Staatliche Lehrerfortbildung des Freistaates Sachsen

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1 Grundsätze und Rahmenbedingungen der Fortbildnertätigkeit im Rahmen schulinterner Lehrerfortbildung zu Schwerpunktthemen der begleiteten Lehrplaneinführung Geltungsbereich Vergütung/ Anrechnung Umfang der Fortbildungsleistungen Vereinbarung zwischen Fortbildner und Schule Die hier dargestellten Grundsätze und Rahmenbedingungen sind Vereinbarungen zwischen der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung (SALF) mit den Fortbildungsreferaten der Regionalschulämter (in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut). Sie dienen als Arbeitsgrundlage für den Fortbildnereinsatz und werden den Fortbildnern und Schulleitern zur Information in die Hand gegeben. Die Grundsätze und Rahmenbedingungen gelten für alle Fortbildungsleistungen, die im Rahmen der schulinternen Fortbildungsveranstaltungen von Fortbildnern zu folgenden Themen durchgeführt werden Leistungsermittlung und Leistungsbewertung Diagnostik/Individuelle Förderung Lernen lernen Fächerverbindender Unterricht Die Anwendung der Vereinbarungen auf andere Fortbildungsschwerpunkte ist möglich, bedarf jedoch der gesonderten Vereinbarung. Die Fortbildner werden im Auftrag des Regionalschulamtes tätig. Für die Fortbildungsleistung ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Vergütung bzw. deputatsbezogene Anrechnung von Vortragstätigkeit im Rahmen der Fortbildung für Lehrer, Schulleiter und Mitarbeiter der Schulaufsicht (VwV Vergütung/Anrechnung von Vortragstätigkeit) entweder eine Vergütung durch Honorarzahlung oder die Vergabe von Anrechnungsstunden vorgesehen. Über die Vergütung bzw. Anrechnung entscheidet die personalführende Stelle des Regionalschulamtes in Abstimmung mit dem Fortbildner. Unter einer Schulbegleitung im Sinne dieses Papiers ist die vereinbarungsgebundene Zusammenarbeit eines Fortbildners mit einer einzelnen Schule zu verstehen, in deren Kontext durch den Fortbildner schulinterne Fortbildungsleistungen erbracht werden. Für jede Schulbegleitung werden Fortbildungsleistungen im zeitlichen Umfang von i.d.r. 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von 6 Monaten vorgesehen, die insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Es ist in Absprache zwischen Schule und Fortbildner möglich, diese zeitliche Rahmenvorgabe auf max. 4 Veranstaltungen zu verteilen. Dies ist im Begleitungskonzept (siehe Anlage A) zu begründen und in der Vereinbarung (Anlage B) zu dokumentieren. Das gilt auch für den Einsatz von Fortbildnerteams. 1 Grundlage jeder Zusammenarbeit zwischen Schule und Fortbildner ist eine Vereinbarung über die Durchführung schulinterner Fortbildung im Rahmen der begleiteten Lehrplaneinführung (Schulbegleitung) (Anlage B) sowie ein diesem beizufügendes Begleitungskonzept Das Begleitungskonzept wird individuell auf die Bedürfnisse der Schule abgestimmt. Die Vereinbarung zur Begleitung zwischen Schule und Fortbildner trägt den Charakter einer Arbeitsvereinbarung. Über den Grad der Erfüllung der Vereinbarung gibt ein Kursbericht Auskunft (Anlage C). Der Kursbericht wird durch den Fortbildner auf Grund der Evaluationsergebnisse erstellt. Durch den Kursbericht wird der Erfolg der Schulbegleitung transparent. Er wird als Bestandteil der Kursabrechnung des Fortbildners an das Regionalschulamt (Fachreferat, Kopie an Fortbildungsreferat) übergeben. 1 Bei Fortbildnerteams werden ausschließlich die Phasen aktiver Dozententätigkeit honoriert, die im Rahmen der Abrechnung dokumentiert sind

2 Organisation Teilnehmerbescheinigungen Materielle Rahmenbedingungen Nachhaltigkeit Dokumente Jede Schulbegleitung wird im Vorfeld der Vereinbarungsunterzeichnung zuerst mit dem Fachreferat des jeweiligen Regionalschulamtes und danach mit dem Fortbildungsreferat 2 des jeweiligen Regionalschulamtes abgestimmt. Das Fortbildungsreferat vergibt für die jeweilige Schulbegleitung eine Veranstaltungsnummer und trägt die Maßnahme damit in die Seminarmanagement- Software Sophisto ein. Dabei werden Thema, Fortbildner, Veranstaltungsort sowie Teilnehmerzahl erfasst. Eine Eingabe von Ausschreibungstexten, Veröffentlichungen im Netz sowie Teilnehmerbuchungen erfolgen nicht. Durch das Fortbildungsreferat werden, nachdem es durch den Fortbildner von der Durchführung der Schulbegleitung in Kenntnis gesetzt wurde, Teilnahmebescheinigungen übergeben, die nicht personalisiert sind. Die Teilnahmebescheinigungen werden für die Gesamtmaßnahme erstellt (auf der Grundlage der Vereinbarung) und durch Schulleiter und Fortbildner unterzeichnet. Die für die schulinternen Fortbildungsveranstaltungen erforderlichen Rahmenbedingungen sind durch die jeweilige Schule zu schaffen. Welche Rahmenbedingungen jeweils im konkreten Fall verfügbar gemacht werden können, ist vom Fortbildner mit dem Schulleiter der betreffenden Schule zu vereinbaren. Das Fortbildungsreferat stellt Fortbildungsmaterial (z.b. Moderationsmaterial) zur Verfügung. Dies bedarf der individuellen Absprache zwischen Fortbildner und Fortbildungsreferat, z.b. im Kontext der Unterzeichnung des Honorarvertrages. Zur Sicherung der Qualität der Fortbildungen werden für die Fortbildner pro Jahr eine Eintages- und eine Mehrtagesfortbildungsveranstaltung an der SALF durchgeführt. Diese sollen den Fortbildnern die Möglichkeit geben, in den durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen aufgetretene Fragen und Probleme zu bearbeiten. Die SALF stellt folgende Dokumente als Vorlagen zur Verfügung: Prozessbeschreibung Prozess der Schulbegleitung (Anlage A) Vorlage Vereinbarung über die Durchführung schulinterner Fortbildung im Rahmen der begleiteten Lehrplaneinführung (Schulbegleitung) (Anlage B) Vorlage Kursbericht zur schulinternen Fortbildung im Rahmen der begleiteten Lehrplaneinführung (Schulbegleitung) (Anlage C) Die Formulare Honorarvertrag und Teilnahmebescheinigung werden durch das jeweilige Regionalschulamt zur Verfügung gestellt. 2 Sofern der Fortbildner Honorar erhält, erfolgt dies im Kontext der Unterzeichnung des Honorarvertrages. Wird die Fortbildnertätigkeit durch Anrechnungsstunden vergütet, erhält das Fortbildungsreferat durch den Fortbildner in geeigneter Weise (Post oder Fax) eine Kopie des Vereinbarungsdokumentes

3 Anlage A Prozessbeschreibung Schulbegleitung Kontakt Erstkontakt Analyse Konzept Abstimmung Vereinbarung Durchführung Evaluation und Bericht Abrechnung Varianten zum Herstellen eines Kontaktes zum Fortbildner: 1. Die Schule wendet sich an das Fachreferat im für die Schule zuständigen Regionalschulamt. Der Fortbildner wird durch das Fachreferat beauftragt, Kontakt mit der Schule aufzunehmen. 2. Der Fortbildner wird durch die Schule direkt um Kontaktaufnahme ersucht. In der Regel telefonische Kontaktaufnahme mit Terminvereinbarung Kontakt zur Analyse der Ausgangssituation der Schule, z.b. In welcher Phase der Schulentwicklung befindet sich die Schule (evtl. Bezug zur Fortbildungskonzeption)? Wie ist der Arbeitsstand in Bezug auf das Thema? Was sind die Voraussetzungen der potenziellen Teilnehmer? Was sind die Erwartungen und Ziele der Schulleitung? Erstellen des Konzepts zur Begleitung der Schule durch den Fortbildner. Das Begleitungskonzept ist ein pädagogisches Konzept, das die grundlegenden Aspekte der Zusammenarbeit enthält und als inhaltliche Grundlage dieser dient. Es hat i.d.r. einen Umfang von maximal einer A4- Seite und enthält folgende Bestandteile: Analyse (z.b. Ausgangssituation und Arbeitsschwerpunkte der Schule, bisherige Aktivitäten) Ziele der Begleitung Maßnahmeplanung (z.b. Inhalte und Struktur der Einzelveranstaltungen, Ressourcenplanung) Evaluation (z.b. Art der Evaluation, vorgesehene Instrumente, Auswertung und Rückmeldung) 1. Abstimmung des Konzeptes mit der betreffenden Schule (i.d.r. per Mail und telefonisch mit der Schulleitung, ggf. direkt mit dem Kollegium) 2. Abstimmung der Schulbegleitung mit dem Fachreferat des Regionalschulamtes (falls der Kontaktauftrag vom Fachreferat kommt, ist hier lediglich Information erforderlich). 3. Abstimmung des Schulbegleitung mit dem Fortbildungsreferat des Regionalschulamtes 1. Abschließen der Vereinbarung zwischen Schule und Fortbildner auf der Grundlage des Konzeptes (im Sinne einer Arbeitsvereinbarung) 2. Abschließen des Honorarvertrages zwischen Fortbildungsreferat und Fortbildner in Bezug auf die Vereinbarung 1. Erbringung der Fortbildungsleistung 1. Evaluation der Zielerreichung entsprechend dem Konzept 2. Anfertigen eines Kursberichtes (in Abstimmung mit der Schule) 1. Einreichen des Kursberichtes an das Fachreferat (parallel dazu Übergabe an Fortbildungsreferat) 2. Honorar- und Reisekostenzahlung, bei Gewährung von Anrechnungsstunden nur Reisekostenerstattung 1 Sofern der Fortbildner Anrechnungsstunden erhält, entfällt das Abschließen des Honorarvertrages.

4 Staatliche Lehrerfortbildung des Freistaats Sachsen Anlage B Vereinbarung über die Durchführung schulinterner Fortbildung im Rahmen der begleiteten Lehrplaneinführung (Schulbegleitung) Thema: Partner der Vereinbarung Schule Name: Anschrift: Fortbildner Name: Anschrift der Dienststelle: Tel.: Tel.: Ziele: Umfang: Zeitraum: Ansprechpartner: (Schule) Anzahl der Teilnehmer ca: Sonstige Vereinbarungen: Ort, Datum Unterschriften Schule: Fortbildner: Die Ablaufplanungen der Einzelveranstaltungen werden als Anlage beigefügt.

5 Staatliche Lehrerfortbildung im Freistaat Sachsen Anlage C Kursbericht zur schulinternen Fortbildung im Rahmen der begleiteten Lehrplaneinführung (Schulbegleitung) Kursnummer 1 : Thema: Fortbildner: Schule: Termin: Ziele der Veranstaltung (laut Vereinbarung): Wurde die Zielstellung im Verlauf der Veranstaltung verändert? Falls ja, in welcher Weise und warum? Mit welcher/welchen Methode/n wurde die Zielerreichung evaluiert? Mit welchem Ergebnis (qualitativ/quantitativ) wurde die Evaluation durchgeführt? 2 Welche zusätzlichen Informationen, Fragen oder Probleme sind bekannt geworden? Datum, Unterschrift (Fortbildner) 1 Bei Bedarf 2 Eine geeignete Dokumentation (z.b. Zusammenfassung, Fotoprotokoll ) ist beizufügen.

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