Daten der bundesweit zulassungsbeschränkten
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- Stephanie Hoch
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1 Daten der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge an Universitäten Stand: 04. April 2014 Auswahlgrenzen in den Quoten: Abiturbeste Wartezeit Vorauswahlverfahren Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) in den Studiengängen Medizin Pharmazie Zahnmedizin hochschulstart.de-daten ist ein Informationsdienst der Stiftung für ochschulzulassung, herausgegeben von der Informationsund Pressestelle. Tel.: * (Bernhard Scheer); - 206* (ans-peter Kaluza); Fax -203*; presse@hochschulstart.nrw.de, Internet: Briefanschrift: hochschulstart.de Dortmund; ausanschrift: hochschulstart.de, Sonnenstr. 171, Dortmund; Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten. * 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
2 Auswahlgrenzen im Verfahren in der Abiturbesten- und in der Wartezeitquote Auswahl nach der Abiturnote (20 %) Medizin Pharmazie Zahnmedizin Abitur erworben in... Baden- Württemberg 1,1 (1) 1,9 (1) 1,2 (0) Bayern 1,1 (1) 1,6 (0) 1,3 (0) Berlin 1,1 (3) 1,7 (5) 1,3 (0) Brandenburg 1,1 (1) 1,7 (1) 1,5 (9) Bremen 1,3 (9) F 1,4 (1) amburg 1,2 (1) 2,1 (3) 1,5 (1) essen 1,1 (2) 1,5 (0) 1,3 (1) Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0) 1,6 (0) 1,0 (0) Niedersachsen 1,2 (1) 1,9 (2) 1,7 (3) Nordrhein-Westfalen 1,1 (3) 1,6 (1) 1,4 (17) Rheinland-Pfalz 1,1 (3) 1,7 (0) 1,3 (1) Saarland 1,2 (5) 2,1 (5) 1,5 (1) Sachsen 1,1 (3) 2,3 (1) 1,5 (0) Sachsen-Anhalt 1,2 (2) 3,0 (7) 1,6 (1) Schleswig-olstein 1,3 (0) 1,8 (3) 1,0 (1) Thüringen 1,1 (1) 1,3 (2) 1,4 (1) Auswahl nach der Wartezeit (20 %) 13 (2,3) 4 (2,2) 12 (3,1) Erläuterung Im Auswahlverfahren vergibt hochschulstart.de die Studienplätze nach den Kriterien Abiturnote (für 20 Prozent der Studienplätze) und Wartezeit (ebenfalls für 20 Prozent der Studienplätze). Um Unterschiede zwischen den Schulsystemen der Bundesländer zu berücksichtigen, werden die nach der Abiturnote zu vergebenden Studienplätze in Landesquoten aufgeteilt. Damit sind Studienplatzkontingente gemeint, die nur für die Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben, zur Verfügung stehen. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen albjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen ochschule). Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl der Abiturbesten ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Ebenso ist bei der Zulassung nach Wartesemestern noch die Durchschnittsnote als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien auch gleich, entscheidet ein geleisteter Dienst und dann das Los über die Zulassung. F = Es hat sich keine Auswahlgrenze ergeben, da alle Bewerber ausgewählt werden konnten.
3 Studienplatzvergabe Medizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Ortspräferenz Note Punktzahl Baden-Württemberg 1,1 (1) Berlin-Charité 1 1,0 769 Bayern 1,1 (1) Erlangen-Nürnberg F Berlin 1,1 (3) Gießen 2 1,1 759 Brandenburg 1,1 (1) Göttingen F Bremen 1,3 (9) Köln 1 1,3 725 amburg 1,2 (1) Mainz F essen 1,1 (2) Münster 1 1,0 777 Mecklenburg-Vorpom. 1,0 (0) Tübingen 1 1,0 773 Niedersachsen 1,2 (1) Würzburg F Nordrhein-Westfalen 1,1 (3) Rheinland-Pfalz 1,1 (3) Saarland 1,2 (5) Sachsen 1,1 (3) Sachsen-Anhalt 1,2 (2) Schleswig-olstein 1,3 (0) Thüringen 1,1 (1) erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
4 Studienplatzvergabe Medizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Zulassungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in den Landesquoten für die Zulassung über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
5 Studienplatzvergabe Medizin 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote Verteilungsgrenzen Ortspräferenz Sozialkriteriu m Note Auswahlgrenze nach der Wartezeit: 13 Semester Note (2,3) Berlin-Charité 1 3 2,6 Erlangen-Nürnberg 3 5 3,4 Gießen N 3 5 2,6 Göttingen 1 5 3,0 Köln 1 5 2,0 Mainz 3 5 2,8 Münster 1 5 2,6 Tübingen 1 5 2,6 Würzburg N 9 5 3,3 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) S Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien: Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den erfasst. Dabei bedeutet 1 = Bewerber ist schwerbehindert; 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort; 3 = Besondere Bindung an den aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag); 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort; 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
6 Studienplatzvergabe Medizin 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren Vorauswahlkriterien bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Berlin-Charité 1 Erlangen-Nürnberg Gießen 2,3 Göttingen Köln Mainz 3 Münster 1 Tübingen 1 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im ochschulverfahren haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben; bis Note... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben; bis Rang... hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Ad zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt; es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden; = keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen nachrangige Kriterien (z.b. Dienst, Los) über die Teilnahme an der Vorauswahl entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Satzung der jeweiligen ochschule. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
7 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 24. März 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg Gießen Göttingen DN + BA + Test 1,2 D Köln DN 1,3 D Mainz Münster DN + BA + Test 1,300 WZ 2 Tübingen Würzburg DN + Boni 1,3 WZ 1 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Abkürzungen: BA BT D DN gew. DN PR PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
8 Studienplatzvergabe Medizin 4. Auswahlgrenzen ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 04. April 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg Gießen Göttingen DN + BA + Test 1,2 D Köln DN 1,3 D Mainz Münster DN + BA + Test 1,300 WZ 1 Tübingen Würzburg DN + Boni 1,3 WZ 1 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über nachrangige Kriterien vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Abkürzungen: BA BT D DN gew. DN PR PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
9 Studienplatzvergabe Pharmazie 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Ortspräferenz Note Punktzahl Baden-Württemberg 1,9 (1) Berlin FU 1 1,6 680 Bayern 1,6 (0) Bonn 3 1,6 677 Berlin 1,7 (5) Braunschweig F Brandenburg 1,7 (1) Düsseldorf F Bremen F Frankfurt/Main 1 1,8 635 amburg 2,1 (3) Greifswald F essen 1,5 (0) Kiel F Mecklenburg-Vorpom. 1,6 (0) Mainz 1 1,8 635 Niedersachsen 1,9 (2) Marburg F Nordrhein-Westfalen 1,6 (1) München U 1 1,6 678 Rheinland-Pfalz 1,7 (0) Münster 1 1,5 684 Saarland 2,1 (5) Saarland U Campus Saarbrücken 3 1,6 669 Sachsen 2,3 (1) Würzburg 1 1,8 642 Sachsen-Anhalt 3,0 (7) Schleswig-olstein 1,8 (3) Thüringen 1,3 (2) erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
10 Studienplatzvergabe Pharmazie 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Zulassungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in den Landesquoten für die Zulassung über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
11 Studienplatzvergabe Pharmazie 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote Verteilungsgrenzen Ortspräferenz Sozialkriterium Note Auswahlgrenze nach der Wartezeit: 4 Semester Note (2,2) Berlin FU 1 4 2,2 Bonn 1 5 2,6 Braunschweig 2 5 2,9 Düsseldorf 1 4 3,3 Frankfurt/Main 3 5 2,8 Greifswald N ,2 Kiel 1 5 2,6 Mainz 1 5 3,5 Marburg 4 5 3,3 München U 4 5 3,1 Münster 1 4 2,8 Saarland U Campus Saarbrücken 1 5 2,8 Würzburg 1 5 2,5 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien: Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den erfasst. Dabei bedeutet 1 = Bewerber ist schwerbehindert; 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort; 3 = Besondere Bindung an den aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag); 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort; 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
12 Studienplatzvergabe Pharmazie 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren Vorauswahlkriterien bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Berlin FU 2 2,5 Bonn Braunschweig Düsseldorf Frankfurt/Main 2 Greifswald 3 2,5 Kiel Mainz 3 Marburg München U Münster 2 Saarland U Campus Saarbrücken Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im ochschulverfahren haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben; bis Note... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben; bis Rang... hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Ad zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt; es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden; = keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen nachrangige Kriterien (z.b. Dienst, Los) über die Teilnahme an der Vorauswahl entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Satzung der jeweiligen ochschule. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
13 Studienplatzvergabe Pharmazie 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 24. März 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin FU Bonn DN 2,6 D Braunschweig gew. DN 3,175 Los Düsseldorf DN 2,4 D Frankfurt/Main Greifswald Kiel gew.dn 3,1 D Mainz DN 2,2 D ja Marburg DN 3,2 D München U DN + BA 3,1 D Münster DN 2,5 D Saarland U Campus Saarbrücken gew. DN + BA 2,7 D Würzburg DN + BA 2,7 WZ 1 erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
14 Studienplatzvergabe Pharmazie 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 24. März 2014 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Abkürzungen: BA BT D DN gew. DN PR PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
15 Studienplatzvergabe Pharmazie 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 04. April 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin FU Bonn DN 3,2 D Braunschweig gew. DN 3,175 Los Düsseldorf DN 2,4 D Frankfurt/Main Greifswald Kiel gew.dn 3,2 D Mainz DN 2,3 D Alle Bewerber für Marburg konnten Marburg zugelassen werden. München U DN + BA 3,2 D Münster DN 2,5 D Saarland U Campus Saarbrücken gew. DN + BA 3,3 D Würzburg Alle Bewerber für Würzburg konnten zugelassen werden. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
16 Studienplatzvergabe Pharmazie 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 04. April 2014 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über nachrangige Kriterien vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Abkürzungen: BA BT D DN gew. DN PR PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
17 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in... Ortspräferenz Note Punktzahl Baden-Württemberg 1,2 (0) Berlin-Charité 1 1,2 736 Bayern 1,3 (0) Erlangen-Nürnberg F Berlin 1,3 (0) Freiburg 1 1,3 724 Brandenburg 1,5 (9) Gießen F Bremen 1,4 (1) Göttingen 1 1,6 675 amburg 1,5 (1) Köln 1 1,3 723 essen 1,3 (1) Mainz F Mecklenburg-Vorpom. 1,0 (0) Marburg 1 1,5 693 Niedersachsen 1,7 (3) München U 1 1,2 738 Nordrhein-Westfalen 1,4 (17) Münster 1 1,3 725 Rheinland-Pfalz 1,3 (1) Regensburg 2 1,7 652 Saarland 1,5 (1) Tübingen F Sachsen 1,5 (0) Ulm 3 1,4 709 Sachsen-Anhalt 1,6 (1) Würzburg F Schleswig-olstein 1,8 (1) Thüringen 1,4 (1) erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
18 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 1. Verteilungsgrenzen in der Abiturbestenquote Zulassungsgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in den Landesquoten für die Zulassung über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
19 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 2. Verteilungsgrenzen in der Wartezeitquote Verteilungsgrenzen Ortspräferenz Sozialkriterium Note Auswahl nach der Wartezeit: 12 Semester Note (3,1) Berlin-Charité 1 3 1,0 Erlangen-Nürnberg N ,6 Freiburg 1 5 2,6 Gießen 2 2 3,5 Göttingen 1 5 3,3 Köln 1 3 2,3 Mainz 1 5 2,9 Marburg 3 5 3,4 München U 3 5 3,0 Münster 1 5 3,3 Regensburg N ,6 Tübingen 1 5 3,5 Ulm 3 5 2,6 Würzburg 5 5 3,5 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die e sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien: Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den erfasst. Dabei bedeutet 1 = Bewerber ist schwerbehindert; 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort; 3 = Besondere Bindung an den aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag); 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort; 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
20 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 3. Grenzen im Vorauswahlverfahren Vorauswahlkriterien bis Ortspräferenz... bis Note... bis Rang... Berlin-Charité 1 Erlangen-Nürnberg Freiburg Gießen 2,3 Göttingen 1 72 Köln Mainz 3 Marburg München U Münster 1 Regensburg Tübingen 1 Ulm 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im ochschulverfahren haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben; bis Note... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben; bis Rang... hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Ad zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt; es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden; = keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen nachrangige Kriterien (z.b. Dienst, Los) über die Teilnahme an der Vorauswahl entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Satzung der jeweiligen ochschule. Weitere Informationen, Fragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
21 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 24. März 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg DN + BA + Test 1,6 D Freiburg Gießen Göttingen DN + BA 1,6 DN 1,6 WZ 0 Köln DN 1,5 D Mainz DN + Test 1,600 WZ 1 Marburg DN 1,6 D München U DN + BA 1,7 D ja Münster Regensburg DN + BA 1,6 D ja Tübingen Ulm DN + BA + BT + PR 1,6 DN + Test 1,802 DN 1,6 DN 1,9 Würzburg DN + Boni 1,7 WZ 4 erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
22 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren 2. Stufe auptverfahren Stand: 24. März 2014 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Abkürzungen BA BT D DN gew. DN PR PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit S erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
23 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 04. April 2014 Auswahl möglich bis... Auswahlgrenzen nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg DN + BA 1,7 D Freiburg Gießen Göttingen Köln DN 1,6 D Mainz DN + Test 1,700 WZ 3 Marburg DN 1,6 D München U DN + BA 1,7 D Münster Regensburg DN + BA 1,7 D Tübingen Ulm DN + BA + BT + PR 1,6 DN + Test 1,802 DN 1,6 DN 1,9 Würzburg DN + Boni 1,7 WZ 3 erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
24 Studienplatzvergabe Zahnmedizin 4. Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Nachrückverfahren Stand: 04. April2014 Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. DN / gew. DN = Angegeben ist die Durchschnittsnote, die entweder direkt oder einschließlich entsprechender Bonierungen (gewichtete Durchschnittsnote; z.b. durch Einzelnoten, einschlägiger Berufsausbildung) mindestens erreicht werden musste, um zugelassen zu werden. PZ = Einige ochschulen errechnen aus den möglichen Auswahlkriterien eine Punktzahl, die über die Zulassung entscheidet. = Bei komplexen Auswahlverfahren, die von den ochschulen selbst durchgeführt werden, ist eine tabellarische Darstellung nicht möglich (z.b. bei einem Auswahlgespräch). Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. Konnten im Nachrückverfahren nur Plätze über nachrangige Kriterien vergeben werden oder sind im Nachrückverfahren keine Plätze frei geworden, wurden die Auswahlgrenzen des auptverfahrens übernommen. Abkürzungen BA BT D DN gew. DN P PZ WZ = Berufsausbildung = Berufstätigkeit = Dienst = Durchschnittsnote = gewichtete Durchschnittsnote = Auswahl durch die ochschule = Praktikum; Vorbildung = Punktzahl = Wartezeit S erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle, Dortmund
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