Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie Studienjahr 14/15 in Salzburg

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1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychologie Studienjahr 14/15 in Salzburg FB Psychologie - Universität Salzburg Stand 8. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2014/ Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie in Salzburg zugelassen zu werden? Wieviele BewerberInnen werden zugelassen? Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Werden BewerberInnen, die einen BA Abschluss der Universität Salzburg haben, anders behandelt als die restlichen BewerberInnen? Muss jede/r BewerberIn das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie durchlaufen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können? Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Bachelorstudium Psychologie einsteigen? Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2015 ein eigenes Aufnahmeverfahren? Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? Fragen zur Anmeldung Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zur Online-Anmeldung nach Salzburg senden? Wann wird mein Studium als gleichwertig zu einem Bachelorstudium Psychologie anerkannt? Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? Kann ich, sofern mir mitgeteilt wird, dass einzelne Bereiche nicht ausreichend in meinem vorgelegten Studium absolviert wurden, diese Bereiche nachholen? Was geschieht, wenn mein Studium nicht als gleichwertig anerkannt wird und auch eine Zulassung mit Auflagen nicht möglich ist? Was geschieht, wenn ich den Unkostenbeitrg nicht fristgerecht einzahle? Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Kann ich mich auch anmelden, wenn ich bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Bachelorstudiums erbracht habe, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt?

2 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg Wo finde ich die Plattform zur verpflichtenden Online-Anmeldung An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? Wann und Wo muss ich mich anmelden? Wie meldet man sich korrekt an? Können Unterlagen auch persönlich abgegeben werden? Bis wann kann man sich Online anmelden? Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich nicht teilnehmen werde? Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)? Fragen zur Aufnahmeprüfung Wo und Wann findet die Aufnahmeprüfung statt? Welche Anforderungen werden bei der Aufnahmeprüfung an mich gestellt? Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Findet auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung statt? Kontakt und Informationsmöglichkeiten An wen wende ich mich bei Fragen? Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Masterstudium Psychologie habe? Einschreiben in ein anderes Studium? Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt das, dass ich fix Psychologie studieren darf? Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung zu den Schwerpunkten des Master Studiums? Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Wer muss das Master Aufnahmeverfahren nicht absolvieren? Fragen zum Start des Masterstudiums Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Wie lange gilt meine Zulassung zum Masterstudium Psychologie? Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Masterstudium sein? 14

3 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 3 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2014/ Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie in Salzburg zugelassen zu werden? Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg Studienjahr 14/15 sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Abschluss eines Bachelorstudiums Psychologie oder Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Fundierte Deutschkenntnisse Zusätzlich sind für die korrekte Anmeldung für das Aufnahmeverfahren Master Psychologie Studienjahr 14/15 folgende Bedingungen zu erfüllen: Fristgerechte Online-Anmeldung unter ONLINEVORANMELDUNG: info - bis 1. August 2014 Bestätigung der Anmeldung über den per zugesandten Link Fristgereichte Einzahlung des Unkostenbeitrags von Euro 30. bis 8. August 2014 (einlangend) Fristgerechte Erbringung des Studienleistungsnachweises - bis 8. August 2014 (einlangend) Fristgerechte Erbringung des Nachweises eines entsprechenden Studienabschlusses - bis 8. August 2014 (einlangend) 1.2 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen? 150 BewerberInnen erhalten eine Zulassung für das Masterstudium Psychologie in Salzburg für die Einschreibung in das Studienjahr 14/ Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Es werden alle BewerberInnen, die aus einem Staat der EU oder des EWR stammen, bezüglich der Zulassung zum Verfahren gleich behandelt. BewerberInnen, die aus einem Staat kommen, der nicht dem EU oder EWR Raum angehört, müssen einen Studienplatznachweis erbringen. Es müssen aber alle BewerberInnen - egal aus welchem Staat - das Aufnahmeverfahren durchlaufen; innerhalb dieses Verfahrens werden alle Personen gleich behandelt. Es gibt keine Quote für ÖsterreicherInnen, wie es diese bei der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich gibt. 1.4 Werden BewerberInnen, die einen BA Abschluss der Universität Salzburg haben, anders behandelt als die restlichen BewerberInnen? Es gelten dieselben Bestimmungen. ABER: Die einzige Ausnahme betrifft, in welcher Form der Nachweis des vorausgesetzten Studiums zu erbringen ist. Dies wird für alle BewerberInnen mit Abschluss des Bachelor Studiums Psychologie der Universität Salzburg durch die Prüfungsabteilung der NW-Fakultät intern überprüft

4 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 4 und an die SE Studium weitergeleitet. Es gilt aber auch für BewerberInnen mit Abschluss eines BA Studiums Psychologie der Universität Salzburg dieselbe Frist, d.h. der Abschluss muss bis 08. August 2014 erfolgt sein. 1.5 Muss jede/r BewerberIn das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie durchlaufen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können? JA - alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Masterstudium Psychologie im Wintersemester 14/15 oder Sommersemester 15 an der Universität Salzburg neu einschreiben lassen möchten, müssen am Aufnahmeverfahren 14/15 teilnehmen. Die Zulassungsregelungen gelten auch für Studierende, die an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität zu einem Masterstudium der Psychologie zugelassen worden sind und an die Universität Salzburg wechseln möchten. AUSGENOMMEN sind lediglich Studierende, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes befristet zuzulassen sind. 1.6 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Bachelorstudium Psychologie einsteigen? Die Universität Salzburg bietet kein Diplomstudium Psychologie mehr an. Der Einstieg in das Bachelorstudium Psychologie ist nach erfolgreicher Teilnahme am jeweiligen Aufnahmeverfahren möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium finden Sie unter bachelor. Sie können sich parallel für das Aufnahmeverfahren zum Bachelor- und Masterstudium Psychologie anmelden, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium Psychologie erfüllen. Bitte beachten Sie, dass dieses zusätzliche Verfahren völlig eigenständig betrachtet wird - daher auch die geforderten Unterlagen zu übermitteln sind, der Unkostenbeitrag erneut einzuzahlen ist, etc. 1.7 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2015 ein eigenes Aufnahmeverfahren? NEIN - für den Einstieg in das Wintersemester 2014/15 und das Sommersemster 2015 muss das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2014/15 absolviert werden - und somit die Prüfung am Mittwoch 03. September Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? JEIN - Grundsätzlich gilt eine Zulassung für die Einschreibung in das jeweilige Studienjahr und verfällt erst danach. Wenn Sie die Zulassung nicht innerhalb dieses Jahres nutzen, müssen Sie erneut an dem Aufnahmeverfahren für das nächste Studienjahr teilnehmen.

5 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 5 2 Fragen zur Anmeldung 2.1 Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zur Online-Anmeldung nach Salzburg senden? Bis spätestens 08. August 2014 muss eine Bestätigung bezüglich des bei der Anmeldung angegebenen Studienabschlusses in der Serviceeinrichtung Studium (SES) eingelangt sein. Es handelt sich dabei entweder um das Abschlusszeugnis (nichtbeglaubigte Kopien sind ausreichend das Original wird bei der persönlichen Einschreibung überprüft) oder, wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, eine Bestätigung der postsekundären Bildungseinrichtung. Das Formular für diese Bestätigung finden Sie als letzte Seite der Details zum Aufnahmeverfahren Master sowie auf der Homepage des Fachbereichs Psychologie. Nachdem Sie sich online angemeldet haben und Ihre Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt haben, werden Sie ebenfalls aufgefordert, an die adresse: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg.ac.at einen Überblick über Ihre Studienleistungen (Lehrveranstaltungen, Module, Kurse, etc.) inklusive der dafür erhaltenen ECTS-Punkte zu übermitteln (bis spätestens 08. August 2014 einlangend). Bitte senden Sie diesen Überblick direkt im Anschluss an Ihre Online-Anmeldung. Die vorgelegten Studienleistungen müssen Sie innerhalb des vorgelegten Studiums erbracht haben. Unter master finden Sie ein Beispiel, wie dieser Studienleistungsnachweis aussehen soll. Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen. Dies gilt nicht für englischsprachige Dokumente. BewerberInnen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der Aufnahmeprüfung haben könnten, müssen eine fachärztliche Bestätigung oder ein psychologisches Gutachten als Nachweis erbringen. Nehmen Sie dazu bitte möglichst umgehend mit der diesbezüglich verantwortlichen Mitarbeiterin, der Abteilung disability & diversity Fr. Christine Steger Kontakt auf christine.steger@sbg.ac.at, die das weitere Vorgehen mit Ihnen vertraulich abklärt. 2.2 Wann wird mein Studium als gleichwertig zu einem Bachelorstudium Psychologie anerkannt? Zuerst wird geprüft, ob der Studienabschluss von einer in Österreich anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt. Dann wird überprüft, ob das Studium in Inhalt und Umfang einem Bachelorstudium Psychologie der Universität Salzburg entspricht. 2.3 Kann ich auch mehrere Studien gemeinsam zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen? NEIN - Sie können nur ein (=1) Studium zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen.

6 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg Kann ich, sofern mir mitgeteilt wird, dass einzelne Bereiche nicht ausreichend in meinem vorgelegten Studium absolviert wurden, diese Bereiche nachholen? Die Gleichwertigkeitsprüfung klärt automatisch, ob eine Zulassung mit Auflagen erfolgen kann, wenn die Inhalte und Umfang als nicht grundsätzlich gleichwertig beurteilt werden. BewerberInnen, die eine Zulassung mit Auflagen erhalten, werden von uns diesbezüglich verständigt. Innerhalb des Verfahrens wird mitgeteilt, wieviele ECTS in Summe Sie zusätzlich innerhalb des Masterstudiums aus dem Bachelorstudium nachbringen müssen, für einen Masterstudienabschluss. Eine exakte Auflistung welche Lehrveranstaltungen nachzubringen sind wird von der Serviceeinrichtung Studium in Form des bedingten Zulassungsbescheids erstellt. 2.5 Was geschieht, wenn mein Studium nicht als gleichwertig anerkannt wird und auch eine Zulassung mit Auflagen nicht möglich ist? Sie erhalten von uns eine Verständigung diesbezüglich und erhalten Ihren Unkostenbeitrag, sofern Sie diesen bereits eingezahlt haben, rücküberwiesen (ca. Ende Oktober 2014). Sie erhalten diesbezüglich im Oktober ein entsprechendes Was geschieht, wenn ich den Unkostenbeitrg nicht fristgerecht einzahle? Dann verfällt Ihre Anmeldung und eine weitere Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist nicht mehr möglich. 2.7 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Sobald Sie sich unter ONLINEVORANMELDUNG at/plus_online/aufnahmeverfahren.info für das Verfahren angemeldet und Ihre Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt haben, erhalten Sie eine , in der genau angegeben wird, wie die Einzahlung vorzunehmen ist (wieviel, wohin, unter Angabe welcher Daten etc.). Der Unkostenbeitrag beträgt Euro 30.. Sie können diese Einzahlungsinformationen in der Anmeldeplattform auch jederzeit nochmals abrufen unter: Informationen zur Einzahlung des Unkostenbeitrags anzeigen 2.8 Unter welchen Umständen wird der Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Wenn der Betrag außerhalb der festgelegten Frist einlangt. Wenn eine Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist (19. Mai 2014 bis 1. August 2014). Wenn die Teilnahme am Aufnahmeverfahren mangels nicht gleichwertigem Studium nicht möglich ist oder kein Studienabschluss vorgelegt werden konnte. Wenn der Unkostenbeitrag mehrfach überwiesen wurde. Erscheinen Bewerberinnen und Bewerber trotz gültiger Anmeldung nicht zur Aufnahmeprüfung (aus welchem Grund auch immer) oder entfällt die Aufnahmeprüfung gemäß Abs. 5, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages.

7 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg Kann ich mich auch anmelden, wenn ich bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Bachelorstudiums erbracht habe, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt? JA - Sie müssen dazu bis spätestens 08. August 2014 (einlangend) eine Bestätigung der postsekundären Bildungseinrichtung, an der Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben, vorweisen. Das dafür nötige Formular finden Sie auf der letzten Seite der Details zum Aufnahmeverfahren Master oder auf der Homepage des Fachbereichs Psychologie Wo finde ich die Plattform zur verpflichtenden Online- Anmeldung Unter ONLINEVORANMELDUNG: Aufnahmeverfahren.info 2.11 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? An die Serviceeinrichtung Studium (SES); per Mail erreichbar unter studium@sbg. ac.at, per Telefon: od Wann und Wo muss ich mich anmelden? Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren muss spätestens bis 1. August Uhr über ONLINEVORANMELDUNG online/aufnahmeverfahren.info erfolgen Wie meldet man sich korrekt an? Anmeldungen sind korrekt, wenn: 1. Sie sich fristgerecht Mai 2014 bis 1. August 2014 (24.00 Uhr) - unter info angemeldet haben und 2. die Anmeldung per zugesandtem Link bestätigt wurde und 3. wenn Sie bis 08. August 2014 einlangend den Überblick der Studienleistungen (Lehrveranstaltungen, etc. inklusive ECTS-Punkten) an aufnahmeverfahren. psychologie@sbg.ac.at übermittelt haben (bitte umgehend nach Anmeldung zusenden, damit die Gleichwertigkeit des Studiums geprüft werden kann) und 4. die Bestätigung über den Abschluss des Bachelorstudiums Psychologie (bzw. gleichwertigen Studiums) bis 08. August 2014 eingelangt ist und 5. wenn Sie den Unkostenbeitrag von Euro 30. entsprechend der Anweisung der zugesandten fristgerecht eingezahlt haben (bis spätestens 08. August 2014 einlangend!) und 6. wenn Sie einen Studienabschluss haben, der dem Bachelorstudium Psychologie als gleichwertig bewertet wurde.

8 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg Können Unterlagen auch persönlich abgegeben werden? JA - die Bestätigung über Ihren Studienabschluss kann in der Serviceeinrichtung Studium (SES), Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) auch persönlich bis 08. August 2014 innerhalb der Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 8-11 abgegeben werden Bis wann kann man sich Online anmelden? Spätestens bis Freitag, 1. August 2014, Uhr Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich nicht teilnehmen werde? KEIN PROBLEM - loggen Sie sich in die Anmeldeplattform ein und melden Sie sich dort ab. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nicht rückgängig gemacht werden kann und, dass Abmeldungen, die innerhalb von zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung eintreffen, für die MitarbeiterInnen der Univ. Salzburg keine Ressourceeinsparung bringen, weil bis dahin die Prüfung vollständig durchgeplant sein muss Wo finde ich die Serviceeinrichtung Studium (SES)? Serviceeinrichtung Studium (SES), Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 8-11

9 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 9 3 Fragen zur Aufnahmeprüfung 3.1 Wo und Wann findet die Aufnahmeprüfung statt? Die Aufnahmeprüfung findet am Mittwoch, dem 03. September 2014 nachmittags und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät statt (Hellbrunner Straße 34, A-5020 Salzburg). Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zugelassen sind alle BewerberInnen, die sich korrekt angemeldet haben (Status in ONLINEVORANMELDUNG steht auf Voraussetzungen erfüllt ). Die genaue Uhrzeit und Hörsaalzuteilung wird über die Anmeldeplattform veröffentlicht - und auch per zugesandt. In Abhängigkeit von der Anzahl der BewerberInnen werden Prüfungen auch außerhalb der Naturwissenschaftlichen Fakultät abgehalten. 3.2 Welche Anforderungen werden bei der Aufnahmeprüfung an mich gestellt? Die schriftliche Prüfung beinhaltet Fragen über zuvor bekannt gegebenes Fachwissen (drei psychologische, wissenschaftliche Fachtexte in englischer Sprache) und über methodische Basisfertigkeiten, die auf dem Niveau von Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen angesetzt werden. Die dazu nötigen Texte zur Vorbereitung werden über die Anmeldeplattform für die BewerberInnen zugänglich gemacht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. Fragen zu spezifischer, psychologischer Fachliteratur (aus den Master-Schwerpunkten) 2. Fragen zu methodischen Grundlagen, (Statistik & Testtheorie) Zu Prüfungsteil 1) Alle Texte, die für den ersten Prüfungsteil (Fachliteratur) zu lernen sind, werden über die Plattform zur Verfügung gestellt. Die Texte sind zugänglich, sobald die Anmeldung für das Masteraufnahmeverfahren erfolgt ist. Folgende Texte werden dabei geprüft und sind vorzubereiten: ˆ Zum MA-Schwerpunkt Gesundheit: Lambert, M.J. (2013). The efficacy and effectiveness of psychotherapy. In M.J. Lambert (Hrsg.), Bergin and Garfield s handbook of psychotherapy and behaviour change, (S ). Hoboken, N.J.: Wiley. ˆ Zum MA-Schwerpunkt Kognition und Gehirn: Diekelmann, S. & Born, J. (2010). The memory function of sleep. Nature Reviews Neuroscience, 11, ˆ Zum MA-Schwerpunkt Soziale Interaktion: Wilson, T. D., & Gilbert D. T. (2008). Explaining away a model of affective adaptation. Perspectives on Psychological Science, 3, Zu Prüfungsteil 2) Die Inhalte des zweiten Prüfungsteils (Methodische Basisfertigkeiten) werden durch Unterlagen, die über die Anmeldeplattform zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Diese Unterlagen sollen zeigen, welche Inhalte dieser Prüfungsteil umfasst (Statistik, Methodik und Testtheorie). 3.3 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Es werden alle Fragen der Aufnahmeprüfung im Multiple-Choice Format vorliegen.

10 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Die reine Prüfungszeit (ohne Registrierung und Instruktionen) beträgt 3h. 3.5 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Eine korrekte Anmeldung im Master Psychologie Aufnahmeverfahren Studienjahr 14/15 der Universität Salzburg (Status: Voraussetzungen erfüllt) Einen schwarzen od. blauen, gut schreibenden Stift (z.b. Fineliner) oder Kugelschreiber (kein Bleistift oder Füllfeder) Einen offiziellen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) Es dürfen bei der Aufnahmeprüfung keinerlei Unterlagen oder Hilfsmittel verwendet werden. Weitere wichtige und wissenswerte Informationen zum Ablauf der Aufnahmeprüfung werden im Laufe des Aufnahmeverfahrens über die Anmeldeplattform veröffentlicht und sind von den BewerberInnen nachzulesen. 3.6 Findet auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung statt? JA - Wenn weniger als 150 Personen die Voraussetzungen für das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie erfüllen, erhalten alle korrekt angemeldeten BewerberInnen, welche die Voraussetzungen erfüllen, in jedem Fall eine Zulassung. Die Aufnahmeprüfung selbst wird in diesem Fall aber trotzdem durchgeführt, da das Ergebnis der Aufnahmeprüfung darüber entscheidet, welchen Lehrveranstaltungszugangsbonus man für welches Diploma Supplement bekommt. Alle BewerberInnen werden nach Ablauf der verschiedenen Fristen über die Anmeldezahlen und das weitere Vorgehen informiert.

11 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 11 4 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 4.1 An wen wende ich mich bei Fragen? Je nach Thema: Fragen zur ANMELDUNG an: studium@sbg.ac.at Fragen zu AUFNAHMEPRÜFUNG an: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg. ac.at Die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Psychologie sind angehalten keine telefonischen Auskünfte zu erteilen. 4.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Alle Informationen zum Verfahren sind über die Homepage des Fachbereichs Psychologie der Universität Salzburg zugänglich: aufnahmeverfahren/master

12 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 12 5 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 5.1 Wo erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Masterstudium Psychologie habe? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufnahmeverfahrens werden frühest möglich nach der Aufnahmeprüfung, auf jeden Fall bis spätestens Ende September 2014 per bezüglich Zulassung informiert (voraussichtlich bis 17. September 2014). Der Status wird auch in der Anmeldeplattform eingetragen. Sie erhalten - wie bei jeder Statusänderung - automatisch eine bezüglich Zulassung. 5.2 Kann ich mich für ein anderes Studium für das Studienjahr 2014/2015 einschreiben, wenn ich nach Teilnahme am Aufnahmeverfahren keine Zulassung für das Masterstudium Psychologie erhalte? JA - für TeilnehmerInnen an den Aufnahmeverfahren Psychologie wird diesbezüglich eine Ausnahme gemacht (nur für diejenigen, die auch an der Aufnahmeprüfung teilgenommen haben). Sie können sich noch für jedes nicht zulassungsbeschränkte Studium der Universität Salzburg einschreiben. Wie dies zu erfolgen hat, erfahren Sie in der Benachrichtigung bezüglich Nicht- Zulassung. 5.3 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt das, dass ich fix Psychologie studieren darf? Grundsätzlich JA - Bedingungen sind: 1. die fristgerechte Einschreibung entweder für das Wintersemester 14/15 oder das Sommersemester die positive Überprüfung Ihrer Unterlagen 3. die fristgerechte Bezahlung des ÖH-Beitrages (Österreichische Hochschülerschaft, ca. 16) 5.4 Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung zu den Schwerpunkten des Master Studiums? Die Vergabe der Spezialisierungsmöglichkeit (Diploma Supplement) erfolgt nach der Bekanntgabe des Wunschgebietes und Rang in der Aufnahmeprüfung. Die Bekanntgabe des Wunsch-Diploma Supplements erfolgt bei der Aufnahmeprüfung zum Masterstudium. Bei Aussendung der Zulassung wird zusätzlich bekannt gegeben, für welches Diploma Supplement eine Zuordnung erfolgt ist. Dies wird dann auch in der Anmeldeplattform angezeigt.

13 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 13 6 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 6.1 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? ZUERST müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren Psychologie für das jeweilige Studienjahr teilnehmen. ERST DANN gehen Sie mit dieser Zulassung und Ihren Zeugnissen, etc. zu Fr. Mag. Seiser-Heiss (Studienangelegenheiten Psychologie), die für Anerkennungsfragen zuständig ist. Vor dem Erhalt einer Zulassung werden keine Auskünfte zu eventuellen Anerkennungen oder Anrechnungen erteilt! 6.2 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Im Masterstudium werden insgesamt 12 ECTS aus freien Wahlfächern benötigt. Diese können aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten frei ausgewählt werden. Anrechnungen für Pflicht und Wahlpflichtveranstaltungen des Masterstudienplans werden sehr genau auf Passung von Inhalt und Umfang überprüft. 6.3 Wer muss das Master Aufnahmeverfahren nicht absolvieren? Studierende, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes befristet zuzulassen sind, müssen das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg nicht absolvieren.

14 FAQ - AV Psy Master 14/15 - Salzburg 14 7 Fragen zum Start des Masterstudiums 7.1 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Sie sollten sich, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, nach Möglichkeit bis Ende September 2014 für das Masterstudium Psychologie einschreiben. Grund dafür ist, dass eine Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Psychologie (über das System PLUSonline erst nach erfolgter Einschreibung möglich ist. Genauere Informationen zur Einschreibung - wie diese zu Erfolgen hat - finden Sie in der Zulassungs Wie lange gilt meine Zulassung zum Masterstudium Psychologie? Wenn Sie im Herbst 2014 eine Zulassung zum Psychologie Studium erhalten haben, gilt diese für die Einschreibung in das Wintersemesters 14/15 und das Sommersemester 15. Wenn Sie sich Einschreiben und ohne Unterbrechung weiter inskribiert bleiben, gilt diese Zulassung bis zum Studienabschluss in Salzburg (Abweichungen z.b. Beurlaubung mit Serviceeinrichtung Studium klären). Spätestens nach dem Ablaufen der Einschreibungsfristen des Sommersemesters 2015 erlöschen alle nicht wahrgenommenen Zulassungen für das Studienjahr 14/ Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse für das Masterstudium sein? Wenn Sie eine Schule mit deutscher Unterrichtssprache absolviert haben, wird dies als ausreichende Sprachkenntnis für die Absolvierung eines deutschsprachigen Studiums anerkannt. Die bloße Belegung von Deutsch als Unterrichtsfach in einer Schule mit nicht-deutscher Unterrichtssprache wird hingegen als nicht ausreichend bewertet. Die Unterrichtssprache an der Universität Salzburg ist deutsch. Die Universität fordert deshalb den Nachweis über Sprachkenntnisse entsprechend des europäischen Referenzrahmens auf dem Niveau B2 Mittelstufe Deutsch/ÖSD Mittelstufe (gem. GERS)ZMP/Goetheinstitut, etc. (Rückfragen diesbezüglich bitte an die Serviceeinrichtung Studium) Der Nachweis über diese Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Inskription an der Serviceeinrichtung Studium (SES) vorgelegt werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so wird der Studienbewerber/die StudienbewerberIn an den Fachbereich Germanistik zur Feststellungsprüfung des Deutschniveaus vermittelt; diese Einstufungstests finden beispielsweise Anfang Oktober statt. Kann bei diesem Sprachtest das geforderte Sprachniveau B2 nicht nachgewiesen werden, so gibt es die Möglichkeit das Studium als außerordentliche/r Hörer/in (beachten Sie dabei aber die Einschränkung bei der Belegung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) zu beginnen und Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache der Universität Salzburg zu absolvieren. Diese Deutschkurse müssen nicht zwingend an der Universität Salzburg absolviert werden. Deutschkurse müssen solange belegt werden, bis das geforderte Niveau B2 erreicht wurde - erst dann erfolgt eine Einschreibung als ordentlicher Studierender/ordentliche Studierende.

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