Bewerbung für eine Tätigkeit an Deutschen Auslandsschulen und schulischen Einrichtungen im Ausland

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1 Bewerbung für eine Tätigkeit an Deutschen uslandsschulen und schulischen Einrichtungen im usland uslandsdienstlehrkraft (DLK), Schulleiterinnen und Schulleiter Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren

2 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 2 Einleitung Die Bundesrepublik Deutschland fördert weltweit derzeit insgesamt 123 deutsche uslandsschulen und bis zu 500 weitere schulische Einrichtungen. Die Förderung umfasst die Vermittlung von Lehrkräften, finanzielle Zuschüsse beträchtlichen usmaßes sowie pädagogische Beratung und Begleitung der Schulen. Zusammen mit der Sympathiewerbung für deutsche Sprache und Kultur ist die schulische rbeit im usland ein wichtiger Bestandteil der von Bund und Ländern gemeinsam gestalteten deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die an den deutschen Schulen im usland tätigen Lehrkräfte, insbesondere die uslandsdienstlehrkräfte, sind Repräsentanten dieser Kultur- und Bildungspolitik. Zuständig für die Vermittlung von Lehrkräften, die Personalentwicklung im usland und die finanzielle Förderung der Deutschen uslandsschulen sowie der sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland geförderten schulischen Einrichtungen ist das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das uslandsschulwesen*) in Köln (im Folgenden Zentralstelle genannt). Die Sicherung der geförderten Bildungsziele sowie die Vorbereitung auf Prüfungen mit deutschen Berechtigungen erfolgt im Wesentlichen durch Lehrkräfte und Funktionsträger, die gemäß der Beschlusslage der Ständigen Konferenz der Kultusminister befristet aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vermittelt werden. Grundsätzlich unterrichten an den deutschen uslandsschulen und den sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland geförderten schulischen Einrichtungen im usland: uslandsdienstlehrkräfte (aus dem innerdeutschen Schuldienst in öffentlichem und dienstlichen Interesse befristet beurlaubte Lehrkräfte) Bundesprogrammlehrkräfte (vorrangig noch nicht im innerdeutschen Schuldienst beschäftigte Lehrkräfte) Landesprogrammlehrkräfte (aus dem innerdeutschen Schuldienst im öffentlichen Interesse überwiegend in MOE/GUS beurlaubte Lehrkräfte) Ortslehrkräfte (von den Schulen im usland nach Landesrecht angestellte Lehrkräfte) Die Zentralstelle vermittelt uslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte in den uslandsschuldienst, während für Landesprogrammlehrkräfte und Ortslehrkräfte andere Modalitäten gelten. Für alle im Inlandsschuldienst beschäftigten Lehrkräfte ist eine Bewerbung ausschließlich auf dem Dienstweg möglich. *) Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das uslandsschulwesen Köln Telefon: oder Fax: zfa.bewerbung@bva.bund.de

3 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 3 Dieses Merkblatt gilt nur für uslandsdienstlehrkräfte. Informationen und Bewerbungsmodalitäten für Bundesprogrammlehrkräfte und Ortslehrkräfte und Landesprogrammlehrkräfte sind erhältlich über die Zentralstelle bzw. Schulaufsichtsbehörden der Länder und über die Internetseite Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzungen Lehrbefähigungen Einsatzgebiete Bewerbung Bewerbungsunterlagen Freistellung Vermittlung uswahl der Bewerberinnen und Bewerber...8 uswahl durch den Schulleiter...8 Verfahren...8 uswahl durch die Zentralstelle...8 Löschen von Daten...8 Vermittlungssperre Beratung Vorbereitungslehrgang Beurlaubung Einkommen Dauer des uslandsaufenthalts Unterrichtsverpflichtung Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerber Sonstiges...11

4 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 4 1. Voraussetzungen Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Vermittlung als uslandsdienstlehrkraft erfüllt die Lehrkraft, wenn sie - im innerdeutschen Schuldienst als Beamter/in auf Lebenszeit oder mindestens zwei Jahre unbefristet als ngestellte/r (neue Bundesländer) tätig ist; - sich im innerdeutschen Schuldienst überdurchschnittlich bewährt hat und zu einem überdurchschnittlichen Engagement bereit ist, - noch nicht das 59. Lebensjahr bei Dienstantritt vollendet hat; Grund hierfür ist eine angestrebte Verweilzeit von 6 Jahren bis zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand, die im uslandsschuldienst verbracht werden soll (bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren), - vom Dienstherrn für eine Vermittlung ins usland freigestellt wird 1) ; und die mit ausreisenden Familienmitglieder bzw. anerkannte Lebenspartner für den uslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind (siehe Personalbogen zur Bewerbung). Wünschenswert sind ferner Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe und in biturprüfungen (Sekundarstufe II - Lehrkräfte) sowie Kompetenzen auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF) und des deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU). Beurlaubte Lehrkräfte können sich erst nach Beendigung ihrer Beurlaubung bewerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Lehrkräfte im Sabbatjahr. Zweitbewerber müssen sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erneut zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben. Für nichtdeutsche Staatsangehörige der Europäischen Union kann eine Vermittlung auch nur innerhalb der EU-Staaten erfolgen. eine Vermittlung in andere Staaten ist aus pass-, aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Gründen regelmäßig nicht möglich. 1) Eine Zusicherung des Dienstherrn zur Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen / Beiträgen zur ltersvorsorge ist erforderlich bei - angestellten Lehrkräften der alten Bundesländer, - angestellten / verbeamteten Lehrkräften aus dem Kommunal- und Kirchendienst

5 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 5 2. Lehrbefähigungen Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II - mit den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache und Beifächern wie Geschichte, Geographie, Musik, - mit Mathematik und/oder Naturwissenschaften/Informatik - und in geringerem Umfang an Handelsschullehrern/innen (kaufmännische usrichtung) für die duale Berufsausbildung. Rund 20 % der vermittelten Lehrkräfte verfügen über die Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen sowie die Sekundarstufe I. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Technik sowie Sonderschulpädagogen/innen, die nicht über eine der genannten Qualifikationen verfügen, können nicht vermittelt werden. 3. Einsatzgebiete Das Spektrum der schulischen Einrichtungen im usland, an denen vermittelte Lehrkräfte unterrichten, ist weit gefächert. Die Internetseite der Zentralstelle vermittelt unter uslandsschulverzeichnis einen Überblick über die deutschen Schulen im usland. Daneben werden auch Lehrkräfte an staatliche Schulen vermittelt, insbesondere an Schulen in Mittel- und Osteuropa sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GUS). Die Einsatzgebiete wurden in neun Großräume eingeteilt, die bei der Bewerbung von Bedeutung sind: Nordamerika Mittel-/Südamerika West-/Nordeuropa Südeuropa, Türkei Mittel-/Osteuropa Zentralasien Nahost Fernost, ustralien frika Die größte Chance, im usland eine Stelle zu bekommen, haben Lehrkräfte, die sich für möglichst viele Großräume zur Verfügung stellen. us diesem Grund sollte zunächst geprüft werden, ob eine Vermittlung weltweit angestrebt wird.

6 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 6 Sollte trotzdem der Wunsch bestehen, bestimmte Gebiete auszuschließen, ist eine Orientierung an den aufgeführten Großräumen sinnvoll, von denen maximal zwei abgelehnt werden können. Im Bewerbungsbogen kann darüber hinaus angegeben werden, ob auch Interesse an einem Einsatz an einer uslandsschule der Bundeswehr besteht. Es handelt sich um Schulen des Bundesverteidigungsministeriums, die ausschließlich Kindern von ngehörigen der Deutschen Bundeswehr offen stehen. Sofern Sie die europäischen Großräume nicht ausschließen, gilt Ihre Bewerbung auch für Europäische Schulen. Es handelt sich hierbei um Schulen vor allem für Kinder der ngestellten der Institutionen der Europäischen Union. Sie unterliegen der Gemeinsamen Kontrolle der Regierungen der EU Mitgliedsstaaten und haben den Status von öffentlich-rechtlichen Lehranstalten. 4. Bewerbung Nur der Dienstherr (in der Regel das Bundesland) kann entscheiden, ob für die Freistellung und die Beurlaubung für einen Einsatz im usland die erforderliche Eignung vorliegt. Er trifft seine Entscheidung in der Regel im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung, in die die Ergebnisse eines Unterrichtsbesuchs einfließen. Deshalb muss die Bewerbung auf dem Dienstweg eingereicht werden. Folgendes ist zu beachten: Die Bewerbung wird bei der Schulleitung eingereicht. Die Schulleitung reicht die Bewerbung an die zuständige übergeordnete Schulbehörde (Heimatschulbehörde) weiter. Schulleitung und zuständige Behörde prüfen die Bewerbung und nehmen dazu Stellung. Wenn die oberste Behörde den Bewerber für einen Einsatz im usland vorschlägt, wird sie die Unterlagen mit einem Hinweis, von welchem Zeitpunkt an die Lehrkraft zur Verfügung steht (Freistellungsvermerk), an die Zentralstelle weiterleiten. Von dort erfolgen eine Eingangsbestätigung und die Feststellung, ob der Bewerber in das Vermittlungsverfahren aufgenommen werden kann. Bewerbungsfristen werden von der Zentralstelle regelmäßig nicht vorgegeben. Landesrechtliche Regelungen können dagegen solche Terminvorgaben beinhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Mitteilungsblätter Ihres Bundeslandes oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

7 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 7 5. Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen sollten in zweifacher usfertigung auf dem Dienstweg eingereicht werden: ein tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt), gegebenenfalls Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, der ausgefüllte Bewerbungsbogen. (Es wird empfohlen, den Bewerbungsbogen DLK als Word-Dokument von der Internetseite der Zentralstelle auszudrucken und zu verwenden. Die Bewerbungsunterlagen können auch bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angefordert werden.) Wenn es zu einer Vermittlung kommt, wird die Lehrkraft aufgefordert, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. gegebenenfalls ein Tropentauglichkeitszeugnis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin/der Bewerber und ihre/seine mit ausreisende Familie oder ihre/sein eingetragene/r Lebenspartner/in für einen ufenthalt im Einsatzland gesundheitlich geeignet sind. us diesem Grund wird darum gebeten, bereits bei der Bewerbung auch die beigefügten Fragen über den Gesundheitszustand des Bewerbers und der mit ausreisenden ngehörigen zu beantworten. 6. Freistellung Freistellung bedeutet, dass eine Lehrkraft während des Freistellungszeitraums für eine Vermittlung ins usland zur Verfügung steht. Für den Fall einer Vermittlung wird der Dienstherr die erforderliche Beurlaubung gewähren, soweit nicht besondere Gründe dem entgegenstehen. Die Freistellung beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der Dienstherr kann die Freistellung widerrufen. 7. Vermittlung Nach Eingang der Bewerbung auf dem Dienstweg entscheidet die Zentralstelle über die ufnahme in die Bewerberdatei.

8 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 8 8. uswahl der Bewerberinnen und Bewerber uswahl durch den Schulleiter Die Schulleiter der deutschen uslandsschulen haben die Möglichkeit, unter Nutzung des Internet direkt auf die Bewerberdatenbank der Zentralstelle zuzugreifen und eine für ihre Schule geeignete Lehrkraft zu suchen und auszuwählen (ISS-Online). Verfahren Die Schule nimmt Kontakt mit der Lehrkraft auf. Sie unterbreitet der Lehrkraft ggf. ein ngebot. Nach Vorliegen der verbindlichen Zusage durch die Lehrkraft prüft die Zentralstelle die uswahl und stimmt in der Regel dem bschluss des Dienstvertrages mit der Schule zu. Erteilt die Zentralstelle keine Zustimmung, werden die Schule und die Lehrkraft davon - ohne ngabe von Gründen - unterrichtet. usgewählte Lehrkräfte sind für jede weitere Bewerberauswahl gesperrt. uswahl durch die Zentralstelle Für bestimmte Schulen - insbesondere für staatliche Schulen in Mittel und Osteuropa sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) - erfolgt die uswahl durch die Zentralstelle. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Zentralstelle Datensätze ausgewählter Lehrkräfte - zeitlich befristet - sperren, so dass die Datensätze für diesen Zeitraum nur der Zentralstelle zur Verfügung stehen. Dies gilt auch, wenn sich Bewerber parallel zu einer laufenden Bewerbung zusätzlich auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle bewerben. Löschen von Daten Die Zentralstelle löscht die Daten einer Lehrkraft auf dessen Wunsch hin bzw. auf Wunsch der obersten Dienstbehörde, wenn es innerhalb des Freistellungszeitraums nicht gelingt, die Lehrkraft zu vermitteln. Eine erneute Bewerbung kann frühestens zwei Jahre nach dem Löschen der Daten erfolgen. Vermittlungssperre Sollte die verbindliche Zusage, eine konkrete Stelle anzutreten, im Nachhinein zurückgenommen werden, erfolgt von dem Zeitpunkt der bsage an für die Dauer von 12 Monaten eine Sperre für eine weitere Vermittlung.

9 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft 9 9. Beratung Im Falle der Vermittlung an eine Schule im usland erfolgt eine Einladung durch die Zentralstelle zu einer ausführlichen Beratung in Köln. Bei der Gelegenheit werden die finanziellen und organisatorischen Fragen geklärt. nschließend wird der Dienstvertrag, den die Lehrkraft mit der Schule schließt, zur Unterschrift vorgelegt. 10. Vorbereitungslehrgang Während eines einwöchigen Vorbereitungslehrgangs, der in der Regel in der Zentralstelle in Köln stattfindet, werden die Lehrkräfte auf den uslandseinsatz vorbereitet. Die Fortführung der Vorbereitung erfolgt am Einsatzort. 11. Beurlaubung Für eine Beurlaubung gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) Beurlaubung von Lehrkräften für den uslandsschuldienst in der jeweils gültigen Fassung (nlage 1). Dabei berücksichtigt die Zentralstelle in bstimmung mit dem Bund-Länder-usschuss für schulische rbeit im usland (BLSch) Bewerbungen, wenn ein uslandschuldienst formal vor Vollendung des 59. Lebensjahres begonnen werden kann (vgl. Ziffer 1. Voraussetzungen, Seite 3) 12. Einkommen Die laufenden monatlichen Zuwendungen bestehen aus einem steuerpflichtigen Inlands- und einem steuerfreien uslandsteil (siehe nlage). Die geltenden Richtlinien können eingesehen werden auf der Internetseite der Zentralstelle: / Finanzielle Regelungen für DLK. 13. Dauer des uslandsaufenthalts Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Mit Zustimmung der Schule, der Zentralstelle und des Dienstherrn kann dieser Vertrag um weitere drei Jahre verlängert werden.

10 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft Unterrichtsverpflichtung Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bei einer Dauer von 45 Minuten beträgt für Grund- und Hauptschullehrer/innen: 28 Wochenstunden Realschullehrer/innen: 26 Wochenstunden Gymnasiallehrer/innen: 24 Wochenstunden Darüber hinaus ist die Wahrnehmung besonderer ufgaben (z.b. Fortbildung, Betreuungsaufgaben an Ganztagsschulen, längerfristige Vertretung, schulorganisatorische Verpflichtungen etc.) entsprechend den schulischen und pädagogischen Erfordernissen im Umfang von jeweils einer weiteren Wochenstunde verpflichtend. Über den Einsatz entscheidet die Schulleitung. 15. Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerber Für eine Funktionsstelle kommen in der Regel nur Lehrkräfte in Frage, die früher schon einmal als uslandsdienstlehrkraft vermittelt waren und/oder bereits in Deutschland eine Funktionsstelle innehaben. Welche Funktionsstellen es im usland gibt, kann dem beigefügten uszug aus dem Beschluss der KMK über die Beurlaubung von Lehrkräften für den uslandsschuldienst entnommen werden. Daraus ergibt sich, dass die nzahl der Funktionsstellen begrenzt ist. Zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Dienstantritts darf die Bewerberin oder der Bewerber gleichfalls noch nicht das 59. Lebensjahr vollendet haben. Die Vertragsdauer entspricht den Vorgaben für uslandsdienstlehrkräfte; sie kann aber um zwei Jahre verlängert werden, so dass Lehrkräfte mit besonderen ufgaben und Funktionen maximal acht Jahre an ihrem ausländischen Dienstort verbringen können. Für Schulleiter/innen und Fachberater/innen/Koordinatoren/innen gelten gesonderte Bewerbungs- und uswahlverfahren. Interessenten können sich telefonisch bei der Zentralstelle bzw. bei ihrer Landesbehörde erkundigen oder sich über das Internet informieren.

11 Informationen zur Bewerbung als uslandsdienstlehrkraft Sonstiges Schuljahresbeginn ist im llgemeinen der 1. September; im südlichen frika und Teilen Südamerikas beginnt das Schuljahr in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 1. März. Ein Vertrag als Orts(lehr)kraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer uslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden. Ein gemeinsamer ufenthalt nicht verheirateter Lebenspartner kann wegen entsprechender Einreise- und ufenthaltsbestimmungen schwierig sein und ist in Einzelfällen ausgeschlossen. Es wird erwartet, dass die Sprache des Gastlandes, sofern sie nicht bereits beherrscht wird, in angemessener Zeit erlernt wird. Handelt es sich um eine besonders schwierige Sprache, sollten ausreichende Kenntnisse der dort verwendeten europäischen Verkehrssprache und zumindest Grundkenntnisse in der Landessprache erworben werden. Änderungen der privaten nschrift und sonstiger Personaldaten (z.b. des Familienstands) sollten gegebenenfalls unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen der Zentralstelle rechtzeitig mitgeteilt werden. Änderungen der beruflichen Stellung oder Sachverhalte, die der Bestätigung durch den Dienstherrn bedürfen, müssen auf dem Dienstweg mitgeteilt werden. Stand:

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