Antrag Satzungsänderung: StuPa-Größe

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1 Ingo Manfraß Antrag Satzungsänderung: StuPa-Größe Änderung von 5 Abs. 1 Alte Fassung 5 Studierendenparlament (StuPa) (1) Das StuPa besteht aus 51 Mitgliedern, vorbehaltlich einer sich infolge des Wahlverfahrens ergebenden Abweichung. Diese werden von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf ein Jahr gewählt. Änderung von 14 Abs. 1 Punkt 2 Alte Fassung 14 Auflösung des StuPas (1) Das Präsidium des StuPas muss das StuPa auflösen, wenn das StuPa dies mit einer Mehrheit von 2/3 der satzungsgemäßen Mitglieder beschließt, die Anzahl der satzungsgemäßen Mitglieder des StuPas unter 25 sinkt. Das Präsidium des StuPas hat daraufhin unverzüglich die Wahlkommission und mit einer Darlegung der Gründe den Rektor oder die Rektorin der Hochschule, den AStA und die Hochschulöffentlichkeit zu informieren. Neue Fassung 5 Studierendenparlament (StuPa) (1) Das StuPa besteht aus 31 Mitgliedern, vorbehaltlich einer sich infolge des Wahlverfahrens ergebenden Abweichung. Diese werden von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf ein Jahr gewählt. Neue Fassung 14 Auflösung des StuPas (1) Das Präsidium des StuPas muss das StuPa auflösen, wenn das StuPa dies mit einer Mehrheit von 2/3 der satzungsgemäßen Mitglieder beschließt, die Anzahl der satzungsgemäßen Mitglieder des StuPas unter 16 sinkt. Das Präsidium des StuPas hat daraufhin unverzüglich die Wahlkommission und mit einer Darlegung der Gründe den Rektor oder die Rektorin der Hochschule, den AStA und die Hochschulöffentlichkeit zu informieren. Begründung Laut Antrag wird die StuPa-Größe von 51 auf 31 reduziert. In 14 wird das StuPa bei unterschreiten einer Grenze (25 = ca. 50% von 51) automatisch aufgelöst, was ebenfalls im Antrag (auf 16 = ca. 50% von 31) angepasst wird.

2 Ingo Manfraß Diese Verkleinerung begründet sich in der Beschlussunfähigkeit der letzten Zeit, als auch Jahre. Hierdurch soll das StuPa wieder arbeitsfähiger werden. Als weiteres Argument kann man anführen, dass ein so großes StuPa mit Abschaffung der Direktmandate für die Fakultäten (Wahlkreise; mit Ablauf der Wahlperiode 2009/10) überdimensioniert ist. So waren früher ungefähr die Hälfte der Sitze für die Direktmandate reserviert. Bei einer Verkleinerung werden die Sitze nach dem selben Verfahren (Höchstzahlverfahren nach Sainte Lague) verteilt, wie aktuell. Prinzipiell werden alle Listen natürlich weniger Sitze erhalten; berechnet anhand der Wähler_innenstimmen. Dramatisch wird es allerdings erst, wenn eine Liste keinen Sitz mehr aufgrund der Verkleinerung des StuPa erhalten würde. Dieses habe ich auf Grundlage der Wahlergebnisse der letzten 12 Jahre durchgerechnet. Bei einer Verkleinerung auf 31 Sitze würden von den 100 Listen, die seit 2001 angetreten sind, effektiv nur eine Liste ( die grünere Liste, 2008) aufgrund der Verkleinerung nicht ins StuPa einziehen. 2 weitere Listen sind auch bei der aktuellen Größe von 51 Sitzen gescheitert. Zudem kam eine weitere Liste nur über das Direktmandat ins Parlament. Eine Gefahr für kleine Listen, nicht ins StuPa einzuziehen, besteht erst ab ca. 25 Sitzen. Listen mit 3-4 Sitzen würden erst ab einer StuPa- Verkleinerung auf 9 Sitze aus dem StuPa verschwinden. Vielfalt ist somit immer noch gegeben. Allgemein lässt sich sagen, dass eine Liste (bei maximal 12 zur Wahl angetretenen Listen), die mindestens ca. 2% aller Wählerstimmen auf sich vereinen kann, ins StuPa einziehen wird. Umgerechnet auf die Wahlbeteiligungen seit 2001 sind das zwischen 22 und 58 Wählerstimmen. Angehängt sind zwei Grafiken und drei Tabellen. Die erste Grafik zeigt die Sitzgarantien in Prozent in Abhängigkeit von der StuPa-Größe (x-achse). Die rote Linie gibt an, wie viel Prozent der Wähler_innenstimmen man mindestens benötigt, um einen Sitz sicher zu haben. Die blaue gibt an, unter welchem Prozentwert man garantiert keinen Sitz im StuPa erhält. Die zweite Grafik gibt die Anwesenheitsquote der letzten vier StuPa- Sitzungen an, in Abhängigkeit von der StuPa-Größe (x-achse). Die Stellvertreterregelung ( 9 Abs. 2 Satz 2; Satzung der Studierendenschaft)

3 Ingo Manfraß wurde dabei beachtet. Die rechte Tabelle gehört zur zweiten Grafik. Die linke Tabelle gibt die Sitzverteilungen im StuPa der Wahlperiode 2012/13 für viele mögliche StuPa-Größen an. Grau hinterlegt sind die Sitzverteilungen für 51 und 31 Sitze. Die Besonderheit mit der Liste Unabhängiger Kandidat wurde vorerst außen vor gelassen. Die untere Tabelle verdeutlicht die Steigerung der Anwesenheit bei Weglassen der einschränkenden Stellvertretungsregelung. Diese besagt: Die Zahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter darf die Zahl der Sitze der Liste nicht übersteigen Eine Streichung von 9 Abs. 2 Satz 2 aus der Satzung der Studierendenschaft würde sich somit u.a. positiv auf die Anwesenheit auswirken. Ebenso wird der Einfluß der Trennung von Amt und Mandat dargelegt. Allerdings wird dabei eine 100%-Anwesenheitsquote der AStA-Menschen auf der StuPa-Sitzung vorausgesetzt.

4 Sitzgarantien (3-12 Listen treten an) 7,00% 6,00% 5,00% Stimmanteil 4,00% 3,00% kein Sitz Sitz 2,00% 1,00% 0,00% Sitze im StuPa

5 0,00% Sitze im StuPa Prozentuale Anwesenheit (2012) Beschlussfähig: 50%; 2/3-Mehrheit: 67% 100% 90% 80% 70% 60% Anwesenheit 50% 40% 30% 20% 10% 0% StuPa-Größe Durchschnitt

6 0% StuPa-Größe Durchschnitt 2012 Sitzverteilung (ohne Abzüge bei Nichtbesetzbarkeit des Sitzes) RCDS Unabhängiger Kandidat Die grünen Linke Liste Hochschulpiraten Studis für Studis Anwesenheit bei entsprechender StuPa-Größe Wählerstimmen Durchschnitt 51 Sitze ,00% 62,00% 44,00% 40,00% 52,00% 49 Sitze ,58% 64,58% 45,83% 41,67% 54,17% 47 Sitze ,22% 65,22% 47,83% 41,30% 54,89% 45 Sitze ,18% 68,18% 50,00% 43,18% 57,39% 43 Sitze ,67% 71,43% 52,38% 45,24% 58,93% 41 Sitze ,50% 72,50% 55,00% 47,50% 60,63% 39 Sitze ,42% 73,68% 57,89% 50,00% 62,50% 37 Sitze ,22% 75,00% 61,11% 52,78% 65,28% 35 Sitze ,43% 74,29% 60,00% 51,43% 64,29% 33 Sitze ,73% 75,76% 60,61% 51,52% 65,15% 31 Sitze ,97% 74,19% 61,29% 54,84% 65,32% 29 Sitze ,41% 75,86% 62,07% 58,62% 67,24% 27 Sitze ,07% 74,07% 62,96% 59,26% 67,59% 25 Sitze ,00% 76,00% 68,00% 60,00% 71,00% 23 Sitze ,61% 78,26% 69,57% 65,22% 73,91% 21 Sitze ,95% 80,95% 71,43% 66,67% 75,00% 19 Sitze ,21% 78,95% 73,68% 68,42% 76,32% 17 Sitze ,35% 76,47% 76,47% 70,59% 76,47% 15 Sitze ,67% 80,00% 80,00% 73,33% 80,00% 13 Sitze ,62% 76,92% 76,92% 69,23% 76,92% 11 Sitze ,82% 81,82% 72,73% 72,73% 77,27% 9 Sitze ,89% 88,89% 77,78% 77,78% 83,33% 7 Sitze ,71% 85,71% 71,43% 71,43% 78,57% 5 Sitze ,00% 80,00% 60,00% 60,00% 70,00% 3 Sitze ,67% 66,67% 66,67% 66,67% 66,67% 1 Sitze ,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% Amwesenheit unter (nicht) Beachtung der Stellvertretungsregelung und Trennung von Amt und Mandat Nicht beschlussfähig beschlussfähig Trennung Amt und Mandat JA NEIN *) 2/3-Mehrheit Stellvertretungsregelung MIT OHNE MIT OHNE 50 Sitze 31 Sitze 31 Sitze 50 Sitze 31 Sitze 31 Sitze ,00% 70,97% 77,42% 72,00% 77,42% 87,10% ,00% 74,19% 77,42% 74,00% 74,19% 80,65% ,00% 61,29% 61,29% 60,00% 67,74% 70,97% *) Es wird angenommen, dass alle AStA-Referent_innen auf jeder ,00% 54,84% 58,06% 58,00% 74,19% 77,42% Sitzung anwesend sind. Jusos AntiFa Apfel

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