Konzept und Leistungsbeschreibung für das Ambulante Betreute Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung der Lebensbrücke e.v.

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1 Konzept und Leistungsbeschreibung für das Ambulante Betreute Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung der Lebensbrücke e.v. Gliederung: 0. Präambel 1. Grundsätzliches 2. Personenkreis 3. Aufnahmevoraussetzungen 4. Inhalt der zu erbringenden Leistungen 4.1. Personenkreis 4.2. Übergreifende Leistungen 5. Umfang der zu erbringenden Leistungen 6. Qualität der zu erbringenden Leistungen 6.1. Strukturqualität 6.2. Prozessqualität 6.3. Ergebnisqualität 7. Gültigkeit

2 2 Präambel Betreutes Wohnen ist eine mobile ambulante Betreuungsform zur sozialen Eingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wohnen gehört zu den sozialen und materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz. Für die Stellung des Menschen innerhalb der Gesellschaft sind seine Wohnverhältnisse mit entscheidend. Sie geben dem Menschen die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung. Im eigenen Wohnbereich findet weitgehend das private Leben statt. Hier ist der Freiraum für ein Leben in Selbstbestimmtheit und Eigenständigkeit sowie zur Gestaltung der Freizeit gegeben. Wohnen als Ausdruck individueller Lebensgestaltung muß die unterschiedlichen Bedürfnisse, Wünsche und Hilfeansprüche der Menschen berücksichtigen. Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaates Thüringen. Deshalb gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Förderung der gleichwertigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben die Ermöglichung des gemeindenahen Wohnens für Menschen mit Behinderung. 1. Grundsätzliches Durch Ambulant Betreutes Wohnen werden Menschen mit psychischer Erkrankung unterstützt: die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbstständigen Lebensführung fähig sind die auf eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr angewiesen sind die in einer eigenen Wohnung bzw. mit Angehörigen leben wollen, aber zu einer selbstständigen Lebensführung Hilfe und Unterstützung brauchen. Mögliche Formen des Ambulant Betreuten Wohnens sind vor allem: Betreuung eines einzelnen, alleine lebenden Menschen (Betreutes Einzelwohnen) als Betreuung eines Paares mit/ohne Kindern als Betreuung eines Einzelnen innerhalb seiner familiären Strukturen als betreute Wohngemeinschaft Das Ambulant Betreute Wohnen orientiert sich am individuellen Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen und bieten ihnen Hilfe zur Selbsthilfe. Rechtliche Grundlagen: insbesondere die Paragraphen 3,3a,39,40,46 BSHG. 2. Personenkreis In den hier beschriebenen gemeindenahen Wohnformen des Ambulant Betreuten Wohnens leben Menschen mit psychischen Erkrankungen /seelischen Behinderungen. 3. Aufnahmevoraussetzungen Freiwilligkeit

3 3 Hilfebedürftigkeit ein Mindestmaß an Gruppenfähigkeit (bei Wohngemeinschaften) Die Behinderung und Hilfebedürftigkeit wird über ein ärztliches Gutachten nachgewiesen. Zustimmung des örtlichen Sozialhilfeträgers 4. Inhalt der zu erbringenden Leistungen 4.1. Personenbezogene Leistungen Erstkontakt: Information von Betroffenen, gesetzlichen Betreuern etc. über Möglichkeiten der ambulanten Betreuung Erfragen von Vorstellungen, Wünschen und Motivationen der Betroffenen, im Ambulant Betreuten Wohnen zu leben Erfragen und Kennenlernen der individuellen Situation des Betroffenen (soziales Umfeld, Hobbies, Unterstützungsbedarf) Vereinbarung über weiteres Vorgehen Vorbereitung der Aufnahme / Durchführung weiterer Gespräche mit dem Betroffenen: ausführliche Anamnese trägerinterne Klärung der Aufnahme Einleitung des und Unterstützung des Behinderten beim Aufnahmeverfahren; Prüfung individueller Voraussetzungen, Einholen des ärztlichen Gutachtens bzw. Gesundheitsamtes Bereich Wohnen: Hilfe bei der Antragsstellung (z.b. für Wohnraum und Wohngeld) Unterstützung und Begleitung bei der Wohnraumsuche; Kontakt mit dem Vermieter, bei Abschluß des Mietvertrages sowie bei Wohnraumeinrichtung und Wohnraumgestaltung. lebenspraktischer Bereich; insbesondere Beratung, Hilfe, Motivierung und soweit nötigauch Begleitung und Training zur Bewältigung des Alltages, u.a.: zur Körperhygiene zur gesunden Lebensweise (Ernährung, Umsetzung ärztlicher Verordnungen, Aktivierung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit) bei der Haushaltsführung (z.b. Anleitung zur regelmäßigen Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkauf, Wäschepflege etc. eine dauerhafte alleinige Ausführung dieser Arbeiten durch die Betreuungsfachkraft wird ausdrücklich ausgeschlossen, da sie nicht dem Anspruch von Eingliederungshilfe entspricht) zum Umgang mit Geld (Finanzplanung und Vertragsabschlüsse) zur sinnvollen Tagesstrukturierung Umgang mit Behörden Orientierung im Wohnumfeld; Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel psychosozialer Bereich: ständiges kontinuierliches Gesprächsangebot zu folgenden Themenbereichen: Unterstützung beim Umgang mit Angehörigen Unterstützung bei der Integration in das soziale Umfeld und Erschließung erweiterter Kommunikationsfelder

4 4 Training sozialer Kompetenzen (z.b. Umgangsformen, Unterstützung von Eigeninitiative) Konfliktbewältigung Bereich Beschäftigung/Arbeit: Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit (z.b. allgemeiner Arbeitsmarkt, ABM, WfB) Hilfe bei Antragstellung und Durchsetzung des Anspruchs auf WfB-Aufnahme regelmäßige Gespräche mit Arbeitgeber Freizeitgestaltung: Anregung und Motivierung zur selbstständigen Freizeitgestaltung Hilfe und Unterstützung bei der Urlaubsplanung und Planung von Festen Krisenintervention: Einschätzung des Betroffenen in der Krisensituation Herausfinden des auslösenden Moments Einleitung, Planung und Durchführung der Intervention (unter Ausnutzung der Selbsthilfepotentiale) Angehörigenarbeit: Kontakte zwischen Betroffenen und deren Angehörigen und Betreuern fördern durch Besuche, Korrespondenz und Gespräche Vermittlung/Koordination von Hilfen: Vermittlung und Koordination zusätzlicher Hilfen bei Bedarf und ständige Erschließung neuer Kooperationspartner Die Aufgaben der Mitarbeiter sind, wie oben beschrieben, begrenzt. Fällt darüber hinaus Unterstützungsbedarf an, so sind diesbezüglich weitere Hilfen zu vermitteln und zu koordinieren. Desweiteren obliegt dem Mitarbeiter die Anregung der weiteren Hilfeerbringung. Vermittlung etc. kann sich z.b. beziehen auf: Hilfe im Krankheitsfall (Absprachen mit Nachbarn, Freunden, Angehörigen; Vermittlung ambulanter Pflege; Betreuung bei Krankenhausaufenthalt) Hilfe in sonstigen Krisenfällen Hilfe zur Schuldenregulierung Hilfe bei Suchtproblemen Hilfe bei der Kindererziehung 4.2. Übergreifende Leistungen Dokumentation der erbrachten Leistungen: Kurzprotokoll des Erstgespräches Erfassung soziodemographischer Daten (Alter, Geschlecht, Familie, Beruf, finanzielle Situation etc.) Erfassung beeinträchtigungsspezifischer Informationen (Behinderungsart, -grad, - umfang, -ursachen, Folge- und Begleiterkrankungen) bisherige Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen Erfassung des Hilfebedarfs, Feststellen der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Klienten sowie Dokumentation des Hilfeprozesses (Basis hierfür ist der Integrierte

5 5 Behandlungs- und Rehabilitationsplan für psychisch kranke Menschen, herausgegeben von der Aktion psychisch Kranke, in welchen unter Einbeziehung des Klienten die individuelle Hilfeplanung und Dokumentation erfolgt; es werden somit die Vorstellungen und Einschätzungen des Klienten und des Mitarbeiters berücksichtigt einrichtungsbezogene Leistungen: Mitarbeiterfortbildungen und Supervisionen Fachtagungen, Gremien, Arbeitsbesprechungen Gruppenangebote Öffentlichkeitsarbeit: Diese zielt auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit psychischen Erkrankungen und insbesondere der Bekanntmachung des Betreuten Wohnens als Betreuungsangebot. Über Öffentlichkeitsarbeit sollen angesprochen werden: Zielgruppe der Angebote, Angehörige, Träger der freien Wohlfahrtspflege in der Region, geeignete Verbände und Vereine, medizinische Einrichtungen (z.b. Rehakliniken), Gesundheits- und Sozialverwaltung, Landes- und Kommunalpolitiker sowie potentielle öffentliche und nichtöffentliche Geldgeber (z.b. Sponsoring) Verwaltung: Kosten- und Finanzierungsplanung und Abrechnung Antragstellung an Kosten- und Leistungsträger Erledigung von Geschäftspost 5. Umfang der zu erbringenden Leistungen Die zu erbringende Leistung leitet sich aus dem individuellen Hilfebedarf des Klienten mit Behinderung ab, wie sie im Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan definiert wurde und mit dem Kostenträger individuell vereinbart ist. 6. Qualität der zu erbringenden Leistung 6.1. Strukturqualität Die Personalausstattung ist flexibel entsprechend dem festgesetzten Bedarf der Klienten zu gewährleisten. Zum geeigneten Fachpersonal zählen insbesondere Diplompädagogen, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Fachschwestern für Psychiatrie. Die Fachlichkeit der Mitarbeiter wird durch Fort- und Weiterbildung sichergestellt und weiterentwickelt, ebenso wird Supervision als reflektierende Begleitung des beruflichen Alltags umgesetzt. Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, ist die Arbeit des Fachpersonals zu strukturieren. Dazu gehören: aktuelle Stellenbeschreibung mit Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibungen Regelungen zu Kompetenzen und Verantwortungsbereichen organisatorische und fachliche Zuordnung zu einem Team, um strukturierte und zielgerichtete Fall-, Team-, Leitungs- und andere Besprechungen durchzuführen Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien

6 6 Die Mitarbeiter verfügen über ein Büro mit der notwendigen Ausstattung (PC, Telefon etc.)und können anteilig Einzelgesprächs- und Gruppenräume im Psychosozialen Zentrum in welchem das Betreute Wohnen integriert ist, nutzen. Für dienstliche Fahrten steht ein Fahrzeug zur Verfügung (Dienstfahrzeug bzw. dienstlich anerkanntes Privatfahrzeug). Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach angemessenem Wohnraum wird gegeben. Angemessener Wohnraum heißt, die baulichen und räumlichen Gegebenheiten für die Bewohner ermöglichen ein integratives und gleichberechtigtes Leben in einem normalen Wohnumfeld. Alle Wohnungsverträge der Klienten, auch in den Wohngemeinschaften, beruhen auf privatrechtlichen Mietverträgen, die in keiner Weise an die Betreuungsverträge gekoppelt sein dürfen Prozeßqualität Eine ausdifferenzierte Konzeption muß vorhanden sein und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Der Hilfeprozeß ist fachlich zu planen, zu strukturieren, zu organisieren und zu dokumentieren (Grundlage: Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan). Prozesse werden bedarfsorientiert auf der Grundlage der Individualität und des Rechtes auf ein selbstbestimmtes Leben fachlich begleitet. Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt den Menschen mit psychischer Behinderung bei der Verwirklichung seines individuellen Lebensstils. Dazu gehört die Stärkung des Rechtes auf Selbstbestimmung durch das Aufzeigen von Wahlmöglichkeiten und Handlungsalternativen im Alltag Ergebnisqualität Die Ergebnisqualität besteht in der Sicherstellung der oben genannten Struktur- und Prozessqualität zur Verwirklichung der vorgenannten Leistungsinhalte. Die Nutzerzufriedenheit wird durch schriftliche, anonymisierte und standartisierte Verfahren erhoben. 7. Gültigkeit Diese Leistungsbeschreibung/Leistungsvereinbarung gilt nur im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Mühlhausen, den Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Marcel Jäger -Vorstandsvorsitzender-

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