Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beratungs- und Prozesskostenhilfe"

Transkript

1 Februar 2013 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

2 Impressum Inhalte: Sebastian Wernhardt Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, Mainz Internet: Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz, Januar 2013 Die Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet. Es kann jedoch keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die in dieser Informationsmappe verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten ausdrücklich für beide Geschlechter. Eine Diskriminierung weiblicher Personen wird damit nicht beabsichtigt. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Beratungshilfe Anspruchsberechtigter Personenkreis Gewährungsfähige Angelegenheiten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe Antragstellung und Antragsinhalte Kosten der Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Anspruchsberechtigter Personenkreis Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe Antragstellung und Antragsinhalte Beteiligung an den Verfahrenskosten Folgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Abschließende Hinweise Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 3

4 1. Einleitung Eine gerichtliche Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann mit hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verbunden sein. Aus Angst vor eventuellen Kosten und dem dann drohenden finanziellen Ruin verzichten daher viele auf ihr Recht, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen sowie Bezieher von Sozialleistungen sind hiervon betroffen. Allerdings bestimmt Artikel 3 des Grundgesetzes, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Niemand darf daher an der Wahrnehmung seiner Interessen gehindert werden auch nicht aus finanziellen Gründen. Um dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden, wird unter bestimmten Voraussetzungen Beratungs- und Prozesskostenhilfe vom Staat gewährt. Zu den Voraussetzungen gehört vor allem, dass die Personen, die einen Prozess führen wollen beziehungsweise müssen, die dafür erforderlichen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können. Darüber hinaus muss die Angelegenheit, für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragt wird, nach Einschätzung des Gerichts hinreichende Aussichten auf Erfolg aufweisen. 2. Beratungshilfe Eine Möglichkeit seine Ansprüche geltend zu machen, ist die Beratungshilfe. Beratungshilfe wird für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren im Sinne des 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) gewährt. Das bedeutet, dass das Verfahren, für das Beratungshilfe begehrt wird, noch nicht bei Gericht anhängig sein darf. Insoweit wird Beratungshilfe für eine rechtliche Beratung und eventuell auch für eine Vertretung gewährt. Die Vertretung, welche zum Bespiel das Verfassen eines Briefes umfasst, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstandpunkt dargestellt werden, erfolgt dabei gegenüber Privatpersonen, Behörden und Unternehmen. 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung für Rechtsuchende, die so wenig Geld zur Verfügung haben, dass sie Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) erhalten würden, ohne Raten aus ihrem Einkommen oder etwas aus ihrem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Voraussetzung ist, dass der Rechtsuchende die Kosten für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und ihm keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Beratungshilfe wird auch Personen gewährt, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 4

5 2.2 Gewährungsfähige Angelegenheiten Beratungshilfe wird in fast allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dabei handelt es sich insbesondere um Angelegenheiten des Zivilrechts (beispielsweise Mietsachen, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche) Arbeitsrechts (beispielsweise bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses) Verwaltungsrechts (beispielsweise BAföG, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht) Sozialrechts (beispielsweise in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitslosengeld II/Hartz IV sowie im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung) Verfassungsrechts (beispielsweise bei Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen) Ist es im Gesamtzusammenhang notwendig auf andere Rechtsgebiete einzugehen, so wird auch in diesen Fällen Beratungshilfe gewährt. Sofern man jedoch in den Verdacht geraten ist, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, umfasst die Beratungshilfe zwar eine Beratung, jedoch keine Vertretung oder Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren. Handelt es sich um eine Angelegenheit mit ausländischem Rechtsbezug, wird Beratungshilfe grundsätzlich nur dann gewährt, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es bei Ansprüchen gegen eine Person, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnt, eine Besonderheit: In diesen Fällen wird Beratungshilfe für eine vorprozessuale Beratung im Hinblick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung oder für die Unterstützung bei Anträgen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe gewährt. 2.3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe Die Bewilligung von Sozialleistungen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden dies gilt ebenso für die Gewährung von Beratungshilfe. Maßgebend für die Gewährung von Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Nach 1 BerHG wird Beratungshilfe auf Antrag gewährt, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Rechtsuchende kann die erforderlichen Mittel für eine Rechtsberatung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen, es besteht keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfestellung durch andere Personen oder Organisationen zur Verfügung (beispielsweise Rechtsschutzversicherung, Mitgliedschaft im VdK oder Mieterverein) und die Wahrnehmung der Rechte durch den Rechtsuchenden ist nicht mutwillig. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 5

6 Es muss also ein sachlich gerechtfertigter Grund für eine Aufklärung über die Rechtslage erkennbar sein. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn man in derselben Sache schon Beratungshilfe erhalten hat. Ebenso entfällt der Anspruch auf Beratungshilfe, wenn dem Ratsuchenden andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. So beraten zum Beispiel Gewerkschaften, Mieterverbände sowie der VdK ihre Mitglieder im jeweiligen Aufgabenbereich. Darüber hinaus sind auch viele Behörden wie die Agentur für Arbeit sowie die Jugend- und Sozialämter zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Auf die Regelungen zur Ermittlung des einzusetzenden Einkommens, welches Gegenstand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist, wird in Punkt 3.4 näher eingegangen. 2.4 Antragstellung und Antragsinhalte Für die Bewilligung von Beratungshilfe ist die Stellung eines Antrags erforderlich. Der Antrag ist beim Amtsgericht mündlich oder schriftlich zu stellen. Er kann entweder direkt beim zuständigen Rechtspfleger oder mittels eines Vordrucks selbst gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit ohne vorherige Vorsprache beim Amtsgericht einen Rechtsanwalt aufzusuchen. In einem solchen Fall sollten Rechtsuchende direkt ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen sowie um Beratungshilfe bitten. Der schriftliche Beratungshilfeantrag kann nachträglich beim Gericht gestellt werden. Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Lediglich im Einzelfall darf sie aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Es empfiehlt sich jedoch, das Amtsgericht vor der Inanspruchnahme einer rechtsanwaltlichen Beratung aufzusuchen. Gegebenenfalls kann das Amtsgericht dem Rechtsuchenden durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten direkt helfen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt. Mittels dieses Scheines kann ein Rechtsanwalt eigener Wahl aufgesucht werden. Sofern der Antrag selbst gestellt wird, gibt es einen Formularvordruck, welcher Fragen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Hierzu zählen vor allem der Familienstand, Einkünfte jedweder Art sowie etwaige Unterhaltsverpflichtungen. Der Vordruck liegt bei den Amtsgerichten sowie regelmäßig in den Rechtsanwaltskanzleien aus und ist im Internet zu finden. Der Antrag muss sorgfältig und gewissenhaft ausgefüllt sowie die Angaben nachgewiesen werden. Die zum Nachweis notwendigen Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Mietverträge und andere Belege sollten bereits zur Antragstellung mitgenommen werden. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 6

7 2.5 Kosten der Beratungshilfe Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte ist kostenlos. Rechtsuchende, die sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen, haben eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10,- Euro an den Rechtsanwalt zu zahlen. Allerdings können Rechtsanwälte auf die Selbstbeteiligung verzichten, wenn die rechtsuchende Person den Betrag nicht aufbringen kann. 3. Prozesskostenhilfe Während die Beratungshilfe Menschen mit niedrigem oder gar ohne Einkommen eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und deswegen ein Gericht mit der Angelegenheit befasst werden muss. In einigen Verfahren (beispielsweise in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Vormundschafts-, Betreuungs- und Nachlasssachen) wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Jede Person, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten zur Führung eines Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält Prozesskostenhilfe. Unter Prozesskosten versteht man sämtliche Kosten, die im Rahmen eines Verfahrens anfallen können. Hierzu gehören insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. 3.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe Damit Prozesskostenhilfe gewährt wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Partei kann nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, die Rechtsverfolgung oder -verteidigung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und die Rechtswahrnehmung erfolgt nicht mutwillig. Prozesskostenhilfe muss bei einem Gericht beantragt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen sowie eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (beispielsweise Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen, finanzielle Verpflichtungen etc.) beizufügen. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 7

8 Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren besteht allerdings nicht, wenn dem Ratsuchenden andere Möglichkeiten der Rechtsvertretung zur Verfügung stehen. Dies geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts 1 zurück. Danach wird einem Antragsteller, der sich als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbandes durch einen Angestellten dieser Organisation vertreten lassen kann, Prozesskostenhilfe nicht gewährt. Wird jedoch zur Durchführung eines Arbeitsgerichtsprozesses von Seiten der Gewerkschaft kein Rechtsschutz gewährt oder ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtssuchenden und der Gewerkschaft erheblich zerstört, kann dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe gewährt werden Antragstellung und Antragsinhalte Prozesskostenhilfe kann bei dem Gericht beantragt werden, bei dem das Verfahren bereits anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Dies bedeutet, dass der Antrag bei dem sogenannten Prozessgericht mündlich oder schriftlich zu stellen ist; er kann entweder direkt beim zuständigen Rechtspfleger oder selbst gestellt werden. Sofern der Antrag selbst gestellt wird, nutzt man einen Formularvordruck, welcher Fragen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Hierzu zählen vor allem der Familienstand, Einkünfte jedweder Art sowie etwaige Unterhaltsverpflichtungen. Der Vordruck liegt bei den Amtsgerichten sowie regelmäßig in den Rechtsanwaltskanzleien aus und ist im Internet zu finden. Der Antrag muss sorgfältig und gewissenhaft ausgefüllt sowie die Angaben nachgewiesen werden. Dem Antragsteller obliegen besondere Mitwirkungspflichten. Die zum Nachweis notwendigen Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Mietverträge und andere Belege sollten bereits zur Antragstellung mitgenommen werden. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nachträglich aufgehoben werden kann, wenn diese auf absichtlich unrichtigen und unvollständigen Angaben zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen beruht Beteiligung an den Verfahrenskosten Mittels der Prozesskostenhilfe wird der eigene Beitrag zu den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Rechtsanwalts voll oder teilweise übernommen. Die Höhe der Übernahme ist vom einzusetzenden Einkommen abhängig. Völlig befreit von den Gerichts- und eigenen Rechtsanwaltskosten wird, wer kein zumutbar einzusetzendes Vermögen besitzt und dessen einzusetzendes Einkommen nicht mehr als 15,- Euro beträgt. 1 Vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom , Aktenzeichen: 9 RV 24/94 2 Vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Aktenzeichen: 3 AZB 23/12 3 Vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom , Aktenzeichen: IV ZB 16/12 Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 8

9 Beträgt das einzusetzende Einkommen mehr als 15,- Euro, haben Rechtsuchende die Möglichkeit, die Prozesskostenhilfe in monatlichen Raten zurück zu zahlen. Die Rückzahlung orientiert sich an der Höhe des einzusetzenden Einkommens und erfolgt bis entweder die entstandenen Kosten komplett beglichen sind oder 48 Monatsraten gezahlt wurden. Die Rückzahlung von darüber hinausgehenden Prozesskosten wird dem Rechtsuchenden erlassen. Es gilt jedoch zu beachten, dass das einzusetzende Einkommen nicht gleichbedeutend mit dem Nettoeinkommen ist. Für die Berechnung des einzusetzenden Einkommens ist das eigene Bruttoeinkommen maßgebend das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners wird nicht berücksichtigt. Hingegen wird das Kindergeld als eigenes Einkommen bewertet, wenn es an den Antragsteller ausgezahlt wird. Das einzusetzende Einkommen errechnet sich, indem vom Bruttoeinkommen neben Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten insbesondere Freibeträge abgezogen werden. Die Höhe der Freibeträge orientiert sich an der Prozesskostenhilfebekanntmachung, welche von Seiten des Bundesministeriums der Justiz jährlich veröffentlicht wird. Derzeit gelten folgende Freibeträge: 432,- Euro für den Antragsteller, 432,- Euro für den Ehe- oder Lebenspartner, zwischen 252,- Euro und 345,- Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind, sofern der Antragsteller seine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt, ist ein zustätzlicher Freibetrag in Höhe von 197,- Euro zu berücksichtigen, ein Freibetrag in Höhe der Wohnkosten inklusive der Nebenkosten einschließlich der Heizungskosten sowie eventuell weitere Freibeträge aufgrund einer besonderen Belastung (beispielsweise wegen einer Behinderung) Die aktuellen Freibeträge können bei den Amtsgerichten erfragt werden. Die Regelung zur Ermittlung des einzusetzenden Einkommens gilt sowohl für die Beratungs- als auch für die Prozesskostenhilfe. 3.5 Folgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat vor allem zur Folge, dass kein Vorschuss für die Gerichtskosten bezahlt werden muss und die erstattungsfähigen Kosten des eigenen Rechtsanwalts von der Staatskasse übernommen werden. Kommt es allerdings zu Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, so sind diese von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um die Kosten des gegnerischen Rechtsantwalts. Eine Ausnahme be- Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 9

10 steht allerdings bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Danach muss die Partei, die den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts nicht erstatten. Wird einem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht entsprochen und wird der Antragsteller anwaltlich vertreten, muss dieser die Rechtsanwaltskosten sowie bereits entstandene oder noch entstehende Gerichtskosten selbst zahlen, sofern er den Anspruch dennoch gerichtlich durchsetzen möchte. Nach Abschluss des Verfahrens kann das Gericht überprüfen, ob wegen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden nachträglich noch Kosten in voller Höhe oder teilweise erhoben werden. 4. Abschließende Hinweise VdK-Mitglieder benötigen in sozialrechtlichen Verfahren keine Prozesskostenhilfe, weil in der Regel keine Gerichtskosten anfallen und die Kosten für eine anwaltliche Vertretung grundsätzlich mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind. Da das Führen von sozialrechtlichen Verfahren ohnehin grundsätzlich kostenfrei ist, müssen im Falle eines Unterliegens auch keine Kosten eines gegnerischen Rechtsanwalts übernommen werden. Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheit und vertritt sie gegenüber Behörden sowie vor Gericht. Bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe handelt es sich zwar um eine soziale Leistung, jedoch nicht um eine sozialrechtliche Angelegenheit im Sinne des Sozialgesetzbuches. Daher kann und darf der Sozialverband VdK beim Beantragen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie beim Ausfüllen eines Antrags nicht behilflich sein. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Beratungs- und Prozesskostenhilfe 10

Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen www.justiz.nrw Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung und/oder -vertretung außerhalb von gerichtlichen

Mehr

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Hier können Sie überprüfen, ob für Sie Beratungshilfe gewährt werden kann. Wichtig ist, dass über die Gewährung letztlich der Rechtspfleger beim zuständigen

Mehr

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Werner Hesse Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.v. Berlin, 30. April 2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V.,

Mehr

... Geschäftsnummer des Amtsgericht Eingangsstempel des Amtsgerichtes

... Geschäftsnummer des Amtsgericht Eingangsstempel des Amtsgerichtes Absender:... Geschäftsnummer des Amtsgericht An das Amtsgericht... Eingangsstempel des Amtsgerichtes Die Beratungshilfe wird beantragt von (Name, Vorname, ggf. Geburtsnarne) Beruf, Erwerbstätigkeit Geburtsjahr

Mehr

Die ersten 100 Tage. Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz. I. Rechtspolitische Bedeutung

Die ersten 100 Tage. Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz. I. Rechtspolitische Bedeutung Die ersten 100 Tage Beratungshilfe + PKH/VKH 1 Rechtsanwältin Lotte Thiel, Koblenz I. Rechtspolitische Bedeutung Aus dem Wortlaut des Art. 3 GG ist zunächst die gleichmäßige Anwendung gesetzlicher Normen

Mehr

Prozesskostenhilfe. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Am Rathaus Chemnitz Telefon:

Prozesskostenhilfe. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Am Rathaus Chemnitz Telefon: Prozesskostenhilfe Veranstalter: Veranstaltung: Zeit: Ort: Sächsische Krebsgesellschaft e.v. Fortbildung für die SozialarbeiterInnen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste 09.09.2011 / 12.00

Mehr

Beratungshilfeschein

Beratungshilfeschein Ich habe ein Problem und brauche anwaltliche Beratung. Was jetzt? Beantragen Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht für Ihren Anwalt Ihres Vertrauens! 1 Die rechtliche Grundlage: Beratungshilfegesetz

Mehr

GUTER RAT IST NICHT TEUER. Bundesministerium der Justiz. Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über die Prozesskostenhilfe. (Stand: 1.

GUTER RAT IST NICHT TEUER. Bundesministerium der Justiz. Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über die Prozesskostenhilfe. (Stand: 1. Bundesministerium der Justiz Guter Rat ist nicht teuer Seite 1 von 13 Bundesministerium der Justiz GUTER RAT IST NICHT TEUER Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über die Prozesskostenhilfe (Stand:

Mehr

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung

Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung - Nach Diskussion in der BAFM-Verbandskonferenz vom 27.9.2006 -

Mehr

RECHTS BERATUNG FÜR BEDÜRFTIGE Studentische Rechtsberatung Info-Veranstaltung am

RECHTS BERATUNG FÜR BEDÜRFTIGE Studentische Rechtsberatung Info-Veranstaltung am RECHTS BERATUNG FÜR BEDÜRFTIGE Studentische Rechtsberatung Info-Veranstaltung am 12.05.2016 Inhalt der Veranstaltung Vorstellung der Verantwortlichen Inhalt des Projektes Der rechtliche Rahmen der Beratung

Mehr

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Prozesskostenhilfe. Verwaltungsgericht Braunschweig. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Braunschweig Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Mit

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren Merkblatt Das gerichtliche Mahnverfahren Bitte wenden Sie sich bei spezielleren Fragen zu diesem Thema an die Rechtsabteilung der HWK Rheinhessen: Rechtsanwalt Ostendorf Dagobertstraße 2 55116 Mainz Telefon:

Mehr

Rechtsschutz. Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen.

Rechtsschutz. Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen. Rechtsschutz Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen. Deshalb unterstützt der DBB seine mitgliedsgewerkschaften darin, für ihre Mitglieder

Mehr

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen;

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 834 18. 10. 2016 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Gerichtskosten bei Klagen

Mehr

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT D.A.S. SCHUTZ RUND UMS RECHT Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bieten wir mit unseren Rechtsschutzprodukten

Mehr

nicht, Rechtsschutzversicherung andere Stelle keine Zah- lungen Teilzahlungen bis höch- stens 48 Monatsraten beiordnet.

nicht, Rechtsschutzversicherung andere Stelle keine Zah- lungen Teilzahlungen bis höch- stens 48 Monatsraten beiordnet. Allgemeine Hinweise in Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung

Mehr

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschl. v. 09.10.2006, 20 WF 739/06

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschl. v. 09.10.2006, 20 WF 739/06 Leitsatz: Die einer bedürftigen Partei gewährte Prozesskostenhilfe kann auch dann nicht auf die Kosten einer außergerichtlichen Mediation erstreckt werden, wenn diese auf Anregung des Prozessgerichts zur

Mehr

Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM seit: Nr.: bestätigt durch Mitgliedsgewerkschaft

Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM seit: Nr.: bestätigt durch Mitgliedsgewerkschaft Rechtsschutzantrag DBB Dienstleistungszentrum Süd-West Kaiserring 14-16 68161 Mannheim Telefon: 0621 / 12621-0 Telefax: 0621 / 12621-29 Name/Vorname: geb.: Anschrift: Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/372 (15/308) 06.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Beratungshilfe im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:

Mehr

Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen

Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen www.justiz.nrw.de Sie haben einen gelben Umschlag vom Gericht zugestellt bekommen. Inhalt: Ein Computerausdruck mit der Überschrift

Mehr

Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe

Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe Allgemeine Hinweise Wozu Beratungshilfe? Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen.

Mehr

Stipendienantrag Experiment e.v.

Stipendienantrag Experiment e.v. Ich/Wir beantrage/n hiermit eine finanzielle Unterstützung zur Mitfinanzierung der Kosten, die für die Teilnahme meines/unseres Kindes am Schüleraustauschprogramm entsteht. Name des/der Teilnehmers/in:

Mehr

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Informationen

Mehr

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand

Mehr

Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug

Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug INFORMATIONEN FÜR IHR UNTERNEHMEN Wieso erhalten Sie diese Informationen Ihre Firma unterhält ein oder mehrere Firmenfahrzeuge oder eine Fahrzeugflotte. Mit einem

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss

Mehr

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis

as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis r. Hans-Jochem Mayer echtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht chanwalt für Verwaltungsrecht as neue Gebührenrecht n der anwaltlichen Praxis ebührentatbestände Berechnungsbeispiele 3 a Vergütungsvereinbarung

Mehr

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Dienststelle Tag der Antragstellung Team Eingangsstempel Nummer der Bedarfsgemeinschaft

Mehr

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der

Mehr

Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Die Einreisezahlen der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in Deutschland

Mehr

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Informationen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 13.12 OVG 1 A 35.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 161/13 = 70 F 1091/12 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen

Mehr

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen

Mehr

SKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern

SKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern Persönliches Budget in der Praxis So möchte ich in Zukunft leben,! Eine Anleitung für behinderte Menschen und Ihre ehrenamtlichen BetreuerInnen (BudgetassistentInnen) Was ist ein persönliches Budget? Das

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 123/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des gegen a) den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 13. April

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Ta 121/14 9 Ca 1253/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Schweinfurt -) Datum: 08.01.2015 Rechtsvorschriften: 114, 115, 127 ZPO Leitsatz: Anteilige Berücksichtigung der

Mehr

E I N Z I E H U N G S V O L L M A C H T

E I N Z I E H U N G S V O L L M A C H T Dieses Formular eignet sich zum Versand in einem Fensterumschlag oder Rücksendung per Fax: 02234 911 8815 oder per E-mail: monika.graeff@handwerk-rhein-erft.de An die Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft Kölner

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 43 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Rz 43.2: Klarstellung, welche Forderungen gemäß 43 aufgerechnet werden können. Kapitel 2 (neu): Darlegung der Voraussetzungen für

Mehr

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen

Informationen zum Kindergeld. Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen Junge an einer Graffitimauer lehnend Kindergeld für Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen Informationen zum Kindergeld Einklinker DIN lang Logo 1. Wer erhält Kindergeld

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 W 13/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 65/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Frau S K - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Beklagte

Mehr

Geöffnet von 8 bis 16.30 Uhr

Geöffnet von 8 bis 16.30 Uhr Zurüc Bitte zurückschicken an Büro Famifed - _- Geöffnet von 8 bis 16.30 Uhr Absender Famifed B- _- Antrag auf Kindergeld für Grenzgänger Kontakt Telefon Telefax Aktenzeichen - Mit diesem Formular beantragen

Mehr

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren,

Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, Leitsätze: Zur Berechnung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antragsteller Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II ist und sein Nettoeinkommen deshalb von

Mehr

Anlage Selbstständigkeit

Anlage Selbstständigkeit Anlage Selbstständigkeit Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Füllen Sie diese Anlage (ohne die grau

Mehr

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Auf welche Abrechnungsmöglichkeiten kann ich mich einstellen?

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 24. Zivilsenat Familiensenat Beschluss vom , Az.: 24 WF 116/09

Leitsatz: OLG Dresden, 24. Zivilsenat Familiensenat Beschluss vom , Az.: 24 WF 116/09 Leitsatz: Im PKH-Verfahren kann ein Antragsteller nicht geltend machen er zahle seinem Lebensgefährten Unterhalt. Er kann aber als besondere Belastung den Betrag geltend machen mit dem sein Einkommen nach

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 227/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 10 O 634/05 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit Versicherung AG, vertreten

Mehr

Aufnahmebogen für Ehe- und Familiensachen

Aufnahmebogen für Ehe- und Familiensachen Aufnahmebogen für Ehe- und Familiensachen Bitte füllen Sie dieses Formular online aus und senden Sie uns dieses unter Verwendung des entsprechenden Buttons vorab per E-Mail. Anschließend sollten Sie das

Mehr

Patientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde

Patientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde Wie die Patientenverfügung weiterhilft... Mit der Patientenverfügung - gegebenenfalls in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht - haben Sie die Möglichkeit in gesunden Tagen festzulegen, wie die behandelnden

Mehr

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Der Landtag hat am 02. Juni 2010 das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Am

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts Stellungnahme des Deutschen es e.v. A. Grundsätzliche Der vorliegende Gesetzesentwurf soll das Prozess- und Verfahrenskostenhilferecht sowie

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1962/11 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn P, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth in Sozietät Rechtsanwälte Heindl,

Mehr

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk An die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Rechtsabteilung Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß

Mehr

Informationsbroschüre über die Kosten eines Rechtsstreits

Informationsbroschüre über die Kosten eines Rechtsstreits Informationsbroschüre über die Kosten eines Rechtsstreits Sehr geehrte Leser Die vorliegende Broschüre ist ein kleiner Wegweiser für Rechtsuchende. Normalerweise hat ein Mensch mit Anwälten wenig zu tun,

Mehr

Leitfaden zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers

Leitfaden zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers Leitfaden zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers Dies ist ein Leitfaden für Eltern, Angehörige, Bekannte oder Freunde von Menschen mit Behinderungen, die eine gesetzliche Betreuung beantragen oder

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts 1

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts 1 ZPO 114 Voraussetzungen 1 Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der

Mehr

Recht, das an Kostengründen scheitert, steht auf der Verlustliste des sozialen Rechtsstaats.

Recht, das an Kostengründen scheitert, steht auf der Verlustliste des sozialen Rechtsstaats. DIE ERSTEN 100 TAGE D.5 BERATUNGSHILFE + PKH/VKH 1 RECHTSANWALT NORBERT SCHNEIDER, NEUNKIRCHEN MITGLIED DES AUSSCHUSSES RVG UND GERICHTS- KOSTEN DES DAV I. Rechtspolitische Bedeutung Aus dem Wortlaut des

Mehr

Fragen zum BAföG (FAQ)

Fragen zum BAföG (FAQ) Fragen zum BAföG (FAQ) 1. Wann habe ich Anspruch auf BAföG? Ein Anspruch setzt voraus, dass ich an der Universität Koblenz immatrikuliert bin. Außerdem müssen die persönlichen Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit,

Mehr

Angaben über deren/dessen. Geburtsdatum. Ja, EUR mtl. netto 1

Angaben über deren/dessen. Geburtsdatum. Ja, EUR mtl. netto 1 Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe; die notwendigen Belege sind beizufügen. - Die Prozesskostenhilfe wird beantragt

Mehr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von Hartz-IV-Empfängern. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese

Mehr

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt.

Beschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 30/15 15 Ca 7034/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 01.04.2015 Rechtsvorschriften: 113, 118 ZPO Leitsatz: Wird in einem Auflagenbeschluss lediglich auf 118 ZPO hingewiesen,

Mehr

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats?

Anleitung. Verstehen Sie die Amtssprache oder eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats? Anlage (zu 1) Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitung 1. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular

Mehr

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV)

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Der Antrag auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann mit dem Formular L1 beim zuständigen Finanzamt oder per Internet (https://finanzonline.bmf.gv.at)

Mehr

Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch

Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsschutz im vbob Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsberatung Gewährung von Verfahrensrechtsschutz Rechtsschutz

Mehr

Anspruchsdauer. Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft

Anspruchsdauer. Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft Anspruchsdauer Die Anspruchsdauer ist die Zeit, in der ein Leistungsberechtiger Leistungen nach dem

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktenzeichen der Unterhaltsvorschussstelle Eingangsvermerk der Unterhaltsvorschussstelle Bitte Merkblatt und Erläuterungen zum Ausfüllen des

Mehr

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche

Mehr

I. Allgemeines. (3) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.

I. Allgemeines. (3) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften. Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitglieder des Kreistages und sonstige ehrenamtlich Tätige im Altmarkkreis Salzwedel Aufgrund der

Mehr

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII Landkreis 1 Prignitz Der Landrat Berliner Straße 49 19348 Perleberg 19341 Postfachleitzahl Tel. 03876-713-255/ Fax 03876/ 713-1723/ E-Mail: info@landkreis-prignitz.de Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe

Mehr

( 27, 33 SGB VIII)...

( 27, 33 SGB VIII)... STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

(VPVKEG) vom 3. Juli 2001

(VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen (VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Der Schweizerische

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS

SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS SOZIALGERICHT BREMEN S 26 AS 1898/09 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B., B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen Bremer Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Korridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Korridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Korridorpension 20 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung Sozialausschuss TOP 8 Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung 10. März 2009 1 * Was ist das und wo ist es geregelt? Ausbildungsförderung (BAföG) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei 1 (1) Gemäß 3 der Satzung der GdP gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsschutz. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Sinne

Mehr

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) BerHG Ausfertigungsdatum: 18.06.1980 Vollzitat: "Beratungshilfegesetz vom 18. Juni 1980 (BGBl.

Mehr

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WITWEN/WITWER UND HINTERBLIEBENE EINGETRAGENE LEBENSPARTNER/INNEN

// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WITWEN/WITWER UND HINTERBLIEBENE EINGETRAGENE LEBENSPARTNER/INNEN // ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WITWEN/WITWER UND HINTERBLIEBENE EINGETRAGENE LEBENSPARTNER/INNEN PlusPunktRente Tarif 2002 Dieser Vordruck gilt für die PlusPunktRente des Tarifs 2002-M. PlusPunktRenten

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Die Grundprinzipien der Verfassung

Die Grundprinzipien der Verfassung Die Grundprinzipien der Verfassung Verfassung rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens Ziel: politische Einheit des Staates Bestimmung von Leitprinzipien Wertordnung Bestimmung der staatlichen Aufgaben

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Kontakt. Telefon. Fax. . Aktenzeichen

Kontakt. Telefon. Fax.  . Aktenzeichen Antrag auf Kindergeld Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie das Kindergeld beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser - Invalide - Rentner.

Mehr

Präambel. 1 Gegenstand der Richtlinie

Präambel. 1 Gegenstand der Richtlinie Präambel Diese Richtlinie beschreibt Art und Umfang des Rechtsschutzes für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Um den Mitgliedern der DPolG Bundespolizeigewerkschaft einen umfangreichen, abgestimmten

Mehr

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH Anlage 3 - Anhang 3 Versicherungsnummer Eingangsstempel Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens

Mehr

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen NOMOSPRAXIS Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Kostenrecht im Zivilprozess und in Familiensachen Nomos Teil

Mehr

S a t z u n g. 98 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB X II) vom 27.12.2003 (BGBl. I. S. 3022/3023)

S a t z u n g. 98 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB X II) vom 27.12.2003 (BGBl. I. S. 3022/3023) S a t z u n g über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Landkreis Trier-Saarburg Der Kreistag

Mehr