Arbeitsvertrag mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsvertrag mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag"

Transkript

1 Stand: November 2009 Arbeitsvertrag mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag Zwischen der Firma (Arbeitgeber) und Herrn / Frau (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am... und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf das Arbeitsverhältnis finden folgende Tarifverträge Anwendung: in der zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages geltenden Fassung. in der jeweils geltenden Fassung. 2 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt. Die - auch dauerhafte Beschäftigung mit anderen, gleichwertigen und gleich bezahlten Arbeiten behält sich der Arbeitgeber vor. Auch durch eine u. U. längere Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten wird dieser Vorbehalt nicht gegenstandslos. Eine Konkretisierung tritt nicht ein. Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, bei Bedarf auch dauerhaft in gleicher oder gleichwertiger Aufgabenstellung auch in eine andere Betriebsstätte des Arbeitgebers auch an einem anderen Ort (ggfs. Stadt, Kreis, Bundesland angeben) zu wechseln.

2 2 3 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag und beträgt zurzeit... Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der betrieblichen Regelung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Schichtarbeit / Sonntagsarbeit / Überstunden im gesetzlichen und tariflich zulässigen Umfang zu leisten. 4 Entgelt o Unter Eingruppierung in die tarifliche Gehaltsgruppe... auf der Grundlage des derzeit gültigen Tarifvertrages von... erhält der Arbeitnehmer folgendes Arbeitsentgelt: Tarifgehalt Gruppe Tarifliche Leistungszulage... Über-, Außertarifliche Zulage Gesamtgehalt... o Über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile sind widerruflich. Der Widerruf kann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Betriebes verschlechtert, insbesondere wenn der Jahresgewinn des Betriebes unter % des Jahresumsatzes sinkt und/oder wenn dem Arbeitnehmer eine Vertragspflichtverletzung vorzuwerfen ist. Über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile können jederzeit bei Tariflohnerhöhungen oder Lohn- oder Gehaltsgruppenveränderungen angerechnet werden, auch dann, wenn der Betrieb in der Vergangenheit auf derartige Anrechnungen verzichtet hat. o Für Nachtarbeit / Nachtschichtarbeit / Sonntagsarbeit / Überstunden werden Zuschläge nach den tariflichen Grundsätzen gezahlt. o Neben diesem Arbeitsentgelt werden des Weiteren folgende freiwillige Leistungen vereinbart: Diese freiwilligen Leistungen werden aus Anlass einer positiven Geschäftsentwicklung gezahlt. Ein Anspruch darauf wird für die Zukunft auch bei wiederholter Zahlung nicht begründet. o Die Gehaltszahlung wird jeweils fällig am... und wird auf das Konto des Arbeitnehmers bei... Konto Nr...., BLZ... angewiesen.

3 3 5 Urlaub Der Arbeitnehmer erhält den tariflich vorgesehenen Erholungsurlaub. Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund der in 1 in Bezug genommenen Tarifverträge oder aufgrund sonstiger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über den gesetzlichen 4-wöchigen Mindesturlaubsanspruch ( 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht, verfällt auch in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser Mehrurlaub spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. 6 Arbeitsverhinderung Es gelten die Vorschriften des in 1 dieses Vertrages erwähnten Mantel- / Rahmentarifvertrages. Falls tarifliche Regelungen insoweit fehlen: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Krankheit oder einer sonstigen entschuldbaren Verhinderung den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Verhinderung vorher bzw. unverzüglich mitzuteilen. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. 7 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren. 8 Nebenbeschäftigung Während der Dauer der Beschäftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung die Firma zu informieren. 9 Vertragsstrafe Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist vor Fristablauf ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsentgelt zu zahlen. Ist eine Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen bzw. einen Monat einschlägig, so hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von ½ Bruttomonatsentgelt zu leisten. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.

4 4 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Auf das Arbeitsverhältnis finden die tarifvertraglichen Kündigungsfristen Anwendung. (Anmerkung: Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im einschlägigen Tarifvertrag folgender Textvorschlag für eine automatische Beendigung bei Rentenbezug) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer erstmals eine Rente wegen Alters beziehen kann. Wird durch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass der Arbeitnehmer vollständig erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird. 11 Verpfändung, Abtretung, Überzahlung Verpfändungen oder Abtretungen des Entgeltanspruchs bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Sie sind ohne seine Zustimmung unwirksam ( 399, 1274 Abs. 2 BGB). Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer. * Sie werden pauschaliert mit 5,00 pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie ggf. zusätzlich 2,50 für jedes Schreiben sowie 1,00 pro Überweisung. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen. oder * Bei Pfändungen der Arbeitsvergütung ist der Arbeitgeber berechtigt, 3 % des jeweils an den Gläubiger zu überweisenden Betrages als Kosten für die Bearbeitung der Pfändung einzubehalten. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen. * bitte zutreffendes ankreuzen Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Lohnabrechnung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sollte eine Überzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt sein, so ist er verpflichtet, diese dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für den durch die Verletzung dieser Pflicht eingetretenen Schaden ist der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. 12 Mitführungspflicht von Ausweisen Achtung: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren in den Baugewerken (s. Merkblatt Mitführungspflicht von Ausweisen) und Gebäudereinigerhandwerk beachten: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Beschäftigung jederzeit den Personalausweis, den Pass oder einen entsprechenden Ausweis- oder Passersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände oder auf Baustellen/in Objekten tätig ist. Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu Euro belegt werden.

5 5 13 Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14 Sonstige Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots, einer betrieblichen Altersversorgung oder weiterer Nebenabreden, falls tarifliche Regelungen hierzu nicht bestehen)...,... Ort Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Anmerkung: Im Fall der beiderseitigen Tarifbindung darf das vorliegende Muster nicht kritiklos übernommen werden, vielmehr ist der Blick in den Tarifvertrag unerlässlich. Denn die Bedingungen des Tarifvertrages sind Mindestarbeitsbedingungen, so dass bei beiderseitiger Tarifbindung keine Arbeitsbedingungen vereinbart werden dürfen, die für den Arbeitnehmer ungünstiger sind, als die tariflichen. In jedem Fall muss daher zuerst im Tarifvertrag nachgesehen werden, um den Arbeitsvertrag auf diesen abzustimmen. Besteht keine Tarifbindung, so sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei, die Arbeitsbedingungen auszuhandeln und vertraglich festzulegen. Aus Gründen der Vereinfachung oder um gleichmäßige Arbeitsbedingungen im Betrieb zu erhalten, falls ohnehin ein Teil der Belegschaft tarifgebunden ist, kann im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen werden. Hinweis: Achtung: Dieses Vertragsmuster/Merkblatt der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.v. ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

ARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im Handwerk. - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - - im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt -

ARBEITSVERTRAG. für Arbeitnehmer im Handwerk. - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - - im Folgenden kurz Arbeitnehmer genannt - ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im Handwerk Zwischen (Name des Betriebes) in (Straße) (Ort) und - im Folgenden kurz Arbeitgeber genannt - Herrn/Frau geb. am wohnhaft in - im Folgenden kurz Arbeitnehmer

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Teilzeitarbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen

Mehr

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...

Mehr

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte

Muster. Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Muster Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift)

Mehr

TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG

TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG Stand: 2009 TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG mit geringfügiger Beschäftigung (bei Geltung eines Tarifvertrages) Zwischen (Betrieb) in (Ort), (Straße, Platz) und - im folgenden: Arbeitgeber - Herrn/Frau, geb.

Mehr

Arbeitsvertrag für Angestellte

Arbeitsvertrag für Angestellte M u s t e r Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Sitz oder Anschrift) Herrn/Frau geb. am als Angestellte(r) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Beginn des

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (bei Geltung eines Tarifvertrages)

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (bei Geltung eines Tarifvertrages) Stand: 2009 Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (bei Geltung eines Tarifvertrages) Zwischen... (Name des Betriebes) in...,... (Ort) (Straße/Platz) - im folgenden Arbeitgeber genannt- und

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer

Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer M u s t e r Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma (Sitz oder Anschrift) als Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in)

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (ohne Tarifbindung)

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (ohne Tarifbindung) Stand: 2009 Befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe eines Grundes (ohne Tarifbindung) Zwischen... (Name des Betriebes) in... (Ort),... (Straße/Platz) - im folgenden Arbeitgeber genanntund Herrn/Frau...

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

Muster eines. Arbeitsvertrages

Muster eines. Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2005 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G. für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R

A R B E I T S V E R T R A G. für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R A R B E I T S V E R T R A G für A R Z T H E L F E R I N N E N / A R Z T H E L F E R zwischen Frau / Herrn in (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) und Frau /Herrn in (Name der Arzthelferin

Mehr

Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte

Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag zwischen der Ärztebereitschaft Saarburg Konz Hochwald Obermosel e.v., vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr. Frank Wiß, und den stellvertretenden

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Begleitender Praxisvertrag

Begleitender Praxisvertrag Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend

Mehr

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG Bachelor of Science Zwischen dem Betrieb (Praxisträger) und dem Studierenden wird folgender Studien- und Praxisvertrag zum Bachelor of Science nach dem Studienplan der Berufsakademie

Mehr

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung. 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses

TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung. 1 Inhalt und Beginn des Arbeitsverhältnisses Stand: 2009 TEILZEIT - ARBEITSVERTRAG mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung Zwischen (Name des Betriebes) in (Ort), (Straße/Platz) und - im folgenden: Arbeitgeber - Herrn/Frau, geb. am wohnhaft

Mehr

ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Bäckerhandwerk

ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Bäckerhandwerk ARBEITSVERTRAG für Arbeitnehmer im bayerischen Bäckerhandwerk Zwischen... (Name des Betriebs) in... (Straße, Platz) (Ort) (Telefon) im folgenden: Arbeitgeber und Herrn/Frau..., geb. am... wohnhaft in...

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

KVI-Muster. einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell II

KVI-Muster. einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell II H E S S E N C H E M I E KVI-Muster einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell II (Blockmodell) für nach dem 10. November 2005 abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvereinbarungen

Mehr

ARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE

ARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE ARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber)

Mehr

Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag ohne Sachgrund mit geringfügiger Beschäftigung

Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag ohne Sachgrund mit geringfügiger Beschäftigung Stand: 2009 Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag ohne Sachgrund mit geringfügiger Beschäftigung (bei Geltung eines Tarifvertrages) Zwischen (Betrieb) in (Ort), (Straße, Platz) und - im folgenden: Arbeitgeber

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Zwischen (Name des Betriebes) in (Ort), (Straße/Platz) - im folgenden: Arbeitgeber/in - und Herrn/Frau, geb. am,

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

ARBEITSVERTRAG MIT TARIFBINDUNG

ARBEITSVERTRAG MIT TARIFBINDUNG ARBEITSVERTRAG MIT TARIFBINDUNG Zwischen (Name des Betriebes) (Ort, Straße) im Folgenden: Arbeitgeber und Herrn/Frau geb. am wohnhaft (Ort, Straße) im Folgenden: Arbeitnehmer wird folgender Arbeitsvertrag

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag)

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Zwischen der Firma... (Arbeitgeber) und Frau / Herrn... (Arbeitnehmer) geb. am... in... wohnhaft in...

Mehr

Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung -

Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung - Stand: 2009 Befristeter Teilzeit-Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund mit geringfügiger Beschäftigung - ohne Tarifbindung - Zwischen (Name des Betriebes) in (Ort), (Straße/Platz) und - im folgenden: Arbeitgeber

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages (Stand: Dezember 2015) Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Handwerkskammer Hannover - Abteilung Recht und Handwerksrolle - Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511

Mehr

Arbeitsvertrag für Beschäftigte im Friseurhandwerk

Arbeitsvertrag für Beschäftigte im Friseurhandwerk Arbeitsvertrag für Beschäftigte im Friseurhandwerk Zwischen Name E-Mail: Straße Telefon: PLZ, Ort Fax: als Arbeitgeber(in) und Name, Vorname geb. am: Straße Telefon: PLZ, Wohnort Telefax: als Arbeitnehmer(in)

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21018 Mustervertrag Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer -

Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - ARBEITSVERTRAG (Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.) Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im

Mehr

3. Vereinbart ist eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats während der Probezeit ( 622 Abs. 3 BGB).

3. Vereinbart ist eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats während der Probezeit ( 622 Abs. 3 BGB). Hausmeistervertrag Anstellungsvertrag Zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft... vertreten durch die Hausverwaltung - Arbeitgeber - und Frau/Herrn.../Eheleuten... - Arbeitnehmer - wird nachfolgender Hausmeistervertrag

Mehr

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

einerseits und der Industriegewerkschaft Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst - Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

einerseits und der Industriegewerkschaft Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst - Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Tarifvertrag zur Altersteilzeit für die Angestellten des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen Gültig ab 01. August 2000 - Geändert am 29. Juli 2003 Zwischen dem Verband Nordwestdeutscher

Mehr

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) H-FOS-01 Seite 1 von 5 Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel) (begleitende sozialpädagogische Fachkraft) (PLZ,

Mehr

Arbeitsvermittlungsvertrag

Arbeitsvermittlungsvertrag Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

Altersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart:

Altersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart: Mustervertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - Altersteilzeitvertrag wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte

Mehr

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich Rahmentarifvertrag Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - - Tarifverbund Süd - und der IG Metall wird folgender vereinbart: R a h m e n t a r i f v e r t r a g 1 Geltungsbereich

Mehr

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden: Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -

Mehr

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX.

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX. Dreiseitiger Vertrag zwischen geb. am: wohnhaft: - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - und XXX - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und der KARENT Beratungs- und Vermittlungs- GmbH, Präambel - im folgenden

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker Martin Jänsch Rechtsberater Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Wer Arbeitsverträge nachmacht oder verfälscht Arbeitsrecht

Mehr

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift)

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift) Muster für Änderungsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem

Mehr

Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten der Deutschen Rentenversicherung (TV Prakt-DRV) vom 1. Juni 2010

Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten der Deutschen Rentenversicherung (TV Prakt-DRV) vom 1. Juni 2010 Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten der Deutschen Rentenversicherung (TV Prakt-DRV) vom 1. Juni 2010 geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 28. April 2014 1 1 Geltungsbereich (1)

Mehr

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015!

ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! ACHTUNG: MINDESTLOHN AB 01.01.2015! 1. Höhe des Mindestlohns und abweichende Vereinbarungen Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2015 genau 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nach 3 Satz 1 MiLoG sind Vereinbarungen,

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz 2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher

Mehr

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2015 - Grundsätzliches Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen, im Krankheitsfall und bei Maßnahmen

Mehr

Aushilfsarbeitsvertrag (Minijob)

Aushilfsarbeitsvertrag (Minijob) Aushilfsarbeitsvertrag (Minijob) Zwischen (nachstehend Arbeitgeber genannt) und (nachstehend Arbeitnehmer genannt) wird folgender Aushilfsarbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Der

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte

MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma......(Name u. Anschrift) - im folgenden Firma genannt und Herrn/Frau... wohnhaft... - im folgenden Angestellter genannt wird folgender Arbeitsvertrag

Mehr

1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen

1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall* (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgeltfortzG) 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an

Mehr

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub 19.02.2016 1 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Urlaubsgewährung 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld

Mehr

Grundzüge des TV-L. Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten

Grundzüge des TV-L. Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten Grundzüge des TV-L Informationsveranstaltung am 19.1.2007 Abt. III-1 Personalangelegenheiten I. Anwendbarer Tarifvertrag / Geltungsbereich Der TV-L gilt für alle Beschäftigten mit Arbeitsverhältnis zum

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2013 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die

Mehr

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet)

Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Allgemeiner Arbeitsvertrag (unbefristet) Zwischen Firma, Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitgeber genannt und Vor- und Zuname, Adresse, PLZ Ort nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird folgender

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund

Befristeter Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund Befristeter Arbeitsvertrag aus sachlichem Grund (bei Geltung eines Tarifvertrages) Stand: 2009 zwischen... (Firma, Adresse) und dem Arbeitnehmer...... (Name, Adresse) wird nachfolgender Arbeitsvertrag

Mehr

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn.

Arbeitsvertrag. zwischen der. Firma. ProLogic S.E. GmbH Bahnstr Erkrath. (im folgenden Arbeitgeber genannt) und. Herrn. Arbeitsvertrag zwischen der Firma ProLogic S.E. GmbH Bahnstr. 28-30 40699 Erkrath (im folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn xxx xxxxxx 40xxx xxxxxx (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgendes

Mehr

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich

Muster: keine Haftung, individuelle Beratung erforderlich Arbeitsvertrag Mini-Job Zwischen und Herr / Frau im Folgenden Firma genannt wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: im Folgenden Arbeitnehmer ohne Ansehung des Geschlechts- genannt 1 Gegenstand des

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Mittagspause) Es gelten die Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8

Mehr

Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Ohne WENN und ABER eine

Mehr

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs Seite 1 2.7.2 2.7.2 Betriebs - übergangs Kollektivvertrag Wenn der neue Inhaber dem gleichen Kollektivvertrag wie der alte Inhaber unterliegt, ändert sich für die Dienstnehmer nichts. Anders ist es, wenn

Mehr

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH Anlage 3 - Anhang 3 Versicherungsnummer Eingangsstempel Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften 1 Zielsetzung Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern,

Mehr

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Musterausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Stand: 01/2016 1/5 Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum Zwischen Herrn / Frau Apotheker/in... Leiter/in der... (Apotheke) in... (Adresse) (nachstehend

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen

Mehr