ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab
|
|
- Jörn Weber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab Auszug aus den Richtlinien (Pkt. 4, Seite 5f) Förderungen zur Stoffentwicklung werden für die Verfassung von Drehbüchern oder Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme) gewährt, wenn ein Film zu erwarten ist, der geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des österreichischen Films zu verbessern. Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen im Filminstitut/2. Loft abzugeben. Die aktuellen Antragstermine entnehmen Sie bitte: Bei Fragen zur Stoffentwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Lucia Schrenk
2 1a) Stoffentwicklung: AutorIn Antragsberechtigung: AutorIn AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn. Beim Nachweis ausreichender beruflicher Tätigkeit als DrehbuchautorIn kann das Filminstitut auf die verpflichtende Miteinreichung eines/einer beruflich qualifizierten Filmherstellers/Filmherstellerin verzichten. MitarbeiterInnen: --- Antragsformular: Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept bis zu Euro (Höchstsatz), bei Antragstellung mit einer FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz) Die Stoffentwicklung wird durch einen nicht rückzahlbaren und von der Einkommensteuer befreiten Zuschuss gefördert. Drehbuch- und Konzeptentwicklung ( AutorIn) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts Der/die FörderungsempfängerIn muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Beruflich qualifizierte/r Produzent/FilmherstellerIn: Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. Die oben angeführte Förderhöhe ist der Höchstsatz, es kann also auch um einen geringeren Betrag angesucht werden und auch ein solcher vergeben werden. Die Förderung ist für den/die AntragstellerIn (=AutorIn) einkommensteuerfrei. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 2
3 1b) Stoffentwicklung: AutorIn plus MitarbeiterInnen Antragsberechtigung: MitarbeiterInnen: Antragsformular: AutorIn AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn. Beim Nachweis ausreichender beruflicher Tätigkeit als DrehbuchautorIn kann das Filminstitut auf die verpflichtende Miteinreichung eines/einer beruflich qualifizierten Filmherstellers/Filmherstellerin verzichten. Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept. Vereinbarung zw. AutorIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. bis zu Euro (Höchstsatz). Die Stoffentwicklung wird durch einen nicht rückzahlbaren und von der Einkommensteuer befreiten Zuschuss gefördert. Drehbuch- und Konzeptentwicklung ( AutorIn) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts. Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnungen und dazugehörende Kontoauszüge). Der beim Autor verbleibende Betrag sollte Euro nicht überschreiten. Die Zusammenarbeit des/der AntragstellerIn mit dem/den MitarbeiterInnen ist bei Antragstellung mit einem LOI und spätestens bei Vertragserstellung mit einer Vereinbarung/einem Vertrag zu belegen. Die oben angeführte Förderhöhe ist der Höchstsatz, es kann also auch um einen geringeren Betrag angesucht werden und auch ein solcher vergeben werden. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 3
4 2) Stoffentwicklung im Team Antragsberechtigung: MitarbeiterInnen: Antragsformular: FilmherstellerIn Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn Treatment plus ausgearbeitete Dialogszene oder Drehbuch/Drehkonzept. Vereinbarung des/der Filmherstellers/in mit dem/der AutorIn (Rechteübertragung). Vereinbarung zw. FilmherstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. bis zu Euro (Höchstsatz). Drehbuch-/Konzeptentwicklung im Team ( FilmherstellerIn/Produktionsfirma) Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel erfolgt durch Übergabe der: - Letztfassung des Drehbuches/Drehkonzeptes - positionsweise aufgeschlüsselten Endabrechnung unter Anschluss der entsprechenden, saldierten Originalbelege und den dazugehörenden Kontoauszügen. die Antragstellung durch den/die FilmherstellerIn (2) unterscheidet sich vor allem in zwei Punkten von der Antragstellung durch den/die AutorIn (1a und 1b): Einkommensteuerbefreiung entfällt für den/die AutorIn, da der Förderempfänger in diesem Fall der/die FilmherstellerIn ist und nicht der/die AutorIn. Der/die AutorIn muss eine Honorarnote an den/die FilmherstellerIn stellen, welche prinzipiell der Einkommensteuer unterliegt. Die Buchrechte liegen hier nicht mehr bei dem/der AutorIn sondern müssen bereits an den/die FilmherstellerIn übertragen sein. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 4
5 3) Stoffentwicklung 2. Stufe AutorIn mit Nachweis eines Produzenteninteresses am Projekt oder FilmherstellerIn Antragsberechtigung: für ein bereits vom Filminstitut in der Stoffentwicklung gefördertes Projekt: Die Förderung der Stoffentwicklung 2. Stufe setzt das qualifizierte Interesse eines/einer Produzenten/Produzentin voraus. AutorIn gemeinsam mit dem/der ausreichend beruflich qualifizierten HerstellerIn; FilmherstellerIn: Die Gewährung von Förderungen setzt in jedem Fall die nachweisliche Erbringung einer ausreichenden fachlichen Qualifikation voraus, die unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen ist. MitarbeiterInnen: Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn fertiges Drehbuch/Drehkonzept. Genauer Plan zur weiteren Arbeit am Buch. ProduzentInnen-Statement. Vereinbarung zw. AntragstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. Bei Antragstellung durch den/die FilmherstellerIn: Vereinbarung mit dem/der AutorIn (Rechteübertragung). AntragstellerIn AutorIn gemeinsam mit FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn gemeinsam mit FilmherstellerIn, mit MitarbeiterInnen: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn HerstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). Antragsformular: Stoffentwicklung 2. Stufe Zu den Antragsterminen für Stoffentwicklung AntragstellerIn AutorIn: Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/-konzeptes Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnung/ Honorarnote und dazugehörender Kontoauszug) AntragstellerIn HerstellerIn: Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel erfolgt durch Übergabe der: - Letztfassung des Drehbuches/Drehkonzeptes - positionsweise aufgeschlüsselte Endabrechnung unter Anschluss der entsprechenden, saldierten Originalbelege und den dazugehörenden Kontoauszügen. Stoffentwicklung 2. Stufe soll die Lücke zwischen jetziger Stoffentwicklung und Projektentwicklung schließen. Sie bietet die Möglichkeit einer "schlankeren Weiterarbeit am Projekt und vertieften Drehbuchentwicklung zur Steigerung der Qualität von Drehbüchern. Die Förderung der Stoffentwicklung 2. Stufe setzt das qualifizierte Interesse eines Produzenten voraus. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 5
6 4) Stoffentwicklung für AutorInnen und RegisseurInnen von Referenzfilmen ("Incentive Funding") Auszug aus den Förderungsrichtlinien: 7. (11) Stoffentwicklung ("incentive funding") Auf Grund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut durch Zusatzbeträge ("incentive funding ) auch die Entwicklung von neuen Stoffen. Antragsberechtigt für die Gewährung dieser Zusatzbeträge sind der/die AutorIn und der/die RegisseurIn des Referenzfilms. Die Höhe der jeweiligen Zusatzbeträge ist in der Anlage E festgelegt. Referenzmittel ("incentive funding") die den AutorInnen & RegisseurInnen des Referenzfilms insgesamt zur Verfügung stehen: AutorIn Euro /* RegisseurIn Euro /* RegisseurIn (wenn auch AutorIn) Euro /* bei mehreren AutorInnen / RegisseurInnen wird der zur Verfügung stehende Betrag für AutorInnen/RegisseurInnen ( Euro / Euro) je nach Beteiligung am endgültigen Buch/ Film aufgeteilt. Die entsprechenden Unterlagen über die Beteiligung sind vorzulegen. ACHTUNG: Es können trotzdem pro Stoffentwicklung nur Referenzmittel maximal in Höhe der gültigen Höchst- und Richtsätze des Filminstituts (Anlage B der Förderungsrichtlinien) beantragt werden. D.h. bei Referenzmittel ihv Euro müssen, um den gesamten Betrag abzurufen, mindestens 2 Stoffentwicklungen beantragt werden. MitarbeiterInnen: AutorIn (= AutorIn, RegisseurIn des Referenzfilms) Co-AutorInnen und/oder DramaturgIn und/oder RegisseurIn sämtliche Unterlagen sind in EINFACHER Ausführung vorzulegen: Bei Antrag auf Stoffentwicklung: Drehbuch- und Konzepterstellung: Exposé, Treatment oder Drehbuch/Drehkonzept. Bei Antrag auf Stoffentwicklung 2. Stufe (für ein bereits vom Filminstitut in der Stoffentwicklung gefördertes Projekt; siehe dazu auch Pkt. 3): fertiges Drehbuch/Drehkonzept. Genauer Plan zur weiteren Arbeit am Buch. ProduzentInnen-Statement. Vereinbarung zw. AntragstellerIn und MitarbeiterIn sowie Filmographie. AntragstellerIn AutorIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn mit FilmherstellerIn: bis zu Euro (Höchstsatz). AntragstellerIn AutorIn, mit MitarbeiterInnen: bis zu Euro (Höchstsatz). Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 6
7 Antragsformular: Drehbuch- und Konzeptentwicklung // Stoffentwicklung 2. Stufe Jederzeit Übergabe/Annahme des geförderten Drehbuches/Drehkonzepts Nachweis der Bezahlung der MitarbeiterInnen (Rechnung/Honorarnote und dazugehörender Kontoauszug) Die Antragstellung erfolgt analog zu 1a und 1b (Drehbuch- und Konzeptentwicklung, AntragstellerIn = AutorIn) sowie 3 (Stoffentwicklung 2. Stufe, AntragstellerIn = AutorIn). Bei Anträgen für Stoffentwicklung aus Incentive Funding erfolgt keine inhaltliche Beurteilung sondern nur eine formale Überprüfung des Projektes durch das Filminstitut. Der Antrag auf Stoffentwicklung aus Incentive Funding kann frühestens nach Kinostart, spätestens 24 Monate danach gestellt werden, danach erlischt die Zusage und damit die Bindung dieser Mittel. Informationen zur Antragstellung STOFFENTWICKLUNG 7
Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Förderungsrichtlinien gültig vom 1. September 2009 bis Juni 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land NÖ fördert
MehrFILM/FERNSEH-ABKOMMEN
FILM/FERNSEH-ABKOMMEN Projektnummer Gemeinsame Kommission c/o ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT Spittelberggasse 3 1070 Wien Finanzierungsantrag für die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms (Mindestlänge:
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien F. Verwertungsförderung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014
MehrDas Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.
Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen
MehrRegeln für die Förderung einer Weiterbildung
Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung Regeln für die Förderung einer Weiterbildung Einleitung Das Sozial-Amt der Stadt Graz bietet das Projekt Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung an. Dieses Projekt
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien B. Projektentwicklung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014, 26.
MehrDer Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle
Der Tarifvertrag- Land (): Die Stufen der Entgelttabelle Übersicht: Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Gewährung höherer Erfahrungsstufen bei bereits Beschäftigten Beschleunigter Stufenaufstieg Sonderregelungen
MehrFörderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen
Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29.06.2016 Förderung von elektrisch
MehrFörderprogramm der Stadt Rinteln. Förderung des Erwerbes von Altbauten durch Neubürger
Förderprogramm der Stadt Rinteln Förderung des Erwerbes von Altbauten durch Neubürger Antrag auf laufende jährliche Förderung Rinteln rundum sympathisch Persönliche Daten Antragsteller(in) Name / Vorname
Mehr(Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) Straße PLZ Ort
Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIEN
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Gemäß Aufsichtsratsbeschlüssen vom 26. Juni, 02. Oktober und 16. Dezember 2014 gültig ab 01. Jänner 2015 ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT 1070 Wien, Spittelberggasse 3 / Stiftgasse 6
MehrRichtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim
Richtlinie des Förderprogramms zum Klimaschutz PLUS der Stadt Bensheim Ziel des Förderprogramms ist es, durch die Förderung neuer Photovoltaikanlagen den Ausbau regenerativer Solarstromerzeugung in Bensheim
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.
2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen
MehrNEU. 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung.
NEU 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung. Nach dem der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 01.01.2009 auf 1200 erhöht wurde, gibt es ab sofort auch einen Zuschuss in Höhe von 5 % für den
MehrProjektentwicklung. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Projektentwicklung Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm
MehrProjektentwicklung. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Projektentwicklung Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm
MehrKinostart. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Kinostart Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm Beantragte
MehrACCESS - Förderung. für ultraschnelles BREITBAND-GLASFASER-INTERNET (FTTH)
Beilage zu Wi-2016-3883/4-Roi 4.01.2016 R i c h t l i n i e n d e s L a n d e s O b e r ö s t e r r e i c h ACCESS - Förderung für ultraschnelles BREITBAND-GLASFASER-INTERNET (FTTH) Zeitraum 01.01.2016
MehrAllgemeines: Adressfeld:
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Bescheinigung nach 17 Abs. 1 Filmförderungsgesetz bzw. eines Ursprungszeugnisses nach dem Runderlass Außenwirtschaft Ausfüllhinweise 2 Allgemeines: Die Bescheinigung
MehrGesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers
Die,,neue" Entgeltordnung Die wichtigsten Fakten noch einmal zusammengefasst Eingruppierungsautomatik = für die Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorrübergehend ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend
MehrErfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L
Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L
MehrFörderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit (Punkt
MehrZusammenfassende Infos Stand 24.11.2015 zum neuen Förderungsprogramm Einbruchschutz über die KfW Konzentration auf das Thema Zuschuss Alarmanlage/EMA
1 Zusammenfassende Infos Stand 24.11.2015 zum neuen Förderungsprogramm Einbruchschutz über die KfW Konzentration auf das Thema Zuschuss Alarmanlage/EMA Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse
Mehr( 27, 33 SGB VIII)...
STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrInformationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen
Junge an einer Graffitimauer lehnend Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen Informationen zum Kindergeld Einklinker DIN lang Logo 1. Wer erhält Kindergeld
Mehrdes Landes Tirol Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitband- Infrastrukturen
Breitbandförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitband- Infrastrukturen Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung
MehrNeuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007
SFK-AUSBILDUNG IM AUSLAND - ANERKENNUNG Information für SFK-Fachausbildungseinrichtungen Neuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007 Fachkenntnisse für Sicherheitsfachkräfte (SFK, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
MehrRichtlinien Förderung kultureller Vereine 03/02. 03/02 Kulturförderrichtlinien für die Stadt Sindelfingen
03/02 Kulturförderrichtlinien für die Stadt Sindelfingen In den Genuss einer Förderung durch das Kultur- und Schulamt können Vereine und Vereinigungen kommen, die in den Bereichen Darstellende Kunst, Musik,
MehrFörderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014
Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 An das Regierungspräsidium Antragsteller-Name: Aktenzeichen: 24-8252.99 (Streuobst) Eingangsdatum: BNRZD: vom Sachbearbeiter
MehrAntrag auf Gewährung eines zinslosen Förderungsdarlehens bzw. Zuwendung aus Mitteln der
Antrag auf Gewährung eines zinslosen Förderungsdarlehens bzw. Zuwendung aus Mitteln der Stiftung Kuratorium Die Beauftragte der junger deutscher Film und Bundesregierung für Kultur und Medien für den Bereich
MehrAusschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre
Ausschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre Die Fachhochschulen in Niedersachsen waren außerordentlich erfolgreich bei dem Programm von Bund und Ländern für bessere Studienbedingungen
MehrRichtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines
Nr.: RL 2.2 / 51-2007 vom: 29. März 2007 Richtlinie Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C Erwerb des Feuerwehrführerscheines Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X
MehrAUSFÜLLHILFE FÜR ZAHLUNGSANTRAG
AUSFÜLLHILFE FÜR ZAHLUNGSANTRAG Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020
MehrRichtlinien für die Sportförderung der Stadtgemeinde Tulln an der Donau
Richtlinien für die Sportförderung der Stadtgemeinde Tulln an der Donau Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln an der Donau beschließt in seiner Sitzung vom 03.12.2007 ein neues Förderungspaket für Tullner
MehrRichtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der Jugendarbeit
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Bahnhofstraße 9 56068 Koblenz 0261/108-258 566 K R E I S V E R W A L T U N G M A Y E N - K O B L E N Z Richtlinien des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz über die Förderung der
MehrROMA-FONDS 1190 Wien, Devrientgasse 1
ROMA-FONDS 1190 Wien, Devrientgasse 1-1 - ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER UNTERSTÜTZUNG AUS DEN MITTELN DES ROMA-FONDS Ich. Familienname. Vorname geboren am.. in.. wohnhaft.. PLZ, Ort, Straße oder:. Verein
MehrRichtlinie Qualifizierung und Beschäftigung
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Durchführung von Maßnahmen der Qualifizierung und zur Vorbereitung einer Beschäftigung von Frauen und Männern mit Behinderung Richtlinie
MehrBeitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07
Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 PENSIONSVERSICHERUNG Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien H. Kinoförderung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014 2 Filmfonds
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).
MehrNiedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen Stand: 22.01.2016 Seite 1 Agenda 1 Anwendbarkeit 3 2 Leistungsbeschreibung 5 3 Antragsstellung 6 4 Anweisung zum Verfahren 7 5
MehrMedienfinanzierungen der ILB
Fördertag Berlin Brandenburg 2015 für die Medien- und Kreativwirtschaft Karin Rehmer, ILB, 04. Juni 2015 Geschäftsbesorger und Partner der Medienboard Berlin Brandenburg GmbH Was heißt das? Ein breites
MehrFörderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie Die seit dem 21.10.2002 bestehenden Richtlinien zur Förderung o.g. Maßnahmen wurden geändert. Zukünftig bietet die Gemeinde Graben-Neudorf in Zusammenarbeit
MehrVwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg
VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird
MehrAuslands- BAföG. 5, 5a & 6 BAföG. Stand April 2010. Referenten: Stefan Drazenovic und Boris Veith, BAföG- und Sozialberatung Universität Hannover
Auslands- BAföG 5, 5a & 6 BAföG Stand April 2010 Referenten: Stefan Drazenovic und Boris Veith, BAföG- und Sozialberatung Universität Hannover Erläuterungen Diese Präsentation dient der Information, kann
MehrMerkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum
Merkblatt Inklusion (Stand: 01.01.2016) Unter Inklusion versteht die Aktion Mensch, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben kann und zwar von
MehrAntrag um die Gewährung einer Förderung zur Heizungsumstellung auf Fernwärme/Erdgas nach sozialen Kriterien. 1. Personenangaben
Antrag um die Gewährung einer Förderung zur Heizungsumstellung auf Fernwärme/Erdgas nach sozialen Kriterien (Stand GR B vom 01.10.2015) Umweltamt Referat für Energie und Klima Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Absender Postleitzahl, Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) 1. Antragsteller/in: Juristische Person (z.b.gmbh, AG) IHK Ident-Nr.
MehrSpezifische Förderrichtlinie für Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung
Spezifische Förderrichtlinie für Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung Wirksamkeit 01.10.2012 1. Gegenstand Die Förderrichtlinien stellen verbindliche Kriterien für die Inanspruchnahme von
MehrWirksamkeit des beantragten Projektes über die Gebietsgrenzen des Kulturraumes hinaus erstreckt.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Kulturelle
MehrFörderungsrichtlinien des Landkreises Ahrweiler in den Bereichen Ehrenamt, Vereinswesen. vom 22.04.2016
Förderungsrichtlinien des Landkreises Ahrweiler in den Bereichen Ehrenamt, Vereinswesen und Sport vom 22.04.2016 A Allgemeine Verfahrensgrundsätze Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen,
MehrLandesinitiative: Teilhabe an Arbeit - 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen. Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede 14.11.
Landesinitiative: Teilhabe an Arbeit - 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen Netzwerktreffen Attendorn-Dünschede 14.11.2013 Ausgangslage Menschen mit Behinderungen werden nur selten in
MehrRICHTLINIEN 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS. für die Gewährung von Zuwendungen. zur Unterstützung pflegender Angehöriger
RICHTLINIEN für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nach
MehrDarüber hinaus müssen mindestens 100% der Förderung in Hessen Verwendung finden.
Merkblatt Produktionsförderung für Kurz- und Experimentalfilme Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Kurz- und Experimentalfilmen sowie sonstigen audiovisuellen Projekten
MehrBerufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können anerkannt werden.
1. Wozu brauchen wir das Gesetz?... 1 2. Was kann anerkannt werden?... 1 3. Gilt das Gesetz auch für Hochschulabschlüsse?... 2 4. Wie werden die in Deutschland geltenden Ausbildungsstandards gewährleistet?...
MehrWiderrufsbelehrung. [2] Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.
Muster für die Widerrufsbelehrung 01.04.2008-03.08.2009 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief,
Mehrder nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE www.noe.gv.at Stand: 01. 05. 2015
der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE Stand: 01. 05. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher,
MehrHerstellung von Fernsehproduktionen
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Herstellung von Fernsehproduktionen Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung fiktionales Format
MehrRosa-Luxemburg-Stiftung - Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.v. Projektantrag Deckblatt/Kurzdarstellung
Deckblatt/Kurzdarstellung BEARBEITUNGSVERMERK; nur durch die Stiftung auszufüllen Datum des Eingangs/Eingangsnummer bestätigt Projektnummer abgelehnt PROJEKTANTRAG durch den/die Antragsteller/in auszufüllen
MehrFörderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 24. Januar 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung
MehrFörderung von Existenzgründungen
Förderung von Existenzgründungen Förderung aus der Arbeitslosigkeit Angaben ohne Gewähr / Irrtümer vorbehalten Förderung aus der Arbeitslosigkeit Leistungen Ihrer Arbeitsagentur: Gründungszuschuss nach
MehrBafög Zusammenfassung
Bafög Zusammenfassung 18. Juni 2014 Hier haben wir für euch die wichtigsten Informationen für den Bachelor über das BAföG zusammengestellt. Weiter unten ndet ihr die Links, aus denen die Informationen
MehrMarkterschließung im Ausland und Messen (M2)
www.ilb.de / Wirtschaft / Zuschüsse / Markterschließung im Ausland und Messen (M2) Markterschließung im Ausland und Messen (M2) Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm die Internationalisierung von
MehrQualifikationsrichtlinien für Schiedsrichter
1. Zweck, Ziel Die Richtlinien bezwecken: Den SK-Mitgliedern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, um bei der Qualifikation einen einheitlichen Massstab anzuwenden. Den Inspizienten aufzuzeigen, welchen
MehrArbeitshilfe Antragstellung
Arbeitshilfe Antragstellung EFRE Online-Verfahren Für das Verfahren der Antragstellung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation und wissensbasierte Gesellschaft
MehrDie Maßnahmen der Weiterbildung zielen auf eine den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern entsprechende berufsspezifische Qualifikation.
Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising Diese Ordnung gilt für alle Priester, Pastoralreferenten/-innen
MehrReferat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632. Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern
Referat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632 Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern Merkblatt für Erzeugerorganisationen und Erzeuger in Deutschland
MehrBeschlüsse zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm (AP-Beschlüsse)
AP-Beschlüsse (Stand: 15.10.2013) - Seite 1 - Beschlüsse zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm (AP-Beschlüsse) Beschluss des Ausschusses der GWK vom 28. April 2009, zuletzt geändert
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN
Stand: 22. Februar 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrReklamation der Eingruppierung. Bildungsarbeit der IG Metall MönchengladbachM
Reklamation der 1 ERA 4 Reklamation der Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Beanstandung der Höhergruppierungsantrag Besondere s- und Reklamationsverfahren ( 7 ERA-ETV) Arbeitsleistung nicht verweigert Beschäftigte
MehrBitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien (http://www.stiftung.unibonn.de).
Bewerbung um ein Ließem-Stipendium der Universität Bonn 1. Anleitung Alle Unterlagen (siehe 2. Erforderliche Nachweise und Qualifikationen ) müssen bis zum 18. Mai 2016 postalisch bei der Bonner Universitätsstiftung,
MehrROSA LUXEMBURG STIFTUNG SACHSEN-ANHALT Verein zur Förderung von Kultur, Wissenschaft und politischer Bildung in Sachsen- Anhalt e.v.
ROSA LUXEMBURG STIFTUNG SACHSEN-ANHALT BEARBEITUNGSVERMERK; nur durch die Stiftung auszufüllen Datum des Eingangs/Eingangsnummer bestätigt Projektnummer abgelehnt PROJEKTANTRAG durch den/die Antragsteller/in
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrMerkblatt. Förderperiode 2015. Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin,
Förderperiode 2015 Merkblatt zum Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ( De-minimis - Förderprogramm) Sehr geehrter
MehrVerordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)
Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in
MehrSatzung. der Fachhochschule Kiel. über. das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen
1 von 7 07.10.2009 16:10 Satzung der Fachhochschule Kiel über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen Aufgrund des 15 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG)
MehrPraktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler
Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name
MehrAntrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B.
(IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
MehrQuestions and Answers Sondermassnahmen 2016
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Kommission für Technologie und Innovation KTI Förderagentur für Innovation Questions and Answers Sondermassnahmen 2016 Generelle Fragen
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrDienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
MehrDas ist ein Blindtext
Das ist ein Blindtext Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Stuttgart, den WeGebAU Das ist ein Blindtext Förderinstrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
MehrDie Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/22 Wohnen am Ring Zuschussprogramm Förderungsrichtlinien (Stand Oktober 2005) für die Gewährung von Zuwendungen zur Realisierung
MehrGesetz betreffend kantonale Jugendhilfe
Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Vom 17. Oktober 1984 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erlässt, auf den Antrag seiner Kommission, folgendes Gesetz: i. grundsätzliche bestimmungen Zweck 1.Die
MehrFernsehförderung in Österreich. Lola Basara-Hengl
Fernsehförderung in Österreich Lola Basara-Hengl ORF Film- Fernsehabkommen Förderung von Kinofilmen Fernsehfonds Austria Förderung von - Fernsehfilmen - Fernsehdokus - Fernsehserien Fördersysteme Vereinbarung
MehrHeizen mit erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm
Heizen mit erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz Kultur
amt Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular
MehrAusfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 Allgemeines: Die Bescheinigung nach 17 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage bei
MehrElektrofahrräder jetzt: Bis zu 125 E Förderung für Mitglieder des adfc!
Gnade für die Wade! Elektrofahrräder jetzt: Bis zu 125 E Förderung für Mitglieder des adfc! Sie fahren, wir fördern! Alle ADFC-Mitglieder des Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg unterstützen wir bei einem Neukauf
Mehr56. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. TOP 2: Dialog mit dem MWK
56. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg TOP 2: Dialog mit dem MWK 9. November 2012 TOP 2: Dialog mit dem MWK Zukunft der Sonderprogramme:
Mehr