2. Inhalt und Organisation der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Inhalt und Organisation der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte"

Transkript

1 Staatliche Fortbildung von Lehrkräften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom Bezug: a) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom (GVBl. LSA S. 42) b) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1993 S. 19), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 488) c) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1994 S.51), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.288) d) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.170), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1998 S.45) e) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2002 S.59) f) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2002 S.65) 1. Allgemeines 1.1 Die Herausforderungen an den Lehrerberuf sind hochkomplex. Bei der Bewältigung des Schulalltags mit seinen Aufgaben wie Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Fördern und Beraten sind die Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich vielfältigen Anforderungen und Erwartungen ausgesetzt. Die Einflüsse des gesellschaftlichen Wandels auf die Arbeits-, Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler führen ständig zu neuen Herausforderungen in der Bildungs- und Erziehungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Schulgesetz im Land Sachsen-Anhalt die Lehrerinnen und Lehrer zur Fortbildung und ständigen Aktualisierung ihrer Unterrichtsbefähigung. 1.2 Die Fortbildung trägt wesentlich dazu bei, die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern. Sie thematisiert insbesondere die Ebene des Handelns im Klassenzimmer und berücksichtigt dabei sowohl neue Ergebnisse der Unterrichtsforschung als auch grundlegende bildungspolitische Zielstellungen und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie landesspezifische Vorhaben. Darüber hinaus trägt die Fortbildung zur Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer bei, bereitet auf neue schulische Aufgaben vor, bietet Qualifizierungsprogramme für Funktionsträger an und unterstützt auf diese Weise die Personal- und Organisationsentwicklung an der Schule. 2. Inhalt und Organisation der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte 2.1 Die staatliche Fortbildung für Lehrkräfte umfasst alle Fortbildungen, die durch das Kultusministerium, die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes, das Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt (LISA) in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und staatlichen Seminaren sowie durch die öffentlichen Schulen geplant und durchgeführt werden. 2.2 Veranstaltungen weiterer Träger der Fortbildung können, soweit diese im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (als Ergänzungs- oder Ersatzangebot) als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend anerkannt wurden, gemäß Bezugserlass zu Buchstabe e in die staatliche Fortbildung einbezogen werden. 2.3 Das Kultusministerium ist für die Ziele und Inhalte der staatlichen Fortbildung verantwortlich. Es legt die für jeweils zwei Schuljahre gültigen Fortbildungsschwerpunk

2 te fest und evaluiert die Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem LISA und der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes. 2.4 Die Fortbildung ist Teil der Personalentwicklung innerhalb der einzelnen Schulen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Schulen verschiedene Kompetenzen benötigt werden, um die Vielzahl der Aufgaben bewältigen zu können. An jeder Schule ist ein Fortbildungsplan aufzustellen, der neben der jährlichen Planung auch die mittelfristige Gesamtplanung der Fortbildungsmaßnahmen umfasst. Der Fortbildungsbedarf ist der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zur Kenntnis zu geben. Auf der Basis des Fortbildungsplanes legt die Schulleiterin oder der Schulleiter einvernehmlich mit jeder Lehrkraft die individuellen Schwerpunkte und Maßnahmen der Fortbildung schuljahresweise fest. Die Wahrnehmung der festgelegten Fortbildungsangebote durch die Lehrkräfte ist von den Schulleitungen zu überprüfen. Für ausgewählte Veranstaltungen mit besonderer schulfachlicher Bedeutung kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für festgelegte Teilnehmerkreise o- der für alle Lehrkräfte verpflichtend geregelt werden. Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sowie Fachbetreuerinnen und Fachbetreuern kann in Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung gewährt werden. Dies gilt auch für die übrigen Lehrkräfte mit der Maßgabe, dass notwendige Unterrichtsbefreiungen auf höchstens 3 Tage im Schuljahr zu begrenzen sind. 2.5 Für besondere Belastungen im Rahmen der Fortbildung können Stunden aus dem Schulkontingent ( 10 ArbZVO-Lehr) in Anspruch genommen werden. 2.6 Formen der staatlichen Fortbildung sind die landesweite, die regionale und die schulinterne Fortbildung sowie die persönliche Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung. Für die Beteiligung der Personalvertretung gilt 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG LSA Landesweite Fortbildung Die landesweite Fortbildung dient grundsätzlich der weiteren Professionalisierung der Multiplikatoren (u. a. Fachmoderatorinnen und -moderatoren, Fachbetreuerinnen und -betreuer, Mitglieder von Fachgruppen), der Fortbildung der weiteren Funktionsträger sowie der Lehrkräfte in speziellen Fächern oder Fachrichtungen der berufsbildenden Schulen oder Sonderschulen. Darüber hinaus trägt sie zur Qualifizierung von Referenten für Schwerpunkte der regionalen und schulinternen Fortbildung bei. Unter der Voraussetzung, dass die geplanten Teilnehmerkapazitäten nicht überschritten werden, kann weiteren Lehrkräften die Möglichkeit geboten werden, ihre pädagogische, psychologische und fachliche Qualifikation sowie ihre fächerübergreifenden Kompetenzen durch Teilnahme an Veranstaltungen der landesweiten Fortbildung zu vertiefen und zu erweitern Die landesweite Fortbildung wird im Auftrag des Kultusministeriums u.a. in Zusammenarbeit mit der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes einschließlich der Staatlichen Seminare für Lehrämter und den Hochschulen des Landes vom LISA geplant und durchgeführt Das Angebot für die landesweite Fortbildung wird schuljahresweise veröffentlicht Das LISA evaluiert die landesweite Fortbildung. Ausgehend von den Evaluationsergebnissen sind Ziele, Inhalte und Organisationsformen der Fortbildung weiter zu entwickeln

3 2.6.2 Regionale Fortbildung Im Zentrum der regionalen Fortbildung steht die Erweiterung des fachlichen und didaktisch-methodischen Wissens und Könnens der Lehrkräfte. Durch kollegialen Erfahrungsaustausch soll der unmittelbare Einfluss auf die Qualität des Unterrichts an den Schulen gefördert werden. Das Fortbildungsangebot ist bedarfs- sowie adressatenorientiert zu gestalten und hat sich an vorgegebenen schulfachlichen Schwerpunkten zu orientieren. Die Veranstaltungen finden insbesondere in den Schulen und in regionalen Fortbildungsstützpunkten statt. Die regionalen Fortbildungen werden von den Referentinnen und Referenten der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes, von den Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuern durchgeführt Die Planung, Organisation und Durchführung der regionalen Fortbildung liegt in der Verantwortung der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LISA und weiteren Bildungsträgern. Das LISA unterstützt die regionale Fortbildung durch die Vorbereitung von Referenten und die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zu schulfachlichen Aufgabenstellungen Die Organisationsformen der regionalen Fortbildung sind Einzelveranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen oder Intervallseminare mit festen Teilnehmergruppen. Die Veranstaltungen sind weitestgehend in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen Die Veröffentlichung des Fortbildungsangebotes erfolgt schuljahresweise in regionalen Programmen der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes Die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes evaluiert die regionale Fortbildung und ermittelt in Abstimmung mit dem Kultusministerium die Fortbildungsschwerpunkte für das folgende Schuljahr Schulinterne Lehrerfortbildung Inhaltliche Schwerpunkte der schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF) bilden fachdidaktische und methodische Themenstellungen in den Fachkonferenzen sowie fachübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule. Die SCHILF nimmt u.a. über Erfahrungsberichte der Lehrkräfte, Reflexion eigener Unterrichtserfahrungen und gegenseitiger Unterrichtsbesuche unmittelbaren Bezug auf den Unterricht an der jeweiligen Schule. Das Ziel schulinterner Fortbildung besteht vorrangig in der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der SCHILF liegt in der Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Leiter der Fachkonferenzen. Die SCHILF ist wesentlicher Bestandteil des Fortbildungsplanes der Schule und verpflichtend für festgelegte Teilnehmerkreise oder für alle Lehrkräfte Schulinterne Lehrerfortbildungen werden als themengebundene (nach Vorgaben des Kultusministeriums oder auf Veranlassung der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes) und als themenoffene Veranstaltungen geplant und durchgeführt Die inhaltlichen Schwerpunkte für die themengebundenen SCHILF werden vom Kultusministerium für einen Zeitraum von drei Schuljahren vorgegeben und als Bekanntmachung im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. In Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt können Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuer sowie Referentinnen und Referenten der Schulab

4 teilung des Landesverwaltungsamtes als Referenten in die SCHILF einbezogen werden. Das LISA unterstützt die schulinterne Fortbildung durch Vorbereitung von Referenten und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien nach Bedarf Die themengebundene SCHILF wird einmal im Schuljahr möglichst mit einer benachbarten Schule der gleichen Schulform durchgeführt und ist für alle Lehrkräfte verbindlich. Sie ist innerhalb eines Schuljahres im Umfang einer ein- bis zweitägigen Veranstaltung in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen Themenoffene SCHILF-Veranstaltungen finden grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. Zu den Teilnehmenden der themenoffenen SCHILF können das ganze Kollegium einer Schule oder Teile von Kollegien (z. B. Lehrkräfte der Fachkonferenzen) gehören. In Abhängigkeit vom Thema können in Kooperation mit benachbarten Schulen SCHILF-Veranstaltungen durchgeführt und Schüler- und Elternvertreter sowie Vertreter der Öffentlichkeit einbezogen werden Die Schulleitung teilt der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes bezüglich der Themenplanung der SCHILF für festgelegte Teilnehmerkreise oder für alle Lehrkräfte folgende Angaben mit: - Schule, - Themen mit Angabe von Zeit, Veranstaltungsort, Teilnehmerkreis, Leiterin oder Leiter der Veranstaltung, Referentinnen oder Referenten, zu erwartende Kosten für auswärtige Referententätigkeit Nach Abschluss der SCHILF leitet die Schulleiterin oder der Schulleiter bis spätestens Schuljahresende einen Erfahrungsbericht der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu. Die schulinterne Fortbildung ist durch die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu evaluieren Die Tätigkeit von Referentinnen und Referenten der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung wird gemäß Bezugserlass zu Buchstabe f vergütet Persönliche Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung Durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung zu fachlichen, didaktischen und methodischen Fragestellungen soll der besuchte Unterricht kritisch reflektiert und bei guten Unterrichtserfahrungen für den eigenen Unterricht genutzt werden. Die Schwerpunkte der persönlichen Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung können sich aus der landesweiten, regionalen oder schulinternen Fortbildung sowie aus dem individuellen Fortbildungsbedarf der beteiligten Lehrkräfte, der im Benehmen zwischen der Lehrkraft und der Schulleitung festgestellt wird, ergeben. Die Schwerpunkte und die jeweiligen Teilnehmerkreise für die Durchführung der Unterrichtsbesuche werden schuljahresweise von den Lehrkräften der Fachkonferenzen in Abstimmung mit der Schulleitung festgelegt. Die Unterrichtsbesuche sind durch die Teilnehmer nachzubereiten und werden im Rahmen einer Dienstberatung in geeigneter Weise ausgewertet Jede Lehrkraft besucht im Verlauf eines Schuljahres i.d.r. mindestens zwei Unterrichtsstunden anderer Lehrkräfte des jeweiligen Teilnehmerkreises und öffnet eigenen Unterricht. Die Unterrichtsbesuche sind so zu planen, dass kein Unterricht ausfällt. Sofern Unterrichtsausfall aus objektiven Gründen unvermeidbar ist, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über Ausnahmen. Unterrichtsbesuche sollten vorrangig in den Fächern erfolgen, in denen die besuchende Lehrkraft selbst - 4 -

5 unterrichtet. Zu fachübergreifenden Fragestellungen sind auch Unterrichtsbesuche in anderen Unterrichtsfächern oder in benachbarten Schulen möglich Die Schulen werden durch das LISA, Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuer auf die Einführung der neuen Fortbildungsebene vorbereitet. Außerdem erhalten sie vom LISA ein Arbeitsmaterial mit Hinweisen zur Durchführung und kollegialen Nachbereitung von Unterrichtsbesuchen. 3. Teilnahme an landesweiten und regionalen staatlichen Fortbildungen 3.1 Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde (Kultusministerium, Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes). Dazu sind Anträge (Anlage 1) auf dem Dienstweg entsprechend der Ausschreibung an die zuständige Schulbehörde zu richten. 3.2 Über die Grundsätze der Zulassung zu einer Fortbildungsveranstaltung mit begrenzter Anzahl von Teilnehmenden entscheidet die zuständige Schulbehörde unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung. Die Entscheidung wird den Antragstellenden auf dem Dienstweg mitgeteilt. Gleichzeitig werden den Veranstaltenden durch die Schulbehörde die Teilnehmenden benannt. 3.3 Zur Teilnahme an staatlichen Fortbildungsveranstaltungen können auch Lehrkräfte, die an anerkannten Ersatzschulen (gemäß 17 Schulgesetz) tätig sind, zugelassen werden. 3.4 Die Zulassung zu einer Fortbildung verpflichtet zur Teilnahme über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung. Die gilt insbesondere auch für Intervallseminare und Veranstaltungsreihen. 3.5 Die Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung wird bescheinigt. Die Bescheinigung (Anlage 2) wird zu den Personalakten in der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes genommen. 3.6 Landesweite Fortbildungsveranstaltungen sollen in der Regel für mindestens 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und regionale Fortbildungen für mindestens 12 Teilnehmende ausgeschrieben werden. 3.7 Eine Fortbildungsveranstaltung findet nicht statt, wenn die in Nr. 3.6 genannten Mindestteilnehmerzahlen um 25 v. H. oder mehr unterschritten werden. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. 4. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Dieser Erlass tritt am in Kraft und nach fünf Jahren außer Kraft. Die Bezugs-RdErl. b, c, und d treten am außer Kraft

6 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Schulstempel:... Anschrift:... An das LvwA Halle /NS Magdeburg /NS Dessau /NS Gardelegen Antrag auf Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte Schuljahr / hier: Veranstaltungen ohne Unterrichtsbefreiung Mit meiner Unterschrift melde ich mich zu folgender Fortbildungsveranstaltung an. Reg. Nr. und Thema (Kurzform) Datum der Veranstaltung Name, Vorname Unterschrift des Antragstellenden Zustimmung der Schulleiterin/ des Schulleiters Bemerkungen Schulleiterin/Schulleiter LVwA Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift - 6 -

7 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Reg. Nr. Datum der Name, Vorname Unterschrift d. Bemerkungen Veranstaltung Antragst. Schulleiterin/Schulleiter LVwA Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift - 7 -

8 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Bestätigung der Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Land Sachsen-Anhalt Frau/Herr: Schule: - LVwA Halle / NS MD / NS De / NS GDL Veranst.-Nr. Thema Datum Dauer (Stunden) Unterschrift des Kursleiters Das Original dieser Bestätigung kann der Teilnehmende zu seiner Personalakte geben

Bek. des MK vom

Bek. des MK vom Reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung Bek. des MK vom 22. 3. 2007-22-03500

Mehr

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 10. 4. 2002 (SVBl. LSA S. 168) 1. Allgemeine Hinweise In den Kreisarbeitsgemeinschaften

Mehr

Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.1995 (SVBl. LSA S. 427), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 26.2.2001

Mehr

Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung. RdErl. des MK vom 1.2.

Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung. RdErl. des MK vom 1.2. Betriebspraktika für Lehrkräfte öffentlicher Schulen als Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung RdErl. des MK vom 1.2. 2011-22/31-84201 Bezug: a) RdErl. des MK vom 17.5.2004 (SVBl. LSA S. 117), wieder

Mehr

Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt

Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 26. Mai 2005-13.84010 Bezug: RdErl. des MK vom 4. November

Mehr

Fortbildungskonzept. Grundschule Marklohe

Fortbildungskonzept. Grundschule Marklohe Fortbildungskonzept Grundschule Marklohe Schuljahr 2011/2012 1. Fortbildungskonzept 1.1 Bedeutung von Fortbildung 1.2 Ermittlung des Fortbildungsbedarfs Anhang I: Fragebogen zur Bedarfsermittlung Anhang

Mehr

Fortbildungskonzept der Katholischen Schule St. Hedwig. Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept der Katholischen Schule St. Hedwig. Fortbildungskonzept Fortbildungskonzept 1. Einführung Schule muss sich täglich neuen Herausforderungen stellen. Stärker als andere Institutionen ist Schule eine auf Personen bezogene und von ihnen getragene Organisation,

Mehr

Konzept der Lehrerfortbildung am. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Neunkirchen

Konzept der Lehrerfortbildung am. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Neunkirchen Konzept der Lehrerfortbildung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Neunkirchen 1. Vorbemerkung... 2 2. Allgemeine Rahmenbedingungen... 2 2.1 Landesbeamtengesetz... 2 2.2 Schulgesetz... 2 2.3 Allgemeine Dienstordnung...

Mehr

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Fortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule

Fortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule der Ellef-Ringnes-Grundschule Berlin, August 2015 Einleitung Durch unsere sich rasant ändernde Gesellschaft ist Schule ein Ort, wo sich das schulische Leben ständig verändert. Immer wieder gibt es neue

Mehr

Fortbildungskonzept der Ernst-Reinstorf-Oberschule

Fortbildungskonzept der Ernst-Reinstorf-Oberschule Vorwort Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen,

Mehr

Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen- Anhalt (223113)

Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen- Anhalt (223113) Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Aufnahme in die Grundschule

Aufnahme in die Grundschule Aufnahme in die Grundschule RdErl. des MK vom 26. 01. 2004-31.2-83100/1-1 (SVBl. LSA S. 33)einschließlich 1. Änderung RdErl. des MK vom 3. 5. 2005 32.2-83100/1-1 (SVBl. LSA S. 241) sowie 2. Änderung RdErl.

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr

Das Fortbildungskonzept des Rhein-Gymnasiums

Das Fortbildungskonzept des Rhein-Gymnasiums Das Fortbildungskonzept des Rhein-Gymnasiums -2-1. Einleitung Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Schule eine bedeutende Rolle zu. Sie dient der Erweiterung

Mehr

Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017. Bek. des MB vom 1.12.

Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017. Bek. des MB vom 1.12. Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017 Bek. des MB vom 1.12.2016 31-84300 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.2006 (SVBl. LSA 2007 S. 4), zuletzt

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Inhaltsübersicht: 1.Rahmenbedingungen der Lehrerfortbildung

Inhaltsübersicht: 1.Rahmenbedingungen der Lehrerfortbildung Stand Februar 2009 Die Fortbildung soll der individuellen, pädagogischen, didaktischen und methodischen Qualifizierung aller Mitarbeiter der Schulgemeinschaft dienen. Qualitätsentwicklung und somit die

Mehr

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz... 6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...

Mehr

Inhalte: 1. Grundsätzliches. 2. Schritte und Leitfragen. 3. Individuelle Fortbildungen. 4. Fortbildungsbudget. 5. Evaluation

Inhalte: 1. Grundsätzliches. 2. Schritte und Leitfragen. 3. Individuelle Fortbildungen. 4. Fortbildungsbudget. 5. Evaluation Friedrich Fröbel Schule Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache Freude am Lernen Frieden im Miteinander Stärken fürs Leben Fortbildungskonzept Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.03.2011

Mehr

Fortbildungskonzept der Sekundarschule Ennepetal

Fortbildungskonzept der Sekundarschule Ennepetal Fortbildungskonzept der Sekundarschule Ennepetal 1. Rahmenbedingungen der Lehrerfortbildung Die staatliche Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen wird seit 2004 aus dem Schulgesetz sowie den entsprechenden

Mehr

a) RdErl. d. MK Ferienordnung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 v. b) RdErl. d. MI Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und

a) RdErl. d. MK Ferienordnung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 v. b) RdErl. d. MI Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und Unterrichtsorganisation RdErl. d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 VORIS 22410 Bezug: a) RdErl. d. MK Ferienordnung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 v. 21.4.2009-33-82011 (SVBl. 2009, S. 137) - VORIS

Mehr

Landesverwaltungsamt - Abteilung Schule Ziele und Aufgaben des Referats Evaluation, Schulinspektion

Landesverwaltungsamt - Abteilung Schule Ziele und Aufgaben des Referats Evaluation, Schulinspektion Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Qualifizierungskonzept der Grundschule Scharnebeck

Qualifizierungskonzept der Grundschule Scharnebeck Qualifizierungskonzept der Grundschule Scharnebeck Gemeinsam Kinder stark zu machen setzt die professionelle Arbeit des Kollegiums voraus. Bereits im Leitbild der Grundschule Scharnebeck ist unter Punkt

Mehr

Umgang mit Schulverweigerung. RdErl. des MK vom

Umgang mit Schulverweigerung. RdErl. des MK vom Umgang mit Schulverweigerung RdErl. des MK vom 14.01.2015 24-83107 Bezug: a) RdErl. des MK vom 17.2.2005 (SVBl. LSA S. 63), geändert durch RdErl. vom 19.5.2010 (SVBl. LSA S.162) b) 5 der Verordnung über

Mehr

Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom

Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

05_08_2005 VVRP-VVRP000000187

05_08_2005 VVRP-VVRP000000187 Seite 1 von 5 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Aktenzeichen: 946 C-Tgb.Nr. 351/05 Erlassdatum: 05.08.2005 Fassung vom: 05.08.2005

Mehr

RdErl. des MK vom 17.8.2015 24-81005

RdErl. des MK vom 17.8.2015 24-81005 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Berufswahlvorbereitung an den Sekundar- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt

Berufswahlvorbereitung an den Sekundar- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt Berufswahlvorbereitung an den Sekundar- und Förderschulen in Sachsen-Anhalt Gliederung Ausgangslage Verbindliche Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung (BWV) an Sekundarschulen Verbindliche Maßnahmen zur

Mehr

1. Begründung und Zielsetzung eines Fortbildungskonzepts

1. Begründung und Zielsetzung eines Fortbildungskonzepts 1. Begründung und Zielsetzung eines Fortbildungskonzepts Ein Fortbildungskonzept führt zu einer dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit einer Schule, denn Fortbildungen helfen und nützen nicht nur

Mehr

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt

Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt Grundlagen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht im Land Sachsen- Anhalt 1. Gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Abs. 3 Satz 1

Mehr

Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich

Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich RdErl. des MK vom 04.09.2006 13.3-03000, geändert durch RdErl. vom 15.6.2011 Bezug: a) RdErl. des MK vom 26.5. (SVBl. LSA S. 199) b) RdErl. des MK vom 25.10.1995

Mehr

Ordnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017.

Ordnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017. Nachstehend wird die am 7. November 2017 beschlossene Ordnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017 veröffentlicht. Dessau-Roßlau,

Mehr

Lehrkräfte zur Unterstützung und Beratung von Schulen RdErl. des MK vom /843

Lehrkräfte zur Unterstützung und Beratung von Schulen RdErl. des MK vom /843 Lehrkräfte zur Unterstützung und Beratung von Schulen RdErl. des MK vom 2.12.2013 2013 31-842/843 Bezug: RdErl. des MK vom 19.11.2012 (SVBl. LSA S. 264) 1. Allgemeines 1.1 In einer Schule, die sich als

Mehr

SCHÜLER- UND LEHRERZAHLEN RELATIONEN

SCHÜLER- UND LEHRERZAHLEN RELATIONEN Sektion Schulpsychologie Sachsen-Anhalt ANSPRECHPARTNER Landesbeauftragte der Sektion Schulpsychologie im BDP Dr. Ute-Birgit Klaeger www.bdp-schulpsychologie.de/verband/vorstand.php SCHULPSYCHOLOGISCHE

Mehr

Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße Lübeck 0451 / Fax 0451 /

Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße Lübeck 0451 / Fax 0451 / Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße 59 23566 Lübeck 0451 / 61 03 01-0 Fax 0451 / 61 03 01-20 Ausbildungskonzept der Albert-Schweitzer-Schule Präambel Die

Mehr

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen

Mehr

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach 2 Absatz 5 und 6 Lehrerbildungsgesetz (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung - LehBAVO M-V) Vom 16.

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). geändert durch Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Mehr

Systembezogene Fortbildung Kollegiales Lernen Reg.-Nr. 2013/ Berufsbildende Schulen I Stendal / FB Kollegiales Lernen

Systembezogene Fortbildung Kollegiales Lernen Reg.-Nr. 2013/ Berufsbildende Schulen I Stendal / FB Kollegiales Lernen Systembezogene Fortbildung Kollegiales Lernen Reg.-Nr. 2013/02-023-000-08 Die eigenverantwortliche Schule als professionelle Lerngemeinschaft Schwerpunktsetzung im Fortbildungserlass RdErl. des MK vom

Mehr

Bezug : Beschl. d. LReg. v MK /8 (SVBl. S. 271)

Bezug : Beschl. d. LReg. v MK /8 (SVBl. S. 271) Schulinspektion in Niedersachsen RdErl. d. MK v. 07.04.2006 25-80260/2 - VORIS 22410 Bezug : Beschl. d. LReg. v. 19.4.2005 MK 11-01-540/8 (SVBl. S. 271) 1. Ziele, Aufgaben und grundsätzliche Regelungen

Mehr

Das Fortbildungskonzept der Realschule an der Wupper

Das Fortbildungskonzept der Realschule an der Wupper Das Fortbildungskonzept der Realschule an der Wupper (Stand: September 2014) 0. Präambel Lehrerfort- und Weiterbildung unterstützt die Sicherung der beruflichen Professionalität und trägt den veränderten

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Paderborn, vertreten durch ihren Präsidenten Studienseminar1 Paderborn, vertreten durch seinen Leiter, Studienseminar Detmold, vertreten durch seine Leiterin,

Mehr

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung) Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung) Lehrerausbildungsverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.03.2006 bis

Mehr

Bildungsstandards, niveaubestimmende Aufgaben, zentrale Leistungserhebungen Stand und erste Erfahrungen in Sachsen-Anhalt

Bildungsstandards, niveaubestimmende Aufgaben, zentrale Leistungserhebungen Stand und erste Erfahrungen in Sachsen-Anhalt Bildungsstandards, niveaubestimmende Aufgaben, zentrale Leistungserhebungen Stand und erste Erfahrungen in Sachsen-Anhalt 1. Bildungsstandards Orientierungen für die Arbeit der Schulen durch zu erreichende

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 743_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 1_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung

Mehr

Ausbildungskonzept. Vorwort. Eckpunkte

Ausbildungskonzept. Vorwort. Eckpunkte Landesförderzentrum Sehen, Schleswig Landesförderzentrum Sehen, Schleswig Ausbildungskonzept Vorwort Das Landesförderzentrum Sehen, Schleswig (LFS) verfügt über langjährige Erfahrungen in der Ausbildung

Mehr

Evangelischer Religionsunterricht, katholischer Religionsunterricht und Ethikunterricht an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Evangelischer Religionsunterricht, katholischer Religionsunterricht und Ethikunterricht an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Die "Eigenverantwortliche Schule"

Die Eigenverantwortliche Schule Die "Eigenverantwortliche Schule" - Kurzeinführung - 3 Die Schulgesetznovelle (ab 01.08.07) Die wesentlichen Neuerungen im Kontext der Schulverfassung: 32 Eigenverantwortung der Schule 34 Gesamtkonferenz

Mehr

Lesefassung. a) Zwei Züge im inhaltlichen Schwerpunkt Sport Leistungsportklassen mit überregionaler Aufnahme

Lesefassung. a) Zwei Züge im inhaltlichen Schwerpunkt Sport Leistungsportklassen mit überregionaler Aufnahme Lesefassung Ergänzende Regelungen zur Aufnahme in Schulen mit dem genehmigten inhaltlichen Schwerpunkt Sport (Sportschulen) RdErl. des MK vom 15. 2. 2007 25-81002 SVBl. LSA S. 65 einschließlich - RdErl.

Mehr

(Folgevereinbarung) der. Eigenverantwortlichen Schule SBBS 3 Ludwig-Erhard-Schule Erfurt Er. vertreten durch. Herr Schneidmüller.

(Folgevereinbarung) der. Eigenverantwortlichen Schule SBBS 3 Ludwig-Erhard-Schule Erfurt Er. vertreten durch. Herr Schneidmüller. ZIELVEREINBARUNG (Folgevereinbarung) der Eigenverantwortlichen Schule SBBS 3 Ludwig-Erhard-Schule Erfurt Er vertreten durch Herr Schneidmüller mit dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen vertreten durch

Mehr

Das niedersächsische Modell der Lehrkräftefortbildung

Das niedersächsische Modell der Lehrkräftefortbildung Das niedersächsische Modell der Lehrkräftefortbildung Ein Projekt wird zur Dauerstruktur Marlies Tetzlaff (Niedersächsisches Kultusministerium) Prof. Dr. Julia Gillen (Leibniz Universität Hannover) Programm-Workshop

Mehr

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung)

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 31. August 2009 mit Änderungen vom 27. Juli 2010 III 316 I. Zahl und

Mehr

!"# $%!&"#$'# ( "# $%#!&"#$') *

!# $%!&#$'# ( # $%#!&#$') * Ausschreibung eines Sprach- und Landeskundekurses Englisch (Delaware) (Reg. Nr. MK 1/06-032.50) Kurskapazität: 15 davon 8 vom Land Sachsen-Anhalt gefördert 7 ohne Landesförderung (Selbstzahler) Gemäß der

Mehr

1. Ausschreibung Gemäß Bezugs-RdErl. werden folgende berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge

1. Ausschreibung Gemäß Bezugs-RdErl. werden folgende berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge Berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen Bek. des MK vom 30.04.2007-22-84.300 Bezug: a) Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Lehrerfortbildung in Bayern

Lehrerfortbildung in Bayern Lehrerfortbildung in Bayern Lehrerfortbildung in Bayern KWMBl. I 2002 S. 260 StAnz. 2002 Nr. 34 2238-UK Lehrerfortbildung in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und

Mehr

Vorlesung Einführung in die Schulpädagogik WS 2008/09 (Boenicke / Popp) Modul 6: Schulentwicklung

Vorlesung Einführung in die Schulpädagogik WS 2008/09 (Boenicke / Popp) Modul 6: Schulentwicklung Vorlesung Einführung in die Schulpädagogik WS 2008/09 (Boenicke / Popp) Modul 6: Schulentwicklung Mindmap: Felder der Schulentwicklung Brainstorming: Was ist eine gute Schule? Was ermöglicht Entwicklungsprozesse?

Mehr

Fortbildungskonzept der Realschule. Fortbildungskonzept. der Realschule Lemgo. Stand: Seite 1 von 7

Fortbildungskonzept der Realschule. Fortbildungskonzept. der Realschule Lemgo. Stand: Seite 1 von 7 Fortbildungskonzept der Realschule Lemgo Stand: 04.11.2012 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen der Lehrerfortbildung 1.1 Schulgesetz, Erlasse 2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Mehr

GLOSSAR. Die Schule als professionelle Lerngemeinschaft. zum RdErl. des MK vom , veröffentlicht im SVBl. LSA

GLOSSAR. Die Schule als professionelle Lerngemeinschaft. zum RdErl. des MK vom , veröffentlicht im SVBl. LSA GLOSSAR zum RdErl. des MK vom 19.11.2012, veröffentlicht im SVBl. LSA Die Schule als professionelle Lerngemeinschaft Das Glossar ist ein Unterstützungsmaterial für die Implementierung des Runderlasses

Mehr

3.951,67. freie. Gesamtschule 328,12. freie. Gemeinschaftsschule

3.951,67. freie. Gesamtschule 328,12. freie. Gemeinschaftsschule Vergleich der Durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt für Schüler/innen r Schulen und der den entsprechenden Ersatzschulen durchschnittlich gewährten Finanzhilfesätzen

Mehr

Fortbildungskonzept. 1 Vorbemerkung. 2 Allgemeine Rahmenbedingungen

Fortbildungskonzept. 1 Vorbemerkung. 2 Allgemeine Rahmenbedingungen 1 Vorbemerkung 2 Allgemeine Rahmenbedingungen 2.1 Landesbeamtengesetz 2.2 Schulgesetz 2.3 Laufbahnverordnung 2.4 Allgemeine Dienstordnung 2.5 Runderlass 2.6 Qualitätssicherung 3 Strukturen der Lehrerfortbildung

Mehr

Qualifizierung und Eignungsfeststellungsverfahren für zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen

Qualifizierung und Eignungsfeststellungsverfahren für zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen Schulleitungssymposium 2009 Zeitgemäßes Schulmanagement: Widersprüchliche Erwartungen und zielorientierte Lösungen CH-Zug 04. September 2009 Klaus-Dieter Schmidt Bernadette Eberhardt Olaf Schmiemann Qualifizierung

Mehr

Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung. Vom

Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung. Vom Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung Vom Auf Grund von 56 Absatz 9 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 25. Januar 2010

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik gemäß 2 Abs. 1

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 3. Mai 2013 Nummer 34 Verordnung über Religionsunterricht und Weltanschauungsunterricht an Schulen (Religions-

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße Falkensee Tel.: / Schulinternes Vertretungskonzept

Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße Falkensee Tel.: / Schulinternes Vertretungskonzept 1 Grundschule Adolph Diesterweg Adlerstraße 9 14612 Falkensee Tel.: 03322 / 20 66 40 1. Ziel des Konzepts Schulinternes Vertretungskonzept Abwesenheit von Lehrkräften wegen Erkrankungen, Fortbildungen,

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

Geschäftsverteilungsplan Gesamtschule Oelde

Geschäftsverteilungsplan Gesamtschule Oelde Geschäftsverteilungsplan Gesamtschule Oelde Geschäftsverteilungsplan Schulleiter Der Schulleiter/ Die Schulleiterin hat folgende Aufgaben: - kann in Erfüllung der Aufgaben als Vorgesetzter oder Vorgesetzte

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/ Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender

Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen Bek. des MK vom 30.04.2007-22-84.300 Bezug: RdErl. des MK vom 3.8.2001 (SVBl. LSA S.242) 1. Ausschreibung

Mehr

Erlass des MK über den Religionsunterricht, den religionskundlichen Unterricht und den Unterricht "Werte und Normen"

Erlass des MK über den Religionsunterricht, den religionskundlichen Unterricht und den Unterricht Werte und Normen Religionsunterricht 6.520 Erlass des MK über den Religionsunterricht, den religionskundlichen Unterricht und den Unterricht "Werte und Normen" vom 24. März 1982 (SVBl. 4/1982 S. 58) Bezug: a) Erlass Gestellungsvertrag

Mehr

Kollegiale Unterrichtshospitation

Kollegiale Unterrichtshospitation Kollegiale Unterrichtshospitation Gliederung 1. Sinngebung, Motivation und Kriterien lernwirksamen Feedbacks 2. Rahmenbedingungen der Hospitation / des Kollegialfeedbacks 2.1 Teilnahme Lernpartnerschaft/Unterrichtsteam

Mehr

Ausschreibung. 3. Staffel. Musikalische Grundschule Thüringen

Ausschreibung. 3. Staffel. Musikalische Grundschule Thüringen Ausschreibung 3. Staffel Musikalische Grundschule Thüringen Erfurt, den 4. September 2015 Nach dem erfolgreichen Verlauf der 1. und 2. Staffel führt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Mehr

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497),

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 16. Juli 2001 in Kraft getretenen Erlass Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen

Mehr

GYMNASIUM HARKSHEIDE AUSBILDUNGSKONZEPT ALLGEMEINES. Wir wollen Referendarinnen und Referendare 1 vorbereiten.

GYMNASIUM HARKSHEIDE AUSBILDUNGSKONZEPT ALLGEMEINES. Wir wollen Referendarinnen und Referendare 1 vorbereiten. GYMNASIUM HARKSHEIDE AUSBILDUNGSKONZEPT ALLGEMEINES Wir wollen Referendarinnen und Referendare 1 vorbereiten. an unserer Schule bestmöglich auf den Beruf Im Austausch mit allen Lehrerinnen und Lehrern

Mehr

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 - Auszug - 32 Eigenverantwortung der

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé. und

Dienstvereinbarung. zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé. und Dienstvereinbarung zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé und dem Personalrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena - Hochschulbereich - vertreten

Mehr

Fortbildungskonzept - Entwurf

Fortbildungskonzept - Entwurf Heinrich-Heine-Gymnasium Bottrop Fortbildungskonzept - Entwurf Stand: 10.03.2015 geplante Überarbeitung: Mai 2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundsätze... 3 2. Strukturen der Lehrerfortbildung...

Mehr

Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt* RdErl. des MK vom PVS-83107

Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt* RdErl. des MK vom PVS-83107 Anhalt (SVBl. LSA) (SVBl. LSA S. 63) einschließlich: - Ä vom 19.5.2010 (SVBl. LSA S. 162) Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt* RdErl. des MK vom 17. 2. 2005 - PVS-83107 Bezug: Bek. des MK vom

Mehr

Wir entwickeln uns weiter. Schulentwicklung

Wir entwickeln uns weiter. Schulentwicklung Wir entwickeln uns weiter. Schulentwicklung an der Ludwig-Erhard-Schule Staatliche Berufsschule II Fürth Organisation Schulentwicklungsteam (SE-Team) ~ 7 Kollegen: Schulleiter, stellvertretende Schulleitung,

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

Einführung der Lehrpläne Biologie, Chemie und Physik im Schuljahr 2014/15. Ergebnisse einer begleitenden Evaluationsstudie.

Einführung der Lehrpläne Biologie, Chemie und Physik im Schuljahr 2014/15. Ergebnisse einer begleitenden Evaluationsstudie. Einführung der Lehrpläne Biologie, Chemie und Physik im Schuljahr 2014/15 Ergebnisse einer begleitenden Evaluationsstudie Udo Klinger Folie 1 Hintergrund Einführung neuer Lehrpläne Naturwissenschaften

Mehr

Beratungskonzept. der. Beratungskonzept der Marienschule Barßel, evaluiert v. B. Moormann 2013 Seite 1

Beratungskonzept. der. Beratungskonzept der Marienschule Barßel, evaluiert v. B. Moormann 2013 Seite 1 Beratungskonzept der Beratungskonzept der Marienschule Barßel, evaluiert v. B. Moormann 2013 Seite 1 Beratungskonzept der Marienschule Barßel Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch, das zum Ziel

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund und Hauptschulen gemäß 2

Mehr

Die Einführung der Selbstständigen Schule in Mecklenburg-Vorpommern

Die Einführung der Selbstständigen Schule in Mecklenburg-Vorpommern Die Einführung der Selbstständigen Schule in Mecklenburg-Vorpommern Übertragung der Verantwortung für: Unterrichtsentwicklung insbesondere Pflicht zur Erstellung schuleigener Stundentafeln und Rahmenpläne

Mehr

Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen- Anhalt

Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen- Anhalt Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne in Sachsen- Anhalt Die Rahmenlehrpläne als verbindliche Vorgabe Die Länder können den Rahmenlehrplan der KMK direkt übernehmen und zum Landeslehrplan erklären. Sofern

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Online-Hilfe für die Nutzung der Abrufangebote für systembezogene Fortbildungen auf Schulebene

Online-Hilfe für die Nutzung der Abrufangebote für systembezogene Fortbildungen auf Schulebene Online-Hilfe für die Nutzung der Abrufangebote für systembezogene Fortbildungen auf Schulebene Mit Inkrafttreten des Runderlasses des MK vom 19.11.2012 Die Schule als professionelle Lerngemeinschaft stehen

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg

Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg vorgelegt von den Ausbildungsbeauftragten Anne Böhmer und Hildegard

Mehr

4. Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

4. Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Sachsen Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Fachleiter und Fachberater an öffentlichen Schulen (VwV-Fachleiter/Fachberater VwV-FL/FB) Diese Verwaltungsvorschrift regelt Vom

Mehr

Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Qualitätsanalyse-Verordnung QA-VO)

Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Qualitätsanalyse-Verordnung QA-VO) Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Qualitätsanalyse-Verordnung QA-VO) Vom 27. April 2007 Aufgrund der 65 Abs. 3 und 86 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-

Mehr

Konzept der Lehrerfortbildung an der Städtischen Realschule Balve

Konzept der Lehrerfortbildung an der Städtischen Realschule Balve Konzept der Lehrerfortbildung an der Städtischen Realschule Balve Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 1 2 Vorbemerkung... 2 3 Allgemeine Rahmenbedingungen... 3 3.1 Landesbeamtengesetz... 3 3.2 Schulgesetz...

Mehr