Stefan Senkel Rechtsanwalt

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1 RA Stefan Senkel Marienburger Str. 1 G D Berlin Herrn Oliver Krohn Stefan Senkel Marienburger Str.1 D Berlin Ihr Zeichen: Mein Zeichen: Bezug: Anlagen: Versand: Krohn g WBM per Post Tel.: Fax: Bankverbindung Deutsche Kredit Bank Kontonummer: Banldeitzahl: Steuernummer 31/532/01171 Lieber Oliver, Berlin, 16. April 2013 du hast mit von Samstag, dem , eine Menge Unterlagen zugeschickt. Ich muss ganz ehrlich einräumen, dass ich das Anschreiben, das du mir schreibst, und was du mit den Mauls sagen willst, nicht verstehe. Um es deutlich zu sagen, auf mich wirkt die Mail ein wenig wirr. Ich habe dich bereits mehrfach gebeten, einen Termin zu vereinbaren. Ich hatte dir eine Klagebegründung der Gegenseite zugeschickt und habe dich gebeten, dir hierzu Notizen zu machen und mit mir zu besprechen, wie wir in dieser Sache weiter vortragen wollen. Ich habe dir den PKH abweisenden Beschluss zugesandt und dir mitgeteilt, dass wir in der Sache vortragen müssen und dass das, was du mir bis dahin mitgeteilt hast, nicht ausreicht. Ich habe mehrfach versucht, dich telefonisch zu erreichen und dir auch auf den Anrufbeantworter gesprochen, du hast dich aber nicht zurückgemeldet. Einen Termin hast mit mir leider nicht vereinbart

2 und bis zu deinen Mauls vom Samstag auch keinen Kontakt zu mir aufgenommen. Die Klagebegründung der Gegenseite bezieht sich darauf, dass im Zeitraum März 2012 bis November 2012 keine Mietzahlungen geleistet wurden. In deinen' zahlreichen Unterlagen schickst du mir jetzt Bescheide aus den Jahren 2006 und 2007 zu, Schriftverkehr mit anderen Anwälten, aus denen hervorgeht, dass 2010 offenbar ein Akteneinsichtsgesuch nicht bearbeitet wurde, und Unterlagen, dass eine Mieterhöhung aus dem Jahr 2008 nicht bearbeitet wurde und viele Sachen, die mit dem vorliegenden Verfahren aus meiner Sicht nichts zu tun haben. Warum von März 2012 bis November 2012 keine Miete gezahlt wurde, erläuterst du leider nicht und ich habe auch keine Unterlagen gefunden, die dies erklären. In unserer ersten Vorbesprechung hast du gesagt, du hättest die Miete gemindert. Ich habe dir damals schon gesagt, dass mich das, was du dazu erzählt hast, nicht besonders überzeugt. Meiner Bitte, deine Mindemngsgründe mit Unterlagen zu belegen, bist du leider nicht nachgekommen. In deiner Mail vom Samstag finde ich hierzu leider gar nichts. So kann ich dich nicht vertreten. Ich lege das Mandat nieder. Ich werde auch zum Termin am nicht gehen. Ich habe auch heute das Gericht entsprechend informiert. Es wird aller Voraussicht nach ein Versäumnisurteil ergehen. Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch möglich. Er muss innerhalb von zwei Wochen beim Gericht eingelegt werden.

3 Ich empfehle dir, einen anderen Anwalt zu suchen, mit dem du vielleicht besser kommunizieren kannst und der dein Anliegen besser versteht und dann im Einspruch gegen das Versäumnisurteil vorträgt, was deiner Meinung nach die Kündigung unwirksam macht und den Mietrückstand erklärt. Mit freundlichen Grüßen

4 EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN! TERMIN AM UHR RA Stefan Senkel Marienburger Str. 1 0 D Berlin Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Abt. 10 Möckemstraße Berlin Stefan Senkel Marienburger Str.1 D Berlin Tel.: Fax: Ihr Zeichen: Mein Zeichen: Bezug: Anlagen: Versand: _ 10 C 391/12 und 14 C 549/12 Krohn g WBM per Post, vorab per Fax Bankverbindung Deutsche Kredit Bank Kontonummer: Bankleitzahl: Steuernummer 31/532/01171 Berlin, 16. April 2013 In der Sache WBF Wohnungsbaugesellschaft./. Oliver Krohn 10 C 391/12 und 14 C 549/12 ist es mir leider nicht gelungen zu dem Beklagten eine Kommunikation aufzubauen, die es mir ermöglicht, sachgerecht zu dem Klagevorbringen vorzutragen. Ich lege die Mandate daher nieder und werde auch den für Mittwoch den 17. April 2013 anberaumten Termin nicht wahrnehmen Der Beklagte übersandte mir am Samstag den per mehrere hundert Seiten Schriftverkehr, mit dem JobCenter, der Klägerin und weiteren Personen, ohne jedoch näher oder mir verständlich zu erläutern, was diese Unterlagen mit den klageweise geltend gemachten Ansprüchen zu tun haben und aus welchen

5 Gründen der Beklagte der Auffassung ist, das er den Mietzins nicht schuldet. Von einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung bitte ich abzusehen. Ich habe den Eindruck, dass der Beklagte eine Räumung aufgrund seiner psycho-sozialen Situation nicht verkraften würde. Ich rege die Aussetzung des Verfahrens analog 244 ZPO an, bis der Beklagte einen neuen gefunden hat, der besser als ich in der Lage ist das Vorbringen des Beklagten zu verstehen und in eine ftir das Gericht nachvollziehbare Form zu bringen und den Beklagten adäquat zu vertreten. Zwei unterschriebene Abschrift anbei

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