Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die"

Transkript

1 Seminarangebot 2017 Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar DEKRA Akademie die Bildungsexperten.

2 Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Verbundausbildung Berufskraftfahrer Ladungssicherung Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Aufstiegsfortbildung Lager und Logistik Gabelstapler Regalprüfung Aufstiegsfortbildung Gefahrgutlogistik Gefahrgutfahrerschulungen Gefahrgutbeauftragte Arbeitssicherheit Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Mitarbeiterschulungen 38 Vorwort 4.3 Brandschutz Handwerk und Industrie Baumaschinen und Baustellensicherung Krane und Hubarbeitsbühnen Drehen und Fräsen Kfz- und Elektrotechnik Verwaltung und IT 52 Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP Anhang 56 Index Alle Seminare auf einen Blick 58 Blended Learning 60 DEKRA Arbeitssicherheit betriebsinterner Schnell-Check 62 Seminaranmeldung/Teilnahmebedingungen 64 Allgemeine Hinweise 66 Standorte/Impressum 67 Mit diesem Katalog stellt Ihnen die DEKRA Akademie das umfangreiche Angebot an Seminaren und Lehrgängen an den Standorten Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar vor. Das Wissen muss regelmäßig aufgefrischt werden, da sich nationale und internationale Vorschriften immer wieder ändern. Gleichzeitig sehen sich Unternehmer und Entscheider mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Auswahl sichern sich Unternehmen aller Branchen und Größen Jahr für Jahr mit unserem Know-how ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Resultate sind in Form und Produktivität, Gewinn und Kundenzufriedenheit messbar, denn Qualifizierung muss Nutzen bringen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation für Berufskraftfahrer, Weiterbildungen im Bereich Lager, den Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte bis hin zu EDV- und SAP-Anwenderschulungen sowie Firmenseminaren zum spezifischen Erfolgstraining: DEKRA Akademie bietet Ihnen ein breit gefächertes Spektrum. Regelmäßige Schulungen helfen, Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermindern. Unsere von den Behörden anerkannten Seminare eröffnen Ihnen aber auch neue Aufgabenfelder. Ein Arbeitsplatz hängt mehr denn je von einer gezielten Aus- und Weiterbildung ab. Mit dem Bildungskonzept der DEKRA Akademie lernt jeder genau das, was wirklich weiterhilft. Profitieren Sie von unseren flexiblen Systemen. Einzelne Module unserer Seminare sind miteinander kombinierbar und lassen sich so individuell an die Ansprüche Ihres Unternehmens anpassen. Der modulare Aufbau der Seminare im Weiterbildungsbereich ermöglicht eine passgenaue Qualifizierung. Seit über 80 Jahren steht DEKRA für die Sicherheit von Mensch und Technik. Die Spezialisten der DEKRA Akademie gewährleisten Schulungen auf höchstem Niveau an über 100 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Ihnen vor Ort. Die DEKRA Akademie ist zertifiziert für die Entwicklung und Durchführung von Seminaren für Transport, Lager, Gefahrgut, Handwerk/Industrie, Büro und Kommunikation. Und bei allem gilt: Qualität steht bei uns an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH 2 3

3 Transport und Verkehr >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung 4 5

4 Transport und Verkehr 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 4: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Modul 5: Ladung sichern (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wer vom Kraftstoffsparen profitiert --Beeinflussung der Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs durch Fahrwiderstände --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe/Antriebe --Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise (Eco-Regeln) --Gesetzliche Regelungen --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr --Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften --Besondere Transporte --Gefahrenpotenzial im Beruf --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Brems- und Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs --Beitrag des Fahrers zu einem positiven Unternehmensbild --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern --Kriminalität und Schleusung vorbeugen --Gefahrenpotenziale, Rechte und Pflichten --Gesetzliche Regelungen --Physikalische Kräfte --Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung --Zurr- und Hilfsmittel --Arten der Ladungssicherung --Berechnungen zur Ladungssicherung --Spezielle Güter sichern 6 7

5 Transport und Verkehr 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei. DEKRA steht für Know-how rund um Fahrzeug und Logistik. Deshalb ist unsere Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) mehr als eine Pflichtveranstaltung: Qualifizierung mit der DEKRA Akademie erhöht die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Unsere Kunden profitieren von brandneu entwickelten Lehr- und Lernmitteln für einen möglichst nachhaltigen Qualifizierungserfolg. Die Anwendung modernster Multimediatechnik, ein umfassendes Train-the-Trainer -Konzept und die Möglichkeit zur Inhouse-Schulung machen unsere Weiterbildungsangebote überdurchschnittlich effizient und erfolgreich. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Die Module 1 bis 5 sind auch als Kompaktwoche buchbar. Titel EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 1: Wirtschaftlich fahren EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 2: Fahrer und Image EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 3: Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 4: Sozial- und Rechtsvorschriften EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Modul 5: Der Fahrgast (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen (Berufs-)Kraftfahrer im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen Ziel Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Erwerb der geforderten Kenntnisse und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Dauer 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) 1 Tag (7 Stunden) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) --Richtlinie 2003/59/EG --Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und -verordnung (BKrFQG/BKrFQV) Voraussetzung Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE Abschluss/Prüfung Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der zuständigen Behörde Gültigkeit Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren Inhalt --Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege --Physikalische Grundlagen --Ausstattung und Auslegung --Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis --Abgasnachbehandlungssysteme --Alternative Kraftstoffe --Eco-Regeln --Wirtschaftliche Bedeutung des Personenverkehrs --Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu --Qualität der Fahrerleistung im Arbeitsalltag --Gesundheitsbelastungen minimieren und körperliche Verfassung verbessern --Schleusung und Kriminalität vorbeugen --Gefahrenpotenzial im Berufsalltag --Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen --Vermeiden von Gefahrensituationen --Assistenzsysteme --Verhalten bei Not- und Zwischenfällen --Sozialrechtliche Vorschriften --Lenk- und Ruhezeiten --Kontrolle der Fahrzeiten --Vorschriften und Dokumente im Personenkraftverkehr --Verkehrsarten und Sicherheitsausstattung --Sorgfaltspflicht des Fahrers --Fahrgastfreundliche Fahrweise --Fahrgastsicherheit --Umgang mit Fahrgästen 8 9

6 Transport und Verkehr 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterbzw. Personenverkehr sind stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem erworben haben und die diese gewerblich für die Güter-/ Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für ab dem 18. Lebensjahr erworbene Fahrerlaubnisse der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr erworbene Fahrererlaubnisse der Klassen C oder CE. Die erforderlichen Kenntnisse werden im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben. Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten bzw. ändern oder umgekehrt und die eine Grund- qualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile absolvieren, die Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Std. zu je 60 Min., von denen 2,5 Std. auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güterverkehr Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Personenverkehr Ziel Dauer Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) Rechtl. Grundlage --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre (C1, C1E) bzw. 21 Jahre (C, CE) --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung Abschluss/Prüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation Gültigkeit 5 Jahre 5 Jahre Inhalt --Nutzfahrzeugtechnik --Arbeitsrecht und -sicherheit --Gesundheitsschutz --Güterbeförderung --Güterkraftverkehrsmarkt --Fahrperfektion Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem erworben haben oder noch erwerben und gewerblich nutzen wollen Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um als (EU)Kraftfahrer tätig werden zu können 5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche Prüfungsvorbereitung) --Richtlinie 2003/59/EG --BKrFQG und BKrFQV --Gemeinsame Richtlinien der Industrieund Handelskammern --Mindestalter 21 Jahre --Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung --Teilnahmebestätigung DEKRA Akademie --IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation --Verbesserung des Fahrverhaltens --Technische Merkmale des Fahrzeugs --Optimierung des Kraftstoffverbrauchs --Fahrgastsicherheit --Arbeits- und Sozialvorschriften --Personenverkehr (Fachkunde) --Risiken des Straßenverkehrs/Unfälle --Vorbeugung Kriminalität/Schleusung --Ergonomie und Gesundheitsschutz --Image und Kundenorientierung --Prüfungsvorbereitung --Fahrpraxis 10 11

7 Transport und Verkehr 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Wer sich für eine Verbundausbildung zum Berufskraftfahrer entscheidet, lernt im Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule und den Schulungsstätten der DEKRA Akademie. Ausbildungsbetriebe sind Unternehmen des Güterkraft-, Reise- oder Personennahverkehrs und der Logistik. Sie sind zusammen mit Fachkräften im Fahrzeug, in Werkstätten und Lagerhallen und beim Be- und Entladen tätig. Eine Besonderheit der Verbundausbildung (auch Ausbildungspartnerschaft genannt) ist die Zusammenarbeit einzelner Verbundpartner. Die Verbundpartner ergänzen sich in den Teilen der Ausbildung, in denen der eine Partner bestimmte Ausbildungsinhalte aufgrund seiner Spezialisierungen oder mangelnder Ressourcen und Geschäftsprozesse nicht vermitteln kann. Hier steht die DEKRA Akademie auch als koordinierender Verbundpartner zur Seite. Wir planen mit Ihnen und Ihrem Unternehmen den Ausbildungsverlauf. So profitieren alle Beteiligte von einer zielgerichteten sachlichen und zeitlichen Gliederung Ihrer Ausbildung von Beginn an. Zusätzlich bietet die DEKRA Akademie eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung an, die Ihnen eine spezifische Lern- und Abschlussorientierung gewährleistet. In diesem Rahmen besteht für Sie die Möglichkeit eines Stützunterrichts bei Lernschwierigkeiten oder auch die Hilfe bei Prüfungsängsten sowie bei persönlichen Problemen. Besonders ausgereifte Ausbildungspartnerschaften bieten zudem für die Lernenden und die beteiligten Partner viele Vorteile. Durch den Wechsel der Lernenden zwischen unterschiedlichen beruflichen Aufgaben und den Lernortwechsel wird die regionale Zusammenarbeit und die Branchenstruktur gefördert. An vielen Schnittstellen entstehen fachliche sowie soziale Kompetenzen, die eine positive Entwicklung gewährleistet. Auszubildende können unter bestimmten Bedingungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Hierdurch werden Sie finanziell gefördert und können z. B. monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Schließlich berät und unterstützt die DEKRA Akademie in den Bereichen unterschiedlicher Förderwege ebenso den jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die zur Förderung vorgeschriebene Qualitätssicherung und die Abschlussorientierung Ihrer Ausbildung wird hiermit gesichert. Weitere Informationen vermittelt Ihnen gerne unser Ansprechpartner. Voraussetzungen Die DEKRA Akademie ist ein kompetenter und anerkannter Partner in der Transportund Logistikbranche. Wir haben über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung und stehen im direkten Austausch mit den örtlichen IHK sowie weiteren Verbundpartnern. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Als bundesweiter Bildungspartner für Ausbildungspartnerschaften unterstützten wir die Branche in der regionalen Zusammenarbeit und stärken die Branchenstruktur. Wir legen besonderen Wert auf die ständige fachliche als auch methodischdidaktische Weiterbildung unserer Trainer/- innen und eine praxisorientierte Ausrichtung der Trainings. Mitunter werden von einigen Partnerbetrieben der bereits erworbene Führerschein der Klasse B sowie ein Mindestalter von 17 oder 18 Jahren als vorteilhaft angesehen bzw. ausdrücklich gefordert. Trotzdem sind das in keinem Fall allgemeine Ausschlusskriterien. In jedem Fall ist die Bestätigung der Zugangskriterien durch den Kompetenzcheck der DEKRA Akademie erfoderlich. Dies ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit eine notwendige Basis, damit Auszubildender und Ausbildungsbetrieb zusammenpassen. Dieser kann sich wie folgt zusammensetzen: - Ärztliche Untersuchung - Beantragung eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister - Probefahrstunde (in Kooperation mit einer Fahrschule) - Online-basierter BewerberCheck zur Ermittlung der persönlichen Eignung Haben Sie hierzu Fragen oder möchten Sie sich bewerben? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Titel Ziel Dauer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Verbund Arbeitssuchende, die im Bereich der Transportwirtschaft oder der Personenbeförderung eine berufliche Zukunft und einen anerkannten Berufsabschluss anstreben Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Verbund 3 Jahre (in Vollzeit) Rechtl. Grundlage --Berufsbildungsgesetz (BBiG) 10 Abs. 5 uund 27 Abs.2 in Verbindung mit dem Schulgesetz des föderal zuständigen Bundeslandes --Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) --Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1472) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit (Siehe Infokasten links) Berufsabschluss Berufskraftfahrer mit Prüfung vor der zuständigen IHK Einzelne in der Ausbildung erworbene Befähigungsnachweise unterliegen vom Gesetz einer zeitlichen Befristung Inhalt --Einführung in die Qualifizierung und Entwicklung von Schlüsselqualifikationen --Führerscheinausbildung B, C/CE oder D (in Kooperation mit einer Fahrschule) --Gefahrgutschulung ADR Basiskurs (und Aufbaukurs Tank) --Lkw-Ladekranbediener/Hubarbeitsbühnen-Unterweisung --Kranführerschulung (Brücken-, Portal- und Hallenkrane) --Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer --Ausbildung zur Ladungssicherung gem. VDI 2007a --Nutzfahrzeugtechnik --Fachkunde Güterkraft-/Personenverkehr --Umweltschutz und Verkehrssicherheitslehre --Verkehrsgeografie und Tourenplanung --Arbeiten mit der Wechselbrücke --Fahrperfektionstraining mit Vorbereitung auf die Zwischenund Abschlussprüfung 12 13

8 Transport und Verkehr 1.5 Ladungssicherung Die Ladungssicherung von Waren ist aus zweierlei Gründen wichtig: Zum einen soll die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger eintreffen, zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen zusätzlich auch haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hilft, Transportschäden, Unfall- und Folgekosten zu reduzieren sowie Bußgelder zu vermeiden. Verantwortliche müssen den derzeitigen Stand der rechtlichen Verantwortung kennen, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung vornehmen zu können. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen sowie Sicherungsmöglichkeiten und Mittel kennen, um eine wirtschaftliche Ladungssicherung durchzuführen. Transporter sind vermehrt an Verkehrsunfällen beteiligt, die oftmals auf mangelnde Transportvorbereitungen, insbesondere hinsichtlich der Ladungssicherung, zurückzuführen sind. Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. Dort wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann. Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Lkw Qualifizierung gem. VDI 2700a Ladungssicherung Transporter Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Qualifizierung für Verlader Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Lagerarbeiter Personen, die beim Be- und Entladen die Transportgüter sichern müssen Ziel Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten sowie Vermeidung von Bußgeldern Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) Rechtl. Grundlage --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --DIN-EN-Normen --Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 --VDI-Richtlinie DIN-EN-Normen --DIN-Normen --VDI-Richtlinie 2700 (insb. Blatt 16) --DIN-EN-Normen --VDI-Richtlinie Straßenverkehrsordnung (StVO) 22 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Akademie -- Akademie --Ausbildungsnachweis gem. VDI 2700a Akademie Akademie Gültigkeit Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Unbefristet, sollte jedoch regelmäßig oder zumindest vor Tätigkeitsänderungen aufgefrischt werden Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Fahrzeugaufbau und -fahrverhalten --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Beladetechnologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Anforderungen an das Transportfahrzeug --Arten der Ladungssicherung --Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Praktische Übungen zur Beladung und Ladungssicherung --Wissenstest --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung --Physikalische Grundlagen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche --Ladungssicherung bei Handwerker- und Werkstattfahrzeugen --Ladungssicherung bei Fahrzeugen mit Kastenaufbau --Ladungssicherung im Kurier-, Express-, und Paketdienst --Tipps und Irrtümer der Ladungssicherung --Praxisanwendungen --Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung --Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungsicherung --Physikalische Grundlagen --Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt --Zurr- und Hilfsmittel zur Ladungssicherung --Belade-Technologien --Möglichkeiten zur Ladungssicherung 14 15

9 Transport und Verkehr 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben. Obwohl die aktuelle Verordnung bereits 2006 in Kraft getreten ist, besteht häufig der Bedarf einer spezifischen Unterweisung. Seitdem ist die Nutzung eines digitalen Tachographen in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. In diesem Seminar erläutern wir die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Kontrollgerätes. Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer beim täglichen Umgang mit dieser Technik benötigt sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal. Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen sind für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse möglich.. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt. ( Dazu zählen: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter: >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal und Unternehmer Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Kraftfahrer, Berufskraftfahrer, Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Ziel --Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer --Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten --Kompetente und sichere Bedienung des digitalen Kontrollgerätes durch den Fahrer --Aktuelles Know-how zu den Lenk- und Ruhezeiten Dauer ½ Tag (4 Stunden) ½ Tag (4 Stunden) Rechtl. Grundlage --Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) --Fahrpersonalverordnung (FPersV) --Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (VO (EU) Nr. 165/2014) --Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006) --Fahrpersonalverordnung (FPersV) --Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (VO (EU) Nr. 165/2014) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil Akademie Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Kenntnisse der Fahrpersonaltätigkeiten sind von Vorteil Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal --Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts --Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende --Dokumentation und Speicherung --Mitführpflichten und Kontrolle --Vermeidung von Bußgeldern und Strafen --Praktische Übungen --Rechtliche Grundlagen --Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal --Aufbau und Bedienung des digitalen Kontrollgeräts --Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende --Dokumentation und Speicherung --Mitführpflichten und Kontrolle --Vermeidung von Bußgeldern und Strafen --Praktische Übungen 16 17

10 Transport und Verkehr 1.7 Aufstiegsfortbildung Wer in Bildung investiert, profitiert langfristig. Fachkräften bieten sich attraktive Arbeitsplätze und gute berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Einerseits profitieren Sie persönlich von der Weiterbildung, andererseits können die Unternehmen auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter bauen. Die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister) ist neu geordnet worden: Der Abschluss lautet nun Geprüfter Meister für Kraftverkehr. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Blended Learning Weitere Informationen über das Blended-Learnig-Konzept erhalten Sie auf Seite 59 ff. >> 2. Lager und Logistik 1.1 EU-Kraftfahrer Güterverkehr 3. Gefahrgutlogistik 1.2 EU-Kraftfahrer Personenverkehr 4. Arbeitssicherheit 1.3 Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) 5. Handwerk und Industrie 1.4 Verbundausbildung Berufskraftfahrer 6. Verwaltung und IT 1.5 Ladungssicherung 7. Anhang 1.6 Digitales Kontrollgerät DTCO 1.7 Aufstiegsfortbildung Titel Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Transportlogistik, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Meister für Kraftverkehr vorbereiten möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Meister Kraftverkehr in Unternehmen Monate (berufsbegleitend) Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286 ff.) Voraussetzung --Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Abschluss/Prüfung -- Akademie GmbH --IHK-Zeugnis Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Gültigkeit Inhalt Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes Handeln --Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: --I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement --II. Organisation und Kommunikation: betriebliches Kostenwesen und Controlling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement Führung und Personal: --Personalführung --Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung): --Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan erstellen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen und abschließen 18 19

11 Lager und Logistik 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang 2. Lager und Logistik 20 21

12 Lager und Logistik 2.1 Gabelstapler Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge. Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit dem Gabelstapler Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt aber jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Schubmast- und Teleskopstapler (unabhängig davon, ob sie als Stapler oder Lader ausgelegt sind) spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Allerdings verlangt der Umgang mit Schubmaststaplern und Teleskopstaplern Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Schubmast- oder Teleskopstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Ziel Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten Gabelstapler und andere Flurförderzeuge sicher bedienen Dauer Je nach Ausbildungsstand 2 oder 5 Tage ½ Tag (4 UE) Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern --Für die 2-tägige Ausbildung ist Fahrerfahrung von Vorteil --DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) --DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1) --DGUV Grundsatz (alt BGG 925) --BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern Abschluss/Prüfung Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge der DEKRA Akademie mit interner schriftlicher und praktischer Prüfung Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet 1 Jahr Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten --Antriebsarten --Standsicherheit --Betrieb allgemein --Regelmäßige Prüfungen --Umgang mit Last --Sondereinsätze --Verkehrsregeln/Verkehrswege --Fahrübungen nach DGUV Grundsatz Rechtliche Grundlagen --Unfallgeschehen --Betriebsanweisung für Flurförderzeuge --Musterbetriebsanweisung --Sicherheitszeichen --Haftung des Flurförderzeugführers --Aktuelle Themen aus dem Unternehmen --Fahrprobe 22 23

13 Lager und Logistik 2.2 Regalprüfung Die DIN EN ist seit dem gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährlichen Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu reduzieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung unerlässlich. Die wöchentliche Sichtprüfung kann mithilfe einer Checkliste stattfinden. Diese Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen/Deformationen oder fehlende Teile und wird durch geschulte Personen durchgeführt. Die gleichzeitige Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Regalprüfer müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten. Der Regalprüfer muss mit der Betriebssicherheitsverordnung und deren technischem Regelwerk sowie mit weiteren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz und deren technischen Regelwerken so weit vertraut sein, dass er den Zustand des Arbeitsmittels nach betrieblichen Vorgaben beurteilen kann. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur sachkundigen Person Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Ziel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Mitarbeiter aus den Bereichen Lager/ Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung Befähigung zur Prüfung und Beurteilung des sicheren Zustandes der Arbeitsmittel Dauer 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Rechtl. Grundlage --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Voraussetzung Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Abschluss/Prüfung Gültigkeit Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die Person für die wöchentliche Sichtprüfung --Regalarten, Regalanlagen und deren Betrieb --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Kontrolle von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation --Betriebssicherheitsverordnung (Betr- SichV) --DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen --TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) --DGUV Regel (alt BGR 234) Kenntnisse zum Stand der Technik (z. B. durch Berufsabschluss, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeiten) Akademie Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind --Rechtliche Grundlagen --Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen und an den Betrieb --Regalarten --Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager --Gefährdungsbeurteilung --Schadensbewertung --Prüfung von Regalanlagen --Sicherheitsmanagement und Dokumentation 24 25

14 Lager und Logistik 2.3 Aufstiegsfortbildung Der Bereich Lager und Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom BMBF herausgegeben. Mit dem Nachweis eines von der IHK anerkannten Berufsabschlusses verbessern Mitarbeiter aus dem Bereich Material- und Lagerwirtschaft ihre persönlichen Berufsaussichten im jetzigen oder zukünftigen Job. Der Berufsabschluss zum Geprüften Logistikmeister ermöglicht die Ausübung eines Berufs mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang, Warenkontrolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z. B. Lagerei und Spedition, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie). Je nach Eignung sind Tätigkeiten als Vorarbeiter oder Gruppenleiter möglich. Der Geprüfte Logistikmeister ist zuständig für Förder- und Verkehrstechniken sowie für die Energieversorgung in seinem Lager-, Transport- und Versandbereich. Ebenso gehört die Organisation einer reibungslosen Lagerung und Beladung zu seinen Aufgaben. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Förderung durch Meister-BAföG möglich! Blended Learning Weitere Informationen über das Blended-Learnig-Konzept erhalten Sie auf Seite 59 ff. 2. Lager und Logistik >> 3. Gefahrgutlogistik 2.1 Gabelstapler 4. Arbeitssicherheit 2.2 Regalprüfung 5. Handwerk und Industrie 2.3 Aufstiegsfortbildung 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Ziel Dauer Rechtl. Grundlage Personen aus der Branche Lager und Logistik, die sich in diesem Bereich fortbilden möchten Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Geprüfter Logistikmeister in Unternehmen unterschiedlichster Branchen 6 Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister vom (BGBI Teil 1 Nr. 3 vom ) Voraussetzung --Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung aus dem Bereich der Logistik oder --eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder --eine mindestens vierjährige Berufspraxis Abschluss/Prüfung Gültigkeit Inhalt Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) mit IHK-Prüfung Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: --Rechtsbewusstes und Betriebswirtschaftliches Handeln --Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung --Zusammenarbeit im Betrieb --Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Handlungsspezifische Qualifikationen: --Logistikprozesse: Logistikkonzepte, Leistungserstellung sowie Prozesssteuerung und -optimierung) --Organisation und Kommunikation: Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling; Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Qualitätsmanagement --Führung und Personal: Personalführung und Personalentwicklung Berufs- u. arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung/AEVO) 26 27

15 Gefahrgutlogistik 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Arbeitssicherheit 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Handwerk und Industrie 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Verwaltung und IT 7. Anhang 3. Gefahrgutlogistik Gefahrstoffkennzeichnung Alte Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffverordnung und Europäischer Richtlinie 67/548/EWG Neue Kennzeichnung gemäß GHS-Verordnung (seit 2010 für Stoffe und seit 2015 für Gemische verbindlich) Brandfördernd (O) Gesundheitsschädlich (Xn) GHS01 Explosive Stoffe GHS06 Akute Toxizität Hochentzündlich (F+) Ätzend (C) GHS02 Entzündbare Stoffe GHS07 Akute Toxizität (untere Kategorie) Leichtentzündlich (F) Reizend (Xi) GHS03 Oxidierende und brandfördernde Stoffe GHS08 Gesundheitsgefahr, Sensibilisierung der Atemwege Sehr giftig (T+) Umweltgefährlich (N) GHS04 Gase unter Druck GHS09 Umwelt- und Gewässergefährdung Giftig (T) Explosiv (E) GHS05 Metallkorrosive und hautätzende Stoffe 28 29

16 Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen Seit 1957 ist der Gefahrguttransport auf der Straße europaweit einheitlich geregelt durch das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Für die Vorschriften ist eine besondere Schulung notwendig: Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z. B. Silvester). Trotzdem verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern eine besondere Schulung ( Aufbaukurs Klasse 1 ). Basiskurs und Aufbaukurs Tank sind auch als Kompakt- Seminar buchbar. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Arbeitssicherheit 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Handwerk und Industrie 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Gefahrgutfahrer Erstschulung Basiskurs Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Tank Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Klasse 1 Gefahrgutfahrer Auffrischungsschulung Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Gefahrguttransporte erweitern wollen Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berufskraftfahrer, die ihre Kompetenz auf den Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) erweitern wollen und die den Basiskurs erfolgreich absolviert haben Berufskraftfahrer, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern wollen Ziel Berechtigung, Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer Klassen 1 und 7) durchzuführen Berechtigung für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Berechtigung für den Transport von explosiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre inklusive aller gültigen Aufbaukurse Dauer 2,5 Tage (20 Stunden) 1,5 Tage (14 Stunden) 1 Tag (9 Stunden) 1,5 Tage (12 Stunden) Grundlage ADR ADR ADR ADR in Verbindung mit ADR 1.3 Voraussetzung --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift --Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen) --Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Gültige Fahrerlaubnis (entsprechend den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen). Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum maßgebend Abschluss/Prüfung ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) ADR-Schulungsbescheinigung (IHK-Prüfung) Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses Abhängig von der Gültigkeit des ADR- Basiskurses 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum Inhalt --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Übung zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t --Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlösch übung Zusätzliche tankspezifisch ausgerichtete Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Zusätzliche, auf die Notwendigkeiten der Klasse 1 zugeschnittene Themen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit explosiven Stoffen Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: --Allgemeine Vorschriften --Gefahreneigenschaften --Dokumentation --Fahrzeug- und Beförderungsarten --Umschließungen/Ausrüstung --Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 30 31

17 Gefahrgutlogistik 3.2 Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung. Die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte bestehen aus einem ersten Teil und weiteren besonderen Teilen. Wer Gefahrgüter auf der Straße, per Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff verschicken will, braucht eine zusätzliche Schulung. Die Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte ist auf fünf Jahre befristet. DEKRA Akademie bereitet zukünftige Gefahrgutbeauftragte auf die Prüfung bei der Industrie und Handelskammer vor. Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer aber nicht geschult sein muss, wird die Gefahrgutbeauftragtenverordnung relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss seinen Aufgaben entsprechend geschult ( unterwiesen ) sein. Der Begriff Beauftragte Personen ist in der Neufassung der GbV vom weggefallen. Beauftragte Personen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten und denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenveranwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben. Diese Unterscheidung gibt es im Vorschriftenwerk seit dem nicht mehr. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR/RID/IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik >> 4. Arbeitssicherheit 3.1 Gefahrgutfahrerschulungen 5. Handwerk und Industrie 3.2 Gefahrgutbeauftragte 6. Verwaltung und IT 7. Anhang Titel Gefahrgutbeauftragte/-r: Erster Verkehrsträger Straße Grundschulung Gefahrgutbeauftragte/-r: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße Prüfungsvorbereitung Gefahrgutfahrer/-in Mitarbeiterschulung gemäß ADR 1.3 Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragte vorgesehen sind, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße Gefahrgutbeauftragte, (besonders in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße) deren EU-Schulungsnachweis abläuft und die sich auf die IHK-Prüfung vorbereiten möchten Alle Mitarbeiter, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen Ziel Erwerb der Sachkunde Straße Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/GGVSEB) Erfüllung der Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/GGVSEB) Dauer 3 Tage (30 Stunden) 2 Tage 1 Tag Rechtl. Grundlage Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 3(3) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ADR 1.3 Voraussetzung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Gültige Gefahrgutbeauftragten-Bescheinigung Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Abschluss/Prüfung Akademie als Voraussetzung zur IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragter Akademie* Akademie Gültigkeit 5 Jahre ab Datum der Prüfung 5 Jahre Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern Inhalt --Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften --Gefährliche Güter --Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen --Dokumentation --Versandstücke --Kennzeichnung --Beförderungsvorschriften Straße Die inhaltliche Grundlage bilden die Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB/ADR). --Nationale/internationale Organisationen und Vorschriften --Nationale Gesetze und Verordnungen --Strafrechtliche u. zivilrechtliche Haftung --Gefährliche Güter --Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen --Dokumentation --Versandstücke --Container, Tanks und Tankcontainer --Kennzeichnung --Beförderungsvorschriften --Nationale/internationale Organisationen und Vorschriften --Gefährliche Güter: Gefahrgutklassen und Gefahren --Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen --Dokumentation: Beförderungspapier usw. --Verpackungen und IBC --Kennzeichnung, Bezettelung --Durchführung der Beförderung --Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen * = Besonderheit: Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung schreibt eine Prüfung zur Verlängerung der Schulungsbescheinigung bei der IHK vor. 32 Der EU-Schulungsnachweis wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. 33

18 Arbeitssicherheit 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit >> 5. Handwerk und Industrie 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit 6. Verwaltung und IT 4.2 Mitarbeiterschulungen 7. Anhang 4.3 Brandschutz 4. Arbeitssicherheit 34 35

19 Arbeitssicherheit 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. In der Ausbildung der DEKRA Akademie stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern und Tritte sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sind. Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Mit dem Seminar Motorkettensägen bedienen Grundlagen nach DGVU (Modul A) erhalten die Teilnehmer die Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend der DGUV Information Modul A zum Sägen mit der Motorkettensäge am liegenden Holz und zum Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm unter einfachen Verhältnissen. Mit dem Seminar Motorkettensägen bedienen Baumfällung und Aufarbeitung (Modul B) erhalten die Teilnehmer Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend der DGUV Information Modul B, zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit >> 5. Handwerk und Industrie 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit 6. Verwaltung und IT 4.2 Mitarbeiterschulungen 7. Anhang 4.3 Brandschutz Titel Leitern und Tritte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Motorkettensägen bedienen Grundlagen nach DGVU (Modul A) Motorkettensägen bedienen Baumfällung und Aufarbeitung (Modul B) Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen Personen, die Motorkettensägen bedienen oder künftig bedienen wollen Personen, die Bäume mit mehr als 20 cm Brusthöhendurchmesser fällen wollen Ziel Erwerb der Sachkunde Erwerb sicherer Kenntnisse im Umgang mit Motorkettensägen Sicherer Umgang mit Motorkettensägen bei Baumfällarbeiten Dauer 1 Tag (4 Stunden) 2 Tage 3 Tage Rechtl. Grundlage --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --DGUV Information (BGI 694) --Verein Deutscher Ingenieure 4068 und 4068 Blatt 3 (VDI) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) --DGUV (GUV-I 8624) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) --DGUV (GUV-I 8624) Voraussetzung Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich --Persönliche und fachliche Eignung --Befähigung im Sinne DGUV 7 --Erfolgreich absolviertes Modul A --Befähigung im Sinne DGUV 7 Abschluss/Prüfung Zertifikat Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten der DEKRA Akademie --Zertifikat der DEKRA Akademie --Motorketten-Bedienerausweis (Modul A) --Zertifikat der DEKRA Akademie --Motorketten-Bedienerausweis (Modul B) Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen --Leitern und Tritte --Sinn und Zweck von Leitern und Tritten --Handhabung von Leitern und Tritten DGUV Information (BGI 694) --Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten --DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN Wartung und Prüfung --Dokumentation (Prüfbuch) --Befähigte bzw. sachkundige Person --Maschinen und Geräte --Werkzeuge, Hilfsgeräte und Hilfsmittel --Unfallverhütungsvorschriften --Arbeitstechniken --Wartung und Pflege --Einsatz in der Praxis --Schnittübungen an liegendem und stehendem Schwachholz --Fällung von Schwachholz --Maschinen und Geräte --Bestimmungsmäßiger Einsatz --Unfallverhütungsvorschriften --Arbeitstechniken --Wartung und Pflege --Einsatz in der Praxis --Arbeitsvorbereitung --Baumfällung und -aufarbeitung 36 37

20 Arbeitssicherheit 4.2 Mitarbeiterschulungen Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, damit der Arbeitsschutz im Unternehmen nach den neuesten Erkenntnissen organisiert werden kann. Der Arbeitgeber bzw. der Schulträger/ Betreiber müssen die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmitteln wie Schultafeln oder Sportgeräte gewährleisten. Auf befähigte Personen kann die Aufgabe der jährlichen Prüfung gemäß Arbeitsschutzgesetz 7 (ArbSchG) übertragen werden. In der DGUV Information Sichere Schultafeln bzw. DGUV Information Sportstätten und Sportgeräte wird beschrieben, dass Schultafeln/Sportgeräte einmal jährlich überprüft werden sollen. Diese Überprüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen durchzuführen. Um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 zur Prüfung von Schultafeln benannt zu werden, ist die notwendige Fachkenntnis im Bereich Schultafeln zwingend erforderlich. Zudem sind die durchzuführenden Prüfungen entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Um als befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten benannt zu werden, ist die notwendige Fachkenntnis im Bereich Sportstätten und Sportgeräte zwingend erforderlich. Diese Fachkenntnis ist in der DGUV Information beschrieben. Zudem sind die durchzuführenden Prüfungen entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit >> 5. Handwerk und Industrie 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit 6. Verwaltung und IT 4.2 Mitarbeiterschulungen 7. Anhang 4.3 Brandschutz Titel Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person Basisseminar Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person Fortbildung Schultafeln prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Sportgeräte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen (oder kürzlich bestellt wurden) Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten bestellt wurden Vertreter von Städten und Gemeinden, Verantwortliche für die Pflege und Instandhaltung von Schultafeln, Hausmeister und Inspektionspersonal Ziel Erwerb von Fachwissen Vertiefung des Fachwissens Kenntnisvermittlung Kenntnisvermittlung Dauer 3 Tage (24 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) 2 Tage (16 Stunden) Betreiber von Turnhallen, Vertreter von Städten und Gemeinden, Verantwortliche für die Pflege und Instandhaltung von Sport- und Spielgeräten, Hausmeister und Inspektionspersonal Rechtl. Grundlage Voraussetzung Abschluss/Prüfung Unfallversicherungseinordnungsgesetz 22 SGB VII (UVEG) Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Akademie Unfallversicherungseinordnungsgesetz 22 SGB VII (UVEG) Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Akademie --DGUV Vorschriften 1 und 81 --DGUV Information Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Berufsausbildung und -erfahrung oder vergleichbare technische Kenntnisse Zertifikat Schultafeln prüfen Qualifizierung zur befähigten Person der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch) Gültigkeit Auffrischung regelmäßig empfohlen Auffrischung regelmäßig empfohlen Auffrischung regelmäßig empfohlen Inhalt --Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten --Staatliche Organe im Arbeitsschutz --Unfallverhütungsvorschriften --Prüfpflichtige Anlagen und Geräte --Gefahren des elektrischen Stroms --Brandschutz --Lärmschutz --Maschinenschutz --Gefahrstoffe --Ergonomie --Gefährdungsermittlung --Arbeitsmedizin --Erste Hilfe --Praxis des Sicherheitsbeauftragten --Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten --Staatliche Organe im Arbeitsschutz --Unfallverhütungsvorschriften --Prüfpflichtige Anlagen und Geräte --Gefahren des elektrischen Stroms --Brandschutz --Lärmschutz --Maschinenschutz --Gefahrstoffe --Ergonomie --Gefährdungsermittlung --Arbeitsmedizin --Erste Hilfe --Praxis des Sicherheitsbeauftragten --Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschriften 1 und 81 sowie DGUV Information Pflichten und Haftung --Schultafeln: Bau, Ausführung u. Montage --Gefährdungen --Mängelbeurteilung und Dokumentation --Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfungen --Besichtigung von ausgewählten Schultafeln DGUV Information Berufsausbildung und -erfahrung oder vergleichbare technische Kenntnisse --Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschriften 1 und 81 sowie DGUV Information Pflichten, Versicherung und Haftung --Brandschutz --Sportböden, Oberflächenbeschaffenheit --Sportgeräte: Bau, Ausrüstung --Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten --Sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräte, Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten --Mängelbeurteilung und Dokumentation --Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfungen --Besichtigung von Sportgeräten 38 39

21 Arbeitssicherheit 4.3 Brandschutz Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist Folgendes zu lesen: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Schadensfälle und Brände sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Folgende Betriebsarten erfüllen beispielsweise die oben genannten Kriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe. Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit >> 5. Handwerk und Industrie 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit 6. Verwaltung und IT 4.2 Mitarbeiterschulungen 7. Anhang 4.3 Brandschutz Titel Brandschutzhelfer/-in Erstschulung (offenes Seminar) Brandschutzbeauftragte/-r Erstschulung Ziel Personen, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben Brände vermeiden, Einhalten von Sicherheitsvorschriften Dauer 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten je 45 Min.) 8 Tage Rechtl. Grundlage --Arbeitsschutzgesetz 10 (ArbSchG) --Technische Regel für Arbeitsstätten A2.2 Maßnahmen gegen Brände (ASR) --DGUV Vorschrift 1, DGUV Information (BGI/GUV-I 5182) Voraussetzung Abschluss/Prüfung Gültigkeit Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Akademie Nach DGUV wird alle 3 bis 5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen Inhalt --Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes --Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens --Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden --Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes --Brandschutzordnung DIN Brandmeldeeinrichtungen --Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern --Personenbezogene Gefahren durch Brände (persönliche Schutzmaßnahmen) --Rettung von Personen und Evakuierung von Gebäuden, Rettungswege --Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) --Feuerlöschübung (Unterweisung) Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen sollen Erwerb der Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten --Arbeitsschutzgesetz 12 (ArbSchG,) --DGUV Information Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung Akademie Wiederholungsschulungen bei Bedarf empfohlen --Rechtliche Grundlagen --Brandlehre --Baulicher Brandschutz --Anlagentechnischer Brandschutz --Organisatorischer Brandschutz --Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken --Brandschutzmanagement --Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern --Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung --Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung 40 41

22 Handwerk und Industrie 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie >> 6. Verwaltung und IT 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 7. Anhang 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) 5.4 Kfz- und Elektrotechnik 5. Handwerk und Industrie 42 43

23 Handwerk und Industrie 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen entstehen Gefahren, die zu Unfällen und Schäden führen können. Die Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller und Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Jeder, der eine Baumaschine bedient, ist dementsprechend zu unterweisen. Die richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeit. Verantwortliche für die Sicherung von Baustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Dieser Nachweis ist bei Ausschreibungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Rechtliche Grundlagen bilden das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - MVAS 1999 und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ZTV-SA 97. Dort sind Dauer und Inhalt der Schulungen für die unterschiedlichen n festgelegt. Bei Vorkenntnissen bzw. praktischen Erfahrungen mit Baumaschinen ist eine Verkürzung auf 2 bis 3 Tage möglich. Bei Vorkenntnissen bzw. je nach Einsatzgebiet des Teilnehmers ist eine Verkürzung auf einen Tag möglich. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie >> 6. Verwaltung und IT 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 7. Anhang 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) 5.4 Kfz- und Elektrotechnik Titel Radlader bedienen Unterweisung für Fahrpersonal Bagger bedienen Unterweisung für Fahrpersonal Baustellensicherung an Straßen Seminar für die Sicherung auf Bundesautobahnen nach MVAS 99 Baustellensicherung an Straßen Seminar für die Sicherung innerorts/landstraßen nach MVAS 99 Personen, die Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig dafür eingesetzt werden Personen, die Baumaschinen bedienen bzw. zukünftig dafür eingesetzt werden Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung an Straßen auf Bundesautobahnen eingesetzt werden Ziel Sicherer Umgang mit Radladern Sicherer Umgang mit Baggern Unfallverhütung Unfallverhütung Personen, die als Verantwortliche für die Baustellensicherung an Straßen eingesetzt werden Dauer 5 Tage (40 Stunden) mit Radladerunterweisung Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschriften 1 und 38 --DGUV Regel Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Führerschein (mind. Klasse B oder L) Abschluss/Prüfung Personenbezogener Baumaschinenbedienerausweis nach Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich u. praktisch) 5 Tage (40 Stunden) mit Baggerunterweisung --DGUV Vorschriften 1 und 38 --DGUV Regel Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Führerschein (mind. Klasse B oder L) Personenbezogener Baumaschinenbedienerausweis nach Prüfung durch DEKRA Akademie (schriftlich u. praktisch) 2 Tage 2 Tage Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb Akademie Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) Kenntnisse und Erfahrungen im Baustellenbetrieb Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsund Bedienungsvorschriften --Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz --Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle --Baumaschinenkunde, Arbeitskunde --Baustoff- und Bodenkunde --Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz --Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung --Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen --Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben --Verhalten bei Gefahren und Unfällen --Praktische Übungen --Theorieprüfung und praktischer Einzeltest --Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsund Bedienungsvorschriften --Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz --Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle --Baumaschinenkunde, Arbeitskunde --Baustoff- und Bodenkunde --Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz --Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung --Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen --Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben --Verhalten bei Gefahren und Unfällen --Praktische Übungen --Theorieprüfung und praktischer Einzeltest --Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen bzw. Bundesautobahnen, Verantwortung und Haftung --Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA --Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen --Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.) --Planung und Durchführung von Baustellen auf Bundesautobahnen, Regelpläne nach RSA --Arbeitssicherheit, Unfallverhütung --Kontrollfragen und Bewertung --Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung innerorts bzw. Landstraßen, Verantwortung und Haftung --Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA --Arbeitsstellen auf Landstraßen --Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, usw.) --Planung und Durchführung von Baustellen auf Landstraßen, Regelpläne nach RSA --Arbeitssicherheit, Unfallverhütung --Kontrollfragen und Bewertung 44 45

24 Handwerk und Industrie 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten. Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind. Ihr Lastmoment darf 30 t und ihre Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung nachzuweisen hat. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des Zulassungsausschusses für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der deutschen Bauwirtschaft mit den Trägern HDB, ZDB und unter Beteiligung der BG Bau. Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sachund Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener von Hubarbeitsbühnen. Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Hubarbeitsbühnen. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie >> 6. Verwaltung und IT 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 7. Anhang 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) 5.4 Kfz- und Elektrotechnik Titel Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen Unterweisung für Kranführer Lkw-Ladekran bedienen Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen Unterweisung für Kranführer Hubarbeitsbühnen bedienen Unterweisung für Bediener (mit oder ohne Vorkenntnisse) Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder bedienen werden Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen oder bedienen werden Ziel Sicherer Umgang mit Kranen Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen Grundlage für Tätigkeiten als Kranführer Sachgerechte Bedienung v. Hubarbeitsbühnen Dauer 3 Tage (24 Stunden) 3 Tage (24 Stunden) 1 Tag (8 Stunden) 1 2 Tage je nach Kenntnisstand Rechtl. Grundlage --DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) --DGUV Grundsatz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung - Kenntnisse der deutschen Sprache --Erfahrung in der Kranbedienung Abschluss/Prüfung Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie --DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) --DGUV Grundsatz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Führerschein (mind. Klasse C) --Kenntnisse der deutschen Sprache --Erfahrung in der Kranbedienung Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie --DGUV Vorschrift 1 u. 52 (BGV A1, D6) --DGUV Grundsatz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Kenntnisse der deutschen Sprache --Erfahrung in der Kranbedienung Krantyp- und personenbezogener Kranführerausweis mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie --DGUV Grundsatz (BGG 966) und (BGG 921) --DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) --DGUV Regel (BGR 500) --BetrSichV und ArbSchG --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Technisches Verständnis Personenbezogener Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie Gültigkeit Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Der Qualifikationsnachweis gilt unbefristet Inhalt --Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften --Sicherheitsregeln, Schutzausrüstung --Bauarten und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von Kranen --Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) --Anschlagen/Handzeichengebung --Kranabnahme und Kranprüfungen --Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben --Verhalten bei Störungen --Theorieprüfung, praktischer Einzeltest --Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von Lkw-Ladekranen --Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) - Einweisung/Handzeichengebung --Krantransport, -aufstellung und -abstützung --Kranabnahme und Kranprüfungen - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben --Verhalten bei Störungen --Theorieprüfung, praktischer Einzeltest --Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen von flurgesteuerten Hallenkranen --Umgang mit Lasten (Traglasttabellen) - Einweisung/Handzeichengebung --Kranabnahme und Kranprüfungen - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben --Verhalten bei Störungen --Theorieprüfung, praktischer Einzeltest --Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft; Unfall- und Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, Schutzausrüstungen --Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen --Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit --Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass --Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung --Abnahme, Prüfung, Prüfbuch --Verhalten bei Unfällen und Störungen --Transport auf der Straße u. von Personen --Praktische Übungen, Einzeltest 46 47

25 Handwerk und Industrie 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) Der steigende Fachkräftemangel und der zunehmend spürbare demografische Wandel in der Gesellschaft machen sich auch in Bereichen des produzierenden Gewerbes bemerkbar. Um gewohnte Qualität und Produktivität in Unternehmen weiterhin gewährleisten zu können, ist eine aktiv gestaltete und kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern unumgänglich. Die DEKRA Akademie bietet im Bereich CNC-Drehen und CNC-Fräsen Seminare an, die es den Teilnehmern ermöglichen, ihre Qualifikation zu verbessern, um im immer stärker werdenden Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Die einzelnen Seminare werden individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer zusammengestellt. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie >> 6. Verwaltung und IT 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 7. Anhang 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) 5.4 Kfz- und Elektrotechnik Titel Europäischer CNC-Führerschein: Drehen (Siemens Sinumerik 840D) Europäischer CNC-Führerschein: Fräsen (Heidenhain TNC620) Europäischer CNC-Führerschein: Drehen und Fräsen berufsbegleitend (Blended Learning) Facharbeiter, Auszubildende, Maschinenbediener Facharbeiter, Auszubildende, Maschinenbediener Facharbeiter, Auszubildende, Maschinenbediener Ziel Umgang mit CNC-Maschinen Umgang mit CNC-Maschinen Umgang mit CNC-Maschinen Dauer 8 Wochen (320 UE) 8 Wochen (320 UE) 16 Wochen (Drehen 320 UE und Fräsen 320 UE) Voraussetzung Kenntnisse der konventionellen Metallverund -bearbeitung an Drehmaschinen Kenntnisse der konventionellen Metallverund -bearbeitung an Fräsmaschinen Kenntnisse der konventionellen Metallverund -bearbeitung an Dreh- und Fräsmaschinen Abschluss/Prüfung Europäischer CNC-Führerschein Drehen Europäischer CNC-Führerschein Fräsen Europäischer CNC-Führerschein Drehen und Fräsen Inhalt Phase 1: --Grundlagen der CNC-Programmierung im Bereich Drehtechnik --Drehprogramme erstellen mit Hilfe eines Simulators Phase 2: --Programmierung einer CNC-Steuerung in der Bereich der Drehtechnik --Bedienung einer CNC-Steuerung im Bereich Drehen --Selbstständiges Arbeiten an einem Original-Steuerungs-Simulator einer Drehmaschine Phase 3: --Anwendung grafischer Programmier- Methoden für das Fertigen komplexer Drehteile Phase 4: --Einrichten einer CNC-Drehmaschine und bearbeiten von Werkstücken Phase 1: --Grundlagen der CNC-Programmierung im Bereich Frästechnik --Fräsprogramme erstellen mit Hilfe eines Simulators Phase 2: --Programmierung einer CNC-Steuerung in der Bereich der Frästechnik --Bedienung einer CNC-Steuerung im Bereich Fräsen --Selbstständiges Arbeiten an einem Original-Steuerungs-Simulator einer Fräsmaschine Phase 3: --Anwendung grafischer Programmier- Methoden für das Fertigen komplexer Frästeile Phase 4: --Einrichten einer CNC-Fräsmaschine und bearbeiten von Werkstücken Phase 1: --Grundlagen der CNC-Programmierung im Bereich Dreh-/Frästechnik --Dreh- und Fräsprogramme erstellen mit Hilfe eines Simulators Phase 2: --Programmierung einer CNC-Steuerung in der Bereich der Dreh-/Frästechnik --Bedienung einer CNC-Steuerung im Bereich Drehen/Fräsen --Selbstständiges Arbeiten an einem Original-Steuerungs-Simulator einer Dreh- und Fräsmaschine Phase 3: --Anwendung grafischer Programmier- Methoden für das Fertigen komplexer Dreh- und Frästeile Phase 4: --Einrichten einer CNC-Dreh-/Fräsmaschine und bearbeiten von Werkstücken 48 49

26 Handwerk und Industrie 5.4 Kfz- und Elektrotechnik Wenn Nichtelektriker einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß Durchführungsbestimmung zur BGV A 3 durchführen sollen, benötigen sie eine elektrotechnische Unterweisung. Durch dieses Seminar erfolgt die Befähigung zur Ausführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Der Umgang mit Hochvoltsystemen in Kraftfahrzeugen birgt Gefahrenpotenziale. Denn der Einsatz von Spannungen oberhalb von 25 V AC und 60 V DC führt zu einer Gefährdung in Form von Körperdurchströmung und Lichtbogen. Dadurch ergibt sich für Unternehmen die Verantwortung, Mitarbeiter so weiterzubilden, dass sie in der Lage sind, anfallende elektrotechnische Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dieses Seminar vermittelt die theoretischen elektrotechnischen Grundlagen und in einem Praxisteil den Umgang mit den jeweiligen HV-Komponenten, Werkzeugen und Hilfsmitteln. Wer im Kfz-Gewerbe tätig ist, wird nahezu täglich mit Systemen wie Airbag und Gurt- straffer konfrontiert. Der Umgang mit diesen pyrotechnischen Komponenten birgt aber auch ein gewaltiges Gefahrenpotenzial. Deshalb fordert der Gesetzgeber schon seit Langem für den beteiligten Personenkreis den entsprechenden Sachkundenachweis. Aufgrund der sich häufenden Unfälle ist damit zu rechnen, dass von behördlicher Seite aus in Zukunft die benötigten Voraussetzungen strikter kontrolliert werden. Wer mit pyrotechnischen Gegenständen im Bereich Kfz umgehen will, muss eine verantwortliche Person bestellen und diese Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie >> 6. Verwaltung und IT 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung 7. Anhang 5.2 Krane und Hubarbeitsbühnen 5.3 Drehen und Fräsen (CNC) 5.4 Kfz- und Elektrotechnik Titel Elektrotechnisch unterwiesene Person Pyrotechnische Rückhaltesysteme im Kfz eingeschränkte Fachkunde Hochvoltsysteme im Kfz Seminar zur Sachkunde Ziel Personen, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen Qualifikation als Elektrotechnisch unterwiesene Person Mitarbeiter im Kfz- und angrenzenden Bereichen, die Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen haben Erwerb der Fachkunde Personen, die elektrotechnische Arbeiten an HV-Systemen in Fahrzeugen durchführen werden Erwerb der Sachkunde Dauer 3 Tage 1 Tag (8 Stunden) 1,5 Tage (8 UE Präsenzunterricht mit Praxisteil und 4 UE Selbststudium (Web Based Training) Rechtl. Grundlage Berufsgenossensch. Vorschrift (BGV) A3 Sprengstoffgesetz 14 und 24 (SprengG) Voraussetzung --Mindestalter 18 Jahre --Gesundheitliche Eignung --Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse Abschluss/Prüfung Zertifikat Elektrotechnisch unterwiesene Person mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich u. praktisch) Inhalt --Grundlagen Elektrotechnik (elektrische Größen, Ohm sches Gesetz, Ströme usw.) --Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütung (Vorschriften, Sicherheitsregeln) --Wirkungen des elektrischen Stromes --Persönliche Schutzausrüstungen und -maßnahmen gegen direktes/indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile --Prüfung der Schutzmaßnahmen --Erste Hilfe und Unfallmeldung --Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen --Leitungen und Kabel, Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung --Messgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel --Praktische Übungen Berufserfahrung im Kfz-Bereich --Berufserfahrung im Kfz-Bereich --Elektrotechnische Grundkenntnisse Akademie zur Vorlage bei den zuständigen Behörden --Rechtsgrundlagen und Richtlinien --Allgemeines zur Pyrotechnik im Fahrzeug --Übersicht, Aufbau und Funktion der Systeme --Charakterisierung der verwendeten Explosivstoffe --Lagerung und Beförderung --Entsorgung --Handhabung und Umgang --Airbag-Livezündung --Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention --DGUV Vorschrift 1 (BGV/GUV-V A1) und DGUV Information DIN VDE , DIN VDE Zertifikat der DEKRA Akademie zur Vorlage bei den zuständigen Behörden Nicht elektrotechnische Arbeiten (Selbststudium mit Web Based Training ): --Durchführung allg. Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern --Festlegen der anzusprechenden Person bei Unklarheiten --Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug (Fachverantwortung und Bewusstseinsbildung) --Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe --Elektrotechnik (Grundlagen) --Prüfung (bezieht sich auf Grundlagen der Elektrotechnik, die Voraussetzung für die Zulassung zum eintägigen Präsenzunterricht) Elektrotechnische Arbeiten (Präsenzunterricht mit Praxisteil): --Einführung/Wiederholung --HV-Konzept und Fahrzeugtechnik --Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV/GUV-V A3), DIN VDE Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen Praxisteil (allgemeines praktisches Vorgehen): HV-System spannungsfrei schalten, gegen Wiedereinschalten sichern und Spannungsfreiheit feststellen 50 51

27 Verwaltung und IT 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie 6. Verwaltung und IT >> 7. Anhang Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP 6. Verwaltung und IT 52 53

28 Verwaltung und IT Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP Das Kaufmännische TrainingsCenter, eine modulare Weiterbildung für Kaufleute, erfüllt die Anforderungen des Arbeitsmarktes nach hoher EDV-Kompetenz in allen Büro- und Sachbearbeiterberufen. Die individuelle Buchung von Themenblöcken, sogenannten Modulen, ermöglicht es, bestehende Kenntnisse zu aktualisieren und persönliches Fachwissen zu erweitern. Für unterschiedliche Weiterbildungswünsche stehen Ihnen eine Vielzahl von Modulen zur Verfügung. Als erprobte Lernmethode steht das eigenständige und selbstverantwortliche Lernen im Vordergrund. Mittels praxisnaher Übungen in Form von Einzel- und Gruppenarbeit können die Teilnehmer ihren Lernfortschritt weitgehend eigenständig steuern. Unter Anleitung und Begleitung eines erfahrenen Lernberaterteams werden die Teilnehmer zielorientiert durch die einzelnen Module ihrer Themen- blöcke geführt. Grundlegende Anwenderkenntnisse im Umgang mit der SAP-Software gehören heute dazu, wenn Sie im Finanzund Rechnungswesen, in der Personalabteilung, im Einkauf, im Vertrieb oder in der Logistik verwaltende Aufgaben erledigen. Mit den berufsbegleitenden SAP-Seminaren der DEKRA Akademie erhalten die Teilnehmer schnell und unkompliziert ihren individuellen Einstieg in die am weitesten verbreitete Unternehmenssoftware und ihre umfassende Funktionalität. Die Vertiefung oder Erweiterung ihrer bisherigen fachspezifischen Anwenderkenntnisse bzw. die Aneignung relevanter Unterschiede bei Versionswechsel erlauben den Teilnehmern, schnell und ohne Arbeits- und Verdienstausfälle bei maximaler Praxisnähe die aktuelle Position im Unternehmen zu stärken oder sich beruflich zu verändern. 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie 6. Verwaltung und IT >> 7. Anhang Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP Titel Kaufmännisches TrainingsCenter Modulare Qualifizierung für Kaufleute SAP Weiterbildungen (berufsbegleitend) Ziel Dauer Personen, die ihre bestehenden Kenntnisse aktualisieren und persönliches Fachwissen erweitern wollen Individueller und modularer Kenntniserwerb in allen kaufmännischen Themenbereichen Individuell, je nach Wahl der Module (1 Modul entspricht 40 Seminareinheiten) Einsteiger ohne und mit SAP-Kenntnissen; Personen, die eine Tätigkeit im kaufmännischen Bereich ausüben Erwerb oder Erweiterung von SAP-Kenntnissen 36 Seminareinheiten an 3 Wochenenden (Freitag und Samstag) Rechtl. Grundlage Keine Keine Voraussetzung Abschluss/Prüfung Inhalt Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen Akademie EDV: --Textverarbeitung mit MS Word, --Tabellenkalkulation mit MS Excel, --Präsentationen mit MS PowerPoint, --Informations- und Kommunikationsnetze (Internet und -Dienste), Datenbank --MS Access und MS Outlook Rechnungswesen: --Jahresabschluss, Finanz- und Anlagenbuchhaltung mit KHK, DATEV oder Lexware --Controlling (je nach Vorkenntnissen) Personalwesen: --Personalbedarfsplanung, --Personalbeschaffung, --Personalauswahl --Arbeitsvertragsrecht, Arbeits- undsozialrecht --Lohn- und Gehaltsabrechnungen Grundkenntnisse MS-Office, Kenntnisse betriebswirtschaftlichen Abläufe Akademie und Original SAP-Zertifikat Teil 1: SAP-System kennenlernen und bedienen: --Organisationsstrukturen und Stammdaten --Anmeldung am System, Oberfläche --Im SAP-System navigieren --Benutzerspezifische Einstellungen, --Übungen am Live-System Teil 2: Erweiterte Möglichkeiten des SAP-Systems: --Auswertungen und Berichte erstellen --Suchfunktionen nutzen, Matchcode-Suche --Vertiefende Übungen am System, Klausur Kurs 3: Vorbereitung auf die Zertifizierung Foundation Level : --Auswertung Klausur und Prüfungsvorbereitung --Wiederholung und gezielte Übungen --Zertifizierung 54 55

29 Anhang 2. Lager und Logistik 3. Gefahrgutlogistik 4. Arbeitssicherheit 5. Handwerk und Industrie 6. Verwaltung und IT 7. Anhang >> Alle Seminare auf einen Blick Mehrwert mit System: Blended Learning Stark in Sachen Sicherheit Seminaranmeldung/Teilnahmeinformationen 7. Anhang 56 57

30 Index Alle Seminare auf einen Blick 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw (Modul 1) Wirtschaftlich fahren DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw (Modul 2) Vorschriften für den Güterkraftverkehr DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw (Modul 3) Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw (Modul 4) Fahrer und Image DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw (Modul 5) Ladung sichern EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr (Bus) DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus (Modul 1) Eco-Training DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus (Modul 2) Markt und Image DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus (Modul 3) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus (Modul 4) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr DEKRA Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus (Modul 5) Fahrgastsicherheit und Gesundheit Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) Güter-/Personenverkehr Beschleunigte Grundqualifikation Güter-/Personenverkehr Verbundausbildung Berufskraftfahrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Verbund Ladungssicherung Ladungssicherung Lkw Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Lkw Qualifizierung gem. VDI 2700a Ladungssicherung Transporter Seminar für Fahrpersonal Ladungssicherung Qualifizierung für Verlader Digitales Kontrollgerät DTCO (Lenk- und Ruhezeiten) Digitales Kontrollgerät DTCO Seminar für Fahrpersonal Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Meister/-in für Kraftverkehr (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung Lager und Logistik 2.1 Gabelstapler Gabelstapler bedienen Ausbildung für Fahrpersonal (2 oder 5 Tage) Gabelstapler bedienen Jährliche Unterweisung Regalprüfung Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur sachkundigen Person Regalanlagen prüfen Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) Aufstiegsfortbildung Geprüfte/-r Logistikmeister/-in (IHK) Brandschutz Brandschutzhelfer/-in Erstschulung (offenes Seminar) Brandschutzbeauftragte/-r Erstschulung Produktsicherheit und Produkthaftung Handwerk und Industrie 5.1 Baumaschinen und Baustellensicherung Radlader bedienen Unterweisung für Fahrpersonal Bagger bedienen Unterweisung für Fahrpersonal Baustellensicherung an Straßen Seminar für die Sicherung auf Bundesautobahnen nach MVAS Baustellensicherung an Straßen Seminar für die Sicherung innerorts/landstraßen nach MVAS Krane und Hubarbeitsbühnen Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen Unterweisung für Kranführer Lkw-Ladekran bedienen Unterweisung für Kranführer und Instandhaltungspersonal Flurgesteuerte Hallenkrane bedienen Unterweisung für Kranführer Hubarbeitsbühnen bedienen Unterweisung für Bediener (mit oder ohne Vorkenntnisse) Drehen und Fräsen (CNC) Europäischer CNC-Führerschein: Drehen (Siemens Sinumerik 840D) Europäischer CNC-Führerschein: Fräsen (Heidenhain TNC620) Europäischer CNC-Führerschein: Drehen und Fräsen berufsbegleitend (Blended Learning) Kfz- und Elektrotechnik Elektrotechnisch unterwiesene Person Pyrotechnische Rückhaltesysteme im Kfz eingeschränkte Fachkunde Hochvoltsysteme im Kfz Seminar zur Sachkunde Verwaltung und IT Kaufmännisches TrainingsCenter und SAP Kaufmännisches TrainingsCenter Modulare Qualifizierung für Kaufleute SAP Weiterbildungen (berufsbegleitend) Gefahrgutlogistik 3.1 Gefahrgutfahrer Basis-, Aufbau- und Auffrischungskurse Gefahrgutfahrer ADR Basiskurs Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Tanktransporte Gefahrgutfahrer Erstschulung Aufbaukurs Klasse Gefahrgutfahrer Auffrischungsschulung Gefahrgutbeauftragte Gefahrgutbeauftragte/-r: Erster Verkehrsträger Straße Grundschulung Gefahrgutbeauftragte/-r: Allgemeiner Teil und Erster Verkehrsträger Straße Prüfungsvorbereitung Gefahrgutfahrer/-in Mitarbeiterschulung gemäß ADR Arbeitssicherheit 4.1 Betriebliche Arbeitssicherheit (Arbeitsmittel) Leitern und Tritte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Motorkettensägen bedienen Grundlagen nach DGVU (Modul A) Motorkettensägen bedienen Baumfällung und Aufarbeitung (Modul B) Mitarbeiterschulungen Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person Basisseminar Sicherheitsbeauftragte/-r: Qualifizierung zur beauftragten Person Fortbildung Schultafeln prüfen Qualifizierung zur befähigten Person Sportgeräte prüfen Qualifizierung zur befähigten Person

31 Blended Learning Unsere Blended-Learning-Konzepte Für kompakte Themen, die innerhalb weniger Stunden vermittelt werden können zum Beispiel bei Unterweisungen setzen wir fast ausschließlich auf Selbststudium im Internet mittels eines Web Based Trainings. Nachdem der Test zur Überprüfung des Lernerfolgs bestanden wurde, ist lediglich noch die verpflichtende Einweisung vor Ort im Betrieb zu absolvieren. Während der Selbststudienzeit kann der Teilnehmer jederzeit auf telefonischen Support zurückgreifen. Teilnehmer Selbststudium (Web Based Training) Test Einweisung im Betrieb Trainer Telefonhotline Persönliche Anwesenheit (Präsenz) Mehrwert mit System: Blended Learning Bei sachkundlichen Trainings hat sich eine Kombination aus Selbststudium und Präsenztraining bewährt: Nach dem Web Based Training absolvieren die Teilnehmer einen Test, dessen Bestehen die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenztraining ist. Der Präsenzteil wird dadurch verkürzt, da Lerninhalte in das Web Based Training ausgelagert werden. Auch hier sichert ein Supportkonzept den Lernerfolg. Die DEKRA Akademie setzt auf neue Lernformen für mehr Flexibilität, Zeitersparnis und größeren Lernerfolg. Menschen lernen auf viele unterschiedliche Weisen. Abhängig zum Beispiel von Alter oder Bildungsweg bevorzugen sie dabei vielleicht unterschiedliche Lernmethoden, schätzen aber auf jeden Fall eines: methodische Vielfalt. Deshalb wird eine besonders effektive Wissensvermittlung durch die Kombination verschiedener Lernmethoden erreicht. Traditionelles Lernen aus Büchern oder im Schulungsraum trifft auf moderne, internetbasierte Lernformen: Das sogenannte Blended Learning verbindet die Vorteile herkömmlicher Wissensvermittlung mit den neuen Möglichkeiten der Informationstechnologie. Das Zusammenspiel aus klassischem Präsenztraining, Web Based Trainings und anderen digitalen Lernmethoden bietet auch praktische Vorteile für Sie als Unternehmer: Durch den reduzierten Zeitaufwand für Präsenzunterricht sparen Sie Anfahrts-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten und müssen kürzer auf die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter verzichten. Lerneinheiten im Internet wie etwa Web Based Trainings lassen sich unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren. Neue Lernformen Web Based Trainings (WBTs) ermöglichen es, online im individuellen Tempo zu lernen. Die Informationen werden über Texte und Grafiken, interaktive Übungen und hochwertige Filme vermittelt. Auch Tracking der Lernaktivitäten etwa zum Nachweis gegenüber Behörden und die Ergänzung durch Online-Tests sind möglich. Als elektronisches Gegenstück zum Lehrbuch verfügen E-Books neben Texten und Bildern über interaktive Funktionen, die den Lernerfolg sicherstellen. So können wichtige Stellen mit Notizen versehen und bearbeitete Aufgaben direkt an den Trainer gesendet werden. Auch Filme und digitale Medien lassen sich in E-Books einbetten und ergänzen so das Lernerlebnis. Teilnehmer Trainer Teilnehmer Trainer Selbststudium (Web Based Training) WBT oder Telefon (Internet) Abschlussprüfung Präsenz- Training 1 Präsenz Test (Mind. 50 % richtig) Selbst- Studium 1 - WBT - E-Book - u.a. oder Telefon Präsenztraining Präsenz- Training 2 Persönliche Anwesenheit Präsenz (Kontrolle) Für Management-Weiterbildungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, setzen wir auf Abwechslung: Die Lerninhalte werden abwechselnd im Selbststudium und im Präsenzunterricht behandelt. Neben Web Based Trainings können auch elektronische Lehrbücher (E-Books) zum Einsatz kommen. Eigene Nacharbeitung Selbst- Studium 2 - WBT - E-Book - u.a. oder Telefon Präsenz- Training 3 Präsenz (für die Ersteinschätzung) (Prüfungsvorbereitung durch testbasiertes WBT) 60 61

32 Arbeitssicherheit DEKRA Akademie Stark in Sachen Sicherheit. Machen Sie den betriebsinternen Schnell-Check! Art der Qualifizierung Einweisung Jährliche Unterweisung Schulung eigene Anmerkungen Gabelstapler bedienen Mitgängerfahrzeuge bedienen Hubarbeitsbühnen bedienen Baumaschinen bedienen Lkw-Ladekrane bedienen Autokrane bedienen Hallen-/Brückenkrane bedienen Anschlagmittel richtig einsetzen Anschlagmittel prüfen EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildungsmodule Ladung sichern Wirtschaftlich fahren Gefahrgüter transportieren Gefahrstoffe lagern Regalanlagen prüfen Leitern und Tritte prüfen Pers. Schutzausrüstung richtig einsetzen Brandschutzhelfer/Notfallhelfer Jährliche Sicherheitsunterweisung Bringen Sie Ihren Betrieb in Sicherheit! SCC Jährliche Unterweisung Elektrofachkräfte SCC Führungskräfte- u. Mitarbeiterschulung Unternehmen und deren Beschäftigte müssen branchenübergreifend in ihrer täglichen Arbeit eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen beachten, damit Unfälle und Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig vermieden werden. Das nötige Wissen hierfür, so verlangt es der Gesetzgeber, muss nachweislich erworben und in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Damit Sie stets den Überblick über geforderte Schulungen und Unterweisungen zu wichtigen Themenfelder wahren, haben wir Ihnen auf der nächsten Seite eine praktische Checkliste zusammengestellt. Mit dieser Planungshilfe und dem vielfältigen Bildungsangebot der DEKRA Akademie GmbH, schaffen Sie frühzeitig fachlich und rechtlich Sicherheit für Ihr Unternehmen! Für weitere Informationen und individuelle Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

33 DEKRA Akademie GmbH Auftraggeber Firma / Name Rechnungsadresse und andere Angaben Ansprechpartner/-in Allgemeine Teilnahmebedingungen offene Seminare Zusatz / Vorname Straße PLZ Ort Seminaranmeldung Anschriften und Faxnummern unserer Standorte finden Sie auf der letzten Seite dieses Kataloges Seminar Nummer / Kennzeichen Name / Bezeichnung Ort, falls abweichend von oben stehender DEKRA-Adresse Termin / Zeitraum von-bis Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Geburtsdatum Geburtsort Nationalität Bescheinigung + Ablaufdatum Sonst. (änderbar) DKV-Karten-Nr. Freiwillige Angaben Bemerkungen Teilnehmer 1 Preis in EUR ohne MwSt. Teilnehmer 2 Ihre persönlichen Angaben werden von uns zur Auftragsabwicklung sowie für eigene Direktmarketingzwecke genutzt. Falls Sie keine weiteren Informationen von der DEKRA Akademie GmbH mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mitteilen. (x) JA, bitte informieren Sie uns über zukünftige Seminare und Aktivitäten. Telefon Telefax Sonstiges Bei Abrechnung über DKV EURO SERVICE bitte angeben A mtliches Kennzeichen Km-Stand des Fahrzeugs Amtliches Kennzeichen Preis in EUR inkl. MwSt. Mit seiner Unterschrift erklärt der Auftraggeber, dass er die von ihm angemeldeten Teilnehmer über den Inhalt unserer 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen - Offene Seminare' informiert hat. Der Auftraggeber haftet für Zuwiderhandlungen der von ihm angemeldeten Teilnehmer. (x) JA, bitte informieren Sie uns über Übernachtungsmöglichkeiten. Ort und Datum Km-Stand des Fahrzeugs 1. Geltungsbereich Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der DEKRA Akademie, nachfolgend DEKRA genannt. 2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss 2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei unseren Standorten erfolgen. 2.2 Lehnt DEKRA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen. 3. Seminarinhalte 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. 3.2 DEKRA ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird. 4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten. 5. Rücktritt Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. 5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 10 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet. 5.2 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin 50% der Seminargebühren zu entrichten. 6. Absage des Seminars DEKRA behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird DEKRA versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DEKRA oder deren Erfüllungsgehilfen. 7. Kündigung Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. 8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig. 8.3 DEKRA ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist DEKRA berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. 8.4 Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 9. Rechte an den Seminarunterlagen Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich DEKRA vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von DEKRA in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit von DEKRA in der EDV- Anlage verarbeitet. 11. Haftung DEKRA haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von DEKRA zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 12. Erfüllungsort Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. 13. Gerichtsstand 13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von DE- KRA, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von DEKRA gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße Stuttgart Telefax Sitz Stuttgart, NRB Nr.: GF Stempel und Unterschrift des Auftraggebers 64 65

34 Mit Kompetenz und Sympathie Allgemeine Hinweise DEKRA Akademie Unsere Standorte DEKRA Akademie Seit 1990 ist DEKRA Akademie in den neuen Bundesländern an den Standorten Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar tätig. Als verlässlicher Partner bieten wir Qualifizierungen, Fortbildungen, spezielle Rehabilitationslehrgänge, offene Seminare und Inhouse-Schulungen an. Moderne Ausstattungen, erprobte Lernmethoden und praxiserfahrene Trainer sorgen für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. Entsprechend der Produktausrichtung bieten wir Ihnen unsere Angebote an den unterschiedlichen Standorten an. Unsere Teams helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung besonderer Wünsche und Anforderungen. Anmeldung zu Seminaren Sie können eine Seminaranmeldung auch direkt unter: online vornehmen. Für dort nicht aufgeführte Seminarangebote aus diesem Katalog stehen Ihnen die ausgewiesenen Ansprechpartner gerne zur Verfügung Beratung und Service Ob organisatorische Wünsche, Ummeldungen, Fragen zu Teilnahmebedingungen, Abschlüssen oder Rechnungen unsere Mitarbeiter helfen in jedem Fall weiter. Finanzielle Fördermöglichkeiten Bildungsscheck, Bildungsprämie, Weiterbildungssparen, Bildungsgutschein oder das Förderprogramm De-minimis bzw. Ausund Weiterbildung des Bundesamtes für Güterverkehr ermöglichen eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Wir beraten Sie gerne. Prüfungen in anderen Sprachen Die Prüfung zu einzelnen Seminaren kann auf Anfrage auch in verschiedenen Muttersprachen abgelegt werden. Der DEKRA Konzern Informationen über alle Geschäftsbereiche der DEKRA SE finden Sie unter. Unsere gesamte Palette Einen Überblick über alle Seminare erhalten Sie unter: Leipzig Angerstraße 40/ Leipzig Tel.: Fax: Görlitz Hilgerstraße Görlitz Tel.: Fax: goerlitz.akademie@dekra.com Iwww.dekra-akademie.de Weimar Rießnerstraße Weimar Tel.: Fax: weimar.rettungsfachschule@ dekra.com Dresden Hamburger Straße 17, Haus A Dresden Tel.: Fax: dresden.akademie@dekra.com Gera Heinrich-Hertz-Straße Gera Tel.: Fax: gera.akademie@dekra.com Zwickau Crimmitschauer Straße 67a Zwickau Tel.: Fax: leipzig.akademie@dekra.com Erfurt Häßlerstraße Erfurt Tel.: Fax: erfurt.akademie@dekra.com Cottbus Straße der Jugend Cottbus Tel.: Fax: cottbus.akademie@dekra.com Seminare bei Ihnen im Unternehmen Mit unseren Inhouse-Seminaren stellen wir uns ganz auf ihr Unternehmen ein. Dabei konzentrieren wir uns auf das Wesentliche. Seminarabläufe und -Inhalte stimmen wir gerne auf Ihre Bedürfnisse ab. Alle Standorte der DEKRA Akademie finden Sie unter: Impressum Geschäftsführung Jörg Mannsperger DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart Handwerkstraße Stuttgart Tel.: Marketing Diotima Neuner-Jehle DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart Inhalt Udo Würsig, DEKRA Akademie GmbH, Merseburg Grafik Kai Mussler DEKRA Akademie GmbH, Stuttgart Foto DEKRA Akademie, fotolia.de, i-stock Hinweis Zur besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Katalog auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer. Copyright 2017 DEKRA Akademie GmbH, alle Rechte vorbehalten

Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die

Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die Seminarangebot 2017 Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar DEKRA Akademie die Bildungsexperten. Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1. Transport

Mehr

Seminarangebot 2018 Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar

Seminarangebot 2018 Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar Seminarangebot 2018 Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Transport Inhalt und Verkehr Vorwort 3 1 Transport

Mehr

Gesetzlich geregelte Qualifizierungen. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

Gesetzlich geregelte Qualifizierungen. Training, Seminare und Beratung unser Angebot Gesetzlich geregelte Qualifizierungen Training, Seminare und Beratung unser Angebot Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und Verkehr 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr

Mehr

Seminarangebot 2018 Karlsruhe, Mannheim und Freiburg

Seminarangebot 2018 Karlsruhe, Mannheim und Freiburg Seminarangebot 2018 Karlsruhe, Mannheim und Freiburg Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Transport Inhalt und Verkehr Vorwort 3 1 Transport und Verkehr/Verkehr 4 1.1

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern DEKRA GmbH Mecklenburg-Vorpommern Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Inhalt 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 6 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung

Mehr

Seminarangebot DEKRA Akademie. Görlitz und Cottbus. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik.

Seminarangebot DEKRA Akademie. Görlitz und Cottbus. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik. DEKRA Akademie angebot 2016 Görlitz und Cottbus EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie Kfz-Technologie Verwaltung

Mehr

Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick

Seminarangebot Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick Seminarangebot 2016 Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung

Mehr

Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern

Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Inhalt 1. Transport und Verkehr 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw)

Mehr

Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern

Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern Seminarangebot 2018 Mecklenburg-Vorpommern Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Inhalt 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 6 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung

Mehr

Gesetzlich geregelte Qualifizierungen

Gesetzlich geregelte Qualifizierungen DEKRA GmbH Gesetzlich geregelte Qualifizierungen Training, Seminare und Beratung unser Angebot für Karlsruhe, Mannheim und Freiburg Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und

Mehr

Seminartermine Bielefeld, Minden, Herford, Paderborn. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die. EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw

Seminartermine Bielefeld, Minden, Herford, Paderborn. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die. EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw DEKRA Akademie GmbH Seminartermine 2018,,, EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Bus Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Umweltschutz Arbeitssicherheit Handwerk und

Mehr

Seminarangebot. Schleswig-Holstein. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

Seminarangebot. Schleswig-Holstein. Training, Seminare und Beratung unser Angebot Seminarangebot Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und Verkehr 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr

Mehr

Seminarkatalog Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot

Seminarkatalog Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot Seminarkatalog Sie haben Fragen? hier bekommen Sie Antworten! Schleswig-Holstein DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Infotelefon 0711.7861-3939 Internet www.dekra-akademie.de

Mehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung

Mehr

Seminarkatalog ServiceCenter Siegen

Seminarkatalog ServiceCenter Siegen Seminarkatalog ServiceCenter Siegen Termin- und übersicht 2017 DEKRA Akademie die Bildungsexperten. Seminarangebot 2017 Inhalt 1 Transport und Verkehr 4 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Module 1 5 5 EU-Kraftfahrer

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung. Homepage:

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung.   Homepage: Wir bieten Ihnen - qualifizierte in modernen Fahrzeugen und Unterrichtsräumen - Lern- und Unterrichtssysteme nach neuesten Anforderungen und Standards - Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in Aus-

Mehr

Seminarangebot DEKRA Akademie. Trier. Arbeitssicherheit. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training. Transport/Lager/Logistik.

Seminarangebot DEKRA Akademie. Trier. Arbeitssicherheit. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training. Transport/Lager/Logistik. DEKRA Akademie angebot 2017 Trier Arbeitssicherheit EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training Transport/Lager/Logistik Gefahrgutlogistik Umweltschutz Handwerk und Industrie Management DEKRA angebot 2017 Arbeitssicherheit

Mehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Herzlich willkommen zur SIHK- Herzlich willkommen zur SIHK- Informationsveranstaltung Begrüßung Das System der Berufskraftfahrer- Qualifikation Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Informationsveranstaltung

Mehr

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Befähigungsnachweis und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Fred Heinzelmann - Verkehrsschulen Reimertshofer - Gliederung 1. EU-Berufskraftfahrer Was ist das? 2. Der

Mehr

Osnabrück, Meppen, Vechta

Osnabrück, Meppen, Vechta DEKRA Akademie GmbH termine 2. Halbjahr 2018,, EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Umweltschutz Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie Aufstiegsfortbildungen

Mehr

Seminartermine 2018 Koblenz

Seminartermine 2018 Koblenz DEKRA Akademie GmbH termine 2018 Koblenz EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Bus Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie DEKRA

Mehr

Seminarkatalog. Unsere Angebote für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick

Seminarkatalog. Unsere Angebote für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick Seminarkatalog Unsere Angebote für Mecklenburg-Vorpommern im Überblick Inhalt Vorwort 3 1 Transportlogistik/Verkehr 4 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 6 1.2 Weiterbildung Personenverkehr (Bus) 8 1.3

Mehr

Seminarangebot 2016. Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick

Seminarangebot 2016. Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick Seminarangebot 2016 Unsere Angebote für Leipzig, Dresden, Erfurt, Gera, Görlitz, Cottbus und Weimar im Überblick Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1. Transport und Verkehr 4 1.1 EU-Kraftfahrer

Mehr

Kenntnisvermittlung Abschluss Inhalt Dauer Termine Maßnahme-Nr. beim Kostenträger Gabelstaplerfahrerausbildung für Personen mit Fahrpraxis

Kenntnisvermittlung Abschluss Inhalt Dauer Termine Maßnahme-Nr. beim Kostenträger Gabelstaplerfahrerausbildung für Personen mit Fahrpraxis Gabelstaplerfahrerausbildung für Personen mit Fahrpraxis personenbezogener Fahrausweis Rechtliche Grundlagen Charakteristik des Gabelstaplers Einsatz des Gabelstaplers Praktische Sicherheitsprüfung Fahrübungen

Mehr

Seminartermine 1. Halbjahr 2019

Seminartermine 1. Halbjahr 2019 DEKRA Akademie GmbH 1. Halbjahr 2019 DEKRA Akademie GmbH termine 1. Halbjahr 2019,, EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Umweltschutz Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Arbeitssicherheit

Mehr

DEKRA Akademie GmbH SeminarTermin 2. Halbjahr 2019 Osnabrück, Meppen, Vechta

DEKRA Akademie GmbH SeminarTermin 2. Halbjahr 2019 Osnabrück, Meppen, Vechta DEKRA Akademie GmbH 2. Halbjahr 2019,, EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Umweltschutz Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie Aufstiegsfortbildungen

Mehr

Seminartermine Trier. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie Trier Termine DEKRA Akademie die. EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw

Seminartermine Trier. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie Trier Termine DEKRA Akademie die. EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw DEKRA Akademie GmbH Seminartermine 2019 Trier EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Lager und Logistik Umweltschutz Arbeitssicherheit DEKRA Akademie die Bildungsexperten. Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG

Mehr

Veranstaltungskalender 2018

Veranstaltungskalender 2018 Veranstaltungskalender 2018 DEKRA Akademie und Regensburg Mit SICHERHEIT durch Training Transport/Verkehr Lager/Logistik Gabelstapler/Krane Gefahrgut Umweltschutz/Arbeitsschutz Handwerk Industrie Baugewerbe

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 33/2008 30.06.2008 Wk Umsetzung der Richtlinie 2003/59 EG zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des BKrFQG ist

Mehr

Berufskraftfahrer Teilqualifikation TQ1-Güterbeförderung

Berufskraftfahrer Teilqualifikation TQ1-Güterbeförderung Aus- und Weiterbildung Zentrum GmbH Berufskraftfahrer Teilqualifikation TQ1-Güterbeförderung Ausbildung Weiterbildung Zertifizierung Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der berufl ichen

Mehr

Seminarangebot 2017 Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn, Reutlingen, Singen

Seminarangebot 2017 Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn, Reutlingen, Singen Seminarangebot 2017 Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn, Reutlingen, Singen Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Transport Seminarangebot und Verkehr 2017 Inhalt Vorwort

Mehr

DEKRA Akademie Seminarangebot Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Wilhemshaven, Leer

DEKRA Akademie Seminarangebot Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Wilhemshaven, Leer DEKRA Akademie Seminarangebot Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Wilhemshaven, Leer Training, Seminare und Beratung DEKRA Akademie die Bildungsexperten. Transport Inhalt und Verkehr Vorwort 3 1 Transport

Mehr

Seminartermine Bremen und Bremerhaven. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die. Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Seminartermine Bremen und Bremerhaven. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie die. Berufskraftfahrer-Weiterbildung DEKRA Akademie GmbH termine 2019 und Bremerhaven Für alle roten Berufskraftfahrer-Weiterbildung Transport und Verkehr Lager und Logistik Management Gefahrgutlogistik Umweltschutz Arbeitssicherheit Handwerk

Mehr

Seminarkatalog. Unsere Angebote für Norderstedt im Überblick

Seminarkatalog. Unsere Angebote für Norderstedt im Überblick Seminarkatalog Unsere Angebote für Norderstedt im Überblick Inhalt Inhalt Vorwort 3 1 Transportlogistik 4 1.1 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Güterverkehr (Lkw) 6 1.2 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Personenverkehr

Mehr

Seminarangebot DEKRA Akademie GmbH. Heilbronn. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik.

Seminarangebot DEKRA Akademie GmbH. Heilbronn. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik. DEKRA Akademie GmbH angebot 2017 Heilbronn EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Handwerk und Industrie Umweltschutz Arbeitssicherheit Management Aufstiegsfortbildungen

Mehr

Seminarangebot DEKRA Akademie. Saarbrücken. Arbeitssicherheit. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training. Entsorgungslogistik

Seminarangebot DEKRA Akademie. Saarbrücken. Arbeitssicherheit. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training. Entsorgungslogistik DEKRA Akademie angebot 2017 Saarbrücken Arbeitssicherheit EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Training Entsorgungslogistik Transport/Lager/Logistik Umweltschutz Handwerk und Industrie Management DEKRA angebot

Mehr

Kenntnisvermittlung Lagerlogistik mit Erwerb eines Gabelstaplerfahrausweises

Kenntnisvermittlung Lagerlogistik mit Erwerb eines Gabelstaplerfahrausweises Ausbildungsangebot: Aktivierung und Vermittlung (AVGS) Lager & Logistik Kenntnisvermittlung Lagerlogistik mit Erwerb eines Gabelstaplerfahrausweises Kenntnisvermittlung Lagerlogistik mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse

Mehr

DEKRA Akademie GmbH. Norderstedt. Training, Seminare und Beratung unser Angebot. DEKRA Akademie die. Bildungsexperten.

DEKRA Akademie GmbH. Norderstedt. Training, Seminare und Beratung unser Angebot. DEKRA Akademie die. Bildungsexperten. DEKRA GmbH Norderstedt Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Seminarangebot Inhalt 2016 Brühl/Köln/Mayen Vorwort 3 1 Transport und Verkehr 4 1.1 Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Mehr

Seminarangebot 2016. DEKRA Akademie. Leipzig. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik.

Seminarangebot 2016. DEKRA Akademie. Leipzig. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik. DEKRA Akademie angebot 2016 Leipzig EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie Kfz-Technologie Verwaltung und IT Aufstiegsfortbildungen

Mehr

Kraftfahrer/in im Personen- oder Güterverkehr

Kraftfahrer/in im Personen- oder Güterverkehr STEUERN SIE MIT UNS NEUE HERAUSFORDERUNGEN AN Kraftfahrer/in im Personen- oder Güterverkehr Nach AZAV zertifiziert. www.workservice.de www.workservice.de EU KRAFTFAHRER/IN Güterverkehr oder Personenverkehr

Mehr

Informationen. zur. Weiterbildung Bus

Informationen. zur. Weiterbildung Bus Informationen zur Weiterbildung Bus Weiterbildung Bus gem. 5 BKrFQG Teilnehmer: Alle Fahrer/innen, die im Personenverkehr tätig sind. Ziele der Weiterbildung: Kosten sparen durch wirtschaftlicheres Fahren

Mehr

Seminarkatalog Ausbildungsstätte Frankfurt. Termin- und Preisübersicht 2016

Seminarkatalog Ausbildungsstätte Frankfurt. Termin- und Preisübersicht 2016 Seminarkatalog Ausbildungsstätte Frankfurt Termin- und übersicht 2016 Inhalt Vorwort 5 1 Transport und Verkehr 6 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Lkw Module 1 5 7 EU-Kraftfahrer Weiterbildung Bus Module 1

Mehr

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne! Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober

Mehr

Logistikmeister/-in IHK

Logistikmeister/-in IHK Praxisstudium mit IHK-Prüfung Logistikmeister/-in IHK Teil B) in Vollzeit, Teil C) berufsbegleitend Veranstaltungslink Programminhalt Als Geprüfte(r) Logistikmeister/-in IHK übernehmen Sie Sach-, Organisations-

Mehr

Seminarangebot DEKRA Akademie GmbH. Stuttgart und Ludwigsburg. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik

Seminarangebot DEKRA Akademie GmbH. Stuttgart und Ludwigsburg. EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr. Lager und Logistik DEKRA Akademie GmbH angebot 2017 Stuttgart und Ludwigsburg EU-Berufskraftfahrer (BKrFQG) Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Handwerk und Industrie Umweltschutz Arbeitssicherheit

Mehr

Ergänzende Schulungen

Ergänzende Schulungen 1. Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten Zielgruppe: Mitarbeiter aus dem technischen Gebäudemanagement, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- / Instandhaltungspersonal

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine

Mehr

Gelsenkirchen und Essen

Gelsenkirchen und Essen DEKRA Akademie GmbH termine 2019 Gelsenkirchen und Essen EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Umweltschutz/Arbeitssicherheit Handwerk und Industrie/Kfz-Technik

Mehr

Logistikmeister/in (IHK)

Logistikmeister/in (IHK) Logistikmeister/in (IHK) Nr. 1 in Deutschland für Aus- und Fortbildung des Einzelhandels Aufstiegsfortbildung Darauf können Sie bauen > Langjährige Erfahrung in den Bereichen Aus- und Fortbildung sowie

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006. Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer

Mehr

Seminarangebot Sachsen-Anhalt

Seminarangebot Sachsen-Anhalt Seminarangebot Sachsen-Anhalt Training, Seminare und Beratung unser Angebot DEKRA die Bildungsexperten. Transport Inhalt und Verkehr Vorwort 3 1 Transport und Verkehr 4 1.1 Weiterbildung Güterverkehr (Lkw)

Mehr

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige

Mehr

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl TÜV NORD GROUP Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Gemäß DIN EN 15635 Ihr Nutzen Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige

Mehr

Seminartermine Saarbrücken. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie Saarbrücken Termine DEKRA Akademie die

Seminartermine Saarbrücken. DEKRA Akademie GmbH. Bildungsexperten. DEKRA Akademie Saarbrücken Termine DEKRA Akademie die DEKRA Akademie GmbH termine 2019 Saarbrücken EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Lager und Logistik Umweltschutz Arbeitssicherheit Management Handwerk und Industrie DEKRA Akademie die Bildungsexperten.

Mehr

Fachlagerist/-in (IHK) oder Fachkraft für Lagerlogistik (IHK)

Fachlagerist/-in (IHK) oder Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) Fachlagerist/-in (IHK) oder Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) Vorbereitung auf die Externenprüfung - berufsbegleitend 05.09.2018-28.05.2019 Berufsabschluss bereichert! Als kompetenter Schulungspartner

Mehr

BKF - Gesetzliche Grundlagen

BKF - Gesetzliche Grundlagen BKF - Gesetzliche Grundlagen Infos von unserem Lehrmittel Partner Vogel Verlag und der Internetseite www.eu-bkf.de Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung

Mehr

Kraftfahrer- und Logistikausbildung

Kraftfahrer- und Logistikausbildung Kraftfahrer- und Logistikausbildung http://abd-coaching.de Das ABD Coaching Team informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute unverbindlich über die Leistungen des ABDCoaching Teams

Mehr

ADAC Berufskraftfahrer- Qualifikation

ADAC Berufskraftfahrer- Qualifikation 01 / 01 www.sicherheitstraining.net ADAC Berufskraftfahrer- Qualifikation Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer Berufskraftfahrer und Unternehmer Gesetzliche Weiterbildung in den ADAC Fahrsicherheitszentren

Mehr

Obligatorische Weiterbildung Angebot

Obligatorische Weiterbildung Angebot www.verkehrswacht-bielefeld.de Obligatorische Weiterbildung Angebot Inhalt: 1. Gesetzesgrundlagen 2. Weiterbildung nach BKrFQG 3. Fünf Module 4. Kosten 5. AGB s www.verkehrswacht-bielefeld.de Angebot gültig

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Politisches Anliegen Das Anliegen der EU mit dieser Verordnung ist

Mehr

Veranstaltungskalender 2018

Veranstaltungskalender 2018 Veranstaltungskalender 2018 DEKRA Akademie Ulm, Aalen und Ravensburg Mit SICHERHEIT durch Training Transport/Verkehr Lager/Logistik Gabelstapler/Krane Gefahrgut Umweltschutz/Arbeitsschutz Handwerk Industrie

Mehr

Industriemeister/in Metall (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw- Fachschule für Technik Plauen _

Industriemeister/in Metall (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw- Fachschule für Technik Plauen _ Industriemeister/in Metall (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw- Fachschule für Technik Plauen _ Vollzeit Angebot-Nr. 01432676 Bereich Berufliche Weiterbildung Preis 5.200,00 (Inkl. 19% MwSt.) Preisinfo

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder

Mehr

Industriemeister/in Mechatronik (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw-fachschule für Technik

Industriemeister/in Mechatronik (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw-fachschule für Technik Industriemeister/in Mechatronik (IHK) - Aufstiegsfortbildung an der bsw-fachschule für Technik Chemnitz _ Vollzeit Bereich Berufliche Weiterbildung Preis 5.200,00 (Inkl. 19% MwSt.) Preisinfo Die Berufs-

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Geprüfter Logistikmeister (IHK).

Geprüfter Logistikmeister (IHK). Geprüfter Logistikmeister (IHK). Fachweiterbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. www.tuv.com/meister Professionelles Logistik- und Lagermanagement. Als Logistikmeister Mitarbeiter führen und

Mehr

Der Berufskraftfahrer:

Der Berufskraftfahrer: Der Berufskraftfahrer: Ein vielseitiger, abwechslungsreicher und anspruchsvoller Beruf mit vielen Möglichkeiten. Denn Berufskraftfahrer sind Profis im Umgang mit Menschen, Maschinen, Technik, Umwelt und

Mehr

Schulungen bei Jungbluth

Schulungen bei Jungbluth Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen

Mehr

Bremen, Bremerhaven, Leer, Oldenburg, Wilhelmshaven

Bremen, Bremerhaven, Leer, Oldenburg, Wilhelmshaven DEKRA Akademie GmbH termine 2018, Bremerhaven, Leer,, Wilhelmshaven EU-Kraftfahrer (BKrFQG) Lkw Transport und Verkehr Lager und Logistik Gefahrgutlogistik Umweltschutz Arbeitssicherheit Management/Aufstiegsfortbildungen

Mehr

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR MERKBLATT Standortpolitik NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf

Mehr

Geprüfte/r Betriebswirt/in IHK (berufsbegleitend)

Geprüfte/r Betriebswirt/in IHK (berufsbegleitend) Geprüfte/r Betriebswirt/in IHK (berufsbegleitend) Der Abschluss zum Geprüften Betriebswirt stellt die Spitze der beruflichen IHK-Weiterbildung dar und qualifiziert Absolventen über einen entscheidungs-und

Mehr

Maßnahmenr.: 237 / 0285 / Ausbildungsplan

Maßnahmenr.: 237 / 0285 / Ausbildungsplan Kurierfahrer/in Kurier-, Express- und Paketdienstfahrer/in, auch bekannt unter der Bezeichnung KEP-Fahrer/in, Servicefahrer/in oder City-Logistiker/in. Auch für andere Branchen mit notwendiger Fahrerlaubnis

Mehr

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 9. Rheinsberger Fachtagung Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Mehr

Informationen. zur. Weiterbildung LKW

Informationen. zur. Weiterbildung LKW Informationen zur Weiterbildung LKW Weiterbildung Lkw gem. 5 BKrFQG Teilnehmer: Alle Fahrer/innen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind. Ziele der Weiterbildung: Kosten sparen durch wirtschaftlicheres

Mehr

TERMINPLAN 2019 Kulmbach

TERMINPLAN 2019 Kulmbach VI Verkehrsinstitut Bayern GmbH 100 % 2019 i i TERMINPLAN 2019 Kulmbach = www.verkehrsakademie.de INHALTSVERZEICHNIS Module zur Weiterbildung/Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG Erwerb der Fahrerlaubnis

Mehr

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl TÜV NORD GROUP Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach DIN EN 15635 Ihr Nutzen Nach dem Besuch des Lehrgangs sind Sie in der

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS!

Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! AUSBILDUNG FÜR GABELSTAPLERFAHRER Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und gestalten Sie Ihren Einsatz von Gabelstaplern sicher und wirtschaftlich! Jeder

Mehr

BESCHLEUNIGTE Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

BESCHLEUNIGTE Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Rundschreiben Beratungs- u. Service GmbH Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart An die VdAW-Mitglieder aller Fachgruppen Datum: 15.02.2018 Name: Sandra Sailer Telefon: 0711-16779-22 E-Mail: sailer@vdaw.de Zeichen:

Mehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Seit 1. Oktober 2006 gilt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom

Mehr

Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland (und Europa) aus? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt,

Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland (und Europa) aus? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt, Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt, 19.06.2017 Vorstellung Prof. Dr. Dirk Engelhardt Beruflicher Werdegang: Seit Januar 2017: Hauptgeschäftsführer

Mehr

Qualifikation & Fachwissen. Logistik & Lager

Qualifikation & Fachwissen. Logistik & Lager Qualifikation & Fachwissen Logistik & Lager Inhalt 2 Überblick Schulungen für Logistik & Lager...3 Die Trainings Führung gewerblicher Mitarbeiter...4 Kontaktdaten: green duck GmbH Stadtparkinsel 41 41515

Mehr

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation? M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2017 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen

Mehr

Gefahrgutfahrerausbildung ADR/GGVSEB Basiskurs für Stück- und Schüttgüter; Dauer: 3 Schulungstage

Gefahrgutfahrerausbildung ADR/GGVSEB Basiskurs für Stück- und Schüttgüter; Dauer: 3 Schulungstage Aktivierung und Vermittlung (AVGS): Transport & Verkehr Inhalte: Beschleunigte Grundqualifikation im Güter- und Personenverkehr für Neueinsteiger bzw. Umsteiger Ausbildungsinhalte gemäß BKrFQG; Dauer:

Mehr

Mercedes-Benz Niederlassung Braunschweig Informationen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation

Mercedes-Benz Niederlassung Braunschweig Informationen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Mercedes-Benz Niederlassung Braunschweig Informationen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation 110331_Heftchen_Schulungscenter.indd 1 21.04.2011 16:07:07 Leistungen Umfassendes Angebot gebündelter Service.

Mehr

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Berufskraftfahrerausbildung

Berufskraftfahrerausbildung VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH 49479 Ibbenbüren Tel: 05451-545894-0 Aktuelles Berufskraftfahrerausbildung Worum es geht Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr

Mehr

KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV

KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV KAS Kraftfahrerausbildungsstätte GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV S e i t e 1 Die KAS GmbH ist seit 2012 nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV zertifiziert. Der Schwerpunkt unserer Arbeit

Mehr

Terminplanung. Seminare

Terminplanung. Seminare & K. - H. Windmüller Terminplanung Seminare 2016 Arbeitssicherheitsschulungen & Karl - Heinz Windmüller Diemstraße 4 D - 53881 - Wißkirchen Telefon Herr Pohl: +49 / (0) 173 / 70 94 626 +49 / (0) 2251 /

Mehr

Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016

Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016 Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016 Stand: 14.10.2016 Seite 1 Wer profitiert? Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland

Mehr

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Seminare zum Thema Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl TÜV NORD GROUP Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Gemäß DIN EN 15635 Ihr Nutzen Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige

Mehr

Seminarkatalog Schleswig-Holstein. Training, Seminare und Beratung unser Angebot

Seminarkatalog Schleswig-Holstein. Training, Seminare und Beratung unser Angebot Seminarkatalog 2019 Schleswig-Holstein Training, Seminare und Beratung unser Angebot Transport Vorwort und Verkehr Sehr geehrte Damen und Herren, laut einer DIHK-Konjunkturumfrage bei den Industrie- und

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Anerkennung von Ausbildungsstätten und Erteilung der Schlüsselnummer 95 als Aufgabe der Verwaltungsbehörden Langgöns,den 04.09.2009 BKrFQG Ziel und Mittel

Mehr