Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick

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1 Seminarangebot 2016 Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick

2 Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Verbundausbildung Berufskraftfahrer Ladungssicherung Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Aufstiegsfortbildung Lager und Logistik Gabelstapler Regalprüfung Aufstiegsfortbildung Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrerschulungen Gefahrgutbeauftragte Arbeitssicherheit Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Mitarbeiterschulungen 38 Vorwort 4.3 Brandschutz Handwerk und Industrie Baumaschinen und Baustellensicherung Krane und Hubarbeitsbühnen Drehen und Fräsen Kfz- und Elektrotechnik Verwaltung und IT 52 Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP Anhang 56 Index Alle Seminare auf einen Blick 58 Blended Learning 60 DEKRA Arbeitssicherheit betriebsinterner Schnell-Check 62 Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen 64 Allgemeine Hinweise 66 Standorte/Impressum 67 Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar vor. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl sichern sich Unternehmen aller Branchen und Größen Jahr für Jahr mit unserem Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Resultate sind in Form und Produktivität, Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar, denn Qualifizierung muss Nutzen bringen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu EDV- und SAP-Anwenderschulungen sowie Firmenseminaren zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA Akademie bietet Ihnen ein breit gefächertes Spektrum. Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermindern. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt mehr denn je von einer gezielten Aus- und Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA Akademie lernt jeder genau das, was wirklich weiterhilft. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar und lassen sich so individuell an die Ansprüche Ihres Unternehmens anpassen. Der modulare Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Die DEKRA Akademie ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager, Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und Kommunikation. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH 2 3

3 Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung 4 5

4 Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wer vom Kraftstoffsparen profitiert --Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe/Antriebe --Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln) --Gesetzliche Regelungen --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr --Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften --Besondere Transporte --Gefahrenpotenzial im Beruf --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Brems- und Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs --Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern --Kriminalität und Schleusung vorbeugen --Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten --Gesetzliche Regelungen --Physikalische Kräfte --Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung --Zurr- und Hilfsmittel --Arten der Ladungssicherung --Berechnungen zur Ladungssicherung --Spezielle Güter sichern 6 7

5 Transport und Verkehr 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 2: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 5: Der Fahrgast (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Physikalische Grundlagen --Ausstattung und Auslegung --Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis --Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe --Eco-Regeln --Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs --Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen minimieren und körperliche Verfassung verbessern --Schleusung und Kriminalität vorbeugen --Gefahrenpotenzial im Berufsalltag --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Sozialrechtliche Vorschriften --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr --Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung --Sorgfaltspflicht des Fahrers --Fahrgastfreundliche Fahrweise --Fahrgastsicherheit --Umgang mit Fahrgästen 8 9

6 Transport und Verkehr 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterbzw. Personenverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem erworben haben und die diese gewerblich für die Güter-/ Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für ab dem 18. Lebensjahr erworbene Fahrerlaubnisse der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr erworbene Fahrererlaubnisse der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse werden im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben. Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten bzw. ändern oder umgekehrt und die eine Grund- qualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile absolvieren, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Std. zu je 60 Min., von denen 2,5 Std. auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr Ziel Dauer Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre (C1, C1E) bzw. 21 Jahre (C, CE) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Gültigkeit 5 Jahre 5 Jahre Inhalt --Nutzfahrzeugtechnik --Arbeitsrecht und -sicherheit --Gesundheitsschutz --Güterbeförderung --Güterkraftverkehrsmarkt --Fahrperfektion Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation --Verbesserung des Fahrverhaltens --Technische Merkmale des Fahrzeugs --Optimierung des Kraftstoffverbrauchs --Fahrgastsicherheit --Arbeits- und Sozialvorschriften --Personenverkehr (Fachkunde) --Risiken des Straßenverkehrs/Unfälle --Vorbeugung Kriminalität/Schleusung --Ergonomie und Gesundheitsschutz --Image und Kundenorientierung --Prüfungsvorbereitung --Fahrpraxis 10 11

7 Transport und Verkehr 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Wer sich für eine Verbundausbildung zum Berufskraftfahrer entscheidet, lernt im Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule und den Schulungsstätten der DEKRA Akademie. Ausbildungsbetriebe sind Unternehmen des Güterkraft-, Reise- oder Personennahverkehrs und der Logistik. Sie sind zusammen mit Fachkräften im Fahrzeug, in Werkstätten und Lagerhallen und beim Be- und Entladen tätig. Eine Besonderheit der Verbundausbildung (auch Ausbildungspartnerschaft genannt) ist die Zusammenarbeit einzelner Verbundpartner. Die Verbundpartner ergänzen sich in den Teilen der Ausbildung, in denen der eine Partner bestimmte Ausbildungsinhalte aufgrund seiner Spezialisierungen oder mangelnder Ressourcen und Geschäftsprozesse nicht vermitteln kann. Hier steht die DEKRA Akademie auch als koordinierender Verbundpartner zur Seite. Wir planen mit Ihnen und Ihrem Unternehmen den Ausbildungsverlauf. So profitieren alle Beteiligte von einer zielgerichteten sachlichen und zeitlichen Gliederung Ihrer Ausbildung von Beginn an. Zusätzlich bietet die DEKRA Akademie eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung an, die Ihnen eine spezifische Lern- und Abschlussorientierung gewährleistet. In diesem Rahmen besteht für Sie die Möglichkeit eines Stützunterrichts bei Lernschwierigkeiten oder auch die Hilfe bei Prüfungsängsten sowie bei persönlichen Problemen. Besonders ausgereifte Ausbildungspartnerschaften bieten zudem für die Lernenden und die beteiligten Partner viele Vorteile. Durch den Wechsel der Lernenden zwischen unterschiedlichen beruflichen Aufgaben und den Lernortwechsel wird die regionale Zusammenarbeit und die Branchenstruktur gefördert. An vielen Schnittstellen entstehen fachliche sowie soziale Kompetenzen, die eine positive Entwicklung gewährleistet. Auszubildende können unter bestimmten Bedingungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Hierdurch werden Sie finanziell gefördert und können z. B. monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Schließlich berät und unterstützt die DEKRA Akademie in den Bereichen unterschiedlicher Förderwege ebenso den jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die zur Förderung vorgeschriebene Qualitätssicherung und die Abschlussorientierung Ihrer Ausbildung wird hiermit gesichert. Weitere Informationen vermittelt Ihnen gerne unser Ansprechpartner. Voraussetzungen Die DEKRA Akademie ist ein kompetenter und anerkannter Partner in der Transportund Logistikbranche. Wir haben über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung und stehen im direkten Austausch mit den örtlichen IHK sowie weiteren Verbundpartnern. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Als bundesweiter Bildungspartner für Ausbildungspartnerschaften unterstützten wir die Branche in der regionalen Zusammenarbeit und stärken die Branchenstruktur. Wir legen besonderen Wert auf die ständige fachliche als auch methodischdidaktische Weiterbildung unserer Trainer/- innen und eine praxisorientierte Ausrichtung der Trainings. Mitunter werden von einigen Partnerbetrieben der bereits erworbene Führerschein der Klasse B sowie ein Mindestalter von 17 oder 18 Jahren als vorteilhaft angesehen bzw. ausdrücklich gefordert. Trotzdem sind das in keinem Fall allgemeine Ausschlusskriterien. In jedem Fall ist die Bestätigung der Zugangskriterien durch den Kompetenzcheck der DEKRA Akademie erfoderlich. Dies ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit eine notwendige Basis, damit Auszubildender und Ausbildungsbetrieb zusammenpassen. Dieser kann sich wie folgt zusammensetzen: - Ärztliche Untersuchung - Beantragung eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister - Probefahrstunde (in Kooperation mit einer Fahrschule) - Online-basierter BewerberCheck zur Ermittlung der persönlichen Eignung Haben Sie hierzu Fragen oder möchten Sie sich bewerben? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Titel Ziel Dauer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Verbund Arbeitssuchende, die im Bereich der Transportwirtschaft oder der Personenbeförderung eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss anstreben Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Verbund 3 Jahre (in Vollzeit) Rechtl. Grundlage --Berufsbildungsgesetz (BBiG) 10 Abs. 5 uund 27 Abs.2 in Verbindung mit dem Schulgesetz des föderal zuständigen Bundeslandes --Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) --Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1472) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit (Siehe Infokasten links) Berufsabschluss Berufskraftfahrer mit Prüfung vor der zuständigen IHK Einzelne in der Ausbildung erworbene Befähigungsnachweise unterliegen vom Gesetz einer zeitlichen Befristung Inhalt --Einführung in die Qualifizierung und Entwicklung von Schlüsselqualifikationen --Führerscheinausbildung B, C/CE oder D (in Kooperation mit einer Fahrschule) --Gefahrgutschulung ADR Basiskurs (und Aufbaukurs Tank) --Lkw-Ladekranbediener/Hubarbeitsbühnen-Unterweisung --Kranführerschulung (Brücken-, Portal- und Hallenkrane) --Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer --Ausbildung zur Ladungssicherung gem. VDI 2007a --Nutzfahrzeugtechnik --Fachkunde Güterkraft-/Personenverkehr --Umweltschutz und Verkehrssicherheitslehre --Verkehrsgeografie und Tourenplanung --Arbeiten mit der Wechselbrücke --Fahrperfektionstraining mit Vorbereitung auf die Zwischenund Abschlussprüfung 12 13

8 Transport und Verkehr 1.5 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich auch haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hilft, Transportschäden, Unfall- und Folgekosten zu reduzieren sowie Bußgelder zu vermeiden. Verantwortliche müssen den derzeitigen Stand der rechtlichen Verantwortung kennen, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung vornehmen zu können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen sowie Sicherungsmöglichkeiten und Mittel kennen, um eine wirtschaftliche Ladungssicherung durchzuführen. Transporter sind vermehrt an Verkehrsunfällen beteiligt, die oftmals auf mangelnde Transportvorbereitungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, zurückzuführen sind. Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. Dort wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Lkw Qualifizierung gem. VDI 2700a Ladungssicherung Transporter Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Qualifizierung für Verlader Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Personen, die beim Be- und Entladen die Transportgüter sichern müssen Ziel Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) Rechtl. Grundlage --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --VDI-Richtlinie DIN-EN-Normen --DIN-Normen --VDI-Richtlinie 2700 (insb. Blatt 16) --DIN-EN-Normen --VDI-Richtlinie Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie --Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Beladetechnologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Anforderungen an das Transportfahrzeug --Arten der Ladungssicherung --Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche --Ladungssicherung bei Handwerker- und Werkstattfahrzeugen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit Kastenaufbau --Ladungssicherung im Kurier-, Express-, und Paketdienst --Tipps und Irrtümer der Ladungssicherung --Praxisanwendungen --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungsicherung --Physikalische Grundlagen --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Belade-Technologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung 14 15

9 Transport und Verkehr 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben. Obwohl die aktuelle Verordnung bereits 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Die Nutzung eines digitalen Tachographen ist seitdem in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. In diesem Seminar erläutern wir die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer beim täglichen Umgang mit dieser Technik benötigt sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Ziel --Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer --Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten Dauer ½ Tag (4 Stunden) Rechtl. Grundlage --Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) --Fahrpersonalverordnung (FPersV) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal --Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts --Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende --Dokumentation und Speicherung --Mitführpflichten und Kontrolle --Vermeidung von Bußgeldern und Strafen --Praktische Übungen 16 17

10 Transport und Verkehr 1.7 Aufstiegsfortbildung Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: Der Abschluss lautet nun Geprüfter Meister für Kraftverkehr. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Blended Learning Weitere Informationen über das Blended-Learnig-Konzept erhalten Sie auf Seite 59 ff. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Meister für Kraftverkehr vorbereiten möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Meister Kraftverkehr in Unternehmen Monate (berufsbegleitend) Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286 ff.) Voraussetzung --Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH --IHK-Zeugnis Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Gültigkeit Inhalt Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes Handeln --Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement --II. Organisation und Kommunikation: betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement Führung und Personal: --Personalführung --Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): --Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen 18 19

11 Lager und Logistik 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang 2. Lager und Logistik 20 21

12 Lager und Logistik 2.1 Gabelstapler Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Schubmast- und Teleskopstapler (unabhängig davon, ob sie als Stapler oder Lader ausgelegt sind) spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit Schubmaststaplern und Teleskopstaplern Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Schubmast- oder Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Ziel Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Dauer Je nach Ausbildungsstand 2 oder 5 Tage ½ Tag (4 UE) Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern --Für die 2-tägige Ausbildung ist Fahrerfahrung von Vorteil --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) --BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet 1 Jahr Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Standsicherheit --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Betriebsanweisung für Flurförderzeuge --Musterbetriebsanweisung --Sicherheitszeichen --Haftung des Flurförderzeugführers --Aktuelle Themen aus dem Unternehmen --Fahrprobe 22 23

13 Lager und Logistik 2.2 Regalprüfung Die DIN EN ist seit dem gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährlichen Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu reduzieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung unerlässlich. Die wöchentliche Sichtprüfung kann mithilfe einer Checkliste stattfinden. Diese Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile und wird durch geschulte Personen durchgeführt. Die gleichzeitige Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Regalprüfer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Der Regalprüfer muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken so weit vertraut sein, dass er den Zustand des Arbeitsmittels nach betrieblichen Vorgaben beurteilen kann. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur sachkundigen Person Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Ziel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Rechtl. Grundlage --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Abschluss/Prüfung Gültigkeit Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Kontrolle von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen und an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Gefährdungsbeurteilung --Schadensbewertung --Prüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation 24 25

14 Lager und Logistik 2.3 Aufstiegsfortbildung Der Bereich Lager und Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom BMBF herausgegeben. Mit dem Nachweis eines von der IHK anerkannten Berufsabschlusses verbessern Mitarbeiter aus dem Bereich Material- und Lagerwirtschaft ihre persönlichen Berufsaussichten im jetzigen oder zukünftigen Job. Der Berufsabschluss zum Geprüften Logistikmeister ermöglicht die Ausübung eines Berufs mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang, Warenkontrolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z. B. Lagerei und Spedition, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie). Je nach Eignung sind Tätigkeiten als Vorarbeiter oder Gruppenleiter möglich. Der Geprüfte Logistikmeister ist zuständig für Förder- und Verkehrstechniken sowie für die Energieversorgung in seinem Lager-, Transport- und Versandbereich. Ebenso gehört die Organisation einer reibungslosen Lagerung und Beladung zu seinen Aufgaben. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Blended Learning Weitere Informationen über das Blended-Learnig-Konzept erhalten Sie auf Seite 59 ff. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Branche Lager und Logistik, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Logistikmeister in Unternehmen unterschiedlichster Branchen 6 Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom (BGBI Teil 1 Nr. 3 vom ) Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung aus dem Bereich der Logistik oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) mit IHK-Prüfung Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb --Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: --Logistikprozesse: Logistikkonzepte, Leistungserstellung sowie Prozesssteuerung und -optimierung) --Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --Führung und Personal: Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO) 26 27

15 Gefahrgutlogistik 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Arbeitssicherheit 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Handwerk und Industrie 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Verwaltung und IT 7. Anhang 3. Gefahrgutlogistik Gefahrstoffkennzeichnung Alte Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung und Europäischer Richtlinie 67/548/EWG Neue Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung (seit 2010 für Stoffe und seit 2015 für Gemische verbindlich) Brandfördernd (O) Gesundheitsschädlich (Xn) GHS01 Explosive Stoffe GHS06 Akute Toxizität Hochentzündlich (F+) Ätzend (C) GHS02 Entzündbare Stoffe GHS07 Akute Toxizität (untere Kategorie) Leichtentzündlich (F) Reizend (Xi) GHS03 Oxidierende und brandfördernde Stoffe GHS08 Gesundheitsgefahr, Sensibilisierung der Atemwege Sehr giftig (T+) Umweltgefährlich (N) GHS04 Gase unter Druck GHS09 Umwelt- und Gewässergefährdung Giftig (T) Explosiv (E) GHS05 Metallkorrosive und hautätzende Stoffe 28 29

16 Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Für die Vorschriften ist eine besondere Schulung notwendig: Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B. Silvester). Trotzdem verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung ( Aufbaukurs Klasse 1 ). Basiskurs und Aufbaukurs Tank sind auch als Kompakt- Seminar buchbar. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Arbeitssicherheit 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Handwerk und Industrie 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Gefahrgutfahrer Erstschulung Basiskurs Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Tank Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Klasse 1 Gefahrgutfahrer Auffrischungsschulung Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Gefahrguttransporte erweitern wollen Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berufskraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen Ziel Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Berechtigung für den Transport von explosiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse Dauer 2,5 Tage (20 Stunden) 1,5 Tage (14 Stunden) 1 Tag (9 Stunden) 1,5 Tage (12 Stunden) Grundlage ADR ADR ADR ADR in Verbindung mit ADR 1.3 Voraussetzung --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen). Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum maßgebend Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Inhalt --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Übung zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t --Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven Stoffen Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 30 31

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