Gesetzlich geregelte Qualifizierungen. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

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1 Gesetzlich geregelte Qualifizierungen Training, Seminare und Beratung unser Angebot

2 Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Ladungssicherung Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) 14 2 Lager und Logistik Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Regalprüfung 22 3 Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrerschulungen Gefahrgutbeauftragte Personen mit Gefahrgutverantwortung Sprengstoff Gefahrgut Luftverkehr 34 4 Umweltschutz Arbeiten an Asbestprodukten Tätigkeit mit Gefahrstoffen Chemikalien-Verbotsverordnung Gewässerschutz Abfallrecht 56 5 Arbeitssicherheit Behälter und Wechselbrücken Betriebliche Arbeitsmittel Mitarbeiterschulungen Brandschutz 66 6 Handwerk und Industrie Baumaschinen und Baustellensicherung Krane und Hubarbeitsbühnen Schweißen Elektrotechnik Kfz-Technik 82 Allgemeines 84 Index Alle Seminare auf einen Blick 84 DEKRA Akademie Stark in Sachen Sicherheit. 87 Mehrwert mit System: Blended Learning 88 Allgemeine Hinweise 90 Standorte/Impressum 91 2

3 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie GmbH ihr umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen in der Gesetzlich geregelten Qualifizierung vor. Damit wollen wir Ihnen eine Hilfe an die Hand geben: Der Unternehmer ist mit einer Vielzahl von Gesetzen konfrontiert. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Von der Gefahrgutlogistik, dem Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsschutz, Abfallentsorgung, Gewässerschutz, Mitarbeiterschulungen im Kfz- und Transportbereich, der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer bis hin zum Qualitätsmanagement: In dieser Auswahl finden Sie das für Ihren Arbeitsbereich Passende. Der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis hilft, Unfälle und Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgaben- felder: in der Asbestsanierung, bei Abfalltransporten oder der Anerkennung als zertifizierter Auftragnehmer (SCC). Sie verbessern Ihre Effizienz und sparen letztlich Kosten. Seit 90 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH 3

4 Transport und Verkehr 4

5 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO 1. Transport und Verkehr 5

6 Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr Zielgruppe Ziel (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wer vom Kraftstoffsparen profitiert --Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe/Antriebe --Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln) --Gesetzliche Regelungen --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr --Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften --Besondere Transporte 6

7 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Gefahrenpotenzial im Beruf --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Brems- und Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs --Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern --Kriminalität und Schleusung vorbeugen --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten --Gesetzliche Regelungen --Physikalische Kräfte --Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung --Zurr- und Hilfsmittel --Arten der Ladungssicherung --Berechnungen zur Ladungssicherung --Spezielle Güter sichern 7

8 Transport und Verkehr 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 2: Fahrer und Image Zielgruppe Ziel (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Physikalische Grundlagen --Ausstattung und Auslegung --Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis --Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe --Eco-Regeln --Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs --Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen minimieren und körperliche Verfassung verbessern --Schleusung und Kriminalität vorbeugen 8

9 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 5: Der Fahrgast (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Gefahrenpotenzial im Berufsalltag --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Sozialrechtliche Vorschriften --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren --Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung --Sorgfaltspflicht des Fahrers --Fahrgastfreundliche Fahrweise --Fahrgastsicherheit --Umgang mit Fahrgästen 9

10 Transport und Verkehr 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterbzw. Personenverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem erworben haben und die diese gewerblich für die Güter-/ Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für ab dem 18. Lebensjahr erworbene Fahrerlaubnisse der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr erworbene Fahrererlaubnisse der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse werden im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben. Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten bzw. ändern oder umgekehrt und die eine Grund- qualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile absolvieren, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Std. zu je 60 Min., von denen 2,5 Std. auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen. Titel Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr Zielgruppe Ziel Dauer Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre (C1, C1E) bzw. 21 Jahre (C, CE) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Gültigkeit 5 Jahre 5 Jahre Inhalt --Nutzfahrzeugtechnik --Arbeitsrecht und -sicherheit --Gesundheitsschutz --Güterbeförderung --Güterkraftverkehrsmarkt --Fahrperfektion Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation --Verbesserung des Fahrverhaltens --Technische Merkmale des Fahrzeugs --Optimierung des Kraftstoffverbrauchs --Fahrgastsicherheit --Arbeits- und Sozialvorschriften --Personenverkehr (Fachkunde) --Risiken des Straßenverkehrs/Unfälle --Vorbeugung Kriminalität/Schleusung --Ergonomie und Gesundheitsschutz --Image und Kundenorientierung --Prüfungsvorbereitung --Fahrpraxis 10

11 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr (Umsteiger) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr (Umsteiger) Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten Fahrer im Personenverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Güterverkehr zu Personenverkehr 8 Tage (64 UE) 8 Tage (64 UE) Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Personenverkehr zu Güterverkehr BKrFQG und BKrFQV BKrFQG und BKrFQV --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger 5 Jahre 5 Jahre Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Personenverkehr zuzuordnen sind: --Fahrgastsicherheit --Fachkunde Personenverkehr --Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs - Fahrpraxis --Mindestalter 21 Jahre (Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr ist 23 Jahre) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Güterverkehr zuzuordnen sind: - Ladungssicherung - Fachkunde Güterverkehr - Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs - Fahrpraxis 11

12 Transport und Verkehr 1.4 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich auch haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hilft, Transportschäden, Unfall- und Folgekosten zu reduzieren sowie Bußgelder zu vermeiden. Verantwortliche müssen den derzeitigen Stand der rechtlichen Verantwortung kennen, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung vornehmen zu können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen sowie Sicherungsmöglichkeiten und Mittel kennen, um eine wirtschaftliche Ladungssicherung durchzuführen. Transporter sind vermehrt an Verkehrsunfällen beteiligt, die oftmals auf mangelnde Transportvorbereitungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, zurückzuführen sind. Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich gefahrgutrechtliche Aspekte beachtet werden. Titel Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Lkw Qualifizierung gem. VDI 2700a Zielgruppe Ziel Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Rechtl. Grundlage --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --VDI-Richtlinie 2700 Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen --Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Inhalt --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Beladetechnologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Anforderungen an das Transportfahrzeug --Arten der Ladungssicherung --Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung --Wissenstest 12

13 Die international eingeführten betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt. Seit Anfang 2014 ist der CTU-Code of Practice von der ECE (Europäische Wirtschaftskommission) beschlossen worden. Dieser Code befasst sich ebenfalls mit der Ladungssicherung in CTU (Cargo Transport Unit). 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO Ladungssicherung Transporter Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Container Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport 1 Tag (8 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) --DIN-EN-Normen --DIN-Normen --VDI-Richtlinie 2700 (insb. Blatt 16) Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie --Gefahrgutverordnung See 3, Absatz 5 --CTU-Packrichtlinie --IMDG-Code 1.3 Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche --Ladungssicherung bei Handwerker- und Werkstattfahrzeugen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit Kastenaufbau --Ladungssicherung im Kurier-, Express-, und Paketdienst --Tipps und Irrtümer der Ladungssicherung --Praxisanwendungen Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern --Einführung: Container/CTU --Belastungen für Container und Ladung --Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Sanktionen --Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster --Kennzeichnung --Wiederkehrende Prüfungen --Ladungssicherung im Container: (Code of Practice) --Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Sicherungs- und Staumaterial --Staupläne, einfache Berechnung der notwendigen Ladungssicherungsmittel --Ladungssicherung im Frachtcontainer 13

14 Transport und Verkehr 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben. Obwohl die aktuelle Verordnung bereits 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Seitdem ist die Nutzung eines digitalen Tachographen in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. In diesem Seminar erläutern wir die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer beim täglichen Umgang mit dieser Technik benötigt sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal. Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen sind für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse möglich.. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt. ( Dazu zählen: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Titel Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Zielgruppe Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Ziel --Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer --Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten Dauer ½ Tag (4 Stunden) Rechtl. Grundlage --Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) --Fahrpersonalverordnung (FPersV) --Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (VO (EU) Nr. 165/ 2014) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal --Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts --Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende --Dokumentation und Speicherung --Mitführpflichten und Kontrolle --Vermeidung von Bußgeldern und Strafen --Praktische Übungen 14

15 Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter: 1. Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.5 Digitales Kontrollgerät DTCO 15

16 Lager und Logistik 16

17 1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 2. Lager und Logistik 17

18 Lager und Logistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Schubmast- und Teleskopstapler (unabhängig davon, ob sie als Stapler oder Lader ausgelegt sind) spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit Schubmaststaplern und Teleskopstaplern Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Schubmast- oder Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Zielgruppe Ziel Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Dauer Je nach Ausbildungsstand 2 oder 5 Tage ½ Tag (4 UE) Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 68 --DGUV Grundsatz DGUV Vorschrift 68 --DGUV Vorschrift 1 --DGUV Grundsatz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz Voraussetzung Abschluss/Prüfung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern (für die 2-tägige Ausbildung ist Fahrerfahrung von Vorteil) Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet 1 Jahr Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Standsicherheit --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Betriebsanweisung für Flurförderzeuge --Musterbetriebsanweisung --Sicherheitszeichen --Haftung des Flurförderzeugführers --Aktuelle Themen aus dem Unternehmen --Fahrprobe 18

19 1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie Schubmaststapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Teleskopstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Schubmaststapler arbeiten Schubmaststapler sicher bedienen Mitarbeiter, die mit einem Teleskopstapler arbeiten Teleskopstapler sicher bedienen 2 Tage (16 Stunden) 2 Tage (20 Stunden) --DGUV Vorschrift 68 --DGUV Grundsatz DGUV Vorschrift 68 --DGUV Grundsatz DGUV Regel Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Schubmaststaplern Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Teleskopstaplern Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet --Rechtliche Grundlagen --Aufbau, Funktion und Betrieb von Schubmaststaplern --Standsicherheit --Regelmäßige Prüfungen --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Personenbezogener Fahrausweis für Teleskopstapler der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet --Rechtliche Grundlagen --Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze 19

20 Lager und Logistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Mitgängerflurförderzeuge spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit den Mitgänger- Flurförderzeugen Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Flurförderzeugführer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit Geh-Flurförderzeugen arbeitet, eine entsprechende Unterweisung (Vmax 6 km/h) oder Ausbildung (Vmax > 6 km/h). Titel Mitgängerflurförderzeuge bedienen Unterweisung Wagen und Schlepper bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Zielgruppe Ziel Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Mitgängerflurförderzeug (Deichselgerät/Deichselstapler) mit oder ohne Klappstand arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Flurförderzeug arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Dauer ½ Tag (4 UE) 1 Tag (8 Stunden) Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 1 --DGUV Vorschrift 68 --DGUV Grundsatz Voraussetzung --Vmax 6 km/h: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. --Vmax > 6 km/h: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern --DGUV Vorschrift 68 --DGUV Grundsatz Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Grundlagen --Aufbau, Funktion und Betrieb von Deichselgeräten --Regelmäßige Prüfung --Funktion der Bedienungselemente, der Lenkung und der Bremsen --Abfahrtkontrolle --Abstellen des Flurförderzeuges --Fahrübungen --Praktische Übungen --Praktische Prüfung (Vmax > 6 km/h) --Theoretische Prüfung (Vmax > 6 km/h) --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Sondereinsätze --Verkehrsregeln und Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Theoretische und praktische Prüfung 20

21 1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 21

22 Lager und Logistik 2.2 Regalprüfung Die DIN EN ist seit dem gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährlichen Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu reduzieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung unerlässlich. Die wöchentliche Sichtprüfung kann mithilfe einer Checkliste stattfinden. Diese Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile und wird durch geschulte Personen durchgeführt. Die gleichzeitige Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Regalprüfer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Der Regalprüfer muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken so weit vertraut sein, dass er den Zustand des Arbeitsmittels nach betrieblichen Vorgaben beurteilen kann. Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person für die Sichtprüfung Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Zielgruppe Ziel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Rechtl. Grundlage --Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Abschluss/Prüfung Gültigkeit Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Kontrolle von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation --Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen und an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Gefährdungsbeurteilung --Schadensbewertung --Prüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation 22

23 1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 6. Handwerk und Industrie 23

24 Gefahrgutlogistik 24

25 CONTENTS... ACTIVITY Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Umweltschutz 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Arbeitssicherheit 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Handwerk und Industrie 3.3 Personen mit Gefahrgutverantwortung 3.4 Sprengstoff 3.5 Gefahrgut Luftverkehr (PK 1 PK 12) 3. Gefahrgutlogistik Gefahrgutklassen Klasse Beschreibung Klasse Beschreibung Klasse Beschreibung 1 Explosive Stoffe und Gegenstände, die explosive Stoffe enthalten Selbstentzündliche Stoffe RADIOACTIVE III TRANSPORT INDEX 7 7 Radioaktive Stoffe Entzündbare Gase Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden 8 8 Ätzende Stoffe Nicht entzündbare/ nicht giftige Gase Entzündend wirkende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Giftige Gase Organische Peroxide 3 3 Entzündbare flüssige Stoffe Giftige Stoffe Umweltgefährdend Entzündbare feste Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe Erwärmter Stoff 25

26 Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Gemäß den Vorschriften ist eine besondere Schulung notwendig: Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs Tanktransporte. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B. Silvester). Trotzdem verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung ( Aufbaukurs Klasse 1 ). Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im Gefahrgutbereich eine besondere Rolle und erfordern beim Transport besondere Vorkehrungen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine spezielle Schulung ( Aufbaukurs Klasse 7 ). Basiskurs und Aufbaukurs Tank sind auch als Kompaktseminar buchbar. Titel Gefahrgutfahrer Erstschulung Basiskurs Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Tank Zielgruppe Ziel Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Gefahrguttransporte erweitern wollen Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Dauer 2,5 Tage (20 Stunden) 1,5 Tage (14 Stunden) Grundlage ADR ADR Voraussetzung --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses Inhalt --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen und Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Übung zur Abfahrtkontrolle u. Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t --Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen und Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 26

27 1. Transport und Verkehr 2. Lager und Logistik Vor Ablauf der Schulungsbescheinigung muss ein Auffrischungskurs zur Verlängerung besucht werden. 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Umweltschutz 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Arbeitssicherheit 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Handwerk und Industrie 3.3 Personen mit Gefahrgutverantwortung 3.4 Sprengstoff 3.5 Gefahrgut Luftverkehr (PK 1 PK 12) Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Klasse 1 Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Klasse 7 Gefahrgutfahrer Auffrischungsschulung Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berechtigung für den Transport von explosiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berechtigung für den Transport von radioaktiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Berufskraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse 1 Tag (9 Stunden) 1 Tag (9 Stunden) 1,5 Tage (12 Stunden) ADR ADR ADR in Verbindung mit ADR Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen). Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum maßgebend. ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen und Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven Stoffen Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 7 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen und Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen und Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 27

28 Gefahrgutlogistik 3.2 Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus einem ersten Teil und weiteren besonderen Teilen für die anderen Verkehrsträger. Die Gültigkeit der Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet. DEKRA Akademie bereitet zukünftige Gefahrgutbeauftragte auch auf die Prüfung bei der Industrie und Handelskammer vor (z. B. bei der Vorbereitung auf die erneute Prüfung nach 5 Jahren). Titel Gefahrgutbeauftragte/-r: Erster Verkehrsträger Straße Grundschulung Gefahrgutbeauftragte/-r: Verkehrsträger Schiene Grundschulung Zielgruppe Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Schiene Ziel Erwerb der Sachkunde Straße Erwerb der Sachkunde Schiene Dauer 3 Tage (30 Stunden) 1 Tag (10 Stunden) Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 3(3) Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 3(3) Besuch der Gefahrgutbeauftragten- Grundschulung Erster Verkehrsträger Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie als Voraussetzung zur IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung 5 Jahre bezogen auf die Gültigkeit der Prüfung des ersten Teils Inhalt --Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften --Gefährliche Güter --Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen --Dokumentation --Versandstücke --Kennzeichnung --Beförderungsvorschriften Straße Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB/ADR). --Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften --Gefährliche Güter --Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen --Dokumentation --Versandstücke --Kennzeichnung --Beförderungsvorschriften Schiene Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Schienentransport (GGVSEB/RID). 28

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