Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010.

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2 Seite 1. Was versteht man unter Arbeitslosengeld II? 3 2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? 3 3. Welche Leistungen beinhaltet das Arbeitslosengeld II? 4 4. Wie berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II? Wie bestimmt man die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens? Welches Vermögen wird bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt? 6 5. Ist die Anerkennung des Verwertungsausschlusses durch die Arbeitsagenturen sichergestellt? 9 6. Wann muss der Verwertungsausschluss vereinbart sein? 9 7. Welchen Umfang hat der vereinbarte Verwertungsausschluss und für welche Fonds ist er möglich? 9 8. Welche Verfügungen können vom Kunden vorgenommen werden? 9 9. Ist ein Tausch der Fondsanteile oder eine Übertragung dieser Anteile auf ein anderes Kreditinstitut möglich? Wer trägt das Risiko für die Anerkennung des Verwertungsausschlusses? Wie ist bei der Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses vorzugehen? Wie ist bei Verfügungen vorzugehen? Was ist ein Unterdepot und wie ist die Zuweisung der Beträge auf die einzelnen Unterdepots möglich? Ansprechpartner 11 2

3 Allgemeines zum Arbeitslosengeld II 1. Was versteht man unter Arbeitslosengeld II? Seit dem 1. Januar 2005 erhalten Arbeitslose nach Ablauf der 12-monatigen Bezugsfrist (bei über 50- jährigen 15 Monate, bei über 55-jährigen 18 Monate und bei über 58-jährigen 24 Monate) des Arbeitslosengeldes I keine Arbeitslosenhilfe mehr. Stattdessen wird von diesem Zeitpunkt an das Arbeitslosengeld II gewährt, das aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstanden ist. Eine wesentliche Änderung des Arbeitslosengeldes II verglichen mit der Arbeitslosenhilfe besteht darin, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht mehr der bisherige Lohn als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sondern sich die Höhe der Zuwendungen am Bedarf des Arbeitslosen orientiert. Dies hat zur Folge, dass bei der Bedürftigkeitsermittlung des Arbeitslosengeldes II das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft überprüft und gegebenenfalls herangezogen wird. 2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben: Arbeitslose, deren Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Personen, die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben Auch Ausländerinnen und Ausländer gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt ( Bedarf ) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen mit seinen Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren, der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beschaffen können. 3

4 3. Welche Leistungen beinhaltet das Arbeitslosengeld II? Das Arbeitslosengeld II umfasst im Wesentlichen die Bereiche der Regelleistungen, der Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen der Leistungen für Unterkunft und Heizung Die Regelleistungen decken die laufenden und einmaligen Lebensbedürfnisse des Antragsstellers pauschal ab. Mehrbedarfe werden als Pauschale zusätzlich zur Regelleistung erbracht. Sie stehen werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehenden, behinderten Menschen und Menschen, die aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung bedürfen, zu. Unterkunftskosten und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Pauschalierte Regelleistungen (RL) Alleinstehender/ Alleinerziehender (Ehe-) Paare Kinder bis Vollendung 14. Lebensjahr jeweils Kinder ab 15. Lebensjahr bis Vollendung 25. Lebensjahr jeweils Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres 100% 90% RL 60% RL 80% RL 90% RL 351 Euro 632 Euro 211 Euro 281 Euro 316 Euro 4. Wie berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II? Im Rahmen des Arbeitslosengeldes II werden nur dann Leistungen erbracht, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für das Arbeitslosengeld II wird das Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft überprüft und ggf. herangezogen Wie bestimmt man die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens? Als Einkommen gilt jede Form der Einnahme in Geld. Zum Einkommen gehören Einnahmen aus nichtselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit 4

5 Unterhaltsleistungen Arbeitslosen- oder Krankengeld Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Kindergeld für minderjährige Kinder Kapital- und Zinserträge Vom ermittelten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft können bestimmte Beträge abgesetzt werden. Dazu gehören auf das Einkommen entfallende Steuern Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen und privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen Beiträge zu Riestergeförderten Anlagen zur Altersvorsorge, soweit sie die Mindesteigenbeiträge nicht übersteigen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei der Bestimmung des Arbeitslosengeldes II sind folgende Einnahmen nicht bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen: Erziehungsgeld Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Leistungen aus der Pflegeversicherung Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für behinderte Menschen Zuwendungen zur freien Wohlfahrtspflege 5

6 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Rechenbeispiel: Leistungsumfang (ohne Vermögen) Beispielfall: Ehepaar 1) Bruttoeinkommen (Annahme) Vom Einkommen absetzbar Steuern und Versicherungen Werbungskosten Freibetrag bei Erwerbstätigkeit Anrechnungsbetrag Regelleistung Anrechnungsbetrag Leistungsumfang ALG II 700 Euro Euro Euro Euro = 300 Euro 622 Euro Euro 322 Euro 1) Annahme: Das Ehepaar erhält über die Regelleistungen hinaus keine weiteren Leistungen. Der Ehepartner des Antragstellers geht einer Beschäftigung nach Wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige, der erstmalig arbeitslos ist, nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) in Anspruch nehmen muss, erhält er einen monatlichen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlages beträgt zwei Drittel des Unterschieds zwischen dem letzten Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeldes und dem neuen Arbeitslosengeld II. Die Zuschlagshöhe ist begrenzt. Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr höchstens: bei Alleinstehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen: 160,00 EUR/Monat bei nicht getrennt lebenden (Ehe-) Partnern 320,00 EUR/Monat bei minderjährigen Kindern, die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenleben je: 60,00 EUR/Monat Im zweiten Jahr vermindert sich der Zuschlag um die Hälfte des ersten Jahres und entfällt ganz mit Ablauf des zweiten Jahres Welches Vermögen wird bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt? Bei der Bewertung des zu berücksichtigenden Vermögens wird auch das Vermögen des Partners und der minderjährigen Kinder unter Zugrundelegung der Freigrenzen berücksichtigt. Zum Vermögen gehören Bargeld Sparguthaben Wertpapiere (z.b. Aktien und Fondsanteile) Bausparguthaben Kapital-Lebensversicherungen bewegliches Vermögen 6

7 Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnung Von dem vorhandenen Vermögen können eine Reihe von Beträgen abgezogen werden, die bei der Ermittlung der Bedürftigkeit nicht angerechnet werden. Dies sind: Grundfreibetrag: Empfängern von Arbeitslosengeld II und deren Partner wird ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr eingeräumt. Er beträgt für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner mindestens jeweils Euro und maximal jeweils Euro (bei Personen, die vor dem geboren sind, beträgt der Grundfreibetrag maximal Euro, für nach dem und vor dem Geborene max Euro, und für nach dem Geborene max Euro). Bei Personen, die vor dem geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro vollendetes Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt in diesem Fall bei Euro. Jedem hilfebedürftigen, minderjährigen Kind steht ein Freibetrag in Höhe von Euro zu. Vermögen aus Riester-Anlageformen, also Vermögen, das aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert wird. Dieses Vermögen wird einschließlich seiner Erträge nicht berücksichtigt, soweit es nicht vorzeitig verfügt wird. Weiteres Vermögen, das der Altersvorsorge dient, bis zu einer Höhe von 750 Euro je vollendetes Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners. Der maximale Freibetrag beträgt jeweils Euro (bei Personen, die vor dem geboren sind, beträgt dieser Freibetrag maximal Euro, für nach dem und vor dem Geborene max Euro, und für nach dem Geborene max Euro). Voraussetzung für die Gewährung dieses Freibetrages ist allerdings, dass der Inhaber des Vermögens dieses vor Eintritt in den Ruhestand auf Grund vertraglicher Vereinbarungen unwiderruflich nicht verwertet. Freibetrag für notwendige Anschaffungen: Jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen steht ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen von insgesamt 750 Euro zur Verfügung. Wohneigentum/Grundstücke: Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt. Kraftfahrzeug: Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung: Frei sind Betriebsrenten, wenn sie ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind und eine Verfügung vor dem Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist. 7

8 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Rechenbeispiel: Vermögensanrechnung Beispielfall: Ehepaar (Antragsteller: 40 Jahre, Partnerin: 36 Jahre) Vermögen Antragsteller: Sparkonto Riester-Rente Guthaben Euro Freibetrag Euro (40 x 150 Euro) Anrechenbar Euro Vermögen Partnerin: Versicherung Riester-Rente Gesamtvermögen Bedarfsgemeinschaft Anrechnungsfreier Anteil Zunächst zu verbrauchen sind Euro Euro (36 x 750 Euro) Euro Euro Euro Euro 8

9 Hinweise zum Verwertungsausschluss 5. Ist die Anerkennung des Verwertungsausschlusses durch die Arbeitsagenturen sichergestellt? Der vorliegende Verwertungsausschluss wurde in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erstellt. Dennoch kann nicht sichergestellt werden, dass jede einzelne Arbeitsagentur die Vereinbarung im Rahmen des Antragsverfahrens von Arbeitslosengeld II anerkennt. Von daher empfiehlt es sich, wenn der Antragsteller sich vorab bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur informiert, ob diese den Verwertungsausschluss anerkennt. 6. Wann muss der Verwertungsausschluss vereinbart sein? Dies ist nicht im Gesetz geregelt. Wir empfehlen, den Verwertungsausschluss spätestens vor einem Antrag auf Bewilligung von Leistungen unwiderruflich zu vereinbaren. 7. Welchen Umfang hat der vereinbarte Verwertungsausschluss und für welche Fonds ist er möglich? Mit der Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses wird das auf der Vereinbarung genannte Unterdepot grundsätzlich in voller Höhe gesperrt. Dies bedeutet, dass sich die Höhe des gesperrten Kapitals nicht an der Höhe der individuellen Freibeträge orientiert und dass auch nachträglich auf dieses Unterdepot eingehende Beträge, z.b. aufgrund regelmäßiger Lastschrifteinzüge oder Ertragsgutschriften, der Sperre unterliegen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich unter Umständen, regelmäßige Einzahlungen (z.b. Lastschrifteinzüge, Ertragsausschüttungen) auf ein anderes Unterdepot vorzunehmen. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Gesamtwert des gesperrten Unterdepots die individuelle Freigrenze nicht überschreitet. Der Verwertungsausschluss ist nicht kündbar (unwiderruflich). Dies bedeutet, dass er grundsätzlich bis zum Eintritt in den Ruhestand Gültigkeit hat. Der Verwertungsausschluss erlischt auch mit dem Tod des Depotinhabers. Die Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses ist grundsätzlich für alle Fonds des DekaBank-Konzerns möglich. Ausgenommen hiervon sind die Vermögensverwaltungsprodukte Sparkassen-DynamikDepot (inkl. Sparkassen-DynamikDepot-PremiumVorsorge), Schweiz PrivatPortfolio und Swiss Vermögensmanagement. 8. Welche Verfügungen können vom Kunden vorgenommen werden? Grundsätzlich sind Verfügungen über das gesperrte Kapital nur zulässig, wenn ein rechtskräftiger Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit über die Verwertung vorliegt. Da die Höhe der Altersvorsorgeansprüche, die bei der Anrechnung des Vermögens abgesetzt werden können, gesetzlich beschränkt ist, ist ein solcher Bescheid der zuständigen Agentur nicht erforderlich, soweit über Beträge verfügt wird, die über die Freibeträge hinausgehen. 9. Ist ein Tausch der Fondsanteile oder eine Übertragung dieser Anteile auf ein anderes Kreditinstitut möglich? Ein Tausch der Fondsanteile ist möglich, sofern ein Verwertungsausschluss für diesen neuen Fonds vereinbart wird. Ein Übertrag der Fondsanteile in ein Depot bei einem anderen Kreditinstitut ist nur dann möglich, wenn das übernehmende Kreditinstitut in den Verwertungsausschluss eintritt. Dies muss vorab der DekaBank (alternativ: Deka Investment) schriftlich bestätigt werden. 9

10 10. Wer trägt das Risiko für die Anerkennung des Verwertungsausschlusses? Der Depotinhaber trägt das alleinige Risiko der Nicht-Anerkennung des Verwertungsausschlusses durch die zuständige Agentur für Arbeit. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Depotinhaber eines Einzeldepots bezüglich anderer Altersvorsorgeverträge Verwertungsausschlüsse vereinbart hat, so dass die Höhe der vom Verwertungsausschluss betroffenen Ansprüche (Verwertungsausschluss bei mehreren Verträgen) über den dem Depotinhaber insgesamt zustehenden Altersvorsorgefreibetrag hinausgeht. Abwicklungstechnische Fragestellungen 11. Wie ist bei der Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses vorzugehen? Wünscht der Kunde den Abschluss eines Verwertungsausschlusses, so ist zunächst das Formular Vereinbarung über einen Verwertungsausschluss auszufüllen. Dieses finden Sie in DekaNet unter dem Link Formulare/Sonstige Formulare. Das Formular ist vom Kunden und Vermittler zu unterschreiben. Die Legitimationsprüfung wird durch die DekaBank auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen durchgeführt. Die ausgefüllte Vereinbarung ist anschließend an folgende Adresse zu senden: DekaBank Deutsche Girozentrale Depot-/Investmentservice Frankfurt Die DekaBank nimmt die Legitimationsprüfung vor, unterschreibt die Vereinbarung und sendet anschließend das Original an den Kunden zurück. 12. Wie ist bei Verfügungen vorzugehen? Wünscht der Kunde eine Verfügung über Beträge, die über die Freibeträge hinausgehen, so ist ein normaler Verkaufsauftrag auszufüllen. Die DekaBank prüft die Zulässigkeit der Verfügung und führt sie bei positivem Ergebnis aus. Soll über Gelder innerhalb der Freigrenzen verfügt werden, ist ein entsprechender rechtskräftiger Bescheid der zuständigen Agentur für Arbeit vorzulegen. Dieser ist zusammen mit dem Verkaufsauftrag der Deka- Bank einzureichen. 13. Was ist ein Unterdepot und wie ist die Zuweisung der Beträge auf die einzelnen Unterdepots möglich? Im DekaBank Depot können verschiedene Fonds gleichzeitig verwahrt werden. Unter einer Depotnummer wird für jeden Fonds unter Angabe der ISIN und einer laufenden Nummer ein separates Unterdepot eröffnet, d.h. es können mehrere Unterdepots für einen Fonds bestehen. Wo ist das relevante Unterdepot ersichtlich? Das Unterdepot kann wie üblich in den jeweiligen Anwendungssystemen eingesehen werden. Wie kann man die Zahlungsströme auf die einzelnen Unterdepots steuern? 10

11 Unter Angabe der jeweiligen Depotnummer einschließlich der ISIN und der laufenden Nummer im Verwendungszweck wird die Zahlung auf dem Überweisungsweg dem entsprechenden Unterdepot zugeordnet. 14. Ansprechpartner Sollten Sie Fragen zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen unter der Telefonnummer (0 69) zur Verfügung. 11

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