Kleine Anfrage mit Antwort

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4215 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD), eingegangen am Der doppelte Abiturjahrgang ist an den Hochschulen angekommen. Wurde das den Studierwilligen von der Landesregierung gegebene Versprechen gleicher Chancen zur Aufnahme eines Studiums eingelöst? Im Jahr 2011 haben rund niedersächsische Schülerinnen und Schüler und damit 50 % mehr als in den Vorjahren die Hochschul- oder Fachhochschulreife erlangt. Grund dafür ist der doppelte Abiturjahrgang in Niedersachsen: Aufgrund der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Schuljahre haben diesen Sommer zwei Schülerjahrgänge gleichzeitig die Schule mit der allgemeinen Hochschulreife verlassen; das waren rund Abiturienten mehr als sonst. Die Hochschulen haben sich auf die erhöhte Nachfrage nach Studienplätzen durch doppelten Abiturjahrgang und gleichzeitige Aussetzung der Wehrpflicht durch die Schaffung zusätzlicher Studienkapazitäten vorbereitet. Zur Planung der benötigten zusätzlichen Studienplätze ist die Landesregierung davon ausgegangen, dass von denen, die in Niedersachsen Abitur machen, ungefähr 55 % studieren und davon wiederum etwa 45 % im ersten Jahr ein Studium aufnehmen. Vorgabe des Landes war, dass mit den im Rahmen des Hochschulpaktes neu zu schaffenden Studienplätzen sowohl die MINT- Fächer als auch die Fachhochschulen gestärkt werden sollten. Den Abiturienten hat die Landesregierung versprochen, dass jeder, der wolle, auch in Niedersachsen studieren könne. Allen Studienplatzbewerbern solle trotz des doppelten Abiturjahrgangs eine gleichbleibende Chance zur Aufnahme eines Studiums geboten werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im Wintersemester 2011/2012 im Vergleich zum Wintersemester 2009/2010 und 2010/2011 insgesamt und jeweils für die einzelnen Hochschulen? 2. Sind die im Rahmen des Hochschulpaktes in Niedersachsen geschaffenen zusätzlichen Studienplätze an den Hochschulen alle besetzt worden? Wenn nein, wie ist die tatsächliche Auslastung a) insgesamt und aufgeteilt nach Hochschulen, b) aufgeteilt nach den einzelnen Hochschulen und jeweiligen Fächergruppen? 3. Wie hoch ist der Anteil der zulassungsbeschränkten Studienplätze (örtlicher Numerus clausus) im Wintersemester 2011/2012 im Vergleich zum Wintersemester 2009/2010 und Wintersemester 2010/2011 a) insgesamt und aufgeteilt nach Universitäten und Hochschulen, b) aufgeteilt nach den einzelnen Universitäten und Hochschulen, c) im Vergleich der Bundesländer? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Zahl der Bewerber pro Studienplatz in Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus im Wintersemester 2011/2012 im Vergleich zum Wintersemester 2010/2011 differenziert nach den einzelnen Hochschulen und Studiengängen mit örtlichem Numerus Clausus? 1

2 5. Wie hoch sind der Numerus clausus und die Zahl der Bewerber auf einen Studienplatz in Humanmedizin in Niedersachsen im Wintersemester 2011/2012 im Vergleich zum Wintersemester 2010/2011? Wie haben sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Studienplatz in den letzten Jahren entwickelt? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Schätzungen der Hochschulrektorenkonferenz und Berechnungen des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung), wonach trotz Hochschulpakt II allein für 2011 bundesweit Studienplätze fehlen? Wie groß schätzt sie die Studienplatzlücke für Niedersachsen ein? 7. Wenn die tatsächliche Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2011/2012 von der Prognose der Landesregierung im Hinblick auf die Gesamtzahl der Studienanfänger, der Studienanfängerquote und der Studierneigung abweicht, wo liegen diese Abweichungen, wie erklärt sich die Landesregierung diese Abweichungen, und welche Maßnahmen sollen dazu erfolgen? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wissenschaft und Kultur - M / Die vorläufige Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester ist im Jahr 2011 (Sommersemester Wintersemester 2011/2012) nach den Schnellmeldungen der Hochschulen um etwa 20 % auf Studienanfängerinnen und Studienanfänger angestiegen. Damit ist die Zahl der zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger gegenüber dem Vorjahr um etwa angestiegen. Dies entspricht den Planungen des Landes nahezu exakt. Ein leicht überproportionaler Anstieg ist bei den Universitäten zu verzeichnen. Besonders erfreulich ist, dass die Hochschulen in Niedersachsen im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs und des Aussetzens der Wehr- und Ersatzdienste hervorragend auf die zusätzliche Nachfrage vorbereitet waren und rechtzeitig mit einem dem zusätzlichen Bedarf entsprechenden Ausbau der Studienanfängerkapazitäten reagiert haben. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Eine Übersicht über die Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester im Wintersemester 2011/2012 und die Vergleichswerte für die Wintersemester 2009/2010 und 2010/2011 für Niedersachen insgesamt sowie differenziert nach Hochschulen ist in der Anlage 1 dargestellt. Zu 2: Niedersachsen hatte mit dem Bund vereinbart, in den Jahren 2007 bis 2010 kumuliert mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger einzuschreiben als im Basisjahr Ausweislich der amtlichen Hochschulstatistik gab es in den Jahren 2007 bis 2010 in Niedersachsen einen Aufwuchs der tatsächlichen Studienanfängerzahl im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Jahr 2005 von Das gesetzte Ziel ist damit übererfüllt; die Zielerreichung beträgt 121 %. Zu 3: Eine Übersicht über die NC-Quoten in grundständigen Studiengängen ohne die medizinischen Studiengänge und Pharmazie (sogenannter örtlicher NC) in den Studienjahren 2011/2012 und die Vergleichswerte für die Studienjahre 2009/2010 und 2010/2011 nach den beiden Hochschularten sowie differenziert nach Hochschulen ist in der Anlage 2 dargestellt. Vergleichswerte anderer Bun- 2

3 desländer liegen hier nicht vor; eine flächendeckende Kapazitätsberechnung wird auch nicht in allen Bundesländern erstellt. Zu 4: Das Merkmal Bewerbungen ist nicht Bestandteil der amtlichen Hochschulstatistik. In Niedersachsen wird eine sogenannte Bewerber-/Einschreibstatistik auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Zahl der von den Hochschulen gemeldeten Bewerbungen in einzelnen Studiengängen ist daher sehr lückenhaft und ist für eine hochschulweite Auswertung der Bewerbungen-/Studienanfängerplatz- Relation ungeeignet. Zu 5: An der Universität Göttingen haben sich im Verfahren zum Wintersemester 2010/2011 (Zulassungszahl: 135) insgesamt Bewerberinnen und Bewerber beworben; im Verfahren zum Wintersemester 2011/2012 (Zulassungszahl: 128) waren es Bewerberinnen und Bewerber. An der MHH lag die Zulassungszahl in beiden Verfahren bei 270; zum Wintersemester 2010/2011 gab es Bewerbungen, zum Wintersemester 2011/ Es handelt sich dabei jeweils um die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens in einer der drei Hauptquoten (Abiturbeste, Wartezeit, AdH/Auswahlverfahren der Hochschulen) die Universität Göttingen bzw. die MHH in erster Präferenz genannt hatten. Die Auswahlgrenze in der Abiturbestenquote lag für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen erworben haben, zum Wintersemester 2010/2011 bei einer Durchschnittsnote von 1,2 (nachrangiges Auswahlkriterium: zwei Wartesemester). Im Verfahren zum Wintersemester 2011/2012 konnten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Durchschnittsnote von 1,1 (nachrangiges Kriterium: 0 Halbjahre) ausgewählt werden. Bekanntlich werden die in der Abiturbestenquote ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in einem zweiten Verfahrensschritt gemäß 20 Vergabeverordnung auf die Studienorte verteilt. An der Universität Göttingen konnten so zum Wintersemester 2010/2011 diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschule in erster Ortspräferenz genannt hatten und eine Durchschnittsnote bis 1,1 (nachrangiges Kriterium: Punktzahl 755) aufwiesen, zugelassen werden. Zum Wintersemester 2011/2012 lag die Verteilungsgrenze bei einer Durchschnittsnote von 1,0 (Punktzahl 771). Sowohl zum Wintersemester 2010/2011 als auch zum Wintersemester 2011/2012 konnten alle in der Abiturbestenquote ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber, die die MHH im Zulassungsantrag genannt hatten, dort auch einen Studienplatz erhalten - vorausgesetzt sie wurden nicht bereits an einem vorrangig genannten Ort zugelassen. Die Auswahlgrenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen, welches von den Hochschulen selbst durchgeführt wird, lassen sich nicht exakt angeben. Die MHH führt dieses Verfahren u. a. unter Berücksichtigung von Auswahlgesprächen durch. In Göttingen änderten sich die AdH-Kriterien vom Wintersemester 2010/2011 zum Wintersemester 2011/2012, sodass die Werte nur schwierig miteinander zu vergleichen sind. Zum Wintersemester 2010/2011 wurden die AdH-Studienplätze nach folgenden Kriterien vergeben: 50 % der Studienplätze wurden zunächst nach Durchschnittsnote vergeben. Eine Deutschnote besser als 2,0 (arithmetisches Mittel der letzten vier Halbjahre) wurde mit einem Bonus von 0,2 auf die Durchschnittsnote bewertet. Die verbleibenden 50 % der Plätze wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Auswahlgesprächen vergeben. Die Teilnahme an den Auswahlgesprächen war auf Bewerberinnen und Bewerber beschränkt, die die Universität Göttingen in 1. Ortspräferenz genannt hatten und bis 15. Juli 2010 dort online ein Motivationsschreiben eingereicht hatten. Anhand der Abiturnote und der im Motivationsschreiben angegebenen und belegten Tatsachen erstellte die Universität Göttingen eine Rangliste, über die doppelt so viele Kandidaten zu einem Auswahlgespräch eingeladen wurden wie Plätze zur Verfügung standen. Die Auswahlkriterien zum Wintersemester 2011/2012 sind unter dem folgenden Link aufgeführt: Die Auswahlgrenze lag bei einer gewichteten Note von 1,3 (Stand: 2. Nachrückverfahren). 3

4 Die Entwicklung der Auswahlgrenze in der Wartezeitquote im Studiengang Medizin ab dem 2005/2006 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Ab dem 2005/2006 wurde erstmalig die Quotierung ( ) in der noch heute gültigen Form angewandt. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit mehr Wartezeit als in der oberen Zeile angegeben, konnten ausgewählt werden; unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Wartezeit war eine Auswahl bis zu dieser Durchschnittsnote (DN) möglich. Verfahren Wartezeit DN 2,7 2,8 2,5 2,6 2,0 3,3 2,8 2,9 2,2 3,7 3,5 3,5 2,7 Zu 6: Die Landesregierung stützt sich bei ihren Planungen auf die länderübergreifend abgestimmten Vorausberechnungen der KMK, welche zu gegebener Zeit fortgeschrieben und aktualisiert werden. Eine Studienplatzlücke in Niedersachsen existiert nicht. Gegebenfalls erforderliche Anpassungen bei den Planungen werden wie bisher rechtzeitig vorgenommen. Zu 7: Größere Abweichungen von den Planungen der Landesregierung sind nicht aufgetreten. Prof. Dr. Johanna Wanka 4

5 Studienanfänger im 1. Hochschulsemster Anlage /2010 Jahr /2011 Jahr ) Jahr /1202 Hochschulen insg U Oldenburg U Osnabrück U Vechta U Hildesheim U Lüneburg U Göttingen TU Braunschweig TU Clausthal U Hannover MHH TiHo HMTMH HBK HS Hannover FH OOW (bis 8/09) 355 HS Emden/Leer HS Whv/OL/Els HS BS/Wf HS HiHoGö HS Osnabrück Priv. FH Wirtschaft Hann Priv. FH Göttingen Priv. FH Wi. + T. Vec/Dh Priv. FH Ottersberg 1) HS 21 Buxtehude HS Weserbergland Leibniz - FH Han Norddt. HS f. Rechtspfl. (FH) Komm. FH f. Verw. in Nds. 2) Quelle: amtl. Statistik 1 ) 2007 ff: Winter- und Sommertrimester (Aufnahme und ) ²) Studienbeginn wird als -Beginn gezählt 3 ) Schnellmeldungen 5

6 Örtlicher NC in grundständigen Studiengängen Hochschule Anlage 2 Studienjahr--> 2009/ / /2012 TU Braunschweig grundständige Studienplätze (ohne Pharmazie) zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 38,1% 48,0% 51,3% TU Clausthal grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 0,0% 0,0% 0,0% U Göttingen grundständige Studienplätze (ohne med. Studiengänge) zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 59,9% 52,9% 52,3% U Hannover grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 46,7% 52,6% 55,5% U Hildesheim grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 94,5% 94,9% 92,4% U Lüneburg grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 75,7% 74,2% 78,2% U Oldenburg grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 48,5% 58,7% 58,5% U Osnabrück grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 60,7% 62,4% 73,1% U Vechta HBK grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 41,1% 46,4% 100,0% grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze

7 Örtlicher NC in grundständigen Studiengängen Hochschule HMTMH Studienjahr--> 2009/ / /2012 grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze Summe Universitäten grundständige Studienplätze (ohne med. Studiengänge und Pharmazie) zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 53,5% 56,4% 60,4% HS BS/Wf (ab 09/10 incl. Suderburg) grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze HS Hannover grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 84,2% 80,3% 97,0% HS Hi/Ho/Gö grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 100,0% 77,2% 95,8% HS Emden/Leer (ab 09/10) grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 65,0% 49,5% 64,6% HS Whv/OL/Els (ab 09/10) grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 44,3% 48,5% 59,4% HS OS grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze Summe Fachhochschulen grundständige Studienplätze zulassungsbeschränkte, grundständige Plätze NC-Quote 85,9% 81,2% 90,3% (Ausgegeben am ) 7

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