Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II -
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1 Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II - Von: Alexandra Bakarec, Sonja Bastek, Sarah Kaussow und Sven Maibaum In Deutschland beziehen in diesem Jahr (2012) etwa 4,5 Millionen Menschen das Arbeitslosengeld II. Dabei sinkt die Anzahl der Leistungsempfänger im Vergleich zu den Vorjahren, wie das aktuelle Diagramm der Bundesagentur für Arbeit zeigt. In Niedersachsen bezog 2010 jeder Zehnte das Arbeitslosengeld II. Am häufigsten bezogen in diesem Jahr Singlehaushalte die Unterstützung. Aber was genau ist Arbeitslosengeld II? Wie wirkt es sich auf Kinder aus, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen? Was ist Arbeitslosengeld II? Die ökonomische Unterstützungsmöglichkeit Arbeitslosendgeld II (ALG II), auch genannt Hartz IV, ist ein staatlicher Förderzuschuss in Deutschland, für Arbeitslose und Geringverdiener. Dieser soll den Lebensunterhalt der betroffenen Haushalte sichern. Die Fördergeldhöhe Bildquelle: 1
2 wird anhand des Bruttoarbeitsentgelts, in Abhängigkeit von den Familienverhältnissen, berechnet. Jeder, der eine solche Unterstützung benötigt, muss diese bei dem jeweils zuständigen Jobcenter beantragen. Hier müssen anhand von Fragebögen unter anderem Angaben zu Einkommen, Kosten für Unterkunft und Heizung, Vermögensverhältnisse und Familiengröße gemacht werden. Ergibt sich daraus die Hilfebedürftigkeit eines Haushaltes, so ist eine Unterstützung möglich. Der Antragsteller/ die Antragstellerin verpflichtet sich, jegliche Änderungen umgehend zu melden. Dies kann gegebenenfalls zu einer Änderung der Geldleistungen führen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Arbeitslosengeld II beziehen zu können? Um Hartz IV empfangen zu können muss der Antragsteller/ die Antragstellerin in Deutschland gemeldet sein, demnach eine Wohnsitz in diesem Land haben und hilfebedürftig seien. Hilfsbedürftig sind alle Personen, im Alter von 15 bis 65/67 Jahren, die den Lebensunterhalt ihres Haushaltes nicht oder nicht ausreichend sichern können. Somit hat jeder Arbeitslose und Geringverdiener, der bis zu 400 Euro Bruttoarbeitsentgelt im Monat erhalten einen Anspruch auf den gesamten Hartz IV-Satz. Geringverdiener die zwischen 400,01 Euro und 800 Euro verdienen erhalten lediglich einen Teilbetrag der ALG II- Leistungen. Dabei ist zu beachten, dass nur erwerbsfähige Personen mit einer deutschen Arbeitserlaubnis oder zumindest der Aussicht auf diese das ALG II beziehen können. Zur Aufrechterhaltung der Leistungen, müssen die Empfänger die Initiative zeigen, ihre Hilfebedürftigkeit abzulegen. 2
3 Wie setzen sich die Arbeitslosengeld II Leistungen zusammen? Die Leistungen im Rahmen des ALG II setzen sich aus drei Komponenten zusammen: 1. Regelbedarf 2. Mehrbedarf 3. Bedarf für Unterkunft und Heizung Der Regelbedarf deckt die laufenden und einmaligen Bedarfe pauschal ab, unter Berücksichtigung insbesondere von Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Hausenergie. Zur Hausenergie zählen jedoch nicht die Heizkosten und die Kosten für die Warmwassererzeugung. Aus der folgenden Tabelle lässt sich die Höhe der Regelbedarfe entnehmen. Höhe der Regelbedarfe - Allein Stehende - Volljährige Partner - Allein Erziehende - Volljährige mit minderjährigem Partner 374 Euro/Monat 337 Euro/Monat Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, kann zusätzlich ein Mehrbedarf ausgezahlt werden. Die Summe dieses insgesamt gezahlt Aufschlags darf dabei nicht höher sein als der Regelbedarf eines Alleinstehenden. Der Mehrbedarf kann ausgezahlt werden an werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, sowie an Alleinerziehende Minderjähriger, wobei der Prozentsatz nach Alter und 3
4 Anzahl der Minderjährigen Personen gemessen wird und nicht mehr als 60 Prozent des Regelbedarfs beträgt. Auch behinderte Menschen und solche, die kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen benötigen, erhalten einen Mehrbedarf. Bei dem Bedarf für Unterkunft und Heizung werden hingegen nur Kosten übernommen, die angemessen sind. Wird eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim bewohnt, so können auch die damit verbundenen Belastungen wie Hypotheken, Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer und Nebenkosten übernommen werden. Auch Kosten für Reparaturen und Instandhaltung können als Bedarf anerkannt werden. Sind die Aufwendungen in beiden Fällen höher als angemessen, so ist der Leistungsempfänger in der Pflicht diese zu senken. Dabei kann das Jobcenter über einen Umzug in eine kleinere Wohnung entscheiden. In den letzten Jahren sind die Lebenshaltungskosten gestiegen, woraufhin der Hartz IV- Satz angepasst wurde. Wer bezahlt die Steuern und Versicherungen? Steuern und Versicherungen werden in der Regel durch das Arbeitslosengeld II abgedeckt, der Leistungsempfänger muss diese also nicht zusätzlich von seinem Regelbedarf bezahlen. Zu den bezahlten Steuern zählen beispielsweise auch die Kirchensteuer und die Lohn-/Einkommenssteuer. So gehören zu den Versicherungen die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und 4
5 Rentenversicherung. Private Versicherungen werden allerdings nur mit einer Pauschale von 30 Euro monatlich übernommen. Zu beachten ist, dass während des Beziehens von ALG II grundsätzlich der Leistungsempfänger in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, falls keine Familienversicherung besteht. Kinder und Jugendliche in Hartz IV-Familien Ein besonderes Augenmerk in Bezug auf das Arbeitslosengeld II liegt bei den Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen. Circa jedes siebte Kinder in Deutschland lebt in einer Hartz IV-Familie. Somit bedarf es besonderen Leistungen um Menschen im Alter von 0 bis 24 Jahren zu fördern. Höhe der Regelbedarfe - Kinder bis zur Vollendung der 6. Lebensjahres - Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres - Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - Minderjährige Partner (0-5 Jahre) (6-13 Jahre) (14-17 Jahre) (18-24 Jahre) 219 Euro 251 Euro 287 Euro 299 Euro 5
6 Welche Zusatzleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene? Für Schüler und Kitakinder gibt es den sogenannten Bedarf für Bildung und Teilhabe. Dies schließt alle Schülerinnen und Schüler ein, die noch nicht 25 Jahre alt sind und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jedoch noch keine Ausbildungsvergütung erhalten. Zum 1. August eines Jahres erhalten Schülerinnen und Schüler 70 Euro und am 1. Februar 30 Euro für den Schulbedarf. Dieser Bedarf soll die Anschaffung von Schulmaterialien erleichtern und jedes Kind mit der wichtigsten Schulausstattung versorgen. Ebenso ist die Leistung für Nachhilfe gedacht, hierzu muss die Schule den Bedarf einer Lernförderung bestätigen, wenn keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Kinder und Jugendliche erhalten monatlich ein Budget von 10 Euro für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote. Bei dem Zuschuss zum Mittagessen sind die Angebote von Schulen, Kitas, Horte oder Tagesmüttern gemeint. Hier müssen die Eltern lediglich einen Euro pro Tag als Eigenanteil bezahlen. Die Schülerbeförderung erhält einen Zuschuss, wenn die nächstgelegene weiterführende Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden kann und die Kosten nicht von Seiten der Schule übernommen werden. 6
7 Welche Konsequenzen hat ein Fehlverhalten? Jeder ALG II-Bezieher hat die Pflicht seine Hilfebedürftigkeit zu beheben. Dazu gehört die Pflicht zur persönlichen Meldung, also sich regelmäßig bei seinem Jobcenter zu melden und bei Aufforderung an einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung teilzunehmen. Eine Pflichtverletzung wird mit Minderung der Leistung bis hin zum völligen Wegfall der Leistung geahndet. Dabei werden im ersten Schritt die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Bei der nächsten wiederholten Pflichtverletzung werden die Leistungen um 60 Prozent gemindert, bei jeder weiteren Wiederholung entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Die Leistungen werden jeweils für drei Monate gemindert oder ganz entzogen. Die mehrmalige Meldeversäumnis von Personen unter 25 Jahren hat gegebenenfalls die Einstellung der Kindergeldzahlungen zur Folge. 7
8 Die Anzahl der Hartz IV-Empfänger mit Fehlverhalten steigt jedes Jahr um durchschnittlich 10 Prozent an, allerdings verhalten sich 96 Prozent aller Hartz IV-Empfänger völlig korrekt. Die Aufklärung über das Arbeitslosengeld zwei ist allerdings gering. Viele Hilfebedürftige wissen nicht, dass Arbeitslosigkeit nicht die Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist und dass auch sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Hannover hat daher zwölf Arbeitsagenturen, die auch in der Region verteilt liegen. Die Hauptstelle ist in der Brühlstraße in Hannover zu finden, dort bekommt jeder eine individuelle Beratung. Das Ziel des Arbeitslosengeldes II ist es, die Leistungsempfänger so zu unterstützen, dass sie aus ihrer Hilfebedürftigkeit aussteigen und wieder selber für den Lebensunterhalt ihres Haushalts aufkommen können. 8
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