Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

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1 Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Sommersemester 2017 Auswahlgrenzen in den Quoten Abiturbeste Wartezeit Auswahlverfahren der ochschulen - Ergebnisse Vorauswahlverfahren - Ergebnisse 2. Stufe für die Studiengänge Medizin Zahnmedizin Pharmazie Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

2 Auswahlgrenzen in der Abiturbesten- und Wartezeitquote Stand: 10. Febuar 2017 Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (20 %) Medizin Zahnmedizin Pharmazie Abitur erworben in DN WZ DN WZ DN WZ Baden-Württemberg 1,0 (0) 1,3 (1) 1,7 (2) Bayern 1,1 (3) 1,3 (3) 1,4 (0) Berlin 1,0 (1) 1,2 (0) 1,5 (1) ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Brandenburg 1,0 (1) 1,0 (0) 1,4 (1) Bremen 1,1 (1) 1,2 (0) 1,8 (1) amburg 1,1 (3) 1,5 (1) 2,0 (3) essen 1,0 (0) 1,2 (3) 1,4 (0) Mecklenburg-Vorpommern 1,0 (1) 1,4 (3) 1,5 (2) Niedersachsen 1,2 (2) 1,4 (3) 1,7 (1) Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) 1,3 (1) 1,6 (1) Rheinland-Pfalz 1,0 (0) 1,4 (2) 1,7 (1) Saarland 1,1 (1) 1,1 (5) 1,2 (1) Sachsen 1,2 (1) 1,5 (1) 2,1 (0) Sachsen-Anhalt 1,2 (5) 1,3 (1) 1,4 (3) Schleswig-olstein 1,2 (0) 1,5 (0) 1,8 (5) Thüringen 1,2 (18) 1,4 (3) 2,0 (1) Auswahl nach der Wartezeit (20 %) Studiengang Wartezeit in albjahren DN Medizin 15 3,0 Zahnmedizin 12 2,1 Pharmazie 5 2,6 Wartezeitquote Bei der Zulassung nach Wartesemestern ist die Durchschnittsnote als nachrangiges Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien gleich, entscheidet ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen albjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen ochschule). Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

3 Auswahlgrenzen Medizin - Abiturbestenquote Stand: 10. Februar 2017 Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in DN WZ Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Baden-Württemberg 1,0 (0) Berlin-Charité 1 1,0 771 Bayern 1,1 (3) Erlangen-Nürnberg F Berlin 1,0 (1) Gießen F Brandenburg 1,0 (1) Göttingen 3 1,1 759 Bremen 1,1 (1) Köln 5 1,0 768 amburg 1,1 (3) Mainz F essen 1,0 (0) Münster 1 1,0 785 Mecklenburg-Vorpommern 1,0 (1) Tübingen 1 1,0 778 Niedersachsen 1,2 (2) Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) Würzburg F Rheinland-Pfalz 1,0 (0) Saarland 1,1 (1) Sachsen 1,2 (1) Sachsen-Anhalt 1,2 (5) Schleswig-olstein 1,2 (0) Thüringen 1,2 (18) Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der ochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der ochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigeresozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

4 Auswahlgrenzen Medizin - Wartezeitquote Stand: 10. Februar 2017 Auswahl nach der Wartezeit: 15 Semester (Note 3,0) Verteilung auf die ochschulen: Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin-Charité 1 3 2,6 Erlangen-Nürnberg 5 4 3,3 Gießen 6 4 3,0 Göttingen 1 4 3,2 Köln 1 4 2,3 Mainz 1 4 2,2 Münster 1 4 3,1 Tübingen 2 4 2,7 Würzburg N8 4 1,2 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

5 Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der ochschulen - Vorauswahl Stand: 10. Februar 2017 Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang Berlin-Charité 1 Erlangen-Nürnberg Gießen 2,3 Göttingen 1 1,3 224 Köln Mainz 3 Münster 1 Tübingen 1 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

6 Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der ochschulen Auswahl 2. Stufe Stand: 27. März 2017 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,2 D: Ja Gießen Göttingen 90% DN/Test: 1,300 10% DN/Test/Ausb: 1,600 DN: 1,3 D: Nein DN: 1,6 D: Nein Köln DN/Test: 53,7 DN: 1,8 D: Nein Mainz DN/Test/Ausb: 1,200 WZ: 1 D: Nein Münster Tübingen Würzburg DN/Boni: 1,2 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

7 Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 7. April 2017 Studienort Berlin-Charité auptkriterium nachrangiges Kriterium Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,2 D: Ja Gießen Göttingen 90% DN/Test: 1,300 10% DN/Test/Ausb: 1,600 DN: 1,3 D: Nein DN: 1,6 D: Nein Köln DN/Test: 53,7 DN: 1,8 D: Nein Mainz DN/Test/Ausb: 1,200 WZ: 1 D: Nein Münster Tübingen Würzburg DN/Boni: 1,2 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

8 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Abiturbestenquote Stand: 10. Februar 2017 Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in DN Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Baden-Württemberg 1,3 (1) Berlin-Charité 1 1,4 709 Bayern 1,3 (3) Erlangen-Nürnberg F Berlin 1,2 (0) Freiburg 1 1,2 739 Brandenburg 1,0 (0) Gießen 3 1,4 701 Bremen 1,2 (0) Göttingen 1 1,5 685 amburg 1,5 (1) Köln 1 1,1 758 essen 1,2 (3) Mainz 1 1,3 730 Mecklenburg-Vorpommern 1,4 (3) Marburg F Niedersachsen 1,4 (3) München 1 1,2 742 Nordrhein-Westfalen 1,3 (1) Münster F Rheinland-Pfalz 1,4 (2) Regensburg 1 1,2 742 Saarland 1,1 (5) Tübingen F Sachsen 1,5 (1) Ulm F Sachsen-Anhalt 1,3 (1) Würzburg 4 1,5 686 Schleswig-olstein 1,5 (0) Thüringen 1,4 (3) Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

9 Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der ochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der ochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigeresozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

10 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Wartezeitquote Stand: 10. Februar 2017 Auswahl nach der Wartezeit: 12 Semester (Note 2,1) Verteilung auf die ochschulen: Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin-Charité 1 4 2,0 Erlangen-Nürnberg N12 4 3,2 Freiburg 1 4 3,2 Gießen 2 4 2,4 Göttingen 1 4 2,0 Köln 1 3 1,0 Mainz 1 4 2,5 Marburg 3 4 2,9 München 3 4 3,1 Münster 1 4 2,8 Regensburg N11 4 2,9 Tübingen 1 4 3,0 Ulm 1 4 3,2 Würzburg N8 4 2,1 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

11 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Auswahlverfahren der ochschulen Vorauswahl Stand: 10. Februar 2017 Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang Berlin-Charité 1 Erlangen-Nürnberg Freiburg Gießen 1 2,3 Göttingen 1 1,6 72 Köln Mainz 3 Marburg München Münster 1 Regensburg Tübingen 1 Ulm 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

12 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Auswahlverfahren der ochschulen Auswahl 2. Stufe Stand: 27. März 2017 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,6 D: Nein Freiburg Gießen Göttingen 90% DN/Test: 1,600 10% DN/Test/Ausb: 1,800 DN: 1,6 D: Nein DN: 1,8 D: Nein Köln DN/Test: 45,7 DN: 1,6 D: Nein Mainz DN/Test: 1,600 WZ: 2 D: Nein Marburg DN: 1,6 D: Nein München DN/Ausb: 1,6 D: Nein Münster Regensburg DN/Boni: 1,5 D: Nein Tübingen Ulm 50% DN/Ausb: 1,6 50% DN/Test: 1,759 DN: 1,6 D: Ja DN: 2,2 D: Nein Würzburg DN/Boni: 1,6 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

13 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 7. April 2017 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin-Charité Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,6 D: Nein Freiburg Gießen Göttingen 90% DN/Test: 1,600 10% DN/Test/Ausb: 1,800 DN: 1,6 D: Nein DN: 1,8 D: Nein Köln DN/Test: 44,2 DN: 1,4 D: Nein Mainz DN/Test: 1,600 WZ: 0 D: Nein Marburg DN: 1,6 D: Nein München DN/Ausb: 1,6 D: Nein Münster Regensburg DN/Boni: 1,6 D: Ja Tübingen Ulm 50% DN/Ausb: 1,6 50% DN/Test: 1,798 DN: 1,6 D: Ja DN: 1,7 D: Nein Würzburg DN/Boni: 1,6 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

14 Auswahlgrenzen Pharmazie Abiturbestenquote Stand: 10. Februar 2017 Landes-NC ochschul-nc Abitur erworben in DN WZ Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Baden-Württemberg 1,7 (2) Berlin FU 1 1,3 725 Bayern 1,4 (0) Bonn 6 1,3 722 Berlin 1,5 (1) Braunschweig F Brandenburg 1,4 (1) Düsseldorf 1 1,6 670 Bremen 1,8 (1) Frankfurt/Main 1 1,8 640 amburg 2,0 (3) Greifswald F essen 1,4 (0) Kiel 1 1,8 642 Mecklenburg-Vorpommern 1,5 (2) Mainz 1 1,7 656 Niedersachsen 1,7 (1) Marburg F Nordrhein-Westfalen 1,6 (1) München 1 1,7 651 Rheinland-Pfalz 1,7 (1) Münster 1 1,6 682 Saarland 1,2 (1) Saarland U Campus Saarbrücken F Sachsen 2,1 (0) Würzburg 1 1,3 730 Sachsen-Anhalt 1,4 (3) Schleswig-olstein 1,8 (5) Thüringen 2,0 (1) Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

15 Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der ochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der ochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigeresozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

16 Auswahlgrenzen Pharmazie Wartezeitquote Stand: 10. Februar 2017 Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die ochschulen: 5 Semester (Note 2,6) Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin FU 1 4 1,9 Bonn 1 4 2,8 Braunschweig 1 4 3,3 Düsseldorf 1 4 2,2 Frankfurt/Main N7 4 2,4 Greifswald N9 4 3,4 Kiel 1 4 3,2 Mainz 3 4 2,9 Marburg 4 4 2,9 München 6 4 2,7 Münster 1 4 2,2 Saarland U Campus Saarbrücken N9 4 3,3 Würzburg 1 4 2,8 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

17 Auswahlgrenzen Pharmazie Auswahlverfahren der ochschulen Vorauswahl Stand: 10. Februar 2017 Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang Berlin FU 2 2,5 Bonn Braunschweig Düsseldorf Frankfurt/Main 1 Greifswald 3 2,5 Kiel Mainz 3 Marburg München Münster 2 Saarland U Campus Saarbrücken Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

18 Auswahlgrenzen Pharmazie Auswahlverfahren der ochschulen Auswahl 2. Stufe Stand: 27. März 2017 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin FU Bonn DN: 2,3 D: Nein Braunschweig DN/Fach: 2,595 Düsseldorf DN: 2,2 D: Nein Frankfurt/Main Greifswald F Kiel DN/Fach: 2,6 D: Nein Mainz DN: 2,2 D: Nein Marburg DN: 2,7 D: Nein München U DN/Ausb: 2,8 D: Nein Münster DN: 2,1 D: Nein Saarland U Campus Saarbrücken DN/Ausb/Fach: 2,7 D: Nein Würzburg DN/Ausb: 2,3 WZ: 4 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

19 Auswahlgrenzen Pharmazie Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 7. April 2017 Studienort Berlin FU auptkriterium nachrangiges Kriterium Bonn DN: 2,4 D: Nein Braunschweig DN/Fach: 2,595 Düsseldorf DN: 2,2 D: Nein Frankfurt/Main Greifswald F Kiel DN/Fach: 2,8 D: Nein Mainz DN: 2,8 D: Nein Marburg DN: 2,9 D: Nein München U DN/Ausb: 2,9 D: Nein Münster DN: 2,2 D: Nein Saarland U Campus Saarbrücken DN/Ausb/Fach: 2,7 D: Nein Würzburg DN/Ausb: 2,8 WZ: 2 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

20 erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung Postanschrift: Stiftung für ochschulzulassung, Dortmund Dienstgebäude: Sonnenstraße 171, Dortmund Internet: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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