Studieren mit Kind. In Hamburg. auflage. Eine Broschüre der Selbsthilfegruppe UniEltern unterstützt durch den ASTA der Universität Hamburg
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- Achim Sommer
- vor 8 Jahren
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1 Studieren mit Kind In Hamburg Eine Broschüre der Selbsthilfegruppe UniEltern unterstützt durch den ASTA der Universität Hamburg Informationen zur Ergänzung der Eltern-Beratung im ASTA 5. auflage
2 inhaltsverzeichniss nhaltsverzeichniss Einleitung (Bitte Lesen!) 3 Schwanger, und nun? 4 Schwangerschaftskonfliktberatung ( 218) Familien- und Sozialberatung 4 Studium 5 Studienverlauf planen 5 Beurlauben oder Exmatrikulieren 6 Sonderregelungen in Studium&Prüfung 7 Teilzeitstudium 8 Die Zwangsberatung 8 Studiengebühren 8 Hilfe bei Diskriminierung 9 Gesundheit und 10 Krankenversicherung Vorsorgeuntersuchungen 10 Praxisgebühr/Zuzahlungen 10 Studententarif bei der Krankenversicherung 10 Psychlogische Hilfe/Krisenintervention 11 Drogen 12 Der Geburtsvorbereitungskurs 12 Die Geburt 13 Haushaltshilfe 13 Babypflege 14 Ernährung 14 Stillen 15 Rückbildung 15 Krankenversicherung für das Kind 15 Der Kinderarzt/die Kinderärztin 15 Das Kind Impfen? 16 Alternative Medizin 17 Sicherheit für das Kind 17 Schreibabies 18 Leben mit einem behinderten, chronisch oder schwer kranken Kind 19 Familienferien 19 Kuren 19 Sozialpille 0 Hilfen zur Existenzsicherung 21 Bundesstiftung Mutter und Kind 21 Kindergeld 21 Elterngeld 3 Befreiung von GEZ-Gebühren 24 Sozialanschluß bei der Telekom 5 Semesterticket 25 Wohngeld 25 Wohngeld & Alg II 27 Unterhalt 27 Der Unterhaltsvorschuß 29 Die Beistandschaft 29 Sonderregelungen des BAföG 30 Kinderzuschlag 33 Studieren mit Kind Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld 33 Ansprüche für Kinder 35 Höhe der Mehrbedarfe 38 Prüfung der finanziellen Notlage 39 Rückzahlungsforderungen 40 Elternzeit und Arbeitslosengeld II 40 Sozialhilfe? 40 Ausländische Studierende 42 Wege aus den Schulden 42 Andere Gelder 43 Arbeit 44 Das Mutterschutzgesetz 44 Mutterschaftsgeld 45 Erziehungszeiten für die Rente 46 Elternzeit 46 Kindbezogene Steuerentlastungen 47 Krankengeld und Freistellung bei Krankheit des Kindes 49 Betreuung 50 Anspruch auf Betreuung 50 Betreuung außer Haus 50 Das KITA-Gutschein-System 52 Betreuungsformen 53 Kindergarten-, krippe, laden 53 Tagespflege 54 Betreute Spielplätze 55 Vorschule und Hort 55 Die Einschulung 56 Au-Pair 56 Babysitter 57 Wohnen 58 Mietrecht: das Nötigste in Kürze 58 Wohnungssuche 59 Studentenwohnheime 60 Genossenschaften 60 Sozialwohnungen 60 Umzug 62 Familienstand 62 Heiraten oder eheähnliche Gemeinschaft? 62 Trennung oder Scheidung 63 Allein erziehen 63 Das Kindschaftsrecht 64 Namensrecht 64 Vaterschaft 65 Sorgerecht 65 Umgangsrecht 66 Hilfe bei Rechtsfällen 67 Versicherungen 67 Die AStA-Rechtsberatung 67 Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe 67 Anschaffungen/Literatur 70 Der Plan: Was, Wo, Wann? 72
3 inleitung Stand September 2007 Liebe (Uni)Eltern und solche, die es gerade werden! Einleitung Herzlich Willkommen im Kreis der Studierenden mit Kindern! Wir, die UniEltern, sind eine Selbsthilfegruppe studierender Eltern, die unabhängig von der Hochschule sind und vom AStA unterstützt und finanziert werden. Mit unserer Arbeit wollen wir euch ermutigen, euer Studium fortzusetzen und dabei helfen, es erfolgreich zu Ende zu bringen. Was wir alles machen und erreicht haben, könnt ihr auf der Rückseite der Broschüre sehen. Alle Autor/innen sind selbst Studierende mit (Klein)Kindern und kennen daher die Freuden und Probleme, die so ein Kind mitten im Studium einem beschert. Gestützt auf unsere eigenen Erfahrungen, kiloweise Informationsmaterial und die Fragen, die in unserer Elternberatung, der Babygruppe und dem Schwangerentreff auftauchten, haben wir hier die für uns wichtigsten Infos rund um Schwangerschaft, Geburt und Vorschulalter gesammelt. Diese Broschüre ist ziemlich dick und an einigen Stellen auch recht kompliziert geworden. Lasst euch davon nicht entmutigen, denn nicht alles wird euch tatsächlich betreffen. Ein erster Blick auf die Themenvielfalt soll euch zunächst nur helfen, euch zu orientieren. Mit euren Fragen solltet ihr dann in die Eltern-Beratung im AStA kommen. Hier könnt ihr in eurer Broschüre einiges notieren (z.b. Adressen und eure persönlichen Berechnungen) und im Zweifel zu Hause noch mal nachlesen. Hoffentlich findet ihr so einige Hilfen, die es euch ermöglichen, vor allem die wundervollen Seiten, die das Leben mit Kindern mit sich bringt, zu genießen. Wir wünschen euch hierfür alles Gute! Wir danken dem AStA der Uni Hamburg dafür, dass er uns unterstützt. Und ein ganz großer Dank geht an den Anwalt Joachim Schaller, der diese Broschüre für uns juristisch Korrektur gelesen hat. Dennoch können sich auch in der fünften Auflage Fehler eingeschlichen haben. Wenn also eure Erfahrungen und Informationen von dem Inhalt der Broschüre abweichen, gebt uns auf jeden Fall Bescheid. Dasselbe gilt für Themen, die ihr zusätzlich in einer solchen Broschüre für wichtig haltet. So können wir sie bei einer Neuauflage berücksichtigen. Zum Schluss laden wir euch herzlich dazu ein, in die Baby-/Krabbel-/Spielgruppen bzw. den Schwangerentreff sowie die anderen Veranstaltungen, die die UniEltern anbieten, zu kommen und unsere Internetseite ( zu besuchen. Wir freuen uns auf euch! Eure Daniela, Annika, Rolf und Maike Studieren mit Kind 3
4 schwanger und nun? chwanger und nun? Schwangerschaft und Geburt verändern die bisherige Lebens- und Studienplanung radikal. Eine Fülle von neuen Herausforderungen müssen bewältigt werden, neue Fragen tauchen auf: Wie kann ich Studium und Kindererziehung unter einen Hut bringen? Wie kann ich meine erreichte Selbständigkeit behaupten und ausbauen? Wie verändern sich meine sozialen Bedingungen insbesondere Studienfinanzierung und Wohnsituation? Kann ich eine Verlängerung meines Studiums in Kauf nehmen? Welche Hilfen kann ich von meinem Partner (meiner Partnerin), von FreundInnen und von Verwandten erwarten? Kann ich es notfalls auch als Alleinerziehende /r (Alleinerziehender) schaffen? Die Elternberatung des AStA der Universität Hamburg steht als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Das Beratungsangebot umfasst: Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen und Hilfen vor und nach der Geburt des Kindes Hilfestellungen im Umgang mit Ämtern und Unterhaltspflichtigen Information und Hilfe in Konfliktsituationen bzw. Vermittlung zu einer qualifizierten Beratungsstelle Informationen zur Organisation des Studiums Kontakt zu anderen Betroffenen in der Selbsthilfegruppe UniEltern (dort Infos zu Fragen rund um Geburt, Babypflege und Erziehung). Ein AStA-Elternberatungstermin kann unter (Daniela) auch telefonisch vereinbart werden oder in einfachen oder akuten Fällen am Telefon stattfinden. Aktuelle Infos sowie die Möglichkeit Kontakt zu anderen studierenden Eltern aufzunehmen erhaltet ihr auch auf unserer Internetseite: Broschüre (Kurzausgabe der Infos der vorliegenden Broschüre/ Überblick): Studieren mit Kind. Staatliche und weitere Hilfen für Studentinnen und Studenten mit Kind. (Frühjahr 2000) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Z.Zt. vergriffen, aber bei den UniEltern einsehbar. Schwangerschaftskonfliktberatung ( 218)Familien- und Sozialberatung Oft machen es einem die Umstände im Studium nicht leicht, sich für ein Kind zu entscheiden. Wenn ihr solch grundsätzliche Zweifel habt, solltet ihr telefonisch einen Termin mit einer der anerkannten Beratungsstellen vereinbaren: Pro Familia Hauptstelle: Beratungszentrum, Kohlhöfen 21, Tel. 040/ Altona: Familienplanungszentrum, Bei der Johanniskirche 20, Tel. 040/ Bergedorf: Billwerder Billdeich 648a, Tel. 040/ Harburg: Am Irrgarten 3-9, Tel. 040/ Wilhelmsburg: Vogelhüttendeich 79-81, Tel. 040/ Familien/Sozialberatung für Studierende 7,50, Schwangerschaftskonfliktberatung kostenlos. 4 Studieren mit Kind
5 Diakonisches Werk: Schwangerschaftskonflikt-/ Sozialberatung, Königstr. 54, Tel. 040/ Dort könnt ihr euch sowohl über konkrete Hilfen umfassend informieren, als auch Unterstützung im Prozess der persönlichen Entscheidungsfindung holen. Die unter Schweigepflicht stehenden Berater/innen stellen die erforderliche Bescheinigung als Nachweis für die Beratung aus. Wenn ihr dies in Erwägung zieht, könnt ihr euch dort auch über die Kosten, die Methoden und das konkrete Verfahren einer Abtreibung informieren. Diese ist ab dem 4. Tag nach der Beratung bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche möglich (bei Indikation auch länger). Die Beratungsstellen mit katholischer Trägerschaft dürfen zwar keinen Beratungsschein mehr ausstellen, arbeiten aber ansonsten weiter: Sozialdienst katholischer Frauen: Wartenau 5, Tel. 040/ /93 Altona: Oelkersallee 39, Tel. 040/ Caritasverband für Hamburg, Danziger Straße 66, Tel. 040/ Ausländischen Studierenden mit Sprachproblemen hilft evtl. das Beratungszentrum für Zuwanderer, Nernstweg 32, 3. Etage, Hamburg (Altona), Tel. 040/ , Fax. 040/ (Träger AWO, kein Beratungsschein). Habt ihr euch für das Kind entschieden, darf euch rein theoretisch daraus kein Nachteil erwachsen (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 218). Der Beratungsnachweis könnte deshalb beim Sozialamt bei der Antragsbegründung helfen. Broschüre: Schwangerschaftsberatung 218, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Nov Broschüre: Schwangerschaftsabbruch? Was sie wissen sollten, was Sie beachten müssen vom Bundesverband Pro Familia bestellbar dort oder in den Beratungsstellen. tudium Studienverlauf planen Wichtig ist es, sich zunächst ein realistisches Bild davon zu machen, wie viel Zeit (z.b. für Seminare, Bibliotheksarbeit, Hausarbeiten, Praktika etc.) man tatsächlich zum Studieren haben wird. Helfen kann dabei ein Gespräch mit anderen Betroffenen in der Selbsthilfegruppe UniEltern. Auch die Uni bietet eine Beratung im Zentrum für Studienberatung und psychologische Beratung an, (ESA 1): Anmeldung Tel. 040/ Im Prinzip gilt, je mehr ihr vor der Geburt schafft, desto besser (also: Füße hoch und lesen!). Auch die für die Beantragung von Kinder- und Erziehungsgeld notwendigen Formulare solltet ihr schon vor der Geburt besorgen. Um nicht Gefahr zu laufen, euch und das Kind zu überfordern, solltet ihr wenn irgend möglich vor der Geburt etwa vier, danach etwa acht Wochen ohne dringende Verpflichtungen oder ganz als Pause einplanen, denn Kinder kommen nie, wann sie sollen. Im letzten Monat ist man für vieles zu schwerfällig und es können einige Beschwerden auftreten. Und dann braucht die Umstellung auf die neue Situation und das Neugeborene selbst meist viel Zeit und Ruhe. Auch sollte man nicht unterschätzen, dass es einige Monate dauern kann, bis man sich körperlich vollständig erholt hat. Außerdem ist man während der Stillphase ganztägig stark an das Kind gebunden. Wichtig ist auch, dass man in den ersten zwei Wochen Unterstützung und Hilfe für den Haushalt, für andere Besorgungen (z.b. Formulare) und auch für die Betreuung des Kindes (Herumtragen, Spazieren fahren, Wickeln...) braucht. Ist man alleine, kann man eine Haushaltshilfe beantragen oder sich bei wellcome ( Tel: 040/ ) Hilfe holen. Wenn sich der neue Alltag dann eingespielt hat, ist eine Person mit Kind und Haushalt immer noch ziemlich ausgelastet. Und auch die ruhigsten Kinder können nicht regelmäßig in Seminare oder Vorlesungen mitgenommen werden, weil man sich dann einfach nicht richtig konzentrieren kann. Für die Mitnahme in Bibliotheken gibt es zumindest in den ersten Monaten das Tragetuch, das bei einigen Kindern ganz gut wirkt, für den Rücken aber auf Dauer belastend ist. Spätestens mit dem Krabbelalter (ab 7-12 Monate) ist mit solchen Plänen Schluss, denn die Uni ist dafür zu dreckig. Außerdem sind für Kinder bis zum dritten Lebensjahr bis zu 12 Infekte im Jahr normal, die entsprechenden Pflegezeiten sollte man also einplanen. Studienverlauf planen Studieren mit Kind 5
6 Beurlauben oder Exmatrikulieren Für Seminare, Arbeiten, Prüfungen und Praktika muss man deshalb eine verlässliche Betreuung finden, die auch bei Krankheit des Kindes funktioniert. Denkt am Besten schon vor der Geburt darüber nach, welche Betreuung ihr Euch für Euer Kind vorstellen und leisten könnt. Über die UniEltern könnt Ihr auch versuchen eine Studentin oder einen Studenten mit Kind zur gegenseitigen Betreuung zu finden. Kommt dann doch alles besser, könnt ihr euch über euren Sonnenschein umso mehr freuen! Beurlauben oder Exmatrikulieren? Besonders während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt spricht vieles für eine Pause vom Unibetrieb. Aber auch später kann sie noch sinnvoll sein, z.b. um begonnene Hausarbeiten zu beenden, ohne weitere Fachsemester angerechnet zu bekommen. Im Urlaubssemester können nach Absprache mit den jeweiligen Dozenten auch Prüfungen abgelegt werden, wenn sie nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind. Nach 6 Abs. 5 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg schließt eine Beurlaubung den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen aus; davon ausgenommen sind u.a. 1. die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorangegangenen Semesters 2. die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden, 3. die Ablegung von Prüfungen, deren Anmeldung ohne Kenntnis des Beurlaubungsgrundes erfolgt ist. Vor einer Entscheidung über eine Beurlaubung oder -, wie es einem von Seiten der Uni häufig geraten wird -, eine vorübergehende Exmatrikulation sollte bedacht werden: Welche finanziellen Leistungen entfallen im Urlaubssemester (z.b. kein BAföG, kein studentischer Status bei Sozialversicherungsbeiträgen im Job, meistens kein Kindergeld und Freibetrag für die Eltern der Studierenden)? Welche finanziellen Leistungen entfallen bei Exmatrikulation (z.b. Semesterticket, studentischer Status bei Sozialversicherungsbeiträgen im Job, Kindergeld und Freibeträge für eure Unterhalt zahlenden Eltern, Anspruch auf Zuschuss zur Kinderbetreuung bzw. Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren oder Ganztagsbetreuung für Größere)? Welche Ansprüche entstehen dadurch (z.b. beitragsfreie Krankenversicherung für die Dauer des Elterngeldbezugs bei pflichtversicherten Studierenden, solange sie kein Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung haben (das gilt nicht für freiwillig oder privat Krankenversicherte), Arbeitslosengeld II)? Für Diplom- und Magister-Studiengänge: Was ändert sich in meiner Abwesenheit auf Grund der Umtellung auf das Bachelor/Master-Studium? Außerdem ist zu klären: Wann ist der beste Zeitpunkt? Wie lang soll die Pause sein? Grundsätzlich können Studierende zwei Urlaubssemester einlegen, wegen Schwangerschaft oder aus wichtigen familiären Gründen (Kindererziehung) sind sechs Urlaubssemester möglich. Bei Beurlaubung im ersten Studiensemester macht die Uni eventuell Schwierigkeiten. Hier ist der Referatsleiter des Teams für Zulassungsangelegenheiten, Herr Axel Schoeler, zuständig, wendet euch also am Besten direkt an ihn (ESA 1, Zimmer 18, Mo Uhr, Mi Uhr). Die Beurlaubung muss begründet werden, daher sollten die Unterlagen zum Antragsgrund (Attest der Ärztin/des Arztes oder Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes) gleich mitgebracht oder mitgeschickt werden. Der Antrag ist beim Zentrum für Studierende zu stellen und kann, wenn dies zeitlich zusammenfällt, mit der Rückmeldung erledigt werden. Sie kann bei Eintreten des Grundes auch im laufenden Semester für die noch verbleibende Semesterzeit stattfinden. Beurlauben kann man sich aber auch nachträglich für das gesamte laufende Semester, jedoch nur in außergewöhnlichen Fällen für das schon abgeschlossene Semester. Eine rückwirkende Beurlaubung ist für BAföG-Empfänger/innen wegen einer dann eventuell in Betracht kommenden BAföG-Rückzahlung gut abzuwägen. Arbeitslosengeld II kann erst nach erfolgter Beurlaubung beantragt werden und wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und damit auch bei rückwirkender Beurlaubung nicht rückwirkend gezahlt. Eine Beurlaubung kann auch Sinn machen, um die Bindung an das Studium 6 Studieren mit Kind
7 nicht gänzlich abreißen zu lassen, weil man sonst evtl. nach der Pause nicht mehr weitermacht. Von einer Exmatrikulation raten wir aus den oben erläuterten finanziellen Gründen meist ab. Außerdem muss man nach einer Re-Immatrikulation nach der neuesten Studienordnung studieren, die sich im Vergleich zu den vorhergehenden Studienordnungen zum Nachteil der Studierenden verändert haben kann (z.b. Bachelor / Master-Studiengänge). Doch kann eine Exmatrikulation in Einzelfällen auch Vorteile bringen, bzw. bei einer sehr langen Pause auch notwendig werden. Die Garantie der Universität für eine spätere Immatrikulation ist, wenn man sie schriftlich hat, rechtsverbindlich und kann nicht zurückgezogen werden. Auch die Exmatrikulation ist beim Studentensekretariat schriftlich oder persönlich zu erledigen. Dabei sollte ausdrücklich schriftlich angegeben werden, dass die Exmatrikulation wegen Schwangerschaft bzw. Kinderbetreuung erfolgt, da nur dann nach der Immatrikulationsordnung eine Immatrikulation ohne erneute Zulassung erfolgt. Bei Fragen oder Schwierigkeiten nutzt bitte die Elternoder Rechtsberatung im AStA oder die Beratung im Zentrum für Studienberatung (Termine siehe Studienverlauf planen ). Sonderregelungen in Studium und Prüfungen Aus Art. 6 Grundgesetz folgt die Verpflichtung der Hochschulen zum besonderen Schutz von Ehe, Familie und Kindern. Auch die Frauenförderrichtlinie vom und und 3 Abs. 4 HmbHG gebieten allgemein, dass die Universität zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen verpflichtet sind. Zudem verpflichtet 3 Abs. 6 HmbHG die Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern zu berücksichtigen. Erziehende und besonders die häufiger betroffenen Frauen - sollen also wegen eines Kindes nicht benachteiligt werden. Da die Universität für die Zulassung zum Grundstudium ein Kind als Härtefallgrund nur in zweiter Priorität berücksichtigt, sollte ein entsprechender Härtefallantrag bei der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden. Der AStA arbeitet daran, die auf 5 % gesenkte Härtefallquote wieder zu erhöhen, damit auch normale Härtefälle wieder gelten. Für die Zulassung zum Hauptstudium bzw. für ein höheres Fachsemester gibt es keine Härtefallquote mehr. Allerdings ist eine Verzögerung des Studiums wegen Kindererziehung ein Grund dafür, für das Fachsemester zugelassen zu werden, das dem Stand der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen entspricht ( 15 Abs. 3 UniZS). Die Immatrikulationsordnung regelt, dass auch für Studierende selbstverständlich Elternzeiten bis zu 3 Jahren gewährt werden, entweder durch Beurlaubung oder durch Exmatrikulation mit Wieder-Immatrikulationszusage (schriftlich geben lassen!). Sowohl in den alten Diplom- und Magister- als auch in den neuen Bachelor- und Master-Studien- und Prüfungsordnungen sind Schwangere und Studierende mit Kindern meist nicht gesondert berücksichtigt, obwohl 60 Abs. 4 HmbHG die Uni verpflichtet, Regelungen entsprechend den Mutterschutzbestimmungen und den Elternzeiten zu schaffen. Seht aber auf jeden Fall in der für Euch gültigen Ordnung nach (im Geschäftszimmer eures Studienganges erhältlich). Für Seminare und Praktika kann man sich in der Schwangerschaft also auf die allgemeinen Mutterschutzbestimmungen berufen, nach denen man keinen Gefahrstoffen ausgesetzt werden darf, nicht schwer heben und nicht lange stehen muss. Auf Antrag müssen wegen Mutterschutz und Elternzeit Prüfungstermine verschoben, Stillzeiten zugelassen und Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten verlängert werden. Auch muss das Prüfungsverfahren insgesamt so gestreckt werden, dass eine vernünftige Vorbereitung auf und Durchführung von Prüfungen neben der Kindererziehung möglich ist. Ist der Abschluss von Studienabschnitten innerhalb einer bestimmten Zeit vorgesehen, ist diese Frist um die Zeit der Elternzeit zu verlängern. Da bei ab dem Jahr 2001 geborenen Kindern ein Anteil von bis zu 12 Monaten von der 3-jährigen Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragbar ist, müsste eine entsprechende Prüfungsfristverlängerung auch bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren möglich sein. Weil der Anspruch auf Elternzeit für ab dem Jahr 2001 geborene Kinder beiden Elternteilen gleichzeitig zusteht, können auch studierende Väter diesen Anspruch geltend machen. Bis zum nächsten Semester wollen wir hochschulweit geltende Grundsätze durchsetzen, die dies genauer regeln. Von der Unileitung haben wir bereits die Zusage, dass der Nachweis eines kurzfristigen Betreuungsausfalles (Attest vom Kinderarzt oder Bescheinigung der KiTa) als Entschuldigung in Seminaren und bei Prüfungen zu akzeptieren ist. Außerdem sollen die starren Anwesenheitspflichten der neuen Studienordnungen bei Studierenden mit Kindern nicht absolut gelten. Vielmehr muss im Einzelfall die Begründung für Fehlzeiten geprüft und ggf. eine alternative Studienleistung abgesprochen werden. Dies gilt auch für nicht leibliche Kinder. Für Prü- Sonderregelungen im Studium Studieren mit Kind 7
8 Die zwangsberatung fungsverfahren und -fristen, Länge der Module sowie Teilzeitstudium sieht die Uni immerhin den Regelungsbedarf zugunsten der Betroffenen. Dennoch wird das Problem bestehen bleiben, dass die enge und verschulte Studienstruktur von Bachelor- und Master-Studiengängen keine atypischen Lebensverläufe von Studierenden vorsieht, bei denen sie aus verschiedenen Gründen nicht im vorgegebenen Zeitrahmen funktionieren können. Eure Erfahrungen mit den neuen Studiengängen, insbesondere die Probleme, wollen wir gerne sammeln, damit wir sie in einem Merkblatt zusammenfassen können. Teilzeitstudium Gemäß. 8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg können Bachelor- und Master Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, auf Antrag als Teilzeitstudierende bzw. Teilzeitstudierender immatrikuliert werden. Bei allen anderen Studiengängen muss ggf. bei dem zuständigen Prüfungsamt nachgefragt werden, ob die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums besteht. Ein wichtiger Grund ist neben Berufstätigkeit und chronischer Erkrankung die Betreuung und Pflege eines Kindes unter 18 Jahren. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Einzelheiten dazu sind in den jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen geregelt. Das Semester der Abschlussarbeit kann nicht in Teilzeit studiert werden. Der AStA versucht, diese unsinnige Regelung abzuschaffen. Der Antrag für ein Teilzeitstudium kann formlos zusammen mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung gestellt werden und muss jeweils alle zwei Semester verlängert werden, da ansonsten das Teilzeit- wieder auf ein Vollzeitstudium umgestellt wird. Auch wenn im Teilzeitstudium nur die Hälfte der Studiengebühren gezahlt werden müssen (die Studierende mit Kind ja sowieso nicht bezahlen müssen!), sind die Semesterbeiträge trotzdem voll fällig. Ansprechpartner beim Zentrum für Studierende: Herr Hallmann, Zi. 20, Zentrum für Studierende (ZfS) der Universität Hamburg, Edmund- Siemers-Allee 1, Hamburg, Persönliche Sprechzeit: Mo, Di, Do: Uhr, Mi: Uhr, Tel.: 040/ (tel. nur außerhalb der o.g. Zeiten erreichbar) Die Zwangsberatung Mit Kind kann die Regelstudienzeit meist nicht mehr eingehalten werden. Wird sie um mindestens vier Semester überschritten, bekommt ihr eine Einladung der Universität zu der vorgeschriebenen Studienfachberatung. Hier ist wichtig: ihr müsst unbedingt hingehen, sonst werdet ihr exmatrikuliert. Die Unterschrift darf euch aber nicht verweigert werden, sobald ihr physisch anwesend wart. MEHR darf nicht von euch verlangt werden: keine Scheinkontrolle, keine Studienstandsberichte, keine Verträge, kein Beratungswille... Weitere Infos dazu gibt es in der AStA-Rechtsberatung. Studiengebühren Mit dem Sommersemester 2007 wurden an der Universität Hamburg Studiengebühren für alle Studierenden eingeführt. Studierende die ein Kind im Sinne 25 Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden von den allgemeinen Studiengebühren befreit, wenn sie bis zum Ende der Rückmeldefrist einen Antrag an die Uni stellen. Wird das Kind erst geboren, kann auch noch im laufenden Semester der Antrag gestellt werden ( 6b Abs. 3 HmbHG). Für Studierende, die mit Iihren Kindern zusammenleben, bedeutet dies: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung (es muss ersichtlich sein, dass das Kind mit im gleichen Haushalt wohnt) an das Zentrum für Studierende schicken und einen formlosen Antrag zur Befreiung von Studiengebühren bis zu dem Semester, in dem das Kind 14 Jahre alt wird, stellen. Noch nicht geklärt sind die Fälle, in denen die Eltern nicht mit Ihren Kindern zusammenleben. Nach Ansicht der Uni- Eltern und des AStA kann man seine Kinder auch pflegen und erziehen, wenn man nicht mit Ihnen zusammenlebt. Darum sollte auch in diesem Fall ein Antrag auf Befreiung bzw. eventuell Erlass gestellt werden. Genauere und aktuelle Infos hierzu findet man unter sowie in der Eltern- und Rechts-/Sozialberatung des AStA. Schwangere Studierende werden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht von den Studiengebühren befreit. Sie bekommen ab dem Tag der Geburt anteilig die zu viel gezahlten Studiengebühren zurück, sobald sie die Geburtsurkunde und Meldebescheinigung einreichen. Trotzdem empfehlen wir auch hier einen Antrag auf Befreuung oder Erlass auf Grund von finanzieller Härte zu 8 Studieren mit Kind
9 stellen. Auch hierzu findet Ihr Infos auf der Homepage sowie in der Eltern- und Rechts-/Sozialberatung des AStA Hilfe bei Diskriminierung oder sexueller Gewalt Diskriminierung oder sexuelle Gewalt finden auf viele Arten statt: verbal, nonverbal, durch tätliche Übergriffe oder auch strukturell. Ihr braucht es euch nicht bieten zu lassen, wenn DozentInnen oder KommilitonInnen keine Rücksicht auf die Schwangerschaft / das Stillen usw. nehmen blöde Bemerkungen darüber fallen ihr durch Regelungen am Fachbereich oder durch dessen Einrichtung diskriminiert werdet (z.b. fehlende Sitzmöglichkeiten für die Schwangere in einem Labor/ fehlende Sonderregelungen in Studien- und Prüfungsordnungen, z.b. für Stillpausen in einer Prüfung) euch auf dem Amt (wie es leider immer noch vorkommt) Fragen gestellt werden wie: Warum haben Sie denn nicht abgetrieben? Informationen über die Bandbreite dessen, was unter sexueller Gewalt und Diskriminierung verstanden wird, über eure Möglichkeiten, euch zur Wehr zu setzen, sowie Hilfe dabei erhaltet ihr vertraulich und kostenlos beim Frauenreferat im AStA, Tel. 040/ , frauen.asta-uhh.de blöde Bemerkungen darüber fallen beim Vertrauensrat der Universität, dieser soll demnächst wieder besetzt werden, diverse Broschüren des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hilfe bei Diskriminierung und sexueller Gewalt Studieren mit Kind 9
10 Vorsorgeuntersuchung esundheit und Krankenversicherung Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft Allen Schwangeren stehen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Die Häufigkeit setzt der Arzt / die Ärztin oder die Hebamme fest. Bezahlt werden außerdem drei, bei medizinischem Bedarf auch mehrere, Ultraschalluntersuchungen. Jetzt ist es besonders wichtig, eine Ärztin / einen Arzt / eine Hebamme für die Betreuung der Schwangerschaft zu finden, der man wirklich vertraut, aber auch eine Praxis, bei der man nicht jedes Mal stundenlang warten muss, denn die Untersuchungen können am Ende alle zwei Wochen oder sogar täglich stattfinden. Es ist wichtig, alle Termine einzuhalten, um gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind zu vermeiden. Die Ergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den man für den Notfall immer bei sich führen sollte. Der Ultraschall, das CTG und die vaginale Untersuchung sind nach heutigem Wissensstand unschädlich, helfen aber gut bei der Erkennung von Problemen. Dies kann lebenswichtig sein! Andere Tests, z.b. die Dopplersonographie, sind nicht so unumstritten. Eine Fruchtwasseroder Nabelschnurpunktion sollte nur nach eingehender Beratung durchgeführt werden, da sie erhebliche Risiken für das Kind birgt. Auch sind viele Untersuchungen nicht wirklich nötig, sondern dienen nur zur Bereicherung der Praxis, darum bei Zweifeln immer erst einmal eine zweite Meinung einholen. Unsicherheit ist in der ersten Schwangerschaft völlig normal. Fragt also hemmungslos nach, wenn ihr etwas nicht versteht und informiert euch über die Untersuchungen, die anstehen. Denn schon möglichst früh in der Schwangerschaft muss man überlegen, ob man evtl. Behinderungen des Kindes erfahren und wie man darauf reagieren will. Dann kann man der Ärztin / dem Arzt mitteilen, dass man die Ergebnisse nicht wissen oder Untersuchungen nicht machen lassen will. Infos dazu gibt es z.b. bei Ambeki oder anderen Behindertenverbänden (Adressen unter Leben mit einem behinderten, chronisch oder schwer kranken Kind). Praxisgebühr/ Befreiung von der Zuzahlung Grundsätzlich sind alle gesetzlich versicherten Personen über 18 Jahren bei Arztbesuchen zur Zahlung von f 10,- pro Quartal verpflichtet und müssen einen Eigenbeitrag zu Heilmitteln zahlen. Auch bei Behandlungen in der Notaufnahme ist die Praxisgebühr von f 10,- zu zahlen. Erst wenn die finanzielle Belastung durch Gesundheitsausgaben jährlich mehr als 2% des Bruttoeinkommens übersteigt (bei chronisch Kranken 1%), wird man für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreit. Quittungen aufheben! Die Praxisgebühr ist bei der Vorsorge für schwangere Frauen nicht zu leisten. Allerdings sind ärztliche Leistungen, die über die normale Vorsorge hinausgehen, wiederum kostenpflichtig. Erkundigt euch diesbezüglich bei eurer Frauenärztin / Frauenarzt. Bei zahnärztlichen Eingriffen sollte man sich auch in schwierigen finanziellen Situationen bei Arzt und Kasse über Preise und Leistungsumfang der Versicherung erkundigen. Durch das Bonusheft können höhere Anteile übernommen werden. Die Vorsorgeuntersuchungen von der Hebamme (die auch bei euch zu Hause vorgenommen werden können), übernimmt die Krankenkasse voll, auch ohne Praxisgebühr. Broschüre: Die Gesundheitsreform: Eine gesunde Entscheidung für alle!, Bundesministerium für Gesundheit ( Verlängerung des Studententarifes bei der Krankenversicherung Die Erziehung eines Kindes ist, neben sozialem oder hochschulpolitischem Engagement, ein Grund für die Verlängerung des studentischen Tarifes der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist nach Auffassung der Krankenkassen maximal 3 Jahre über das 30. Lebensjahr / das 14. Fachsemester (je nachdem, was zuerst erreicht wird) hinaus möglich. Für Schwangerschaft und Betreuung eines Kindes werden gewöhnlich 3 Semester über die 30-Jahre-Grenze hinaus bewilligt, in besonderen Fällen (müssen durch z.b. Atteste belegt werden!) auch länger. Der Antrag muss formlos schriftlich bei der Kasse gestellt werden, der Studierendenstatus muss dann in jedem Verlängerungssemesternachgewiesen werden. Ist die studentische Versicherung erschöpft, werden für die freiwillige studentische Versicherung Beiträge von derzeit 100,45 für die Krankenund Pflegeversicherung im Übergangssemester bei einem 10 Studieren mit Kind
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