DIE BEWERBUNG BEI HOCHSCHULSTART.DE*

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1 ZENTRALE STUDIENBERATUNG ZENTRALE STUDIENBERATUNG DIE BEWERBUNG BEI HOCHSCHULSTART.DE* EIN LEITFADEN (*Aus der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ist die Stiftung für Hochschulzulassung geworden, die in der Öffentlichkeit mit hochschulstart.de auftritt.) An wen richtet sich dieses Informationsblatt? Zentrale Studienberatung Folgende Informationen gelten für deutsche Bewerber, Bewerber mit deutschem Abitur und EU-Bürger sowie Angehörige eines EWR-Staates (Norwegen, Liechtenstein, Island). Sollten Sie eine Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land besitzen, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Angelegenheiten ( da für Nicht-EU-Bürger andere Zulassungsregeln gelten. Dieses Informationsblatt richtet sich an alle, die sich für ein Erststudium in einem der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (das sind: Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin) ins erste Fachsemester bewerben wollen. In diesem Fall Zentrale ist eine Bewerbung Studienberatung bei hochschulstart.de erforderlich. Alle Informationen zum Ablauf dieses Verfahrens finden Sie in sehr übersichtlicher Form im Internet unter sowie in dem Bewerbungsmagazin hochschulstart.de, dass Sie auch auf der Internetseite herunterladen können. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in einem der hochschulstart.de-studiengänge muss generell an der von Ihnen gewünschten Universität direkt erfolgen. Wenn Sie in einem der genannten Studiengänge ein Zweitstudium aufnehmen wollen, sind die folgenden Infos für Sie nicht relevant. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet unter hochschulstart.de. Zweitstudienbewerber/innen sind Bewerber/innen, die in Deutschland bereits einen Hochschulabschluss erworben haben. Zentrale Für Studienberatung ein Erststudium bewirbt man sich auch dann, wenn man bereits studiert, dieses Studium aber nicht abgeschlossen hat. Welches Ziel verfolgt dieses Informationsblatt? Dieses Informationsblatt soll ein Leitfaden für alle sein, die sich für einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge bei hochschulstart.de bewerben wollen. Ziel ist, dass ein/e potentielle/r Bewerber/in seine/ihre individuellen Zulassungschancen möglichst optimal ausschöpfen kann. Zentrale Themen sind daher die Auswahl und Zentrale Studienberatung Reihung der gewünschten Hochschulorte in den entsprechenden Quoten. Denn von einer möglichst optimalen Reihung hängen viele Zulassungschancen ab. Außerdem werden die Bedeutung der sog. Sozialkriterien und die für eine möglichst optimale Bewerbung ggf. relevanten Sonderanträge erläutert. Alle Informationen in diesem Informationsblatt wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen, Rechtsansprüche können aus diesem Informationsblatt nicht abgeleitet werden. Rechtlich verbindlich sind die zugrundliegenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen ( > Downloadcenter). Zentrale Studienberatung Warum gibt es Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen? Ein Studiengang wird zulassungsbeschränkt, wenn in diesem Studiengang ein Missverhältnis zwischen Nachfrage und Ausbildungskapazität besteht. Vor Beginn des jeweiligen Bewerbungsverfahrens wird daher eine Anzahl an Studienplätzen für den jeweiligen Studiengang errechnet. Besagtes Missverhältnis ist somit der Grund, warum Sie sich für einen Studiengang bewerben müssen. Besteht dieses Missverhältnis bundesweit (wie in den o.g. Studiengängen), werden die Studienplätze über eine Bewerbung bei hochschulstart.de vergeben. Zentrale Studienberatung Die wichtigsten Daten für die hochschulstart.de-bewerbung Bewerbung zu einem Wintersemester: für Alt-Abiturienten : 31. Mai für Neu-Abiturienten : 15. Juli Bewerbung zu einem Sommersemester: Hier gilt für alle ein Bewerbungstermin: 15. Januar Dienstgebäude: Ludwigstr. 27/I, Zi. G 109 Tel.: +49 (0) 89 / Fax: +49 (0) 89 / Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz München Öffnungszeiten: Mo bis Fr Di bis Do August: Mo bis Fr Uhr Uhr Uhr

2 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 10 Alt-Abiturienten sind alle, die sich schon zum jeweils vorhergehenden Verfahren hätten bewerben können, weil sie zu diesem Zeitpunkt ihr Abitur bereits erworben hatten. Neu-Abiturienten sind alle, die beim jeweils vorhergehenden Verfahren noch keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen. Die Bewerbung muss unter hochschulstart.de online erfolgen. Mittels des Antragssystems AntOn werden Sie gut und transparent durch die Bewerbung geleitet. Was dieses Blatt nicht leisten kann Dieses Informationsblatt bietet keine umfassende Erläuterung des gesamten hochschulstart.de-verfahrens. Dazu informieren Sie sich bitte im Internet unter hochschulstart.de oder lesen die gleichnamige Broschüre. A. ZUR AUSWAHL UND REIHUNG DER HOCHSCHULORTE Vorab: Im Rahmen des hochschulstart.de-verfahrens werden Studienplätze in drei Quoten vergeben: der Abiturbestenquote (20% der Studienplätze), der Wartezeitquote (20%) und dem sog. Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH, 60%). Die Studienplätze in der Abiturbesten- und der Wartezeitquote werden direkt von hochschulstart.de vergeben. Sollten Sie in einer dieser Quoten zugelassen werden, bekommen Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt (den Zeitplan für das jeweils kommende Semester finden Sie unter hochschulstart.de unter dem Link Termine oder in der gleichnamigen Broschüre) einen Zulassungsbescheid zugesandt. Sollten Sie in keiner dieser Quoten (Abiturbeste und Wartezeit) zugelassen werden können, erhalten Sie in jedem Fall einen Ablehnungsbescheid von hochschulstart.de. Dieser Ablehnungsbescheid sagt jedoch nichts über Ihre Zulassungschancen im AdH aus. Die Studienplätze im AdH werden zeitlich nach der Abiturbesten- und Wartezeitquote von den jeweiligen Hochschulen direkt vergeben (s. Zeitplan unter hochschulstart.de oder in der gleichnamigen Broschüre). In dieser Quote haben die Hochschulen die Möglichkeit, zusätzlich zur Abiturdurchschnittsnote weitere Zulassungskriterien zu definieren (vgl. Punkt 3). In allen Quoten dürfen Sie jeweils sechs Hochschulorte Ihrer Wahl angeben. In der Wartezeitquote können Sie darüber hinaus auch auf andere, nicht genannte Hochschulorte verteilt werden, wenn Sie dies nicht explizit im Bewerbungsformular ausgeschlossen haben (vgl. Punkt 2). In den Punkten 1 bis 3 werden die Quoten kurz vorgestellt, die jeweils aktuellen Grenzwerte dargestellt und erläutert und schließlich taktische Empfehlungen für eine sinnvolle Reihung der jeweiligen Hochschulorte gegeben. 1. Die Abiturbestenquote Erläuterung der Quote 20% aller Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der sog. Abiturbestenquote vergeben. Bei der Bewerbung können Sie in dieser Quote sechs Hochschulorte angeben. Dies sollten Sie natürlich nur dann tun, wenn Sie mobil und bereit sind, an einem dieser Orte zu studieren. Generell gilt: Je mehr Orte Sie angeben, desto höher sind Ihre Zulassungschancen. Die Zulassung an einer von Ihnen gewünschten Hochschule verläuft in zwei Schritten: 1. Schritt: Die Auswahl In einem ersten Schritt wählt hochschulstart.de die Abiturbesten aus. Die Anzahl der in diesem ersten Schritt ausgewählten Bewerber entspricht ca. 20% der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. Das zentrale Auswahlkriterium in dieser Quote ist Ihre Abiturnote. Damit es möglichst fair zugeht, konkurrieren Sie bei der Auswahl ausschließlich gegen Mitbewerber, die im gleichen Bundesland wie Sie Abitur gemacht haben. Dazu errechnet hochschulstart.de für jedes Bundesland einen sog. Auswahlgrenzwert (gelegentlich auch Landes-NC genannt). Bewerber mit gleicher Abiturdurchschnittsnote werden mittels folgender nachrangiger Kriterien gereiht: Wartezeit (siehe Punkt 2), Dienst, Los. Das heißt also, dass derjenige, der bei gleichem Abiturdurchschnitt mehr Wartezeit vorweisen kann, eine bessere Listenplatzierung bekommt. Sollten Durchschnittsnote und Wartezeit identisch sein, zählt geleisteter Dienst (z.b. Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr). Wenn auch dieses Kriterium identisch ist, entscheidet das Los. 2. Schritt: Die Verteilung an den Hochschulort Falls Sie wegen Ihres sehr guten Abiturdurchschnitts von hochschulstart.de ausgewählt werden, wird versucht, Sie an die gewünschte Hochschule (also an die, die Sie im Antragsformular als erste genannt haben sog. Ortspräferenz 1 ) zu verteilen. Sollten jedoch mehr in der Abiturbestenquote ausgewählte Bewerber an eine Hochschule wollen als die betreffende Hochschule Studienplätze in der Abiturbestenquote zur Verfügung hat (nämlich 20%), zählt als nachrangiges Kriterium in diesem Fall wiederum Ihre Abiturdurchschnittsnote. Wenn auch hier identische Kriterien vorliegen, zählt Ihre im Abitur erreichte Punktzahl. Wenn Sie also an Ihrer, in der Abiturbestenquote zuerst genannten Hochschule nicht zugelassen werden können, wird versucht, Sie an Ihre zweitgenannte Hochschule zu verteilen. Auch hier sind die nachrangigen Kriterien wiederum Abiturdurchschnittsnote und Punktzahl. Wenn es an der zweiten Hochschule nicht klappt, ist die dritte dran usw. Es kann also im schlechtesten Fall passieren, dass Sie zwar in der Abiturbestenquote ausgewählt werden, jedoch in dieser Quote an keinen der gewünschten Orte verteilt werden können, da Ihre angegebenen Hochschulen so nachge-

3 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 3 VON 10 fragt sind, dass nur Bewerber mit noch besserem Abitur zugelassen werden können. In einem solchen Fall können Sie jedoch von einer Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen (vgl. Punkt 3) ausgehen. Wenn Sie im Rahmen dieser Quote zugelassen werden, nehmen Sie in keiner der weiteren Quoten am Vergabeverfahren teil! Eine ausführliche Erläuterung zur Abiturbestenquote finden Sie im unter Habe ich eine Chance? Die Grenzwerte im WS 15/16 In der Abiturbestenquote gibt es zwei unterschiedliche Grenzwerte: den sog. Auswahlgrenzwert für jedes Bundesland, den hochschulstart.de im Rahmen der Auswahl errechnet und den sog. Verteilungsgrenzwert, der sich für jede Hochschule individuell aus der Verteilung an den Hochschulort ergibt. Hier sind nur der Auswahlgrenzwert für Bayern und der Verteilungsgrenzwert für die LMU aufgeführt. Alle weiteren Grenzwerte finden Sie unter hochschulstart.de (> Auswahlgrenzen). Achtung: Alle Grenzwerte beziehen sich auf das Vergabeverfahren des WS 15/16. Die Grenzwerte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt, sondern stehen immer erst nach Abschluss des Verfahrens fest. Ein Grenzwert ist immer die Note, Wartezeit oder das soziale Kriterium des zuletzt für diesen Studiengang zugelassenen Bewerbers. Eine Prognose des Grenzwertes für kommende Vergabeverfahren und über Ihre persönlichen Zulassungschancen ist daher nur bedingt möglich! Die Auswahlgrenzwerte mit bayerischem Abitur (entspricht 1. Schritt: Die Auswahl ): Studiengang Grenzwert Medizin 1,0 (0) Pharmazie 1,3 (1) Tiermedizin 1,3 (2) Zahnmedizin 1,3 (6) Erläuterung: Die erste Zahl ist die Durchschnittsnote des Abiturs, die zur Auswahl mindestens erforderlich war, die Zahl in Klammern ist das nachrangige Kriterium Wartezeit. Dies bedeutet, dass z.b. im Studiengang Tiermedizin alle Bewerber mit dem Abiturdurchschnitt 1,2 oder besser ausgewählt werden konnten, ebenso alle Bewerber mit der Durchschnittsnote 1,3, wenn sie mind. zwei Semester Wartezeit hatten. Im Falle von Zahnmedizin konnten alle Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 1,2 ausgewählt werden. Der letzte Bewerber der zugelassen werden konnte, hatte eine Durchschnittsnote 1,3 und sechs Semester Wartezeit. Der Verteilungsgrenzwert in der Abiturbestenquote an der LMU (entspricht 2. Schritt: Die Verteilung ): Studiengang Ortspräferenz/Note/Punktzahl Erläuterung: Pharmazie: In der Abiturbestenquote konnte an der LMU nur zugelassen Medizin 1 / 1,0 / 787 Pharmazie 1 / 1,3 / 726 werden, wer München an erster Stelle genannt hat (Ortspräferenz 1) und einen Abi- Tiermedizin alle Zahnmedizin 1 / 1,1 / 759 turdurchschnitt von 1,2 hatte. Bei einem Abiturdurchschnitt von 1,3 musste man mindestens 726 Punkte im Abitur erreicht haben. Analog gilt diese Erläuterung für die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin. In Tiermedizin konnten alle Bewerber zugelassen werden, die in der Abiturbestenquote ausgewählt wurden und München als Studienort angegeben hatten, egal mit welcher Ortspräferenz. Die Taktik Die taktischen Bewerbungsempfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Auswahl der Hochschulorte beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars! 1. Schritt: Überprüfen Sie anhand der Grenzwerte, ob für Sie eine Zulassung in dieser Quote aufgrund Ihrer Durchschnittsnote wahrscheinlich ist. Falls ja: Weiter mit 2. Schritt. Achtung: Die obigen Grenzwerte beziehen sich auf ein Wintersemester. Sie sind für die Bewerbung zu einem Sommersemester nicht aussagefähig! Falls eine Auswahl unwahrscheinlich ist: Überlegen Sie sich trotzdem sechs Hochschulorte, an denen Sie sich vorstellen können, Ihr gewünschtes Fach zu studieren! Bringen Sie sie anschließend in eine Reihenfolge nach Ihrer Präferenz und wählen Sie diese Studienorte in der Spalte Auswahl in der Abiturbestenquote aus. Folgende weitere Schritte sind für Sie dann nicht mehr relevant. 2. Schritt: Überlegen Sie sich, wie wichtig es Ihnen ist, den gewünschten Studiengang an einem bestimmten Studienort zu studieren.

4 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 4 VON 10 Falls sehr wichtig: 3. Schritt: Tragen Sie diesen Studienort an die erste Stelle in der Spalte Auswahl in der Abiturbestenquote ein und keinen weiteren! Mit einer wahrscheinlichen Auswahl in der Abiturbestenquote ist eine Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschule beinahe gewiss. D.h.: Falls Sie an Ihrem gewünschten Studienort nicht genommen werden sollten, können Sie von einer Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen ausgehen. Dazu s. Punkt 3. Falls nicht wichtig: 3. Schritt: Überlegen Sie sich sechs Hochschulorte, an denen Sie sich vorstellen können, Ihren gewünschten Studiengang zu studieren! 4. Schritt: Bringen Sie diese Studienorte in eine Reihenfolge nach Ihrer Präferenz (also: favorisierter Studienort an Rang 1 usw.)! 5. Schritt: Wählen Sie diese Studienorte in der Spalte Auswahl in der Abiturbestenquote aus! Beispiel Achtung: Dieses Beispiel ist fiktiv und bezieht sich auf das Vergabeverfahren zum WS 07/08! Es lassen sich daraus keinerlei Rückschlüsse auf kommende Vergabeverfahren ziehen! Horst ist stolz auf sein tolles Abitur. Er hat einen Abi-Schnitt von 1,3 geschafft. Und das in Bayern! Gleich nach dem Abitur will er sich in sein schon lange geplantes Pharmazie-Studium stürzen. Leider nervt Horst die Auseinandersetzung mit dem Zulassungsverfahren. Er ist der Meinung, dass er mit diesem tollen Abitur ohnehin seinen Studienort völlig frei wählen kann. Deshalb füllt er das hochschulstart.de-formular schnell aus, ohne sich mit den Regeln beschäftigt zu haben. Er möchte gerne in Heidelberg studieren, weil seine Freundin dort seit einem Jahr studiert. Deshalb gibt er diesen Hochschulort in der Abiturbestenquote an Platz 1 an. Trotzdem füllt er die anderen fünf Felder auch aus. An Platz zwei nennt er Leipzig, an drei Greifswald, an vier Tübingen, an fünf Halle-Wittenberg, an sechs Würzburg. Die Städte 2-6 nennt er eigentlich nur, damit die Reihe voll wird er geht ja von einer Zulassung in Heidelberg aus. Leider kommt es völlig anders: Er wird zwar von der hochschulstart.de in der Abiturbestenquote ausgewählt, kann jedoch nicht in Heidelberg zugelassen werden: Die Hochschulorte Heidelberg und Leipzig haben beide einen Verteilungsgrenzwert von 1 (Ortspräferenz) / 1,0 bzw. 1,1 (Note). Trotz des hervorragenden Abiturs kann er an diesen Orten also nicht zugelassen werden. Horst bekommt einen Studienplatz in Greifswald. Seine Freundin und er sind traurig, denn Horst nimmt aufgrund seiner Zulassung in Greifswald nicht mehr am Auswahlverfahren der Hochschulen teil. Wenn Horst ausschließlich den Studienort Heidelberg in der Abiturbestenquote angegeben hätte und in der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen Heidelberg genannt hätte, wäre er zwar in der Abiturbestenquote nicht zugelassen worden, hätte aber im Auswahlverfahren der Hochschulen in Heidelberg sicher einen Platz bekommen! 2. Die Wartezeitquote Erläuterung der Quote Weitere 20% aller bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge werden von hochschulstart.de in der sog. Wartezeitquote vergeben. Die Wartezeitquote will allen Bewerbern mit etwas schlechterer Durchschnittsnote im Abitur ermöglichen, bei ausreichend langer Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen. Als Wartezeit gilt automatisch die Anzahl der Halbjahre, die zwischen dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der aktuellen Bewerbung liegen, abzüglich der Anzahl der Semester, in denen Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Wenn Sie also im Juni 2012 Abitur gemacht haben und sich für das WS 15/16 bewerben, haben Sie sechs Wartesemester vorzuweisen, vorausgesetzt, Sie waren seit 2012 nicht in Deutschland eingeschrieben. Ein Sonderfall bei der Berechnung der Wartezeit liegt dann vor, wenn Bewerber vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Maximal vier Wartesemester werden angerechnet, wenn die Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben wurde, maximal zwei Wartesemester, wenn die Studienberechtigung zwischen 16. Januar 2002 und 15. Juli 2007 erworben wurde. Wurde die Studienberechtigung nach dem 15. Juli 2007 mit vorher abgeschlossener Berufsausbildung erworben, wird keine zusätzliche Wartezeit mehr angerechnet. Es gibt also keine gesonderten Wartelisten, Sie müssen sich, um Wartezeit zu erwerben, nicht extra anmelden und erwerben Wartezeit völlig unabhängig von Ihrem gewünschten Studiengang. Auch in dieser Quote können Sie sechs Hochschulorte angeben, an denen Sie sich vorstellen können, Ihren gewünschten Studiengang zu studieren. Falls Sie an keinen der von Ihnen genannten Studienorte verteilt werden können, besteht die Möglichkeit, dass Sie auch an einem von Ihnen nicht genannten Studienort zugelassen werden, wenn Sie dies mit dem im Antragsformular vorbelegten Feld Zulassung nur an den genannten Studienorten; falls das nicht möglich ist, erhalte ich keine Zulassung nicht ausdrücklich ausschließen. Lassen Sie das genannte Feld nur dann aktiviert, wenn zwingende Gründe vorliegen, die Sie daran hindern, an einem von Ihnen nicht genannten Studienort zu studieren. Analog zur Abiturbestenquote verläuft die Zulassung in zwei Schritten: Auswahl und Verteilung. 1. Schritt: Die Auswahl Das zentrale Auswahlkriterium ist Ihre von hochschulstart.de berechnete Wartezeit. Wenn Bewerber die gleiche Anzahl an Wartesemestern vorweisen können, werden sie mit folgenden nachrangigen Kriterien von hochschulstart.de gereiht: Durchschnittsnote, Dienst, Los. Weisen also zwei Bewerber dieselbe Wartezeit nach, wird derjenige höher gereiht, der die bessere Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Ist die Note auch identisch, zählt geleisteter Dienst. Wenn auch hier Gleichheit besteht, wird gelost.

5 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 5 VON 10 Die Anzahl der in diesem ersten Schritt ausgewählten Bewerber entspricht ca. 20% der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. 2. Schritt: Die Verteilung an den Hochschulort Jetzt wird, wie in der Abiturbestenquote, versucht, die ausgewählten Bewerber an den zuerst genannten Hochschulort zu verteilen. Auch hier kann wieder der Fall entstehen, dass mehr Bewerber einen Studienort an Rang 1 genannt haben als dieser Studienort Plätze zur Verfügung hat (nämlich 20%). Wenn dieser Fall eintritt, werden die Bewerber mit folgenden nachrangigen Kriterien gereiht: Sozialkriterien, Durchschnittsnote, Los. Bei gleicher Ortspräferenz wird also der Bewerber bevorzugt, der ein besseres Sozialkriterium vorzuweisen hat (zu den Sozialkriterien vgl. Punkt B; insgesamt gibt es fünf Gruppen von Sozialkriterien am günstigsten ist die Eingruppierung in Gruppe 1, am ungünstigsten die Eingruppierung in Gruppe 5). Ist auch das Sozialkriterium identisch, zählt die Durchschnittsnote der Hochschulz u- gangsberechtigung. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los. Bei der Verteilung der in der Wartezeitquote von hochschulstart.de zugelassenen Bewerber an die Hochschulen spielt also die Wartezeit keine Rolle mehr! Dies bedeutet also, dass Sie nicht auf die Zulassung an einem bestimmten Hochschulort warten können! Im Unterschied zur Abiturbestenquote können Sie jedoch den Fall umgehen, dass Sie trotz einer Auswahl in der Wartezeitquote an keine Hochschule verteilt werden können, da Sie automatisch an die Hochschule verteilt werden, an der noch Wartezeitplätze frei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das Datenfeld Zulassung auch an anderen Studienorten angeklickt (aktiviert) haben. Ausgehend von Ihrer erstgenannten Uni prüft dann hochschulstart.de, wo in diesem Bundesland (falls hier keine Plätze frei sind in den angrenzenden und dann in den übrigen Bundesländern) die Verteilung erfolgen kann. Sollten Sie das vorbelegte Datenfeld Zulassung nur an den genannten Studienorten; falls dies nicht möglich ist, erhalte ich keine Zulassung. nicht deaktivieren, prüft hochschulstart.de die Zulassungsmöglichkeiten an den von Ihnen ausdrücklich genannten Universitäten. Dann könnte wieder der Fall eintreten, dass Sie zwar in der Wartezeitquote zum Studium zugelassen werden, aber an keine der genannten Universitäten verteilt werden können. Eine ausführliche Erläuterung dieser Quote finden Sie unter Habe ich eine Chance? Die Grenzwerte im WS 15/16 Auch in der Wartezeitquote gibt es zwei verschiedene Grenzwerte: den Grenzwert der Auswahl (erster Schritt des Zulassungsverfahrens) und den Grenzwert der Verteilung (zweiter Schritt). Hier sind folgende Grenzwerte aufgeführt: Die zur Zulassung erforderliche Wartezeit in allen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlgrenzwert) und die zur Verteilung an die LMU erforderlichen Kriterien (Ortspräferenz, Sozialkriterium, Note) in den entsprechenden Studiengängen (Verteilungsgrenzwert). Achtung: Alle Grenzwerte beziehen sich auf das Vergabeverfahren des WS 15/16. Die Grenzwerte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt, sondern stehen immer erst nach Abschluss des Verfahrens fest. Ein Grenzwert ist immer die Note, Wartezeit oder das soziale Kriterium des zuletzt für diesen Studiengang zugelassenen Bewerbers. Eine Prognose des Grenzwertes für kommende Vergabeverfahren und über Ihre persönlichen Zulassungschancen ist daher nur bedingt möglich! Der Auswahlgrenzwert (entspricht 1. Schritt: Die Auswahl ): Studiengang Grenzwert Medizin 14 (3,3) Pharmazie 2 (1,6) Tiermedizin 10 (2,2) Zahnmedizin 12 (3,0) Erläuterung: Im Fach Medizin waren zur Auswahl mindestens 15 Wartesemester erforderlich. Bewerber mit 14 Wartesemestern konnten nur bis zu einer Durchschnittsnote von 3,3 ausgewählt werden. Analog verhält es sich mit den übrigen Studiengängen. Der Verteilungsgrenzwert an der LMU (entspricht 2. Schritt: Die Verteilung ): Studiengang Ortspräferenz/Sozialkriterium/Note Medizin N27 / 4/ 2,8 Pharmazie 1 / 4 / 3,4 Tiermedizin N5 / 4/ 3,5 Zahnmedizin 1 / 4 / 2,1 Erläuterung: Zahnmedizin: Im Studiengang Zahnmedizin konnten nur Bewerber zugelassen werden, die München an Ortspräferenz 1 genannt haben, das Sozialkriterium 4 (zu den Sozialkriterien vgl. Punkt B) sowie eine Durchschnittsnote von 2,1 oder besser nachweisen konnten. Analog verhält es sich in Pharmazie. In den Fächern Medizin und Tiermedizin konnten alle Bewerber, die den Hochschulort München, egal an welcher Präferenz, genannt haben, zugelassen werden. Da nach diesen Zulassungen immer noch freie Plätze vorhanden waren, konnten hier zusätzlich die Bewerber verteilt werden, die München nicht genannt hatten, jedoch das Datenfeld Zulassung auch an anderen Studienorten aktiviert hatten. Diese Verteilung von Bewerbern auch an den von ihnen nicht genannten Studienort München ist durch das N deutlich gemacht. Die Ziffern beziehen sich auf die von hochschulstart.de dem Bewerber zugeteilten Ortspräferenzen. Die Taktik Hier einige taktische Empfehlungen beim Ausfüllen der Spalte Auswahl in der Wartezeitquote : Aktivieren Sie das Feld Zulassung nur an den genannten Studienorten nur dann, wenn triftige Gründe vorliegen! Da bei der Verteilung an die Hochschulorte die Sozialkriterien eine wichtige Rolle spielen, beschäftigen Sie sich damit, ob Sie eventuell Ihre Sozialkriterien verbessern können (insbesondere durch den Sonderantrag A; vgl. dazu die Punkte B Die Sozialkriterien und C Die Sonderanträge ).

6 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 6 VON 10 Achtung: Das offizielle hochschulstart.de-verfahren ist mit dieser Quote abgeschlossen. Hochschulstart.de wird danach in jedem Fall einen Bescheid über die Abitur- und die Wartezeitquote verschicken (Zusage, Ablehnung). Ein Ablehnungsbescheid bedeutet aber keine endgültige Ablehnung! Sie nehmen in jedem Fall noch am Auswahlverfahren der Hochschulen teil, wenn Sie sich korrekt beworben haben. Den Zeitplan des Auswahlverfahrens der Hochschulen finden Sie unter hochschulstart.de oder in der gleichnamigen Broschüre. 3. Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) Erläuterung der Quote Da in dieser Quote 60% aller Studienplätze vergeben werden, ist für die meisten Bewerber eine Zulassung innerhalb dieser Quote die wahrscheinlichste Variante. Daher sollte die Bewerbung in dieser Quote auch am sorgfältigsten durchdacht sein. Der Gesetzgeber möchte den Hochschulen mehr Selbständigkeit bei der Auswahl ihrer Studierenden einräumen. Daher haben die Hochschulen das Recht, sich 60% der Studierenden selbst auszuwählen und dafür unterschiedliche Kriterien anzulegen. Erneut haben Sie hier die Möglichkeit, sechs Hochschulorte anzugeben. Die Zulassung an einer von Ihnen gewünschten Hochschule verläuft wiederum wie in der Abiturbesten- und der Wartezeitquote in zwei Schritten. Diesmal wird aber nicht mehr zwischen Auswahl und Verteilung, sondern zwischen Vorauswahl (1. Schritt) und Auswahl (2. Schritt) unterschieden. 1. Schritt: Vorauswahl Die Hochschulen können hochschulstart.de beauftragen, für sie ein sog. Vorauswahlverfahren durchzuführen. Nicht alle Hochschulen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Vorauswahlverfahren können die Hochschulen erklären, dass für das eigentliche Auswahlverfahren (= 2. Schritt) nur bestimmte Bewerber zugelassen werden. Dabei werden von den Hochschulen häufig zwei Kriterien angelegt: Die Ortspräferenz (also die Stelle, an der die jeweilige Hochschule im Bewerbungsformular genannt wurde) und/oder die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Andere Hochschulorte begrenzen z.b. die Anzahl der Teilnehmer, die zum AdH zugelassen werden. Welche Hochschule in welchem Studiengang welche Vorauswahlkriterien anlegt, finden Sie unter hochschulstart.de (>Studienangebot). Dort suchen Sie innerhalb des bewerbungsrelevanten Semesters Ihren gewünschten Studiengang und dort nach den von Ihnen gewünschten Hochschulorten. Unter dem Link mehr Info sind ggf. die Vorauswahlkriterien genannt. 2. Schritt: Auswahl Wenn Sie den Filter Vorauswahl erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie gleichzeitig mit dem Ablehnungsbescheid von hochschulstart.de zur Abiturbesten- und Wartezeitquote die Mitteilung, an welchen Hochschulen Sie am AdH teilnehmen. Es spielt keine Rolle mehr, mit welcher Ortspräferenz Sie die Hochschule genannt haben. Prinzipiell lassen sich die Hochschulen in zwei Gruppen hinsichtlich der Auswahlkriterien einteilen: 1. Gruppe: alle Hochschulen, deren einziges Zulassungskriterium die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist. Bewerber mit gleicher Durchschnittsnote werden mit den nachrangigen Kriterien Dienst und Los gereiht. Bei gleicher Durchschnittsnote wird also der Bewerber höher gereiht, der einen Dienst abgeleistet hat. Sind die Zulassungskriterien auch dann immer noch gleich, entscheidet das Los. Hochschulstart.de führt im Auftrag dieser Hochschulen das Auswahlverfahren durch. 2. Gruppe: alle Hochschulen mit zusätzlichen Kriterien zur Abiturdurchschnittsnote. Diese Zusatzkriterien sind äußerst unterschiedlich (z.b. Auswahlgespräch, Schulleistungen in den für den angestrebten Studiengang relevanten Unterrichtsfächern, Praktika oder abgeschlossene Berufsausbildung, Mediziner-Test, d.i. der Test für Medizinische Studiengänge usw.). Die Hochschulen mit zusätzlichen Kriterien sind v.a. für die Bewerber interessant, die aufgrund ihrer Durchschnittsnote im Abitur nicht damit rechnen können, allein über das Kriterium Note zugelassen zu werden. Da die Auswahlkriterien von Hochschule zu Hochschule variieren, ist es notwendig, sich bei jeder einzelnen Hochschule zu erkundigen, welche Kriterien dort bei der Vergabe angewendet werden, um die eigenen Chancen auf Zulassung besser ausloten zu können. Welche Hochschulen in welchem Studiengang welche Zusatzkriterien anlegen, finden Sie unter hochschulstart.de (>Studienangebot). Dort suchen Sie in Ihrem Studiengang nach den von Ihnen gewünschten Hochschulorten. Unter dem Link mehr Info sind ggf. die zusätzlichen Auswahlkriterien genannt. Bei den Hochschulen, die ihre Studienplätze im AdH ausschließlich nach Abiturnote vergeben (1. Gruppe), müssen Sie nichts weiter unternehmen, um am AdH teilzunehmen. Bei Hochschulen, die im AdH zusätzliche Kriterien anlegen (2. Gruppe), müssen Sie abklären, ob diese Hochschulen weitere Unterlagen von Ihnen benötigen. Ob dies der Fall ist und bis wann diese Unterlagen eingereicht werden müssen, finden Sie ebenfalls unter hochschulstart.de (>Studienangebot). Es kann im AdH bei Hochschulen der Gruppe 2 zudem durchaus der Fall sein, dass Sie einen Termin für einen Eignungstest oder ein Auswahlgespräch wahrnehmen müssen. Es ist unbedingt anzustreben, dass Sie an allen Hochschulen, die Sie in dieser Quote nennen, am AdH teilnehmen, da Sie dadurch Ihre Zulassungschancen natürlich erhöhen. Nach Abschluss des AdH lässt die hochschulstart.de die Bewerber an nur einer einzigen Hochschule zu und zwar an der, die in der Rangfolge am höchsten genannt wurde. D.h.: Sollten Sie an der von Ihnen favorisierten Hochschule (Rangfolge Platz 1) nicht zugelassen werden können, jedoch an der zweiten und z.b. an der fünftplatzierten Hochschule,

7 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 7 VON 10 bekommen Sie einen Zulassungsbescheid nur für die an zweiter Stelle genannte Hochschule. Zur Beschleunigung des Verfahrens verschickt hochschulstart.de die Bescheide im AdH in zwei Stufen: Sollte Anfang September bereits klar sein, dass Sie ihr optimales Zulassungsergebnis erreicht haben (weil z.b. klar ist, dass Sie an Ihrer erstgenannten Hochschule nicht, an Ihrer zweitgenannten Hochschule aber schon zugelassen werden können), erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Zulassungsbescheid. Wenn jedoch z.b. klar ist, dass Sie an Ihrer zweitgenannten Hochschule zugelassen werden können, das Verfahren an Ihrer erstgenannten Hochschule aber noch nicht abgeschlossen ist, wartet hochschulstart.de die Ergebnisse der erstgenannten Hochschule noch ab. Einen Bescheid erhalten Sie dann etwa drei Wochen später (Zeitplan s. unter hochschulstart.de sowie in der gleichnamigen Broschüre). Ablehnungsbescheide werden nur einmal, und zwar zum späteren Zeitpunkt verschickt. Eine ausführliche Erläuterung des AdH finden Sie unter Sollten Sie auch in dieser Quote einen Ablehnungsbescheid erhalten, ist übrigens noch nicht aller Tage Abend: Sie nehmen automatisch an den Nachrückverfahren an allen genannten Hochschulen teil allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich an keiner von Ihnen genannten Hochschule zugelassen wurden. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid an einer von Ihnen nicht favorisierten (aber angegebenen) Hochschule bekommen haben, nehmen Sie in keinem Fall am Nachrückverfahren an der von Ihnen bevorzugten Hochschule teil. Ein Nachrückverfahren wird dann durchgeführt, wenn nicht alle zugelassenen Bewerber ihren Studienplatz antreten. Ihnen kann im Nachrückverfahren wiederum nur ein einziger Studienplatz angeboten werden. Insgesamt gibt es zwei Nachrückverfahren (vgl. dazu den Zeitplan unter hochschulstart.de). Ein Nachrückverfahren wird nur im AdH durchgeführt. Die Studienplätze, die in der Abiturbesten- und Wartezeitquote nicht angenommen wurden, werden der Quote im AdH zugeschlagen. Die nach den Nachrückverfahren eventuell noch zur Verfügung stehenden Studienplätze werden von jeder Hochschule verlost. Zum Losverfahren müssen Sie sich an jeder Hochschule einzeln anmelden. Die formalen Anmeldevoraussetzungen sind an jeder Hochschule unterschiedlich und dort zu erfragen. Um Ihre Chancen zu erhöhen, ist es empfehlenswert, an möglichst vielen Hochschulen (keine Teilnahmebegrenzung!) am Losverfahren teilzunehmen. Generell gilt aber: Die Zulassung im Losverfahren ist sehr unwahrscheinlich und kann keinesfalls als eine im Vergleich zum regulären Verfahren gleichwertige Zulassungsmöglichkeit gelten. Habe ich eine Chance? Die Grenzwerte im WS 15/16 Achtung: Alle Grenzwerte beziehen sich auf das Vergabeverfahren des WS 15/16. Die Grenzwerte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt, sondern stehen immer erst nach Abschluss des Verfahrens fest. Ein Grenzwert ist immer die Note, Wartezeit oder das soziale Kriterium des zuletzt für diesen Studiengang zugelassenen Bewerbers. Eine Prognose des Grenzwertes für kommende Vergabeverfahren und über Ihre persönlichen Zulassungschancen ist daher nur bedingt möglich! Die Grenzwerte sind in dieser Quote am wenigsten aussagekräftig, da sie sich immer nur auf eine einzige Hochschule beziehen können und zudem die Möglichkeit besteht, dass die Hochschulen ihre Zulassungskriterien zum nächsten Vergabeverfahren verändern. Ferner haben natürlich die Hochschulen, die Zusatzkriterien anlegen (Gruppe 2), völlig andere Grenzwerte (z.b. ein Punktesystem). Die Grenzwerte für das WS 15/16 können Sie ab dem 3. September 2015 im Internet abrufen: Die LMU führte keine Vorauswahl durch. Zusätzlich zur Durchschnittsnote wurde eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dem Studienfach nahestehenden Beruf positiv berücksichtigt (Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2 bis 0,3 je nach Studiengang). Welche Berufsausbildungen berücksichtigt werden, erfahren Sie unter bei den Informationen zum jeweiligen Studienfach. Für den Studiengang Medizin gilt an der LMU: Um eine stärker zielorientierte Auswahl der Studieninteressierten für den Studiengang Medizin zu erreichen, wird alternativ zu einer einschlägigen Berufsausbildung der Test für medizinische Studiengänge, kurz: TMS ( Mediziner-Test ) bei der Studienplatzvergabe im AdH berücksichtigt. Die Teilnahme am Test ist freiwillig. Der TMS ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest und prüft das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen. Das bedeutet: Sie können Ihre Zulassungschancen im AdH verbessern, wenn Sie entweder eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung besitzen oder am Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben. Für eine der angegebenen Ausbildungen wird die Abiturdurchschnittsnote um 0,3 aufgebessert. Ein TMS- Prozentrangwert ab 90% führt zu einer Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote um 0,8; ein Prozentrangwert von 80-89% zu einer Verbesserung von 0,6; ein Prozentrangwert von 70-79% zu einer Verbesserung von 0,4; einer von 60-69% zu einer Verbesserung um 0,2. Verbesserungen werden auch berücksichtigt, wenn sich eine korrigierte Note von niedriger als 1,0 ergibt. Bei jedem Bewerber wird nur eines der beiden Zusatzkriterien berücksichtigt. Bei Bewerbern, die sowohl das TMS Ergebnis als auch die Berufsausbildung nachweisen, wird automatisch das für sie günstigere Kriterium berücksichtigt. Bei Bewerbern, die keines der beiden Zusatzkriterien nachweisen, ist die Abiturdurchschnittsnote das einzige Auswahlkriterium in der Hochschulquote. Der TMS wird einmal im Jahr durchgeführt. Der genaue Termin und der Ort der Prüfung werden jeweils rechtzeitig vorher durch die TMS Koordinierungsstelle bekannt gegeben. Alle Informationen und die Festlegungen/Regelungen zum jeweiligen TMS-Durchgang sind abrufbar unter Die Anmeldung zum TMS muss jeweils bis zum 15. Januar bei der TMS Koordinierungsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist).

8 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 8 VON 10 Studiengang Hauptverfahren: Note/Dienst/Los Letztes Nachrückverfahren: Note/Dienst/Los Medizin 1,1 / nein 1,1 / nein Pharmazie 2,1 / nein 2,1 /nein Tiermedizin 1,8 / nein 1,9 / nein/ja Zahnmedizin 1,5 / nein 1,5 / nein Erläuterung: In allen Werten ist bereits eine eventuelle Verbesserung der Durchschnittsnote durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, im Falle von Medizin auch der TMS (siehe oben) integriert. Im Studiengang Medizin wurden im Hauptverfahren alle Bewerber mit der Note 1,0 oder besser sowie alle Bewerber mit Note 1,1 und abgeleistetem Dienst zugelassen. Auch Bewerber mit der Note 1,1, die das nachrangige Kriterium Dienst nicht erfüllten, konnten zugelassen werden, allerdings mit einer Einschränkung: Einige dieser Bewerber konnten u.u. nicht mehr zugelassen werden, wenn die Anzahl der für die Bewerber mit der Note 1,1 ohne Dienst zur Verfügung stehenden Restplätze geringer war als die Anzahl der Bewerber mit der Note 1,1 ohne Dienst. Sollte dieser Fall eingetreten sein, entschied das Los. Analog verhält es sich mit den Studiengängen Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin im Hauptverfahren. Sofern in den Studiengängen nicht alle, im Hauptverfahren in München zugelassenen Bewerber/-innen ihren Studienplatz annehmen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Die Taktik Die taktischen Bewerbungsempfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Auswahl der Hochschulorte beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars! 1. Schritt: Überlegen Sie sich sechs Hochschulorte, an denen Sie sich vorstellen können, Ihren gewünschten Studiengang zu studieren! 2. Schritt: Bringen Sie diese Studienorte in eine Reihenfolge nach Ihrer Präferenz (also: favorisierter Studienort an Rang 1 usw.)! 3. Schritt: Überprüfung der Vorauswahlkriterien Überprüfen Sie unter hochschulstart.de (>Studienangebot) bei jedem einzelnen, von Ihnen ausgewählten Hochschulort, ob dieser Hochschulort hochschulstart.de mit einem Vorauswahlverfahren beauftragt hat und ggf. welche Vorauswahlkriterien angelegt werden! Modifizieren Sie ggf. die Auswahl bzw. die Reihung Ihrer Hochschulorte so, dass Sie an allen ausgewählten Hochschulorten im Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen können bzw. eine Teilnahme recht wahrscheinlich ist! 4. Schritt: Überprüfung der Auswahlkriterien Überprüfen Sie mittels des Links hochschulstart.de (>Studienangebot) das Vergabeverfahren jedes einzelnen von Ihnen ausgewählten Hochschulortes: Gehört er zur 1. Gruppe (nur Durchschnittsnote) oder 2. Gruppe (Zusatzkriterien)? Loten Sie Ihre Zulassungschancen aus, indem Sie die jeweiligen Grenzwerte überprüfen (für Hochschulen der Gruppe 1) bzw. das Vergabeverfahren der Hochschulen der Gruppe 2 genauestens durchleuchten! Achtung: Die obigen Grenzwerte beziehen sich auf ein Wintersemester und sind für die Bewerbung zu einem Sommersemester nicht aussagefähig! Modifizieren Sie ggf. die Auswahl Ihrer Hochschulorte und fügen Sie Orte hinzu, in denen durch ein anderes Auswahlverfahren Ihre Chancen evtl. besser stehen! Sobald Sie jetzt einen neuen Hochschulort hinzufügen, müssen Sie den 3. Schritt dieser Vorgehensweise erneut durchlaufen (Überprüfung der Vorauswahlkriterien)! Wenn Sie eine endgültige Reihung erstellt haben, überprüfen Sie, ob die Hochschulen der Gruppe 2 (Zusatzkriterien) gesonderte Bewerbungsunterlagen von Ihnen benötigen und bis wann Sie diese ggf. eingereicht haben müssen, unter hochschulstart.de (>Studienangebot)! Wählen Sie die Studienorte in der Spalte Auswahlverfahren der Hochschulen aus! Beispiel Achtung: Dieses Beispiel ist fiktiv und legt die Vorauswahl- und Auswahlkriterien des Vergabeverfahrens zum WS 09/10 zugrunde! Die hier aufgeführten Vorauswahl- und Auswahlkriterien entsprechen also nicht den für die Bewerbung zum WS 16/17 geltenden Kriterien! Klara möchte Medizin studieren. Sie hat ihr Abitur im Jahr 2008 mit der Durchschnittsnote von 1,9 abgelegt. Zum WS 09/10 möchte sie ihr Studium in Angriff nehmen. Nachdem sie die Hochschulorte für die Abiturbestenquote (für die sie sich keine Chancen ausrechnet) und die Wartezeitquote (auch da weiß sie, dass sie mit zwei Wartesemestern keine Chancen hat) schon taktisch klug ausgewählt hat, kommen jetzt die Hochschulorte für das AdH an die Reihe. Im 1. Schritt und 2. Schritt wählt sie folgende Hochschulorte mit folgender Ortspräferenz aus: 1. München, 2. Marburg, 3. Saarland Abt. Homburg, 4. Mainz, 5. Berlin Charité, 6. Würzburg. Im 3. Schritt überprüft sie die Vorauswahlkriterien der einzelnen Hochschulorte. Daraus ergibt sich: 1. München o.k. (keine Vorauswahlkriterien) 2. Marburg o.k. (keine Vorauswahlkriterien) 3. Saarland Abt. Homburg o.k. (keine Vorauswahlkriterien) 4. Mainz nicht o.k.! Vorauswahlkriterium ist Ortspräferenz Berlin Charité nicht o.k.! Vorauswahlkriterium ist Ortspräferenz 1 6. Würzburg o.k. (Vorauswahlkriterium: Abiturdurchschnittsnote 2,3 oder besser)

9 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 9 VON 10 Würde Klara die Reihenfolge so stehen lassen, hätte sie nur an vier Auswahlverfahren teilnehmen können. Damit sie sicher an allen Auswahlverfahren teilnehmen kann, muss sie folgendes verändern: Mainz muss höher gereiht werden Berlin muss kann nur an Platz 1 gereiht werden. Somit ergibt sich folgende Reihung: 1. Berlin, 2. Mainz, 3. München, 4. Marburg, 5. Saarland Abt. Homburg, 6. Würzburg Im 4. Schritt überprüft Klara jetzt die Auswahlkriterien. 1. Berlin: gehört zur 2. Gruppe. Neben der Abiturdurchschnittsnote werden Einzelnoten (Mathematik, Physik, Biologie, Chemie sowie Deutsch und Englisch) und bei 25 Prozent der Studienplätze das Ergebnis eines Auswahlgesprächs berücksichtigt. Klara rechnet sich zumindest gute Chancen auf die Einladung zu einem Auswahlgespräch aus, da sie Physik und Chemie Leistungskurs hatte und auch in den anderen Fächern (außer Englisch) gute Leistungen vorweisen kann. Diese Infos bekommt sie unter (>Studienangebot); von dort wurde sie auch direkt auf die Homepage der Charité weitergeleitet. 2. Mainz: gehört zur 1. Gruppe und vergibt nur nach Durchschnittsnote. Klara muss nichts weiter unternehmen. 3. München: gehört zur 2. Gruppe. Eine fachnahe abgeschlossene Berufsausbildung verbessert die Durchschnittsnote um 0,1. Klara besitzt keine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch wenn sie auf der Basis der letztjährigen Werte weiß, dass die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung nicht sehr hoch ist, bewirbt sie sich für München, da sie am liebsten dort studieren möchte. 4. Marburg: gehört zur 1. Gruppe und vergibt nur nach Durchschnittsnote. Klara muss nichts weiter unternehmen. 5. Saarland Abt. Homburg: gehört zur 1. Gruppe und vergibt nur nach Durchschnittsnote. 6. Würzburg: gehört zur 2. Gruppe und berücksichtigt die Durchschnittsnote, Einzelnoten und eine fachnahe abgeschlossene Berufsausbildung. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung kann durch die Einzelnoten in den Fächern Biologie, Mathematik, Chemie und Physik verbessert werden. Auch hier hofft Klara, recht gute Karten zu besitzen, obwohl sie keine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann, die ihre Durchschnittsnote um 0,2 verbessern würde. Jetzt hat sie die Möglichkeiten voll ausgeschöpft und hofft auf eine Zusage. Dabei ist sich Klara bewusst, dass sie von ihrer ursprünglichen Ortspräferenz abweichen musste (am liebsten möchte sie ja nach München), um ihre Zulassungschancen zu optimieren. B. DIE SOZIALKRITERIEN Schon mehrfach war die Rede von den sog. Sozialkriterien, die bei der Verteilung an die Hochschulorte eine entscheidende Rolle spielen können. Relevant sind diese Sozialkriterien ausschließlich in der Wartezeitquote. Durch die Sozialkriterien wird die Bindung des jeweiligen Bewerbers an den gewünschten Hochschulort überprüft und eingeordnet. Dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen mit einer objektiv höheren Bindung an den Hochschulort eine größere Chance auf Verteilung an diesen Ort haben. Sie werden herangezogen, wenn es darum geht, die nach dem Kriterium Wartezeit ausgewählten Bewerber auf die Hochschulen zu verteilen. Bei gleicher Ortspräferenz werden die Sozialkriterien als nachrangiges Kriterium herangezogen und bekommen so in dieser Quote eine enorme Bedeutung. Zu den einzelnen Gruppen: 1. An erster Stelle werden Bewerber mit Schwerbehinderung berücksichtigt. Dabei ist es irrelevant, ob der angegebene Hochschulort der nächstgelegene ist oder nicht. Auch eine entfernt gelegene Hochschule kann optimale Studienbedingungen bieten. Die Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mind. 50%) muss nachgewiesen werden durch eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder einen Bescheid des Versorgungsamtes. 2. An zweiter Stelle werden Bewerber berücksichtigt, die ihre Hauptwohnung mit dem Ehegatten und/oder dem eigenen Kind haben und an der nächstgelegenen Hochschule studieren wollen. Ein entsprechender Nachweis ist über eine Meldebescheinigung zu erbringen. Die Meldebescheinigung können Sie sich zusammen mit Ihren Antragsunterlagen nach erfolgreichem Antrag ausdrucken. 3. Als dritte Gruppe werden Bewerber mit besonders zwingenden Bindungen an den Hauptwunschort berücksichtigt. Der Nachweis darüber ist mit einem gesonderten Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches zu erbringen (dazu siehe Punkt C Die Sonderanträge ). 4. An vierter Stelle werden die Bewerber gereiht, die bei ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und am nächstgelegenen Hochschulort studieren wollen. Ein entsprechender Nachweis ist über eine Meldebescheinigung zu erbringen. Die Meldebescheinigung können Sie sich zusammen mit Ihren Antragsunterlagen nach erfolgreichem Antrag ausdrucken. 5. An fünfter Stelle werden alle anderen Bewerber gereiht also diejenigen, die die geringste Bindung an den gewünschten Hochschulort besitzen. Eine ausgefüllte Meldebescheinigung benötigen Sie also ausschließlich dann, wenn Sie eine Zugehörigkeit zur Gruppe 2 oder zur Gruppe 4 nachweisen wollen. Wenn Sie eine Eingruppierung in die Gruppe 3 anstreben, beachten Sie bitte den folgenden Punkt C Die Sonderanträge.

10 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 10 VON 10 C. DIE SONDERANTRÄGE Um ein möglichst gerechtes Zulassungsverfahren zu gewährleisten, sieht hochschulstart.de vier sog. Sonderanträge vor, mit deren Hilfe Ihre Zulassungschancen u.u. verbessert werden können. Sie sollten jedoch dabei beachten, dass diese Sonderanträge nur dann zum Erfolg führen, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen erfüllt sind. Bevor Sie also einen Sonderantrag stellen, ist es dringend nötig, die Chancen auf Erfolg kritisch selbst einzuschätzen und ggf. von einem Sonderantrag abzusehen. Eine Übersicht über die einzelnen Sonderanträge und eine detaillierte Erläuterung der Kriterien und einzureichenden Unterlagen finden Sie auf hochschulstart.de (>Downloadcenter >Nützliches >Merkblatt Zulassungschancen können verbessert werden ) Sonderanträge müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei hochschulstart.de eingehen. Folgende Sonderanträge gibt es: 1. Sonderantrag A: Der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortwunsches. Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie an einen bestimmten Studienort binden. Wäre dieser Antrag erfolgreich, würden Sie in die Gruppe 3 der Sozialkriterien eingestuft. Dazu unten noch mehr. 2. Sonderantrag D: Der Härtefallantrag. Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Ein Härtefallantrag kann nur dann erfolgreich sein, wenn Ihnen aufgrund massiver gesundheitlicher oder anderer Beeinträchtigungen nicht zugemutet werden kann, auf einen Studienplatz zu warten. Die Bestimmungen für einen erfolgreichen Härtefallantrag sind außerordentlich streng. Kann der Härtefallantrag anerkannt werden, erhalten Sie von hochschulstart.de die Zulassung im gewünschten Studiengang. Weitere Informationen zum Härtefallantrag finden Sie unter downloads/merkblaetter/m07.pdf 3. Sonderantrag E: Antrag auf Nachteilsausgleich Verbesserung der Durchschnittsnote. Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Wäre dieser Sonderantrag erfolgreich, würden Sie mit einer im Vergleich zu Ihrer Abiturdurchschnittsnote besseren Durchschnittsnote ins Rennen gehen. 4. Sonderantrag F: Antrag auf Nachteilsausgleich Verbesserung der Wartezeit. Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben. Wäre dieser Antrag erfolgreich, würden Sie mit mehr Wartezeit als Ihren faktisch vorhandenen Wartesemestern ins Rennen gehen. Zu Sonderantrag A (Bevorzugte Berücksichtigung des Studienortwunsches) Da häufig (zu) viele Hoffnungen in den Sonderantrag A gesetzt werden, im Folgenden eine kurze Erläuterung: Ziel dieses Antrags ist die Eingruppierung in die Gruppe 3 der Sozialkriterien. Ein erfolgreicher Sonderantrag A ermöglicht daher keine bevorzugte Zulassung außerhalb der drei regulären Quoten, sondern kann lediglich die Zulassungschancen am gewünschten Hochschulort in der Wartezeitquote verbessern (vgl. dazu Punkt B Die Sozialkriterien )! Daraus folgt auch: Wenn Sie schwerbehindert sind oder ein Kind haben und/oder verheiratet sind, ist für Sie dieser Sonderantrag irrelevant, da Sie durch diese Voraussetzungen ohnehin höher eingruppiert werden können (nämlich entweder in Gruppe 1 oder Gruppe 2)! Folgende Gründe können Sie im Rahmen des Sonderantrags A u.a. geltend machen: gesundheitliche Gründe, familiäre Gründe, wirtschaftliche Gründe, Gründe des besonderen öffentlichen Interesses. Alle Gründe sind unterteilt in mehrere Untergruppen, zu denen Sie sich in Ihrem Sonderantrag A zuordnen müssen. Hochschulstart.de hat alle denkbaren Fälle detailliert definiert. Eine Auflistung dieser Fälle finden Sie auf hochschulstart.de (>Service-Download >Nützliches >Merkblatt Zulassungschancen können verbessert werden ). Hier finden Sie darüber hinaus eine Auflistung aller zur Begründung erforderlichen Unterlagen. Sämtliche Unterlagen müssen hochschulstart.de in beglaubigter Kopie vorliegen. Die von Ihnen angeführten Gründe müssen triftig und nachvollziehbar sein! Ein Sonderantrag A hat z.b. keinerlei Aussichten auf Erfolg, wenn Sie lediglich den Wohnsitz bei Ihren Eltern geltend machen wollen in diesem Fall würden Sie automatisch in die Gruppe 4 der Sozialkriterien eingereiht. Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung! Stand: /ZSB-LMU

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