Bezahlbarer Wohnraum für alle Rahmenbedingungen
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- Ursula Fleischer
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1 Bezahlbarer Wohnraum für alle Rahmenbedingungen Dr. Jürgen Busse Rechtsanwalt Direktor des Bayer. Gemeindetags a.d. Schule der Dorf-und Landentwicklung Thierhaupten, den 17.März 2016
2 Finanzpolitik Bandbreite der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in den Landkreisen (EURO je Einwohner) Quelle: Umfrage des Bayerischen Gemeindetags für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte
3 Demografische Entwicklung Die Bevölkerungsvorausberechnung vom zeigt Oberbayern plus von 6,5 % Wachstum bis 2031 Oberfranken minus 9,3 %, Unterfranken minus 6,0 %, Mittelfranken minus 1,4 %, Oberpfalz minus 3,5 %, Niederbayern minus 1,3 % und Schwaben minus 0,9 %. Dabei verzeichnen auch in den Schrumpfregionen Städte wie Nürnberg, Fürth und Regensburg einen Zuwachs. 3
4 Demografische Entwicklung Ballungsraum München 4 Münchner Merkur v
5 Bericht des Zukunftsrats Der Aufbau einer Verflechtungsmatrix auf Basis der 60 Minuten Pendeldistanz von Tür zu Tür erscheint daher als geeignet, um ländliche Räume an Leistungszentren anzuschließen, ohne Wanderungsbewegungen befürchten zu müssen. 5
6 6 Landesentwicklungsprogramm Bayern
7 Neue Kategorie: Raum mit besonderem Handlungsbedarf (26% der Landesfläche) 7 Bisher: Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll (47% der Landesfläche)
8 Landesentwicklungsprogramm Bayern Erfüllung der Grunddaseinsfunktionen muss überall gewährleistet bleiben Der umfassende Zugang zu Bildung Das vielfältige Angebot an erreichbaren qualifizierten Arbeitsplätzen Günstige Verkehrsverbindungen Eine gesicherte medizinische Grundversorgung Ausreichende Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige Schnelle DSL-Verbindungen und Erreichbare Freizeit- und Kulturangebote 8
9 Aktionsplan demografischer Wandel Initiative der Staatsregierung; hat folgende Ziele: Arbeit zu den Menschen bringen Schärfung der regionalen Wirtschaftsförderung Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiekompetenzen in den Regionen fördern Infrastruktur sichern und entwickeln Schnelles Internet für die ländlichen Räume
10 Aktionsplan demografischer Wandel Einwohnerrückgang finanziell abfedern FAG Innenentwicklung belohnen Verstärkte Unterstützung für vitale und attraktive Kommunen Bildung wohnortnah sichern Stärkung von Familien und sozialer Infrastruktur in den Kommunen Medizinische Versorgung in allen Teilräumen sichern
11 Förderprogramme der Staatsministerien Dorferneuerung Integrierte ländliche Entwicklung als umfassende Strategie der baulichen, funktionalen und sozialen Entwicklung Städtebauförderung Ort schafft Mitte Förderung der Niederlassung von Hausärzten auf dem Land Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte Förderprogramm zur Unterstützung der bayerischen Kurorte und Heilbäder Stipendium für Medizinstudierende
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20 Unterbringung von Flüchtlingen Bezahlbarer Wohnraum für alle BauGB Novellen Europarechtsanpassungsgesetz (Umweltprüfung) Erleichterung von Planungsvorhaben im Innenbereich BauGB Klimaschutznovelle Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
21 Mobilisierung von Bauland Bezahlbarer Wohnraum für alle BauGB Novellen 2014 und 2015 erleichtern nur Unterbringung von Flüchtlingen Baugebot ( 175ff.BauBG), Sanierungsrecht ( 163ff.BauGB),Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ( 165ff. BauGB) und Stadtumbaumaßnahme ( 171a-d BauGB) für Mobilisierung von Bauland stumpfe Instrumente BauNVO und BImschG regeln Trennung von Wohnen und Arbeit Kein Steuerrecht zur Baulandmobilisierung ( Politik lehnt Einführung von Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke und Steuererleichterungen bei Entnahme von Grundstücken aus Betriebsvermögen ab)
22 Unterbringung von Flüchtlingen Arten von Unterkünften für Flüchtlinge Erstaufnahmeeinrichtungen ( 44 AsylG) Gemeinschaftsunterkünfte ( 50 Abs. 23, 53 AsylG) Dezentrale Unterbringung ( 50 Abs. 2, 53 AsylG) Notunterkünfte/ fliegende Bauten (Traglufthallen oder Zelte) Unterkünfte für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber Ersatz
23 Unterbringung von Flüchtlingen Neuregelungen durch das Gesetz vom Abs. 9 BauGB Im Außenbereich sind Vorhaben, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen durch Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen zulässig,wenn sich der Standort im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang von nach 34 bzw. 30 Abs.1 BauGB bebauten Flächen befindet. 246 Abs. 10 BauGB In Gewerbegebieten können Vorhaben, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbergehrenden dienen, im Wege der Befreiung zugelassen werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind. Die Neuregelungen gelten bis zum (Die darauf gestützten Genehmigungen müssen aber nicht bis zum befristet sein).
24 Unterbringung von Flüchtlingen Neuregelungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Abs. 12 BauGB Bis kann durch eine auf längstens drei Jahre zu befristende Genehmigung 1. die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende 2. die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe-, Industrie sowie Sondergebieten nach 8 11 BauNVO im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen zugelassen werden. Die Befreiung kann auch dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden.
25 Unterbringung von Flüchtlingen Neuregelungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Abs. 14 BauGB Soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereit gestellt werden können, kann bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Vorschriften des BauGB oder der BauNVO im erforderlichen Umfang abgewichen werden. Zuständig ist die höhere Verwaltungsbehörde, die Gemeinde ist anzuhören. Die Vorschrift gilt bis Es handelt sich um die an 37 BauGB angelehnte umfassende Abweichungsnorm vom Bauplanungsrecht. Bei der Anwendung sind im Gemeindegebiet Standortalternativen zu prüfen.
26 Baurecht /Anmietung von Unterkünften Baurecht gestattet Umnutzung von Gebäuden und greift in Planungshoheit der Gemeinden ein Bauherren bauen nur dann, wenn entsprechender Mietvertrag mit Staat abgeschlossen werden kann. Daher entscheidet Staat mit Mietverträgen über städtebauliche Auswirkungen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften (z.b. Umnutzung von Beherbergungsbetrieben in Fremdenverkehrsgemeinden)
27 Baurecht /Anmietung von Unterkünften Bauvorhaben für die Flüchtlingsunterbringung muss genehmigt werden, auch wenn Gemeinde ihre Quote erfüllt hat. Gemeinde, die mehr Unterkunftsmöglichkeiten schafft, als nach Quote erforderlich, hat die Folgen zu tragen. Die Folgen bestehen darin, dass Flüchtlinge nach Anerkennung als Obdachlose gelten und dann die Standortgemeinde für Wohnraumbeschaffung zuständig ist.
28 Strategien für die Stadtentwicklung 28
29 Strategien für die Stadtentwicklung 29
30 Die Grundanliegen der neuen Bürgerkultur Individualität Die Bürger wollen Entscheidungen nicht als Gewaltunterworfene und als anonyme Angehörige von Interessengruppen gegenüberstehen, sondern als Individuen erkannt und einbezogen werden. Partizipation Die Bürger wollen nicht passive Zuschauer von durch Dritte bestimmten Entscheidungsprozessen sein, sondern diese aktiv mitgestalten. Transparenz Die Bürger wollen Entscheidungen nicht vorgesetzt erhalten, sondern zumindest die Beweggründe verstehen. Dr. Jürgen Busse 30
31 Bürgerbeteiligung Prinzip der repräsentativen Demokratie auch in der Gemeinde Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich alle sechs Jahre durch Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrats Bei Bauleitplänen öffentliche Auslegung nach 3 BauGB In Bayern zusätzlich: Art. 18a GO (Bürgerentscheid) Ist das genug? Informelle Beteiligungsformen Leitbildentwicklung Lenkungsgruppe und Arbeitskreise Aber: freiwillig
32 Spielregeln für die Bürger Es gibt keine Denkverbote, alle Beteiligten dürfen zunächst ohne Scheuklappen ihre Ideen und Wünsche einbringen. Aber: Auch bei ganzheitlichen Planungsprozessen bleibt der Stadtrat autonomes, einzig demokratisch legitimiertes Entscheidungsorgan. Er ist in alle Prozesse zu integrieren und umfassend zu informieren. Er hat die Letztentscheidung; er entscheidet, ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung stattfindet. Das muss auch den Bürgerinnen und Bürgern immer bewusst sein. Dort wo juristische Grenzen existieren, kann auch der Bürgerwille das Recht nicht brechen. Bürgerbeteiligung ist kein Wunschkonzert. Auch die Bürgerinnen und Bürger müssen akzeptieren, dass ein Vorschlag im Einzelfall aus rechtlichen oder politischen Gründen nicht umgesetzt werden kann.
33 Spielregeln für den Stadtrat Die Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger müssen stets ernst genommen werden. Es gibt keine apodiktischen Vorentscheidungen unter dem Motto: Das haben wir noch nie so gemacht. Der Stadtrat bleibt das Entscheidungsorgan. Er darf sich nicht hinter den Beschlüssen von Arbeitsgruppen verstecken. Er bleibt in der demokratischen Gesamtverantwortung und muss eine eigenständige und selbstverantwortliche Entscheidung treffen. Unabdingbar ist eine ständige und intensive Information aller Gemeindebürger (Presse, Umfragen, Ausstellungen, Broschüren, Podiumsdiskussionen) über die Entscheidungen und vor allem über die Begründung hierzu. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die nicht aktiv mitarbeiten, müssen erreicht werden.
34 Spielregeln für die Verwaltung Die Bürgerinnen und Bürger sind längst keine Gewaltunterworfenen mehr, sondern aktive Partner bei der Suche nach optimalen Lösungen. Die erste Reaktion auf eine Idee ist nicht, Gründe zu suchen, warum sie nicht umgesetzt werden kann, sondern Wege zu finden, wie sie umgesetzt werden könnte. Auch die Verwaltung darf sich kreativ in die Entscheidungsfindung einbringen und eigene Vorschläge anbieten. Auch die Verwaltung muss aber das demokratische Mandat des Stadtrats akzeptieren.
35 Leitbild einer Gemeinde Mobilität familienfreundliche Gemeinde Wohnen Tourismus Leitbild einer Gemeinde Soziale Gemeinde Natur und Umwelt Wirtschaftsstandort Kulturgemeinde Bildungsstandort Dienstleistungsunternehmen Gemeinde Dr. Jürgen Busse 35
36 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit 36
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