Krisenintervention und Notfallseelsorge
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- Roland Giese
- vor 8 Jahren
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1 Positionspapier Krisenintervention und Notfallseelsorge Ergebnisvorlage der Arbeitsgruppe Krisenintervention und Notfallseelsorge in der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v.
2 Mitglieder der Arbeitsgruppe: Peter Busch, Johanniter-Bildungswerk, Universität Greifswald Dr. Kati Elena Clemens, ärztliche Beraterin der Bundesgeschäftsstelle Wolf-Friedrich Graf Finck von Finckenstein, Beauftragter für Kirche und Diakonie Harald Halpick, Projektbeauftragter Krisenintervention Johanniter- Bildungswerk Thomas Jestner, Kriseninterventionsteam Stuttgart Susan Kiekbusch, Universität Greifswald Werner Kunisch, Universität Tübingen Jörg Lüssem, Fachbereichsleiter Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Ursula Reichwald, Universität Tübingen Pfarrer Eberhard Rückert, Notfallseelsorge Nürnberg Pfarrer Andreas Schorlemmer Pfarrer Dr. Christian-Erdmann Schott, Bundespfarrer Ralf Sick, Leiter Johanniter-Bildungswerk Prof. Dr. Dr. hc. Horst Wilms, Bundesarzt Autoren: Peter Busch Harald Halpick
3 Präambel der JUH Im Bewusstsein der Tradition christlicher Nächstenliebe, der die Johanniter seit Jahrhunderten verpflichtet sind, und herausgefordert durch die Nöte und Gefahren der Welt, will die Johanniter-Unfall-Hilfe in Verantwortung vor Gott dem leidenden Menschen unserer Zeit beistehen. Seite 3 von 18
4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Grundlagen Psychotraumatologie Krise Schutz- und Risikofaktoren Konsequenzen Primäre Prävention Sekundäre Prävention Krisenintervention (Notfall-)Nachsorge Tertiäre Prävention (Therapie) Zielgruppen Schwerpunkte Krisenintervention und Notfallseelsorge in der JUH Begriffsbestimmungen Krisenintervention und Notfallseelsorge Notfallnachsorgedienste Zielsetzungen Externe Betroffene Einsatzkräfte Ausbildung Rahmenfaktoren Standards Begriffsbestimmungen Einsatzindikationen Krisenintervention Notfallnachsorge Ausschlußkriterien Einsatzablauf Anforderung / Alarmierungen Seite 4 von 18
5 Anfahrt Betreuung Nachbereitung Sicherungsmechanismen Psychische Eigensicherung Personalauswahl Ausbildung Teamsupervision Ergänzende Regeln der psychischen Eigensicherung Physische Eigensicherung Organisation Ausstattung Kommunikation Verfügbarkeit Führungs- und Gruppenstrukturen Dienstplanung Finanzierung Dokumentation Netzwerke / Kooperationen Öffentlichkeitsarbeit Qualitätssicherung / Wissenschaftliche Begleitung Seite 5 von 18
6 1 Vorwort Am kam es in Ramstein während einer Flugschau zu einer Katastrophe, die 70 Menschen das Leben kostete und bei der ca Menschen zum Teil schwere Verletzungen davon getragen haben. Neben diesen erheblichen physischen Folgen hat durch dieses Unglück auch die Psyche vieler Menschen gelitten. Die Opfer selbst, deren Angehörige, die Helfer vor Ort, die Polizisten, die mit der Identifizierung der Toten und Schwerverletzten betraut waren und das Personal der aufnehmenden Kliniken leiden zum Teil noch heute unter diesen Eindrücken. Spätestens hier wurde deutlich, wie wichtig eine organisierte Einsatz- bzw. Katastrophennachsorge ist. Bei dem schweren Eisenbahnunglück am in Eschede kamen deshalb bereits Nachsorge- und Betreuungsteams aus dem gesamten Bundesgebiet zum Einsatz. Derartige Ereignisse geben immer wieder neuen Anlass, über die psychischen Belastungen nachzudenken, denen Angehörige von Opfern, Helfer und Zeugen bei Katastrophen ausgesetzt sind und lassen den Ruf nach organisierten Strukturen der Katastrophennachsorge und Katastrophenseelsorge laut werden. Auch im Rettungsdienst werden täglich Notfallpatienten und Unfallopfer versorgt, die sowohl bei Angehörigen, als auch bei den Rettungsteams zu erheblichen Belastungen führen. Diese Einsätze sind weniger spektakulär als die bereits genannten Großschadensereignisse, erfordern aber dennoch häufig eine individuelle (Nach-) Betreuung der Betroffenen. Es gehört zum Selbstverständnis der JUH auch im Sinne der christlichen Wurzel und Tradition diesen Menschen adäquate Hilfe zukommen zu lassen, die sich eben im Bedarfsfall nicht nur auf die medizinische Versorgung von Notfallpatienten und Unfallopfern beschränkt. Durch anerkannte Maßnahmen der Prävention kann den psychischen Belastungen unserer Helfer im Einsatz vorgebeugt werden. Diese zu vermitteln aber auch eine angemessene Einsatznachsorge sicherzustellen ist eine wichtige Verpflichtung der JUH gegenüber ihren Mitarbeitern. Neben dieser Fürsorgepflicht ist sich die JUH auch einer besonderen Sorgfaltspflicht bewusst. Dieses Positionspapier legt mit den darin definierten Standards die solide Basis für die Qualitätssicherung für den Bereich der Krisenintervention und Notfallseelsorge in der JUH. Wir hoffen, dass die entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten und -angebote intensiv genutzt werden und nicht zuletzt dadurch psychische Belastungen verhindert oder zumindest minimiert werden können. Berlin, Bundesvorstand Thomas Doerr Seite 6 von 18
7 2 Einleitung Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheiten oder Gebrechen. Definition Gesundheit der WHO Unglücksfälle und überraschend eintretende Ereignisse verändern das Leben von Menschen. Lebensplanungen und ziele werden plötzlich in Frage gestellt. Die Zukunft ist oft ungewiss. Der dramatische Tod eines nahen Angehörigen oder guten Freundes, die erlebte Hilflosigkeit, das Ausgeliefertsein als Opfer eines Unfalls oder eines Verbrechens, das Zuschauenmüssen, während andere Menschen zu Schaden kommen, ohne helfen zu können all dies prägt Menschen und beeinträchtigt ihr Leben, ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit. Spätestens die großen Unglücksfälle der letzten Jahre (Donaueschingen, Ramstein, Eschede) verdeutlichten, dass sich die Notfallversorgung der von Notfällen und Unglücken betroffenen Menschen nicht nur auf die rein medizinische Versorgung beschränken darf und der Patient nicht nur auf seine körperlichen Funktionen reduziert werden kann. Die (psychische) Betreuung der von Unglücksfällen Betroffenen rückte zunehmend in den Vordergrund. Die Annäherung an und die Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgte aus verschiedenen Disziplinen: Rettungsdienst, Medizin, Psychologie und Seelsorge. Verschiedene Angebote wie z.b. Kriseninterventionsteams, Notfallnachsorge- oder Notfallseelsorgedienste wurden von Hilfsorganisationen, Kirchen und Kommunen teilweise in Kooperation aufgebaut. Aus wissenschaftlicher Sicht beschäftigt sich die Psychotraumatologie als junges Gebiet der Psychologie mit solchen psychischen Belastungen und ihren Folgen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe als evangelische Hilfsorganisation, die u.a. in den Bereichen Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätig ist, sieht in der Betreuung der von Unglücksfällen betroffenen Menschen eine wesentliche Aufgabe. Um sowohl ihr Selbstverständnis als in der Notfallrettung und im Katastrophenschutz tätige Hilfsorganisation als auch ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche zu dokumentieren, verwendet die Johanniter-Unfall-Hilfe den Doppelbegriff Krisenintervention und Notfallseelsorge als Oberbegriff. Die Verwendung des Wortes Notfallseelsorge soll dabei auch auf das allgemeine Priestertum, sprich die Einbeziehung von Laien in die Seelsorge am Notfallort, hinweisen. Im folgenden wird der Begriff der Krisenintervention auch als methodischer Begriff für die Akutintervention nah am belastenden Ereignis verwendet. Seite 7 von 18
8 3 Grundlagen 3.1 Psychotraumatologie Belastende Ereignisse (Traumata) können bei den betroffenen Personen zu (wieder abklingenden) akuten Streßreaktionen oder gar dauerhaften Beeinträchtigungen der Lebensqualität der Betroffenen (bis hin zur Berufsunfähigkeit oder gar zur Suizidgefährdung) führen. Amerikanische Prävalenzstudien zeigten, daß ca. 60% der untersuchten Personen mindestens einem traumatischen Erlebnis im Verlauf ihres Lebens ausgesetzt sind. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, daß ca. 15% dieser Personen an einer dauerhaften Belastung leiden. Jedoch spielt hier auch die Ursache der Belastung eine entscheidende Rolle: Traumata wie Vergewaltigung, sexueller / körperlicher Mißbrauch oder Kriegsteilnahme scheinen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu dauerhaften Belastungen zu führen als beispielsweise das Erleben einer Naturkatastrophe oder von Verkehrsunfällen. Allen dauerhaften Belastungen gemeinsam ist die Konfrontation mit einer für sich selbst oder für eine andere Person als (lebens-) bedrohlich empfundenen Situation. Dabei ist es unwesentlich, ob diese Situation tatsächlich lebensbedrohlich war. Entscheidend ist die erfahrene intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen. Bei einer dauerhaften Belastung liegt eine sogenannte Posttraumatische Belastungsstörung (DSM IV ) vor, wenn das traumatische Ereignis über einen mehr als vierwöchigen Zeitraum: ständig wiedererlebt wird, anhaltend Reize, die mit dem erlebten Trauma assoziiert sind, gemieden werden, sich anhaltende Symptome erhöhter Erregung zeigen, die vor dem Trauma nicht bestanden, und das Störungsbild deutliche psychische oder soziale Beeinträchtigungen verursacht. Besteht die beschriebene Symptomatik über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen, wird von einer akuten Posttraumatischen Belastungsstörung gesprochen. Halten die Symptome länger an, handelt es sich um eine chronische Posttraumatische Belastungsstörung. Die unterschiedlichste Ausprägung haben kann (z.b. Depressionen, Angstattacken, Intrusionen etc). Zeigen sich innerhalb der ersten vier Wochen nach einem belastenden Ereignis die o.g. Symptome oder andere Streßreaktionen, die innerhalb dieses Zeitraums wieder abklingen, liegt eine akute Belastungsreaktion vor (DSM IV 308.3). Betroffen von den beschriebenen Folgen sind alle an belastenden Ereignissen beteiligten Gruppen, Opfer und Helfer, Augenzeugen und Angehörige. Beispielsweise wurde bei einer durch die Universität Trier durchgeführten aktuellen Studie festgestellt, daß ca. 18% der befragten Einsatzkräfte (Berufsfeuerwehr) an einer langjährigen Posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Andere Studien gehen von niedrigeren Zahlen aus. Seite 8 von 18
9 3.2 Krise Das Erleben eines wie oben dargestellten belastenden Ereignisses kann für die Betroffenen eine sog. Krise darstellen, welche als...ein unter hohem emotionellem Druck einhergehender Verlust des seelischen Gleichgewichts, den der Betroffene mit seinen erlernten Bewältigungsmechanismen selbst nicht beheben kann, beschrieben werden kann. (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Fachlexikon der sozialen Arbeit, Frankfurt a.m., 1986) Der Verlauf einer Krise kann durch folgendes (vereinfachtes) Phasenmodell (nach Golan, Naomi) beschrieben werden, wobei hier zwischen einer absehbaren bzw. plötzlich eingetretenen Krisen unterschieden wird: Phase Erschöpfungskrise Schockkrise 1 Das bedrohliche Ereignis 2 Zustand der Verletzlichkeit 3 Der auslösende Faktor Der auslösende Faktor (Trauma!) (Trauma!) 4 Die akute Krise Die akute Krise 5 Reintegration / Krisenlösung Reintegration / Krisenlösung 3.3 Schutz- und Risikofaktoren Für die Verarbeitung eines belastenden Traumas / die Krisenlösung sind verschiedene (Schutz- und Risiko-)Faktoren maßgebend: Art des Traumas Soziale Unterstützung / soziales Netzwerk Persönlichkeit des Betroffenen / Persönliche Vorgeschichte Zusätzliche Belastungen 3.4 Konsequenzen Aus dem oben Dargestellten ergeben sich folgende Ansätze zur Unterstützung der Betroffenen: Primäre Prävention Maßnahmen zur Prävention vor einem belastenden Ereignis / Einsatz. Durch geeignete Maßnahmen (z.b. Ausbildung und Vorbereitung auf belastende Situationen) soll die Verarbeitung eines möglichen Traumas unterstützt und somit Folgeschäden verhindert werden Sekundäre Prävention Krisenintervention Maßnahmen während und unmittelbar nach einem belastenden Ereignis / Einsatz zur Unterstützung der Verarbeitung dieses Ereignisses und zur Verhinderung / Linderung späterer Belastungen. Dies beinhaltet insbesondere die Begleitung der Betroffenen z.b. durch Mitarbeiter der Krisenintervention und Notfallseelsorge mit dem Ziel, durch Seite 9 von 18
10 eine möglichst zeitnahe Betreuung Verarbeitungs- und Stabilisierungsprozesse zu unterstützen (Notfall-)Nachsorge Nichttherapeutische Maßnahmen nach der akuten Schockphase zur Unterstützung der Verarbeitung belastender Ereignisse / Einsätze sowie zur Stabilisierung der persönlichen Infrastruktur. Diese umfassen z.b. Hilfestellungen durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Notfallnachsorgedienste, aber auch von Angehörigen und Freunden. Die Abgrenzung zur sekundären Prävention leitet sich vor allem aus der zeitlichen Abfolge ab: Die Nachsorge schließt sich an die Maßnahmen der sekundären Prävention an und führt diese fort Tertiäre Prävention (Therapie) Bei Auftreten dauerhafter Belastungen durch (therapeutisch ausgebildete) Fachkräfte Zielgruppen Es ist zwischen externen und internen (Einsatzkräften) Betroffenen zu differenzieren Schwerpunkte Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, daß der primären und sekundären Prävention besondere Bedeutung zukommt. Jedoch stehen insbesondere zur sekundären Prävention sowie zur Nachsorge noch wissenschaftliche Belege aus. Insbesondere ist die Wirksamkeit der verschiedenen diskutierten Debriefingmethoden noch nicht eindeutig geklärt. Seite 10 von 18
11 4 Krisenintervention und Notfallseelsorge in der JUH Die Johanniter-Unfall-Hilfe sieht den Schwerpunkt ihrer unter dem Oberbegriff Krisenintervention und Notfallseelsorge zusammengefaßten Aktivitäten in der primären und sekundären Prävention sowie in Teilbereichen der Nachsorge. Dies beinhaltet insbesondere folgende Elemente: Einrichtung von Kriseninterventions- und Notfallseelsorgediensten (sekundäre Prävention) Einrichtung von Notfallnachsorgediensten zur Fortführung und Unterstützung der Arbeit von Kriseninterventions- und Notfallnachsorgediensten soweit dies aus den örtlichen Gegebenheiten heraus notwendig scheint (Nachsorge) Aufbau eines Systems zur Betreuung von Einsatzkräften (primäre und sekundäre Prävention, Nachsorge) Fortentwicklung des Ausbildungskonzeptes Krisenintervention Durchführung von Schulungsmaßnahmen (intern / extern) Schulung der Ausbilder (Multiplikatorenschulung) Unterstützung wissenschaftlicher Aktivitäten Öffentlichkeitsarbeit, Meinungsbildung / Überzeugungsarbeit 4.1 Begriffsbestimmungen Dabei wird von folgenden Begriffsbestimmungen ausgegangen: Krisenintervention und Notfallseelsorge Schwerpunkt ist die sekundäre Prävention. Zusätzlich ausgebildetes Personal kann auch in der (nichttherapeutischen) Nachsorge eingesetzt werden Notfallnachsorgedienste Schwerpunkt ist der Bereich der Nachsorge (ohne die Betreuung von Einsatzkräften) als Fortführung der durch die Krisenintervention und Notfallseelsorge durchgeführten Betreuung. Dies beinhaltet insbesondere auch praktische Hilfestellungen zur Stabilisierung der persönlichen Infrastruktur und Aktivierung des sozialen Netzwerks. Ggf. können Krisenintervention und Notfallseelsorge z.b. bei Großschadensereignissen unterstützt werden. Es wird zwischen der Betreuung betroffener externer Personen und der Betreuung von Einsatzkräften differenziert. 4.2 Zielsetzungen Daraus ergeben sich im einzelnen folgende Zielsetzungen: Externe Betroffene Unterstützung der primären Prävention durch Einbindung z.b. der Psychischen Ersten Hilfe in die Bevölkerungsausbildung und entsprechende Schulung der Ausbilder Durchführung der sekundären Prävention durch den Aufbau von Kriseninterventions- und Notfallseelsorgediensten Unterstützung der Nachsorge durch Notfallnachsorgedienste soweit dies aus den örtlichen Gegebenheiten heraus sinnvoll scheint Seite 11 von 18
12 4.2.2 Einsatzkräfte Aus- und Fortbildung: - Durchführung der primären Prävention durch Schulungen der Einsatz- und Führungskräfte Betreuung: - Durchführung der sekundären Prävention durch geschultes Personal aus der Krisenintervention und Notfallseelsorge, welches bereits im Vorfeld etabliert wurde - Durchführung der Nachsorge durch geschultes Personal (Fachkräfte bzw. Personal der Krisenintervention und Notfallseelsorge) Schnittstellen: - Schaffung von Schnittstellen zu weiterführenden Hilfen Angehörige: - Einbindung der Angehörigen in die beschriebenen Maßnahmen (Angehörigenseminare) Ausbildung kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortschreibung der Ausbildungskonzepte Krisenintervention (s.o.) Zielgruppenorientierte Aus- und Fortbildung von Helfern, Führungskräften, Mitarbeitern der Krisenintervention und Notfallseelsorge (s.o.) Aus- und Weiterbildung von Ausbildern Rahmenfaktoren Schaffung von Beratungsmöglichkeiten für die Verbände Erstellung von Arbeitshilfen für die Verbände Schaffung von Strukturen auf Bundesebene zur Betreuung von Einsatzkräften (Schnittstellen zu weiterführenden Hilfen, Großschadensfälle, Auslandseinsätze) Unterstützung von bzw. Teilhabe an wissenschaftlicher Forschung Allgemeine Maßnahmen der Qualitätssicherung 4.3 Standards Bei der Umsetzung der formulierten Zielsetzungen ist auf die Einhaltung folgender Standards zu achten: Begriffsbestimmungen Es gelten die oben formulierten Begriffsbestimmungen (primäre und sekundäre Prävention, Nachsorge, Krisenintervention und Notfallseelsorge, Notfallnachsorge...) Einsatzindikationen Die Aufgabe von Kriseninterventionshelfern besteht darin, allen im Geschehen Notfall beteiligten Menschen, die sich in einer psychischen Krisensituation befinden, kurzfristig, schnell und unbürokratische Beistand zu geben, ihre Möglichkeiten zur Selbstbewältigung der Situation wiederherzustellen, aufrechtzuerhalten oder zu entwickeln und gemeinsam mit dem Betroffenen Ressourcen aller Art zu nutzen und zu erschließen und dadurch weitere Notlagen zu verhindern. Damit sollen dauerhafte Belastungen verhindert bzw. gemildert werden. Seite 12 von 18
13 Krisenintervention Krisenintervention kommt als Methode grundsätzlich dort in Betracht, wo Menschen potentiell traumatisierenden Situationen ausgesetzt sind. Dies können u.a. sein: Betreuung Angehöriger bei Todesfällen Betreuung von Angehörigen bei SIDS Betreuung Angehöriger nach Suizid Betreuung von Opfern von Gewalttaten Begleitung bei der Überbringung von Todesnachrichten Hier kann zusätzlich zwischen Einsatzindikationen, bei denen Krisenintervention durch Einsatzkräfte vor Ort nachgefordert bzw. bei bestimmten Einsatzstichworten standardisiert zeitgleich mit den anderen Rettungsdiensten angefordert wird, unterschieden werden. Als Zielgruppen können beispielhaft folgende Personengruppen benannt werden: Betroffene Angehörige Verursacher Ersthelfer Zuschauer, Zeugen Einsatzkräfte Hierbei kann zwischen primär und sekundär Betroffenen unterschieden werden. (Primär Betroffene sind all die Menschen die direkt oder unmittelbar am Einsatzort anwesend sind. Sekundär Betroffene sind alle Menschen die nicht am Einsatzort anwesend sind, die aber von den Folgen des Ereignisses betroffen sind.) Notfallnachsorge An die Krisenintervention als ersten Teil der sekundären Prävention schließt sich fortführend die Notfallnachsorge an. Diese kann durch einen eigenen Notfallnachsorgedienst, durch andere Hilfsangebote (z.b. Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen) oder durch Angehörige und Freunde geleistet werden. Maßnahmen der Notfallnachsorge sind u.a.: Fortführung der durch die Krisenintervention durchgeführten Betreuung Praktische Hilfestellung zur Stabilisierung der persönlichen Infrastruktur Aktivierung des sozialen Netzwerks Notfallnachsorgedienste können bei Großschadensfällen die Krisenintervention unterstützen und personell verstärken Ausschlußkriterien Personen nach übermäßigem Alkoholgenuß werden grundsätzlich nicht betreut. Personen mit bekannten oder bekannt gewordenen psychischen Störungen werden möglichst umgehend an adäquate Einrichtungen vermittelt. Diese Kriterien scheinen sinnvoll um den anderen Einsatzsituationen, dem Eigenschutz der Mitarbeiter sowie der Qualifikation der KI Mitarbeiter gerecht zu werden und sind ggf. örtlich zu modifizieren. Seite 13 von 18
14 4.3.3 Einsatzablauf Anforderung / Alarmierungen Die Anforderung von Kriseninterventions- und Notfallseelsorgediensten der JUH erfolgt grundsätzlich über die Leitstellen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei. Anzustreben ist die Anforderung und Koordinierung über eine Leitstelle des Rettungsdienstes. Begründete Ausnahmefälle wie z.b. die Anforderung durch Einrichtungen mit erhöhtem Gefahrenpotential und festgelegten Einsatzstichworten (z.b. Person unter Zug bei Verkehrsbetrieben) sind möglich. Jedoch ist auch hier die Anforderung über eine der genannten Leitstellen anzustreben. Dem Kriseninterventionshelfer ist die Möglichkeit zur Rückfrage (Gewinnung weiterer Informationen im Vorfeld des Einsatzes) bei der Leitstelle oder den Einsatzkräften vor Ort einzuräumen Anfahrt Die Anfahrt sollte nach Möglichkeit in einem als solchem zu erkennenden BOS-Fahrzeug (Ausstattung s.u.) durchgeführt werden. Kommunikationsmöglichkeiten sind entsprechend vorzuhalten Betreuung Die Betreuung vor Ort gliedert sich wie im folgenden dargestellt: Nach Eintreffen am Einsatzort Vorstellung beim Einsatzleiter bzw. den Einsatzkräften vor Ort, Abfrage weiterer Informationen, wenn möglich: Besichtigung der Unglücksstelle Kontaktaufnahme mit der zu betreuenden Person Betreuung (in Anlehnung an individuelle Krisenintervention nach SAFE-R- Modell) Vorbereitung der Nachsorge, praktische Hilfestellungen Verabschiedung Zur Unterstützung der weiteren Verarbeitung wird den betreuten Personen ein bundeseinheitliches Merkblatt, welches regional anzupassen ist, zur Verfügung gestellt. Anmerkung: Nach ersten Informationen über die Verifizierung des Kriseninterventionsteams München scheint eine nochmalige Kontaktaufnahme mit den betreuten Personen sinnvoll. Aus unserer Sicht sollte dies jedoch nicht durch die Kriseninterventionshelfer, welche in der Akutphase tätig werden, geschehen (Eigensicherung!). Vielmehr sehen wir dieses als Aufgabe der Notfallnachsorge Nachbereitung Die Nachbereitung der Einsätze beinhaltet folgende Punkte: Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Seite 14 von 18
15 Einsatzdokumentation (nach einem bundeseinheitlichen Einsatzprotokoll) Teamsupervision (s.u.) Evaluation Sicherungsmechanismen Ebenso wie in anderen Einsatzbereichen ist auf eine umfassende Eigensicherung zu achten. Diese ist sowohl durch den Kriseninterventionshelfer als auch durch die JUH zu gewährleisten. Die Eigensicherung läßt sich in eine psychische und eine physische unterteilen Psychische Eigensicherung Die psychische Eigensicherung beinhaltet folgende Elemente: Personalauswahl Ausbildung Teamsupervision Ergänzende Regeln der psychischen Eigensicherung Personalauswahl Eine verantwortungsvolle und gründliche Personalauswahl ist Ausdruck der Fürsorge- und Sorgfaltspflicht der JUH für ihre Mitarbeiter und wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung. Es gelten folgende Kriterien: Engagement und Interesse am Umgang mit Menschen Sensibles und offenes Zugehen auf andere Menschen Soziale Kompetenz Umgang mit Streß- und Belastungssituationen Motivation, Teamfähigkeit, Offenheit, Toleranz, und Verläßlichkeit Mindestens 24 Jahre alt Führerschein (PKW), ausreichende Fahrpraxis (mindestens zwei Jahre Führerschein) Bereitschaft zur längerfristigen ehrenamtlichen Mitarbeit Die Personalauswahl wird wie im folgenden standardisiert durchgeführt. Für die Personalgespräche werden bundeseinheitliche Gesprächsleitfäden erstellt. Erstgespräch - Motivation zur Mitarbeit - Erfahrungshintergrund - Belastungsfähigkeit - Bewältigungsmöglichkeiten - Fragen zum Projekt - Allgemeiner Eindruck vom Bewerber - Informationen über die angestrebte Tätigkeit (incl. möglicher Belastungen) Grundausbildung - Ausbildung entsprechend aktuellen Richtlinien des Bildungswerks - Selbsterfahrungsmöglichkeit für den Bewerber - Bild über den neuen Bewerber Zweitgespräch - Erfahrungen und Eindrücke aus der Ausbildung - Aktuelle Situation und Gefühle in Bezug auf die geplante Tätigkeit Seite 15 von 18
16 - Offene Fragen - Entscheidung über Beginn der Praxisphase, Informationen zur Praxisphase Praxisphase - Teilnahme an der Krisenintervention in Begleitung eines erfahrenen Kriseninterventionshelfers (Mentor), mit Nachbesprechungen - Ggf. Hospitationen im Bereich der verschiedenen BOS Abschlußgespräch - Erfahrungen aus der Praxisphase - Aktuelle Situation und Gefühle in Bezug auf die geplante Tätigkeit - Offene Fragen - Entscheidung über eigenständige Einsatztätigkeit Ausbildung Die Ausbildung wird entsprechend den aktuellen Ausbildungsrichtlinien und Empfehlungen des Johanniter-Bildungswerks durchgeführt. Derzeit vorhandene Ausbildungsmodule sind: a) Krisenintervention Modul Helfer Zielgruppe: alle Helfer und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und Rettungsdienst b) Krisenintervention Modul Führungskräfte Zielgruppe: Führungskräfte im Einsatz c) Kriseninterventionshelfer-Ausbildung ( Modul Helfer + Aufbaumodul) Zielgruppe: Kriseninterventionshelfer in Einsatzteams der Krisenintervention und Notfallseelsorge d) Multiplikatorenschulung Zielgruppe: Ausbilderfortbildung für Fachausbilder und Lehrbeauftragte zur Umsetzung des Krisenintervention Modul Helfer Die Fortbildungsthemen sind den umfangreichen Kommentaren des Konzepts Krisenintervention Modul Helfer zu entnehmen Teamsupervision Die Teamsupervision ist insbesondere verpflichtender Bestandteil aller Dienste der JUH, die in der ersten Phase der sekundären Prävention tätig werden. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeiter dieser Dienste verpflichtend. Sie findet mindestens einmal im Monat statt. Nach besonderen Einsätzen (z.b. Großschadensereignissen) sind nach Möglichkeit kurzfristig zusätzliche Termine anzusetzen. Die Teamsupervision wird von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt Ergänzende Regeln der psychischen Eigensicherung Für die in der Krisenintervention tätigen Dienste der JUH werden folgende Regeln vereinbart: Der Gruppenzusammenhalt und die Fürsorge der Teammitglieder füreinander sind zu fördern. Seite 16 von 18
17 Es wird kollegial zusammengearbeitet. Jedes Teammitglied findet bei Bedarf jederzeit Gesprächspartner bei den anderen Teammitgliedern. Bei der Dienstübergabe findet ein Übergabegespräch statt. Jeder Helfer kann sich ohne Begründung jederzeit ablösen lassen. Dies gilt insbesondere nach der Durchführung mehrerer Einsätze in einer Schicht. (Hierbei sollte aber der Grundsatz gelten, daß jeder Helfer um Erledigung bemüht sein muss.) Einsätze dürfen jederzeit ohne Begründung abgelehnt werden. Erfordert es die persönliche Situation eines Kriseninterventionshelfers, kann sich dieser vom Dienst beurlauben lassen. Ggf. ist ein Gespräch mit dem Supervisor herbeizuführen Physische Eigensicherung Es gelten die allgemein üblichen Regelungen und Vorschriften für Einsatzkräfte. Folgende Punkte seien beispielhaft aufgeführt: Guter körperlicher Allgemeinzustand Persönliche Schutzausstattung - Einsatzjacke (Wetterschutz, Warnwirkung) - Sicherheitsschuhe Universelle Schutzausstattung (im KFZ vorhanden) - Schutzhelm - Warnweste Kennzeichnungsmöglichkeiten als Betreuungsdienst Organisation Ausstattung Folgende Mindestausstattung ist für die Krisenintervention vorzuhalten: Schutzausrüstung (s.o.) KI-Koffer (Informationsmaterial, Telefonbuch, Dokumentationsmaterial, Schreibzeug etc.) Zusatzausstattung für Kinder (z.b. Stofftiere) Sanitätsausstattung (z.b. Rescue-Bag) Kommunikationsausstattung (s.u.) Nach Möglichkeit ist der Bereitschaftsdienst mit einem Einsatzfahrzeug auszustatten Kommunikation Die Kommunikation für die verschiedenen Phasen des Einsatzablaufs (incl. Alarmierung) sind in geeigneter Weise rund um die Uhr sicherzustellen. Es ist anzustreben, daß der Bereitschaftsdienst mit einem Handy ausgestattet ist Verfügbarkeit JUH-Dienste, die in der Krisenintervention tätig sind, stellen eine Einsatzbereitschaft rund um die Uhr sicher. Hintergrunddienste sind nach Möglichkeit zu organisieren. Seite 17 von 18
18 Führungs- und Gruppenstrukturen Die Einbindung der Dienste in der Krisenintervention in die Rettungsdienst-, Sanitätsdienst- und Katastrophenschutzstrukturen ist anzustreben. Idealerweise wird die Krisenintervention als integrierter Fachdienst des Rettungsdienstes etabliert und in die bestehenden Alarmierungs- und Führungsstrukturen eingebunden. Entsprechende Leitungsstrukturen sind einzurichten. Für jeden Dienst ist ein verantwortlicher Leiter zu benennen. Dieser ist für den täglichen Dienstablauf und die Sicherstellung des Dienstes verantwortlich Dienstplanung Die Besetzung der Bereitschaftsdienste ist über einen regelmäßigen (Vorab-) Dienstplan sicherzustellen. Verantwortlich ist der jeweilige Leiter des Dienstes Finanzierung Eine geregelte Finanzierung durch Kostenträger im Gesundheitswesen ist derzeit nicht absehbar. Diese ist daher dauerhaft vor Ort durch eigene Mittel, über Spenden oder andere Finanzierungsmöglichkeiten sicherzustellen Dokumentation Eine Einsatzdokumentation wird über bundeseinheitliche Einsatzprotokolle geführt Netzwerke / Kooperationen Eine wirkungsvolle Krisenintervention muß in ein umfassendes Betreuungsangebot / -konzept eingebettet sein. Es sind daher sowohl regional (OV, KV, RV) als auch überregional (LV, BV) geeignete Kooperationen und Netzwerke anzustreben. Kooperationspartner vor Ort können die anderen Fachdienste (Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, THW etc.), die Kirchen mit ihren Einrichtungen (evangelische und katholische Kirchen, andere Glaubensgemeinschaften, Diakonie, Caritas etc.), die öffentliche Verwaltung sowie Selbsthilfegruppen und andere Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sein. Auf Bundesebene wird ergänzend z.b. mit den Universitäten Tübingen und Greifswald, dem Berufsverband deutscher Psychologen und dem SBE e.v. zusammengearbeitet Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt auf allen Ebenen entsprechend den allgemeinen Regularien zu diesem Bereich der JUH Qualitätssicherung / Wissenschaftliche Begleitung Geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind auf allen Ebenen einzuführen und umzusetzen. Dies geschieht durch alle in diesem Papier genannten Maßnahmen. Insbesondere beinhaltet dies die ausgeführte standardisierte Einsatzdokumentation, die wissenschaftliche Begleitung durch die Universitäten Tübingen und Greifswald sowie die Begleitung durch die Arbeitsgruppe Krisenintervention und Notfallseelsorge der JUH. Weiter ist die ständige Überprüfung und Aktualisierung der Ausbildungskonzepte durch das Johanniter-Bildungswerk sicherzustellen. Seite 18 von 18
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