I. Angaben zum Auftrag

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1 BIBB Bonn, den Bundesinstitut für Berufsbildung AB 4.2 M. Pfeifer Anlage 2 L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G I. Angaben zum Auftrag Kurzbezeichnung für den Auftrag: Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs für den Ausbildungsberuf Technischen Zeichner/Technische Zeichnerin unter der Berücksichtigung des neuen Ausbildungsberufs Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin II. Ausgangslage Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) den Qualifizierungsbedarf im Ausbildungsberuf des Technischen Zeichners/der Technischen Zeichnerin (TZ) (In-Kraft-Treten 1993) unter der Berücksichtigung des neuen Ausbildungsberufs des Technischen Produktdesigners/der Technischen Produktdesignerin (TP) (In-Kraft-Treten 2005). Der Beruf des TZ wird in hohem Maße von technischen Veränderungen und Innovationen beeinflusst. Zum einen stellt sich im Rahmen der Dauerbeobachtung des Berufs die Frage, ob Inhalte und Struktur der Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1993 mit den dort festgeschriebenen fünf Fachrichtungen den aktuellen Qualifikationsanforderungen entsprechen. Zum anderen entstehen durch den neuen Ausbildungsberuf des TP sowohl inhaltliche Überschneidungen zum Ausbildungsberuf TZ als auch strukturelle Probleme bei der Beschulung. Beim TZ beträgt die Ausbildungsdauer 3 ½ Jahre, der Berufsschulunterricht ist noch nach Fächern strukturiert und die Abschlussprüfung wird als integrierte Prüfung - ohne Fachgespräch - durchgeführt. Dagegen beträgt die Ausbildungsdauer des TP 3 Jahre, der Berufsschulunterricht ist in Lernfelder gegliedert und die Abschlussprüfung setzt sich aus der Durchführung eines betrieblichen Auftrages, einer Dokumentation, einer schriftlichen Prüfung und eines Fachgespräches zusammen. Die unterschiedliche Struktur der beiden betrieblichen Ausbildungsrahmenpläne mit den oben dargestellten unterschiedlichen schulischen Rahmenlehrplänen erschweren die betriebliche und die schulische Vermittlung bei parallel stattfindender Ausbildung und Beschulung beider Ausbildungsberufe. Der Ausbildungsberuf zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin enthält die Fachrichtungen: Maschinen- und Anlagentechnik mit den Bereichen Schiffbau, Apparatebau, Maschinenbau 1

2 Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik mit den Bereichen Heizungstechnik, Klimatechnik, Sanitärtechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik mit den Bereichen Kommunikationstechnik Energietechnik Holztechnik III. Beschreibung und Ziele des Auftrags Das Bundesinstitut beabsichtigt, einen Auftrag für eine repräsentative schriftliche Befragung von ca Betrieben zu vergeben. Ziel der Befragung ist es, einen Vergleich der aktuellen betrieblichen Qualifikationen (Ist-Stand) des TZ in den fünf Fachrichtungen mit den derzeit geltenden Berufsbildpositionen der Ausbildungsordnung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin (von 1993) herzustellen und evtl. vorhandene Unterschiede aufzuzeigen. die aktuellen Qualifikationsanforderungen des TZ in den fünf Fachrichtungen sowie den zukünftigen Qualifikationsbedarf in den Betrieben zu erfassen. Dabei sind die innovativen, technischen Entwicklungstendenzen zu beachten. festzustellen, ob und wenn ja, welche Probleme bei der betrieblichen Vermittlung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans bestehen. festzustellen, ob und wenn ja, welche Probleme die Betriebe bei der schulischen Vermittlung der Inhalte des Rahmenlehrplans sehen. ob Inhalte der Ausbildungsordnung TP Bestandteil einer neu geordneten Ausbildung zum TZ sein können oder müssen. IV. Beschreibung der zu erbringenden Leistung Im Rahmen der unter III. beschriebenen Aufgaben sind folgende Leistungen zu erbringen: 4.1 Durchführung von fünf leitfadengeführten Interviews zur Entwicklung eines Fragebogens und zur Durchführung von Pretests Ein Rohentwurf des Fragebogens wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer stimmt die Ausgestaltung des konkreten Fragebogens mit dem Auftraggeber ab. Hierzu werden in einer ersten gemeinsamen Projektsitzung am im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn die näheren Einzelheiten zur Erarbeitung des Fragebogens festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Fragebogen den Beiratsmitgliedern in der Sitzung am 07. September 2006 in Papenburg zu erläutern. Dabei sind die Diskussionsbeiträge bei der weiteren Erarbeitung des Fragebogens zu berücksichtigen. 2

3 Vor der Durchführung der Hauptuntersuchung sollen in der KW (vor dem ) durch den Auftragnehmer fünf leitfadengestützte Interviews bei Betrieben zur Identifizierung von relevanten Frage- und Problemstellungen durchgeführt werden. Des Weiteren sind nach der Sitzung in Papenburg in der KW bei fünf Betrieben Pretests zum Testen der Einsatzfähigkeit des bis dahin entwickelten Fragebogens durchzuführen. Die Ergebnisse des Pretests sind dem Auftraggeber am zu übergeben. 4.2 Durchführung einer repräsentativen Befragung von Betrieben Die Betriebsbefragung umfasst eine schriftliche Befragung von ca Betrieben. Die Adressenermittlung erfolgt durch das Bundesinstitut für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und wird als Exeldatei dem Auftragsnehmer zur Verfügung gestellt. Die zu befragenden Betriebe sind nach folgenden Wirtschaftsbereichen, in denen technische Zeichner/technische Zeichnerinnen ausgebildet werden bzw. früher TZ ausgebildet haben und Betriebe, die jetzt TZ beschäftigen, gegliedert: Metall-, Elektro- und Baubereich, Ingenieur- und Architekturbüros und Öffentliche Verwaltung. Die Erhebung soll vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Da eine möglichst hohe Rücklaufquote angestrebt wird, ist eine Rücklaufkontrolle und eine schriftliche Erinnerungsaktion bei den Betrieben durchzuführen. Im Abschlussbericht dokumentiert und präsentiert der Auftragnehmer die Ergebnisse, indem er sie in Bezug zu den unter III. genannten Zielsetzungen zusammenfasst, analysiert und bewertet. Im Angebot sind die genannten Positionen im Einzelnen auszuweisen, weiterhin ist die Ausgestaltung der schriftlichen Befragung detailliert darzulegen und zu kalkulieren. V. Qualitative Anforderungen an die zu erbringende Leistungen und an das eingesetzte Personal Für die Auftragsvergabe kommen nur Institute oder Firmen in Frage, die wissenschaftliche Forschungserfahrung im Bereich der Berufsbildung und umfangreiche Erfahrungen in den Methoden der empirischen Sozialforschung vorweisen können. Der Auftragnehmer und speziell der/die verantwortliche Projektleiter/in müssen einschlägige Erfahrung in der eigenverantwortlichen Durchführungen von Befragungen und Fragebogenentwicklung nachweisen. Bei der Konzeption, Analyse und Auswertung der Erhebung ist eine enge Zusammenarbeit des Auftragsnehmers mit dem Auftraggeber notwendig. Die erforderlichen Absprachen zu Einzelschritten des Auftrages werden gemeinsam getroffen. Der Name und die Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin für den vorgesehenen Auftrag ist im Angebot mitzuteilen. VI. Form der Leistung 6.1. Datenerhebung Hier: Schriftliche Befragung von Betrieben Der Auftragnehmer führt die Datenerhebung mit dem Versand, der schriftliche Erinnerung - einschließlich Rücklaufkontrolle - und die Auswertung durch. Hierbei handelt es sich um eine 3

4 Bruttostichprobe von Betrieben. Bei einer angenommenen Rücklaufquote von ca. 25 % ergibt sich eine Erfassung von Fragebögen. Die Adressdatei mit Betriebsadressen wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. (siehe Punkt 4.3) Der Kostenaufwand für den Druck der Fragebögen sowie die Kosten für die Briefumschläge und das Porto wird gesondert gegen Rechnung erstattet. Das Angebot soll auf der Basis von angenommenen Fragebögen mit jeweils maximal zu erfassenden 250 numerischen Zeichen und 500 alphanumerischen Zeichen abgegeben werden und auch den Preis bei einer Erhöhung/Verminderung um 100 Fragebögen ausweisen. Zusätzlich ist eine Preisangabe für die Minder- bzw. Mehrerfassung von 10 numerischen Zeichen und 100 alphanumerischen Zeichen (Erfassung von Klartext) je Frage anzugeben. Die Ergebnisse der Erhebung sind in Form von gedruckten Tabellen/Grafiken sowie als Datei auf Datenträger vorzulegen. 6.2 Datenlieferung Der Auftragnehmer übernimmt die Dateneingabe und die Datenkontrolle. Er übergibt den bereinigten, auf Plausibilität geprüften und mit Labeln versehenen Datensatz als SPSS-Datenfile auf CD-Rom einschließlich eines Codeplans, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist. Die Ergebnisse sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. (siehe 7.3) 6.3 Datenschutz Daten aus Analysen und Befragungen dürfen ausschließlich zweckgebunden für den Auftrag und nicht anderweitig verwendet werden. Die Daten sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Alle bei der Durchführung des Projektes eingesetzten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen bei der Durchführung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Die Aufzeichnungen und Berichte sind so abzufassen, dass eine Re-Identifizierung von Befragungspersonen und Betrieben nicht möglich ist. 6.4 Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen auf das BIBB über. VII. Zeitplan und Zahlungstermine 7. Zeitplan Der Zeitplan dient als grobe Orientierung. Der tatsächliche Verlauf kann davon abweichen. Der Entwurf des Fragebogens bis zum 07. September 2006 und der Abschlusstermin für die Beendigung der Arbeiten in der 10. Januar 2007 ist jedoch auf jeden Fall einzuhalten. Datum* Arbeitsschritte Beginn der Arbeiten gemeinsame Projektsitzung (BIBB und Auftragsnehmer) in Bonn Erarbeitung des Fragebogenentwurfs und des Interviewleitfadens aufgrund des Rohentwurfs KW Durchführung von fünf leitfadengestützten Interviews durch den Auf- 4

5 tragnehmer zur Identifizierung von relevanten Frage- und Problemstellung zur Entwicklung eines Fragebogens Projektsitzung - Vorstellung der Ergebnisse in der Beiratssitzung in Papenburg KW Durchführung und Auswertung des Pretests durch den Auftragnehmer zum Testen der Einsatzfähigkeit des bis dahin entwickelten Fragebogens Abgabe der Ergebnisse des Pretest weitere Erarbeitung des Fragebogens aufgrund der Auswertung des Pretests Beginn der Hauptuntersuchung - Endfassung und Versand der Fragebögen an die Betriebe Ende der schriftlichen Befragungsphase Erinnerungsaktion Auswertungsphase 50. KW 3. Projektsitzung in Bonn mit Auftragnehmer und BIBB Vorlage des Entwurfs und Auswertung/Abschlussbericht Abschluss und Abgabe der Arbeiten Der Auftragnehmer präsentiert die Ergebnisse und fasst die unter III. genannten Zielsetzungen zusammen, analysiert und bewertet sie. Übergabe des Datensatzes und Übergabe des Abschlussberichts über die Befragungsdurchführung. * Die Termine für gemeinsame Projektsitzungen können geringfügig abweichen. 7.1 Beginn der Arbeiten Es ist vorgesehen, bis zum über die Auftragsvergabe zu entscheiden. Die Erstellung des Fragebogens, des Pretests und die Erstellung des Leitfadens für die Experteninterviews soll unmittelbar nach Auftragsvergabe beginnen. 7.3 Schlusstermine Abschlussbericht Abgabe am 10. Januar 2007 Der Abschussbericht umfasst die Analyse, Auswertung und Dokumentation des Untersuchungsverlaufs in einem Methodenbericht. Er enthält eine Darstellung des gesamten Auftrags und seine Durchführung sowie eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse. Die Tabellen und Grafiken sollen jeweils als Papierdruck (dreifach) und als CD-ROM (dreifach) vorgelegt werden. Leistungsort ist Bonn. Der Abschlußbericht soll sowohl teilbranchenspezifische als auch gesamtbranchenspezifische Auswertungen ausweisen. Dabei sind folgende teilbranchenspezifische Bereiche zu beachten: Maschinen- und Anlagentechnik mit den Bereichen Schiffbau, Apparatebau, Maschinenbau Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik mit den Bereichen Heizungstechnik, Klimatechnik, Sanitärtechnik 5

6 Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik mit den Bereichen Kommunikationstechnik Energietechnik Holztechnik VIII. Zahlungsvereinbarung Die Zahlung von 30 v. H. der für den Auftrag vereinbarten Vergütung erfolgt nach Übergabe des Fragebogenentwurfs aufgrund der Sitzungsergebnisse 7. September 2006 Die Zahlung von 40 v. H. der für den Auftrag vereinbarten Vergütung erfolgt nach Datenerfassung der Rückläufe ( ). Die Zahlung von 30 v. H. der für den Auftrag vereinbarten Vergütung erfolgt nach Abnahme des Abschlussberichts ( ). Für die zur Besprechung des Auftrags vorgesehenen drei Arbeitssitzungen sind zwei Tage à fünf Stunden anzusetzen und für den sieben Stunden. 6

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