WERBEN SIE DORT, WO IHRE KUNDEN SIND. PUBLIPOSTE ERFOLGREICH WERBEN. Angebote und Preise 2020

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1 WERBEN SIE DORT, WO IHRE KUNDEN SIND. PUBLIPOSTE ERFOLGREICH WERBEN Angebote und Preise 2020

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3 INHALTSVERZEICHNIS 6 Ein dichtes Netz von Points of Sale 8 Spiegelbild der Bevölkerung 10 Kundenumfrage 14 Schalterabgaben 16 Plakate 18 Dispenser 20 CanalPoste 22 CanalPoste-Dispenser 24 Promotionsflächen 27 Rabatte und Co. 28 Beratung und Verkauf 28 Technische Anforderungen / Produktion 28 Warenanlieferung 3

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5 Ihre Werbung In rund 1000 Filialen Nutzen Sie unsere Filialen als vielseitigen Werbekanal Diese Tarifdokumentation liefert Ihnen eine Übersicht über Werbemöglichkeiten in unseren Filialen. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen schweizweit und werben Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.

6 Ein dichtes Netz von Points of Sale Rund 1000-mal in der Schweiz Mit rund 1000 Filialen, die über die ganze Schweiz verteilt sind, verfügt die Schweizerische Post über eines der dichtesten Vertriebsnetze der Welt. Natürlich gibt es kleinere und grössere Filialen. Die kleinsten Filialen des Landes bedienen täglich im Schnitt rund 150 Kundinnen und Kunden. Bei den grösseren Filialen sind es durchschnittlich Dieses einzigartige Netz bietet nicht nur die Möglichkeit, praktisch die ganze Schweiz anzusprechen, sondern ebenfalls Varianten, um lokal oder regional zu werben. Auf der Karte sind beispielsweise urbane Ballungszentren ebenso deutlich zu sehen wie die Abdeckung vorwiegend ländlicher Gebiete. Filialengruppen Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Sehr grosse POS im Zentrum grösserer Städte. Durchschnittlich 1200 Kunden pro Tag. Gruppe 2 (Typen E H / F2) Grosse POS im Zentrum grösserer und mittlerer Städte und in Agglomerationen. Durchschnittlich 400 Kunden pro Tag. Gruppe 3 (Typen I M / F1) Mittelgrosse POS in Dörfern und Stadtquartieren. Durchschnittlich 150 Kunden pro Tag. 6

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8 Spiegelbild der Bevölkerung Zahlen und Fakten, die überzeugen Wenn Sie, wie man so schön sagt, Herrn und Frau Schweizer ansprechen möchten, dann sind Sie bei PubliPoste genau richtig. Denn die Filialbesucher bilden ein Spiegelbild der Schweizer Bevölkerung; in Bezug auf das Alter ebenso wie im Hinblick auf Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Alter oder Haushaltsgrösse. Das spricht definitiv für Werbung in den Filialen, denn hier wird Ihre Botschaft praktisch von der gesamten Schweizer Bevölkerung gesehen; übrigens inklusive jüngerer Zielgruppen. Aufteilung nach Alter 34 % 25 % 1629 Jahre 3049 Jahre 5074 Jahre 41 % Aufteilung nach Geschlecht Aufteilung nach Haushaltsgrösse 13 % 51 % 49 % weiblich männlich 42 % 45 % 12 Personen 34 Personen 5 oder mehr Personen Aufteilung nach Erwerbstätigkeit 25 % 32 % 43 % Vollzeit Teilzeit nicht 7 % 3 % 5 % 13 % 25 % 47 % Vollzeiterwerbstätige Teilzeiterwerbstätige Rentner Hausfrauen / männer Schüler / Studierende / Berufslernende Sonstiges Quelle Quelle: ebus Gfk 2018 (n=1 100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 8

9 Ein markanter Vorteil der Werbung in den Filialen ist die Möglichkeit, nach präzisen Kriterien zu regionalisieren. Eine Kampagne nur in der Romandie? Eine Aktion ausschliesslich im Mittelland? Punktgenau ausgewählte Filialen einer bestimmten Region? Sie haben die Wahl Wirtschaftsgebiete Regionen 1 Westschweiz 2 Alpen und Voralpen 3 Westmittelland 4 Ostmittelland 5 Italienische Schweiz Filialen nach Sprachgebiet für nationale / sprachregionale Kampagnen Sprachgebiet Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E H / F2) Gruppe 3 (Typen I M / F1) Total Westschweiz Deutschschweiz Italienische Schweiz Gesamttotal

10 Unsere Filialen bieten hohe Kundenfrequenz Hohes Potenzial an interessierten Postbesuchern Das Werbepotenzial in Filialen ist gewaltig. Dies belegen die Zahlen der wöchentlichen und 14-täglichen Postbesucher. Werbeaktionen vor Ort profitieren enorm von der konstanten Anzahl interessierter, aufmerksamer Kunden. Unter anderem hängt der Erfolg der Werbemassnahmen stark von der Menge erreichter Personen ab. Die anhaltend Kundenfrequenz, die Filialen natürlicherweise aufweisen, stellt daher ein aussergewöhnlich hohes Potenzial dar, das es auf jeden Fall auszuschöpfen gilt. 10

11 Kundenbesuche in den Filialen «Wie häufig gehen Sie selbst zur Post?» % 14 % 4 % 6 % 16 % 5 % 4 % 15 % 5 % 4 % 15 % 6 % % wöchentlich (22%, n = 187) 14-täglich (27%, n = 216) monatlich (24%, n = 202) jährlich (25%, n = 207) nie (2%, n = 14) Anzahl Besucher pro Tag: (Basis 10/2017 bis 09/2018) Filialen I bis L Filialen E bis H Filialen A bis D Quelle Quelle: ebus Gfk 2018 (n=1 100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 11

12 Dienstleistungen am Schalter sind nicht zu ersetzen Für Briefe, Pakete und Einzahlungen persönlich zur Post Auch im Zeitalter von , SMS-Briefmarken, E-Banking und Paketdiensten wie UPS und DHL haben sich die Hauptgründe für Kundenbesuche in den Filialen nicht verändert. Pakete, Briefe und Einzahlungen gehören auch weiterhin zu den fünf häufigsten Beweggründen für die Postkunden, um eine Filiale aufzusuchen. Die Zahlen sprechen für Werbung in den Filialen «Was sind die Gründe für den Filialenbesuch?» % 55 % 53 % 44 % 30 % 22 % 16.9 % 12.9 % 0.3 % 0.3 % 1.5 % % Pakete aufgeben Briefe aufgeben Pakete abholen Briefmarken kaufen Briefe abholen (Postfach leeren) Rechnungen bezahlen Bargeldbezug Bareinazahlung Geldwechsel SBB Bilette kaufen andere Gründe Quelle Quelle: ebus Gfk 2018 (n=1 100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 12

13 «Wie beurteilen Sie die Werbung vor und in den Filialen?» 20 % 15 % 44 % Quelle 2016: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1107), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG Positiv Negativ Weiss nicht / keine Angabe Zielstrebig und zweckorientiert Dass eine Werbeaktion mit PubliPoste den Geschäftserfolg steigert, haben rund 70 % aller Befragten einer Umfrage bestätigt. Besonders Schalterabgaben haben eine grosse Wirkung, sowohl bei der Bekanntheitssteigerung als auch beim Gewinn von Neukunden. Allerdings ist es dabei nicht immer einfach, den Erfolg einer Aktion eins zu eins zu überprüfen. Diesbezüglich lohnen sich zum Beispiel Spezialangebote mit Zugangscode, die eine genaue Rückverfolgung und somit eine Erfolgskontrolle der Werbeaktion zulassen. Werbung in den Filialen ermöglicht eine sehr genaue Eingrenzung des Zielpublikums. Sie erreicht auch Personen, die viel unterwegs sind und tagsüber nicht zu Hause, im Büro und nur bedingt an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder Einkaufszentren anzutreffen wären. Das Team PubliPoste berät Sie gerne. 13

14 Schalterabgaben Kundennähe in Reinkultur Sampling am Schalter ist eine äusserst effiziente und erfolgs versprechende Werbemassnahme. Ob überraschendes Give-away, erfrischendes Getränkemuster, infor mativer Katalog oder vieles mehr die Übergabe erfolgt zielgruppengenau, persönlich und freundlich. Die indivi duelle Ansprache am Postschalter macht den Unterschied. Die Zielgruppe lässt sich im Vorfeld der Aktion sehr genau definieren und anhand von Faktoren wie z. B. Alter, Geschlecht etc. eingrenzen. In vielen Filialen kennt die Person am Schalter ihren Kunden zumindest vom Sehen ein Garant für maximale Aufmerksamkeit. Ihr Geschenk 14

15 Buchung und Voraussetzung Schalterabgaben Die Preise beinhalten Versand, Qualitätskontrolle und ein Standard-Feedback. Sie wählen die gewünschten Filialen der Gruppen 1 bis 3 aus. Preise in CHF und pro Stück, exkl. MWST 10 % Zuschlag bei Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig (z. B. Flyer und Bonbons usw.) Konditionen siehe Seite 27. Preise für Schalterabgaben (durchschnittlich 200 Stück pro Filiale) Menge ab Preis / Stück in CHF bis 250 g Preis / Stück in CHF 251 bis 500 g 1) Stück (Mindestmenge) Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Stück Million Stück ) Schalterabgaben ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Beachten Sie die Anzahl Gratis-Versände in der folgenden Box. Vereinbaren Sie ab Exemplaren einen Jahresvertrag und profitieren Sie von einer Verteilung in mehreren Wellen bis Exemplare: 1 Welle inbegriffen bis Exemplare: 2 Wellen inbegriffen bis 1 Million Exemplare: 3 Wellen inbegriffen Jede weitere Welle wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 15

16 Plakate Auf der Post wird Ihre Botschaft gesehen und gelesen In der Filiale wirken Plakate ganz besonders effektiv. Denn während bei Plakatstandorten auf offener Strasse kaum jemand stehen bleibt, um ein Plakat anzuschauen oder gar den Text zu lesen, ist in der Filiale genau das die Regel. Hier haben Kundinnen und Kunden meist einige Minuten Zeit, Ihr Plakat in aller Ruhe zu betrachten. So viel Aufmerksamkeit können Sie für Ihre Botschaft sonst fast nirgends verbuchen. 16

17 Buchung und Voraussetzungen Plakate national Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet (siehe Seite 9). Plakatformate: A4 = mm, A3 = mm, inkl. nicht sichtbarem Rand für alle Formate, pro Seite 5 mm Die Preise beinhalten den Versand der Plakate an die beteiligten Filialen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST Konditionen siehe Seite 27 Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Preise für Plakate national Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E H / F2) Gruppe 3 (Typen I M / F1) Jede weitere Woche Jede weitere Woche Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen Jede weitere Woche pro Filiale pro Filiale pro Filiale Plakate auf Dispenser A4-Dispenser-Plakate A3-Dispenser-Plakate quer** ** Die A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4- Plakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von 10 Franken pro Filiale bei Plakaten, die nicht geschnitten angeliefert werden). Buchung und Voraussetzungen Plakate lokal Reservation und Buchung direkt in der Filiale Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Bezahlung in bar, per Postcard oder per Rechnung (Rechnungsreferenznummer notwendig) Lieferung des Werbematerials in genügender Menge an die Filiale bis spätestens Freitagabend vor Aktionsbeginn Preise für Plakate lokal Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Grundpreis 2 Wochen Gruppe 2 (Typen E H / F2) Grundpreis 2 Wochen Gruppe 3 (Typen I M / F1) Grundpreis 2 Wochen A4-Dispenser-Plakate A3-Dispenser-Plakate quer** ** Die A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4- Plakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von 10 Franken pro Filiale bei Plakaten, die nicht geschnitten angeliefert werden). 17

18 Dispenser Für die optimale Präsentation Ihrer Werbemassnahmen Dispenser sind zentral und prominent platziert und somit genau der richtige Ort um Broschüren, Kataloge, Magazine, Flyer etc. an ein interessiertes Publikum zu bringen. Hier haben Sie die Gewissheit, dass die anvisierte Zielgruppe Ihre Botschaften aus freien Stücken mit nach Hause nimmt. Streuverluste tendieren somit gegen null, besonders wenn Ihr Produkt attraktiv gestaltet ist. Der CanalPoste-Dispenser wird auf Seite 22/23 beschrieben. 18

19 Buchung und Voraussetzungen Dispenser national Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet Dispenserformat: max. A4 = mm (Hochformat) Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Filialen. Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Preise für Dispenser National Preise nach Werbemittel Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E H / F3) Gruppe 3 (Typen I M / F1) Jede weitere Woche Jede weitere Woche Grundpreis 2 Wochen pro Filiale Grundpreis 2 Wochen pro Filiale Grundpreis 2 Wochen pro Filiale Jede weitere Woche Werbemittel bis 250 g Werbemittel 251 bis 500 g 1) ) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Tarife für die Dispenser-Plakate siehe Seite 17. Konditionen siehe Seite 27 Buchung und Voraussetzungen Dispenser lokal Reservation und Buchung direkt in der Filiale Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Bezahlung in bar, per Postcard oder per Rechnung (Rechnungsreferenznummer notwendig) Lieferung des Werbematerials in genügender Menge an die gebuchte Filiale bis spätestens Freitagabend vor Aktionsbeginn Preise für Dispenser Lokal Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E H / F3) Gruppe 3 (Typen I M / F1) Dispenser (maximal A4 Hochformat) Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen Grundpreis 2 Wochen

20 CanalPoste Ihre Spots im dichtesten AdScreen-Netz der Schweiz AdScreens erfreuen sich einer stark wachsenden Beliebtheit. Nicht ohne Grund: Bewegtbilder wecken Emotionen und generieren mehr Aufmerksamkeit. CanalPoste ist nicht nur das dichteste AdScreen-Netz der Schweiz, sondern auch das beste dank der Erfahrung und des Knowhows von PubliPoste. Zudem laufen die Spots auf praktisch randlosen 43-Zoll-Flachbildschirmen der neusten Generation. In rund 260 Filialen bieten die mehr als 380 Screens durch ihren noch grösseren Einfallswinkel ein gestochen scharfes Bild aus fast jeder Ecke der Schalterhalle. 20

21 Reichweite CanalPoste Durch die Schaltung eines dreiwöchigen CanalPoste-Spots werden 22 % aller 15- bis 74-jährigen Personen* erreicht. * Basis 5,1 Mio. Personen Preise für CanalPoste-Spots (pro Sekunde) Buchung Grundpreis 2 Wochen pro Filiale Nationale, regionale und städtische Netze Jede weitere Woche Individuelle Netze ab 1 Filiale 5) Rechnungsbeispiel Spot à 20 Sekunden in sechs Filialen während zwei Wochen Kosten für 20 Sekunden: 20 CHF = CHF 512. Total für eine Filiale = CHF 512. Total für sechs Filialen à CHF 512. = CHF Netze CanalPoste Anzahl Filialen Nationales Netz Schweiz 1) 264 Sprachnationale Netze Deutschschweiz 190 Westschweiz 54 Italienische Schweiz 22 Regionale Netze Genf 17 Waadt 23 Jura 11 Bern 27 Mittelland 25 Basel 24 Zürich 63 Zentralschweiz 25 Buchung und Voraussetzung CanalPoste-Spots Laufzeit von mindestens zwei Wochen Dauer des Spots mindestens 10 Sekunden Aktionsstart individuell wählbar Preise in CHF pro Sekunde und Filiale, exkl. MWST Konditionen siehe Seite 27 Produktionstechnische Angaben finden Sie auf Seite 28. Spots bis 5 MB senden Sie bitte an publiposte@post.ch. Für Spots ab 5 MB rufen Sie uns bitte an unter Ostschweiz 25 Tessin (Sottoceneri 11 resp. Sopraceneri 11) 22 Städtische Netze Genf Stadt 17 Lausanne Stadt 13 Bern Stadt 11 Basel Stadt 11 Zürich Stadt 21 Winterthur Stadt 5 Luzern Stadt 8 Swiss Cities Deutsch 2) 56 Swiss Cities Französisch 3) 30 Swiss Cities Italienisch 4) 10 Swiss Cities gesamt 96 1) Mehrsprachige Filialen wurden nur einmal gezählt. 2) Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur, Zürich 3) Städte Genf, Lausanne Hinweis: Einzelne Kantone können ebenfalls als Netz gebucht werden. 4) Städte Bellinzona, Chiasso, Locarno, Lugano 5) Keine Kombination mit CanalPoste-Dispensern möglich 21

22 CanalPoste CanalPoste-Dispenser Buchen Sie zum CanalPoste-Spot den dazugehörigen Dispenser. Die Möglichkeit, im gedruckten Werbematerial vertiefende Informationen anzubieten, wirkt verstärkend. Sie können den CanalPoste-Dispenser ebenfalls ohne Spot buchen. Sie nutzen so die Nähe zu informativen Elementen auf CanalPoste, wie zum Beispiel Wetterinformationen oder die Ankündigung von kulturellen Events. 22

23 Buchung und Voraussetzung CanalPoste-Dispenser Dispenserformat: maximal A4 = mm (Hochformat) Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Filialen. Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST Konditionen siehe Seite 27 Preise für CanalPoste-Dispenser* (Preise für Einzeldispenser siehe Seite 19) Preise nach Werbemittel Grundpreis 2 Wochen pro Filiale Jede weitere Woche Werbemittel bis 250 g Werbemittel 251 bis 500 g 1) * Nur ganze Netze, analog CanalPost Spot möglich, siehe Netze auf Seite 21. 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache 23

24 Promotionsflächen PromoStandard Vier Quadratmeter für Ihren Auftritt Die 2 2 m grossen Promotionsflächen, die sich in über 100 Filialen in der ganzen Schweiz buchen lassen, bieten Platz für das persönliche Gespräch mit potenziellen Kunden. Egal, ob Sie mit Ihrem Promoteam eine Degustation durchführen, Flyer oder Warenmuster überreichen, Fundraising betreiben oder die Promotionsfläche als Verkaufsplattform nutzen: Sie begegnen einer grossen Zahl von Interessenten in einer vor Wind und Wetter geschützten, entspannten Atmosphäre. Die Preise finden Sie auf der nachfolgenden Seite 25. basefit.ch Rolling Bistro 24

25 Preise für Promotionsflächen PromoStandard (Indoor) Kanton Gruppe 1 Gruppe 2 Filialen Typen A - D / F3 und F4 Filialen Typen E - H / F2 (Stand Oktober 2019) (Stand Oktober 2019) Aargau Aarau 1, Baden 1, Brugg 1, Zofingen Mellingen, Muri, Reinach, Spreitenbach, Unterkulm, Wohlen 1 Appenzell AR Basel- Landschaft Herisau 2 Pratteln 1 Basel-Stadt Bern Basel 1 Rüdengasse, Basel 2 Annahme, Basel 5 St.Clara Bern 1 PostParc, Bern 18 Bümpliz, Biel 1, Burgdorf 1, Thun 1 Bahnhofplatz Basel 12 Kannenfeld, Basel 13 Voltacenter, Basel 18 Gundeldingen Bern 15 Weltpostverein, Heimberg, Lenk, Münchenbuchsee, Ostermundigen 1, Steffisburg 1, Thun 4, Strättligen Markt, Uetendorf, Urtenen-Schönbühl Freiburg Murten, Villars-sur-Glâne 1 Genf Genève 1 Mont-Blanc, Genève 4 Plainpalais Carouge, Chêne-Bourg, Genève 2 Cornavin Dépôt, Genève 3 Rive, Grand-Lancy, Meyrin 1,Petit-Lancy 1, Thônex, Versoix Glarus Glarus Graubünden Chur 1, Davos Platz 1 Samedan, St. Moritz 1 Jura Porrentruy 1 Luzern Kriens 1 Luzern 2 Universität, Luzern 7 Hirschengraben, Meggen Neuenburg La Chaux-de-Fonds 1, Neuenburg 1 Dépôt Le Locle, Peseux Obwalden Engelberg Schaffhausen Schaffhausen 1 Schwyz Schwyz Solothurn Grenchen 1 Balsthal, Egerkingen St. Gallen St. Gallen 1 Annahme Altstätten, Bad Ragaz, Heerbrugg St. Gallen 4 Brühltor, Uzwil Tessin Bellinzona 1, Chiasso 1, Locarno 1, Lugano 1 Agno, Airolo, Ascona, Giubiasco, Losone, Mendrisio Thurgau Kreuzlingen 1 Arbon, Weinfelden Waadt Lausanne 1 Dépôt, Lausanne 2 St-François, Vevey 1, Yverdon-les-Bains 1 Clarens, Lausanne 16 Malley, Montagny-Chamard, Montreux 1, Nyon 2, Payerne, Pully Wallis Sierre / Siders, Sion / Sitten 1, Brig Monthey 2, Naters, Verbier, Zermatt Zug Zug Laubenhof Unterägeri Zürich Bülach, Dübendorf 1, Glattzentrum, Kloten, Regensdorf 1, Winterthur 1 Annahme,Zürich 40 Sihlfeld, Zürich 50 Oerlikon,Zürich 1 Sihlpost Effretikon, Winterthur 4 Oberwinterthur, Zürich 49 Höngg Preis 400. pro Tag / Filiale 300. pro Tag / Filiale Preise pro Tag in CHF, exkl. MWST Diese Preise gelten nur für Filialen mit PromoStandard- Angebot. 25

26 Promotionsflächen PromoLight Ein Quadratmeter für Ihren Auftritt In über 450 Filialen ist eine Promotionsfläche mit reduziertem Angebot (PromoLight) möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kundendienst Eine Übersicht der Filialen mit PromoLight finden Sie auf post.ch/publiposte. PromoLight (nur für lokale Kunden) Verbreitung Standort und Frequenz Verfügbare Fläche Unser Angebot Personal Buchung und Information In über 450 Filialen Gruppe 1: hervorragend, durchschnittlich 1200 Besucher pro Tag Gruppe 2: sehr gut, durchschnittlich 400 Besucher pro Tag 1 x 1 Meter WLAN-Zugriff Maximal zwei Promotoren pro Filiale Die Buchung erfolgt direkt bei der gewünschten Filiale vor Ort oder per Telefon über unseren Kundendienst Die aktuelle Filialliste ist über publiposte@post.ch erhältlich. Filialen mit dem Angebot PromoStandard verfügen nicht über das Angebot PromoLight. Preise für PromoLight Gruppe 1 (Typen A D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E H / F2) Preise in CHF, exkl. MWST 26

27 Rabatte und Co. Machen Sie noch mehr aus Ihrem Budget Schalterabgaben Plakate Promotions flächen Dispenserauflagen CanalPoste-Spots CanalPoste- Dispenser Rabatte 1) Rabatt steuerbefreite Organisationen Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 50 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Spezialkonditionen für Wohlfahrtsorganisationen, Gemeinwesen und öffent liche Institutionen: 25 %. Dieser Rabatt ist nicht mit Zusatzrabatten kumulierbar. Zusatzrabatte Beraterkommission 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. 10 % Beraterkommission vom Rechnungsnetto für anerkannte Agen turen SW (Schweizer Werbung). Beraterkommission nicht kumulierbar mit Rabatt für steuerbefreite Organisationen. Zuschläge und Zusatzdienstleistungen Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig: + 10 % des Brutto preises Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für adminis tra - tiven Aufwand Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für adminis tra - tiven Aufwand Unser Werbespotproduzent berät Sie gerne bei technischen An passungen von bestehenden Spots oder bei Neuproduktionen speziell für das Medium CanalPoste (Adresse siehe Seite 28) Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für adminis tra - tiven Aufwand 1) Rabatte sind nicht kumulierbar; der höchste Rabatt wird berücksichtigt. Preise in CHF, exkl. MWST Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbe aktionen in Filialen (Seiten 30/31) sind integrierter Bestandteil der Konditionen. 27

28 Gut beraten Wir freuen uns auf eine persönliche Beratung Beratung und Verkauf Hauptansprechpartnerin Verkauf Deutschschweiz Verkaufspartner PubliPoste Westschweiz Verkaufspartner CanalPoste Post CH AG PostNetz PubliPoste Wankdorfallee Bern Telefon publiposte@post.ch post.ch/publiposte Barkingcat Sarl Calliopée Business Center Rue de Chantepoulet Genève Telefon publiposte@barkingcat.ch Goldbach Media Seestrasse Küsnacht Tel info@goldbachmedia.com goldbachmedia.com Eventbooster Binzallee Zürich Telefon info@eventbooster.com eventbooster.com Technische Anforderungen und Produktion Technische Anforderungen CanalPoste 1) Format Standbilder.jpg 2) Video Auflösung.wmv und.mp4 (H264) Pixel für alle Formate (Standbild und Video) Spezifikationen Seitenverhältnis 16 : 9 Auflösung Pixel Framerate 25 fps Dateigrösse maximal 50 MB Bitrate maximal 8000 kbit / s Spotproduktion CanalPoste 306.ch Keller und Partner GmbH Spezialisten für neue Medien Bielstrasse Büren an der Aare Telefon adi@306.ch 306.ch 1) Daten, die von den Produktionsvor schriften abweichen, können auf CanalPoste leider nicht gezeigt werden. 2) nur RGB-Codierung Konvertierungen aus anderen Formaten gegen Aufpreis. Spots bis 5 MB senden Sie bitte an publiposte@post.ch. Für Spots über 5 MB rufen Sie uns bitte an unter Lieferung der Spots bis spätestens 5 Arbeitstage vor Ausstrahlung an publiposte@post.ch Warenanlieferung Zentrale Anlieferadresse Werbe mittel MS Direct AG Hofackerstrasse Muttenz Tel

29 Auswahl einiger Referenzen von PubliPoste Maximale Wirkung garantiert Wahllos Leute auf der Strasse anzusprechen, um eine Dienstleistung oder ein Produkt bekannt zu machen, kann durchaus eine Strategie sein. Doch es ist bei weitem nicht die wirkungsvollste. Wählen Sie bei PubliPoste genau die für Ihren Zweck effektivsten Werbemassnahmen aus. Am richtigen Ort zur richtigen Zeit ist der grösstmögliche Output garantiert. Sie haben das ultimative gesunde, vitaminreiche und immunstärkende Fruchtgetränk erfunden und möchten es nun in seiner trendigen, ansprechenden Verpackung unter die Leute bringen? Dann haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Produkt bekannt zu machen und so viele potenzielle Kunden wie möglich dafür zu begeistern. Um eine recht weit definierte Zielgruppe zu erreichen, wird eine möglichst breite Streuung die wirkungsvollste Strategie sein. Doch wo erhalten Sie ohne viel Aufwand die Aufmerksamkeit von künftigen Konsumenten aus allen Bevölkerungsschichten? Genau, in den Filialen. Die Kundschaft der Filialen spiegelt die Schweizer Bevölkerung wider: Alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen sind vertreten. Somit erreicht Ihre Werbebotschaft in der Filiale praktisch die gesamte Schweiz. Hinzu kommt, dass die Standorte der Filialen ein flächendeckendes, dichtes Netz bilden und die Reichweite von nationalen Werbemassnahmen nicht zu übertreffen ist. Im Gegensatz dazu können lokale Buchungen in einzelnen Filialen genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Ohne lange Wartezeiten können die lokalen Angebote direkt am Schalter Ihrer nächsten Filiale spontan gebucht werden. Nebst der Broschüre finden sich auch online alle Informationen und Kombinationsmöglichkeiten zum Angebot aller Werbemöglichkeiten, die sich Ihnen in Filialen bieten. Nehmen Sie mit dem Team von PubliPoste Kontakt auf für ein professionelles Beratungsgespräch. Sie besitzen wertvolles Knowhow, um Ihr Produkt mit maximaler Wirkung bei Ihren Zielgruppen bekannt zu machen. Sie filtern gezielt die für Sie relevanten Massnahmen aus all den Möglichkeiten heraus und entwickeln eine speziell auf Ihre Interessen zugeschnittene Strategie. Positive Überraschungen Die Filialen sind permanent gut besucht, wie die Zahlen der Besucherstatistik belegen. Es ist der ideale Ort, um die Aufmerksamkeit von interessierten Kunden in einem stressfreien, vor Wind und Wetter geschützten Umfeld auf Ihr Produkt zu lenken. Promotionsaktionen an Bahnhöfen, in Einkaufszentren oder in oftmals hektischen Fussgängerzonen nerven hingegen oft oder es fehlt die Zeit, sich dem Angebot zu widmen. So geht Aufmerksamkeit für das promotete Produkt, welches unter anderen Umständen vielleicht durchaus auf Interesse gestossen wäre, verloren. Die Konsequenz: Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis mehr zum Outcome. Machen Sie es besser und nutzen Sie das ohnehin konstant vorhandene Potenzial an Kundenaufmerksamkeit in den Filialen. Ohne dass Sie viel dafür tun müssen, wird Ihr Produkt oder Ihre Werbebotschaft von den Besuchern wahr- und aufgenommen. Diese suchen sich aus freien Stücken das aus, was sie interessiert und ihnen gefällt. Umso grösser ist die Wirkung, wenn sie sich dann über die neue, aufregende Entdeckung freuen. Positive Assoziationen kommen so ganz von alleine 29

30 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Filialen 1. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf die vertragliche Beziehung zwischen der Post und deren Kunden (Werbetreibende bzw. von ihnen beauftragte Vermittler) und regeln die Planung, Vorbereitung und Durchführung von nationalen und regionalen Werbeaktionen in Filialen. Sie gelten für den Verkauf von Werbeflächen und Werbezeit im Medium CanalPoste, für die Vermietung von physischen Werbeflächen, für die Abgabe von Werbung an den Postschaltern sowie für die Durchführung von Promotionen. Die AGB liegen der von der Post erstellten Offerte bei und werden zum Vertragsbestandteil, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Sämtliche Offerten der Post sind unverbindlich. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt mit der Auftragsbestätigung der Post zustande und endet ordentlich, sobald die vereinbarte Auflage-, Sende- und / oder Verteilperiode ab gelaufen ist. 2. Unzulässige Werbung Als unzulässig gilt Werbung, die die Leistungen und Angebote im Kerngeschäft der Post und ihrer Konzerngesellschaften (Sendungs- und Personentransporte, Zahlungsverkehrsdienstleistungen etc.) erwähnt; die in anderer Weise gegen die Interessen der Post verstösst (diese entscheidet dabei frei über die Zulassung oder Nichtzulassung entsprechender Werbeaktionen der Kunden); in der alkoholische Getränke und Spirituosen, Tabakwaren und Heilmittel der Listen A und B von Swissmedic angepriesen werden oder in der bei Heilmitteln der Listen C und D die gesetzlichen Einschränkungen nicht beachtet werden; die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet; die unwahr, irreführend oder unlauter ist; die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst; die einen aggressiven Verkauf (Hardselling) sowie unangenehme Lärm- und Geruchsemissionen beinhaltet (Promotionen). Der Kunde ist für den Inhalt der Werbung verantwortlich und verpflichtet sich, die aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Post, die Werbung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der aufgelisteten Grundsätze stellt der Kunde die Post von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 3. Planung und Vorbereitung der Werbeaktion 3.1. CanalPoste Werbemittel und -materialien Der Kunde kann auf CanalPoste als Werbe mittel Spots auf dem Screen sowie Drucksachen im Dispenser einsetzen. Lieferung der Produktionsunterlagen Der Kunde liefert auf seine Kosten den fertig erstellten Werbespot, der den Produktionsvorschriften von Canal Poste entspricht, an: Post CH AG, PubliPoste PV24, Wankdorfallee 4, 3030 Bern oder an publiposte@post.ch. Der Werbespot muss spätestens fünf Tage vor Beginn der Aktion bei der Post eintreffen. Drucksachen liefert der Kunde in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Drucksachen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbe aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Filialen übernimmt die Post. Unterhalt der Dispenser Die Post besorgt den Unterhalt der Dispenser. Auf Aufforderung der Post hin liefert der Kunde die benötigten Drucksachen nach. Verzichtet der Kunde auf eine Nachlieferung, ist die Post berechtigt, über die leeren Dispenser zu verfügen. Ausfall von Screens Die Post behält sich das Recht vor, bei einem Ausfall von Screens in einzelnen Filialen die Werbeaktion in anderen Filialen durchzuführen. Falls kein Ersatz möglich ist, erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift, ausser der Ausfall sei auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen Physische Werbeflächen Werbemittel und -materialien Der Kunde kann als Werbemittel Prospekte, Kataloge und Plakate ein setzen. Vorlage der Werbemittel Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen (publiposte@post.ch). Lieferung der Werbematerialien Der Kunde liefert die Werbematerialien auf seine Kosten in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbeaktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Filialen übernimmt die Post Schalterabgaben Werbemittel: Der Kunde kann Prospekte und Warenmuster durch das Postpersonal abgeben lassen. Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen (publiposte@post.ch). Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Aktion an der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion beteiligten Filialen übernimmt die Post. Beachten Sie unbedingt die speziellen «Kriterien für Store Checks» im Anhang der Auftragsbestätigung Promotionsflächen Werbemittel Der Kunde kann in einzelnen Filialen eine Fläche von vier Quadratmetern für die Durchführung von Promotionen (Degustationen, Demonstra tionen usw.) mieten. Ein Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ausdrücklich erlaubt. Buchung Promotionen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Post gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen sind nach Absprache möglich. Tourenplanung Die Tourenplanung wird von der Post unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erstellt. Promotionsmaterial Der Kunde informiert die Post spätestens drei Wochen vor Beginn der Promotion über das Standlayout. Für die Organisation sowie den Transport des Promotionsmaterials ist der Kunde selber verantwortlich. Vonseiten der Post wird dem Kunden ein Klapprahmen für zwei cm-plakate zur Verfügung gestellt. 4. Durchführung der Werbeaktion 4.1. Platzierung der Werbemittel Die Post übernimmt die Platzierung der Werbemittel. Dabei berücksichtigt sie die jeweiligen sicherheitstechnischen, betrieblichen und baulichen Rahmenbedingungen in den Filialen Änderungen Die Post behält sich das Recht vor, den Beginn der Werbeaktion aus technischen oder logistischen Gründen um maximal eine Woche zu verschieben Entsorgung der Werbemittel Nach Ablauf der Werbeaktion entsorgt die Post die verbliebenen Werbemittel auf eigene Kosten. Auf Verlangen des Kunden vor Aktionsbeginn werden ihm jedoch die verbliebenen Werbemittel auf seine Kosten zurückgesandt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schalterabgabe, da bei dieser Werbeart die Werbeaktion erst nach vollständiger Abgabe der eingesetzten Werbe mittel beendet ist. 30

31 4.4. Promotionen Promotionsfläche Der Kunde führt die Promotion auf der mit einer Bodenmatte gekennzeichneten Fläche in der Filiale durch. Dem Kunden ist es erlaubt, auch ausserhalb der gekennzeichneten Fläche Filialenbesucher anzusprechen, zu bedienen bzw. abzuholen sowie Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Es dürfen max. zwei Promotoren pro Filiale präsent sein. Eine Kundenakquisition durch Promotoren vor Filialen ist nicht erlaubt. Das Sammeln von Bargeldspenden ist nicht erlaubt. Öffnungszeiten Der Kunde führt die Promotion während der Öffnungszeiten der Filiale durch. Die Öffnungszeiten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Zugang zu fliessendem Wasser / sanitären Anlagen Der Zugang zu fliessendem Wasser und die Benützung der sanitären Anlagen werden mit der zuständigen Person in der Filiale geregelt. Deren Anordnungen, insbesondere bezüglich Sicherheit, ist unbedingt Folge zu leisten. 5. Ablehnung 5.1. Ablehnung von Werbemitteln Die Post kann Werbemittel insbesondere dann ablehnen, wenn diese unsachgemäss hergestellt oder für die ausgewählte Werbeart nicht geeignet sind (z.b. leicht verderbliche Warenmuster usw.), gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen oder wenn die Originale der Post nicht gemäss dem Vorgehen in den Ziffern 3.1, 3.2 vorgelegt wurden. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet Ablehnung einer Promotion Die Post kann Promotionen insbesondere dann ablehnen, wenn diese gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen. Kunden, die für aggressiven Verkauf bekannt sind, werden zur Durchführung einer Promotion in Filialen nicht zugelassen. Dieser Entscheid liegt allein im Ermessen der Post Abbruch einer Promotion Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Grundsätze von Ziffer 2, verstossen, kann die Post die Promotion ohne Kos tenfolge mit sofortiger Wirkung abbrechen (Hardselling, verärgerte Filialen besucher usw.). Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 6. Beginn und Dauer der Werbeaktion In Absprache mit dem Kunden legt die Post den Beginn und die Dauer der Werbeaktion fest. 7. Exklusivität Die Post sichert dem Kunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit auch mit beliebigen anderen Kunden Werbeaktionen in Filialen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte Werbung zu machen. 8. Vergütung 8.1. Preise Der Preis für die Werbeaktion richtet sich nach der Preisliste jüngsten Datums der Post Rechnungsstellung Die Post stellt dem Kunden in der Regel nach Beendigung einer Aktion Rechnung. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlung entweder bei Auftragsbestätigung oder bei Beginn der Kampagne zu verlangen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Kunde kann Forderungen der Post nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 9. Rechtsnachfolge und Abtretung Bei Geschäftsübernahme, -vereinigung, -umwandlung usw. ist der Kunde verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger die Pflicht zur Vertragserfüllung zu überbinden; bis zum schriftlichen Widerruf durch die Post kann er selbst jederzeit belangt werden. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags an Dritte ist nicht zulässig. 10. Haftung der Post Die Post ist für die auftragskonforme Durchführung der Werbeaktion verantwortlich. Der Kunde hat allfällige Schäden nachzuweisen. Die Höhe des Schaden ersatzes ist auf die vereinbarte Vergütung beschränkt. Die Post haftet nicht: für Schäden, die von Dritten an den Werbemitteln verursacht werden; für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden; wenn die Wirkung der Kampagne gegebenenfalls durch Bauarbeiten eingeschränkt wird, die in Filialen vorgenommen werden, in denen die Kampagne durchgeführt wird. 11. Haftung des Kunden Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Post, ihren Mitarbeitenden sowie Dritten durch die Vertragsverletzung seinerseits und durch die Werbe mittel entstanden sind, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei verspäteter oder beschädigter Lieferung der Produktionsunterlagen, Druck sachen und Warenmuster sowie bei Nichtlieferung derselben bleibt die Vergütung in vollem Umfang geschuldet. Stellt die Post nach Beginn der Werbeaktion fest, dass die Werbung gegen Ziffer 2 dieser AGB verstösst, hat sie das Recht, die Werbeaktion unverzüglich zu stoppen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. 12. Kundenreklamationen Reklamationen von Kundenseite müssen während der Aktion eingegeben werden, damit PubliPoste rechtzeitig reagieren kann. 13. Reservationen Reservationen sind grundsätzlich möglich. Verbindlich werden sie aber erst mit der Auftragsbestätigung der Post. 14. Annullierung der Werbeaktion Der Kunde ist berechtigt, die Werbeaktion ohne Kostenfolge zu annullieren, sofern die Annullierung spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aktion bei der Post eintrifft. Bei einer späteren Annullierung verrechnet die Post die nachstehenden Ent schädigungssätze: 3 bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn: 50 % des Rechnungsbetrags ab 2 Wochen vor Aktionsbeginn: 100 % des Rechnungsbetrags Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt Bern. Bern, Dezember

32 PN DE Post CH AG PostNetz PubliPoste Wankdorfallee 4 CH-3030 Bern Tel publiposte@post.ch post.ch/publiposte

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