- neu - Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S.
|
|
- Julia Irma Pfaff
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text Hinweis: Die Studienordnung gilt für Studierende der Medizin, die gemäß 42, 42 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) auf der Grundlage der neuen ÄAppO vom 27. Juni 2002 studieren. Darunter fallen alle Studienanfänger vom WS 2003/04 an. Für Studierende der Medizin, die gemäß 42, 43 ÄAppO auf der Grundlage der alten ÄAppO vom 14. Juli 1987 studieren, gilt die Studienordnung vom 23. März 1993 (Studienordnung - alt -) ( - neu - Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 1117) geändert durch Satzung vom 12. Juli 2006 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studienordnung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.b. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint. ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 (BGBl I S. 2405) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg. 2 Studiendauer Die Regelstudienzeit des Studiums der Medizin beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sechs Jahre und drei Monate. 1
2 3 Studienbeginn Das Studium kann im Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden. 4 Ausbildung in erster Hilfe, Krankenpflegedienst, Famulatur (1) 1 Es empfiehlt sich, die in den 5 und 6 ÄAppO vorgeschriebene Ausbildung in Erster Hilfe und den Krankenpflegedienst vor Beginn des Studiums abzuleisten. 2 Die Nachweise darüber sind bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorzulegen. (2) 1 Es empfiehlt sich, die Famulatur nach 7 ÄAppO unmittelbar nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. 2 Der Nachweis über die spätestens bis zum Beginn der Praktischen Jahres abzuleistende Famulatur ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorzulegen. 5 Ziele des Studiengangs (1) 1 Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage praxis- und patientenbezogen gemäß 1 Abs. 1 ÄAppO durchgeführt. 2 Das Studium der Medizin ermöglicht im Rahmen des Lehrangebots fachbezogene Schwerpunktbildungen nach eigener Wahl der Studierenden. 3 Dazu trägt insbesondere das Wahlfach gemäß 2 Abs. 8 Satz 1 ÄAppO bei. (2) Im Verlauf des Studiums werden die der späteren ärztlichen Tätigkeit entsprechenden Einsichten, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. 6 Studieninhalte 1 Der Inhalt des Studiums richtet sich nach den Bestimmungen der 1 bis 3 ÄAppO. 2 Der Unterricht im Studium soll fächerübergreifendes Denken fördern und soweit zweckmäßig problemorientiert am Lehrgegenstand ausgerichtet sein. 3 Die Vermittlung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren. 4 Die Vermittlung des theoretischen und klinischen Wissens soll während des gesamten Studiums so weitgehend wie möglich miteinander verknüpft werden. 7 Studienabschnitte 1 Das Studium gliedert sich in einen zweijährigen ersten, und einen vierjährigen zweiten Studienabschnitt, wobei das letzte Jahr des Studiums als Praktisches Jahr abgeleistet wird. 2 Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Studienabschnitt ist das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. 3 Die Verteilung der Studieninhalte auf die Studienabschnitte wird von der ÄAppO geregelt. ERSTER STUDIENABSCHNITT 8 Ausbildung im ersten Studienabschnitt (1) 1 Die Ausbildung im ersten Studienabschnitt wird in den folgenden Lehrveranstaltungsarten vermittelt: 2
3 1. Praktische Übungen und Kurse (Ü) und Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere systematische Vorlesungen, welche die praktischen Übungen vorbereiten oder begleiten (V*) sowie Seminare (S) nach der ÄAppO; 2. Die Fakultät empfiehlt weitere Lehrveranstaltungen (V), z. B. Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, die Wissensstoff vertiefen; diese sind nicht Voraussetzung zur Anmeldung zu den Staatsprüfungen; 3. Fachbezogene Unterrichtsveranstaltungen, die den Studierenden die Bildung von Schwerpunkten ermöglichen, insbesondere Seminarveranstaltungen, die als Wahlfach gewählt werden können. 2 Studierende haben im ersten Studienabschnitt eine Wahlfachveranstaltung im Umfang von drei Semesterwochenstunden zu absolvieren. 3 Die Liste der von der Fakultät angebotenen Wahlfächer wird auf Vorschlag der Fakultätskommission für Lehre und Studierende vom Fachbereichsrat beschlossen, und ist im Studiendekanat und im Internet einzusehen. 4 Die Zahl der Studierenden, die ein Wahlfach wählen, kann begrenzt werden. 5 Näheres regelt eine Satzung nach Art. 75 BayHSchG. 6 Die Leistung im Wahlfach wird benotet. (2) 1 Der Höchstumfang der zu einem planmäßigen Studium der Medizin erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im ersten Studienabschnitt 1381 Stunden. 2 Darin enthalten sind die in der ÄAppO vorgeschriebenen Stunden für scheinpflichtige praktische Übungen, Kurse und Seminare im Ersten Studienabschnitt mit mindestens 630 Stunden (45 SWS) und zusätzlich ( 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO) 154 Stunden (11 SWS) Seminare mit klinischem Bezug. 3 Dabei sollen die Mindestwerte für die scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen um nicht mehr als 15% überschritten werden. 4 Die Gesamtstundenzahl, beziehungsweise die Semesterwochenstunden verteilen sich auf die Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Anlage 1 und 2. 5 Eine Semesterwochenstunde ist mit 14 Veranstaltungsstunden veranschlagt. (3) 1 Soweit diese Studienordnung Voraussetzungen für die Teilnahme an einzelnen praktischen Übungen vorsieht, insbesondere die Teilnahme vom Nachweis ausreichender Kenntnisse abhängig macht, ist dies in der Anlage 1 festgelegt. ZWEITER STUDIENABSCHNITT 9 Ausbildung im zweiten Studienabschnitt (1) Die Ausbildung im zweiten Studienabschnitt wird unter folgende Schwerpunkte gestellt, um die Integration des Unterrichts und die Quervernetzung zwischen den Fächern zu fördern: 5. Fachsemester: Einführung in die Krankheitslehre und häufige Krankheiten 6. Fachsemester: Grundlagen der Krankheitserkennung und Therapie 7. Fachsemester: Operative und perinatale Medizin 8. Fachsemester: Fächer der Kopfklinik Medizin in der Gesellschaft 9. Fachsemester: Medizin im klinischen Alltag 10. Fachsemester: Medizin im klinischen Alltag (2) 1 Die Ausbildung im zweiten Studienabschnitt wird in folgenden Lehrveranstaltungsarten vermittelt: Praktische Übungen und Kurse (Ü) und Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere systematische Vorlesungen, welche die praktischen Übungen vorbereiten und begleiten (VL) und Seminare (S). 2 Hinzukommen im zweiten Studienabschnitt Praktika (PK) und Blockpraktika am Krankenbett (BPK). 3
4 (3) Die Fakultät empfiehlt weitere Lehrveranstaltungen (VL), z.b. Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, die Wissensstoff vertiefen; diese sind nicht Voraussetzung zur Anmeldung zu den Staatsprüfungen. (4) 1 Die Fakultät sieht fachbezogene Unterrichtsveranstaltungen vor, die den Studierenden die Bildung von Schwerpunkten ermöglichen, insbesondere Seminarveranstaltungen, die als Wahlfach gewählt werden können. 2 Studierende haben im zweiten Studienabschnitt eine Wahlfachveranstaltung im Umfang von 2 SWS zu absolvieren. 3 Die Liste der von der Fakultät angebotenen Wahlfächer wird auf Vorschlag der Fakultätskommission für Lehre und Studierende vom Fachbereichsrat beschlossen, und ist im Studiendekanat und im Internet einzusehen. 4 Die Zahl der Studierenden, die ein Wahlfach wählen, kann auf 20 begrenzt werden, um die Durchführung eines Seminars zu ermöglichen; Näheres regelt eine Satzung nach Art. 75 BayHSchG. 5 Die Leistung im Wahlfach wird benotet. (5) 1 Der Höchstumfang, der zu einem planmäßigen Studium der Medizin erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im zweiten Studienabschnitt 2254 Stunden. 2 Darin enthalten sind die in der ÄAppO vorgeschriebenen Praktika am Krankenbett im Umfang von 560 Stunden. 3 Dabei sollen die Mindestwerte für die scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen um nicht mehr als 15% unterschritten werden. 4 Die Gesamtstundenzahl beziehungsweise die Semesterwochenstunden verteilen sich auf die Lehrveranstaltung nach Maßgabe der Anlagen 3 bis 5. 5 Soweit diese Studienordnung Voraussetzungen für die Teilnahme an einzelnen praktischen Übungen oder Praktika am Krankenbett vorsieht, insbesondere die Teilnahme vom Nachweis ausreichender Kenntnisse abhängig macht, ist dies in den Anlagen 3 bis 5 festgelegt. 10 Ausbildung im Praktischen Jahr Die Bestimmungen werden durch Änderungssatzung festgelegt. UNTERRICHTSFORMEN UND UNIVERSITÄTSPRÜFUNGEN 11 Praktische Übungen und Seminare (1) 1 Die praktischen Übungen (Ü) und Seminare (S) im Sinne von 2 Abs. 3 und 4 ÄAppO sind in Anlagen 1, 3 und 4, die vorbereitenden und begleitenden systematischen Vorlesungen (V*) im Sinne von 2 Abs. 6 ÄAppO sind in Anlagen 2 und 5 zu dieser Studienordnung aufgelistet. 2 Die erfolgreiche Teilnahme an einer praktischen Übung und an einem Seminar (vgl. 2 Abs. 7 ÄAppO) darf nur bescheinigt werden, wenn der Studierende die für die Ausbildung zum Arzt beziehungsweise die Tätigkeit als Arzt erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse über den der praktischen Übung (Ü) oder dem Seminar zugehörigen Wissensstoff in Form einer Leistungskontrolle nachgewiesen hat. 3 Näheres regelt 12. (2) 1 Der Studierende hat die Pflicht, an den praktischen Übungen und Seminaren regelmäßig teilzunehmen. 2 Die Teilnahme ist nur dann regelmäßig, wenn der Studierende an höchstens 10 % der Übungs- beziehungsweise Seminarstunden nicht teilgenommen hat. 3 Wird eine Veranstaltung nicht regelmäßig besucht, so gilt sie vorbehaltlich des 13 als mit "nicht ausreichend (5)" bewertet. (3) 1 Der Unterricht am Krankenbett dient der Ausbildung in praktischen ärztlichen Fähigkeiten; er findet auch in den Polikliniken statt. 2 Die Zahl der Studierenden, die 4
5 gleichzeitig am Patienten unterrichtet werden dürfen, regelt die ÄAppO. 3 Blockpraktika finden ganztags über den Zeitraum von mindestens einer Woche statt. 4 Zahl und Umfang der Blockpraktika sind in der Anlage 3 festgelegt. 5 Die in der Anlage 3 vorgegebenen Unterrichtszeiten sind Mindestangaben. 6 Den Studierenden wird empfohlen, darüber hinaus in Absprache mit den jeweils Verantwortlichen der Einzelkliniken an weiteren Patientenuntersuchungen und -behandlungen teilzunehmen. 12 Prüfungsdurchführung (Prüfungsordnung) (1) 1 Der Übungsleiter bestimmt zu Beginn der Unterrichtsveranstaltung, in welcher Form der Leistungsnachweis zu führen ist und ob bei Nichtbestehen Nachprüfungen im gleichen Semester angeboten werden, spätestens aber vor dem Vorlesungsbeginn im folgenden Semester. 2 Diese zählen nicht als Wiederholungsprüfungen im Sinne des Absatz 4. 3 Bei Seminaren kann die erfolgreiche Teilnahme aufgrund eines Referats oder einer Seminararbeit festgestellt werden. (2) 1 Bei praktischen Übungen und Seminaren (Ü und S) findet die Leistungskontrolle kontinuierlich im Verlauf der Lehrveranstaltung oder in einer Prüfung gegen Ende der praktischen Übung, spätestens aber vor dem Vorlesungsbeginn im folgenden Semester statt. 2 Bei den Übungen am Krankenbett erfolgt die Erfolgskontrolle durch fallbezogene mündliche Prüfung, oder durch die Prüfungsform der "Objective Structural Clinical Examination (OSCE). 3 Bei Praktika am Krankenbett, die nicht länger als 1 Woche dauern, kann die Leistungskontrolle anhand eines vom Studierenden geführten Portfolios erfolgen. 4 Die Leistung im Praktikum "Allgemeinmedizin" wird durch den betreuenden Arzt aufgrund der Mitarbeit des Studierenden in dessen Praxis festgestellt. (3) 1 Mündliche und praktische Leistungsnachweise werden in einer Gruppenprüfung erbracht. 2 Die Prüfungszeit beträgt pro Kandidat mindestens 10, höchstens 25 Minuten. 3 Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für OSCE-Prüfungen. 4 Bei schriftlichen Prüfungen beträgt die Gesamtprüfungszeit nicht mehr als 3 Stunden. (4) 1 Die Leistungen in den scheinpflichtigen Veranstaltungen werden im klinischen Abschnitt benotet. 2 Die Notenskala und die Bestimmung der Note bei schriftlichen Prüfungen nach dem "multiple choice" - Verfahren richtet sich nach 14 Abs. 7 ÄAppO. 3 Folgende Ankerregelung kann nach vorheriger Ankündigung angewandt werden: Der Studierende hat auch dann bestanden, wenn sein Ergebnis nicht mehr als 12 % unter dem Mittelwert aller Prüflinge des Prüfungsdurchgangs liegt. 4 Die Leistungskontrolle ist bestanden, wenn mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht wurde. 5 Nimmt der Studierende aus von ihm zu vertretenden Gründen an einer Leistungskontrolle nicht teil, so gilt sie als "nicht ausreichend (5)" bewertet. (5) 1 Leistungsnachweise, die nicht bestanden und Lehrveranstaltungen, die nicht regelmäßig besucht wurden, können zweimal wiederholt werden. 2 Die erste Wiederholung hat im folgenden Semester zu erfolgen. 3 Unterbleibt sie aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistungskontrolle als erneut mit "nicht ausreichend (5)" bewertet. 4 Die Sätze 2 und 3 gelten für die zweite Wiederholung entsprechend. (6) 1 Jeweils ein fächerübergreifender Leistungsnachweis ist in den folgenden Fächergruppen zu erbringen: 1. Geburtshilfe/Frauenheilkunde, Kinderheilkunde/Jugendmedizin, Humangenetik 2. Chirurgie, Urologie, Anästhesiologie; 5
6 3. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. 2 Die fächerübergreifenden Leistungsnachweise sollen in angemessenem Umfang interdisziplinäre Aspekte berücksichtigen. 3 Neben der Feststellung einer Gesamtnote für den fächerübergreifenden Leistungsnachweis werden auch die Einzelfächer eines fächerübergreifenden Leistungsnachweises benotet. 4 Der fächerübergreifende Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn für die als "fächerübergreifend" gekennzeichneten Fragen und in allen Einzelfächern mindestens die Note "ausreichend" (4) vergeben wurde. 13 Versäumnis und Rücktritt (1) 1 Kann ein Studierender aus zwingenden Gründen seinen Platz in einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung, zu der er zugelassen ist, nicht in Anspruch nehmen, oder ist er nach Beginn der Lehrveranstaltung aus zwingenden Gründen an der weiteren Teilnahme über das in 9 Abs. 4 genannte Maß gehindert, so hat er dies beim Veranstaltungsleiter unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich glaubhaft zu machen. 2 Der Veranstaltungsleiter entscheidet über die Anerkennung sowie gegebenenfalls bei Versäumnis über den Umfang der nachzuholenden Stunden und Leistungen. 3 Bei Anerkennung der Gründe wird der Student im nächstmöglichen Semester nach erneuter Anmeldung eingeteilt, soweit eine Nachholung im laufenden Kurs nicht möglich ist. 4 Bei Nichtanerkennung beziehungsweise unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Leistungskontrolle als mit "nicht ausreichend (5)" bewertet. (2) 1 Nimmt ein Studierender ohne rechtzeitige begründete Entschuldigung nicht an der ersten Unterrichtseinheit der Lehrveranstaltung teil, so verliert er den Anspruch auf den zugeteilten Platz. 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. (3) 1 Legt der Studierende zum Nachweis der zwingenden Gründe für sein Fernbleiben (Abs. 1 Satz 1) ein ärztliches Attest vor, kann der Studiendekan der Medizinischen Fakultät in begründeten Fällen die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. 2 Begründete Fälle im Sinne des Satzes 1 liegen insbesondere vor, wenn einem vorgelegten Attest nicht zu entnehmen ist, ob die Krankheit einen zwingenden Grund für das Fernbleiben darstellt, oder wenn der Studierende mehr als einmal zwingende Gründe für sein Fernbleiben geltend macht. STAATSPRÜFUNGEN 14 Prüfungen Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll nach dem vierten Semester abgelegt werden, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem weiteren Studium von acht Semestern einschließlich des Praktischen Jahres nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. 15 Studienplan/Ausbildungsplan 1 Der Studienplan wird von der Fakultät aufgestellt. 2 Der jeweils gültige Stundenplan ist im Studiendekanat ausgelegt und wird im Internet veröffentlicht. 6
7 16 Anrechenbarkeit von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern, an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, gilt 12 ÄAppO. 17 Studienfachberatung 1 Die Studienfachberatung wird vom Studiendekan, dem Studienberater für den ersten Studienabschnitt, der Referentin des Studiendekans und von den Professoren durchgeführt. 2 Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. 3 Nach nicht bestandener Prüfung, im Fall eines Hochschulwechsels und vor der Wahl von Ausbildungsschwerpunkten, wird dem Studierenden eine Studienfachberatung besonders empfohlen. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN, INKRAFTTRETEN 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen 1 Für Studierende, die gemäß 42, 43 ÄAppO auf der Grundlage der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl I S. 2405) studieren, gilt diese Studienordnung. 2 Für Studierende, die gemäß 42, 43 ÄAppO auf der Grundlage der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung vom 14. Juli 1987 (BGBl I S. 1593), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl I S. 1467) studieren, gilt die Studienordnung für den Studiengang Medizin der Universität Erlangen- Nürnberg vom 23. März 1993 (KWMBl II S. 382), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2000 (KWMBl II S. 769). 19 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studiengang Medizin der Universität Erlangen-Nürnberg vom 23. März 1993 (KWMBl II S. 382), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2000 (KWMBl II S. 769), vorbehaltlich des 17 der Studienordnung außer Kraft. 7
8 ANLAGEN zur Studienordnung für das Studium der Medizin 8
9 Anlage 1 I. Studienabschnitt / Vorklinik Seminare ( S) und Praktika sowie Kurse ( Ü), die im ersten Studienabschnitt regelmäßig und mit Erfolg zu besuchen sind Kenncodes Fachsemester, Stunden/ der Pflichtveran- Bezeichnung der in dem die Art der (akademische Stunden) staltungen lt. Veranstaltungen Veranstaltung zu Veranstaltung oder Wochen Quant. Stundenplan besuchen ist Zugeordnet dem Schein nach ÄAppO V-PS1 Praktikum, Physik für Mediziner 1 28 Ü Praktikum der Physik für Mediziner V-PS2 Praktikum, Chemie für Mediziner 1 28 Ü Praktikum der Chemie für Mediziner V-PS3 Praktikum, Biologie für Mediziner 1 28 Ü Praktikum der Biologie für Mediziner V-PS4 Praktikum der Physiologie 3 und 4 98 Ü Praktikum der Physiologie V-PS5 Seminar Physiologie 1 2, 3 und 4 84 S Seminar Physiologie 1 V-PS6 Praktikum Biochemie / Molekularbiol. 2 3 und 4 98 Ü Praktikum Biochemie / Molekularbiologie V-PS7 Seminar Biochemie / Molekularbiologe 1 3 und 4 84 S Seminar Biochemie / Molekularbiologe 1 V-PS8 Kursus der makroskopischen Anatomie/ Präparierkurs Ü Kursus der makroskopischen Anatomie V-PS9 Seminar Anatomie/ Demokurs S V-PS10 Seminar Anatomie/ Bildgebung für Vorkliniker S Seminar Anatomie 1 V-PS11 Demonstrationskurs, Hirn 4 14 Ü Praktikum der Physiologie V-PS12 Kursus der mikroskopischen Anatomie/ Histokurs 2 42 Ü Kursus der mikroskopischen Anatomie V-PS13 Kursus der Medizinischen Kurs Medizinische Psychologie / 3 14 Ü Psychologie und Soziologie Medizinischen Soziologie V-PS14 Seminar der Medizinischen Seminar Medizinische Psychologie / Soziologie S Psychologie und Medizinischen Soziologie 1 V-PS15 Praktikum Berufsfelderkundung Ü Praktikum der Berufsfelderkundung V-PS16 Kurs Medizinische Terminologie 1 14 Ü/S Praktikum der Medizinischen V-PS17 Praktikum Einführung in die klinische Medizin 4 28 Ü V-PS18 Seminar Wahlfach 1 bis 4 42 S Wahlfach Terminologie Praktikum zur Einführung in die klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) Fußnoten: 1 Diese Veranstaltungen schließen jeweils 3 SWS Seminare mit klinischen Bezügen ein. 2 Die Teilnahme setzt das Bestehen des Praktikums Chemie (V-PS2) voraus. 3 Anstelle dieses Praktikums kann ein zweitägiges Praktikum in einer medizinischen Institution oder Praxis abgeleistet werden. 9
10 Anlage 2 I. Studienabschnitt / Vorklinik Vorlesungen ( VL) im ersten Studienabschnitt, die der Begleitung und Einführung in die Veranstaltungen nach der Anlage 1 dienen Kenncodes der Pflichtveranstaltungen lt. Bezeichnung der Veranstaltungen Fachsemester, in dem die Veranstaltung zu Stunden/ (akademische Stunden) Art der Veranstaltung Zugeordnet dem Schein nach ÄAppO Quant. Stundenplan besuchen ist oder Wochen V-V1 Physik 1 56 VL Praktikum der Physik für Mediziner V-V2 Chemie 1 56 VL Praktikum der Chemie für Mediziner V-V3 Biologie / Zellbiologie 1 42 VL Praktikum der Biologie für Mediziner V-V4 Biochemische Propädeutik 2 28 VL Praktikum der Biochemie / V-V5 Biochemie / Molekularbiologie 3 und VL Molekularbiologie V-V6 Funktionelle Anatomie 1 28 VL Kursus der makroskopischen Anatomie V-V7 Topographische Anatomie 2 56 VL V-V8 Histologie 2 56 VL Kursus der mikroskopischen Anatomie V-V9 Medizinische Psychologie / Soziologie 1 28 VL V-V10 Zellphysiologie 2 28 VL Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie V-V11 Physiologie I: Vegetative Physiologie 3 56 VL Praktikum der Physiologie V-V12 Neurophysiologie und Neuroanatomie 4 63 VL V-V13 Embryologie 1 42 VL Kursus der mikroskopischen Anatomie 10
11 Anlage 3 II. Studienabschnitt / Klinik Block-Praktika (BPK) und Praktika / Kurse am Krankenbett ( PK) Kenncodes der Pflichtveranstaltungen lt. Quant. Stundenplan Bezeichnung der Veranstaltungen Fachsemester, in dem die Veranstaltung zu besuchen ist Stunden/ (akademische Stunden) oder Wochen Art der Veranstaltung Zugeordnet dem Schein nach ÄAppO K-P1 Allgemeinmedizin 1 5 bis 9 1 Woche BPK nach AO Blockpraktikum Allgemeinmedizin K-P2 U-Kurs 5 42 PK (nicht in AO vorgesehen) K-P3 Notfallmedizin, Teil I, Q PK Notfallmedizin K-P4 HNO 8 14 PK Hals-Nasen-Ohrenheilkunde K-P5 Augen 8 14 PK Augenheilkunde K-P6 Psychiatrie 8 28 PK Psychiatrie und Psychotherapie K-P7 Psychosomatik 8 28 PK K-P8 Chirurgie 9 2 Wochen BPK nach AO Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Blockpraktikum Chirurgie K-P9 Dermatologie 9 28 als BPK Dermatologie, Venerologie K-P10 Innere I Wochen BPK nach AO Blockpraktikum Innere Medizin K-P11 Orthopädie 9 28 als BPK Orthopädie K-P12 Urologie 9 28 als BPK Urologie K-P13 Innere II Wochen K-P14 Frauenheilkunde, Geburtshilfe Woche BPK nach AO BPK nach AO Blockpraktikum Innere Medizin Blockpraktikum Frauenheilkunde K-P15 Kinderheilkunde + Jugendmedizin Wochen BPK nach AO Blockpraktikum Kinderheilkunde K-P16 Neurologie (incl. Neurochirurgie) als BPK Neurologie K-P17 Notfallmedizin, Teil II, Q als BPK Notfallmedizin 11
12 Fußnoten: 1 abzuleisten in den Semesterferien 2 abzuleisten in verschiedenen Semestern 3 Teilnahme an K-PS14 wird vorausgesetzt 4 Reihenfolge der PK muss eingehalten werden ( K-P3 vor K-P17 ) 5 vorbereitendes Seminar ist inkludiert (4 Std.) Die Bezeichnungen Q1-12 beziehen sich auf die Querschnittsbereiche der ÄAppO 12
13 Anlage 4 II. Studienabschnitt / Klinik Seminare ( S) und Praktika / Kurse ( Ü) Kenncodes der Pflichtveran- Bezeichnung der staltungen lt. Veranstaltungen Quant. Stundenplan Arbeitsmedizin, Sozialmedizin K-PS1 Fachsemester, in dem die Veranstaltung zu besuchen ist 10 Stunden/ (akademische Stunden) oder Wochen 28 Art der Veranstaltung Ü als Block K-PS2 Bildgebende Strahlentherapie, Q Ü K-PS3 K-PS4 K-PS5 Epidemiologie & Medizinische Informatik/ Teil Informatik, Q1 Epidemiologie & Medizinische Informatik / Teil Epidemiologie, Q1 Geschichte der Medizin, Ethik ( GTE), Q Ü 6 14 Ü K-PS6 Humangenetik 7 28 Ü Zugeordnet dem Schein nach ÄAppO Arbeitsmedizin, Sozialmedizin Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik 7 28 S Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin Humangenetik K-PS7 Innere, Pathophysiologie 6 14 S Innere Medizin K-PS8 Klinische Chemie, Hämatologie, Labormedizin, Transfusionsmedizin 6 42 Ü Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik K-PS9 Klinisch-Pathologische Konferenz, Q Ü Klinisch-pathologische Konferenz K-PS10 Klinische Pharmakologie, Q S Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie K-PS11 Mikrobiologie, Virologie 6 42 Ü Hygiene, Mikrobiologie, Virologie K-PS12 Neurologie, Pathophysiologie 8 14 S Neurologie K-PS14 Kinderheilkunde/ Jugendmedizin, Sem S Kinderheilkunde K-PS15 Pathologie 5 28 Ü K-PS16 Pathologie 6 42 Ü Pathologie K-PS18 Pharmakologie 6 56 S Pharmakologie, Toxikologie K-PS19 Rechtsmedizin 9 14 Ü Rechtsmedizin K-PS20 Wahlfach 5 bis 8 28 S Wahlfach Die Bezeichnungen Q1-12 beziehen sich auf die Querschnittsbereiche der ÄAppO 13
14 Anlage 5 II. Studienabschnitt / Klinik Vorlesungen ( VL), Ringvorlesungen ( RVL) Kenncodes der Pflichtveran- Bezeichnung der staltungen lt. Veranstaltungen Quant. Stundenplan Fachsemester, in dem die Veranstaltung zu besuchen ist Stunden/ (akademische Stunden) oder Wochen Art der Veranstaltung Zugeordnet dem Schein nach ÄAppO K-V1 Allgemeinmedizin 7 28 VL Allgemeinmedizin Epidemiologie, medizinische Biometrie Epidemiologie, medizinische Biometrie K-V2 & Medizinische Informatik, 5 14 RVL und medizinische Informatik Teil Informatik Q1 K-V3 Notfallmedizin, Teil Q RVL Notfallmedizin K-V4 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie 5 70 VL Hygiene, Mikrobiologie, Virologie K-V5 Pathologie 5 70 VL Pathologie K-V6 Pharmakologie 5 56 VL Pharmakologie, Toxikologie K-V7 Häufige Krankheitsbilder und klinische RVL, Eingangsblock 5 28 Untersuchung (nicht in AO verlangt) K-V8 Begleitvorlesung Praktische Strahlentherapie Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz 5 14 RVL zu Q11 K-V9 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, RVL, Eingangsbloclung, Strahlenschutz Bildgebende Verfahren, Strahlenbehand Strahlenschutz Q11 K-V10 Klinische Chemie, Hämatologie, Labormedizin, Transfusionsmedizin 6 28 VL Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik K-V11 Epidemiologie, medizinische Biometrie Epidemiologie, medizinische Biometrie und & Medizinische Informatik, 6 14 RVL medizinische Informatik Teil Epidemiologie Q1 K-V12 Innere Medizin I 6 56 VL Innere Medizin K-V13 Humangenetik 6 28 VL Humangenetik K-V37 Allgemeine Chirurgie/Unfallchirurgie 6 28 VL Chirurgie K-V14 Anästhesiologie 7 14 VL Anästhesiologie K-V15 Chirurgie 7 70 VL Chirurgie K-V16 Urologie 7 14 VL Urologie K-V17 Orthopädie, Reha + physikalische Medizin 7 28 VL Orthopädie K-V18 Infektiologie, Immunologie, Q RVL, Eingangsblock Infektiologie, Immunologie K-V19 Innere Medizin II 7 56 VL Innere Medizin 14
15 Anlage 5 Vorlesungen ( VL), Ringvorlesungen ( RVL) Kenncodes der Pflichtveranstaltungen Bezeichnung der Veranstaltungen Fachsemester, in dem die Veranstaltung zu besuchen ist Stunden/ (akademische Stunden) oder Wochen Art der Veranstaltung Schein nach ÄAppO K-V20 Kinderheilkunde/ Jugendmedizin I 7 42 VL Kinderheilkunde K-V21 Frauenheilkunde, Geburtshilfe 7 42 VL Frauenheilkunde, Geburtshilfe K-V22 Rechtsmedizin 7 28 VL Rechtsmedizin K-V23 Rehabilitation / Schwerpunkt Schmerztherapie Q RVL, Eingangsblock Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren K-V24 Prävention und Gesundheitsförderung, Q RVL Prävention, Gesundheitsförderung K-V25 Dermatologie 8 42 VL Dermatologie, Venerologie K-V26 Arbeits-Sozialmedizin 8 28 VL Arbeitsmedizin, Sozialmedizin Klinische Umweltmedizin / K-V27 Schwerpunkt Onkologie, Q RVL, Eingangsblock Klinische Umweltmedizin K-V28 Medizin des Alterns, Q RVL, Eingangsblock Medizin des Alterns und des alten Menschen K-V29 HNO 8 28 VL Hals-Nasen-Ohrenheilkunde K-V30 Augen 8 28 VL Augenheilkunde K-V31 Neurologie (incl. Neurochirurgie) 8 42 VL Neurologie K-V32 Psychiatrie 8 28 VL Psychiatrie und Psychotherapie K-V33 Psychosomatik 8 28 VL Psychosomatische Medizin und Psychotherapie K-V34 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege Q RVL Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege K-V35 Kinderheilkunde/ Jugendmedizin II 8 42 VL Kinderheilkunde K-V36 Klinische Pharmakologie, Q RVL, Eingangsblock Klinische Pharmakologie/ Pharmakotherapie Die Bezeichnungen Q1-12 beziehen sich auf die Querschnittsbereiche der ÄAppO Hinweis : Das angegebene Fachsemester ist nicht verbindlich, es dient als Empfehlung. Umstellungen sind bei Auslandsaufenthalten manchmal nützlich. 15
16 Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse der Hochschulleitung vom 31. März 2006 und des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 24. Mai 2006 sowie der Erteilung des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5. Juli 2006 Nr. X/3-5e65c(BA)-10b/ Erlangen, den 12. Juli 2006 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Rektor Die Satzung wurde am 12. Juli 2006 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. Juli 2006 durch Anschlag in der Universität Erlangen- Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 12. Juli
Zulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Düsseldorf)
Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Erläuterung zum Zulassungstableau Auf der Grundlage der von den medizinischen Fakultäten in NRW erarbeiteten "Äquivalenzempfehlungen"
MehrVierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des
MehrSatzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 12. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und Art. 58 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrStundenablaufplan - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
5. Semester Klinische Propädeutik und Untersuchungstechniken UAK 42 Seminar zum UAK 8,4 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik Pathologie P/K 42 Vorlesung 42 P/K 42
MehrMerkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012)
Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012) Grundsätzliches Das Medizinstudium ist in Fächer, Querschnittsbereiche und Blockpraktika unterteilt. Diese Aufteilung
MehrMerkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester)
Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Telefon: 0431/880-4840, Telefax: 0431/880-7326 Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester) Eine Antragstellung auf Studienplatztausch ist
MehrStudienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Universität zu Lübeck
Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Universität zu Lübeck vom 12. Januar 1981 (NBl. KM Schl.-H. S. 68) zuletzt geändert am 08. Februar 2005 (NBl. MBWFK Schl.-H.-H-2005
MehrSTUDIENFÜHRER. Medizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG Medizin Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: MEDIZIN 2. ABSCHLUSS: Arzt/Ärztin (Prüfung Staatsexamen) 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Jahre und 3 Monate STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:
MehrStudienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
Mehr- neu - Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrPrüfungsanmeldung: Kenncodes Studienordnung. Prüfungsnummer. Titel Teilleistung. Praktikum der Chemie für Mediziner V PS Mediziner (2175) FS 1
Prüfungsanmeldung: Für die grün hinterlegten Prüfungen erfolgt die Prüfungsanmeldung durch mein campus. Die Prüfungsanmeldung für diese Prüfungen basiert auf der vorherigen Anmeldung zur Veranstaltung
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrStudienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 1117)
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrInformationen für Quereinsteiger
RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Quereinsteiger Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,
MehrUnterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU)
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, LMU München 1 Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU) A) Leistungsnachweise: 1. Praktikum
MehrInformationen für Ortswechsler:
RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Ortswechsler: Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,
MehrNeunte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.09.
NR. 29 2015 28. OKTOBER 2015 INHALT SEITE Neunte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.09.2015 2 HERAUSGEBER REDAKTION
MehrSatzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen
Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen vom 13. Juli 2007 Auf Grund von 19 Abs. 2 Satz 4 Hochschulvergabeverordnung
MehrErste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin
37/37 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin Vom 5. Juni 2008 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrStudienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Leipzig
38/4 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Leipzig Vom 2. September 2014 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit
MehrErste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Leipzig
13/16 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Leipzig Vom 9. Mai 2014 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit
MehrArtikel I. b) In Satz 3 werden nach dem Wort Lehrveranstaltung das Wort endgültig eingefügt und das Wort Prüfungsamt durch das Wort Dekanat ersetzt.
29. September 2015 Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main mit dem Abschluss Ärztliche Prüfung vom 3. Juli 2014 Hier: Erste Änderung Genehmigt
MehrVorklinischer Abschnitt Studienverlauf Pflichtcurriculum Ja Nein
1 2 3 4 Universität zu Lübeck - Bewerbungsbogen B Bewerber/in: Sie finden in der Tabelle alle Leistungsnachweise aus dem vorklinischen sowie klinischen Studienabschnitt in der Reihenfolge aufgeführt, wie
MehrTitel UnivIS / Veranstaltungverwaltung
FÜL A FÜL A: Chirurgie, Geburtshilfe/ Anästhesiologie/ Notfallmedizin Anmeldung FÜL A (neue ); Chirurgie, Geburtshilfe/ Anästhesiologie/ Notfallmedizin 65101 6 FÜL B FÜL B: Neurologie, Psychiatrie und
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrErste Satzung zur Änderung der Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Medizin an der Universität zu Lübeck vom 22.
Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Medizin an der Universität zu Lübeck vom 22. Juli 2014 Tag der Bekanntmachung im NBl. HS MSB Schl.-H.: 25.09.2014,
MehrMedizin (alter Regelstudiengang)
Medizin (alter Regelstudiengang) - Staatsexamen - Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin Referat für Studienangelegenheiten Adresse: Virchowweg 24 10117 Berlin Telefon: (030) 4505-760
MehrNr. 593 21. April 2005. Studienordnung der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Nr. 593 21. April 2005 Studienordnung der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 19. April 2005 1 Studienordnung der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 19. April 2005
MehrSatzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17.
Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrD I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
245 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 9. August 2016 Nr. 34 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Änderung der Anlage Abschnitt II der Studienordnung für den
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrDie praktische Ausbildung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 3 der Approbationsordnung
Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Satzung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrKreuzen Sie bitte den auf Sie zutreffenden Grund an:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigentlichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere
MehrStudienordnung für das Studium der Humanmedizin am Fachbereich Medizin der Universität Hamburg
Studienordnung für das Studium der Humanmedizin am Fachbereich Medizin der Universität Hamburg Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. 2002
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrStudienordnung für den Zweiten Abschnitt des Studienganges der Humanmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Studienordnung für den Zweiten Abschnitt des Studienganges der Humanmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Lesefassung Rechtsverbindlich ist nur der in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehr54/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 17.12.03 INHALTSÜBERSICHT
Mitteilungen FU BERLIN 54/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 17.12.03 INHALTSÜBERSICHT Bekanntmachungen Studienordnung für den Regelstudiengang Medizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
MehrMedizinische Fakultät
19. Jahrgang, Nr. 8 vom 15. September 2009, S. 2 Medizinische Fakultät Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 21.04.2009 Aufgrund der 9 Abs. 7,
MehrStudienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 1117)
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Mehr1. Studienjahr. Stoffgebiet / Fach / Querschnittsbereich / Blockpraktikum / Wahlpflichtfach. Modul- Code 2. Modulname
Anlage 1 der Studienordnung des Modellstudiengangs der MHH Anlagen Nr. 111/2008 Studienplan für den integrierten Studienabschnitt 1 Stoffgebiet / Fach / Querschnittsbereich / Blockpraktikum / Wahlpflichtfach
MehrStudiengang Medizin Saatsexamen
Studiengang Medizin Saatsexamen Erster Studienabschnitt Im ersten Studienabschnitt werden den Studierenden die naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen der Medizin in den Stoffgebieten Physik
MehrDritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München
Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 16. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin
FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das
MehrStudienplan für den integrierten Studienabschnitts. 1. Studienjahr
Anlage 1 der Studienordnung des Modellstudiengangs der MHH Studienplan für den integrierten Studienabschnitts 1. Studienjahr Physiologie (S 1), Biochemie (S ), Biologie (S 3), Anatomie (S 3), ische Psychologie
MehrStudienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg (StudOMed) Vom 30. September 2003 (KWMBl II 2004 S.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrStudienablauf I. VI. Studienjahr
4 Studienablauf I. VI. Studienjahr Ab dem 1. Semester des Studienjahres 2010/11 gültiger Musterstudienplan (in aufsteigender Ordnung) 1. Studienjahr (Theoretisches Modul) 1. Semester 2. Semester punkte
Mehrvom XX.XX.XXXX Artikel I
Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom XX.XX.XXXX Aufgrund des 2 Abs.
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrIch beantrage die Zulassung zum Praktischen Jahr und zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zum Abschluss des Winter-/Sommersemesters 20_
Rheinlandpfalz www.lsjv.rlp.de Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie Schießgartenstraße 6 55116 Mainz Antrag auf Zulassung zum Praktischen
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
MehrANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH
Universität zu Lübeck Verteiler: -Studierenden-Service-Center- 1. Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160 2. AntragstellerIn 23562 Lübeck 3. TauschpartnerIn ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Ich möchte
MehrRuhr-Universität Bochum. Medizinische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum Medizinische Fakultät Prüfungsbüro Merkblatt zu den universitätsinternen Prüfungen des klinischen Studienabschnitts im Regelstudiengang Information zu den universitätsinternen Leistungsnachweisen
MehrANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH
Universität zu Lübeck Verteiler: -Studierenden-Service-Center- 1. Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160 2. AntragstellerIn 23538 3. TauschpartnerIn ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Ich will die Universität
MehrErgänzende Angaben zur Immatrikulation im Studiengang Humanmedizin der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Für die Immatrikulation im Studiengang Humanmedizin an der JMU Würzburg werden Angaben darüber benötigt, welche externen e gemäß gültiger ÄApprO angetreten sowie wann und mit welchem Ergebnis absolviert
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
Mehr(aktualisierte Fassung) Vom 13. November 2012
Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Musiktheater/Operngesang mit der Abschlussbezeichnung Master of Music (M. Mus.) der Hochschule für Musik und Theater München (aktualisierte Fassung)
MehrZweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München
Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 20. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1
MehrStudienordnung für das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg für das 1. und 2.
05-1 Studienordnung für das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg für das 1. und 2. Studienjahr Vom 22. Juli 2010 1 Inhalt des 1. und 2. Studienjahres und Pflichtveranstaltungen
MehrStudienordnung für den Aufbaustudiengang Internationale Wirtschafts- und Entwicklungspolitik
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrStudienordnung für den Studiengang Zahnmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 12. Mai 1998 (KWMBl II S.
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein rrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrEbenen der Evaluation eines modularisierten medizinischen Studienganges
Ebenen der Evaluation eines modularisierten medizinischen Studienganges PD Dr. Dipl.-Psych. Volkhard Fischer Referat Studium und Lehre Medizinische Hochschule Hannover Gesetzliche Vorgaben 2 Abs.9 ÄAppO:
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
MehrFakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrAuszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM
Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung
MehrSTUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG Zahnmedizin Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: ZAHNMEDIZIN 2. ABSCHLUSS: Zahnarzt / Zahnärztin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester und 6 Monate STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:
MehrInformatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Lehrevaluationssatzung an der Universität Bayreuth Vom 25. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.03 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Studium des Studienelements Politikwissenschaft FBR HMWK StudO
MehrStudienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg
08-1 Studienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg vom 23. Juli 2010 1 Allgemeines Die Medizinische Fakultät Heidelberg vermittelt ein zahnmedizinisches
MehrNeufassung der Approbationsordnung für Ärzte. Beschluß des Bundesrates vom 26. April 2002: Tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte Beschluß des Bundesrates vom 26. April 2002: Tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Ziel der ärztlichen Ausbildung (I) 1 1(1) Ziel der ärztlichen Ausbildung ist
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrStudienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrStudienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.
Seite C1 Wahlpflichtfach: Informatik Entwurf, VC, 24.9.03 Studienberatung: Prof. Hertrampf Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.de lfd. Nr. Sem. Lehrveranstaltungen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Chemietechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003
MehrÄnderung der Neufassung der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
21.09.2016 Amtliche Mitteilungen / 35. Jahrgang 3/2016 359 Änderung der Neufassung der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 22.09.2016
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrVom 22. September 2006
Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) (Magisterprüfungsordnung) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 22. September
MehrSatzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München
Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 8. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
Mehr18.07.14. letzte Änderung
05-1 Studienordnung für das Medizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg für das 3., 4. und 5. Studienjahr vom 22. Juli 2010 1 Inhalt des Medizinstudiums im 3., 4.
MehrInformationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 550 / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Weimarplatz 4 Postfach 2249 (0361) 3773-7282, 7283 99423 Weimar 99403 Weimar Informationen über die Ableistung
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.02.1994
MehrVom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0
Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
MehrZulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Bochum)
Bezirksregierung Münster Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Erläuterung zum Zulassungstableau Auf der Grundlage der von den medizinischen Fakultäten in NRW erarbeiteten "Äquivalenzempfehlungen"
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 24. Oktober 2003 Veröffentlichung vom 19. Dezember 2003
MehrZweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. Oktober 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
Mehr