Ausschreibung Sponsoring und Ausstellung

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1 Industriepark Höchst, Frankfurt Ausschreibung Spnsring und Ausstellung

2 Beschreibung des Frums Referenten vn den Tp-Playern der Branche präsentieren am 8. Mai 2014 auf dem Gelände der Infraserv Höchst realisierte best-practice Prjekte und zeigen die nahen Herausfrderungen im Bereich Supply Chain Management und Lgistik auf. Darüber hinaus gibt es einen Ausblick, was Chemieunternehmen durch Optimierung ihrer Lgistik nch erreichen können. Abgerundet wird die Veranstaltung durch fachliche Werksbesichtigungen. Wen treffen Sie beim Frum Chemielgistik? Teilnehmer 2013: Die Teilnehmer des ersten Frums Chemielgistik kamen aus den Branchen: Lgistik-Dienstleistung Industrie Wissenschaft Snstige Handel Teilnehmer des Frums prfitieren vm Gedankenaustausch und der Diskussin unter Fachkllegen vn übertragbaren Lösungen und Knzepten anderer Branchen und vm Vrtragsangebt und dem Knw-Hw-Transfer vn Praktiker zu Praktiker Gute Gründe für Ihre Teilnahme als Aussteller: In der Alten Färberei auf dem Gelände der Infraserv Höchst bietet sich eine Fläche, auf der Vrtragsbereich, Ausstellung und Pausenangebte (inklusive Mittagsbuffet) grßzügig platziert werden können. Stellen Sie Ihre innvativen Prdukte und/der Dienstleistungen einem Fachpublikum vr. Sprechen Sie zielgenau Entscheider an. Erschließen Sie neue Kundengruppen. Auf Ihrer Ausstellungsfläche vn 3,00 x 1,50 m können Sie Ihr eigenes Standsystem aufbauen. Die Standgebühr beträgt EUR 1.890,- und beinhaltet zwei kstenfreie Teilnahmen swie einen 220 Vlt-Strmanschluss inkl. 3er- Steckdse und Strmverbrauch. Es wird eine Kautin vn EUR 1.000,- erhben, die vr dem Frum fällig ist. Die Rückzahlung erflgt unmittelbar nach der Veranstaltung, sfern es keine schuldhaften Pflichtverstöße gab.

3 Aussteller beim ersten Frum Chemielgistik 2013 waren: AXIT AG Bearing Pint BEUMER Grup DACHSER GmbH & C. KG Dematic Eurpe GmbH Every Angle Deutschland GmbH FR8 slutins GmbH Identec Slutins Deutschland GmbH incns AG LEHNKERING GmbH Lbster OAS AG pfenning lgistics grup Rhenus Freight GmbH & C. KG Scheren Lgistik GmbH Seifert Lgistics GmbH SimPlan AG Telenr Traxin AG Transwide N.V./S.A. Wiley-VCH Verlag Spnsringbjekte 2014 Nachflgend finden Sie verschiedene Möglichkeiten für ein Spnsringengagement, mit denen Sie die Teilnehmer des Frums auf sich aufmerksam machen können. Insertinsmöglichkeiten im Prgrammflyer: der vierfarbige DIN-Lang-Flyer wird in einer Auflage vn 6000 Exemplaren versandt. Das Prgramm wird darüber hinaus über mehrere Mailings verbreitet: 1/1 Seite Anzeige, Lang-DIN auf der Flyer-Rückseite im digitalen Teilnehmer-/Ausstellerverzeichnis: das digitale Verzeichnis steht den Teilnehmern bereits einige Tage vrab als Dwnlad zur Verfügung, um sich bereits vr der Veranstaltung einen Überblick über den Teilnehmerkreis verschaffen zu können. Das Verzeichnis enthält auch die Firmenprfile der ausstellenden Unternehmen und ist damit ein wichtiger Führer durch das Frum: 1/1 Seite auf der zweiten Seite der pdf-datei 1/1 Seite auf der vrletzten Seite der pdf-datei EUR 750,- im Dwnlad-Bereich des Frums Chemielgistik unter Die angemeldeten teilnehmer erhalten eine Wche vr der Veranstaltung ihre Zugangsdaten für den Dwnlad-Bereich des Frums unter um das Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis einsehen und herunterladen zu können. Nach der Veranstaltung können die Teilnehmer über diesen Lgin die freigegebenen Vrtragspräsentatinen abzurufen. Diese Daten stehen insgesamt drei Mnate zur Verfügung.

4 Mit einer Bannerwerbung auf der Intrseite des Dwnlads kann sich das spnsernde Unternehmen unterhalb des Lgin-Fensters präsentieren. Das Banner wird auf die Webseite des Spnsrs verlinkt: Banner 730 x 106 Pixel (BxH) Präsentatinsmöglichkeiten während der Veranstaltung Exklusiv-Pausenwerbung Der Spnsr kann eine zweiminütige Pausenwerbung (Endlsschleife) während der Vrtragspausen auf der Leinwand präsentieren. Spnsring Pausenwerbung Exklusiv-Spnsring der Kaffeepausen Den Teilnehmern werden all inclusive in allen Pausen Kaffee, Tee und Sftgetränke an Kaffeebars angebten. Der Spnsr kann auf sein Engagement mit Aufstellern und/der gebrandten Kaffeebechern aufmerksam machen. Spnsring der Kaffeepausen EUR 3.500,- Spnsring einer Tagesmappe Jeder Teilnehmer erhält am Eincheckcunter eine Tagungsmappe mit Tagungsmaterial und Werbeflyern (Pressemappe glasklar, leicht gestreift, mit Klettverschluss der mit Druckknpf, Auflage 200 Stück). Im Rahmen des Spnsringengagements kann die Tasche mit einem dezenten Aufdruck des Spnsrenlgs versehen werden. Der Spnsr kann darüber hinaus Werbeflyer beilegen. Weitere Flyerbeilagen anderer Unternehmen sind möglich. Spnsring der Tagungsmappe Kugelschreiber und Schreibblck als Beilage in der Tagungsmappe Als Beilage (Auflage 200 Stück)können ein Kugelschreiber und Schreibblck mit dem Lg des spnsernden Unternehmens gespnsert werden. Die Beschaffung geht zu Lasten des Spnsrs. Spnsringbetrag Imageflyer für die Tagungsmappe Der Spnsr stellt 200 Werbeflyer zur Verfügung Beilage eines vierseitigen Flyers EUR 1.000,- Beilage eines Flyers 8-16 Seiten EUR 1.500,- - EUR 2.500,- Verteilung eines Give-Away Während der Pausen hat der Spnsr die Möglichkeit, den Teilnehmern ein Give- Away (zum Beispiel Süßigkeiten der dreidimensinales Give-Away) durch Hstessen zu überreichen. Der Spnsr beschafft und liefert das Give-Away zu eigenen Lasten. Spnsringbetrag EUR 1.200,-

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BVL Service GmbH (BVL) Teil I. Allgemeiner Teil 1. Allgemeines, Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der BVL Service GmbH (BVL). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, hne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende der ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. 2. Vertragsschluss (1) Angebte der BVL sind freibleibend und unverbindlich. (2) Verträge kmmen nur bei Unterzeichnung der schriftlicher Bestätigung durch die BVL wirksam zustande. 3. Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise der BVL gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die BVL kann bis zu 50 % des vereinbarten Preises als Anzahlung berechnen. (3) Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- der Zurückbehaltungsrecht nur insweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt der unbestritten ist. 4. Haftung (1) Sweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachflgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die BVL bei einer Verletzung vn vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vrschriften. (2) Auf Schadensersatz haftet die BVL gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vrsatz und grber Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVL nur a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit, b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die rdnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der BVL jedch auf den Ersatz des vrhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist seitens der BVL der wenn die BVL eine Garantie übernmmen hat. 5. Höhere Gewalt Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, entfallen alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BVL. Weitere Ksten sind vn der BVL nicht zu erstatten. Muss eine begnnene Veranstaltung verkürzt der vrzeitig beendet werden, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reduzierung vereinbarter Entgelte. Wenn eine Veranstaltung aus zwingenden Gründen auf einen anderen Termin verlegt werden muss, s behalten die getrffenen Vereinbarungen ihre Gültigkeit. 6. Verhaltenskdex, Rücksichtnahme (1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Regeln und Prinzipien des Verhaltenskdex der Bundesvereinigung Lgistik bei der Zusammenarbeit mit der BVL zu beachten. (2) Der Vertragspartner hat bei der Durchführung jeglicher Maßnahmen die seriösen Werbegrundsätze zu beachten und bei vn ihm veranlassten Werbemaßnahmen stets die Gemeinnützigkeit und Neutralität des Bundesvereinigung Lgistik e.v. zu berücksichtigen. (3) Die BVL und der Vertragspartner vereinbaren gegenseitige Rücksichtnahme hinsichtlich der schutzwürdigen Interessen der jeweils anderen Partei, insbesndere auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden über slche Umstände, die für die andere Partei bedeutsam sein können, rechtzeitig im Vrfeld infrmieren. (4) Bei Verstößen gegen die Regelungen in vrstehenden Abs. (1) bis (3) ist die BVL berechtigt, die entsprechenden Maßnahmen des Vertragspartners zu untersagen. 7. Exklusivität Exklusivitätsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlssen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teil II. Teilnahme an Ausstellungen 1. Standvergabe Ausstellungsstände werden vn der BVL zugeteilt. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist hierbei nicht maßgebend. Wünsche der Vertragspartner über die Zuweisung vn bestimmten Ständen werden s weit wie möglich berücksichtigt, können jedch nicht zur Bedingung gemacht werden. Der Veranstalter bzw. die BVL können Stände und Werbetafeln aus rganisatrischen Gründen der wegen des Gesamtbildes auf andere Plätze verlegen. 2. Mehrere Mieter, Untervermietung, Überlassung eines Standes an Dritte Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, hne schriftliche Genehmigung der BVL den ihm zugewiesenen Platz ganz der teilweise Dritten zu überlassen, ihn zu vertauschen, unterzuvermieten der für andere Aussteller anzunehmen. Die Aufnahme eines Mitausstellers bedarf eines gesnderten Antrages und hat schriftlich bei der BVL zu erflgen. Die Zulassung eines Mitausstellers ist kstenpflichtig. Eine hne Zustimmung erflgte Aufnahme eines Mitausstellers berechtigt die BVL, den Vertrag mit dem Vertragspartner fristls zu kündigen. 3. Standpersnal/Teilnehmer/Gäste Die Standteilnehmer sind über das Online-Anmelde-frmular der BVL anzumelden und namentlich zu benennen. Die Berechtigungen sind nicht übertragbar. Weitere Persnen haben zusätzliche Teilnahmegebühren zu entrichten. Gäste können mit Wandelkarten unter bestimmten Bedingungen eingeladen werden. 4. Standbegrenzungen und -dimensinierungen Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist unzulässig. Die BVL kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert der entfernt werden. Muss ein Stand aus gleichem Grund geschlssen werden, ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung der auf Schadenersatz ausgeschlssen. 5. Mietstand Sfern der Vertragspartner einen Mietstand gebucht hat, ist der Standaufbau durch die Messebaufirma des Veranstalters gewährleistet. Das Standbaumaterial inklusive Blende (auch beschriftet) ist Eigentum der Messebaufirma. Wände des Mietstandes dürfen weder beklebt nch benagelt der betackert werden. Eventuelle Beschädigungen und Snderreinigungen werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Im Falle eines nachträglichen Wechsels vn einem Mietstandsystem zu einem eigenen Standsystem (der umgekehrt) weniger als 30 Tage vr Ausstellungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe vn 100,00 zu bezahlen. 6. Eigenes Standsystem Wird ein eigenes Standsystem verwendet der ein eigener Messebauer beauftragt, s ist schnellstmöglich, spätestens aber 6 Wchen vr Veranstaltungsbeginn eine Skizze des beabsichtigten Standaufbaus einzureichen, um die Genehmigung des Veranstalters einzuhlen. Die maximale Aufbauhöhe beträgt 3,00 Meter.

6 7. Rücktritt Sagt der Vertragspartner die Teilnahme ab, ist eine pauschale Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Diese beträgt bis 8 Wchen vr Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Standmiete, bis 6 Wchen vr Veranstaltungsbeginn 50 % und weniger als sechs Wchen 100 %. 8. Werbung Der Vertragspartner ist zur Durchführung vn Werbemaßnahmen, insbesndere zur Verteilung vn Prspektmaterial und Warenprben, nur innerhalb des ihm zugewiesenen Standes berechtigt. Ohne Genehmigung angebrachte Plakate, Aufkleber der andere Werbedrucke werden während der Veranstaltung kstenpflichtig entfernt. Lautsprecherwerbung, Bild- der Filmvrführungen swie Shweinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der BVL. Das gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf ptische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden sll. Die BVL und der Veranstalter sind berechtigt, auch nach zuvr erteilter Genehmigung slche Werbemaßnahmen einzuschränken der zu untersagen, die Belästigungen, Schmutz, Staub, Abgase der Erschütterungen verursachen der aus snstigen Gründen zu einer Gefährdung der Beeinträchtigung der Veranstaltung führen. 9. Auf- und Abbau Die genauen Zeiten für den Auf- und Abbau der Stände werden rechtzeitig mitgeteilt und sind einzuhalten. Der Standaufbau muss rechtzeitig vr der Eröffnung der Veranstaltung abgeschlssen sein. Definierte Verkehrsflächen sind unbedingt freizulassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Entsrgung des Mülls nach Auf-/Abbau des Standes. Ntwendige Aufräumarbeiten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Kein Stand darf vr Veranstaltungsende ganz der teilweise geräumt werden. Die BVL ist darüber hinaus berechtigt, den Vertragspartner für die nächste Veranstaltung auszuschließen. 10. Kautin Der Vertragspartner hat eine Kautin in Höhe vn 1.000,00 je Stand zu bezahlen. Die Kautin ist spätestens vr Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Die Rückzahlung der Kautin erflgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung, sfern die hierfür erfrderliche Bankverbindung vrliegt. Bei schuldhaften Pflichtverstößen durch den Vertragspartner ist die BVL berechtigt, die Kautin ganz der teilweise einzubehalten. 11. Strm/Beleuchtung, Telefn, Materialbedarf Ein Strmanschluss vn 220 V bis 2,0 ist am Stand vrhanden. Die Ksten der allgemeinen Beleuchtung trägt der Veranstalter. Telefnanschlüsse können auf dem entsprechenden Frmblatt beantragt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Ksten des Telefnanschlusses trägt der Vertragspartner. 12. Haftung Der Vertragspartner ist für alle Schäden, die Dritte auf dem Stand der Vertragspartner erleiden, haftbar. 13. Behördliche Bestimmungen Sämtliche Gänge im Ausstellungsbereich müssen aufgrund vn Sicherheitsvrschriften in vller Breite freigehalten werden. Die Einrichtung der Stände darf nicht über die Begrenzung des Standes hinausgehen. Aufgrund vn gesetzlichen Bestimmungen können vn Seiten des Veranstalters spntan Maßnahmen ergriffen werden, die der allgemeinen Sicherheit dienen. 14. Aussteller-/Teilnehmerausweise Für die Dauer der Veranstaltung ist das vm Veranstalter an alle Aussteller ausgegebene Namensschild zu tragen. Andere Namensschilder sind nicht gestattet. 15. Abgabe vn Nahrungs- und Genussmitteln/Ausschank Die Abgabe vn Nahrungs- und Genussmitteln und der Ausschank sind genehmigungspflichtig, sweit sie nicht über ggf. vrgeschriebene rtsgebundene Cateringservice erflgen. Teil III. Anzeigenschaltung Rechte des Vertragspartners auf eine bestimmte Platzierung einer Anzeige sind ausgeschlssen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teil IV. Fahrzeuggestellung Vm Vertragspartner gestellte Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und sich in einem sehr gutem Allgemeinzustand befinden. Während der Vertragsdauer verbrauchte Treib- und Betriebsstffe sind vn der BVL nicht zu vergüten der zu ersetzen. Teil V. Schlussbestimmungen 1. Salvatrische Klausel Sllten eine der mehrere Regelungen dieser Bedingungen ganz der teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. 2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der BVL und dem Vertragspartner gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internatinalen Rechtsrdnungen, insbesndere des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Bremen der ausschließliche Gerichtsstand. Die BVL ist jedch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

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