Partnerschaftlich agieren. Länderübergreifende Unterstützung deutscher Insolvenzverwalter
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- Alexandra Möller
- vor 7 Jahren
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1 Partnerschaftlich agieren Länderübergreifende Unterstützung deutscher Insolvenzverwalter
2 Partnerschaftlich agieren Insolvenzen sind oftmals komplexe Vorgänge mit vielen Details, die beachtet werden müssen. Wenn es darum geht, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Unternehmen in dieser prekären wirtschaftlichen Lage zu unterstützen, bedarf es eines partnerschaftlichen Zusammenspiels mehrerer Disziplinen. Unsere langjährige, praxiserprobte Expertise auf diesem Gebiet macht uns zu einem starken Partner an der Seite von Insolvenzverwaltern und Unternehmen. Rödl & Partner Der partnerschaftliche Umgang in der Gruppe ist einer der wichtigsten Bestandteile unseres Erfolgs. Nur wenn alle sich aufeinander verlassen, die Kommunikation auf Augenhöhe und das Zusammenspiel verschiedener Generationen funktioniert, erst dann können wir unseren Erfolg auch genießen. Castellers de Barcelona
3 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir haben deutsche Insolvenzverwalter (Solarinvestment, Bauträger, Projektentwicklung, Industrie) bei der Liquidation komplexer ausländischer Projekte, Beteiligungen und Forderungen vor Ort begleitet und umfangreich beraten. Es ist wichtig, dem Insolvenzverwalter sofort Arbeit abzunehmen, von der Verschaffung eines ersten Überblicks an. Ebenso sind seine Interessen und Pflichten nach deutschem Insolvenzrecht im Ausland den Behörden und Geschäftspartnern zu vermitteln und zu vertreten. Ihre Ansprechpartner während der Konferenz: Rainer Schaaf Rechtsanwalt, Partner Tel.: + 49 (911) rainer.schaaf@roedl.de Im Kern bieten wir Ihnen an: Sofort verlässliche Information aus dem Ausland Fortführung der Aktivität Umsetzung Ihrer Entscheidungen Beratung aus einer Hand und auf deutsch Georg Abegg Rechtsanwalt, Partner Tel (91) georg.abegg@roedl.es
4 Unser interdisziplinäres Beratungsangebot für Insolvenzverwalter Rechtliche und steuerliche Beratung durch deutsche/ deutschsprachige Berufsträger im Ausland lokales Insolvenzrecht und insolvenzrechtliche Risiken Schutz des Schuldnervermögens vor lokalem Gläubigerzugriff EuInsVO: Umsetzung gerichtlicher Verfügungen im Ausland (Dispositionen, Eintragungen und Sekundärverfahren) Rechtliche Begleitung des Verkaufs von SPV und Projekten Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Räume, Dolmetscher etc.) und Organisation von Vor-Ort-Terminen Industrie- und Projektbewertung nach deutschen Kriterien des Fortführungs- und Zerschlagungswertes durch Spezialisten Arbeitsrechtliche Beratung nach lokalem Recht bei (Massen-) Entlassungen und Sozialpläne in Tochtergesellschaften Steuerrechtliche Compliance-Beratung Erbringung von Outsourcing-Leistungen (Buchführung, Betriebsführung, Löhne) im Ausland gerichtliches und außergerichtliches Betreibungsmodell / Forderungsmanagement Gesellschaftsrecht, M&A Konkurs- und Prozessrecht Immobilienrecht
5 M&A weltweit Strategischer Unternehmenskauf und -verkauf Grenzenlos wachsen M&A weltweit Strategischer Unternehmenskauf und -verkauf 2. Unternehmenskauf in Spanien Von Georg Abegg Für Unternehmenskäufer ist Spanien derzeit ein guter Markt. Infolge der Finanzund Immobilienkrise leiden viele als Kaufobjekt lohnende Unternehmen unter Liquiditätsschwierigkeiten. Dies verspricht Investoren einen guten Einstieg. Kulturell und geschäftlich gibt es keine Schwierigkeiten mit M&A-Transaktionen in Spanien. Deutsche und Spanier kommen hervorragend miteinander aus, so die Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Abegg, Niederlassungsleiter von Rödl & Partner in Madrid. Er ist teilweise in Spanien aufgewachsen und kennt beide Seiten. Geschäftssprache bei Verhandlungen ist Englisch, lediglich bei technischen Details sollte übersetzt werden. Behördliche Genehmigungen sind nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn es um Verteidigung oder Medizin geht. Der Ablauf des Unternehmenskaufs weicht nicht von den internationalen Gepflogenheiten ab und die Buchhaltung spanischer Unternehmen folgt zu 95 Prozent dem internationalen IFRS-Standard. Die steuerliche Verjährung beträgt in Spanien lediglich 4 Jahre, sodass der Zeitraum, für den eine Risikoabschätzung erfolgen muss, überschaubar ist. In Deutschland darf die Finanzbehörde im äußersten Fall bis zu 10 Jahren nach Beginn der Festsetzungsfrist den Steuerbescheid erlassen, sowie Zinsen festsetzen. Vorteilhaft für Käufer ist es auch, sich leicht öffentliche Informationen über die Zielunternehmen beschaffen zu können. Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte lassen sich recht einfach in öffentlichen Registern, oft sogar online, einsehen. Aufpassen sollten Käufer jedoch bei zwei Punkten. Einerseits bei den Arbeitsverträgen, andererseits bei der Liquidität und der Finanzierungsstruktur des Unternehmens. Beides sollten Interessenten innerhalb der Due Diligence überprüfen, so der Rat der in Spanien tätigen Rechtsanwälte von Rödl & Partner. Ein Grund für die Vorsicht bei den Finanzen: Bei spanischen Unternehmen überwiegt die kurzfristige Fremdfinanzierung. Bis zu 80 Prozent des Fremdkapitals kommt aus Darlehen mit Laufzeiten von höchstens einem Jahr. Nur die restlichen 20 Prozent sind durch längerfristige 92 VIII. Unternehmenskauf und -verkauf in der Krise Die Übernahme eines Unternehmens in der Krise eröffnet Wettbewerbern wie Investoren große Chancen. Allerdings birgt eine solche Distressed M&A-Transaktion erhebliche Risiken: Die Finanzierung und die rechtliche Gestaltung sind komplex, eine Due Diligence bei Krisenunternehmen ist aufwändig. Gleichzeitig bietet sich die Chance eines schnellen und preislich attraktiven Markteinstiegs in Deutschland wie auch international. Auf finden Sie weitere Informationen zum» Themenspecial Distressed M&A Unternehmenskauf und -verkauf in der Krise. 2. Unternehmenskauf in der Krise I Der richtige Zeitpunkt für die Übernahme Von Rainer Schaaf Geraten Unternehmen in die Krise, bietet sich für Investoren oder liquiditätsstarke Wettbewerber die Chance, das Unternehmen oder Anteile davon zu erwerben. Unternehmenskäufe aus der Insolvenz bergen aber erhebliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. So können die Marktchancen ausgebaut und wichtige Vertragspartner vor dem Ausfall bewahrt werden. Um jedoch Schnellschüsse zu verhindern und nicht selbst in die Schuldenfalle zu gelangen, empfiehlt sich eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko. Auch die Bewertung von angeschlagenen Unternehmen erweist sich häufig als sehr schwierig. Zukunftsprognosen müssen sehr sorgfältig erarbeitet werden. Der Erwerb eines notleidenden Unternehmens kann vor Insolvenzantragstellung, im Insolvenzeröffnungsverfahren sowie aus der eröffneten Insolvenz heraus erfolgen. Unternehmenskauf vor Insolvenzantragstellung Der entscheidende Vorteil eines Unternehmenskaufs vor Insolvenzantragstellung ist, dass die mit der Insolvenz einhergehende negative Marktwahrnehmung vermieden wird. Besonderer Beachtung bedarf dabei die Möglichkeit des Insolvenzverwalters, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen anzufechten, die innerhalb unterschiedlicher Fristen vor Antragstellung vorgenommen wurden. Im Einzelfall können noch bis zu zehn Jahre vor Insolvenzantragstellung Maßnahmen des Unternehmens angefochten werden. Praktisch relevant ist aber vor allem der Zeitraum von drei Monaten vor Antragstellung, da in dieser Zeitspanne der Insolvenzverwalter im Falle einer nachfolgenden Insolvenz des aufgekauften Unternehmens den Kaufvertrag anfechten kann. Hat der Käufer den Kaufpreis oder eine Anzahlung schon geleistet, besteht dann die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter ihm die Vermögensgegenstände nicht übereignet bzw. zurückfordert und zudem den bereits bezahlten Kaufpreis einbehält. In der Folge kann der Käufer nun seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden Aus dem Inhalt: Unternehmenskauf und -verkauf in der Krise Unternehmenskauf im Ausland Unternehmenskauf und -verkauf in Deutschland Investieren in Deutschland Kostenloses E-Book anfordern unter:
6 Abfindungsfrei kündigen in Europa und den BRIC-Staaten Abfindungsfrei kündigen in Europa und den BRIC-Staaten? 2014 / 2015 ultur von lichen das mit n aus Abfindungsfrei kündigen in Europa und den BRIC-Staaten? 2014 / 2015 Aus dem Inhalt: Arbeitsrechtliche Praxis Kündigungsrecht und -arten Praxisbeispiele aus 26 Ländern Maßnahmen und Regelungen in Klassikerfällen Bestellung Ihres gedruckten oder digitalen Exemplars: katja.richard@roedl.es
7 Unternehmens anzusehen sei und somit nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde. 305 Unternehmerische Erwartung trifft ausländische Realität Recht Sachverhalt: Verständnis aufbauen Ein deutsches Unternehmen verkauft seit mehreren Jahren seine Produkte über einen Vertriebshändler in Spanien. Aufgrund des bisherigen Erfolgs beschließt das deutsche Unternehmen, Anteile an der Gesellschaft des Vertriebshändlers zu erwerben. Wegen der langjährigen Geschäftsbeziehungen und der vermeintlichen Kenntnis des spanischen Unternehmens wird auf eine Due Diligence Prüfung verzichtet. Nach Übernahme der Anteile stellt sich heraus, dass die Satzung der Gesellschaft für verschiedene Beschlüsse eine verstärkte Mehrheit fordert, sodass diese ohne Zustimmung des anderen Gesellschafters nicht getroffen werden können. Aufgrund von Sprachproblemen stellt sich zudem die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungspersonal der spanischen Gesellschaft, das teilweise über eine sehr lange Betriebszugehörigkeit verfügt, als schwierig dar, sodass Kündigungen ausgesprochen werden sollen. Darüber hinaus soll die Rechtsbeziehung zu einem vermeintlichen freien Mitarbeiter des spanischen Unternehmens beendet werden. Nach Ausspruch der Kündigung zieht dieser jedoch vor das Arbeitsgericht und reklamiert, dass er aufgrund einer Scheinselbstständigkeit als Arbeitnehmer des Was kann man jetzt tun? Martin Wambach (Hrsg.) Unternehmerische Erwartung trifft ausländische Realität Bestandsaufnahme, Erfahrungen und Empfehlungen zur Steuerung von Auslandsgesellschaften Die Änderung der erforderlichen Mehrheiten ist nur durch eine entsprechende Satzungsänderung zu erzielen. Nach spanischem Recht muss eine Kündigung durch objektive oder disziplinarische Gründe gerechtfertigt sein; eine ordentliche Kündigung existiert nicht. Wurde wie im vorliegenden Fall trotzdem die Kündigung eines Verwaltungsmitarbeiters ausgesprochen und legt dieser Kündigungsschutzklage ein, wird die Kündigung vom Arbeitsgericht für unrechtmäßig erklärt werden. Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht zwischen der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers oder der Beendigung der Arbeitsverhältnisse unter Zahlung der gesetzlichen Abfindung für den Fall einer ungerechtfertigten Kündigung in Höhe von 33 Tagessätzen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, bei einem Maximum von 24 Monatsgehältern. Bei einer langen Betriebszugehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers kann die Abfindung dementsprechend hoch ausfallen. Gelingt es dem Scheinselbstständigen, vor Gericht das Vorliegen eines verschleierten Arbeitsverhältnisses nachzuweisen, steht auch ihm aufgrund der unrechtmäßig ausgesprochenen Kündigung der zuvor genannte Abfindungsanspruch zu. Das Kompendium basiert auf der Kernkompetenz von Rödl & Partner, der interdisziplinären Beratung und Prüfung deutscher weltweit tätiger Unternehmen. Es enthält nicht nur eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema Wie steuere ich Auslandsgesellschaften? sondern zeigt anhand von über 100 hilfreichen Praxisberichten aus den Ländern neben zahlreichen Fallstricken auch individuelle Lösungen zu typischen Fragestellungen von Unternehmen und Unternehmern auf. Bestellung Ihres gedruckten oder digitalen Exemplars: Web:
8 Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Über Rödl & Partner Rödl & Partner ist als integrierte Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an 102 eigenen Standorten in 46 Ländern vertreten. Unseren dynamischen Erfolg in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuerdeklaration und Business Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie Wirtschaftsprüfung verdanken wir circa unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern.
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