Landeshauptstadt München Gleichstellungsstelle für Frauen. Tipps für. Hellhörige. Was tun bei Verdacht auf sexuelle Kindesmisshandlung in der Familie?

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1 Landeshauptstadt München Gleichstellungsstelle für Frauen Tipps für Hellhörige Was tun bei Verdacht auf sexuelle Kindesmisshandlung in der Familie?

2 Landeshauptstadt München Gleichstellungsstelle für Frauen Tipps für Hellhörige aus Textbeiträgen von Elisabeth Aleiter Walter Hinz und Reiner Kirchmann Christine Hofmeister Cony Lohmeier Peter Mosser Hannah Sittenauer Ursula Sustr-Conen Melitta Walter Redaktion: Andrea Naica-Loebell Alle Autorinnen und Autoren arbeiten mit am Münchener Runden Tisch gegen Männergewalt 2

3 Inhalt Editorial 4 Noch eine Broschüre zum Thema sexueller Missbrauch? Fragen und Antworten Was ist das eigentlich sexueller Missbrauch? 6 Ist sexueller Missbrauch immer mit Gewalt verbunden? 7 Wie häufig ist sexuelle Kindesmisshandlung? 8 Sind die Täter immer Männer? 9 Wie häufig ist sexuelle Kindesmisshandlung innerhalb der Familie? 9 Welche Rolle spielen Mütter? 9 Wie können Mütter ihre Kinder stärken? 10 Wie wichtig ist Aufklärung? 12 Was hilft ein Selbstverteidigungskurs? 12 Können Kinder sich wirklich wehren? 13 Können sich Kinder bei innerfamiliärem Missbrauch wehren? 14 Werden Mädchen und Jungen gleich häufig Opfer? 15 Was ist sexueller Missbrauch an Jungen? 15 Welche Risiken bestehen für Jungen in der Familie? 16 Welche Risiken bestehen für Jungen in der Jugendarbeit? 16 Was sind die Signale bei Missbrauch? 17 Wie zeigen sich die Leidenssymptome der Opfer? 18 Bei welchen Äußerungen ist besondere Hellhörigkeit angesagt? 19 Gibt es denn gar keine eindeutigen Anzeichen? 19 Was tun, wenn Kinder anfangen zu reden? 20 Wie verhalte ich mich richtig? 21 Was darf ich fragen, was nicht? 21 Was ist zu tun, wenn ein Verdacht im Raum steht, das Kind aber nicht darüber reden will? 22 Bei Verdacht den mutmaßlichen Täter zur Rede stellen? 22 Warum habe ich bloß nicht eher etwas gemerkt? 23 Sind Mütter immer mit schuldig? 24 Brauche ich Rechtsbeistand? 24 Muss ich sofort etwas tun? 24 Kann ich den Täter aus der Wohnung weisen lassen? 26 Bin ich zur Strafanzeige verpflichtet? 27 Was ist für die rechtliche Lage des Kindes wichtig? 27 Was gilt als Beweis? 28 Was geschieht mit dem Täter vor Gericht? 30 Therapie statt Strafe? Therapie und Strafe? 30 Wer sind die Täter die Täterinnen? 31 Wie kann ich als vertraute aber außen stehende Person helfen? 32 Warum missbrauchen Erwachsene Kinder sexuell? 34 Wie gehen Täter und Täterinnen vor? 34 Was sind Täter-Strategien bei außerfamiliärem Kindesmissbrauch? 35 Was sind Täter-Strategien bei innerfamiliärem Kindesmissbrauch? 36 Wie isolieren Täter die Familie? 37 Anhang Vorbereitung einer Strafanzeige 39 Auswirkungen sexueller Ausbeutung auf Mädchen 40 Was für Gefühle erleben sexuell missbrauchte Mädchen? 42 Konflikte zwischen Mutter und Tochter 43 Trauma und Belastungsreaktionen 44 Langzeitfolgen 46 Auswirkungen sexueller Ausbeutung auf Jungen 47 Gesetzestexte 48 Wie kann ich als Freundin, Freund oder Angehörige helfen? 49 Glossar 53 Literatur 58 Adressen 60 Linktipps 63 Impressum

4 Fragen und Antworten Noch eine Broschüre zum Thema sexueller Missbrauch? In den letzten Jahren hat das Thema sexueller Missbrauch vermehrt öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Vor allem dann, wenn Kinder verschwinden, überfallen oder ermordet werden, geht verständlicherweise die Angst um. Überwiegend herrscht die Angst vor dem unbekannten Eindringling, der auf der Straße oder im Wald Kinder anspricht. Jedes von einem Sexualstraftäter getötete Kind ist in den Medien ein großes Thema. Ist der Fall dann gelöst, verebbt das öffentliche Interesse wieder. Zurück bleibt ein unbestimmtes Gefühl zwischen dem Wissen um die Gegenwärtigkeit von Gefahren und der Notwendigkeit, zur Normalität zurückzukehren. Mütter oder Angehörige fühlen sich mit ihrer Beunruhigung, Sorge oder Ratlosigkeit oft allein gelassen. Das betrifft besonders diejenigen, die bemerkt haben mögen, dass mit ihrer Tochter oder ihrem Sohn etwas nicht in Ordnung ist und die sexuelle Übergriffe auf das Kind im eigenen Nahbereich befürchten. An sie richtet sich diese Broschüre. Mütter sehen sich oftmals in einem tiefen Zwiespalt, wenn es darum geht, mit der Tochter oder ihrem Sohn über das Thema "sexualisierte Gewalt" zu sprechen, wenn der Verdacht auf eine nahestehende Person fällt. Sie wollen ja nicht noch mehr Angst machen und auch kein Misstrauen innerhalb der Familie säen. Und oftmals fehlen uns einfach die richtigen Worte. Es ist nicht beabsichtigt, Mütter, Väter oder andere Angehörige grundlos zu verunsichern. Diese Broschüre will vor allem Müttern, die vielleicht auf Grund eigener Beobachtungen oder nach der Lektüre anderer Informationsmaterialien hellhörig geworden sind, Hinweise für die Abklärung von Verdachtsmomenten, für einen einfühlsamen Umgang mit dem betroffenen Mädchen oder Jungen, aber auch für die Einleitung notwendiger rechtlicher Schritte geben. Es ist viel von Mädchen die Rede in dieser Broschüre, weil sie dreimal häufiger Opfer sexueller Gewalt werden als Jungen. Aber auch Jungen sind Opfer und deshalb finden sich auch Fragen und Antworten zu ihren speziellen Problemen. "Tipps für Hellhörige" will Mütter und andere Bezugspersonen ermutigen, für die ihnen anvertrauten Kinder einzutreten, sie zu schützen, eindeutig Grenzen zu setzen und sich mithilfe der Adressen im Anhang Beratung und Unterstützung zu suchen. Friedel Schreyögg und Cony Lohmeier 6 7

5 Was ist das eigentlich sexueller Missbrauch? Sexueller Missbrauch wird in den meisten Veröffentlichungen definiert als "eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung. Sie umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter oder die Täterin nutzt seine oder ihre Macht und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen." (Nach: D. Bange und G. Deegener, Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim 1996) Sexueller Missbrauch an Kindern und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Jugendlichen ist außer den schlimmen Folgen für das Opfer auch ein Straftatbestand. In 176 des Strafgesetzbuchs heißt es "(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt oder an sich vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...." Eigene Straftatbestände erfüllen "sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" an Jugendlichen unter 18, bzw. unter 16 Jahren ( 174 StGB), sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen ( 174 a StGB), unter Ausnutzung der Amtsstellung ( 174 b StGB) oder eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses ( 174 c StGB). (Siehe Kapitel "Gesetzestexte" im Anhang). Das Strafgesetzbuch macht deutlich, dass es sich bei der Konstellation von Tätern und Opfern um ein Machtgefälle handelt. In unserer Gesellschaft haben Erwachsene mehr Macht als Kinder, und Männer mehr Macht als Frauen. Sexueller Missbrauch wird dementsprechend am häufigsten dort verübt, wo das Machtgefälle am größten ist: von Männern an Mädchen. Sexueller Missbrauch ist Vertrauensmissbrauch! Zur grundsätzlichen Überlegenheit von Erwachsenen gegenüber Kindern in körperlicher, psychischer, kognitiver und sprachlicher Hinsicht kommt ihre gesellschaftliche Macht als Lehrer, Trainer, Betreuer oder gar die für ein Kind existenziell wichtige Autorität als Vater, "Familienoberhaupt", Ernährer, Beschützer und Vertrauensperson. Sexueller Missbrauch ist Machtmissbrauch! Der Mächtigere nutzt seine Macht über das unterlegene Opfer zur Befriedigung seiner Bedürfnisse. Deshalb ist ein Kind auch niemals schuldig an sexuellem Missbrauch. Die Verantwortung trägt immer der Täter oder die Täterin. Ist sexueller Missbrauch immer mit Gewalt verbunden? Missbrauch entsteht in dem Moment, wo ein Erwachsener das Kind dafür missbraucht, seine sexuellen Bedürfnisse anzuregen oder zu befriedigen. Kinder haben in der Regel ein sehr genaues Empfinden für die Grenze zwischen liebevoller Zuwendung und sexuellen Übergriffen. Sie setzen sich dagegen altersgemäß zur Wehr. Von den Tätern wird der Versuch ihrer Gegenwehr nicht zur Kenntnis genommen, übergangen, uminterpretiert oder bestraft. Verschiedentlich versuchen Täter und Täterinnen, ihre sexuellen Übergriffe auf Kinder als "einvernehmlich" oder "gewaltlos" darzustellen. Dabei wird aber die ungleiche Machtverteilung zwischen Erwachsenen und Kindern und die Unterlegenheit von Kindern in körperlicher, geistiger und sprachlicher Entwicklung verleugnet. Wirkliches Einvernehmen kann nur zwischen gleichwertigen Partnern hergestellt werden. Sexuelle Ausbeutung von Kindern stellt immer eine Verletzung der Grenzen der Kinder dar. Der Widerstand der Kinder wird dabei übergangen oder gebrochen mit brutaler Gewalt oder durch gezielte Manipulation. Es kann deshalb immer von sexueller Gewalt gesprochen werden. 8 9

6 Kinder spüren meist sehr genau, wann es gar nicht um ihre Bedürfnisse geht, sondern dass ein Erwachsener sie für seine Befriedigung benutzt. Wer aber von klein auf gelernt hat, dass ihre oder seine eigenen Empfindungen von den erwachsenen Bezugspersonen nicht wahrgenommen werden, und dass jemand anders entscheidet, was angenehm sein soll und was nicht, wird möglicherweise lebenslang große Schwierigkeiten haben, seine eigenen Gefühle überhaupt von den Gefühlen anderer unterscheiden zu können. Das gesunde Empfinden dieser Kinder kann dadurch zerstört werden. Das Bedürfnis von Kindern nach Zuwendung, Zärtlichkeit, Selbstdarstellung und ihre natürliche Neugierde auch im körperlichen Bereich dürfen niemals zum Vorwand genommen werden, sexuelle Bedürfnisse Erwachsener auf ihre Kosten zu befriedigen! Das soll nicht bedeuten, dass Erwachsene nicht mehr mit ihren Kindern baden, toben oder kuscheln dürfen. Aber sie sollten sensibel darauf achten, was das Kind möchte und was nicht. Sind die Täter immer Männer? Nein. Die Tatverdächtigen sind jedoch zu über 96 % Männer (3,7 % Frauen). Die Kriminalstatistik gibt dabei nur die Fälle wieder, die zur Anzeige gebracht werden. Die Zahl gibt keinen Aufschluss über die tatsächlichen Verurteilungen und auch nicht über die Dunkelziffer. Es soll nicht geleugnet werden, dass auch Frauen Täterinnen sexueller Grenzverletzungen bei Kindern sein können. Auch Mütter können direkt oder indirekt an den Misshandlungen beteiligt oder durch Partner oder andere Personen in die Misshandlungen verstrickt sein. Sowohl Opferbefragungen, als auch die polizeiliche Kriminalstatistik und nicht zuletzt die Praxiserfahrungen der Beratungsstellen und Hilfsdienste zeigen jedoch, dass sexuelle Kindesmisshandlung hauptsächlich von Männern ausgeht. Dies gilt sowohl für den inner- wie für den außerfamiliären Missbrauch an Mädchen und an Jungen. Missbrauch, sexuelle Gewalt oder sexuelle Ausbeutung? Kindesmissbrauch ist immer Gewalt und sexuelle Ausbeutung. Die Befriedigung erwachsener Bedürfnisse auf Kosten von Kindern unter Ausnutzung des Machtgefälles wird deshalb zunehmend als sexuelle Misshandlung, Ausbeutung oder Gewalt bezeichnet. Die Kriminalstatistik zeigt, dass in Deutschland jährlich ungefähr Fälle von sexuellem Missbrauch polizeilich bekannt werden. Die Dunkelziffer ist aber sehr viel höher, denn sexuelle Gewalt vor allem in der Familie ist immer noch ein Tabuthema. Fachleute gehen davon aus, dass es pro Jahr in Wirklichkeit bis Fälle gibt. Sexuelle Übergriffe gehören zur Alltagserfahrung vor allem von Mädchen, so bedrückend diese Tatsache auch sein mag. Verschiedenen Befragungen zufolge erlebt etwa jedes dritte bis vierte Mädchen und jeder achte bis zehnte Junge bis zum 16. Lebensjahr mindestens einmal sexuelle Übergriffe. Diese Zahl umfasst sexuelle Gewalt in den verschiedensten Ausmaßen und Formen. 10 Wie häufig ist sexuelle Kindesmisshandlung? Wie häufig ist sexuelle Kindesmisshandlung innerhalb der Familie? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht davon aus, dass etwa 80 % der sexuellen Übergriffe auf Kinder innerhalb der Familien geschehen. Dies deckt sich auch mit der Auswertung der Verdachtsfälle bei der Bezirkssozialarbeit in München. Die Täter sind zu über 96 % Männer: Stiefväter, Brüder, Großväter, Väter, Onkel und andere. Wenn der Missbrauch durch den Vater oder Stiefvater begangen wird, kommt es häufiger als bei anderen Tätern zur Penetration, die sexuelle Ausbeutung beginnt in jüngerem Alter und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Welche Rolle spielen Mütter? Kinder sind auf den Schutz durch Erwachsene in ihrer Familie und in ihrem sozialen Umfeld angewiesen, um überleben zu können. Dies gilt erst recht, wenn sie in Bedrängnis sind. Ohne den Schutz durch nicht missbrauchende Erwachsene und hier sind in erster Linie Mütter angesprochen kann kein Kind 11

7 einer sexuellen Ausbeutung in der Familie entkommen. Mütter sind in den meisten Fällen die ersten und wichtigsten Ansprechpartnerinnen ihrer Töchter und Söhne, grundsätzlich zu deren Schutz bereit und vom Gesetz her auch verpflichtet. Häufig sind sie die einzigen, die rechtlich dazu in der Lage sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die sexuelle Ausbeutung zu beenden. Ihr beherztes Handeln ist meist die einzige Chance für das Kind, einem innerfamiliären sexuellen Missbrauch zu entkommen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Pflegemütter, für Großmütter oder andere für das Kindeswohl verantwortliche Personen. Ein Kind kann dauerhaft innerfamiliäre sexuelle Übergriffe nur mit Hilfe anderer Erwachsener mit deren Aufmerksamkeit, Unterstützung und wirksamem Schutz abwehren oder beenden. Mädchen und Jungen, die sexuelle Übergriffe erleben müssen, fürchten oftmals, der Mutter "etwas Schlimmes" anzutun, wenn sie über das, was ihnen geschieht, reden. Vielleicht spricht die Tochter mit einer Lehrerin, der Nachbarin. Mütter sind dann irritiert. Weshalb kommt die Tochter nicht zu ihr? Hat sie etwa kein Vertrauen? Das einmal gefasste Vertrauen zu einer anderen Bezugsperson ist für das Mädchen extrem wichtig und nicht in erster Linie gegen die Mutter gerichtet. Es sollte nicht zerstört, sondern respektiert werden soweit nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Die Tochter braucht Unterstützung dafür, dass sie den Mut gehabt hat, sich jemandem anzuvertrauen auch wenn sich das aus Sicht der Mutter schmerzlich anfühlt. Vielleicht ist die Vertrauensperson eine wichtige Unterstützung für Mutter und Tochter. Vor allem jüngere Mädchen, die innerhalb der Familie missbraucht werden, denken meist, die Mutter wüsste Bescheid. Oftmals hat aber die Mutter keine Ahnung, ist schockiert und fühlt sich unfähig, mit diesem furchtbaren Verdacht umzugehen. Vielleicht wurde auch das Vertrauen zwischen Mutter und Tochter durch den Täter systematisch untergraben und muss erst wieder hergestellt werden. Wie können Mütter ihre Kinder stärken? Mütter und Väter wünschen sich Sicherheit für ihre Kinder. Für ihre Töchter wünschen sie sich ein möglichst angstfreies Aufwachsen. Schließlich hat es sich herumgesprochen, dass starke und selbstbewusste Kinder besser in der Lage sind, sich zur Wehr zu setzen als unsichere. Andererseits aber bringt die Angst vor sexualisierten Übergriffen, vor einer Vergewaltigung der Töchter, Eltern vielleicht dazu, die Mädchen ab Einbruch der Dunkelheit nicht mehr aus dem Haus zu lassen. Jede Pressemeldung über ein verschwundenes oder sexuell missbrauchtes Kind steigert diese Angst. Und aus Hilflosigkeit heraus entstehen Verbote, die den Töchtern gegenüber nicht mehr begründet werden, die Mädchen einschränken und bei ihnen unbestimmte Ängste fördern. Doch Verbote schützen nicht vor diesen Gefahren denn Übergriffssituationen kommen zu jeder Tages- und Nachtzeit vor und gehen wesentlich häufiger von Männern im familiären Nahumfeld (Väter, Onkel, Nachbarn, größere Schulkameraden, hilfreiche Freunde, Familienmitglieder von Schulkameraden...) aus, als durch den immer wieder heraufbeschworenen Unbekannten. Genau dieser Tatbestand macht es Müttern so schwer, Gefahren angemessen zu begegnen. Wichtig für das Mädchen sind die Botschaften "Trau Dich" "Du hast das Recht, NEIN zu sagen" "Wenn Du Dich belästigt fühlst, komm und sprich mit mir"... Die Botschaften müssen ehrlich gemeint sein und glaubwürdig erklärt werden. Manche Kinder haben schlechte Erfahrungen gemacht mit Vertraulichkeitsangeboten wie "Du kannst über alles mit mir reden...". Wichtig ist auch die Vorbildfunktion der Mutter: Mütter, die respektvollen Umgang mit sich selbst einfordern, Mütter, die ihre Töchter ernst nehmen, Mütter, die das Schweigen brechen können durch ihr Beispiel auch das Selbstvertrauen der Töchter stärken. Töchter und Söhne brauchen die Gewissheit, dass ihre Mütter auch wirklich zuhören und im Ernstfall auf ihrer Seite sind ohne Vorwürfe, ohne Wenn und Aber! Erneute Schuldvorwürfe an das Kind "Wie konntest du so etwas von mir denken..." helfen nicht weiter. Es muss immer berücksichtigt werden, dass von einem nahestehenden Menschen sexuell misshandelte Kinder nicht nur extrem manipuliert wurden, sondern auch ihr Vertrauen gezielt missbraucht wurde. Dies bedingt einen generellen Vertrauensverlust, der auch zwischen Mutter und Tochter Schritt für Schritt erst wieder aufgebaut werden muss. Auch Mütter brauchen dann Hilfe und haben ein Anrecht darauf

8 Wie wichtig ist Aufklärung? Nur ein informiertes, aufgeklärtes Mädchen kann frühzeitig erkennen, wenn es in Gefahr ist. Nur ein Mädchen, dass Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit gewinnt, wird erste Gefahrsignale spüren, deuten und sich helfen (lassen) können. Nur ein Mädchen, das lernt, die Stimme laut einzusetzen, kann im Notfall auch laut schreien. Mädchen und auch Jungen müssen darüber aufgeklärt werden, welche Berührungen zwischen Erwachsenen und Kindern "normal" sind und welche nicht. Sie erkennen dann gegebenenfalls, dass ihr Unbehagen reale Gründe hat. Viele schweigen aber trotzdem aus Scham und Schuldgefühlen. Kurz gesagt: Altersgemäße Aufklärung ist wichtig. Sie soll vor allem Antworten auf die Fragen geben, die Mädchen oder Jungen selbst stellen. Aufklärung allein kann aber niemals ein Kind vor gezielten Übergriffen Erwachsener vor allem nicht im sozialen Nahbereich schützen. Was hilft ein Selbstverteidigungskurs? Viele Mütter erleben es als persönlich entlastend, wenn ihre Töchter an einem Selbstbehauptungskurs teilnehmen können. Sie hoffen, dass mit diesem Kurs "alles" gesagt würde. So ein Kurs ist sehr hilfreich, wenn er von qualifizierten und erfahrenen Trainerinnen durchgeführt wird. Er sollte den von der Gleichstellungsstelle für Frauen, dem Schulreferat und dem Stadtjugendamt entwickelten Qualitätsstandards (erhältlich bei diesen drei städtischen Stellen) entsprechen. Die Mädchen können dort erfahren, dass Frauen und Mädchen nicht wehrlos sind, nicht hinnehmen müssen, was sie nicht wollen und ein Recht darauf haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Sie können lernen, Gefahren zu erkennen, richtig einzuschätzen und auch zu vermeiden. Sie erleben Frauen als Trainerinnen und können daraus lernen, dass Stärke nicht nur "Männersache" ist. Manche Mädchen fassen in oder nach einem Kurs den Mut, über erlebte Übergriffe zu sprechen: Ein extrem wichtiger Schritt. Aber das allein reicht nicht aus. Auch hier gilt: Im sozialen Nahbereich und vor allem in der Familie ist es für ein Kind nahezu unmöglich, sich aus eigener Kraft zur Wehr zu setzen. Mädchen und Buben brauchen die Unterstützung kompetenter Erwachsener in ihrer Familie. Es ist wichtig, Kindern zu vermitteln, dass ihr Körper ihnen gehört und dass es erlaubt ist, zu unerwünschten Berührungen "nein" zu sagen, gute und böse Geheimnisse zu unterscheiden, zu fremden Personen nicht ins Auto zu steigen, und bei Bedarf Hilfe zu holen. Allerdings wird nur ein geringer Teil der Fälle sexueller Ausbeutung von Kindern durch völlig fremde Personen begangen. Für Mädchen ist die Gefahr, durch Familienangehörige zum Opfer zu werden, um ein Vielfaches höher als für Jungen. Für Jungen sind Jugendgruppen-, Sport- und Freizeitangebote häufige Tatorte, die Täter sind ihnen als Leitfiguren vertraut. Jedes Kind versucht zu irgendeinem Zeitpunkt, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu wehren, auszuweichen und die ihm unangenehmen oder "komischen" Situationen zu beenden. Die Opferforschung geht davon aus, dass in der Phase, in der sich ein Täter potenzielle Opfer aussucht, Gegenwehr durch Kinder durchaus erfolgreich sein kann. Andererseits ist es nahezu aussichtslos für ein Kind, sich gegen einen Missbraucher im nahen familiären Umfeld zur Wehr zu setzen. Dies gilt umso mehr je jünger das Mädchen oder der Junge, je stärker die Abhängigkeit vom und je näher der Verwandtschaftsgrad zum Missbraucher, Können Kinder sich wirklich wehren? und je mächtiger dessen Position innerhalb der Familie ist. In akuter Not braucht das Mädchen oder der Junge den Schutz kompetenter Erwachsener

9 "Die Verwirrung der Opfer, ihre große Angst, ihre Ohmacht und ihre massiven Scham- und Schuldgefühle nutzen die Täter für ihre Zwecke aus und verpflichten die Opfer mit Versprechungen, Geschenken und subtilen aber auch massiven Drohungen zur Geheimhaltung" (Weber, M./Kibben,S. Was stimmt da nicht? Bremerhaven 1995) 16 Können sich Kinder bei innerfamiliärem Missbrauch wehren? Für ein Mädchen oder einen Jungen, die im familiären Nahraum sexuelle Ausbeutung erleiden, ist es aufgrund der Nähe zum Täter nahezu aussichtslos, sich gegen ihn direkt zur Wehr zu setzen. Die Macht, die Autorität und nicht zuletzt die Raffinesse, mit der die meisten Täter vorgehen, um Kindern zu drohen, sie zu manipulieren und unter Druck zu setzen, sind hier besonders wirksam. Je näher das Opfer dem Täter steht, umso abhängiger ist es von ihm. Und meistens vergreift sich der Täter nicht nur einmal an dem Kind, sondern er plant seine Wiederholungstaten sorgfältig. Die sexuelle Ausbeutung zieht sich über Wochen, Monate, Jahre hin. Häufig gibt es nicht nur ein Opfer, sondern mehrere. Sexueller Missbrauch beginnt in den seltensten Fällen mit einer Vergewaltigung, sondern mit scheinbar zufälligen Berührungen, die nach und nach intimer und übergriffiger werden. Häufig erhält das betroffene Kind dafür Belohnungen und wird vom Täter bevorzugt behandelt. Und schließlich ist ein Täter innerhalb der Familie meist jemand, den das Kind liebt und dessen Liebe und Zuwendung es sich ohne sexualisierte Übergriffe wünscht und immer wieder zu erlangen versucht. Dennoch versucht jedes Kind, sich mit seinen Mitteln zu wehren, seine Abwehr und seinen Widerstand auszudrücken. Wenn keine Gegenwehr möglich oder der äußere Widerstand gebrochen ist, versuchen die Opfer wenigstens ihr inneres Überleben zu retten, zum Beispiel durch Flucht in ihre Fantasien oder Verleugnung der unerträglichen Realität. Vor allem Mädchen versuchen, sich in ihrer Not auf irgendeine Weise den Personen in ihrer Umgebung mitzuteilen. Dies geschieht oft auf für Außenstehende unverständliche oder bizarre Weise. Die Opfer stehen üblicherweise unter einem enormen Geheimhaltungsdruck, den die Täter mit massiven Drohungen aufrechterhalten. Sie senden Signale, die es ihnen ermöglichen, etwas auszudrücken, ohne das Schweigegebot zu brechen. Werden diese Signale gesehen und ernst genommen, besteht die reale Chance, die sexuelle Ausbeutung zu beenden. Werden Mädchen und Jungen gleich häufig Opfer? Nein. Es wird zwar manchmal noch unterschätzt, wie häufig Jungen sexuelle Gewalt erfahren, sie sind jedoch unter den Opfern in einem Verhältnis von etwa 1:3 in der Minderheit. Vor allem im engeren Familienkreis sind Mädchen viel stärker gefährdet als ihre männlichen Altersgenossen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik sind 75,2 % der Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs Mädchen. Die Bereitschaft, einen Täter anzuzeigen, sinkt bekanntlich mit der verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Nähe zum Opfer. Es ist mit einer hohen Dunkelziffer von Frauen zu rechnen, die in ihrer Kindheit von nahestehenden Familienangehörigen sexuell ausgebeutet wurden. Die Dunkelziffer ist umso höher, je mehr das Thema in einer Altersgruppe oder in einer Kultur Tabu ist. Deshalb muss auch von einer hohen Dunkelziffer von männlichen Opfern ausgegangen werden. Was ist sexueller Missbrauch an Jungen? Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch an Mädchen und an Jungen. Sexueller Missbrauch an Jungen wie an Mädchen umfasst alle Formen von sexualisierten Übergriffen, die die persönlichen Grenzen des Betroffenen verletzen. Das Spektrum dieser Handlungen umfasst Übergriffe ohne Körperkontakt wie zum Beispiel verbale Attacken oder Konfrontieren mit pornografischem Material, bis hin zu Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind, wie zum Beispiel Analverkehr oder Oralverkehr. Ungeachtet der Tatsache, dass sich immer noch viele Menschen nicht vorstellen können, dass auch Jungen Opfer von sexueller Gewalt werden können, gehen Statistiken davon aus, dass mindestens ein Viertel bis ein Drittel aller Opfer männlichen Geschlechts sind. Betroffene Jungen haben häufig große Schwierigkeiten, das, was ihnen angetan wird, als sexuellen Missbrauch zu identifizieren. Das männliche Rollenbild erlaubt es ihnen nicht, sich als Opfer wahrzunehmen und schon gar nicht als Opfer sexueller Gewalt. In den Köpfen herrscht das Bild von Männern als Tätern und Frauen als Opfern. Wenn das selbst Erlebte vom Realitätsbild der Gesellschaft abweicht, ziehen die Opfer für sich falsche Schlüsse. Typische Fehleinschätzungen bestehen darin, dass betroffene Jungen glauben, homosexuell zu sein, wenn der Täter männlich 17

10 ist, oder dass sie den an ihnen begangenen Übergriff als erste sexuelle Erfahrung einordnen (bei Missbrauch durch weibliche Täterinnen). Oft missverstehen betroffene Jungen körperliche Reaktionen während der Missbrauchshandlung (z.b. Erektion) als Zeichen ihrer eigenen, unbewussten Zustimmung. Unabhängig von der sexuellen Orientierung des Täters können Jungen innerhalb der Familie Opfer sexueller Gewalt werden. Die Annahme, dass Familienväter heterosexuell seien und somit ausschließlich Interesse an sexuellen Kontakten mit Frauen oder Mädchen hätten, ist falsch. Auch Jungen werden von ihren eigenen Vätern, Stiefvätern oder älteren Brüdern sexuell missbraucht. Genau wie bei Mädchen sind die psychischen Folgen für die Betroffenen umso dramatischer, je enger die emotionale Beziehung zum Täter ist; insofern ist Missbrauch in der Familie besonders folgenschwer, auch wenn Mädchen viel häufiger als Jungen innerhalb der eigenen Verwandtschaft zum Opfer sexueller Gewalt werden. Allerdings gibt es Missbraucher, die gezielt nach Söhnen allein erziehender Mütter Ausschau halten. Die Täter gehen nicht "triebhaft" vor, sondern überlegen strategisch, bevor sie handeln. In vielen Fällen suchen sie mit voller Absicht den Kontakt zu Frauen, die mit ihren Kindern alleine leben und bieten sich als besonders "engagierte Väter" an. Dabei bedienen sie sich des Wunsches nach einer männlichen Identifikationsfigur für die Söhne. Werden diese Söhne von solchen "Ersatzvätern" sexuell missbraucht, so schweigen sie nicht nur aufgrund von Schamund Schuldgefühlen, sondern auch aus Loyalität der Mutter gegenüber, weil sie die neue Beziehung der Mutter nicht zerstören wollen. Jungen sind eher außerhalb als innerhalb des familiären Umfelds einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Für viele Jungen haben Freizeitgruppen, Sportvereine oder Jugendorganisationen eine besonders hohe Attraktivität, weil ihnen dort Abenteuer, Spannung, Kamerad- 18 Welche Risiken bestehen für Jungen in der Familie? Welche Risiken bestehen für Jungen in der Jugendarbeit? schaft und männliche Vorbilder geboten werden. Die durchaus nachvollziehbare Bereitschaft von Jungen, sich auf Aktivitäten innerhalb solcher Gruppen einzulassen, wird von manchen Tätern gezielt ausgenützt. Diese Männer beeindrucken die Kinder zum Beispiel durch besondere sportliche Leistungen. Als bewunderte Vorbilder ist es für sie oft nicht schwer, die Jungen in eine sexuelle Missbrauchsbeziehung zu verstricken. Gruppeninterne Belohnungs- und Bestrafungssysteme, Drohungen und die Vorspiegelung falscher sexueller Normen tragen dazu bei, dass den Jungen kaum eine Möglichkeit bleibt, sich aus solchen sexuellen Ausbeutungsbeziehungen zu lösen. Betroffene haben gegenüber diesen falschen "Vorbildern" oft sehr widersprüchliche Gefühle: Einerseits merken sie, dass irgendetwas nicht stimmt, andererseits bewundern sie den "Boss" und können sich nicht vorstellen, dass der etwas macht, was nicht in Ordnung ist. Dazu kommt, dass sich solche Täter gegenüber den Eltern oft als besonders engagiert und vertrauenswürdig darstellen. Insbesondere bei "übermotivierten" Jugendgruppenleitern, die "ihre gesamte Freizeit in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen investieren", sollte näher hingeschaut werden. Dabei helfen Ihnen auch die Leitungen der Verbände und Organisationen. Scheuen Sie sich nicht, hauptamtliche pädagogische Kräfte oder ehrenamtliche Vorstandsmitglieder der jeweiligen Jugendorganisation anzusprechen seriöse Verbände haben so etwas. Auch das Stadtjugendamt steht Ihnen mit Auskünften zur Verfügung (siehe Anhang). Was sind die Signale bei Missbrauch? Eindeutige Signale für eine sexuelle Kindesmisshandlung gibt es nicht. Alle hier beschriebenen Anzeichen deuten daraufhin, dass sich das Mädchen oder der Junge in großer Bedrängnis befindet. Solche Hinweise sind immer ernst zu nehmen unabhängig davon, ob der Grund dafür sexuelle Übergriffe sind. Kinder, die sexuelle Ausbeutung erleiden, versuchen oft, sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln mitzuteilen. Diese Möglichkeiten unterscheiden sich abhängig vom Alter und Geschlecht erheblich. Manche Mädchen reagieren mit heftigem Anklammern, zum Beispiel an die Mutter, andere mit aggressivem, (sexuell) provozierendem oder abweisendem Verhalten. Liebebedürfnis und heftige Aggressivität können sich auch scheinbar unberechenbar abwechseln ("gefühlsmäßige Wechselbäder"). 19

11 Einige weigern sich, beim Turnen mitzumachen, die Beine zu spreizen ("Äffchensitz"), andere stürzen sich in sportliche Herausforderungen. Anzeichen bei Mädchen und Buben können auch sein: Leistungsabfall in der Schule, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Minderwertigkeitsgefühle, Isolation, Versagens- und Prüfungsängste, ungewohnte (sexuell gefärbte) Aggressivität, die Vernachlässigung von Interessen und Hobbys, die sonst gern gepflegt wurden. Verschlüsselte Botschaften wie Zeichnungen oder Gedichte, aber auch offene Ablehnung gegenüber einer oder mehreren Personen, die Weigerung mit einer bestimmten Person allein zu sein, Angst vor Körperkontakt oder Dunkelheit, sich nicht ausziehen wollen, mit Kleidung ins Bett gehen und ähnliches, sollten immer ernst genommen werden, denn sie sind in jedem Fall Hilferufe. Die Signale sind allerdings nicht immer klar und präzise. Manchmal werden aus Angst vor dem Täter andere Personen erfunden oder beschuldigt. Durch geduldiges Nachfragen das auch manchmal langwierig sein kann lässt sich die Wahrheit entschlüsseln. Mädchen, die im familiären Nahbereich sexuelle Gewalt erleiden, befinden sich in ständiger Alarmbereitschaft. Sie beobachten genau das Verhalten und die Gewohnheiten des Täters, um ihm so besser aus dem Weg gehen zu können, ihn zufrieden zu stellen und milde zu stimmen, um so seinen Annäherungen zu entgehen. Das schwächt das Interesse, die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit für andere Dinge, zum Beispiel schulische Leistungen. Die Folgen können sein: Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Geheimnistuerei, Minderwertigkeitsgefühle, Isolation, ungewohnte Aggressivität, Versagens- und Prüfungsängste, plötzlicher Leistungsabfall in der Schule, Vernachlässigung von Interessen und Hobbys, die sonst gern gepflegt wurden. Weil ihr Körper als Auslöser für die sexuellen Übergriffe erscheint, richten manche betroffenen Mädchen selbstzerstörerischen Hass auf ihren eigenen Körper: Sie kauen an den Nägeln, vernachlässigen oder verunstalten sich selbst, fügen sich Brandoder Schnittwunden ("ritzen") zu, versuchen ihren Körper durch Hungern "zum Verschwinden" zu bringen oder durch übermäßiges Essen unattraktiv zu machen. 20 Wie zeigen sich die Leidenssymptome der Opfer? Alle diese Signale sind Leidenssymptome, kindliche Reaktionen auf eine unnormale und ungesunde Situation und kein Ausdruck von Persönlichkeitsstörungen der betroffenen Kinder. Manche Mädchen versuchen, der Situation durch Weglaufen zu entkommen. Es kommen auch Selbstmordversuche vor. Wer solche Anzeichen beobachtet, sollte das Mädchen oder den Jungen vorsichtig nach den Gründen fragen. Dies sind immer Hilferufe, die Verzweiflung und Ausweglosigkeit anzeigen. Hier ist professionelle Beratung und Hilfe nötig. Bei welchen Äußerungen ist besondere Hellhörigkeit angesagt? Missbrauchte Kinder senden Signale aus, die oft verschlüsselt sind, das gilt auch für die Themen, die von ihnen angesprochen werden. Direkt darüber zu sprechen, hat ihnen der Täter verboten. Besonders hellhörig sollten Sie werden, wenn Ihr Kind immer wieder Fragen zu sexuellen Themen wiederholt, obwohl es früher darauf bereits Antworten erhalten hat. Äußerungen, wie zum Beispiel: "Ich darf immer bei Opa im Bett schlafen", "Papa hat gesagt, ich soll ihm beim Pieseln zuschauen", "der Onkel hat mir wehgetan" und ähnliches, sind immer ein Grund, vorsichtig nachzufragen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kind von "Geheimnissen" spricht. Gibt es denn gar keine eindeutigen Anzeichen? Die deutlichsten Hinweise auf sexuelle Kindesmisshandlung hinterlassen die Täter selbst allerdings sind solche körperlichen Symptome eher selten. Dazu gehören blaue Flecken, Biss- und Kratzwunden im Genitalbereich, an den Oberschenkeln (vor allem an deren Innenseiten), Verletzungen und auffällige Rötungen an Genitalien und After, Blut, Spermaflecken und andere Spuren im Bett und an der Wäsche des Kindes. Vor allem Bisswunden und -hämatome an Brust, Beinen, Bauch und Po gelten als Indizien für sexualisierte Gewalt. Natürlich sagt der Augenschein noch nichts über die Identität des Täters aus also darüber, wer dem Kind die Verletzungen zugefügt hat. Wenn es Ihnen irgend vertretbar erscheint, fotografieren Sie die Verletzungen und das Datum der Aufnahme. 21

12 Als relativ gesichertes Anzeichen gilt nicht dem Alter entsprechendes sexuell provozierendes Auftreten eines Kindes. Dazu gehört zum Beispiel, den Erwachsenen an die Geschlechtsteile zu fassen, die eigenen Geschlechtsteile zu zeigen oder sexuelle Handlungen nachzuahmen. Wer gelernt hat, dass es Nähe und Zuwendung nicht ohne sexuelle Übergriffe gibt, nähert sich mitunter auch fremden Menschen mit sexualisiertem Gebaren. Auffallendes sexualisiertes Verhalten bei Mädchen ist in anderen Zusammenhängen eher selten. Das sollte nicht verwechselt werden mit dem spielerischen Nachahmen von z.b. in Werbung oder Medien beobachteten Frauenklischees oder mit dem Bedürfnis, sich selbst darzustellen. Auch das Interesse an Sexualität ist nicht erst in der Pubertät altersgemäß. In aller Regel ist selbstbestimmtes kindliches Spiel aber deutlich von sexualisiertem Verhalten zu unterscheiden, das durch missbräuchlichen Umgang Erwachsener entsteht. Sexualisiertes Auftreten eines Kindes kann ein Versuch sein, die Erwachsenen zu testen. Es sind weniger "objektive" Anzeichen als ein "merkwürdiges Gefühl", das uns sagt, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Wenn das Mädchen oder der Junge anfängt zu sprechen, ist das die beste Möglichkeit, zu erfahren, was ihr oder ihm geschehen ist. Jedes Erzählen bringt aber das Geschehene nochmals ins Erleben zurück. Es ist deshalb für beide Gesprächspartner eine gefühlsmäßig hohe Anforderung. In einer sicheren, vertrauensund liebevollen Atmosphäre gibt es jedoch für die Betroffenen die Chance, das Geschehene so weit als möglich aufzuarbeiten. Das Wichtigste ist, dem Mädchen oder Jungen Glauben zu schenken, deutlich zu zeigen, dass Interesse besteht und dass ihr oder ihm zugehört wird ohne Vorbehalt. Sie ermutigen ihr Kind, wenn Sie Anteilnahme zeigen, ohne Panik oder Vorhaltungen, und ihr oder ihm klar machen, dass die Verantwortung der Täter trägt. Sie sollten signalisieren, dass Sie da sind und ihr Kind schützen wollen. Meist kommt die Wahrheit stückweise zutage und nicht auf einmal. Es ist wichtig, das Kind nicht zu drängen, ihm aber den Raum für seine Gefühle zu geben. 22 Was tun, wenn Kinder anfangen zu reden? Mütter, die von ihrer Tochter oder ihrem Sohn von sexuellen Übergriffen erfahren, sollten sich im Anschluss an das Gespräch Notizen machen, um Datum, Ort, Zeit und Umstände des Geschehenen aufzuzeichnen. Wie verhalte ich mich richtig? Wichtig ist, dass Mütter ihre Tochter oder ihren Sohn ernst nehmen, ihr oder ihm vorbehaltlos zuhören und deutlich machen, dass sie das, was ihnen mitgeteilt wird, auch aushalten können. Sie ermutigen Ihre Tochter oder Ihren Sohn, wenn Sie Anteilnahme zeigen, ohne Panik oder Vorhaltungen. Sie sollten signalisieren, dass Sie da sind und bereit, ihr Kind zu schützen. Sagen Sie dem Kind, dass Sie ihm glauben und es richtig ist, das "schlechte Geheimnis" zu lüften. Sie sollten auf keinen Fall sagen: "Das glaube ich nicht!", das Kind wegschicken, es erschrecken oder ihm Vorwürfe machen wie "warum hast Du überhaupt mitgemacht?". Nehmen Sie sich Zeit, bleiben Sie ruhig und hören Sie genau zu. Vermitteln Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, dass nicht sie oder er die Verantwortung für das Geschehene trägt, sondern allein die Person, die das getan hat. Erkennen Sie an, wenn sie oder er Ihnen von Versuchen berichtet, sich zu wehren oder jüngere Geschwister zu schützen. Sie sollten möglichst alle ihre Schritte in enger Absprache mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn unternehmen. Zumindest sollten Sie ihrem Kind altersgemäß und liebevoll erklären, warum eine bestimmte Maßnahme notwendig ist, z. B. dass die Tochter den Vater nun für eine Weile nicht sehen darf, um nicht erneut ein Erleben von Fremdbestimmung und Vertrauensbruch zu vermitteln. Handeln Sie der Situation entsprechend konsequent, vorsichtig, besonnen und nicht überstürzt. Sie sollten sich in jedem Fall auch selbst professionelle Beratung und Unterstützung holen (Adressen siehe Anhang), um ihren eigenen Gefühlen und Fragen Raum zu geben und um sich für Ihr Handeln in rechtlichen Fragen die richtigen Schritte zu überlegen. Was darf ich fragen, was nicht? Setzen Sie Ihr Kind keinesfalls mit Fragen unter Druck, aber versuchen Sie nach Möglichkeit in der aktuellen Situation nachzufragen, wenn Ihr Kind sich merkwürdig benimmt oder äußert. Stellen Sie ganz konkrete Fragen, die nicht drängen oder bereits etwas unterstellen. Fragen Sie zum Beispiel "Wer hat das gemacht?", "Wie meinst Du das?", "Wie geht das Zauberspiel, das Du mit Papa spielst?". Wenn das Kind schweigt, weil es versprochen hat, dass es ein Geheimnis bleibt: " Wer hat Dir gesagt, 23

13 dass Du es nicht verraten darfst?" die sogenannten "W-" Fragen. Achten Sie darauf, dass Sie dem Kind keine Antworten vorgeben oder in den Mund legen. Meist kommt die Wahrheit stückweise zu Tage und nicht auf einmal. Mütter, die von ihrer Tochter oder ihrem Sohn von sexuellen Übergriffen erfahren, sollten sich im Anschluss an das Gespräch bzw. die Gespräche Notizen machen mit Datum, Ort, Zeit und Umständen des Berichteten. Diese Notizen sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Ermutigen Sie das Kind, alles zu erzählen mit Fragen wie "Was ist dann passiert?". Lassen Sie die Gefühle des Kindes zu. Bagatellisieren Sie nichts und versichern Sie dem Kind, dass es an dem Vorgefallenen keine Schuld trägt. Was ist zu tun, wenn ein Verdacht im Raum steht, das Kind aber nicht darüber reden will? Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind sich plötzlich verändert oder verstört verhält, aber nicht darüber reden will, sollten Sie versuchen, offen zu sein und die Möglichkeit von Missbrauch in Betracht zu ziehen. Bleiben Sie weiterhin aufmerksam, schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf und besprechen Sie sich mit Fachleuten in Beratungsstellen (Adressen siehe Anhang), jedoch niemals mit der Person, die Sie mit dem "komischen Verhalten" des Kindes in Verbindung bringen. Wenn sich am Körper des Kindes Knutschflecke, Bissspuren oder Verletzungen im Genitalbereich finden, sollte es sofort gefragt werden, was geschehen ist. Lassen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn erzählen und glauben Sie ihnen, auch wenn die Aussagen unglaublich oder bizarr klingen. Sichern Sie trotzdem die noch vorhandenen "Beweise", waschen oder baden Sie das Kind nicht und bewahren Sie die Kleidung auf. Lassen Sie das Kind von einer Kindergynäkologin untersuchen und den Befund dokumentieren. Bei Verdacht den mutmaßlichen Täter zur Rede stellen? Es ist ein verständliches Bedürfnis, den mutmaßlichen Täter sofort zur Rede zu stellen. Dennoch sollten Hellhörige sich beherrschen und es nicht tun, besonders wenn diese Person ein Familienmitglied ist oder jemand, den das Kind zwangsläufig immer wieder trifft. Eine direkte Konfrontation gibt dem Missbraucher die Möglichkeit, seine "Spuren" zu verwischen und seine Drohungen gegen das Opfer zu verstärken. Beobachten Sie weiter und unterbinden Sie im Zweifelsfall den Kontakt. Sorgen Sie dafür, dass sich der Missbrauch nicht wiederholt und holen Sie sich Unterstützung bei Fachleuten (Adressen siehe Anhang)! Beratungsstellen helfen Ihnen auch beim Gang zur Polizei oder zum Gericht. Warum habe ich bloß nicht eher etwas gemerkt? Niemand mag sich gerne vorstellen, dass in der eigenen Familie sexuelle Übergriffe auf Kinder geschehen. Die Familie bedeutet für die meisten Menschen das Fundament materieller, emotionaler und sozialer Sicherheit. Die Vorstellung von Tätern in der eigenen Familie erschüttert dieses Sicherheitsfundament. Die menschliche Psyche wehrt diesen Verdacht deshalb zunächst ab. Das ist eine normale menschliche Reaktion. Mütter sind meistens schon durch raffinierte Geheimhaltungsstrategien der Täter sorgfältig von Wissen um die sexuelle Ausbeutung eines Mädchen oder Jungen ausgeschlossen. Täter verstehen es auch oft geradezu meisterhaft, einen Keil zwischen Mutter und Kind oder zwischen Geschwister zu treiben, Konflikte zu schüren, Vertrauen zu zerstören und mitunter auch die Mutter von der übrigen Familie zu isolieren. Wahrscheinlich war die Familiensituation gerade so arrangiert, dass Sie nichts merken sollten. Innerfamiliäre Täter kennen ihre Opfer besonders gut und wissen, was ihnen besonders wichtig ist, wovor sie sich fürchten, wofür sie ein schlechtes Gewissen haben und womit sie ihr Schweigen oder ihre Duldung erpressen können. Je nachdem wie der Täter seine Drohungen aufgebaut hat, schweigen Kinder auch aus Besorgnis um die Mutter, ihr könne etwas zustoßen und halten jeden Verdacht von ihr fern. Die Täter drohen zum Beispiel, die Mutter würde das Kind nicht mehr lieben, würde es verlassen, schwer krank werden oder tot umfallen, wenn sie von dem "Geheimnis" erführe

14 Kinder neigen in einer bestimmten Entwicklungsstufe dazu, sich für das Geschehen um sie herum verantwortlich und im schlimmeren Fall auch schuldig zu fühlen. Sie fürchten, die Familie würde zerbrechen, der Vater müsste ins Gefängnis und die selbst und ggf. auch die Geschwister ins Heim. Das ist natürlich etwas, was das Mädchen oder der Bub auf keinen Fall will. So wird sie oder er von sich aus alles tun, um zu verhindern, dass die Mutter etwas merkt. Wenn Sie nun hellhörig geworden sind, nehmen Sie Ihr Gefühl ernst, wenn Ihnen etwas auffällt, was nicht stimmt. 26 Denken Sie in erster Linie an den Schutz Ihres Kindes und an Ihre eigene Sicherheit. Sind Mütter immer mit schuldig? Nein. Frauen werden oft in dieser Gesellschaft noch immer hauptverantwortlich gemacht für den Zusammenhalt von Ehe und Familie. Störungen werden ihnen als "Versagen" angelastet und zu viele Frauen suchen alle Schuld bei sich selbst. Die Verantwortung für die Zerstörung einer Familie trägt, wer seine Macht dazu missbraucht, Kinder sexuell auszubeuten oder andere Familienmitglieder zu unterdrücken oder zu misshandeln. Brauche ich Rechtsbeistand? Ja, dringend, soweit Sie familiengerichtliche Maßnahmen einleiten müssen und auch, wenn Sie, Ihre Tochter oder Ihr Sohn Strafanzeige erstatten. Lassen Sie sich bei den angegebenen Beratungsstellen die Liste mit den Fachanwältinnen und -anwälten für Familienrecht bzw. Strafrecht zeigen. Muss ich sofort etwas tun? Die Eltern haben im Rahmen ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind die Verpflichtung sicherzustellen, dass es vor weiteren Übergriffen, egal in welcher Form, geschützt wird. Ist der Schutz des Kindes nicht gewährleistet, machen sich die Eltern unter Umständen sogar strafbar. Ist der mutmaßliche Täter ein Fremder, wird nicht mit rechtlichen Hindernissen zu rechnen sein, weil die Eltern sofort in der Lage sind, mündlich und auch schriftlich den Kontakt des Verdächtigen mit dem Kind zu untersagen. Findet der Missbrauch jedoch durch einen Sorgeberechtigten, also ein Elternteil statt, ist das Problem ungleich schwieriger, etwa wenn die sorgeberechtigte Mutter feststellt, dass der ebenfalls sorgeberechtigte Vater das gemeinsame Kind missbraucht. Es gilt dann zwar auch, dass der Schutz für das Kind sofort zu gewährleisten ist, aber man sollte als schützender Elternteil sehr vorsichtig und auf keinen Fall übereilt vorgehen. Als Mutter haben Sie einerseits die Möglichkeit, sich an das Familiengericht zu wenden, um jeden Kontakt zwischen Vater und Kind unter Aufsicht stellen zu lassen oder komplett zu unterbinden. Andererseits haben Sie auch die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Was Mütter auf jeden Fall tun müssen: Schreiben Sie beobachtete Situationen und Äußerungen des Verdächtigten und des Kindes genau auf. Bitten Sie mögliche ZeugInnen um ihre Hilfe und lassen Sie sich deren Aussagen nach Möglichkeit schriftlich geben. Versuchen Sie möglichst neutrale ZeugInnen wie z.b. Lehrkräfte oder Kindergartenpersonal zu finden. Wenn Sie in München wohnen, sollten Sie die Bezirkssozialarbeit in dem für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus oder der entsprechenden Außenstelle Ihres Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) einschalten. Was Mütter auf keinen Fall tun dürfen: Dem Vater den Kontakt zum Kind ohne Einschaltung von Jugendamt oder ASD einfach verbieten. Wenn Sie ohne konkret belegbare Tatsachen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs äußern sowohl dem Verdächtigen als auch Dritten gegenüber besteht die Gefahr, dass gegen Sie Strafanzeige erstattet wird. Eine Strafanzeige wegen Missbrauchs empfiehlt sich nur, wenn die Mutter oder verlässliche Zeugen die Missbrauchshandlungen beobachtet haben oder wenn das Kind im zeugenfähigen Alter (ca. ab 6 Jahre) und in der Lage ist, den Sachverhalt so wiederzugeben, dass Zeit, Handlung und Ort der Tat erkennbar sind. 27

15 Aussagen des Kindes wie zum Beispiel "ich nehme Papas Pipi in die Hand" oder "Papa fasst mich zwischen den Beinen an", sind keine ausreichende Grundlage für eine Strafanzeige, auch eindeutige Zeichnungen des Kindes genügen nicht. Wenn der Verdacht besteht, dass am Kind Spermaspuren gesichert werden können, sollte sich die Mutter innerhalb der nächsten Stunden mit dem Kind beim gerichtsmedizinischen Institut einfinden, da Sperma nur innerhalb von 48 Stunden nachweisbar ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mütter sich in einer schwierigen Situation befinden. Wenn Sie Strafanzeige erstatten und es nicht zu einer Verurteilung kommt, besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Sie selbst strafrechtlich verfolgen lässt. Das gilt auch, wenn sie dem sorgeberechtigten Vater das Kind entziehen. Es ist unbedingt anzuraten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Kann ich den Täter aus der Wohnung weisen lassen? Diese Möglichkeit besteht nach dem Gewaltschutzgesetz. Das gilt aber nur, wenn der Vater gegen die Mutter und die Kinder gewalttätig wird. Da die Familiensituation in diesen Fällen oftmals schwierig ist, ist es sinnvoll, mit den Familien- oder Strafanwälten die Möglichkeiten eines Wohnungsverweises genau abzuklären. Kinder haben Rechte Das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder kurz: UN-Kinderrechts-Charta wurde 1989 beschlossen. Es soll dem besonderen Bedarf nach Schutz und Förderung von Kindern Nachdruck verleihen aber auch der Tatsache, dass Kinder eigenständige Träger von Rechten sind. Ein Auszug aus der 54 Artikel umfassenden Charta befindet sich im Anhang. Auch nach dem in Deutschland geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben Kinder und Jugendliche ihrem Alter angemessene Rechte. Sie sollen zum Beispiel über ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Umgang, ihren Bildungsweg und über Maßnahmen, die ihnen das Jugendamt anbietet, mitentscheiden können. Auch haben Kinder ab etwa sechs Jahren ein Recht, darüber angehört zu werden, bei welchem Elternteil sie im Falle einer Trennung oder Scheidung leben möchten, ob und wie sie den Umgang mit dem anderen Elternteil gestalten möchten. Die Anhörungen finden in München bei der zuständigen Bezirkssozialarbeit statt und werden von dort in einer Stellungnahme an das Familiengericht weitergeleitet. Dies gilt natürlich nur, so weit die Angelegenheit vom Familiengericht entschieden wird und sich die Eltern nicht untereinander einigen. Das Familiengericht kann vor allem in sehr strittigen Fällen eine Verfahrenspflegschaft bestellen, einen Anwalt oder eine "Anwältin des Kindes" zur Wahrung der Rechte und Interessen des Kindes, zur Feststellung und Vertretung von Kindeswohl und Kindeswillen. Diese Person ist nur dem Kindeswohl verpflichtet, nicht dem Jugendamt oder den Eltern. Verfahrenspflegschaften werden in München koordiniert vom Verein Anwalt des Kindes e.v. (Adresse siehe Anhang) Bin ich zur Strafanzeige verpflichtet? Es gibt keine Pflicht, Strafanzeige zu erstatten. Was ist für die rechtliche Lage des Kindes wichtig? Der Umgang des Kindes mit dem Verdächtigen muss unterbunden bzw. gesichert (begleiteter, geschützter Umgang) werden. Außerdem sollte der Person, die missbraucht, die elterliche Sorge entzogen werden. Dazu muss man den Weg zum Familiengericht einschlagen. Doch auch hier gilt: Nur was bewiesen wird, führt auch zum Erfolg. Bei Missbrauch in der Familie ist meistens nur das Kind selbst Zeugin oder Zeuge. Kleine Kinder werden im Familienverfahren (im Gegensatz zum Strafverfahren) sehr oft angehört allerdings oft mit nur sehr mäßigem Erfolg. Nicht alle Richter sind in der Lage, ausreichend Vertrauen zum Kind herzustellen, und die kindlichen Zeugen sagen häufig vor allen Beteiligten aus (was im Strafverfahren nicht der Fall ist). Das führt dann oft dazu, dass 28 29

16 die Kinder nicht in der Lage sind, ihre Geschichte glaubhaft zu erzählen. In aller Regel bleiben dann diese Verfahren im Ergebnis offen. Hier helfen die Aussagen von Jugendamts-, Erziehungspersonal oder Lehrkräften und anderen Personen, die zumindest das Verhalten und frühere Aussagen des Kindes glaubhaft bezeugen können. Lassen Sie sich und Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn helfen durch die in München vorhandenen aktiven Fachstellen und Hilfeeinrichtungen (für Jungen: KIBS, für Mädchen: IMMA; Adressen siehe Anhang). Es muss auch noch betont werden, dass bei schwerem sexuellen Missbrauch durchaus schwere seelische und körperliche Folgeschäden eintreten können. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Kinder mit Psychopharmaka behandelt werden müssen, weil sie nach dem Missbrauch unter dauerhaften Angstattacken leiden. Es können Schäden entstehen, die später zur Berufsunfähigkeit führen (das ist nicht selten der Fall!). Wenn es dafür Anhaltspunkte gibt, ist es wichtig, frühzeitig Rente zu beantragen bzw. den Tatbestand den zuständigen Rententrägern zu melden. Es besteht sonst die Gefahr, dass ein schwer geschädigtes Opfer keinen angemessenen Unterhalt erhält, weil die Ansprüche verwirkt sind. Das gilt vor allem dann, wenn der Täter wirtschaftlich zum entsprechenden Ausgleich nicht in der Lage ist. Die Berater sollten unbedingt auf diesen Punkt angesprochen werden. Rentenansprüche sind leider oft das Stiefkind dieser Verfahren. 30 Es sollte auch bedacht werden, dass das Opfer Schadensersatzansprüche geltend machen kann und sollte. Man kann versuchen, diese Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Täter durchzusetzen (so genanntes Adhäsionsverfahren). Sollte dies abgelehnt werden, empfiehlt es sich, einen gesonderten Antrag vor dem Zivilgericht zu stellen. Was gilt als Beweis? Als Beweise gelten zum Beispiel die Aussagen einer Person, die eine Handlung beschreiben, das heißt den Tathergang sowie Zeit und Ort der Handlung. Als Beweis gilt auch die Aussage eines Kindes, wenn es zeugnisfähig ist. Das gilt ab einem Alter zwischen 6 und 7 Jahren und wenn das Kind dazu bereit ist. Sonstige Beweise sind z.b. Spermaspuren am Kind, die den Täter überführen, und natürlich mündliche oder schriftliche Geständnisse des Täters. Wichtig, wenn der Vater des Mädchens oder des Bubens der Beschuldigte ist: Kinder und Ehegatten haben im Strafverfahren gegenüber dem Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das Mädchen oder der Junge muss vor Gericht kindgerecht belehrt werden, dass es gegen seinen Vater aussagen kann, aber nicht muss. Das ist erfahrungsgemäß eine der größten Hürden im Strafprozess. Die Belehrung muss erfolgen, sonst ist die Aussage nicht verwertbar. Oft ist das aber für ein Kind nur schwer zu verstehen, wenn z.b. die Mutter ihm vorher gesagt hat, es müsse aussagen. Deshalb ist es wichtig, dem Kind vorher schon zu Hause in aller Ruhe klar zu machen, was das bedeutet. Denn wenn das Kind vor Gericht verwirrt ist und dann sagt: "Ich will nicht aussagen", muss die Vernehmung abgebrochen werden. Damit ist das Verfahren meist vorbei. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Übergriffen wurden, haben ein Recht auf Schutz. Schutz der betroffenen Kinder bedeutet unter anderem, dass das Opfer möglichst nur einmal aussagen muss. Es gibt deshalb die Möglichkeit der so genannten ermittlungsrichterlichen Vernehmung, die per Video aufgezeichnet wird. Bei der Justiz gibt es dafür entsprechende Räumlichkeiten, in denen Kinder und Jugendliche abgeschottet und völlig entspannt aussagen können. Das gibt es schon seit mehreren Jahren, auch wenn zuweilen noch Probleme bei der Umsetzung auftreten. Manchmal lehnen Polizeidienststellen dieses Verfahren ab und fordern die direkte Aussage der Opfer. Dann gilt es, stark zu bleiben und unbedingt auf der Videoaufnahme durch den Ermittlungsrichter zu bestehen, denn Aussagen bei der Polizei ersparen dem Kind keine weiteren Vernehmungen! Seit September 2004 haben die Strafverteidigungen das Recht, im Rahmen ihrer Akteneinsicht auch die Videoaufzeichnungen anzufordern. Das war früher nicht der Fall. Es besteht Manipulationsgefahr und es könnten dann widerrechtlich Kopien angefertigt werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Opfer rechtzeitig dieser Akteneinsicht widersprechen, um ihre Rechte zu schützen. 31

17 32 Was geschieht mit dem Täter vor Gericht? Das Strafmaß für einen Täter richtet sich neben den gesetzlichen Höchst- und Mindeststrafen danach, ob jemand schon einmal wegen einer ähnlichen Sache mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und auch nach seinem Verhalten. Wer gesteht, erhält im Grundsatz immer eine geringere Strafe als jemand, der sich den Vorwürfen hartnäckig widersetzt. Der sogenannte "leichte" bis "mittelschwere Kindesmissbrauch" gemeint sind hier Fälle des 176 I, II StGB, siehe Kapitel "Gesetzestexte" im Anhang wird in aller Regel mit Bewährungsstrafen geahndet. Gemeint sind hier z.b. sexualisiertes Berühren des Kindes ober- und unterhalb der Kleidung ohne Eindringen in den Körper. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der Täter bestimmte Bewährungsauflagen erfüllen muss, er wird aber meist keine Freiheitsstrafe verbüßen. Der schwere Kindesmissbrauch wie z.b. direkter körperlicher Kontakt mit dem Kind bis hin zum Geschlechtsverkehr, Oralverkehr oder Analverkehr wird mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet. Das Strafmaß liegt schon für Ersttäter bei zwei Jahren Freiheitsentzug, damit ist in aller Regel keine Bewährungsstrafe möglich. Therapie statt Strafe? Therapie und Strafe? Diese Fragen müssen in jedem Fall neu abgewägt und individuell entschieden werden. Das Bedürfnis einen Täter anzuzeigen, sinkt bekanntlich mit der verwandtschaftlichen oder bekanntschaftlichen Nähe zum Opfer. Viele Frauen und Mädchen schrecken davor zurück, den Ehepartner, Vater, Onkel oder Bruder bei Gericht anzuzeigen, um ihn nicht "ins Gefängnis zu bringen". Betroffene oder Angehörige sind sich aber häufig auch unsicher, ob sie den Täter mit dem Geschehenen konfrontieren wollen. Dies ist in der Regel dann unumgänglich, wenn das Kind, die oder der Jugendliche bisher regelmäßigen Umgang mit dem Misshandler hatte. Die Konfrontation sollte jedoch niemals alleine und unvorbereitet erfolgen (siehe Kapitel "Bei Verdacht den mutmaßlichen Täter zur Rede stellen?") In vielen nahen Beziehungen steht vor allem für jüngere Kinder im Vordergrund, dass "so etwas" nicht wieder passieren darf. Damit verbunden ist oft die Frage nach Hilfe und Therapie für Täter. Je älter das betroffene Kind ist, desto mehr spielt der Gedanke einer Bestrafung des Täters eine Rolle. Dabei schließen sich aber Strafe und Therapie auch nicht aus. Sinnvoll ist in jedem Fall, wenn eine Verurteilung und Haftstrafe mit einer Auflage zur Therapie verbunden wird. Voraussetzung für einen Therapieerfolg im Sinne einer dauerhaften Verhaltensänderung und verbesserten Selbstkontrolle ist ein Mindestmaß an Einsicht und dass der Täter die Verantwortung für das, was er getan hat übernimmt. Unabhängig davon, ob eine Anzeige von den Betroffenen als sinnvoll eingeschätzt wird, sollte auf Grund der gegebenen Wiederholungsgefahr der Täter dazu gebracht werden, sich einer Therapie zu unterziehen. Die Erfahrung zeigt, dass Therapie ein sehr wirksamer Schutz für Kinder sein kann, da sich damit die Wiederholungsgefahr deutlich verringert. Die Effektivität von guten und speziellen Tätertherapien wird inzwischen durch zahlreiche Forschungsstudien eindrucksvoll bestätigt. Die besten Erfahrungen mit Tätertherapien wurden im Rahmen von themenzentrierten Gruppen gemacht. Hier ist die Gefahr geringer, dass die sexuelle Misshandlung in den Hintergrund tritt und andere persönlichen Probleme des Täters in den Vordergrund rücken. Es ist jedoch wichtig, dass diese Arbeit von Fachleuten durchgeführt wird, die besonders für den Umgang mit Personen, die Kinder sexuell misshandelt haben, ausgebildet wurden. Sie sollte nicht in einem allgemeinen therapeutischen Kontext stattfinden. Ein weiteres wichtiges Merkmal einer wirksamen Therapie ist die sehr enge Kooperation der Therapeuten mit den Opfern und ihren schützenden Angehörigen soweit diese dazu bereit sind sowie mit Ämtern und Beratungsstellen, die mit den Opfern und deren Familien arbeiten. Eine spezielle Therapie mit Tätern oder Täterinnen bedeutet gute Chancen für Opferschutz und Rückfallprävention Wer sind die Täter die Täterinnen? Zum überwiegenden Teil geht sexuelle Gewalt gegen Kinder von Männern aus, auch dann, wenn Jungen die Opfer sind. Der Anteil der männlichen sexuellen Gewalttäter schwankt je nach wissenschaftlicher Untersuchung zwischen 90 und 95 %. Der 33

18 Anteil von Frauen als Kindesmissbraucherinnen schwankt zwischen 6 bis 15 %. Erwachsene sexuelle Gewalttäter waren oft schon als Jugendliche in sexueller Hinsicht auffällig oder verhielten sich bereits sexuell übergriffig. Fachleute sprechen deswegen von "Täterkarrieren". Täter und Täterinnen sind aber oft ganz unauffällige Menschen und sie sind weder in ihrem Verhalten, noch durch irgendein anderes Merkmal eindeutig zu erkennen. Es gibt keine einheitliche Täterpersönlichkeit. Sexuelle Gewalt geht also nicht vom "abartigen Triebtäter" aus, sondern von ganz "normalen" und "unauffälligen" Durchschnittsbürgern. Sexuelle Misshandlung von Kindern ist auch kein schichtspezifisches Delikt. Die Täter stammen aus allen Gesellschaftsschichten und sind oftmals besonders gut sozial integriert und angepasst. Täter sind auch in angesehenen Berufen zu finden, zum Beispiel als Lehrer, Ärzte, Pfarrer oder Jugendarbeiter. Sie engagieren sich häufig im sozialen Bereich, für die Allgemeinheit und in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Wenn dann Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt werden, ist es für viele Leute unvorstellbar, dass "dieser nette Mann" "so etwas" getan haben soll. Wie kann ich als vertraute aber außen stehende Person helfen? Schule und Kindertagesstätte sind für Mädchen, die zu Hause Gewalt erleben, oft ein sehr wichtiger Lebensbereich zur Aufrechterhaltung von Normalität. Deshalb ist es auch nicht selten, dass sie sich dort einer Bezugsperson unter der Forderung nach Verschwiegenheit anvertrauen. Sie helfen dem Mädchen wahrscheinlich schon dadurch, dass Sie ihr offen zuhören, sie ernst nehmen und ihr glauben. Sie rechtfertigen ihr Vertrauen, wenn Sie als Gesprächspartnerin oder - partner zur Verfügung stehen unter Umständen unter Verschwiegenheit für eine vertretbare Zeitspanne. Das mag schwer auszuhalten sein: für das Mädchen (oder den Jungen) bietet es aber vielleicht die einzige Möglichkeit, sich einer Person mitzuteilen und sich so wenigstens zeitweise Erleichterung zu verschaffen. Fragen Sie das Mädchen oder den Jungen gelegentlich, ob Sie etwas tun können, um zu helfen z.b. Unterstützung in der Schule für den Fall, dass die Leistungen abfallen. Fragen Sie, was sie oder er braucht. Sie können z.b. Ihre Hilfe zu einem Gespräch mit der Mutter oder einer anderen schützenden Bezugsperson anbieten. Achten Sie im Umgang mit Mädchen und Buben, deren Grenzen verletzt wurden, gut auf Ihre eigenen Gefühle und wahren Sie Ihre Grenzen. Fragen Sie sich selbst, wie viel Sie an Wissen ertragen und was Ihnen unangenehm ist. Teilen Sie dem Mädchen oder Jungen ohne Vorwurf mit, wenn Sie sich zu sehr belastet fühlen. Es ist möglicherweise ein wichtiger Lernprozess, Grenzen zu spüren bei gleichzeitigem wohlwollenden Vertrauen. Nennen Sie die zuständigen Beratungsstellen. Sie können auch gegebenenfalls Ihre Begleitung zu einer Beratungsstelle, zur Ärztin etc. anbieten. Nehmen Sie selbst auch Beratung in Anspruch. Unterstützen Sie das Mädchen oder den Jungen, sich einer schützenden Bezugsperson anzuvertrauen. Notieren Sie so präzise wie möglich, was Sie wissen und ermuntern Sie auch die Betroffenen dazu. Schreiben entlastet nicht nur und bringt Klarheit in die eigenen Gedanken; wenn Sie die Notizen gut aufbewahren, können die Aufzeichnungen im Falle einer späteren Anzeige sehr hilfreich und Sie selbst eine wichtige mittelbare Zeugin oder ein mittelbarer Zeuge sein. Handeln Sie nicht über den Kopf des Mädchens oder Buben hinweg. Machen Sie deutlich, wann Sie nach Ihrer Einschätzung etwas unternehmen müssen und warum. Wenn die Situation bedrohlich wird das heißt Leben oder Gesundheit eines Menschen in unmittelbarer Gefahr, müssen Sie die Polizei einschalten. Bei allem, was Sie unternehmen, muss der Schutz des Mädchens oder des Jungen oberste Priorität haben! Unterlassen Sie alles, was deren Sicherheit gefährden könnte. Bedenken Sie, dass gerade bei innerfamiliärer Gewalt das Opfer dem Täter unmittelbar ausgeliefert ist! Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich beraten

19 Achtung: Wenn es sich bei einer des sexuellen Missbrauchs beschuldigten Person um eine Lehrkraft handelt, sind Beschäftigte an städtischen Schulen verpflichtet, die Vorfälle zu melden. Nur Lehrkräfte mit besonderem Vertrauensschutz sind berechtigt, für einige Erstgespräche den Schülerinnen und Schülern Vertraulichkeit anzubieten. Warum missbrauchen Erwachsene Kinder sexuell? Es geschieht immer noch viel zu oft, dass sexuelle Gewalthandlungen an Kindern öffentlich als "Kavaliersdelikt" dargestellt und eingeschätzt werden. Macht ist die Motivation der Täter, die sich Kindern gegenüber sexuell übergriffig verhalten. Sie wollen Macht ausüben, dominieren, jemand anderem ihren Willen aufzwingen. Einen anderen Menschen zu unterdrücken, verschafft ihnen das Gefühl, überlegen zu sein. Das ist der Hauptgrund, warum sie sich an Kindern vergreifen, erst nachrangig werden dabei (sexuelle) Bedürfnisse nach Nähe, Intimität und Körperkontakt befriedigt. Es geht dem Missbraucher also nicht vorrangig um die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, sondern um Machtausübung. Macht wird sozusagen sexualisiert. Wie gehen Täter und Täterinnen vor? So unterschiedlich die Ursachen für eine sexuelle Gewalthandlung Erwachsener gegenüber Kindern sein können, so ähnlich sind die Vorgehensweisen der Täter und Täterinnen beim sexuellen Kindesmissbrauch. Sie gehen äußerst sorgfältig vor und planen eine Vielzahl strategischer Schritte, um sich abzusichern. Einerseits ist die Zielsetzung, an das Opfer zu gelangen und es für die Tat verfügbar zu machen. Andererseits versuchen sie unentdeckt zu bleiben, um für ihre sexuellen Übergriffe nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Solange ihnen das gelingt, setzen sie ihr kriminelles Verhalten beliebig fort. Jedes missbrauchte Kind wird zur Geheimhaltung verpflichtet, das Spektrum des gezielt ausgeübten Drucks reicht von Belohnungen und Privilegien bis zu Drohungen und körperlicher Gewalt. Dem wirklichen, aktiven sexuellen Übergriff geht in der Regel eine lange Phase voraus, in der das Kind vom Täter in die sexuelle Misshandlungsbeziehung hineinmanövriert wird. Was sind Täter-Strategien bei außerfamiliärem Kindesmissbrauch? In fast allen außerfamiliären sexuellen Misshandlungsfällen sind Täter und Kind schon vor Beginn des sexuellen Übergriffs zumindest lose miteinander bekannt. Der Täter wird zunächst versuchen, sich in das Vertrauen des Kindes einzuschleichen. Kindesmissbraucher arbeiten oft in entsprechenden Berufsfeldern oder sie legen sich Hobbys und Interessen zu, die Kinder generell ansprechen. Sie erweisen sich als sehr geschickt darin, Zugang zu Kindern zu finden und "geeignete Opfer" auszuwählen. Bevorzugt werden Kinder, die scheinbar leicht zu manipulieren sind, die sich unsicher und einsam fühlen, zu Hause wenig Aufmerksamkeit bekommen und nur wenige Freunde haben. Täter zeichnen sich als Retter, Helfer und Gönner aus. Oft finden sie heraus, was dem Kind in der Familie und in der Schule "Kopfschmerzen" bereitet, und spielen die Rolle eines Ratgebers, dem das Mädchen oder der Junge vertraut. Die sexuelle Ausbeutung beginnt fast immer nicht mit der Vergewaltigung des Opfers, sondern mit besonderer Zuwendung. Der Missbraucher baut zu den Kindern eine immer intensiver werdende persönliche Beziehung auf. Das Kind erfährt so besondere Aufmerksamkeit und Anerkennung, die ihm vielleicht bisher in der Familie versagt geblieben ist. Der Täter treibt das Kind bewusst in die Isolation, es verliert den Kontakt zu Gleichaltrigen und oft ist es den anderen Familienmitgliedern gegenüber entfremdet. Dadurch, dass das Kind mehr und mehr den Kontakt zu anderen Personen verliert, wird es immer abhängiger vom Täter und orientiert sich hauptsächlich über ihn. Mit viel Fingerspitzengefühl, das bewusst und geplant eingesetzt wird, verwandelt der Missbraucher die kumpelhafte und gönnerhafte Freundschaft in eine sexualisierte Beziehung. Es folgen zum Beispiel doppeldeutige Gespräche, zaghafte und zufällig erscheinende sexuelle Berührungen. Körperliche und anzügliche "Spiele" werden immer stärker in die Begegnungen mit dem Kind integriert. Mehr und mehr werden die Begegnungen und Berührungen intensiviert und dann sexualisiert. Der Rückzug und der Widerstand eines Kindes wird ausgeschaltet, indem der Täter das Kind in ein Netz von Schuldgefühlen und Abhängigkeiten verstrickt; wenn das nicht mehr wirkt, werden Zwang und Gewalt verstärkt

20 Was sind Täter-Strategien bei innerfamiliärem Kindesmissbrauch? Innerhalb der Familie sind die Täter die leiblichen Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Geschwister, andere nahe Verwandte oder enge Freunde. Hier befindet sich das Kind aufgrund der familiären Bande automatisch in einem Abhängigkeitsverhältnis und unterliegt einem hohen Loyalitätsanspruch. Der Täter hat es hier mit der Anbahnung eines sexuellen Übergriffes sehr viel einfacher, da er das Kind kennt und das Kind ihn. Das Vertrauen muss nicht erst aufgebaut werden. Auch innerhalb der Familie beginnen die sexuellen Übergriffe auf Kinder schleichend und fließend. Der Täter nähert sich Schritt für Schritt, er widmet dem Kind besondere Aufmerksamkeit, er macht Versprechungen oder Geschenke. Er manipuliert es zunehmend auf der Gefühlsebene, bis es sich ihm sehr verbunden fühlt. Viele Handlungen sind in Pflege- und Fürsorgetätigkeiten oder in spielerische Aktivitäten eingebunden, die Berührungen werden mehr und mehr intensiviert und schließlich sexualisiert. Die Kinder unterliegen in der Familie einem hohen Geheimhaltungsdruck. Der Täter gibt sich als Einziger aus, der das Kind in seinen Bedürfnissen, Interessen, Nöten und Sehnsüchten versteht. Er suggeriert dem Kind, dass er bereit ist, es gegen alle Angriffe und Ungerechtigkeiten zu verteidigen. Oft wird das gesamte familiäre und soziale Umfeld vom Kindesmissbraucher manipuliert und kontrolliert. Dazu zählen insbesondere die Ehefrau, Partnerin und Mutter. Im einzelnen ist das Manipulationsmuster des Täters gekennzeichnet durch: Gezielte Verwirrung der Wahrnehmung der Mutter. Sie wird in das sexuelle Misshandlungsmuster, das der Täter durch Manipulation installiert und aufrecht erhält, verstrickt. Gezieltes Wirken auf eine soziale Isolation der gesamten Familie. Gezielte Schaffung von verschiedenen Abhängigkeiten (z.b. ökonomisch, emotional, sexuell, psychisch). Wie isolieren Täter die Familie? Familien, in denen sexuelle Gewalt vorkommt, sind häufig äußerlich unauffällig und bilden ein geschlossenes System, zu dem Außenstehende kaum Zugang finden. Charakteristisch ist die soziale Isolation, die vor allem von der missbrauchenden Person hergestellt und kontrolliert wird. Der Täter sorgt auch dafür, dass durch Spaltungen und Vereinzelungen innerhalb der Familie die Aufdeckung der sexuellen Gewalt und der Schutz des Opfers verhindert werden. Das Ausloten und die gezielte Ausnutzung der vorhandenen familiären Situation ist eine bewusste Strategie des Täters. Auch das gezielte Suchen von Frauen mit Kindern, speziell von allein erziehenden Frauen, gehört zu den Strategien eines Kindesmissbrauchers. Dabei hat er kein wirkliches Interesse an einer erwachsenen Partnerschaft, er sucht die Nähe zum Kind, um es sexuell auszubeuten

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