H.2. Stehen dem Arbeitnehmer auch für Zeiten der bezahlten Freistellung Urlaubsansprüche
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- Clara Brinkerhoff
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1 H.2. Stehen dem Arbeitnehmer auch für Zeiten der bezahlten Freistellung Urlaubsansprüche zu? Ja. Mit Beginn jeden Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis fortbesteht, entsteht der auf das jeweilige Arbeitsverhältnis bezogene individuelle Urlaubsanspruch in voller Höhe. Der Urlaubsanspruch ist nicht von der Erbringung einer Arbeitsleistung im jeweiligen Urlaubsjahr abhängig. Aus diesem Grunde muss der Arbeitnehmer die bezahlte Freistellung in jedem Kalenderjahr nur in dem Umfang aus seinem Langzeitkonto finanzieren, der nach Abzug des gesetzlichen und tariflichen Urlaubs noch verbleibt. H.3. Welcher Geld- bzw. Stundenwert muss für einen übergesetzlichen tariflichen Urlaubstag ins Wertguthaben eingestellt werden? Bei einem in Zeit geführten Langzeitkonto muss bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern für jeden eingebrachten Urlaubstag ein Stundenwert von 7,5 Stunden gutgeschrieben werden. Das gilt unabhängig vom betrieblichen Arbeitszeitmodell und der sich hieraus ergebenden Dauer der täglichen Arbeitszeit. Denn der Tarifvertrag orientiert sich auf der Grundlage der 37,5 Stundenwoche hinsichtlich der Urlaubsdauer sowohl an der 5-Tagewoche als auch an der Gleichwertigkeit des Urlaubs im Hinblick auf die ausfallende Arbeitszeit. Wird das Konto in Geld geführt, muss für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer der Betrag gutgeschrieben werden, der sich ergibt, wenn der Stundenwert von 7,5 mindestens mit dem tariflichen Stundenentgelt vervielfacht wird. Bei Teilzeitbeschäftigten müssen sowohl die Zeit- als auch die Geldwerte im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit ermittelt werden. Stand:
2 G. Kurzarbeit G.1. Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf das Wertguthaben? Dies hängt davon ab, welche Zweckbestimmungen für Langzeitkonten in der Betriebsvereinbarung vereinbart sind. Benennt die Betriebsvereinbarung die im Tarifvertrag festgelegten Verwendungszwecke, Qualifizierung und Freistellung vor der Altersrente, kann das Wertguthaben nicht angetastet werden. Das Arbeitsamt kann in diesem Fall nicht verlangen, dass die Wertguthaben in dem gesetzlich zulässigen Rahmen abgebaut werden müssen, bevor Kurarbeitergeld bezahlt wird. Dies gilt auch, wenn die betriebliche Regelung als weiteren Nutzungszweck die nachrangige Umwandlung der Wertguthaben in Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht ( 170 Abs.4 SGB III ). Ein Abbau der Wertguthaben vor Gewährung von Kurzarbeitergeld ist dann möglich, wenn die Betriebsvereinbarung neben den obengenannten Nutzungszwecken auch oder ausschließlich den Nutzungszweck von Langzeiturlaub ( Sabbatical ) zulässt. In diesen Fällen kann die Auflösung / der Abbau der Wertguthaben vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden, soweit das Wertguthaben den Umfang von 10 v. H. der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresleistung ü- bersteigt und / oder das Wertguthaben länger als ein Jahr unverändert bestanden hat. H. Urlaub H.1. Kann ich noch im laufenden Kalenderjahr Urlaub in ein Langzeitkonto einbringen? Grundsätzlich ja. Allerdings kann nur der Urlaub ins Langzeitkonto eingestellt werden, der im jeweiligen Kalenderjahr über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. Bei einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer sind dies im Regelfall 10 Urlaubstage. Dass Urlaubsansprüche grundsätzlich nach einmaliger Erfüllung der gesetzlichen und tariflichen Wartezeit von 6 Monaten bei Beginn des jeweiligen Kalenderjahres in vollem Umfang fällig werden, ist für ihre Einbringung in das Langzeitkonto unschädlich. Das liegt zum einen daran, dass Urlaubsansprüche als solche weder steuer- noch beitragspflichtig sind; in das Langzeitkonto eingestellt wird auch nicht der Urlaubsanspruch selbst (mit seiner Bindung an das Kalenderjahr und seiner Befristung auf den 31. März des Folgejahres), sondern ein wertgleicher Ersatzanspruch, der erst bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht und fällig wird. Stand:
3 MTV Chemie ). Ein bestimmter Umfang des Wertguthabens ist für die Insolvenzsicherung nicht erforderlich. E.2. Legt der Tarifvertrag die Art der Insolvenzsicherung fest? Nein. Die Insolvenzsicherung kann sowohl betrieblich als auch in einer ausfinanzierten überbetrieblichen Einrichtung erfolgen. Welches Modell der Insolvenzsicherung die Betriebsparteien wählen, steht ihnen grundsätzlich im Rahmen dieser tariflichen Vorgabe frei. Die Tarifvertragsparteien empfehlen, von den für die Chemische Industrie entwickelten Branchenmodellen Gebrauch zu machen. F. Arbeitsunfähigkeit/Krankheit F.1. Hat krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Einfluss auf die Einbringung ins Wertguthaben? Das hängt davon ab, ob und inwieweit dem Arbeitnehmer ein Entgeltfortzahlungsanspruch zusteht. Soweit der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, muss er solche vom Arbeitnehmer eingebrachten Vergütungsbestandteile ins Wertguthaben des Arbeitnehmers einstellen, die ohne eine Vereinbarung über Langzeitkonten der Entgeltfortzahlungspflicht unterlägen. Endet die Entgeltfortzahlungsverpflichtung, muss der Arbeitgeber nur solche Ansprüche ins Wertguthaben einbringen, auf die der Arbeitnehmer trotz fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch behält (z.b.: tarifliche Urlaubsansprüche). F.2. Unterbricht Arbeitsunfähigkeit die Freistellung? Sollte der Arbeitnehmer während des festgelegten Freistellungszeitraumes erkranken wird die Entnahme aus dem Langzeitkonto nur dann unterbrochen, wenn die Freistellung für Qualifizierungszwecke erfolgt. Hierzu haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Handhabe analog dem Urlaubsrecht verständigt. Durch die Krankheit wird eine Entnahme aus dem Zeitguthaben gestoppt, der Arbeitnehmer hat während der Krankheitsphase Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für die anderen Freistellungszwecke (Freistellung vor Altersrente, Langzeiturlaub- Sabbatical) hat die Krankheit keinen Einfluss auf die Freistellungsvereinbarung. Der durch die schriftliche Vereinbarung festgelegte Zeitraum bleibt bestehen, die Entnahme aus dem Zeitguthaben wird fortgesetzt. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht, da der Arbeitnehmer bereits aufgrund der Freistellungsvereinbarung Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht ebenfalls nicht ( 49 Abs.1 Nr.6 SGB V). Stand:
4 dass in der gegenwärtigen politischen Diskussion die ersatzlose Streichung des 40 b EStG zum 1. Januar 2005 erörtert wird. Für Pensionskassen im Übrigen und Pensionsfonds gilt die Regelung des 3 Nr. 63 EStG; danach können kalenderjährlich lediglich Beiträge in Höhe von maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (2003: ) steuerfrei für eine Altersversorgung aufgewandt werden. Überschießende Wertguthaben wären zu versteuern. Bestehen die Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse, können Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei überführt werden. Um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Überführung seines Wertguthabens in die betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen sollte bereits bei Beginn des Wertguthabens eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Dies gilt um so mehr, als angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Steuer- und Sozialversicherungsrechtes die heute maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht notwendigerweise auch bei Eintritt des Störfalles mit dem heutigen Inhalt gelten werden. D.7. Muss das Wertguthaben aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird? Hier muss das Wertguthaben nicht sofort aufgelöst werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften ( 23b Abs.3 SGB IV ) kann das Wertguthaben bei Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers weiterhin 6 Monate beim alten Arbeitgeber bestehen bleiben. Eine Auflösung des Wertguthabens muss erst vorgenommen werden, wenn die Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate andauert oder der neue Arbeitgeber die Übernahme des Wertguthabens ablehnt. Die Auflösung des Wertguthabens erfolgt dann durch einmalige Kapitalauszahlung, die dann versteuert und verbeitragt werden muss. D.8. Hat ein Betriebsübergang nach 613 a BGB Auswirkungen auf ein bestehendes Wertguthaben? Hier gelten die Vorschriften des 613 a Abs. 1. Hier wird das Wertguthaben auf den neuen Inhaber übertragen. Hat der neue Inhaber eine Betriebsvereinbarung zu Langzeitkonten ersetzen diese Bestimmungen die Regelungen der Betriebsvereinbarung Langzeitkonten, die beim alten Arbeitgeber existiert hat. Besteht keine Betriebsvereinbarung gelten die früheren Regelungen der Betriebsvereinbarung auf arbeitsvertraglicher Ebene weiter. E. Insolvenzsicherung E.1. Ab wann muss eine Insolvenzsicherung getroffen werden? Der Tarifvertrag setzt bei Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu Langzeitkonten eine Insolvenzsicherung von Anfang an voraus. Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer die zur Insolvenzsicherung getroffene Maßnahme schriftlich mitteilen ( 2b Abs. 7 Stand:
5 D.2. Muss das Wertguthaben beim alten Arbeitgeber während der Kündigungsfrist aufgelöst werden? Eine Freistellungsvereinbarung mit dem alten Arbeitgeber während der Kündigungsfristen ist nur dann möglich, wenn durch die Betriebsvereinbarung weitere Freistellungszwecke als Qualifizierung und Freistellung vor der Altersrente vereinbart wurden. D.3. Wie kann das Langzeitkonto bei Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden? Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht nur dann eine Übertragungsmöglichkeit des Langzeitkontos auf den neuen Arbeitgeber, wenn der neue Arbeitgeber dem zustimmt ( 2b Abs. 8 MTV Chemie ). Nicht erforderlich ist, dass beim neuen Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu Langzeitkonten besteht. Ein weiterer Aufbau des Langzeitkontos setzt allerdings dessen tarifrechtliche Zulässigkeit nach den für den neuen Arbeitgeber maßgebenden Regelungen voraus. Stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung zu, wird die Freistellung entweder aufgrund einer vorhandenen Betriebsvereinbarung zu Langzeitkonten bzw. auf einzelvertraglicher Ebene geregelt. D.4. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber die Übertragung des Langzeitkontos ablehnt? Stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung des Langzeitkontos nicht zu, muss das Wertguthaben aufgelöst werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert werden muss. Der neue Arbeitgeber kann die Zustimmung auch verweigern, wenn für ihn eine Betriebsvereinbarung Langzeitkonten gilt. D.5. Wann kann das Wertguthaben in Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden? Die Möglichkeit Wertguthaben in Versorgungsansprüche umzuwandeln, muss in der Betriebsvereinbarung von Beginn an als ergänzende Zweckbestimmung benannt sein. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer hierüber mit dem Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung getroffen haben. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dann eine Umwandlung möglich, wenn eine bezahlte Freistellung unmöglich ist und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Invalidität, Anspruch auf gesetzliche Altersrente oder Tod des Arbeitnehmers eingetreten ist. D.6. Können im Störfall Wertguthaben in unbegrenztem Umfang ohne steuerliche Nachteile für die betriebliche Altersversorgung verwandt werden? Wie die Überführung des Wertguthabens in betriebliche Altersversorgung steuerrechtlich zu handhaben ist, richtet sich nach dem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Für Direktversicherungen und Pensionskassen im Sinne des 40 b EStG ist ein Grenzbetrag maßgebend, der sich ergibt, wenn der Betrag von mit der Anzahl der Dienstjahre vervielfacht wird, die der Arbeitnehmer beim letzten Arbeitgeber zurückgelegt hat. Allerdings werden von diesem Betrag die im laufenden Kalenderjahr und den letzten 6 Kalenderjahren tatsächlich für die Direktversicherung verwandten Beträge abgezogen. Hinzuweisen ist darauf, Stand:
6 ins Langzeitkonto einstellen. Ob dies für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist, hängt von der Ausgestaltung der Freistellungsvereinbarung ab. C.13 Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, zusätzliches Urlaubsgeld, Jahresleistung sowie über- und außertarifliche Leistungen des Arbeitgebers? Während der Entnahmephase wird der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freigestellt. Ihm stehen daher alle Vergütungsansprüche zu, die nicht ausdrücklich an die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung geknüpft sind. Aus diesem Grunde hat der Arbeitnehmer sowohl Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen als auch auf die Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahresleistung. Hinsichtlich anderer tariflicher Vergütungsbestandteile ist im Einzelfall zu prüfen, ob auch ohne tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung ein Anspruch fortbesteht. Dies gilt auch für freiwillige über- und außertarifliche Leistungen des Arbeitgebers. C.14. Wann müssen bei einem Geldkonto Gewinne aus dem Kapitalanlageerfolg versteuert werden? Der Arbeitnehmer muss die Gewinne erst dann versteuern, wenn sie ihm zufließen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn er aus dem Langzeitkonto bezahlt freigestellt wird. Im Störfall erfolgt die Versteuerung bei Auszahlung des Wertguthabens an den Arbeitnehmer. D. Störfall D.1. Was ist ein Störfall? Ein Störfall tritt dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, ohne dass vorher das bestehende Wertguthaben durch bezahlte Freistellung von der Arbeit vollständig aufgelöst worden wäre. Dann erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich eine Kapitalauszahlung im Umfang des Wertguthabens. Diese Kapitalauszahlung muss er versteuern und verbeitragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden; möglich ist ggf. auch die Verwendung für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung. Stand:
7 C.8. Wie wird das Wertguthaben wieder abgebaut? Grundsätzlich erfolgt der Abbau des Wertguthabens ausschließlich im Rahmen seiner Zweckbestimmung durch bezahlte Freistellung von der Arbeit unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. Daher ist eine Kapitalauszahlung regelmäßig ausgeschlossen (Ausnahme: Störfall). Um betriebsorganisatorische Schwierigkeiten vor allem bei längerer Freistellung aus dem Wertguthaben zu vermeiden, empfiehlt es sich, angemessene Ankündigungsfristen betrieblich zu vereinbaren. C.9. Wer bestimmt über den Entnahmezeitpunkt? Die Entnahme aus dem Wertguthaben ist schriftlich (aufgrund 7 Abs.1a SGB IV) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. In der schriftlichen Vereinbarung müssen die Zweckbestimmung, der Umfang sowie Beginn und Ende der Freistellung verabredet werden. C.10. Was geschieht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über Umfang und/oder zeitliche Lage der Freistellung nicht einigen? Hierzu trifft der Tarifvertrag keine Aussage. Allerdings kann (und sollte) in der zugrundeliegenden freiwilligen Betriebsvereinbarung ein Verfahren vorgesehen werden, wie Streitfälle verbindlich und schnell beigelegt werden können. Beispielsweise könnte vereinbart werden, die Grundsätze des Urlaubsrechtes (einschließlich des Beteiligungsrechtes gemäß 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG) entsprechend anzuwenden. C.11. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer während der Entnahme? In der Entnahmephase wird der Arbeitnehmer grundsätzlich (Ausnahme: Störfall) unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt. Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem aktuellen Tarifentgelt des Arbeitnehmers; über- und außertarifliche Vergütungsbestandteile sind nicht einzubeziehen. Der Tarifvertrag lässt die Möglichkeit zu, ein um bis zu 25 v. H. abweichendes Arbeitsentgelt durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Zulässig sind daher gegenüber dem Tarifentgelt nicht nur Abschläge, sondern auch Erhöhungen, z.b., um eine bisher übertarifliche Effektivvergütung aufrechtzuerhalten. Notwendig ist hierzu neben der betrieblichen Rechtsgrundlage stets eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung. Nur ausnahmsweise, im sogenannten Störfall, erfolgt zur Entnahme eine Kapitalauszahlung. C.12. Können während einer bezahlten Freistellung weiterhin Geld- oder Zeitanteile ins Langzeitkonto eingebracht werden? Grundsätzlich ja. Zu beachten ist allerdings, dass bei gangjähriger Freistellung durch zusätzliche Arbeitsleistung kein Zeitkonto mehr aufgebaut werden kann; Vergütungsbestandteile, die an eine tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung anknüpfen, fallen gleichfalls nicht an. Auch in einem Jahr der Freistellung kann der Arbeitnehmer allerdings den übergesetzlichen Tarifurlaub Stand:
8 dere tarifliche Ansprüche wie beispielsweise das zusätzliche Urlaubsgeld oder die Jahresleistung in ein Langzeitkonto einzubringen. Nach den Rahmenvorgaben der Betriebsvereinbarung wiederum kann der Einzelne die Entscheidung treffen, welche Ansprüche er in welcher Höhe in das Langzeitkonto übertragen will. C.4. Können in ein in Zeit geführtes Langzeitkonto nur Zeitanteile, in ein in Geld geführtes Konto nur Geldanteile eingebracht werden? Eine solche Beschränkung enthält der Tarifvertrag nicht. Für beide Arten der Kontenführung stehen alle durch den Tarifvertrag zugelassenen Einbringungsmöglichkeiten offen. C.5. Wann muss der Arbeitnehmer über die Einbringung von Ansprüchen entscheiden? Nach dem Tarifvertrag ( 2b Abs.3 MTV) können nur noch nicht fällige Ansprüche eingebracht werden. Fällig sind solche Ansprüche, deren Erfüllung der Arbeitnehmer verlangen kann. Enthält die freiwillige Betriebsvereinbarung über Langzeitkonten auch Verfahrensvorschriften über die Modalitäten der Einbringung, sind diese ebenfalls zu beachten. C.6. Muss der Arbeitnehmer sich bei der Einbringung von wiederkehrenden Zulagen und Zuschlägen für einen Mindestzeitraum festlegen? Der Tarifvertrag enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Einbringung von tariflichen Zulagen und Zuschlägen. Es ist daher sowohl möglich, jeweils monatlich erneut über die Einbringung von Zulagen und Zuschlägen zu entscheiden als auch eine Vereinbarung über einen längeren Zeitraum zu treffen. Einzelheiten zur Einbringung von Vergütungsbestandteilen in das Langzeitkonto können auch in der freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden, die dann auch für die Individualvereinbarung verbindlich ist. C.7. Zu welchen Zwecken kann das Wertguthaben genutzt werden? Der Tarifvertrag überlässt die Festlegung des Nutzungszwecks grundsätzlich den Betriebsparteien. Ausdrücklich genannt werden lediglich Qualifizierung und Freistellung vor Altersrente. Andere Nutzungszwecke können ebenfalls vereinbart werden. Allerdings kann hier gemäß 170 Abs.4 SGB III eine Auflösung des Wertguthabens bei Kurzarbeit in Betracht kommen. Die Freistellung des Arbeitnehmers kann nur für die durch die Betriebsvereinbarung festgelegten Zweckbestimmungen erfolgen. In der schriftlichen Freistellungsvereinbarung muss zudem der individuelle Zweck der Freistellung benannt sein. Soll das Wertguthaben nachrangig zum Zwecke der Altersversorgung verwandt werden, muss dies ausdrücklich bereits in der ersten Vereinbarung über den Aufbau eines Langzeitkontos enthalten sein. Stand:
9 C. Wertguthaben C.1. Was versteht man unter einem Wertguthaben? Ein Wertguthaben entsteht, wenn der Arbeitnehmer Zeit- und/oder Geldansprüche in das Langzeitkonto einstellt. Gesetzlich definiert wird das Wertguthaben in 7 Abs. 1a SGB IV. Diese sozialrechtliche Regelung geht dann von einem Wertguthaben aus, wenn für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt fällig wird, das mit einer vor oder nach diesen Zeiten erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird. Nach dieser gesetzlichen Regelung können sowohl Zeit- als auch Geldansprüche in das Wertguthaben eingebracht werden. Auch nach der tariflichen Regelung des 2b MTV Chemie sind beide Varianten möglich, da sowohl Zeitkomponenten in Form von Zeitguthaben, Altersfreizeiten, Mehrarbeit und Urlaubsansprüche als auch Geldkomponenten in Form von Mehrarbeitszuschlägen, Zulagen und Zuschlägen in das Wertguthaben eingebracht werden können. C.2. Welche Arten der Kontenführung sind zulässig? Nach der tariflichen Vorschrift kann das aus den Langzeitkonten resultierende Guthaben in Zeit und/oder Geld geführt werden. Welche von beiden Möglichkeiten gewählt wird, muss durch die freiwillige Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Die Betriebsparteien müssen eine Einigung erzielen, ob eine Kontenführung in Zeit oder Geld gewählt wird; allerdings besteht auch die Möglichkeit, beide Modelle betrieblich anzubieten und dem Arbeitnehmer die Entscheidungsfreiheit einzuräumen, für welche Kontenführung er sich entscheidet. Von einem Zeitwertkonto spricht man dann, wenn alle eingebrachten Ansprüche (unabhängig davon ob es sich um Geld- oder Zeitanteile handelt) in Zeitansprüche umgerechnet werden. Im Umfang dieses erworbenen Zeitguthabens berechnet sich der Umfang der Freistellung bei Entnahme. Individuelle Einkommenszuwächse aus Tariferhöhungen, Jahressprüngen und Höhergruppierungen sind bei dieser Kontenart zu berücksichtigen. Bei einem Geldwertkonto liegt eine Kontenführung in Geld zu Grunde. Hier bestimmt sich der Umfang der Freistellung nach dem finanziellen Gegenwert der eingebrachten Geld- und/oder Zeitanteile sowie dem Zinsertrag, der durch das Geldwertkonto erwirtschaftet worden ist. Der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers kann durch diese Kontenführung gegenüber einer Kontenführung in Zeit vergrößert werden, da der Anlageerfolg hier allein dem Arbeitnehmer zugute kommt. Allerdings werden bei diesem Kontenmodell die persönliche und tarifliche Einkommensentwicklung nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer trägt das Kapitalanlagerisiko. C.3. Was kann in das Wertguthaben eingebracht werden? Was der Arbeitnehmer in das Langzeitkonto einbringen kann, muss durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Nach der tariflichen Rahmenregelung sind hierfür Zeitguthaben, Altersfreizeiten, Mehrarbeit, Mehrarbeitszuschläge, Zulagen und Zuschläge sowie über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehende Urlaubsansprüche vorgesehen. Ob all diese tariflichen Ansprüche in das Wertguthaben eingestellt werden können, entscheiden die Betriebsparteien. Sie können die tariflichen Einbringungsmöglichkeiten auch beschränken. Andererseits können sie zulassen, beispielsweise auch übertarifliche Bestandteile in das Langzeitkonto zu übertragen. Nicht zulässig ist es, über die tariflichen Rahmenvorgaben hinaus an- Stand:
10 möglich ist es, dass der Arbeitgeber einseitig auf das Langzeitkonto zurückgreift, um die Langzeitkonten in auftragsschwachen Zeiten abzubauen. B.4. Werden bestehende Betriebsvereinbarungen durch Langzeitkonten beeinflusst? Nein, die bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit werden durch die Schaffung von Langzeitkonten nicht tangiert, sondern bleiben grundsätzlich bestehen. Sie können eventuell dahingehend angepasst werden, dass und inwieweit erworbene Zeitguthaben in ein Langzeitkonto übertragen werden können. B.5. Zu welchem Zweck können Langzeitkonten gebildet werden? Die Betriebsvereinbarung zu Langzeitkonten muss eine Zweckbestimmung enthalten, das heißt die betriebliche Regelung muss festschreiben, für welche Ziele die Zeitentnahmen aus dem Langzeitkonto möglich sind. Der Tarifvertrag sieht als Zweckbestimmung vorrangig Qualifizierung und Freistellung vor der Altersrente vor, lässt jedoch auch andere Zweckbestimmungen wie beispielsweise Langzeiturlaub (Sabbatical) zu. B.6. Wann müssen individuelle Verwendungszwecke festgelegt werden? Grundsätzlich kann bereits bei der erstmaligen Bildung von Wertguthaben auch der Verwendungszweck im Rahmen der freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden. Zwingend erforderlich ist dies allerdings nur für den Fall, dass bei Eintritt des Störfalles das Wertguthaben für die betriebliche Altersversorgung verwandt werden soll. Ansonsten reicht es aus, den Verwendungszweck erst in der Freistellungsvereinbarung dem Arbeitgeber zu definieren. B.7. Kann individuell als Verwendungszweck Altersversorgung vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (noch) keine Versorgungszusage gemacht hat? Die Verwendung des Wertguthabens zum Zwecke der Altersversorgung kann auch dann vereinbart werden, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Versorgungszusage des Arbeitgebers besteht, weil weder eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung noch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers vorliegen. Ohne eine solche Vereinbarung ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen später eine Verwendung für die Altersversorgung nicht mehr möglich. Tritt allerdings ein Störfall ein, ohne dass zu diesem Zeitpunkt der Arbeitgeber eine Versorgungszusage erteilt hätte, ist trotz entsprechender Vereinbarung eine Verwendung des Wertguthabens für die betriebliche Altersversorgung ausgeschlossen. Stand:
11 FAQ Liste Langzeitkonten A. Langzeitkonten A. 1. Was ist ein Langzeitkonto? Ein Langzeitkonto ist nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Arbeitszeitkonto, das nicht auf kurzfristigen Ausgleich ausgerichtet ist. Eine gesetzliche Definition des Begriffes Langzeitkonto gibt es nicht. Nach der tarifvertraglichen Definition ( 2b MTV Chemie) muss es sich um ein Arbeitszeitkonto handeln, das einen längeren Verteilzeitraum als 12 Monate vorsieht. Das Langzeitkonto ist in einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung zu regeln und von den bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung der tariflichen Arbeitszeit abzugrenzen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Betriebsparteien mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf eine Verlängerung des Verteilzeitraums auf bis zu 36 Monate verständigt haben. B. Betriebsvereinbarung B.1. Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten? Nein. Die Einführung von Langzeitkonten setzt gemäß 2b MTV Chemie eine freiwillige Betriebsvereinbarung voraus. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich bei Nichteinigung der Betriebsparteien ein Einigungsstellenverfahren anzurufen. B.2. Hat eine Betriebsvereinbarung über Langzeitkonten bei Kündigung Nachwirkung? Eine Nachwirkung findet nicht statt, weil es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung handelt ( 76 Abs. 6 BetrVG). B.3. Wozu sollen Langzeitkonten dienen? Langzeitkonten stellen eine zusätzliche Option für die Betriebsparteien dar, mit der Zielsetzung, eine mittel- und/oder langfristige Flexibilisierung der Arbeitszeit vorzunehmen. Zielsetzung ist nicht, die Arbeitszeit für konjunkturelle Schwankungen einzusetzen, sondern im Vordergrund steht die individuelle Planung des Arbeitnehmers, mit dem angesparten Langzeitkonto Freistellungsansprüche zu erwerben, die für Qualifizierung, Freistellung vor der Rente oder ggf. andere Nutzungszwecke, die durch die Betriebsvereinbarung festgelegt werden müssen, zu erreichen. So ist es nicht zulässig, dass aufgrund der Betriebsvereinbarung die Arbeitnehmer verpflichtet werden, Zeit und/oder Geldanteile in das Langzeitkonto einzustellen. Genauso un- Stand:
12 D.8. Hat ein Betriebsübergang nach 613 a BGB Auswirkungen auf ein bestehendes Wertguthaben? E. Insolvenzsicherung E.1. Ab wann muss eine Insolvenzsicherung getroffen werden? E.2. Legt der Tarifvertrag die Art der Insolvenzsicherung fest? F. Arbeitsunfähigkeit/Krankheit F.1. Hat krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Einfluss auf die Einbringung ins Wertguthaben? F.2. Unterbricht Arbeitsunfähigkeit die Freistellung? G. Kurzarbeit G.1.Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf das Wertguthaben? H. Urlaub H.1. Kann ich noch im laufenden Kalenderjahr Urlaub in ein Langzeitkonto einbringen? H.2. Stehen dem Arbeitnehmer auch für Zeiten der bezahlten Freistellung Urlaubsansprüche zu? H.3. Welcher Geld- bzw. Stundenwert muss für einen übergesetzlichen tariflichen Urlaubstag ins Wertguthaben eingestellt werden? Stand:
13 FAQ Liste Langzeitkonten A. Langzeitkonten A.1. Was ist ein Langzeitkonto?... 3 B. Betriebsvereinbarung B.1. Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten?... 3 B.2. Hat eine Betriebsvereinbarung über Langzeitkonten bei Kündigung Nachwirkung?... 3 B.3. Wozu sollen Langzeitkonten dienen?... 3 B.4. Werden bestehende Betriebsvereinbarungen durch Langzeitkonten beeinflusst?... 4 B.5. Zu welchem Zweck können Langzeitkonten gebildet werden?... 4 B.6. Wann müssen individuelle Verwendungszwecke festgelegt werden?... 4 B.7. Kann individuell als Verwendungszweck Altersversorgung vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (noch) keine Versorgungszusage gemacht hat?... 4 C. Wertguthaben C.1. Was versteht man unter einem Wertguthaben?... 5 C.2. Welche Arten der Kontenführung sind zulässig?... 5 C.3. Was kann in das Wertguthaben eingebracht werden?... 5 C.4. Können in ein in Zeit geführtes Langzeitkonto nur Zeitanteile, in ein in Geld geführtes Konto nur Geldanteile eingebracht werden?... 6 C.5. Wann muss der Arbeitnehmer über die Einbringung von Ansprüchen entscheiden?... 6 C.6. Muss der Arbeitnehmer sich bei der Einbringung von wiederkehrenden Zulagen und Zuschlägen für einen Mindestzeitraum festlegen?... 6 C.7. Zu welchen Zwecken kann das Wertguthaben genutzt werden?... 6 C.8. Wie wird das Wertguthaben wieder abgebaut?... 7 C.9. Wer bestimmt über den Entnahmezeitpunkt?... 7 C.10. Was geschieht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über Umfang und/oder zeitliche Lage der Freistellung nicht einigen?... 7 C.11. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer während der Entnahme?... 7 C.12. Können während einer bezahlten Freistellung weiterhin Geld- oder Zeitanteile ins Langzeitkonto eingebracht werden?... 7 C.13. Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, zusätzliches Urlaubsgeld, Jahresleistung sowie überund außertarifliche Leistungen des Arbeitgebers?... 8 C.14. Wann müssen bei einem Geldkonto Gewinne aus dem Kapitalanlageerfolg versteuert werden?... 8 D. Störfall D.1. Was ist ein Störfall?... 8 D.2. Muss das Wertguthaben beim alten Arbeitgeber während der Kündigungsfrist aufgelöst werden?... 9 D.3. Wie kann das Langzeitkonto bei Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber ü- bertragen werden?... 9 D.4. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber die Übertragung des Langzeitkontos ablehnt?... 9 D.5. Wann kann das Wertguthaben in Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden?... 9 D.6. Können im Störfall Wertguthaben in unbegrenztem Umfang ohne steuerliche Nachteile für die betriebliche Altersversorgung verwandt werden?... 9 D.7. Muss das Wertguthaben aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird? Stand:
FAQ Liste Langzeitkonten
FAQ Liste Langzeitkonten A. Langzeitkonten A.1. Was ist ein Langzeitkonto?...3 B. Betriebsvereinbarung B.1.Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten?...3 B.2.Hat eine Betriebsvereinbarung über Langzeitkonten
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