DIE ANGABEN UNTER ZIFFER 1 BIS 7 SIND NACH 11 ABS. 4 LDSG JEDERMANN AUF ANTRAG VERFÜGBAR ZU MACHEN (Z.B. DURCH EINSICHT ODER SCHRIFTLICHEN AUSZUG).
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- Greta Jaeger
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1 Angaben zum Verfahrensverzeichnis nach 11 LDSG (Paragraphenangaben von Landesgesetzen beziehen sich auf Gesetze in Baden-Württemberg) Stand Vorlage März 2007 DIE ANGABEN UNTER ZIFFER 1 BIS 7 SIND NACH 11 ABS. 4 LDSG JEDERMANN AUF ANTRAG VERFÜGBAR ZU MACHEN (Z.B. DURCH EINSICHT ODER SCHRIFTLICHEN AUSZUG). Lfd. Nr. (interner Vermerk) neues Verfahren Änderung Löschung (in diesem Fall nur Nr. 1 und 2 ausfüllen) Erstmaliger Einsatz des Verfahrens (Datum) 01. August Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle 1.1 Name und Anschrift Universität Mannheim - L 9, Mannheim 1.2 Bezeichnung und Anschrift der organisatorischen Untereinheit der Hochschule, die das Verfahren einsetzt Universitätsverwaltung - Dezernat I - L 9, Mannheim Angaben zu den jeweiligen Ansprechpartnern finden sich im nicht-öffentlichen Teil unter Punkt Bezeichnung des Verfahrens SuperX (HISHBS - Hochschulberichtssystem) 3. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 3.1 Zweckbestimmung SuperX wird an der Universität Mannheim für planerische und statistische Zwecke (interne Steuerung) und zur Erfüllung der gesetzgeberischen Pflichten für das externe Berichtswesen eingesetzt. 3.2 Rechtsgrundlage (ggf. nach Art der DV unterschieden) 13 (Erhebung), 15 (Speicherung, Veränderung und Nutzung) LDSG 36 (Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen) LDSG 35 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen) LDSG 12 LHG i. V. mit Hochschuldatenschutzverordnung spezielle Rechtsvorschrift (z. B. TMG, LBG): 13 Abs. 8 und 9 des LHG und (für Grunddaten der Universität bis zum ) 3 Abs. 9 UG Einwilligung 3.3 Kurze Beschreibung SuperX ist ein Informationssystem, das zum einen an der Universität Mannheim der internen Steuerung des Hochschulhaushaltes durch die Hochschulleitung dienen soll. Zum anderen soll im Rahmen des externen Berichtswesens dem Steuerungsinteresse des Wissenschaftsministeriums Rechnung getragen werden.
2 2 4. Art der gespeicherten Daten 4.1 Daten nach 33 Abs. 1 LDSG (d.h. Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit oder das Sexualleben hervorgehen) Werden in SuperX keine gespeichert. 4.2 andere Daten 1 Lehre und Studium aus HISSOS/POS (Anlage 7 a) 2 Forschung aus HISSOS und KENN (Anlage 7 b) 3 Beschäftigte aus HISSVA (Anlage 7 c) 4 Planstellen aus HISSVA (Anlage 7 d) 5 KLR-Daten aus HISCOB (Anlage 7 e) 6 Haushalt zurzeit aus KAHIKA künftig aus HISFSV (Anlage 7 f) 7 Flächen zurzeit aus HISCOB künftig aus HISBAU (Anlage 7 g) 8 Grunddaten für die Kennzahlenbildung im Berichtswesen (Anlage 2) (Die Informationen des KENN-Moduls werden zur Laufzeit aus den Bereichen von Ziffer 1 bis 7 bereitgestellt.) 5. Kreis der Betroffenen aus Nr Studierende, Absolventen und lehrende Beschäftigte Beschäftigte 8 Studierende, Absolventen, lehrende Beschäftigte und Beschäftigte
3 3 6. Empfänger oder Gruppen von Empfängern der Daten sowie die jeweiligen Datenarten, wenn vorgesehen ist, die Daten zu übermitteln sie innerhalb der öffentlichen Stelle für einen weiteren Zweck zu nutzen sie im Auftrag verarbeiten zu lassen aus Nr. 4 8 Berichtspflicht nach 13 Abs. 9 LHG der Hochschule für die Bereitstellung der Grunddaten aus dem Informationssystem, wobei es sich um aggregierte Daten der Hochschule handelt, die für eine hochschulübergreifende Steuerung für das Wissenschaftsministerium erforderlich sind. Die aggregierten Daten werden dem Wissenschaftstminiserium mittels Lieferung an das hochschulübergreifende SuperX bereitgestellt. 8 Belieferung des hochschulübergreifenden Informationssystems (HüSuperX) basiert auf den folgenden Anlagen: - Grunddaten aus KENN (Anlage 2) - Kennzahlenkatalog des KENN-Moduls (Anlage 7 i) - Grunddatenkatalog des KENN-Moduls (Anlage 7 k) 7. Fristen für die Löschung und Sperrung ( 23, 24 LDSG oder bereichsspezifische Vorschriften) Frist für Löschung: (ggf. unterschiedliche Löschungsfristen für einzelne Datenarten aufführen) Frist für die Sperrung Frist oder Zeitpunkt für die Prüfung der Sperrung und Löschung Unter Beachtung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datenminimierung gelten die Löschvorschriften der Vorsysteme auch für SuperX, sofern es sich um personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten handelt.
4 4 AB HIER IST DAS VERFAHRENSVERZEICHNISSES NICHT ZUR EINSICHTNAHME DURCH JEDERMANN BESTIMMT ( 11 ABS. 4 LDSG). 8. Verantwortliche Ansprechpartner 8.1 Fachlicher Ansprechpartner mit Name, , Telefon, Fax Konstantinos Dalkidis, dalkidis@verwaltung.uni-mannheim.de, , Technischer Ansprechpartner mit Name, , Telefon, Fax Hartmut Heß, hess@rz.uni-mannheim.de, , Zugriffsberechtigte Personengruppen oder Personen, die allein zugriffsberechtigt sind (nicht notwendig ist namentliche Nennung, verwenden Sie funktionsbezogene Angaben) aus Nr , 5-8 Hochschulleitung 1-2, 5-8 Dezernats- und Abteilungsleiter (außer Personalabteilung) 1-2, 5-8 Sachbearbeiter (außer Personalabteilung) 3, 4, 6 Dezernatsleiter der Personalabteilung 3, 4, 6 Sachbearbeiter der Personalabteilung 1-2, 5-8 Fakultätsgeschäftsführer, Fakultätsassienten Eine detaillierte Spezifikation der Zugriffsberechtigungen geht aus der Anlage 4 (Benutzergruppen und Berechtigung für SuperX) hervor. 10. Allgemeine Beschreibung der eingesetzten Hardware, der Vernetzung und der Software 10.1 Rechner am Arbeitsplatz: PC/Workstation Terminal Betriebssystem: Windows Version: XP / 2003 (z.b. AIX, Windows, Linux, Solaris) (z.b. NT, 2000, XP, Versionsnummer) Wechselmedien: CD/DVD CD/DVD-Brenner Diskette ZIP Bandlaufwerk Wechselplatte Schnittstellen: USB IEEE 1394 (Firewire) Netzwerk Welche Daten werden lokal am Arbeitsplatz gespeichert ( aus 4): Keine Wie viele Arbeitsplatzrechner/-terminals werden bei dem beschriebenen Verfahren eingesetzt? ca. 30 bis 40 stationär mobil (z.b. Notebook) vernetzt nicht vernetzt (weiter bei 9.3)
5 10.2 Server Betriebssystem: Version: Linux 5 (z.b. AIX, Windows, Linux, Solaris) Suse Enterprise V9 / V10 (z.b. NT, 2000, XP, Versionsnummer) Standort: hochschulintern: Rechenzentrum, 11.OG, Maschinensaal hochschulextern: (Gebäude/Raum) (Gebäude/Raum) Welche Daten werden auf dem Server gespeichert ( aus 4): alle 10.3 Backup Backupsoftware: Tivoli Storage Manager Version: (Stand 2009) Betriebssystem des Backupservers: Version: Standort: hochschulintern: AIX (z.b. AIX, Windows, Linux, Solaris) (z.b. NT, 2000, XP, Versionsnummer) (Gebäude/Raum) hochschulextern: Rechenzentrum der Uni Heidelberg (Gebäude/Raum) Welche Daten werden gesichert ( aus 4): alle Backup-Medium: optische Band HDD Datenträger einmal beschreibbar Aufbewahrungsort der Backup-Medien: wieder beschreibbar Bandsilo sonstiges:
6 10.4 Sonstige Hardware Netzstruktur Darstellung der Netzstruktur Am einfachsten ist es, Sie erstellen als Anlage zu diesem Verzeichnis eine Skizze, die Folgendes enthält: - Darstellung und Beschreibung aller aktiven Komponenten, über die die Datenströme des beschriebenen Verfahrens laufen und deren Verbindung (z.b. Glasfaser, Kupfer) - Bezeichnung der aktiven Komponenten (Hub, Switch, Router) und deren Standort - Hervorhebung/Bezeichnung der Komponenten und Netzbereiche, die nicht unter der Kontrolle der verantwortlichen Stelle (siehe 1) stehen. - Abgrenzung der unterschiedlichen Bereiche (Verwaltungsnetz, Intranet, Internet, DMZ) - siehe Anlage verwendetes Protokoll TCP/IP: V4 V6 UDP TCP andere: Verschlüsselung Mit welchen Verfahren werden Daten auf welchen Übertragungsabschnitten verschlüsselt (z.b. Einsatz von VPN, andere Verschlüsselungen [auch anwendungsbasiert])? Authentifizierung SSH HTTPS Datenbankupdates werden von Backup mit Gnupg verschlüsselt Kommunikation zwischen Webserver und Datenbank über SSH Tunnel 10.6 Eingesetzte Software (einschl. Standardverfahren) Version/Stand/Datum HISHBS (SuperX) Tomcat XML Sicherheitssoftware, Fernwartungssoftware SSH HTTPS Datenbanksysteme PostgreSQL 8.2
7 7 11. Technische und organisatorische Maßnahmen ( 9 Abs. 3 LDSG) Folgende aufeinander aufbauende Festlegungen wurden getroffen: Hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit wird auf das vorhandene Sicherheitskonzept verwiesen. Stand vom: Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen, insbesondere soweit diese das Verfahren betreffen: 1. Zutrittskontrolle Maschinensaal / Serverraum ist nur mit Chipkarte und auch nur für berechtigte Personen zugänglich. 2. Datenträgerkontrolle Die Daten werden ausschließlich auf den Servern des Rechenzentrums im abgesicherten Maschinensaal gespeichert. Die Daten für die Lieferung an das Ministerium werden zu festgelegten Zeiten an das zentrale SuperX geliefert. 3. Speicherkontrolle 4. Benutzerkontrolle 5. Zugriffskontrolle 6. Übermittlungskontrolle 7. Eingabekontrolle 8. Auftragskontrolle Transportkontrolle Zugriff erfolgt mit SSH und HTTPS. Die Daten an das zentrale SuperX werden mit SSH übertragen. 10. Verfügbarkeitskontrolle Mehrstufige USV-Absicherung, TSM-Backup. 11. Organisationskontrolle Ist bzw. wird noch durch die Universität Mannheim geregelt. (Datum)
8 8 12. Ergebnis der Vorabkontrolle mit Begründung gemäß 12 LDSG 12.1 Dokumentation der Vorabkontrolle 12.2 am dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Prüfung zugeleitet. 13. Ergänzungen Wenn der Raum einzelner Spalten nicht ausreicht, können hier Ergänzungen vorgenommen werden. Bitte Bezug mit Buchstaben oder andere Zeichen eintragen und an dieser Stelle näher erläutern 14. Meldung an den Landesbeauftragten für Datenschutz (Soweit kein behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt:) Meldung dieser Angaben zum Verfahrensverzeichnis an den Landesbeauftragten für den Datenschutz nach 32 LDSG erfolgt am:: (Datum)
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