Änderung derverwaltungsvorschrift "Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichts organisation im Schuljahr 2010/11"

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1 AMTSBLATT DES MINISTERIUMS FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG 59. Jahrgang Stuttgart, den 6. Mai 2010 I INHALTSVERZEICHNIS AMTLICHER TEIL: Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen Allgemein bildende Schulen Ternünübersicht im Schuljahr 2011/2012; Diagnosearbeiten VERA und Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2012/2013 für die allgemein bildenden Schulen Lehrer Änderung derverwaltungsvorschrift "Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichts organisation im Schuljahr 2010/11" Kirchen Verleihung der Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den kirchlichen Zweckverband "Katholische Sozialstation St. Elisabeth" mit Sitz in Lauchheim Anerkennung der "Hospizstiftung Biberach" Anerkennung der "Wichern-Stiftung-Sandhausen" ANHANG: Stellenausschreibungen... P 113

2 59. Jahrgang Nr. 9/2010 Stuttgart, den 6. Mai 2010 NICHT AMTLllCHER TEIL: Medienempfehlung - Bildende Kunst -... N 15 Hinweis: Die nächste Ausgabe von Ku.U. Nr. 10/2010 erscheint am 4. Juni Redaktionsschluss ist der 12. Mai Kultus und Unterricht. Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Ausgabe A Herausgeher: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Neues Schloss, Stuttgart. Redaktion: Regierungsdirektor Günther Hörz (verantw.) Sachbearbeitung: Martha Sauser 13: (0711) , martha.sauser@km.kv.bwl.de Verlag: Neckar-Verlag GmbH, Postfach 1820, 78008Villingen Schwenningen; EJosterring 1, Villingen Schwenningen,13: (07721) ; Fax (07721) Adresse:info@neckar-verlag.de Internet-Adresse: Anzeigen: Uwe Stockburger,.". (07721) anzeigen@neckar-verlag.de Es gilt die Anzeigenpreisliste NI'. 10 vom Anzeigen sind an den Verlag zu richten. Für den Anzeigenteil ist der Verlag verantwortlich. Marketing: Rita Riedmüller, 13: (07721) Erscheinungsweise: monallich; Sonderausgaben nach Bedarf. Bezugshedingungen: Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Jahres-Abonnementspreis 68,85, Einzelheft 3,90, jeweils zuzüglich Versandkosten. Der derzeitige Einzelpreis gilt auch für die Hefte früherer Jahrgänge. Abbestellungen nur halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember jeweils schriftlich acht Wochen vorher. Nachdruck: Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Amtsblatts darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Das gilt auch für die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Mailboxen sowie für Vervielfältigungen auf CD-ROM. Zuschriften und Rezensionsexemplare sind an die Redaktion, Postfach , Stuttgart, zu richten. Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare werden keineverpilichtungen übernommen. Ein Anspruch auf Rezension oder Rücksendung unaufgefordert eingesandter Bücher oder Zeitschriften besteht nicht..". (0711) ; Telefax (0711) Druck: Baur-Offset GmbH & Co, Lichtensteinsb~ 76, Villingen-Schwenningen. II

3 AMTLICHER TEIL Heft 9 vom 6. Mai Grundschule Terminübersicht im Schuljahr ; Diagnosearbeiten VERA und Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2012/2013 für die allgemein bildenden Schulen Bekanntmachung vom 7. April 2010 Az.: / I. Schuljahr 2011/2012 Diagnosearbeiten VERA und Vergleichsarbeiten Grundschule (Klasse 3 - VERA) Die Termine für die Diagnosearbeiten VERA im Schuljahr 2011/2012 müssen noch länderübergreifend abgestimmt werden. Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben. Werkrealschule und Hauptschule (Klasse 7) 1.3 Realschule (I{lasse 7) 1.4 Realschule (I{lasse 9) Donnerstag, 29. September 2011 Pflichtfremdsprache Gymnasium (Klasse 7) Gymnasium (Klasse 9) Donnerstag, 29. September 2011 Fremdsprache (Englisch/ Französisch/ Latein) Gymnasium (Klasse 11) Donnerstag, 29. September 2011 Naturwissenschaften (Biologie/Chemie/ Physik) 2.1 Erstellung der Grundschulemllfehlung Informationsgespräch der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 02. März Entscheidung über die Grundschulempfehlung und Erstellung des Anmeldezeugnisses (vgl. auch 4 Abs. 1 und 2 der Aufnahmeverordnung) bis Dienstag, 06. März Versand der Grundschulempfehlung an die Eltern bis Donnerstag, 08. März Gelegenheit für die Eltern, Überlegungen hinsichtlich der Schullaufbahn ihres Kindes anzustellen und hierzu die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer unter Umständen aufzusuchen. Entscheidung der Eltern, ob sie bei Diskrepanzen die zusätzliche Begutachtung durch eine Beratungslehrerin oder einen Beratungslehrer oder unmittelbar die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung wünschen. Mitteilung dieser Entscheidung an die Grundschule bis Montag, 19. März Gemeinsame Bildungsempfehlung Durchführung der erforderlichen Testuntersuchungen durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer einschließlich der Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse. Beratung der Eltern, Entscheidung über eine Gemeinsame Bildungsempfehlung von Grundschule und Beratungslehrerin oder Beratungslehrer bis Donnerstag, 03. Mai Versand der Gemeinsamen Bildungsempfehlung an die Eltern bis Freitag, 04. Mai Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen Anmeldung der SchiUerinnen und Schüler entsprechend der Gl'lmdsdmlempfehlung bei der aufnehmenden Schule Mittwoch, 28. März 2012 und Donnerstag, 29. März Anmeldung der Schülerinnen und Schüler entsprechend der Gemeinsamen Bildungsempfehlung bei der aufnehmenden Schule bis Donnerstag, 10. Mai Vorlage der Anmeldezahlen bei den Staatlichen Schulämtern (durch die Realschule) sowie bei elen Regierungspräsidien (durch die Gymnasien) bis Donnerstag, 24. Mai 2012 NI'. 9 K.u.D. vom 6. Mai

4 Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur Aufnahmeprüfung bei der von ihnen besuchten Grundschule bis 'Freitag, 11. Mai 2012 Zur Aufnahmeprüfung können Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, a) deren Eltern die Begutachtung durch eine Beratungslehrerin oder einen Beratungslehrer nicht gewünscht haben oder b) die dievoraussetzung für die gewünschte Schulart nicht erfüllen, deren Eltern aber auch nach der Beratung durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer von der Gemeinsamen Bildungsempfehlung durch die Schule und der Beratungslehrerin oder dem Beratungslehrer abweichen wollen Die Grundschulen legen die Meldungen zur Aufnahmeprüfung den Staatlichen Schulämtern vor bis Dienstag, 15. Mai Die Staatlichen Schulämter benachrichtigen anschließend die Eltern über Ort und Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung bis Dienstag, 22. Mai Aufnahmeprüfung an den von den Staatlichen Schulämtern bestimmten zentral gelegenen Grundschulen, Grund- und Hauptschulen oder Grundund Werkrealschulen. Diktat: Aufsatz: : Dienstag, 26. Juni 2012, Dienstag, 26. Juni 2012, 10:30 Uhr Mittwoch, 27. Juni 2012, Mündliche Prüfung: Montag, 02. Juli 2012 Dienstag, 03. Juli Anmeldung der Schülerinnen und Schüler nach bestandener AufnahmepI'iHung (Haupttermin) bei der aufnehmenden Realschule bzw. beim aufnehmenden Gymnasium Donnerstag, 05. Juli 2012 und Freitag, 06. Juli Nachtermine für die Aufnahmeprüfung Diktat: Aufsatz: : Dienstag, 10. Juli 2012, Dienstag, 10. Juli 2012, 10:30 Uhr Mittwoch, 11. Juli 2012, Mündliche Prüfung: Montag, 16. Juli 2012 Anmeldung der Schülerinnen und Schüler u n mit t e 1- bar nach bestandener Aufnahmeprüfung (N achternün) bei der aufnehmenden Realschule bzw. beim aufnehl1'lenden Gymnasium. 2.5 Die o. a. Terminplanung gilt ggf. auch für die Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule. 3 Werkl'ealschule und Hauptschule (Klasse 9) 3.1 Ordentliche Hauptsclmlahschlussprüfung und Hauptschulabschlusspl'üfung für Schulfl'emde nach Werkl'ealschulverol'dmmg (WRSVO) Schriftliche Prüfung Haupttennin : : Mittwoch, 09. Mai 2012 Dienstag, 15. Mai 2012 Dienstag, 22. Mai 2012 Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Donnerstag, 14. Juni 2012 Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 12. Juni 2012 Nachtermin : : Montag, 18. Juni 2012 Dienstag, 19. Juni 2012 Mittwoch, 20. Juni 2012 Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Donnerstag, 21. Juni 2012 Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Montag, 25. Juni Themenorientierte Projektprüfung und dezentraler Prüfungsteil "Sprechen und Sprachmittlung" in der Fremdsprache Die Termine der themenorientierten Projektprüfung und des dezentralen Prüfungsteils "Sprechen und Sprachmittlung" in der Fremdsprache werden von der Schule festgesetzt Mündliche Prüfung Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 25. Juni 2012 beginnen und am Mittwoch, 11. Juli 2012 beenc1et sein. 3.2 UnterrichtsfreisteIlung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler Nach Abschluss der individuellen Prüfung kann die Schülerin oder der Schüler vom Untenicht freigestellt werden Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 werden in der Regel a111 Freitag, 20. Juli 2012 entlassen. 4 Werlcrealschule (Klasse 10) 4.1. Abschlussprüfung nach Klasse 10 nach seitherigel' Hauptschulabschlusspl'üfungsorunung (HSAPl'O) Schriftliche Prüfung Haupttennin : : Dienstag, 08. Mai 2012 Freitag, 11. Mai 2012 Mittwoch, 23. Mai 2012 Freitag, 04. Mai Ku.U. vom 6. Mai 2010 NI'. 9

5 Nachtermin : : Montag, 18. Juni 2012 Dienstag, 19. Juni 2012 Mittwoch, 20. Juni 2012 Donnerstag, 24. Mai Fachlich orientierte Projektprüfung und dezentraler Prüfungsteil "Hör-, Hör-/Sehverstehen, Sprechen und Sprachmittlung" in der Fremdsprache Die Termine der fachlich orientierten Projektprüfung lmd des dezentralen Prüfungs teils "Hör-, Hör /Sehverstehen, Sprechen und Sprachmittlung" in der Fremdsprache werden von der Schule festgesetzt Mündliche Prüfung Der Prüfungs zeitraum für die mündliche Prüfung soll am Dienstag, 26. Juni 2012 beginnen und spätestens am Donnerstag, 12. Juli 2012 beendet sein. 4.2 Untel'l'ichtsfl'eisteHung und Entlassung der Schülerinnen und Schülei' Im Anschluss an die Information der Schülerinnen und SchiUer über die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa eine Unterrichtswoche vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt, jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichts angebot gewährleistet bleiben. Mit Beginn der mündlichen Prüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 20. Juli 2012 entlassen. 5 Realschule 5.1 Ordentliche Abschlussprüfung und Prüfungstermine für Schulfremde Schriftliche Prüfung Haupttermin : Mittwoch, 25. April 2012 Französisch (Pflicht fremdsprache): Donnerstag, 26. April 2012 Englisch (Pflichtfremdsprache): Freitag, 27. April 2012 : Nachtermin : Donnerstag, 03. Mai 2012 Freitag, 04. Mai 2012 Montag, 21. Mai 2012 Französisch (Pflichtfremdsprache): Dienstag, 22. Mai 2012 Englisch (Pflichtfremdsprache): Mittwoch, 23. Mai 2012 : Mündliche Prüfung Donnerstag, 24. Mai 2012 Freitag, 25. Mai 2012 Die mündliche Prüfung und die fächerübergreifende Kompetenzprüfung sollen frühestens am Montag, 25. Juni 2012 beginnen und spätestens am Donnerstag, 12. Juli 2012 beendet sein. Der Beginn der mündlichen Prüfung für Abendrealschulen kann auf Mittwoch, 20. Juni 2012 vorgezogen werden. 5.2 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler Im Anschluss an die Informationen der Schülerinnen und Schüler über die Noten der Jahresleistung und die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa zwei Unterrichtswochen vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt; jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben. Etwa drei Wochen vor Beginn der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. Zur Begleitung und Betreuung der Schülergruppen muss zur Vorbereitung der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ein entsprechendes Unterrichts angebot gewährleistet bleiben. Mit Beginn der mündlichen Prüfung sowie der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 20. Juli 2012 entlassen. 6 Allgemein bildendes Gymnasium Abiturpl'üfung an den allgemein bildenden Gymnasien 6.1 Zulassung zur Abiturpl'üfung Späteste Ausgabe der Zeugnisse für das Schulhalbjahr 13/1 Freitag, 27. Januar 2012 Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres 13/2 Montag, 30. Januar 2012 Wahl des mündlichen Prüfungsfaches Montag, 30. Januar 2012 Späteste Zustellung der Nichtzulassung zur Abiturprüfung Montag, 30. Januar Schriftliche Prüfung (Haupttennin) Beginn der schriftlichen Prüfung Montag, 19. März 2012 Ende der schriftlichen Prüfung Dienstag, 27. März 2012 Wiederbeginn des Unterrichts Montag, 16. April 2012 Nr.9 K.u.U. vom 6. Mai

6 6.3 Sduiftliche Prüfung (Nachtermin) Beginn der schriftlichen Prüfung Mittwoch, 18. April 2012 Ende der schriftlichen Prüfung Freitag, 27. April Der Unterricht endet am jeweiligen Tag der Bede!' Ergebnisse der schriftlichen Ab- 6.5 der Ergebnisse Erste Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Donnerstag, 24. Mai 2012 Letzte Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Freitag, 22. Juni Mündliche l'rlluiu1 ;en Erste mündliche Prüfung Dienstag, 12. Juni 2012 Letzte mündliche Prüfung Freitag, 29. Juni Gymnasium (Klasse 7) Gymnasium (Klasse 9) Donnerstag, 27. September 2012 Gymnasium (I{lasse 11) Donnerstag, 27. September 2012 Fremdsprache (Englisch/Französisch/Latein) Naturwissenschaften (Biologiel Chemie/Physik) cu"''';,a,,',," der Zeugnisse Letzte Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife Freitag, 29. Juni 2012 "''''''M;H'' Prüfungen a) Der Zeitraum, in dem die fachpraktische Prüfung in den Fächern Musik und Bildende Kunst durchgeführt wird, wird von den Regierungspräsidien festgelegt. Der erstmögliche Termin ist der Montag, 09. Januar b) Für die Terminierung der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport wird auf 17 Abs. 2 und 3 NGVO hingewiesen. H. Schuljahr K.u.D S und Vergleichsarbeiten 1.1 Grundschule (Klasse 3 - VERA) Die Termine für die Diagnosearbeiten VERA im Schuljahr 2012/2013 müssen noch länderübergreifend abgestimmt werden. Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1.2 Werkrealschule und Hauptschule (Klasse 7) Realschule 7) Realschule 9) Donnerstag, 27. September 2012 Pflichfremdsprache 154 K.u.U. vom 6. Mai 2010

7 Änderung der Verwaltungs vorschrift Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2010/11 vom 24. März 20Hl Die VwV "Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2010/11" vom 20. Januar 2010, Az.: , veröffentlicht in Ku.U vom 1. März 2010 wird unter Nr. 2.1 Direktzuweisung wie folgt geändert: Grundschulen: Klassenart Mindest- Klassen-/ schüler- Gruppenteilel' zahl Jahrgangsübergreifende Klassen (jahrgangsübergreifende Klassenstufen zusammen)!) Jahrgangsbezogene Klassen Vorbereitungsklassen (Sprachförderung) Muttersprachliche Klassen Religionslehre, Ethik, Sport 8 25 bzw. 28 1) Jahrgangsübergreifende Klassen erhalten je nach Klassengröße zusätzlich 2 bis 4 Lehrerwochenstunden für Differenzierungsmaßnahmen (bis 20 Schüler 2 Stunden, 21 bis 24 Schüler 3 Stunden, ab 25 Schüler 4 Stunden). K.u.U 2010 S. 155 Diese Verwaltungsvorschrift wurde in Altsgabe B des Amtsblattes aufgenommen unter Nr: Verleihung Körperschaft des den kirchlichen!ische Sozialstation Sitz in Lauchheim Bekanntmachung vom 23. März 2010 Az.: RA /53 Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat den kirchlichen Zweckverband Sozialstation Si. Elisabeth" mit Sitz in Lauchheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Anerkennung rach" Bekanntmachung vom 23. März 2010 Az.: RA /1 Ku.U 2010 S.155 Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat am 23. März 2010 die "Hospizstiftung Biberach" als rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts anerkamü. Anerkennung Sandhausen" Bekanntmachung vom Az.: RA /1 K.u.U 2010 S.155 Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat am 20. April 2010 die Stiftung hausen" mit Sitz in Sandhausen als rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. K.u.U 2010 S.155 Nr.9 Ku.U vom 6. Mai

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