Fördermöglichkeiten für dtd Dienstleistungen. 1. Förderprogramm: Haus der Forschung 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) Wer wird gefördert?
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- Hartmut Bösch
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1 Fördermöglichkeiten für dtd Dienstleistungen 1. Förderprogramm: Haus der Forschung 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) Förderrichtlinien Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals Fachhochschulen ) Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Unternehmen mit Innovationsbestreben (aus Industrie, Gewerbe, etc.) Öffentliche Einrichtungen wie Behörden Beratungseinrichtungen etc. Je nach Ausschreibung sind Förderformen bzw. -instrumente verschiedenster Art möglich: Verbundprojekte unterschiedlicher Größenordnung bis hin zu Koordinierungs-, Unterstützungs-, Vernetzungsprojekten sowie die Unterstützung der Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Förderinstrumenten (ERA-Net). Die Inhalte der Kooperationsprojekte umfassen ein weites Spektrum an Forschungsmaßnahmen im Rahmen von grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Die Förderlinien orientieren sich dabei jeweils an 10 vorgegebenen Themenbereichen: Gesundheit Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Nanowissenschaften, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NMP) Energie Umwelt Verkehr (inklusive Luftfahrt) Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften Weltraum Sicherheitsforschung Forschung & Technologieentwicklung: 75% für Universitäten/ HAWs, Forschungseinrichtungen & KMU 50% für alle anderen Rechtspersonen Demonstrationsaktivitäten: 50% für alle Rechtspersonen Koordination, Auditkosten und sonstige Aktivitäten: 100% für alle Rechtspersonen Koordination/ Support Actions: 100% für alle Rechtspersonen Förderwürdige Kosten: Personal, Reisen, Material, Infrastruktur, sonstige Kosten, externe Dienstleistungen, Gemeinkosten etc. Bayerische Forschungsallianz GmbH; Prinzregentenstr. 52; D München Telefon: ; Telefax: ; info@bayfor.org; Internet:
2 2. Förderprogramm: Bayerische Forschungsstiftung Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert Förderrichtlinien Siehe Seite 3 (2.1) Die Bayerische Forschungsstiftung fördert Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologie, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Die soll Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebieten zukunftsträchtiger Schlüsseltechnologien durchzuführen. Sie soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus diesen Schlüssel-technologien in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien ermöglichen oder beschleunigen. Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft (Hochschulen bzw. Forschungsinstitute) gelöst werden sollen (Verbundvorhaben). Gefördert werden können innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien, Verfahren, Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 31 AGFVO sowie in begründeten Ausnahmefällen die Durchführung von Studien über die technische Durchführbarkeit für Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung gemäß Artikel 32 AGFVO. Die AGFVO finden Sie unter diesem Link: Antragsberechtigt Antragsfrist Die erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Höhe der für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen bis zu maximal 100 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle von strategisch wichtiger und außergewöhnlicher Grundlagenforschung, die nicht an industrielle und kommerzielle Ziele eines bestimmten Unternehmens geknüpft ist bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung bis zu maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Reisekosten, Materialkosten, Kosten für Fremdleistungen (in begrenztem Umfang), Kosten für Instrumente und Ausrüstung (zeit- und vorhabensanteilig), soweit sie für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, sowie Druckkostenzuschüsse bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außer-universitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen bayerischer Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der AGFVO werden bevorzugt berücksichtigt. Danach werden KMUs definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben und eigenständig sind, d. h. keine Partnerunternehmen bzw. verbundene Unternehmen sind. Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen sind an die Bayerische Forschungsstiftung Prinzregentenstraße 52; München; Telefon / ; Telefax / ; forschungsstiftung@bfs.bayern.de; zu richten.
3 2.1 Förderrichtlinien zu Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert Der für das Vorhaben erforderliche Aufwand muss so erheblich sein, dass die Durchführung des Vorhabens ohne durch die Stiftung nicht oder nur erheblich verzögert zu erwarten wäre. Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Verfahren, Produkte, Technologien und Dienstleistungen müssen in ihrer Eigenschaft über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die bei bereits begonnen sind. Unternehmen, die keine KMU sind, erhalten nur dann eine, wenn sie den Anreizeffekt der beantragten nachweisen. Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist möglich. Der Antragsteller sowie die Projektbeteiligten sollen zum Zeitpunkt der bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen verfügen. Gefördert werden in der Regel nur Verbundprojekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Die Antragsteller bzw. die Projektbeteiligten aus der gewerblichen Wirtschaft müssen für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder zinsverbilligt werden. Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Gemeinschaft bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist gemäß Artikel 7 AGFVO möglich. Einem Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 1 Absatz 7 AGFVO bzw. einem Unternehmen, das einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, darf eine Beihilfe nach diesen Richtlinien nicht gewährt werden. Die Bayerische Forschungsstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Aus diesem Grund sind die Projektbeteiligten verpflichtet, die Ergebnisse der geförderten Vorhaben zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bayerische Forschungsstiftung behält sich ein Mitspracherecht bei Lizenzvergaben vor. Grundsätzlich besteht auf Grund der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Bayerischen Forschungsstiftung die Verpflichtung, Lizenzen zu marktüblichen Bedingungen zu vergeben. Dokumente und Hilfen zum Downloaden finden Sie unter diesem Link:
4 3. Förderprogramm: durch das BAFA für Unternehmensberatungen förderfähige Beratungen sind Antragsfrist Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und 1. weniger als 250 Personen beschäftigen, 2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben, 3. sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden. Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Allgemeine Beratungen. Darunter fallen z.b. Beratungen zur Analyse, Optimierung und Verbesserung der Personalstruktur, zur Prüfung der Leistungsfähigkeit vorhandener Mitarbeiter oder zur Einführung innovationssteigernder Maßnahmen im Unternehmen. Spezielle Beratungen. Darunter fallen insbesondere Technologie- und Innovations-beratungen, Kooperationsberatungen und Qualitätsmanagementberatungen besonders herausgestellte Beratungen wie Umweltschutzberatungen, Beratungen für Unternehmen unter weiblicher Führung oder unter Führung von Migranten. Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal Euro. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt Euro. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beratungen inhaltlich voneinander unterscheiden. Maximal können also für allgemeine Beratungen und für besondere Beratungen jeweils Euro als Zuschuss bewilligt werden. Allgemeine und spezielle Beratungen werden daher mit Zuschüssen von zusammen maximal Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen. Die erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Zuwendungen werden als De-minimis -Beihilfen gewährt. Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen. Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen Deminimis Bescheinigungen des Antragstellers beizufügen. Die kann durch ein elektronisches Antragsformular (kostenlos) oder auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck (kostenpflichtig, W. Bertelsmann Verlag KG, Telefon: +49 (0) , Bestellnummer: g) erfolgen. Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Frankfurter Straße 29 35; Eschborn; Telefon: +49 (0) Der Internetlink für sämtliche Formulare und weitere Informationen lautet:
5 4. Förderprogramm: BMBF KMU-innovativ: Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand Förderrichtlinien kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung Das BMBF öffnet eine Reihe seiner Fachprogramme der Forschungsförderung speziell für Projekte der Spitzenforschung in KMU. Unterstützt werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. KMU der Spitzenforschung erhalten künftig einen bevorzugten Zugang in Technologiefeldern, die für Wachstum und Wohlstand in Deutschland besonders wichtig sind. Diese Felder sind Biotechnologie, Nanotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktionstechnologie, Technologien für Ressourcen und Energieeffizienz, Optische Technologien, zivile Sicherheitsforschung und Medizintechnik. Die Einzelheiten und Förderrichtlinien der sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt. auf der Seite ganz unten Diese finden Sie ebenfalls in den jeweiligen Förderbekanntmachungen. auf der Seite ganz unten 1. Kontakt zum Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des Bundes Über das Beratungstelefon "Lotsendienst für Unternehmen" ( ) können Sie klären, welche Möglichkeiten zur Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU- innovativ bestehen. 2. Projektskizze Zunächst genügt eine kurze Beschreibung der Projektidee in Form einer Projektskizze. Für die Einreichung von Skizzen steht ein spezielles Online-Werkzeug zur Verfügung. Eine einfache Menüführung leitet durch den gesamten Prozess der Skizzenerstellung. 3. Bewertung der Projektskizze innerhalb von zwei Monaten Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. An mehreren Stichtagen im Jahr werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen bewertet. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. (Bewertungsstichtage sind 15. April und 15. Oktober) 4. Förderantrag Wenn eine Projektskizze überzeugt hat, ergeht die Einladung, einen Förderantrag zu stellen. Dies erfolgt mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" im Internet. Dort stehen auch die Richtlinien, Merkblätter und Hinweise zur Forschungsförderung zur Verfügung. 5. Über den Förderantrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden. Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Bewertungskriterien im Detail sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen. Der vom BMBF beauftragte Projektträger prüft die Anträge. Ist der Antrag vollständig und erfüllt die formalen Kriterien, wird innerhalb von zwei Monaten nach positivem Prüfungsergebnis über eine entschieden. 6. Sie verwirklichen mit KMU-innovativ Ihr Forschungsvorhaben. Lotsendienst für Unternehmen: (kostenfrei) Bei der : Forschung und Innovation des Bundes Forschungszentrum Jülich GmbH; Zimmerstraße 26-27; Berlin; Fax: ; lotse@kmu-innovativ.de;
6 5. Förderprogramm: BMBF Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Projektformen Förderrichtlinien Allgemein KMUs Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen KMU bzw. von KMU mit öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, einschließlich Projekten bisher nicht innovierender KMU und FuE-Aufträge zur Vorbereitung auf künftige Kooperationen und Netzwerke. Die FuE- Projekte sollen die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen zum Inhalt haben. KU Kooperationsprojekte von Unternehmen, KF Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung einschließlich VP technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier KMU und zwei Forschungseinrichtungen, KA Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner, DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen zur schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte Weitere Informationen und die Förderrichtlinien finden Sie unter diesem Link: finden Sie ebenfalls unter diesem Link: Anträge können jederzeit - jedoch vor Projektbeginn und vor Abschluss rechtsverbindlicher Verträge - gestellt werden. Über die entscheidet das BMWi bei Kooperationsprojekten einschließlich der innovationsunterstützenden Dienstleistungen kontinuierlich auf Vorschlag des Projektträgers, bei Netzwerkprojekten in der Regel vierteljährlich auf Vorschlag einer Jury, bei Einzelprojekten einschließlich innovationsunterstützender Dienstleistungen kontinuierlich auf Vorschlag des Projektträgers. PT ZIM Kooperationsprojekte; Herr Dietrich (Projektformen KU,DL); Tel: PT ZIM Kooperationsprojekte; Frau Dr. Liebing (Projektformen KF, KA, VP, DL); Tel: ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Das Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen bis Ende 2013 ein transparenteres Förderangebot mit abgestimmten einheitlichen Förderkonditionen.
7 6. Innovationsgutscheine Baden Württemberg Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Haupt sitz in Baden- Württemberg haben. der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen. Förderrichtlinien Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio.. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU Bei den Unternehmen muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handeln, an dem eingetragene Vereine, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen oder Religionsgemeinschaften nicht mit Mehrheit beteiligt sind. Die ist unternehmensbezogen Bei muss die Wahl des F&E-Dienstleisters erfolgt sein. Es dürfen jedoch erst nach Erhalt des/der Innovationsgutscheine verbindliche Verträge abgeschlossen werden. Laufzeit Innovationsgutscheine gibt es zu (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation z.b. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik und zu (Innovationsgutschein B) für umsetzungs-orientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.b. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit. Das Modellvorhaben läuft vorerst bis zum Abgerechnet werden können Innovationsgutscheine auf Rechnungen von F&E- Dienstleistern, die innerhalb von 10 Monaten ab Bewilligungsdatum eingereicht werden. Anträge können auf dem beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg erhältlichen bzw. unter zum Download vorgehaltenen Antragsformular gestellt werden und sind beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Referat 83, einzureichen. Alternativ ist unter eine Online- möglich. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ref. 83, Modellvorhaben Innovationsgutscheine; Schlossplatz 4; (Neues Schloss); Stuttgart Frau Sarah Sauter; Tel: 0711/ ; Fax: -2556,
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