrag, sofern Sie diesen bereits eingezahlt haben, rücküberwiesen (ca. Ende Oktober 2016). Rücküberweisungsberechtigte BewerberInnen erhalten diesbezüglich im Oktober ein entsprechendes Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich nicht teilnehmen werde? KEIN PROBLEM - loggen Sie sich in die Anmeldeplattform ein und melden Sie sich dort ab. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nicht rückgängig gemacht werden kann und, dass Abmeldungen, die innerhalb von zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung eintreffen, für die MitarbeiterInnen der Univ. Salzburg keine Ressourceneinsparung bringen, weil bis dahin die Prüfung vollständig durchgeplant sein muss An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? An die Studienabteilung (SES); per Mail erreichbar unter studium@sbg.ac.at, per Telefon: od Wo finde ich die Studienabteilung (SES)? Studienabteilung (SES), Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 8-11

12 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 12 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 5.1 Wo und Wann findet die Aufnahmeprüfung statt? Die Aufnahmeprüfung findet am Mittwoch, dem 31. August 2016 nachmittags an der Naturwissenschaftlichen Fakultät statt (Hellbrunner Straße 34, A-5020 Salzburg). Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zugelassen sind alle BewerberInnen, die sich korrekt angemeldet haben (Status in STUDIENVORANMELDUNG steht auf Voraussetzungen erfüllt ). Die genaue Uhrzeit und Hörsaalzuteilung wird über die Anmeldeplattform veröffentlicht - und auch per zugesandt. 5.2 Welche Anforderungen werden bei der Aufnahmeprüfung an mich gestellt? Die schriftliche Prüfung beinhaltet Fragen über zuvor bekannt gegebenes Fachwissen (drei psychologische, wissenschaftliche Fachtexte in englischer Sprache) und über methodische Basisfertigkeiten, die auf dem Niveau von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen angesetzt werden. Die dazu nötigen Texte zur Vorbereitung werden über die Anmeldeplattform für die BewerberInnen zugänglich gemacht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. Fragen zu spezifischer, psychologischer Fachliteratur (aus den Master-Schwerpunkten) 2. Fragen zu methodischen Grundlagen, (Methodik, Statistik & Testtheorie) Zu Prüfungsteil 1) Alle Texte, die für den ersten Prüfungsteil (Fachliteratur) zu lernen sind, werden über die Plattform zur Verfügung gestellt. Die Texte sind zugänglich, sobald die Anmeldung für das Masteraufnahmeverfahren erfolgt ist. Folgende Texte werden dabei geprüft und sind vorzubereiten: ˆ Zum MA-Schwerpunkt Gesundheit: Hoedlmoser, K., Dang-Vu, T.T., Desseilles, M., & Schabus, M. (2011). Nonpharmacological alternatives for the treatment of insomnia - Instrumental EEG conditioning, a new alternative? In Y.E. Soriento (Ed.), Melatonin, Sleep and Insomnia. Nova Science Publishers. ˆ Zum MA-Schwerpunkt Kognition und Gehirn: Merikle, P. M., Smilek, D, & Eastwood, J. D. (2001). Perception without awareness: perspectives from cognitive psychology. Cognition, 79, ˆ Zum MA-Schwerpunkt Soziale Interaktion: Wilson, T. D., & Gilbert D. T. (2008). Explaining away a model of affective adaptation. Perspectives on Psychological Science, 3, Zu Prüfungsteil 2) Die Inhalte des zweiten Prüfungsteils (Methodische Basisfertigkeiten) werden durch Unterlagen, die über die Anmeldeplattform zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Diese Unterlagen sollen zeigen, welche Inhalte dieser Prüfungsteil umfasst (Statistik, Methodik und Testtheorie). 5.3 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Es werden alle Fragen der Aufnahmeprüfung im Multiple-Choice Format vorliegen - im Format 4 Antwortalternativen von denen genau eine korrekt/richtig bzw. richtiger ist als die anderen drei.

13 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Die reine Prüfungszeit (ohne Registrierung und Instruktionen) beträgt ca. 2.5h. 5.5 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Eine korrekte Anmeldung im Master Psychologie Aufnahmeverfahren Studienjahr 16/17 der Universität Salzburg (Status: Voraussetzungen erfüllt) Einen schwarzen, gut schreibenden Stift (z.b. Fineliner) oder Kugelschreiber (kein Bleistift oder Füllfeder) Einen offiziellen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) Es dürfen bei der Aufnahmeprüfung keinerlei Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden. Weitere wichtige und wissenswerte Informationen zum Ablauf der Aufnahmeprüfung werden im Laufe des Aufnahmeverfahrens über die Anmeldeplattform veröffentlicht und sind von den BewerberInnen nachzulesen. 5.6 Findet auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung statt? JA - Wenn weniger als 20 Personen die Voraussetzungen für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie erfüllen, erhalten alle korrekt angemeldeten BewerberInnen, welche die Voraussetzungen erfüllen, in jedem Fall eine Zulassung.

14 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 14 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen? Je nach Thema: Fragen zur ANMELDUNG oder der Anmeldeplattform an: studium@sbg.ac.at Fragen zu AUFNAHMEPRÜFUNG an: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg. ac.at Die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Psychologie sind angehalten keine telefonischen Auskünfte zu erteilen. 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Alle Informationen zum Verfahren sind über die Homepage des Fachbereichs Psychologie der Universität Salzburg zugänglich: aufnahmeverfahren/master

15 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 15 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 7.1 Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Masterstudium Psychologie habe? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufnahmeverfahrens werden sobald wie möglich nach der Aufnahmeprüfung, auf jeden Fall bis spätestens Ende September 2016 per bezüglich Zulassung informiert (voraussichtlich bis 7. September 2016). Der Status wird auch in der Anmeldeplattform eingetragen. Sie erhalten - wie bei jeder Statusänderung - automatisch eine bezüglich Zulassung. 7.2 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt das, dass ich fix Psychologie studieren darf? Grundsätzlich JA - Bedingungen sind: 1. die fristgerechte Einschreibung im Wintersemester 16/17 2. die positive Überprüfung Ihrer Unterlagen 3. die fristgerechte Bezahlung des ÖH-Beitrages (Österreichische Hochschülerschaft, ca. 16) 7.3 Kann ich mich für ein anderes Studium für das Studienjahr 2016/2017 einschreiben, wenn ich nach Teilnahme am Aufnahmeverfahren keine Zulassung für das Masterstudium Psychologie erhalte? JA, wie dies zu erfolgen hat, erfahren Sie in der Benachrichtigung bezüglich Nicht- Zulassung.

16 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 16 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 8.1 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? ZUERST müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren Psychologie für das jeweilige Studienjahr teilnehmen. ERST DANN gehen Sie mit dieser Zulassung und Ihren Zeugnissen, etc. zu Fr. Mag. Seiser-Heiss (Studienangelegenheiten Psychologie), die für Anerkennungsfragen zuständig ist. Vor dem Erhalt einer Zulassung werden keine Auskünfte zu eventuellen Anerkennungen oder Anrechnungen erteilt! Damit Anrechnungen im Reihungsverfahren im WS16/17 berücksichtigt werden können, muß der Anerkennungsantrag muss bis spätestens eingebracht sein (Ausnahme: StudienbewerberInnen, die am Aufnahmeverfahren teilgenommen haben - bis 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens) Beachten Sie, dass ECTS-cr. und Noten aus dem Bachelorstudium nicht relevant sind für das Reihungsverfahren! 8.2 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Im Masterstudium werden insgesamt 6 ECTS aus freien Wahlfächern benötigt. Diese können aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten frei ausgewählt werden. Anrechnungen für Pflicht und Wahlpflichtveranstaltungen des Masterstudienplans werden sehr genau auf Passung von Inhalt und Umfang überprüft.

17 FAQ - AV Psy Master 16/17 - Salzburg 17 9 Fragen zum Start des Masterstudiums 9.1 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Sie sollten sich, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nach Möglichkeit bis Ende September 2016 für das Masterstudium Psychologie einschreiben. Grund dafür ist, dass eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Psychologie (über das System PLUSonline erst nach erfolgter Einschreibung möglich ist. Und es ist zu beachten, dass die Deadline für Anmeldung zur Lehrveranstaltung der Spezialisierungszuteilung in PlusONLINE der ist. Heißt, Sie müssen sich bis zum 2. Oktober 2016 in PlusONline schon zu Lehrveranstaltungen anmelden können, damit Sie diese Deadline einhalten können.

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