Seminarangebot. Schleswig-Holstein. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

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1 Seminarangebot Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot

2 Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und Verkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Fahrertraining ProFahrT Ladungssicherung Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Aufstiegsfortbildung 18 2 Lager und Logistik Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Regalprüfung Aufstiegsfortbildung 28 3 Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrerschulungen Gefahrgutbeauftragte 36 4 Umweltschutz Sachkunde gemäß TRGS 40 5 Arbeitssicherheit Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Mitarbeiterschulungen Brandschutz 48 6 Handwerk und Industrie 50 Vorwort 6.1 Baumaschinen und Baustellensicherung Krane Hubarbeitsbühnen Schweißen Aufstiegsfortbildung 60 7 Verwaltung und IT Aufstiegsfortbildung 64 8 Gesundheit und Pflege Pflege und Betreuung Aufstiegsfortbildung 72 9 Modulares TrainingsCenter (profi+) 74 Allgemeines 76 Index Alle Seminare auf einen Blick 76 Seminaranmeldung 78 Teilnahmebedingungen 79 DEKRA Stark in Sachen Sicherheit. 80 Allgemeine Hinweise 82 Standorte/Impressum 83 Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten in Schleswig-Holstein vor. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl sichern sich Unternehmen aller Branchen und Größen Jahr für Jahr mit unserem Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Resultate sind in Form und Produktivität, Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar, denn Qualifizierung muss Nutzen bringen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu Meisterlehrgängen sowie Firmenseminaren zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA Lübeck bietet Ihnen ein breit gefächertes Spektrum. Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermindern. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt mehr denn je von einer gezielten Aus- und Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA lernt jeder genau das, was wirklich weiterhilft. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar und lassen sich so individuell an die Ansprüche Ihres Unternehmens anpassen. Der modulare Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Die DEKRA Lübeck ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager, Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und Kommunikation. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA GmbH 2 3

3 Transport und Verkehr >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung 4 5

4 Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den en der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche und als Inhouse-Schulung buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wer vom Kraftstoffsparen profitiert --Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe/Antriebe --Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln) --Gesetzliche Regelungen --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr --Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften --Besondere Transporte --Gefahrenpotenzial im Beruf --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Brems- und Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs --Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern --Kriminalität und Schleusung vorbeugen --Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten --Gesetzliche Regelungen --Physikalische Kräfte --Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung --Zurr- und Hilfsmittel --Arten der Ladungssicherung --Berechnungen zur Ladungssicherung --Spezielle Güter sichern 6 7

5 Transport und Verkehr 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den en der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche und als Inhouse-Schulung buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 2: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 5: Der Fahrgast (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Physikalische Grundlagen --Ausstattung und Auslegung --Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis --Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe --Eco-Regeln --Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs --Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen minimieren und körperliche Verfassung verbessern --Schleusung und Kriminalität vorbeugen --Gefahrenpotenzial im Berufsalltag --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Sozialrechtliche Vorschriften --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr --Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung --Sorgfaltspflicht des Fahrers --Fahrgastfreundliche Fahrweise --Fahrgastsicherheit --Umgang mit Fahrgästen 8 9

6 Transport und Verkehr 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterbzw. Personenverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den en der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem erworben haben und die diese gewerblich für die Güter-/ Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für ab dem 18. Lebensjahr erworbene Fahrerlaubnisse der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr erworbene Fahrererlaubnisse der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse werden im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben. Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten bzw. ändern oder umgekehrt und die eine Grund- qualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile absolvieren, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Std. zu je 60 Min., von denen 2,5 Std. auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen. >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr (Umsteiger) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr (Umsteiger) Dauer Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre (C1, C1E) bzw. 21 Jahre (C, CE) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Busfahrer,, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Güterverkehr zu Personenverkehr 8 Tage (64 UE) 8 Tage (64 UE) BKrFQG und BKrFQV --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Gültigkeit 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre Inhalt --Nutzfahrzeugtechnik --Arbeitsrecht und -sicherheit --Gesundheitsschutz --Güterbeförderung --Güterkraftverkehrsmarkt --Fahrperfektion --Verbesserung des Fahrverhaltens --Technische Merkmale des Fahrzeugs --Optimierung des Kraftstoffverbrauchs --Fahrgastsicherheit --Arbeits- und Sozialvorschriften --Personenverkehr (Fachkunde) --Risiken des Straßenverkehrs/Unfälle --Vorbeugung Kriminalität/Schleusung --Ergonomie und Gesundheitsschutz --Image und Kundenorientierung --Prüfungsvorbereitung --Fahrpraxis Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Personenverkehr zuzuordnen sind: --Fahrgastsicherheit --Fachkunde Personenverkehr --Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs - Fahrpraxis Fahrer im Personenverkehr, die ihre berufliche Perspektive im Transportbereich erweitern möchten Erweiterung zu den bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umstieg von Personenverkehr zu Güterverkehr BKrFQG und BKrFQV --Mindestalter 21 Jahre (Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr ist 23 Jahre) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift --Teilnahmebestätigung DEKRA --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Güterverkehr zuzuordnen sind: - Ladungssicherung - Fachkunde Güterverkehr - Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs - Fahrpraxis 10 11

7 Transport und Verkehr >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Simulatorgestütztes Fahrertraining ProFahrT 1.4 Simulationsgestütztes Fahrertraining ProFahrT Hier erfährst du die physikalischen Grenzen des Lkw. Aber es passiert halt nix. Ein überzeugter Seminarteilnehmer Fahrer von Lkw oder Einsatzfahrzeugen tragen große Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie müssen in der Lage sein, ihr Fahrzeug auch unter erschwerten Verkehrs-, Straßen- oder Witterungsbedingungen sicher zu beherrschen. Doch häufig sind sie nur unzureichend darauf vorbereitet. Viele kritische Situationen lassen sich nun einmal nicht vorab real trainieren weder im Fahrzeug, noch auf der Straße. Dauer Voraussetzung Abschluss/Prüfung Preis (Berufs-)Kraftfahrer, Fahranfänger, Fuhrparkverantwortliche, Nutzfahrzeugführer im Auftrag von Behörden (z. B. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Militär, Polizei) insbesondere Einsatzfahrer Unfallvermeidung, Reduzierung von Bagatell- und Versicherungsschäden, Reduzierung von Kraftstoffkosten, Senkung von CO2 Emmisionen Nach Absprache Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE (Weiterbildungen gem. BKrFQG sind fünf Jahre gültig) auf Anfrage Mit dem Einsatz des DEKRA eigenen mobilen Lkw-Fahrsimulators und dem Qualifizierungsprogramm ProFahrT, können Fahrer nun wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Fahr- und Gefahrsituationen sammeln, ohne sich oder andere zu gefährden. Um den Lernerfolg zu erhöhen, sind die Situationen beliebieg variier-, replizier- und zweifelsfrei auswertbar. Die Sicherheitsphilosophie von DEKRA zielt stets auf Prävention durch umsichtige und vorausschauende Fahrweise: QQ QQ QQ Gefahren rechtzeitig erkennen Gefahren vermeiden Gefahren nötigenfalls bewältigen Das simulationsgestütztes Fahrertraining ProFahrT ermöglicht die Darstellung verschiedenster Fahr- und Gefahrensituationen. Dabei kann der Instruktor durch Verändern der Witterungsbedingungen oder Erzeugen technischer Mängel und typischer Zwischenfälle jederzeit unmittelbar in den Trainingsablauf eingreifen. Und weil der Fahrsimulator zu Ihnen kommt, müssen Sie dazu nicht einmal Ihr Firmengelände verlassen. ProFahrT ist ausgezeichnet mit dem Qualitätssiegel Verkehrssicherheit des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und damit förderungsfähig durch Berufsgenossenschaften. Inhalt Folgende Modulauswahl steht zur Verfügung: --Einsatzfahrten-Training --EcoSafe: Kombitraining mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit (unabhängig von BKrFQG) --EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 1: Wirtschaftlich fahren --EU-Kraftfahrer Weiterbildung Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Die Module und Einsatzmöglichkeiten lassen sich individuell nach den Qualifikationen der Fahrer und den Erfordernissen der Unternehmen gestalten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Konzept. Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen basiert das Ausbildungskonzept auf einer Kombination von: --Simulatorausbildung --Computerbased Training (CBT-Ausbildung) --Theoretische Unterweisung Ihr Vorteil Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung des Bundesamtes für Güterverkehr ( oder fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft nach Förderung. * = auch im Rahmen der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung gem. BKrFQG (Modul 1 Wirtschaftlich Fahren und 12 Modul 3 Fahrsicherheit, Gefahrenlehre ) 13

8 Transport und Verkehr 1.5 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich auch haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hilft, Transportschäden, Unfall- und Folgekosten zu reduzieren sowie Bußgelder zu vermeiden. Verantwortliche müssen den derzeitigen Stand der rechtlichen Verantwortung kennen, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung vornehmen zu können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen sowie Sicherungsmöglichkeiten und Mittel kennen, um eine wirtschaftliche Ladungssicherung durchzuführen. Transporter sind vermehrt an Verkehrsunfällen beteiligt, die oftmals auf mangelnde Transportvorbereitungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, zurückzuführen sind. Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich gefahrgutrechtliche Aspekte beachtet werden. Die international eingeführten CTU- Packrichtlinien betonen ausdrücklich den Schulungsaspekt. Seit Anfang 2014 ist der CTU-Code of Practice von der ECE (Europäische Wirtschaftskommission) beschlossen worden. Dieser Code befasst sich ebenfalls mit der Ladungssicherung in CTU (Cargo Transport Unit). >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Seminare zur Ladungssicherung sind auch als Inhouse-Schulung buchbar. Titel Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Qualifizierung gem. VDI 2700a Container-Ladungssicherung (CTG) Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Mitarbeiter, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Sachkunde über die speziellen Belastungen von Containern im Seetransport Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) Rechtl. Grundlage --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --VDI-Richtlinie Gefahrgutverordnung See 3, Absatz 5 --CTU-Packrichtlinie --IMDG-Code 1.3 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung -- --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a Gültigkeit Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Beladetechnologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Anforderungen an das Transportfahrzeug --Arten der Ladungssicherung --Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung --Wissenstest --Einführung: Container/CTU --Belastungen für Container und Ladung --Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Sanktionen --Anforderungen an den Container: Bauteile, Baumuster --Kennzeichnung --Wiederkehrende Prüfungen --Ladungssicherung im Container: CTU-Packrichtlinien (Code of Practice) --Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Sicherungs- und Staumaterial --Staupläne, einfache Berechnung der notwendigen Ladungssicherungsmittel --Ladungssicherung im Frachtcontainer 14 15

9 Transport und Verkehr 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben.obwohl die aktuelle Verordnung bereits in 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Die Nutzung eines digitalen Tachographen ist seit seitdem in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. In diesem Seminar erläutern wir die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer beim täglichen Umgang mit dieser Technik benötigt sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal. >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr --Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer --Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten Dauer ½ Tag (4 Stunden) Rechtl. Grundlage --Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) --Fahrpersonalverordnung (FPersV) --Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (VO (EU) Nr. 165/2014) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal --Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts --Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende --Dokumentation und Speicherung --Mitführpflichten und Kontrolle --Vermeidung von Bußgeldern und Strafen --Praktische Übungen 16 17

10 Transport und Verkehr 1.7 Aufstiegsfortbildung Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: Der Abschluss lautet nun Geprüfter Meister für Kraftverkehr. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik stellt die klassische Aufstiegsfortbildung der Logistikund Verkehrsbranche dar. Hier werden die in der Ausbildung und Praxis erworbenen Kenntnisse erweitert und vertrieft. Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf den Einstieg in das mittlere Management und auf die damit verbundenen Leitungs- und Führungsverantwortungen in Logistikund Speditionsunternehmen vor. Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Transportund Verkehrsgewerbes, z. B. bei Speditionen, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Schifffahrts- und oder Luftverkehrsbetrieben. Förderung durch Meister- BAföG möglich! >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.4 Fahrertraining ProFahrT 6. Handwerk und Industrie 1.5 Ladungssicherung 7. Verwaltung und IT 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 8. Gesundheit und Pflege 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung Titel Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum Geprüfte/-r Meister/in für Kraftverkehr vorbereiten möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Meister Kraftverkehr in Unternehmen 2 bis 3 Jahre berufsbegleitend oder 6 bis 9 Monate Vollzeit Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286 ff.) Voraussetzung --Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis Abschluss/Prüfung -- GmbH --IHK-Zeugnis Geprüfter Meister für Kraftverkehr Gültigkeit Inhalt Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes Handeln --Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement --II. Organisation und Kommunikation: betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement Führung und Personal: --Personalführung --Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): --Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen Dauer Rechtl. Grundlage Zukünftige Führungskräfte für den Bereich Güterverkehr und Logistik Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik in Unternehmen 12 Monate (berufsbegleitend) Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik Voraussetzung --Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf im Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder --eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich Güterverkehr und Logistk Abschluss/Prüfung -- GmbH --IHK-Zeugnis Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK) Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Planen, Koordinieren, Steuern und Optimieren der Leistungserstellung in Güterverkehr und Logistik --Analysieren logistischer Anforderungen und Entwickeln von markt- und kundengerechten Lösungen --Vermarkten von Güterverkehrs-/Logistikdienstleistungen --Mitwirken bei der Angebotserstellung und Preisgestaltung --Verhandeln und Vorbereiten von Verträgen über Güter-verkehrs- und Logistikdienstleistungen --Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens --Führen von Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung und Organisieren der Berufsausbildung --Entwickeln und Steuern von Projekten --Mitgestalten des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements 18 19

11 Transport und Verkehr 1.7 Aufstiegsfortbildung Der Marktzugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ist EU-weit einheitlich geregelt. Eine der Voraussetzungen, die nach der Berufszugangsverordnung erbracht werden müssen, ist die fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird unter anderem durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen. Die DEKRA steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. >> 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Umweltschutz 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Arbeitssicherheit 1.5 Ladungssicherung 6. Handwerk und Industrie 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 7. Verwaltung und IT 1.7 Aufstiegsfortbildung 8. Gesundheit und Pflege Titel Fachkunde für den Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter IHK) Künftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Dauer 12 Tage (3 Freitage, 3 Samstage und eine Woche Montag bis Samstag) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 96/26/EG (ab 4. Dezember 2011) --Verordnung (EG) 1071/2009) --Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) Voraussetzung Zur Teilnahme am Seminar sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Um mit dieser Qualifizierung die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu können, muss aber die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder des Verkehrsleiters außer Frage stehen. Das heißt, es dürfen keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen internationale oder einzelstaatliche Rechtsvorschriften bestehen. Abschluss/Prüfung --Eignungsprüfung für den Güterkraftverkehr (IHK) -- Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Berufsbezogene gesetzliche Grundlagen --Gesetze und Vorschriften im Straßengüterverkehr --Finanzwirtschaftliche Betriebsführung --Fuhrparkleitung und technische Vorschriften --Besonderheiten im grenzüberschreitenden Verkehr --Versicherungswesen --Umwelt- und Unfallschutz --Arbeits- und Sozialrecht 20 21

12 Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege 22 23

13 Lager und Logistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Schubmast- und Teleskopstapler (unabhängig davon, ob sie als Stapler oder Lader ausgelegt sind) spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit Schubmaststaplern und Teleskopstaplern Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Schubmast- oder Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung bieten wir in folgenden Sprachen an: - Deutsch - Englisch - Französisch - Polnisch - Russisch - Spanisch - Türkisch - Arabisch - Griechisch Alle Seminare sind auch als Inhouse-Schulung buchbar. >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 Tage) Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung (Inhouse) Schubmaststapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Teleskopstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Dauer Je nach Ausbildungsstand 2 oder 5 Tage 1 Tag Theorie zzgl. individuelle Fahrstunden mit praktischer Prüfung Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern --Für die 2-tägige Ausbildung ist Fahrerfahrung von Vorteil Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Schubmaststapler arbeiten Schubmaststapler sicher bedienen ½ Tag (4 UE) 2 Tage 2 Tage --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) --BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Schubmaststaplern Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Mitarbeiter, die mit einem Teleskopstapler arbeiten Teleskopstapler sicher bedienen --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) --DGUV Regel (alt BGR 500) Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Teleskopstaplern Personenbezogener Fahrausweis für Teleskopstapler der DEKRA mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet 1 Jahr Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Standsicherheit --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Standsicherheit --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV --Theoretische und praktische Prüfung --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Betriebsanweisung für Flurförderzeuge --Musterbetriebsanweisung --Sicherheitszeichen --Haftung des Flurförderzeugführers --Aktuelle Themen aus dem Unternehmen --Fahrprobe --Rechtliche Grundlagen --Aufbau, Funktion und Betrieb von Schubmaststaplern --Standsicherheit --Regelmäßige Prüfungen --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz (alt BGG 925) --Rechtliche Grundlagen --Aufbau und Funktion von Teleskope --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze 24 25

14 Lager und Logistik 2.2 Regalprüfung Die DIN EN ist seit dem gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährlichen Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu reduzieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung unerlässlich. Die wöchentliche Sichtprüfung kann mithilfe einer Checkliste stattfinden. Diese Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile und wird durch geschulte Personen durchgeführt. Die gleichzeitige Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Regalprüfer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Der Regalprüfer muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken so weit vertraut sein, dass er den Zustand des Arbeitsmittels nach betrieblichen Vorgaben beurteilen kann. >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabel-/Schubmaststapler/Flurförderzeuge 4. Umweltschutz 2.2 Regalprüfung 5. Arbeitssicherheit 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Handwerk und Industrie 7. Verwaltung und IT 8. Gesundheit und Pflege Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person für die Sichtprüfung Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Rechtl. Grundlage --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Abschluss/Prüfung Gültigkeit Zertifikat der DEKRA mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Kontrolle von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen und an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Gefährdungsbeurteilung --Schadensbewertung --Prüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation 26 27

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