Arbeit in der gymnasialen Oberstufe

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1 Arbeit in der gymnasialen Oberstufe Vorwort Die Deutsche Botschaftsschule Peking ist eine von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannte und von der Bundesrepublik Deutschland geförderte Auslandsschule, die zur Hochschulreife führt. Somit sind alle von der Deutschen Botschaftsschule Peking vergebenen Schulabschlüsse in Deutschland rechtswirksam anerkannt. Die Deutsche Botschaftsschule vergibt als höchsten Schulabschluss die Allgemeine Hochschulreife. Die Kultusministerkonferenz hat sich darauf verständigt, dass zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Wochenstunden ab Jahrgangsstufe 5 nachzuweisen ist. Die vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) genehmigte Stundentafel der Deutschen Botschaftsschule Peking erfüllt diese Voraussetzung. Der gymnasialen Oberstufe mit Unterricht im Klassenverband liegen folgende Richtlinien, Regelungen und Ordnungen der Kultusministerkonferenz in den jeweils geltenden Fassungen zugrunde: Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) Richtlinien (Reifeprüfung und Hochschulreifeprüfung) für den Unterricht der gymnasialen Oberstufe im Klassenverband an deutschen Auslandsschulen (Bund-Länder- Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland verabschiedet am i. d. F. vom ) Einheitliche Anforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Beschluss über die Durchführung eines Regionalabiturs an den Deutschen Auslandsschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom ) Hinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom , Beschluss des BLASchA vom12./ ) Kontakt: Oberstufenkoordinator Jan-Uwe Kukla oberstufenberatung@dspeking.net.cn Homepage: Weiterführende Links: Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 1/14

2 1. Aufbau der gymnasialen Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe umfasst die drei obersten Jahrgangsstufen 10, 11 und 12, die jeweils in zwei Halbjahre gegliedert sind. Im Bildungsgang zur Reifeprüfung ist die 10. Klasse die Einführungsphase, die Klassen 11 und 12 sind die Qualifikationsphase. Klasse Halbjahr Einführungsphase 2. Halbjahr Klasse 11 Klasse Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr Prüfungen Herausbildung grundlegender Arbeitsmethoden für die Qualifikationsphase und Heranführung an die höheren Anforderungen sowie Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen Qualifikationsphase Leistungsnachweise für die Gesamtqualifikation in einzelnen Fächern sind zu erbringen. Gesamtprädikat wird zu 2/3 festgelegt. Hochschulvorbereitungen und fächerverbindendes Lernen stehen im Vordergrund. schriftliche Prüfungen 4. Halbjahr wie 3. Halbjahr Prüfungen mündliche Prüfungen Die Einführungsphase dient der Vorbereitung auf die Qualifikationsphase und soll die Schüler mit den spezifischen Arbeitsweisen der Oberstufe vertraut machen. Sie ist im 12-jährigen Bildungsgang gleichzeitig die Abschlussklasse der Sekundarstufe I. In der Qualifikationsphase sind die Leistungsnachweise für die Gesamtqualifikation in der Reifeprüfung zu erbringen. Die Reifeprüfung findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 12 statt und wird von einem von der Kultusministerkonferenz zugewiesenen Prüfungsbeauftragten aus einem der Kultusministerien der Länder in der Bundesrepublik Deutschland abgenommen. Ein Schulwechsel innerhalb der Qualifikationsphase ist nicht erlaubt. Deshalb muss nach der Einführungsphase eingehend geprüft werden, ob ein Verbleib des Schülers in Peking für die folgenden zwei Jahre garantiert ist. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 2/14

3 2. Zugang und Verweildauer Zum Besuch der gymnasialen Oberstufe sind Schüler berechtigt, die die entsprechende Qualifikation nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland, an einer deutschen Auslandsschule oder an einer europäischen Schule erworben haben. Schüler anderer Schulen können aufgenommen werden, sofern ihre bisherige Schullaufbahn mit der Ordnung der aufnehmenden Schule in Einklang zu bringen ist. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin bzw. die KMK. Schüler, die nicht in die Qualifikationsphase versetzt werden, können die Jahrgangsstufe 10 wiederholen. Wer jedoch zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur einmal in der Qualifikationsphase und nur um ein ganzes Jahr möglich, und zwar am Ende der Jahrgangsstufe 11 oder am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 12 oder vor Beginn der schriftlichen Reifeprüfung. Bei der Wiederholung von Teilen der Oberstufe zählen nur die Bewertungen des zweiten Durchgangs. Die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre. Eine nicht bestandene Reifeprüfung kann in der Regel einmal, und zwar nach einem Jahr wiederholt werden. Realschüler erwerben die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn sie im Abschlusszeugnis der Realschule am Ende der Klasse 10 in den Pflichtfächern einen Mindestdurchschnitt von 3,0 haben. Dabei muss in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der 1. Fremdsprache (in der Regel Englisch) der Mindestdurchschnitt 3,0 erreicht worden sein und in keinem dieser drei Fächer darf eine mangelhafte oder ungenügende Leistung vorliegen. Realschüler treten nach dem Erwerb der Berechtigung grundsätzlich in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasialzweiges ein. Schüler, die in der 7. bis 10. Jahrgangsstufe keinen Unterricht in einer weiteren Fremdsprache hatten, müssen einen dreijährigen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase im Umfang von insgesamt 12 Wochenstunden erhalten. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 3/14

4 3. Fächerbelegung und Aufgabenfelder Der Unterricht an der Deutschen Botschaftsschule Peking findet im Klassenverband statt. Die Unterrichtsverpflichtung beträgt für jeden Schüler pro Woche durchgängig in der Regel 35 Stunden. Es können jedoch auch zusätzliche Fächer gewählt werden, sodass sich dann auch höhere Wochenstundenzahlen ergeben können. Die Schüler müssen sich bei der Erfüllung der Bedingungen für die Gesamtqualifikation und bei der Wahl ihrer Prüfungsfächer nach dem Unterrichtsangebot der Schule richten. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Faches besteht nicht. Fächer, die in der Einführungsphase nicht belegt werden, können in der Qualifikationsphase nicht wieder aufgenommen werden. Alle Unterrichtsfächer werden bestimmten Aufgabenfeldern zugeordnet. Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Englisch Französisch Chinesisch Kunst Musik Mathematischnaturwissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Chemie Physik Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Ethik Politik Erdkunde Das Unterrichtsfach Sport wird keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Der Pflichtbereich umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Geschichte, Ethik, Kunst oder Musik und Sport. Der Wahlpflichtbereich umfasst die fortgeführten Fremdsprachen Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, die in Klasse 10 neu aufgenommene Fremdsprache Chinesisch sowie die drei Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik. Die Fächer Erdkunde (bilingual) und Politik (bilingual) im Wahlbereich können zusätzlich belegt werden oder dienen zur Auffüllung der Stundenzahl auf 35 Wochenunterrichtsstunden bzw. sollen den Übergang zu innerdeutschen Gymnasien nach der 10. Klasse erleichtern. Politik wird in der Qualifikationsphase an der DSP nicht fortgeführt. Pflichtbereich Wahlpflichtbereich Wahlbereich D Ma Ge Eth Ku Sp En Frz La Chin Bio Ch Ph Ek Pol Mu Spa / / Mindestens zwei Naturwissenschaften und zwei fortgeführte Fremdsprachen sind in Klassenstufe 10 verpflichtend. Somit kann eines der drei naturwissenschaftlichen Fächer zu Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 4/14

5 Beginn der Jahrgangsstufe 10 abgewählt werden, wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abitur eine zweite Fremdsprache neben Englisch weitergeführt wird. Eine Abwahl muss sorgfältig überlegt werden. In der Qualifikationsphase sind aus dem Bereich Fremdsprachen und Naturwissenschaften mindestens 4 Fächer fortzuführen. Das Fach Chinesisch wird dreistündig unterrichtet, für die Nichtmuttersprachler vierstündig. Es muss bis zum Abitur fortgeführt werden und kann als sog. Qualifikationsfach in die Gesamtwertung des Abiturs eingebracht werden. Chinesisch ist kein Prüfungsfach. Der Französischunterricht setzt sich aus drei Stunden Unterricht und einer Stunde Konversation zusammen. Die Fächer Chinesisch und Politik können nicht gleichzeitig belegt werden. Die Fächer Latein und Spanisch werden als Unterrichtsfach in der 11. und 12. Klasse nicht fortgeführt. Std. Einführungsphase Kl. 10 Std. Qualifikationsphase Kl. 11 und 12 4 Deutsch 5 Deutsch 4 Mathematik 4 Mathematik 3 Geschichte 3 Geschichte 2 Sport 2 Sport 2 Ethik 2 Ethik 2 Kunst/Musik 2 Kunst/Musik 4/3 Zwei Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Chinesisch) 3 Zwei Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 2/3 Zusätzliche Fächer nach dem Angebot der Schule (Politik und/oder Erdkunde) 4/3 Vier Fächer der Fachbereiche Fremdsprachen und Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 3 Zusätzliche Fächer nach dem Angebot der Schule (Erdkunde) Grundsätzlich dürfen in der 11. Klasse keine Fächer neu oder erneut hinzugewählt werden. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 5/14

6 4. Leistungsfeststellungen Die Leistungsfeststellung erfolgt durch schriftliche Klassenarbeiten und durch andere Leistungsnachweise mündlicher und schriftlicher Art (Hausaufgaben, Tests, Referate, qualifizierte mündliche Unterrichtsbeiträge usw.). In allen Fächern (ausgenommen Sport) werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben, im Halbjahr der Reifeprüfung nur eine Klausur. Im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 soll in den drei schriftlichen Prüfungsfächern jeweils eine der Arbeiten in der Dauer der Prüfungsarbeit geschrieben werden. Die vorgeschriebenen Klausurzeiten betragen: Klasse 10: 2 bis 3 Unterrichtsstunden Klasse 11: 2 bis 4 Unterrichtsstunden Klasse 12: 2 bis 5 Unterrichtsstunden Versäumt ein Schüler eine Klausur aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, wird diese mit 0 Punkten bewertet. Bei Abwesenheit aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, soll die Möglichkeit gegeben werden, die Klausur nachzuholen. In Krankheitsfällen wird ein ärztliches Attest verlangt. Die Ergebnisse der Klausuren und die fortlaufend im Unterricht erbrachten Leistungen (SoMiNo... sonstige Mitarbeitsnoten) ergeben etwa zu gleichen Teilen die Note für das Halbjahreszeugnis. In der drittletzten Jahrgangsstufe (Klasse 10) erfolgt die Bewertung in Noten 1 bis 6. Die Schüler erhalten hier ein Ganzjahreszeugnis und werden am Schuljahresende versetzt. In der Qualifikationsphase werden alle Leistungen in Punktzahlen 0 bis 15 umgerechnet. Für die Umsetzung der Bewertungsnoten in das Punktsystem gilt folgender Schlüssel. Note Punkte Die Schüler der Qualifikationsphase erhalten Halbjahreszeugnisse. In der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 6/14

7 Für die in der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Reifeprüfung erbrachten Leistungen gelten folgende Anforderungen. Note Anforderungen 1 Sehr gut wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht 2 Gut wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht 3 Befriedigend wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht 4 Ausreichend wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht jedoch 5 Mangelhaft erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und 6 Ungenügend selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten In Klasse 10 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres zentrale Klausuren geschrieben. Diese Arbeiten werden vom Bundesland Thüringen vorgegeben und doppelt gewichtet. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 7/14

8 5. Prüfungen Auf Beschluss der KMK vom wurde ab 2014 an den deutschen Schulen in Asien ein einheitliches Regionalabitur eingeführt. Vergleichbar ist dieses mit dem deutschen Zentralabitur in den einzelnen Bundesländern. Die Reifeprüfung an den beteiligten Auslandsschulen findet jeweils zum Ende der letzten Jahrgangsstufe statt. In der Reifeprüfung werden 4 Fächer als Prüfungsfächer eingebracht. In dreien dieser Fächer wird eine schriftliche Prüfung abgelegt (1. bis 3. Prüfungsfach), im 4. Fach findet eine mündliche Prüfung statt. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 8/14

9 Die Schüler melden sich im ersten Halbjahr der obersten Jahrgangsstufe zu dem von der Schule festgelegten Termin durch Vorlage eines ausgefüllten Formblatts zur Reifeprüfung (Angabe der drei schriftlichen Prüfungsfächer und des mündlichen Prüfungsfaches). Der Meldung ist eine handgeschriebene Darlegung des Lebenslaufes und des fremdsprachlichen Bildungsganges beizufügen. Folgendes ist bei der Wahl der Prüfungsfächer zu beachten. Das erste (schriftliche) Prüfungsfach ist Deutsch. Geschichte muss schriftliches oder mündliches Prüfungsfach sein. Die vier Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken. Kunst, Musik, Ethik, Erdkunde, Chinesisch und Sport können kein Prüfungsfach sein. Es dürfen nur Fremdsprachen gewählt werden, die mind. 6 Jahre, und Naturwissenschaften, die mindestens 4 Jahre belegt wurden. 1. PF schriftliche Prüfung Deutsch 2. PF 3. PF schriftliche Prüfung Zwei Fächer aus... Mathematik Fremdsprache (Englisch, Französisch) Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Gesellschaftswissenschaft (Geschichte) 4. PF mündliche Prüfung Weiteres Fach (siehe 2. und 3. PF) Das verbindliche mündliche Prüfungsfach (4. Prüfungsfach) benennt der Prüfling bei der Meldung zur Prüfung aus seinen Qualifikationsfächern, die nicht zu seinen schriftlichen Prüfungsfächern gehören Die Zulassung zur Reifeprüfung erfolgt in zwei Schritten. Am Ende des ersten Halbjahres der 12. Klasse wird die Zulassung zur schriftlichen Reifeprüfung ausgesprochen, wenn die Mindestanforderungen im Bereich A (Vorleistungen in den Prüfungsfächern) erfüllt sind. Nach Ende des zweiten Halbjahres der 12. Klasse wird festgestellt, ob die Bedingungen der Teilqualifikation im Bereich B (Vorleistungen in den übrigen Fächern) erfüllt sind. Wird die Zulassung zu einem Prüfungsteil nicht gewährt, muss der Schüler eine Jahrgangsstufe zurücktreten. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 9/14

10 Schriftliche Prüfungen Die schriftlichen Prüfungen werden zu Beginn des zweiten Halbjahres der letzten Jahrgangsstufe durchgeführt. Jeder Prüfling fertigt drei Prüfungsarbeiten in den von ihm gewählten Fächern an. Die Zeitdauer für die schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt im Fach Deutsch 4 Zeitstunden im Fach Mathematik und in den Fremdsprachen 4 Zeitstunden in allen anderen Fächern 3 Zeitstunden Mündliche Prüfungen Nach Abschluss des zweiten Halbjahres der 12. Klasse finden im Verlauf einer Woche die mündlichen Reifeprüfungen statt. Jeder Schüler muss sich dabei mindestens einer mündlichen Prüfung von 20 Minuten Dauer unterziehen. Die Vorbereitungszeit dazu beträgt ebenfalls 20 Minuten. Eine zusätzliche mündliche Prüfung wird angesetzt, wenn sich das Ergebnis der schriftlichen Prüfung um vier oder noch mehr Punkte von der Durchschnittspunktzahl der Unterrichtsleistungen in den beiden Halbjahren der letzten Jahrgangsstufe unterscheidet (Divergenzprüfung). Darüber hinaus kann sich der Prüfling freiwillig zu maximal zwei Prüfungen in einem der schriftlichen Prüfungsfächer melden. Ein Rücktritt von den selbst gewählten Prüfungen ist nicht möglich. Weiterhin kann der Prüfungsleiter nach Beratung mit der Konferenz Prüfungen ansetzen. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 10/14

11 6. Gesamtqualifikation Die allgemeine Hochschulreife wird mit der Ausstellung des Reifeprüfungszeugnisses zuerkannt, wenn der Prüfling alle Mindestanforderungen in den Teilbereichen der Gesamtqualifikation erfüllt hat. Aus der Gesamtpunktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich die Durchschnittsnote für das Reifeprüfungszeugnis. Die Qualifikationsnachweise für das Reifeprüfungszeugnis gliedern sich in drei Bereiche auf. Bereich Einzubringende Leistungen Wertung Bedingungen A B C 9 Halbjahresnoten aus den ersten drei Halbjahren in den drei schriftlichen Prüfungsfächern 22 Halbjahresnoten aus den ersten vier Halbjahren 4 Halbjahresnoten aus dem letzten Halbjahr der vier Prüfungsfächer doppelt einfach einfach Minimum: 90 Punkte keine HJ-Note 0 Punkte, mind. 6 Noten mit mind. 05 Punkten Minimum: 110 Punkte keine HJ-Note mit 0 Punkten, mind. 16 HJ-Noten mit mind. 05 Punkten Minimum: 100 Punkte keine HJ-Note 0 Punkte, Punktsumme in zwei Prüfungsfächern mind. je 25 Punkte 4 Prüfungsergebnisse vierfach In der Gesamtqualifikation sind maximal 900 Punkte (Durchschnitt 1,0) erreichbar, und zwar 270 Punkte im Bereich A, 330 Punkte im Bereich B und 300 Punkte im Bereich C. Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn mindestens 300 Punkte (Durchschnitt 4,0) erzielt worden sind, und zwar in den drei Bereichen der Teilqualifikationen jeweils mindestens ein Drittel der jeweils erreichbaren Punkte. Ein Ausgleich zwischen den drei Bereichen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiterhin, dass insgesamt (also in den Bereichen A, B und C) folgende Halbjahresleistungen angerechnet werden müssen. Fach Deutsch Mathematik Fremdsprachen und Naturwissenschaften, dabei in jedem dieser beiden Fachbereiche mindestens vier Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld, dabei in Geschichte mindestens zwei Kunst oder Musik Sport Einzubringende Halbjahre alle 4 HJ alle 4 HJ mindestens 14 HJ mindestens 4 HJ mindestens 3 HJ maximal 3 HJ Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 11/14

12 Beispiel für die Gesamtqualifikation Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 12/14

13 Beispiel für ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 13/14

14 Teilnahmepflicht am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe 1. Der Oberstufenschüler (Klasse 10 bis 12) ist zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in den von ihm belegten Fächern verpflichtet. Der Lehrer vermerkt am Stundenanfang die Abwesenheit im Klassenbuch. 2. Beurlaubungen vom Unterricht können nur im Einzelfall und vorab genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig und schriftlich zu stellen. 3. Muss ein Schüler aus Krankheitsgründen vor Ende seines Unterrichtstages die Schule verlassen, meldet er sich mit einer mündlichen vorläufigen Begründung im Sekretariat ab. Kann der Schüler aus bestimmten Gründen am Unterricht des gesamten Schultages nicht teilnehmen, muss er oder ein Erziehungsberechtigter ebenfalls wenigstens mündlich das Schulsekretariat informieren. Das Sekretariat gibt diese Informationen schriftlich an den Oberstufenkoordinator weiter. 4. Unabhängig von diesen mündlichen Meldungen ist der Schüler verpflichtet, jedes Fernbleiben vom Unterricht unmittelbar nach Wiedererscheinen durch eine schriftliche Mitteilung bei allen betreffenden Fachlehren zu begründen. Bei nichtvolljährigen Schülern begründen die Erziehungsberechtigten das Fehlen. Vordrucke für solche Mitteilungen sind im Sekretariat oder auf der Homepage der DSP erhältlich. Diese schriftliche Mitteilung muss den Zeitraum des Fehlens bzw. den versäumten Unterricht sowie die Begründung für das Fehlen enthalten. Die Mitteilung ist spätestens eine Woche nach dem Wiedererscheinen dem Klassenleiter vorzulegen. Ist diese Zeitspanne verstrichen, nehmen Fachlehrer und die Klassenleiter die schriftliche Mitteilung in der Regel nicht mehr an und informieren unverzüglich den Oberstufenkoordinator. Der Klassenleiter verwahrt die Entschuldigungszettel und kontrolliert entsprechende Vermerke im Klassenbuch. 5. Eine unbegründete Verspätung (Verschlafen, ) wird wie ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht behandelt. Kürzere Verspätungen können von der Lehrkraft aufsummiert und gemeldet werden. Die Lehrkraft vermerkt jede Verspätung mit der entsprechenden Zeitangabe im Klassenbuch und entscheidet eigenverantwortlich, wann der Oberstufenkoordinator über das wiederholte Fernbleiben informiert wird (Richtwert: Gesamtsumme in einem Fach mehr als 20 Minuten). 6. Der Oberstufenkoordinator entscheidet in allen Fällen endgültig, ob Begründungen für das Fehlen anerkannt werden können oder nicht. 7. Wird eine Klausur geschrieben, muss der Schüler die entsprechende Lehrkraft in jedem Fall vor der Klausur über das Fehlen informieren, spätestens am Morgen des Klausurtages telefonisch über das Schulsekretariat. Dieses gilt auch dann, wenn der Schüler schon längere Zeit erkrankt ist und sich am Tage der Erkrankung mündlich im Schulsekretariat abgemeldet hat oder abgemeldet wurde. Ist das Fehlen durch eine Krankheit begründet, muss der schriftlichen Mitteilung für die entsprechende Begründung eine ärztliche Bescheinigung beigelegt werden. Kann das Fehlen nur unzureichend entschuldigt werden, gilt dieses als unbegründet. Die Klausur wird dann mit der Note 6 bewertet. Ist das Fehlen am Klausurtag ausreichend begründet, wird der notwendige Leistungsnachweis durch Nachschreiben erbracht. Sieht sich ein Schüler nach längerer Fehlzeit nicht in der Lage, unmittelbar nach Wiedererscheinen eine angesetzte Klausur mitzuschreiben, muss unverzüglich und vorab ein schriftlicher Antrag auf Freistellung beim Oberstufenkoordinator (Anträge dort) gestellt werden. Weiteres wird dann geregelt. 8. Nachschreibetermine für Klausuren werden durch den Fachlehrer mitgeteilt. Sie liegen in der unterrichtsfreien Zeit bzw. am Samstagvormittag. Der Schüler ist verpflichtet, den jeweiligen Termin wahrzunehmen. 9. Der Schüler ist weiterhin verpflichtet, unverzüglich nach Wiedererscheinen selbständig den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fehlen begründet oder unbegründet war. 10. Nach der Schulordnung der DSP kann ein Schüler entlassen werden, wenn er wiederholt unentschuldigt gefehlt hat oder wenn durch seine wiederholte unentschuldigte Abwesenheit keine Möglichkeit besteht, Leistungen zu bewerten. In leichteren Fällen können andere Schulstrafen ausgesprochen werden. Arbeit in der gymnasialen Oberstufe, Stand: 2015 Seite 14/14

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