2. Inhalt und Organisation der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte
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- Margarethe Schmitt
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1 Staatliche Fortbildung von Lehrkräften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom Bezug: a) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom (GVBl. LSA S. 42) b) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1993 S. 19), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 488) c) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1994 S.51), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.288) d) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.170), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 1998 S.45) e) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2002 S.59) f) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2002 S.65) 1. Allgemeines 1.1 Die Herausforderungen an den Lehrerberuf sind hochkomplex. Bei der Bewältigung des Schulalltags mit seinen Aufgaben wie Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Fördern und Beraten sind die Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich vielfältigen Anforderungen und Erwartungen ausgesetzt. Die Einflüsse des gesellschaftlichen Wandels auf die Arbeits-, Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler führen ständig zu neuen Herausforderungen in der Bildungs- und Erziehungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Schulgesetz im Land Sachsen-Anhalt die Lehrerinnen und Lehrer zur Fortbildung und ständigen Aktualisierung ihrer Unterrichtsbefähigung. 1.2 Die Fortbildung trägt wesentlich dazu bei, die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern. Sie thematisiert insbesondere die Ebene des Handelns im Klassenzimmer und berücksichtigt dabei sowohl neue Ergebnisse der Unterrichtsforschung als auch grundlegende bildungspolitische Zielstellungen und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie landesspezifische Vorhaben. Darüber hinaus trägt die Fortbildung zur Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer bei, bereitet auf neue schulische Aufgaben vor, bietet Qualifizierungsprogramme für Funktionsträger an und unterstützt auf diese Weise die Personal- und Organisationsentwicklung an der Schule. 2. Inhalt und Organisation der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte 2.1 Die staatliche Fortbildung für Lehrkräfte umfasst alle Fortbildungen, die durch das Kultusministerium, die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes, das Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt (LISA) in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und staatlichen Seminaren sowie durch die öffentlichen Schulen geplant und durchgeführt werden. 2.2 Veranstaltungen weiterer Träger der Fortbildung können, soweit diese im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (als Ergänzungs- oder Ersatzangebot) als im Interesse der Lehrerfortbildung liegend anerkannt wurden, gemäß Bezugserlass zu Buchstabe e in die staatliche Fortbildung einbezogen werden. 2.3 Das Kultusministerium ist für die Ziele und Inhalte der staatlichen Fortbildung verantwortlich. Es legt die für jeweils zwei Schuljahre gültigen Fortbildungsschwerpunk
2 te fest und evaluiert die Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem LISA und der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes. 2.4 Die Fortbildung ist Teil der Personalentwicklung innerhalb der einzelnen Schulen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Schulen verschiedene Kompetenzen benötigt werden, um die Vielzahl der Aufgaben bewältigen zu können. An jeder Schule ist ein Fortbildungsplan aufzustellen, der neben der jährlichen Planung auch die mittelfristige Gesamtplanung der Fortbildungsmaßnahmen umfasst. Der Fortbildungsbedarf ist der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zur Kenntnis zu geben. Auf der Basis des Fortbildungsplanes legt die Schulleiterin oder der Schulleiter einvernehmlich mit jeder Lehrkraft die individuellen Schwerpunkte und Maßnahmen der Fortbildung schuljahresweise fest. Die Wahrnehmung der festgelegten Fortbildungsangebote durch die Lehrkräfte ist von den Schulleitungen zu überprüfen. Für ausgewählte Veranstaltungen mit besonderer schulfachlicher Bedeutung kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für festgelegte Teilnehmerkreise o- der für alle Lehrkräfte verpflichtend geregelt werden. Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren sowie Fachbetreuerinnen und Fachbetreuern kann in Abstimmung mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung gewährt werden. Dies gilt auch für die übrigen Lehrkräfte mit der Maßgabe, dass notwendige Unterrichtsbefreiungen auf höchstens 3 Tage im Schuljahr zu begrenzen sind. 2.5 Für besondere Belastungen im Rahmen der Fortbildung können Stunden aus dem Schulkontingent ( 10 ArbZVO-Lehr) in Anspruch genommen werden. 2.6 Formen der staatlichen Fortbildung sind die landesweite, die regionale und die schulinterne Fortbildung sowie die persönliche Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung. Für die Beteiligung der Personalvertretung gilt 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG LSA Landesweite Fortbildung Die landesweite Fortbildung dient grundsätzlich der weiteren Professionalisierung der Multiplikatoren (u. a. Fachmoderatorinnen und -moderatoren, Fachbetreuerinnen und -betreuer, Mitglieder von Fachgruppen), der Fortbildung der weiteren Funktionsträger sowie der Lehrkräfte in speziellen Fächern oder Fachrichtungen der berufsbildenden Schulen oder Sonderschulen. Darüber hinaus trägt sie zur Qualifizierung von Referenten für Schwerpunkte der regionalen und schulinternen Fortbildung bei. Unter der Voraussetzung, dass die geplanten Teilnehmerkapazitäten nicht überschritten werden, kann weiteren Lehrkräften die Möglichkeit geboten werden, ihre pädagogische, psychologische und fachliche Qualifikation sowie ihre fächerübergreifenden Kompetenzen durch Teilnahme an Veranstaltungen der landesweiten Fortbildung zu vertiefen und zu erweitern Die landesweite Fortbildung wird im Auftrag des Kultusministeriums u.a. in Zusammenarbeit mit der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes einschließlich der Staatlichen Seminare für Lehrämter und den Hochschulen des Landes vom LISA geplant und durchgeführt Das Angebot für die landesweite Fortbildung wird schuljahresweise veröffentlicht Das LISA evaluiert die landesweite Fortbildung. Ausgehend von den Evaluationsergebnissen sind Ziele, Inhalte und Organisationsformen der Fortbildung weiter zu entwickeln
3 2.6.2 Regionale Fortbildung Im Zentrum der regionalen Fortbildung steht die Erweiterung des fachlichen und didaktisch-methodischen Wissens und Könnens der Lehrkräfte. Durch kollegialen Erfahrungsaustausch soll der unmittelbare Einfluss auf die Qualität des Unterrichts an den Schulen gefördert werden. Das Fortbildungsangebot ist bedarfs- sowie adressatenorientiert zu gestalten und hat sich an vorgegebenen schulfachlichen Schwerpunkten zu orientieren. Die Veranstaltungen finden insbesondere in den Schulen und in regionalen Fortbildungsstützpunkten statt. Die regionalen Fortbildungen werden von den Referentinnen und Referenten der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes, von den Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuern durchgeführt Die Planung, Organisation und Durchführung der regionalen Fortbildung liegt in der Verantwortung der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LISA und weiteren Bildungsträgern. Das LISA unterstützt die regionale Fortbildung durch die Vorbereitung von Referenten und die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zu schulfachlichen Aufgabenstellungen Die Organisationsformen der regionalen Fortbildung sind Einzelveranstaltungen sowie Veranstaltungsreihen oder Intervallseminare mit festen Teilnehmergruppen. Die Veranstaltungen sind weitestgehend in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen Die Veröffentlichung des Fortbildungsangebotes erfolgt schuljahresweise in regionalen Programmen der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes Die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes evaluiert die regionale Fortbildung und ermittelt in Abstimmung mit dem Kultusministerium die Fortbildungsschwerpunkte für das folgende Schuljahr Schulinterne Lehrerfortbildung Inhaltliche Schwerpunkte der schulinternen Lehrerfortbildung (SCHILF) bilden fachdidaktische und methodische Themenstellungen in den Fachkonferenzen sowie fachübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule. Die SCHILF nimmt u.a. über Erfahrungsberichte der Lehrkräfte, Reflexion eigener Unterrichtserfahrungen und gegenseitiger Unterrichtsbesuche unmittelbaren Bezug auf den Unterricht an der jeweiligen Schule. Das Ziel schulinterner Fortbildung besteht vorrangig in der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der SCHILF liegt in der Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Leiter der Fachkonferenzen. Die SCHILF ist wesentlicher Bestandteil des Fortbildungsplanes der Schule und verpflichtend für festgelegte Teilnehmerkreise oder für alle Lehrkräfte Schulinterne Lehrerfortbildungen werden als themengebundene (nach Vorgaben des Kultusministeriums oder auf Veranlassung der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes) und als themenoffene Veranstaltungen geplant und durchgeführt Die inhaltlichen Schwerpunkte für die themengebundenen SCHILF werden vom Kultusministerium für einen Zeitraum von drei Schuljahren vorgegeben und als Bekanntmachung im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. In Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt können Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuer sowie Referentinnen und Referenten der Schulab
4 teilung des Landesverwaltungsamtes als Referenten in die SCHILF einbezogen werden. Das LISA unterstützt die schulinterne Fortbildung durch Vorbereitung von Referenten und Bereitstellung von Arbeitsmaterialien nach Bedarf Die themengebundene SCHILF wird einmal im Schuljahr möglichst mit einer benachbarten Schule der gleichen Schulform durchgeführt und ist für alle Lehrkräfte verbindlich. Sie ist innerhalb eines Schuljahres im Umfang einer ein- bis zweitägigen Veranstaltung in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen Themenoffene SCHILF-Veranstaltungen finden grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. Zu den Teilnehmenden der themenoffenen SCHILF können das ganze Kollegium einer Schule oder Teile von Kollegien (z. B. Lehrkräfte der Fachkonferenzen) gehören. In Abhängigkeit vom Thema können in Kooperation mit benachbarten Schulen SCHILF-Veranstaltungen durchgeführt und Schüler- und Elternvertreter sowie Vertreter der Öffentlichkeit einbezogen werden Die Schulleitung teilt der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes bezüglich der Themenplanung der SCHILF für festgelegte Teilnehmerkreise oder für alle Lehrkräfte folgende Angaben mit: - Schule, - Themen mit Angabe von Zeit, Veranstaltungsort, Teilnehmerkreis, Leiterin oder Leiter der Veranstaltung, Referentinnen oder Referenten, zu erwartende Kosten für auswärtige Referententätigkeit Nach Abschluss der SCHILF leitet die Schulleiterin oder der Schulleiter bis spätestens Schuljahresende einen Erfahrungsbericht der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu. Die schulinterne Fortbildung ist durch die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu evaluieren Die Tätigkeit von Referentinnen und Referenten der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung wird gemäß Bezugserlass zu Buchstabe f vergütet Persönliche Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung Durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung zu fachlichen, didaktischen und methodischen Fragestellungen soll der besuchte Unterricht kritisch reflektiert und bei guten Unterrichtserfahrungen für den eigenen Unterricht genutzt werden. Die Schwerpunkte der persönlichen Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung können sich aus der landesweiten, regionalen oder schulinternen Fortbildung sowie aus dem individuellen Fortbildungsbedarf der beteiligten Lehrkräfte, der im Benehmen zwischen der Lehrkraft und der Schulleitung festgestellt wird, ergeben. Die Schwerpunkte und die jeweiligen Teilnehmerkreise für die Durchführung der Unterrichtsbesuche werden schuljahresweise von den Lehrkräften der Fachkonferenzen in Abstimmung mit der Schulleitung festgelegt. Die Unterrichtsbesuche sind durch die Teilnehmer nachzubereiten und werden im Rahmen einer Dienstberatung in geeigneter Weise ausgewertet Jede Lehrkraft besucht im Verlauf eines Schuljahres i.d.r. mindestens zwei Unterrichtsstunden anderer Lehrkräfte des jeweiligen Teilnehmerkreises und öffnet eigenen Unterricht. Die Unterrichtsbesuche sind so zu planen, dass kein Unterricht ausfällt. Sofern Unterrichtsausfall aus objektiven Gründen unvermeidbar ist, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über Ausnahmen. Unterrichtsbesuche sollten vorrangig in den Fächern erfolgen, in denen die besuchende Lehrkraft selbst - 4 -
5 unterrichtet. Zu fachübergreifenden Fragestellungen sind auch Unterrichtsbesuche in anderen Unterrichtsfächern oder in benachbarten Schulen möglich Die Schulen werden durch das LISA, Fachmoderatorinnen und -moderatoren sowie Fachbetreuerinnen und -betreuer auf die Einführung der neuen Fortbildungsebene vorbereitet. Außerdem erhalten sie vom LISA ein Arbeitsmaterial mit Hinweisen zur Durchführung und kollegialen Nachbereitung von Unterrichtsbesuchen. 3. Teilnahme an landesweiten und regionalen staatlichen Fortbildungen 3.1 Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde (Kultusministerium, Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes). Dazu sind Anträge (Anlage 1) auf dem Dienstweg entsprechend der Ausschreibung an die zuständige Schulbehörde zu richten. 3.2 Über die Grundsätze der Zulassung zu einer Fortbildungsveranstaltung mit begrenzter Anzahl von Teilnehmenden entscheidet die zuständige Schulbehörde unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung. Die Entscheidung wird den Antragstellenden auf dem Dienstweg mitgeteilt. Gleichzeitig werden den Veranstaltenden durch die Schulbehörde die Teilnehmenden benannt. 3.3 Zur Teilnahme an staatlichen Fortbildungsveranstaltungen können auch Lehrkräfte, die an anerkannten Ersatzschulen (gemäß 17 Schulgesetz) tätig sind, zugelassen werden. 3.4 Die Zulassung zu einer Fortbildung verpflichtet zur Teilnahme über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung. Die gilt insbesondere auch für Intervallseminare und Veranstaltungsreihen. 3.5 Die Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung wird bescheinigt. Die Bescheinigung (Anlage 2) wird zu den Personalakten in der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes genommen. 3.6 Landesweite Fortbildungsveranstaltungen sollen in der Regel für mindestens 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und regionale Fortbildungen für mindestens 12 Teilnehmende ausgeschrieben werden. 3.7 Eine Fortbildungsveranstaltung findet nicht statt, wenn die in Nr. 3.6 genannten Mindestteilnehmerzahlen um 25 v. H. oder mehr unterschritten werden. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. 4. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Dieser Erlass tritt am in Kraft und nach fünf Jahren außer Kraft. Die Bezugs-RdErl. b, c, und d treten am außer Kraft
6 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Schulstempel:... Anschrift:... An das LvwA Halle /NS Magdeburg /NS Dessau /NS Gardelegen Antrag auf Teilnahme an Veranstaltungen der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte Schuljahr / hier: Veranstaltungen ohne Unterrichtsbefreiung Mit meiner Unterschrift melde ich mich zu folgender Fortbildungsveranstaltung an. Reg. Nr. und Thema (Kurzform) Datum der Veranstaltung Name, Vorname Unterschrift des Antragstellenden Zustimmung der Schulleiterin/ des Schulleiters Bemerkungen Schulleiterin/Schulleiter LVwA Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift - 6 -
7 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Reg. Nr. Datum der Name, Vorname Unterschrift d. Bemerkungen Veranstaltung Antragst. Schulleiterin/Schulleiter LVwA Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift - 7 -
8 Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Bestätigung der Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Land Sachsen-Anhalt Frau/Herr: Schule: - LVwA Halle / NS MD / NS De / NS GDL Veranst.-Nr. Thema Datum Dauer (Stunden) Unterschrift des Kursleiters Das Original dieser Bestätigung kann der Teilnehmende zu seiner Personalakte geben
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