Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen und Pflegenden
|
|
- Fabian Flater
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen und Pflegenden Stand Januar 2016
2 Bezugsadresse Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Orleansplatz München Telefon: 089 / Fax: 089 / inklusion-pflege.soz@muenchen.de Unsere Broschüre finden Sie auch im Internet unter (Publikationen des Sozialreferates)
3 Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen und Pflegenden Viele pflegebedürftige Personen haben den Wunsch, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung versorgt zu werden. Oft kann die erforderliche Hilfe aber nicht oder nicht mehr ausreichend durch Angehörige oder nahe stehende Personen erbracht werden. Deshalb beschäftigen viele Menschen neben ambulanten Pflegediensten zunehmend selbst Personen, um die Versorgung zu Hause sicher zu stellen. Damit Arbeits- oder Auftragsverhältnisse mit diesen Personen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Sie beabsichtigen eine Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe zu beschäftigen? Oder Sie beschäftigen bereits Personen und sind sich nicht sicher, ob Sie korrekt handeln? Dann soll Ihnen diese Broschüre als Leitfaden zur allgemeinen Information dienen, sie kann jedoch nicht alle Regelungen abschließend behandeln. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweils genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Aus Ihrem persönlichen Hilfebedarf können sich unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse ergeben, die im Zeitumfang bzw. in der Höhe der Bezahlung variieren. Zu Ihrer Orientierung haben wir unsere Broschüre aufgeteilt in A Formen der Beschäftigung Unter diesem Punkt haben wir Ihnen die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse dargestellt. B Beschäftigung von Personen aus dem Ausland. Hier finden Sie Hinweise zur Beschäftigung von Kräften aus dem Ausland, da bei ihnen besondere Vorschriften zu beachten sind. 3
4 A Formen der Beschäftigung 1. Geringfügige Beschäftigungen (sog. Mini-Jobs) Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Tätigkeit 450,- Euro im Monat regelmäßig nicht übersteigt. Zusätzlich zum Arbeitsentgelt sind bei geringfügig entlohnten Beschäftigten von Ihnen als Arbeitgeberin / Arbeitgeber Pauschalbeiträge von maximal 14,9 Prozent des Entgeltes zu entrichten. Darin enthalten sind Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Steuern und Beiträge an die gesetzliche Unfallkasse. Eine kurzfristige Beschäftigung ist gegeben, wenn die Beschäftigung vertraglich auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird (z. B. Ferienjobs). Bei der kurzfristigen Beschäftigung gelten andere Bestimmungen zu den Abgaben und Steuern als bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Genaueres erfahren Sie über die Minijob- Zentrale. Über das sog. Haushaltsscheck-Verfahren werden die Arbeitsverhältnisse bei der Minijob-Zentrale angemeldet, die anfallenden Beiträge werden direkt von Ihrem Konto eingezogen und weitergeleitet. 4
5 Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See Telefon: 0355 / Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone Hier handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen der Lohn zwischen 450,01 und 850,00 Euro beträgt. Es muss u. a. beachtet werden, dass die Beschäftigten z. B. eine Lohnsteuerkarte benötigen und in der Regel bei der Krankenkasse der beschäftigten Person anzumelden sind. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Krankenkassen. Die Minijob-Zentrale ist nicht mehr für diesen Personenkreis zuständig, bietet jedoch Informationen an im Internet unter: Minijobs im gewerblichen Bereich Gleitzone 5
6 3. Sonstige Arbeitsverhältnisse Diese Arbeitsverhältnisse können ohne die unter 1. und 2. genannten zeitlichen oder finanziellen Einschränkungen vereinbart werden. Es gelten die allgemeinen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen (Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer, Arbeitszeiten etc.) Informationen erhalten Sie beim Finanzamt München Telefon: 089 / Bitte verlangen Sie dort die Arbeitgeberstelle. Hier können Sie sich auch über mögliche Steuerermäßigungen informieren. Für Fragen zur Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Kostenloses Servicetelefon: Telefon: 0800 /
7 4. Selbständig Tätige Wenn Sie selbständig tätige Haushaltshilfen oder Pflegende beschäftigen wollen, so sollten Sie sicher stellen, dass auch tatsächlich eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Als Nachweis hierfür dienen eine Bescheinigung des Finanzamtes, in der das Bestehen einer selbständigen Tätigkeit anerkannt wird und eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Bund, ob eine versicherungspflichtige oder versicherungsfreie selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. (Statusfeststellungsverfahren) Zusätzlich können Sie sich bei Haushaltshilfen, solange keine pflegerischen Leistungen durchgeführt werden, eine Gewerbeanmeldung zeigen lassen. Für in medizinischen Heilberufen tätige Personen (Pflegefachkräfte) wird keine Gewerbeanmeldung benötigt. 7
8 B Beschäftigung von Personen aus dem Ausland Für Arbeitsgenehmigungen ausländischer Personen ist grundsätzlich die zuständige Arbeitsagentur erste Anlaufstelle. Sie prüft die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Arbeitsgenehmigungen erteilt werden können. Keine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung benötigen Staatsangehörige aus folgenden europäischen Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Republik Zypern, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. Diese Personen wenden sich nur an die Meldebehörde (Kreisverwaltungsreferat München). Angehörige aus Drittstaaten (Länder, die hier nicht genannt sind) brauchen eine Arbeitserlaubnis. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0228 /
9 Für die Versorgung im häuslichen Bereich ist zu unterscheiden zwischen 1. Pflegefachkräften und 2. Haushaltshilfen 1. Pflegefachkräfte Hier handelt es sich um examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger. Diese Personen benötigen in der Regel eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten zu können. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Wenn Sie eine Person aus Drittstaaten (Länder, die nicht auf Seite 8 genannt sind) beschäftigen wollen und die Person zum Zweck der Arbeitsaufnahme neu einreist, müssen Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur (siehe Seite 13) einen Antrag stellen. 9
10 Die Zustimmung zum Antrag erfolgt ohne die Prüfung, ob deutsche bzw. diesen gleichgestellte ausländische Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer für die Besetzung der Stelle zur Verfügung stehen. Die Besetzung einer offenen Stelle mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern ist in Pflegeberufen möglich, wenn die Stelle durch eine öffentliche Ausschreibung (z. B. Zeitungsinserat, Internet) bekannt gemacht wurde. Daher ist Voraussetzung, dass die offene Stelle in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht ist. Die Beschäftigungsbedingungen müssen denen von vergleichbaren inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entsprechen. 10 9
11 2. Haushaltshilfen Dies sind Personen, die Privathaushalte durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten unterstützen. Haushaltshilfen können auch notwendige pflegerische Alltagshilfen leisten. Dazu gehören einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege (z. B. Baden) Ernährung Ausscheidung (Toilettengang) und Mobilität (z. B. Fortbewegung inner- und außerhalb des Hauses). Die zu erbringenden Tätigkeiten sind im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Personen aus Drittstaaten (Länder, die nicht auf Seite 8 genannt sind) benötigen eine Arbeitserlaubnis. Ihre Beschäftigung ist nur möglich, wenn eine pflegebedürftige Person im Haushalt lebt. Als Nachweis der Pflegebedürftigkeit zählt der Bescheid der Pflegekasse. Bei blinden Menschen genügt der Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk der Erblindung. Um das Genehmigungsverfahren einzuleiten, müssen Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur (siehe Seite 13) einen Antrag stellen. 11
12 Wichtig bei der Anstellung von Haushaltshilfen ist: es muss sich um eine tariflich / ortsüblich entlohnte Vollzeitbeschäftigung (38,5 Std.) handeln, die auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten beschränkt ist die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterkunft zu sorgen Sie können die Haushaltshilfe der Agentur für Arbeit namentlich benennen (wenn Sie z. B. eine Ihnen schon bekannte Person beschäftigen wollen) oder die Arbeitsagentur kann Ihnen interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland vorschlagen Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Bürgerinnen und Bürger Arbeit und Beruf Vermittlung Haushaltshilfen Die Arbeitsagentur bietet auch einen Arbeitgeberservice, der Ihnen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / zur Verfügung steht. 12
13 Nähere Auskünfte zur Beschäftigung der genannten Personengruppen und zu allen anderen Fragen rund um das Thema: Genehmigungsvoraussetzungen zur Arbeitsaufnahme für ausländische Arbeitnehmer erhalten Sie bei der: Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) unter der zentralen Rufnummer 0228 / oder im Internet über zav.de/arbeitsmarktzulassung. 13
14 3. Vermittlung von Kräften durch ausländische Dienste Eine Vermittlung von Pflegekräften und Haushaltshilfen wird auch durch entsprechende Dienste aus dem Ausland angeboten. Pflege- und Versorgungsdienste aus den auf Seite 8 genannten Ländern können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Deutschland senden. Voraussetzung ist, dass die Dienste im Heimatland ebenfalls wirtschaftlich tätig sind und die Einsätze in den deutschen Haushalten von der Firma organisiert und verantwortet werden. Um sicher zu gehen, dass die beschäftigte Person tatsächlich im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge leistet, sollten Sie sich die Bescheinigung A 1 vorlegen lassen. Sie kann ausgestellt werden von der: Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in Bonn Telefon: 0228 / post@dvka.de 14
15 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Dienste unterstehen nicht Ihren persönlichen Weisungen, sondern denen des Arbeitgebers im Ausland. 4. Hilfe durch selbständige Kräfte Selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die z. B. über Zeitungsanzeigen oder das Internet ihre Dienste anbieten, können im Rahmen der wirtschaftlichen Freizügigkeit tätig sein. Diese Variante darf jedoch nicht gewählt werden, um gewisse Bestimmungen (z. B. Einhaltung der Arbeitszeitverordnung) umgehen zu können. Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich nicht nach der Bezeichnung des Verhältnisses zwischen Ihnen und der Pflegekraft, sondern ist abhängig von der tatsächlichen Gestaltung Ihrer (Arbeits-)Beziehung. Ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt, kann jedoch durch eine A1-Bescheinigung (siehe Seite 14) bestätigt sein. Wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorgaben für ausländische Beschäftigte (siehe S. 8). 15
16 Grundsätzlich möchten wir noch erwähnen, dass Personen, die in Ihre Wohnung einziehen oder bei Ihnen leben, sich einwohnermelderechtlich anmelden müssen. Dies sollte möglichst binnen zwei Wochen nach Einzug erfolgen. Für Anmeldungen ist das Kreisverwaltungsreferat München zuständig. Informationen finden Sie unter: muenchen.de/buergerbuero 16
17 Finanzielle Hilfen Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die benötigte Hilfe auch aus eigenen Mitteln bezahlen können, stehen Ihnen die Sozialbürgerhäuser der Landeshauptstadt München zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich nach dem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus (abhängig vom Stadtbezirk, in dem Sie leben) und vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin. Informationen zu den Sozialbürgerhäusern finden Sie auch unter 17
18 Bitte bedenken Sie... Schwarzarbeit bzw. die Beschäftigung von Schwarz Arbeitenden ist eine illegale Tätigkeit, die mit Bußgeld geahndet bzw. strafrechtlich verfolgt werden kann. Bei Krankheit oder Unfall der beschäftigten Person besteht zudem für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber das finanzielle Risiko, persönlich haften zu müssen. Bei Personen ohne entsprechende Ausbildung kann es zu Fehlern in der Pflege kommen. Sprachhindernisse führen möglicherweise zu großen Missverständnissen und belasten beide Seiten. 18
19 Impressum Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Orleansplatz München Telefon: 089 / Fax: 089 / inklusion-pflege.soz@muenchen.de Fotos: Titelbild & S. 4: Fotolia.com deanm1974 istockphoto.com: LivingImages, KEMPSKI, annedehaas Layout: Uta Börger Druck: Stadtkanzlei München Gedruckt auf Papier aus 100% Recyclingpapier Stand: Januar 2016
20
Osteuropäische Haushaltshilfen /Pflege- und Betreuungskräfte Worauf Sie bei der Suche achten sollten
Wenn Sie eine osteuropäische Haushaltshilfe/ Pflege- oder Betreuungskraft beschäftigen wollen, sollten Sie sich zunächst über die rechtlichen Grundlagen informieren! WICHTIG: Die osteuropäische Haushaltshilfe/Pflege-
MehrOsteuropa eine (legale) Alternative?
09/2010 Betreuung von Pflegebedürftigen durch Bürger aus Osteuropa eine (legale) Alternative? A. Einführung Laut einer Studie der Caritas aus dem Jahre 2009 arbeiten in Deutschland etwa 100.000 Haushaltshilfen
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrZulassung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland *** Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre e.v. am 29.
Zulassung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland *** Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre e.v. am 29. Juni 2010 Referent: Daniel Zuther, Bundesagentur für Arbeit Zulassung
MehrBürgerforum München 28.10.2014. Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen
Bürgerforum München 28.10.2014 Beschäftigung und Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen Ausgangssituation Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten gerne weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrInformationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Mehrkranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum
MehrZuwanderung Beschäftigung von Flüchtlingen
Zuwanderung Beschäftigung von Flüchtlingen Veröffentlichung der AOK (Online-Seminar) vom 09.03.2016 Hinweis: Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Fragen und Antworten im Überblick
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des
MehrDA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung
MehrVorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007
Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins
MehrCheckliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrInformation zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen
Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen 1. Mitnahme von Arzneimitteln die Suchtgifte oder psychotrope Stoffe enthalten bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums Suchtgifte und/oder psychotrope
MehrArbeitnehmer bzw. Minijobber aus dem Ausland - Änderungen ab dem 1.5.2011
Arbeitnehmer bzw. Minijobber aus dem Ausland - Änderungen ab dem 1.5.2011 1. Arbeitnehmer aus anderen Ländern Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrGesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
MehrErasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015
Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015 Wie geht es weiter? - Meldung durch Göttingen an der Gastuniversität für Wintersemester geschehen - Für das Sommersemester erst im Juni/Juli - Anschreiben der Gastuni
MehrVermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG. Pflegepersonal
Vermittlung von Pflegepersonal aus Kroatien nach Deutschland ARBEITSMARKTZULASSUNG Pflegepersonal Kroatische Pflegekräfte Informationen zur Vermittlung von Krankenpflegepersonal nach Deutschland Grundlagen
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE
ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-Nr. / Renten Nr. geb. am verstorben am Angaben des Hinterbliebenen : Geburtsname geb. am Geburtsort Privat - Anschrift Privat - Telefon
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
Mehr24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung
24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: AnnaHilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
MehrTipps und Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen und Pflegenden
Tipps und Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen und Pflegenden Neuauflage März 2010 Bezugsadresse Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Abt. Hilfen im Alter und
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrVermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Pflegeberatung Kreis Coesfeld, Nottuln 13. Oktober 2011
Pflegeberatung Kreis Coesfeld, Nottuln 13. Oktober 2011 Uwe Schelenhaus, ZAV Bonn Vermittlung europäischer Haushaltshilfen Dienstleistungsangebot der ZAV Rahmenbedingungen Die ZAV vermittelt seit 2002
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrUnternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6
MehrAmbulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.
MehrBeschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden
Vizerektorat für Personal und Gender Stabstelle Arbeitsrecht Mag. Ute Koch Tel.: +43 1 58801 406202 Fax: +43 1 58801 41097 ute.koch@tuwien.ac.at Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrZulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern
Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße
MehrAntrag auf Hinterbliebenenrente
Mitgliedsnummer _ Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:
MehrUnser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte
Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrHaushaltshilfen in Privathaushalten. Gesetzlich unfallversichert
Haushaltshilfen in Privathaushalten Gesetzlich unfallversichert Wo die Haushaltshilfe anzumelden ist Wer versichert ist Beschäftigte, die in Privathaushalten arbeiten, sind ebenso wie andere Arbeitnehmer
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAusgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis
Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung
Mehr3 Arbeit und Wirtschaft
3 4 Arbeit und Wirtschaft 5 6 7 8 9 1 0 Stand August 2011 Willkommen in Oberösterreich Arbeit und Wirtschaft 3 Arbeit und Wirtschaft Wenn Sie in Österreich arbeiten wollen, gelten für Sie, je nachdem welche
MehrILNAS-EN ISO 15841:2014
Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)
MehrRechtliche Grundlage & Finanzierung. Jutta Pagel-Steidl
Rechtliche Grundlage & Finanzierung Jutta Pagel-Steidl 1 Umfrageergebnis 2011: Ca. 40 % der Bevölkerung kann sich eine Versorgung durch osteuropäische Kräfte vorstellen. Die Superpflegekraft, die im besten
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrAntrag auf Hinterbliebenenrente
Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehr28 Kurzfristige Beschäftigung
28 Kurzfristige Beschäftigung 28.1 Jahreswechsel: Beginn 2014, Ende 2015 Sachverhalt: Ein Arbeitgeber hat mit einer Aushilfskraft eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 1.9.2014 bis zum 31.8.2015 getroffen,
MehrVersicherung gegen Arbeitslosigkeit in EWR-Ländern
Inhaltsverzeichnis Diese Broschüre informiert über Folgendes: uns wenden. Wir informieren Sie in einem individuellen Beratungsgespräch darüber, was Sie beachten müssen. 1. Einleitung zu Beschäftigungsverhältnissen
MehrTempolimits in Europa
Tempolimits in Europa Alle Angebane ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Kraftfahrer ist verplichtet sich selbst über die jeweiligen Landesbestimmungen zu informieren. Keine Haftung für
MehrANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift
ANTRAG AUF ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat -
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrMinijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
MehrHäufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall
Mehrs Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen
s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro
MehrGKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte
MehrERASMUS+ ist mein Plus! www.leonardopraktika.de Elfriede Thron 1
ERASMUS+ ist mein Plus! www.leonardopraktika.de Elfriede Thron 1 ERASMUS+ löst das Programm für lebenslanges Lernen, JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrMinijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren
Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehr- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers -
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-/Rentennummer
MehrSteuerwettbewerb und Direktinvestitionen
Unternehmen und Märkte WS 2005/06 Prof. Dr. Robert Schwager Professur Finanzwissenschaft Volkswirtschaftliches Seminar Georg-August-Universität Göttingen 12. Januar 2006 Fragestellungen Wie wirken Steuern
MehrEN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)
ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation
MehrDas Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst
Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrEine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung
kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an
MehrI. Personalien Mitgl.-Nr.:
Bitte zurück an die Berliner Ärzteversorgung Potsdamer Str. 47 14163 Berlin (Zehlendorf) Antrag auf vorgezogene Altersteilrente I. Personalien Mitgl.-Nr.: Titel Name * Geburtsort Geburtsname Vorname Geburtsdatum
MehrMustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium
Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten
MehrMerkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1)
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration Einreise und Aufenthalt Steistegstrasse 13 Postfach 454 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 Telefax 041 819 22 59 www.sz.ch/migration Merkblatt Erteilung der
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrZahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Überblick...
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrNormalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes
Mehr