Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen
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1 Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Sommersemester 2015 Auswahlgrenzen in den Quoten Abiturbeste Wartezeit Auswahlverfahren der ochschulen für die Studiengänge Medizin Zahnmedizin Pharmazie Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
2 Auswahlgrenzen in der Abiturbesten- und Wartezeitquote Stand: 11. ebruar 2015 Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (20 %) Medizin Zahnmedizin Pharmazie Abitur erworben in DN WZ DN WZ DN WZ Baden-Württemberg 1,1 (1) 1,4 (2) 1,7 (1) Bayern 1,1 (1) 1,3 (3) 1,6 (0) Berlin 1,0 (1) 1,2 (1) 1,5 (2) Brandenburg 1,0 (0) 1,5 (11) 1,7 (1) Bremen 1,0 (0) 1,2 (2) 1,8 (0) amburg 1,2 (3) 1,5 (5) 1,9 (3) Abiturbestenquote Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl in der Abiturbestenquote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Sollten Bewerber mit gleichen Kriterien vorhanden sein, entscheiden die nachrangigen Kriterien wie ein abgeleisteter Dienst (Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, europäischer reiwilligendienst, etc.) und das Los über die Zulassung. Abkürzungen: DN Durchschnittsnote WZ Wartezeit essen 1,0 (0) 1,3 (0) 1,6 (1) Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0) 1,6 (0) 1,5 (1) Niedersachsen 1,1 (1) 1,6 (1) 1,8 (1) Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) 1,4 (1) 1,7 (1) Rheinland-Pfalz 1,0 (0) 1,3 (0) 1,9 (1) Saarland 1,1 (1) 1,6 (0) 1,6 (0) Sachsen 1,2 (1) 1,3 (1) 1,6 (1) Sachsen-Anhalt 1,3 (1) 1,7 (1) 2,0 (0) Schleswig-olstein 1,4 (4) 1,7 (3) 1,9 (2) Thüringen 1,3 (1) 1,5 (2) 1,8 (3) Auswahl nach der Wartezeit (20 %) Studiengang Wartezeit in albjahren DN Medizin 13 2,0 Zahnmedizin 11 1,9 Pharmazie 5 2,6 Wartezeitquote Bei der Zulassung nach Wartesemestern ist die Durchschnittsnote als nachrangiges Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien gleich, entscheidet ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen albjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen ochschule). Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
3 Auswahlgrenzen Medizin - Abiturbestenquote Stand: 11. ebruar 2015 Landes-NC Abitur erworben in DN WZ Baden-Württemberg 1,1 (1) Bayern 1,1 (1) ochschul-nc Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Berlin-Charité 1 1,0 768 Erlangen-Nürnberg 1 1,3 723 Berlin 1,0 (1) Brandenburg 1,0 (0) Gießen Göttingen Bremen 1,0 (0) Köln 1 1,1 759 amburg 1,2 (3) Mainz essen 1,0 (0) Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0) Münster 1 1,0 779 Tübingen 1 1,0 768 Niedersachsen 1,1 (1) Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) Rheinland-Pfalz 1,0 (0) Saarland 1,1 (1) Sachsen 1,2 (1) Sachsen-Anhalt 1,3 (1) Schleswig-olstein 1,4 (4) Thüringen 1,3 (1) Würzburg Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in der Abibestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die Studienorte sind deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
4 Auswahlgrenzen Medizin - Wartezeitquote Stand: 11. ebruar 2015 Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die ochschulen: 13 Semester (Note 2,0) Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin-Charité 1 3 3,3 Erlangen-Nürnberg 6 5 2,4 Gießen N3 5 3,4 Göttingen 2 5 1,0 Köln 1 5 1,1 Mainz 2 5 3,8 Münster 1 5 1,9 Tübingen 3 5 1,9 Würzburg N8 5 3,4 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
5 Auswahlgrenzen Medizin - Auswahlverfahren der ochschulen Vorauswahlverfahren Stand: 11. ebruar 2015 Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang Berlin-Charité 1 2,3 Erlangen-Nürnberg Gießen 2,3 Göttingen 1 1,4 223 Köln Mainz 3 Münster 1 Tübingen 1 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
6 Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der ochschulen 2. Stufe Stand: 24. März 2015 Studienort Berlin-Charité auptkriterium nachrangiges Kriterium Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,2 D: Ja Gießen Göttingen Köln DN: 1,3 D: Nein Mainz DN/Test/Ausb: 1,300 WZ: 7 D: Nein Münster Tübingen Würzburg DN/Boni: 1,3 WZ: 3 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
7 Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 8. April 2015 Studienort Berlin-Charité auptkriterium nachrangiges Kriterium Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,2 D: Ja Gießen Göttingen Köln DN: 1,3 D: Nein Mainz DN/Test/Ausb: 1,261 WZ: 7 D: Nein Münster Tübingen Würzburg DN/Boni: 1,3 WZ: 3 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
8 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Abiturbestenquote Stand: 11. ebruar 2015 Landes-NC Abitur erworben in DN WZ Baden-Württemberg 1,4 (2) ochschul-nc Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Berlin-Charité 1 1,3 722 Bayern 1,3 (3) Erlangen-Nürnberg Berlin 1,2 (1) Brandenburg 1,5 (11) Bremen 1,2 (2) amburg 1,5 (5) essen 1,3 (0) Mecklenburg-Vorp. 1,6 (0) Niedersachsen 1,6 (1) Nordrhein-Westfalen 1,4 (1) reiburg 1 1,2 742 Gießen 4 1,7 653 Göttingen 1 1,6 671 Köln 1 1,2 742 Mainz 2 1,6 678 Marburg 5 1,7 658 München 1 1,2 742 Münster 1 1,3 721 Rheinland-Pfalz 1,3 (0) Saarland 1,6 (0) Regensburg Tübingen Sachsen 1,3 (1) Ulm 1 1,2 745 Sachsen-Anhalt 1,7 (1) Schleswig-olstein 1,7 (3) Thüringen 1,5 (2) Würzburg Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in der Abibestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die Studienorte sind deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
9 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Wartezeitquote Stand: 11. ebruar 2015 Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die ochschulen: 11 Semester (Note 1,9) Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin-Charité 1 3 2,1 Erlangen-Nürnberg 6 5 3,8 reiburg 1 5 2,5 Gießen 2 5 2,8 Göttingen 1 5 3,4 Köln 1 4 3,2 Mainz 1 5 2,3 Marburg 3 5 3,3 München 1 5 3,0 Münster 1 5 3,0 Regensburg N11 5 3,6 Tübingen 1 5 2,1 Ulm N8 5 2,9 Würzburg N10 5 2,2 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
10 Auswahlgrenzen Zahnmedizin - Auswahlverfahren der ochschulen Vorauswahlverfahren Stand: 11. ebruar 2015 Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang Berlin-Charité 1 2,3 Erlangen-Nürnberg reiburg Gießen Göttingen 1 1,7 72 Köln Mainz 3 Marburg München Münster 1 Regensburg Tübingen 1 Ulm 1 2,5 Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
11 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Auswahlverfahren der ochschulen 2. Stufe Stand: 24. März 2015 Studienort Berlin-Charité auptkriterium nachrangiges Kriterium Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,6 D: Nein reiburg Gießen Göttingen Köln DN: 1,5 D: Nein Mainz DN/Test: 1,600 WZ: 3 D: Nein Marburg DN: 1,6 D: Nein München DN/Ausb: 1,6 D: Nein Münster Regensburg DN/Boni: 1,5 D: Nein Tübingen Ulm DN/Ausb: 1,5 DN/Test: 1,749 DN: 1,5 D: Nein DN: 1,7 D: Nein Würzburg DN/Boni: 1,6 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
12 Auswahlgrenzen Zahnmedizin Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 8. April 2015 Studienort Berlin-Charité auptkriterium nachrangiges Kriterium Erlangen-Nürnberg DN/Ausb/Test: 1,6 D: Nein reiburg Gießen Göttingen Köln DN: 1,6 D: Nein Mainz DN/Test: 1,600 WZ: 1 D: Nein Marburg DN: 1,6 D: Nein München DN/Ausb: 1,6 D: Nein Münster Regensburg DN/Boni: 1,5 D: Nein Tübingen Ulm DN/Ausb: 1,5 DN/Test: 1,749 DN: 1,5 D: Nein DN: 1,7 D: Nein Würzburg DN/Boni: 1,6 WZ: 0 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
13 Auswahlgrenzen Pharmazie Abiturbestenquote Stand: 11. ebruar 2015 Landes-NC Abitur erworben in DN WZ Baden-Württemberg 1,7 (1) ochschul-nc Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Berlin U 1 1,5 692 Bayern 1,6 (0) Berlin 1,5 (2) Bonn Braunschweig Brandenburg 1,7 (1) Bremen 1,8 (0) Düsseldorf 4 1,5 692 rankfurt/main 1 1,7 654 amburg 1,9 (3) Greifswald essen 1,6 (1) Mecklenburg-Vorp. 1,5 (1) Kiel 1 1,9 630 Mainz 1 1,9 617 Niedersachsen 1,8 (1) Marburg Nordrhein-Westfalen 1,7 (1) Rheinland-Pfalz 1,9 (1) Saarland 1,6 (0) Sachsen 1,6 (1) Sachsen-Anhalt 2,0 (0) München 1 1,5 697 Münster 1 1,7 661 Saarland U Campus Saarbrücken Würzburg 1 1,5 684 Schleswig-olstein 1,9 (2) Thüringen 1,8 (3) Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote Landes-NC: Bei den Auswahlgrenzen in der Abibestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. ochschul-nc: Es sind die Werte des als Letzten an dieser ochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als ilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl. Punktzahl: *Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Bei der Zulassung der über die Landesquote ausgewählten Bewerber auf die Studienorte sind deren Wünsche maßgeblich. Bis zu sechs Ortswünsche können hier in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser ochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die bessere Punktzahl über die Zulassung; sollte diese auch gleich sein, das günstigere Sozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote), dann das Los. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte ochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten ochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil. = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
14 Auswahlgrenzen Pharmazie Wartezeitquote Stand: 11. ebruar 2015 Auswahl nach der Wartezeit: 5 Semester (Note 2,6) Verteilung auf die ochschulen: Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN Berlin U 1 5 1,9 Bonn 2 5 3,2 Braunschweig 2 5 2,9 Düsseldorf 1 4 3,4 rankfurt/main 1 5 3,2 Greifswald N13 5 3,6 Kiel 1 5 2,5 Mainz 1 5 2,9 Marburg 5 5 2,6 München 3 4 3,0 Münster 1 5 2,1 Saarland U Campus Saarbrücken 1 5 3,0 Würzburg 1 5 2,9 Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer ochschulzugangsberechtigung und für die ärtefallquote) Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine ochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung. Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst. Dabei bedeutet: 1 = Bewerber ist schwerbehindert 2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag) 4 = Wohnung bei den Eltern und Studium am nächstgelegenen Ort 5 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen. In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die bei Ranggleichheit erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese ochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet ein geleisteter Dienst, dann das Los über die Ortsverteilung Ein N vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese ochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
15 Auswahlgrenzen Pharmazie - Auswahlverfahren der ochschulen Vorauswahlverfahren Stand: 11. ebruar 2015 Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang Berlin U 2 2,5 Bonn Braunschweig Düsseldorf rankfurt/main 1 Greifswald 3 2,5 Kiel Mainz 3 Marburg München Münster 2 Saarland U Campus Saarbrücken Würzburg Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der ochschulen (Ad) Im Auswahlverfahren der ochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt. In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt: bis Ortspräferenz bis Note... bis Rang hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der ochschulen zusätzlich auf eine bestimmte öchstmenge begrenzt es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden... keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am Ad der Universität teil. Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.b. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der ochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf oder der Satzung der jeweiligen ochschule. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
16 Auswahlgrenzen Pharmazie Auswahlverfahren der ochschulen 2. Stufe Stand: 24. März 2015 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin U Bonn DN: 2,6 D: Nein Braunschweig DN/ach: 2,685 Düsseldorf DN: 2,5 D: Nein rankfurt/main Greifswald Kiel DN/ach: 3,0 D: Nein Mainz DN: 2,3 D: Ja Marburg DN: 3,2 D: Nein München U DN/Ausb: 2,6 D: Nein Münster DN: 2,5 D: Nein Saarland U Campus Saarbrücken DN/Ausb/ach: 3,1 D: Nein Würzburg DN/Ausb: 2,6 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
17 Auswahlgrenzen Pharmazie Auswahlverfahren der ochschulen 1. Nachrückverfahren Stand: 8. April 2015 Studienort auptkriterium nachrangiges Kriterium Berlin U Bonn DN: 2,6 D: Nein Braunschweig DN/ach: 2,685 Düsseldorf DN: 2,5 D: Nein rankfurt/main Greifswald Kiel DN/ach: 3,0 D: Nein Mainz DN: 2,3 D: Ja Marburg DN: 3,2 D: Nein München U DN/Ausb: 2,6 D: Nein Münster DN: 2,5 D: Nein Saarland U Campus Saarbrücken DN/Ausb/ach: 3,1 D: Nein Würzburg DN/Ausb: 2,6 WZ: 1 D: Nein Abkürzungen DN Durchschnittsnote PZ* Punktzahl WZ Wartezeit D Dienst Ausb einschlägige Berufsausbildung Boni ochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessern Auswahl durch die ochschule Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im ochschulverfahren Es sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem auptkriterium die nachrangigen Kriterien Dienst, Wartezeit oder Durchschnittsnote aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los. Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere inweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der ochschulen. * Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der ZB zu Grunde. ür Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet. Weitere Informationen, ragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf hochschulstart.de Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
18 erausgeber: Stiftung für ochschulzulassung Postanschrift: Stiftung für ochschulzulassung, Dortmund Dienstgebäude: Sonnenstraße 171, Dortmund Internet: Stiftung für ochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
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