Die zukünftige Energie-Einsparverordnung EnEV
|
|
- Lars Gregor Albrecht
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information Stand: März 2001 Die zukünftige Energie-Einsparverordnung EnEV Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll einen Beitrag dazu leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von % CO 2 weniger zu emittieren, einzuhalten. Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) werden voraussichtlich ab 2002 die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. Die DIN V 4701 Teil 10, die die Berechnungsgrundlagen für die Anlagentechnik schafft, sowie die entsprechende Regel für die Bauphysik, die DIN V 4108 Teil 6, liegen bereits als Vornormen vor (Bild 1). Zukünftig ist nicht mehr der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf q P, der für die Gebäudebeheizung und -belüftung sowie für die Trinkwassererwärmung erforderlich ist, geregelt. Diese Betrachtung erfordert, dass sowohl Wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen als Ganzes betrachtet werden (Bild 2). DIN V Berechnung Bauphysik Jahres-Heizwärmebedarf q h gleiche Randbedingungen EnEV Festlegung Energieeinsparung max. Jahres-Energiebedarf q P < q P,max q P = q h e P gleiche Randbedingungen Bild 1: Die EnEV und die zugehörigen Normen gleiche Randbedingungen DIN V Berechnung Anlagentechnik Anlagen-Aufwandszahl e P Verknüpfung von Bauphysik und Anlagentechnik Damit bietet die EnEV den neuen Ansatz, Bauphysik und Heizungsanlagentechnik nicht getrennt, sondern gemeinsam zu planen: Der Primärenergiebedarf q P kann in einem weniger gut wärmegedämmten Haus unter dem zulässigen Grenzwert dann gehalten werden, wenn eine effiziente Heizungsanlagentechnik (geringe Anlagenaufwandszahl e P ) gewählt wird. Andererseits kann ein sehr gut wärmegedämmtes Haus (geringer Heizwärmebedarf q h ) mit einer weniger aufwändigen Heiztechnik (hohe Anlagenaufwandszahl e P ) auskommen. Die EnEV bietet also die Möglichkeit von intelligenten Kompensationen (Bild 3). Primärenergiebedarf Anlagenaufwandszahl Heizwärmebedarf Trinkwasserwärmebedarf q P = e P. (q h + q tw ) [] EnEV DIN V EnEV 4108 T6 DIN V 4701 T10 Bild 2: Verknüpfung von EnEV, DIN V 4701 und DIN V 4108
2 Nur der Primärenergiebedarf entscheidet Für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf gibt die EnEV eine Formel vor, die sich am A/V-Verhältnis orientiert (Verhältnis A/V: die wärmeübertragenden Außenfläche A bezogen auf das beheizte Gebäudevolumen V). Die zwei Varianten für zentrale und dezentrale Trinkwassererwärmung lauten: Für Wohngebäude mit zentraler Trinkwassererwärmung: q P,zul = 50, ,29 A / V / (100 + A N ) [] Primärenergiebedarf in Gebäude und Anlage = Alternativen Anlage Gebäude 0,2 1,05 A/V Gesamtenergiebedarf Hoher Standard Niedriger Standard Für Wohngebäude mit dezentraler Trinkwassererwärmung: q P,zul = 64, ,29 A / V Bild 3: Zulässiger Primärenergiebedarf und die Variationsmöglichkeiten von Anlagen- und Gebäudetechnik (schematisch) [] Für ein als Beispiel gewähltes Einfamilienhaus mit einer Nutzfläche von A N = 200 m 2 und A/V = 0,8 ergibt sich ein q P,zul von 119,84 bei zentraler Trinkwassererwärmung. Dieser Wert darf nicht überschritten werden und stellt somit die Basis für die Arbeit des Planers oder des Architekten dar. Ihm ist es jetzt überlassen, durch Kombination bauphysikalischer und heiztechnischer Maßnahmen eine Bauausführung zu erarbeiten, deren Primärenergiebedarf für die Wärmeerzeugung einschließlich der erforderlichen Hilfsenergie unter diesem Grenzwert bleibt. Der Wärmeschutz des Gebäudes muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der maximale spezifische Transmissionswärmeverlust (H T ) über die Gebäudehülle beträgt: Spezifischer Transmissionswärmeverlust: H T, max = 0,4 + 0,13 V / A [W/(m 2 K)] Dieser zulässige spezifische Transmissionswärmeverlust H T kann durch normale Baustandards (WSchV 95) leicht eingehalten werden. Er stellt damit praktisch keine Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten des Architekten dar. Die Anlagen-Aufwandszahl e p Bei der Planung des Baus müssen also Wärmedämmung und Anlagentechnik miteinander in Beziehung gesetzt werden. Die Aufwandskennzahl der Anlagentechnik (e p ) sollte den wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechend möglichst klein gewählt werden. Die primärenergetische Aufwandskennzahl e p setzt sich vereinfacht dargestellt zusammen aus dem Verhältnis von Primärenergiebedarf zur Erzeugung von Heizwärme und Trinkwasser zum entsprechenden Nutzwärmebedarf: e p = (q H,P + q TW,P ) / (q h + q tw ) (siehe Bild 4). 2
3 e P stellt also das Verhältnis von notwendiger Primärenergie zu erzeugter Nutzwärme dar. Bild 5 zeigt die auf Basis der DIN V 4701 berechnete Umwandlungskette für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Niedertemperatur-Gas-Heizkessel. Es wird deutlich, dass im Vergleich zu der an die Räume abgegebenen Heizwärme ein 50% höherer Primärenergieaufwand besteht. Um den Planern bei der Anlagenauswahl die Arbeit zu erleichtern, gibt die DIN V 4701 Teil 10 für ausgewählte Anlagenschemata in Abhängigkeit von der Nutzfläche A N und dem Heizwärmebedarf q h Diagramme vor, aus denen die Anlagen-Aufwandszahl e p (einschließlich aller Speicherund Verteilungsverluste) abgelesen werden kann. Unter Verwendung der nach EnEV maximal zulässigen Primärenergie q P, zul kann nach Umstellung der Gleichung aus Bild 2 die maximal zulässige Heizwärme errechnet werden. Das Ergebnis kann allerdings nur ein Anhaltswert sein, da die Aufwandszahl e P nach DIN V 4701 vom Heizwärmebedarf q h abhängig ist. q h = (q P,zul / e P ) q tw [] Zur Ermittlung des Wärmebedarfs für die Trinkwassererwärmung q tw, der in die Primärenergiebilanz mit eingeht, gibt die EnEV einen Wert von 12,5 vor. q P = q TW, P + q H, P Trinkwassererwärmung Gebäudeheizung Primärenergie Erzeugungsverluste (Förderung, Raffinerie) q TW, P Bild 4: Umwandlungskette 69,3 Verluste 3,3 Verteilungsverluste Anlagenverluste q TW Anlagenverluste Verteilungsverluste Erzeugungsverluste (Förderung, Raffinerie) Nutzwärme q h,tw : Anlagenverluste bei der Trinkwassererwärmung, die als Heizwärmegewinn genutzt werden (Wärmeabstrahlung der Rohre) q tw q H, P q H q h Wärme Wärme Wärme Erdgas ins Haus Übergabe Verteilung Erzeugung Hilfsenergie 6,6 10 1,1 0,5 89,2 Strom 1,6 Primärenergie 98,1 102,8 4,7 Alle Werte in, aus Berechnungsbeispiel der DIN V 4701 T 10 für Gas-NT-Kessel, EFH mit 244 m 2, Wärmeerzeugung und -verteilung außerhalb der thermischen Hülle. Die Verluste können bei Installation innerhalb der thermischen Hülle zum Teil genutzt werden. Bild 5: Umwandlungskette nach DIN V 4701 Teil 1 für ein Einfamilienwohnhaus 3
4 Die EnEV bietet die Möglichkeit der Kompensation Bild 6 zeigt für das oben beschriebene Haus (Nutzfläche A N = 200 m 2, A/V = 0,8, q P,zul = 119,84 ) eine Verknüpfung von Anlagentechnik und Bauphysik. Für hohe Aufwandszahlen e P wie beispielsweise bei der Stromheizung (Stand Dez. 2000) ist ein entsprechend hoher Dämmstandard erforderlich, um die EnEV einzuhalten. Andererseits kann bei einer besonders sparsamen Anlagentechnik ein Heizwärmebedarf von weit über 100 entstehen, ohne den zulässigen Primärenergiebedarf zu überschreiten. Hier ist allerdings der Standard der WSchV 95 (im Beispiel etwa 85 ) zu beachten. Dem Architekten und Planer eröffnen sich damit Möglichkeiten, unter gestalterischen und finanziellen Gesichtspunkten den günstigsten Kompromiss zu finden. Fallweise wird eine verbesserte Anlagentechnik dafür sorgen können, dass bestimmte Dämmmaßnahmen, die besonders aufwändig oder gestalterisch störend wären, verzichtbar werden. Es ist allerdings zu beachten, dass diese in der DIN V 4701 Teil 10 hinterlegten Systeme auf der Basis von sogenannten Mindestwerten beruhen und damit nicht die optimale Anlagentechnik repräsentieren. Dieses Verfahren ist daher nur dann zu wählen, wenn keine genauen Kennwerte der Effizienz der Anlagenkomponenten vorliegen. Mit den realen und geprüften Kennwerten der Heizkessel werden deutlich bessere Anlagenkennwerte erzielt. Heizung Warmwasser Wärmeverteilung Lüftung mit WRG Elektro-Direkt DLE zentral ---- ja NT-Öl Speicher außerhalb nein BW-Gas (55/45) Speicher außerhalb nein BW-Gas (55/45) Speicher innerhalb ja BW-Gas (55/45) Solar innerhalb nein S/W-WP (35/28) Speicher außerhalb nein Elektro-Direkt DLE zentral ---- ja NT-Öl Speicher außerhalb nein BW-Gas (55/45) Speicher außerhalb nein BW-Gas (55/45) Speicher innerhalb ja BW-Gas (55/45) Solar innerhalb nein S/W-WP (35/28) Speicher außerhalb nein 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0 Anlagen-Aufwandszahl e p WSchV Jahres-Heizwärmebedarf q h in Bild 6: Verknüpfung von Anlagentechnik und zulässigem Heizwärmebedarf Oben: Ermittlung der Primärenergie-Aufwandszahl entsprechend der Beispielanlagen in der DIN V 4701 Teil 10 Unten: Der sich ergebende maximal zulässige Heizwärmebedarf für die jeweilige Anlagetechnik (Quelle: VENTECS, Bremen) 4
5 Wirtschaftliche Bewertung Eine genaue wirtschaftliche Abwägung der einzelnen Maßnahmen ist nur gebäudespezifisch möglich. Anhand des in Bild 7 zugrunde gelegten Beispiels (Einfamilienwohnhaus, ca. 200 m 2 ) kann aber auf Basis der Studien des Ing.-Büros Hausladen und von Prof. Dr.-Ing. Hauser (zusammengeführt von VENTECS, Bremen) eine Abschätzung der Kosten erfolgen. Heizung E-Direkt-Heiz. E - DLE WRG NT-Öl 70/55 BW-Gas 55/45 Warmwasser Lüftung Investitionskosten [DM] Zunächst werden die reinen Investitionskosten betrachtet. Die Investitionen für die Wärmedämmung beziehen sich dabei auf den Standard der WSchV 95, es werden also nur Mehrkosten ausgewiesen, die notwendig werden, um eine hohe Anlagenaufwandszahlen e P zu kompensieren. Für Heizsysteme, die primärenergetisch einen hohen Aufwand verursachen, sind gegenüber der Wärmeschutz der WSchV 95 zum Teil erhebliche Mehrinvestitionen notwendig, um den maximal zulässigen Primärenergiebedarf zu unterschreiten. BW-Gas 70/55 Speicher WRG BW-Gas 70/55 Solaranl. Fenster S/W-WP 35/28 Geräte und Verteilung innerhalb der thermischen Hülle Anlageninvestitionen Gebäudemehrinvestitionen gegenüber WSchV Bild 7: Investitionskostenvergleich (Quelle: VENTECS, Bremen) Mit Gas-Brennwertgeräten (Bild 8) in Kombination mit einer Wärmedämmung gemäß WSchV werden die Auflagen der EnEV bereits erfüllt, für eine noch bessere Anlagentechnik (kleinere Primärenergieaufwandszahl e P ) sind keine zusätzlichen Investitionen in die Wärmedämmung notwendig. Bild 8: Gas-Brennwert-Wandkessel Vitodens 200, 4 bis 60 kw 5
6 Viessmann Werke Allendorf (Eder) Telefon ( ) 70-0 Fax Für eine Betrachtung der Jahreskosten sind die reinen Investitionskosten allerdings nicht ausreichend. Zusätzlich zu dem dann zu leistenden Kapitaldienst sind auch Betriebsund Verbrauchskosten zu berücksichtigen (Bild 9). Heizung Warmwasser Lüftung E-Direkt-Heiz. E - DLE WRG Jahreskosten [DM/a] Der Vergleich verdeutlicht, dass auch bei den Jahreskosten die Kombination von Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik mit dem Wärmedämmstandard der WSchV die günstigste Lösung darstellt. Aber auch eine aufwändigere Anlagentechnik wie Wärmepumpe (Bild 10) oder Solarthermie (Bild 11) führt aufgrund der geringeren Verbrauchskosten nur zu einer mäßigen Kostensteigerung. NT-Öl 70/55 BW-Gas 55/45 BW-Gas 70/55 BW-Gas 70/55 S/W-WP 35/28 Speicher WRG Solaranl. Fenster Es erscheint gerechtfertigt, in eine hochwertige Anlagentechnik zu investieren, da das Verhältnis von Investitionsaufwand zu Primärenergieeinsparung im Sinne der EnEV sowie zur allgemeinen Betriebskostenersparnis besonders günstig ist. Geräte und Verteilung innerhalb der thermischen Hülle Kapitaldienst Anlage Betriebskosten Anlage Verbrauchskosten Anlage Kapitaldienst Gebäudemehrinvestitionen Bild 9: Jahreskostenvergleich (Quelle: VENTECS, Bremen) Bild 10: Vitocal 300 Wärmepumpe, Typ BW/WW, Heizleistung: 4,8 bis 43 kw Bild 11: Vitosol Sonnenkollektoren Technische Änderungen vorbehalten D 03/2001
2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV
2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV 249 2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV Die Energie-Einsparverordnung EnEV stellt Anforderungen sowohl an die bautechnische als auch an die anlagentechnische
MehrAuswirkungen der EnEV auf die Wohnungslüftung
Sonderschau Wohnungslüftung ISH - 26. März 2003 Auswirkungen der EnEV auf die Wohnungslüftung Rolf-Peter Strauß ZETA - Zusammenhang der EnEV mit gültigen Normen EnEV `02 Vorgabe des max. zulässigen Primärenergiebedarfs
MehrOtto Energiesparkonzepte innovative Dienstleistung für wirtschaftliches Bauen
Otto Energiesparkonzepte innovative Dienstleistung für wirtschaftliches Bauen Windeckstrasse 13 76135 Karlsruhe e-mail: otto@otto-energiesparkonzepte.de Fon: 0160/4439400 Internet:www.enev-aktuell.de Energiekosten
MehrBerechnungen zur Ermittlung der Mindestfläche bzw. geschossanzahl einer Nutzungseinheit zur Gewährleistung des baulichen Feuchteschutzes
Berechnungen zur Ermittlung der Mindestfläche bzw. geschossanzahl einer Nutzungseinheit zur Gewährleistung des baulichen Feuchteschutzes Einleitung Im Folgenden wird zunächst beschrieben, wie die DIN 1946-6:2009-05
MehrAnforderungen an QP /Referenzgebäude gemäß ENEV 2009 Wohngebäude Anlage 1 Tabelle 1
Lfd. Nr.: Anforderungen an QP /Referenzgebäude gemäß ENEV 2009 Wohngebäude Anlage 1 Tabelle 1 Bauteil/ System Referenzausführung/ Wert (Maßeinheit) 1.6 Lichtkuppeln Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,70
MehrEnEV = Energieeinsparverordnung = "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik von Gebäuden"
EnEV = Energieeinsparverordnung = "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik von Gebäuden" ALLGEMEINES ENEV als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung Quelle:
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrMartin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht
Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung
MehrBewertung der Anlagentechnik nach Energieeinsparverordnung EnEV
Bewertung der Anlagentechnik nach Energieeinsparverordnung EnEV Autor: Klaus Lambrecht www.solaroffice.de Die seit 1. Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung EnEV unterstützt einen integralen Planungsansatz
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 Auswirkungen auf die Bauausführung
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 Auswirkungen auf die Bauausführung Prof. Dr. Gerd Hauser GRE Mitgliederversammlung 2009 München PEH 12. März. 2009 Entwicklung der Regelungsansätze im Bereich
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1950 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 32 Gebäudenutzfläche (A ) N 1951 m² Erneuerbare Energien
MehrEnEV und EEWärmeG. Überblick zu den wesentlichen Anforderungen im Nachweisverfahren nach Energieeinsparverordnung EnEV und Wärmegesetz EEWärmeG
EnEV und EEWärmeG Überblick zu den wesentlichen Anforderungen im Nachweisverfahren nach Energieeinsparverordnung EnEV und Wärmegesetz EEWärmeG Grünberger Str. 55 10245 Berlin Tel.: 030/577032780 Fax.:
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 05.07.0 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik ) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis. Prof. Dr. Anton Maas. Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und
MehrZukunftsfähige Energieversorgung für Wohngebäude in der Region
Zukunftsfähige Energieversorgung für Wohngebäude in der Region 2. WEG Forum Freiburg, 12.10.2013 Dipl.-Ing. Christian Neumann Energieagentur Regio Freiburg GmbH 2. WEG Forum Freiburg, 12.10.2013 0 Ziele
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Schlachthofstr. 21, 23, 25, Chamissostr.
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 06.08.208 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Musterweg, Musterstadt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 966 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 984 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV 2014) Beispiele zur Nachweisführung
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016 Beispiele zur Nachweisführung 4. Landesnetzwerktreffen Energie & Kommune Magdeburg, 28.05.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH)
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.11.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Pappelallee 70,71,72, 10437 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1906/07 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2003 Anzahl Wohnungen
MehrEnEV - Stand und Zielrichtung
EnEV - Stand und Zielrichtung Energie-Einspargesetz (EnEG) 1976: Vermeidung von Energieverlusten HeizAnlV (04.05.1998) WärmeschutzV (01.01.1995) HeizkostenV (01.10.1989) Energieeinsparverordnung EnEV Chance
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1968 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1996 Anzahl Wohnungen 8 Gebäudenutzfläche (A ) N 568 m² Erneuerbare Energien
MehrEnergieeinsparverordnung 2009 (EnEV)
dena-antworten auf die häufigsten Fragen Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) Berlin, 03. September 2009. 1. Allgemeine Fragen Was regelt die Energieeinsparverordnung? Die Energieeinsparverordnung definiert
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) Gültig bis: 13.12.217 1 Gebäude Gebäudetyp Wohngebäude Liegenschaftsnummer 34611 Adresse Maxim Gorki Str 3-17 86 Zwickau Kundennummer Gebäudeteil 1419 Gebäudefoto
MehrModernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 03.07.208 Gebäude Gebäudetyp Einfamilienhaus Adresse Irgendwo, 26736 Krummhörn Gebäudeteil Hauptgebäude Baujahr Gebäude 935 Baujahr Anlagentechnik 993 Anzahl
MehrPURMO Fußbodenheizung Sichere Planung im Rahmen der EnEV 2002. Information
PURMO Fußbodenheizung Sichere Planung im Rahmen der EnEV 2002 Information Dämmung von Flächenheizungen gemäß EnEV Seit dem 01.02.2002 gilt für neue Bauanträge und Bauanzeigen die Energieeinsparverordnung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der
MehrStudie EnEV 2002 BRUCK ZUM GLÜCK GIBT S. Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV
ZUM GLÜCK GIBT S BRUCK INGENIEURBÜRO FÜR BAUSTATIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ BRANDSCHUTZ ENERGIEBERATUNG BLOWER DOOR Studie Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV Erstellt
MehrDeutsches Dachdeckerhandwerk Zentralverband. EnEV 2014. Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk?
EnEV 2014 Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk? Ziel der EnEV Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und
MehrDipl.-Ing. Rainer Dirk ENERGIEEINSPAR VERORDNUNG SCHRITT FÜR SCHRITT. 5. Auflage. Mit einem Beitrag von Professor Dr.
Dipl.-Ing. Rainer Dirk ENERGIEEINSPAR VERORDNUNG SCHRITT FÜR SCHRITT 5. Auflage Mit einem Beitrag von Professor Dr. Bernhard Rauch Werner Verlag 2010 1 Einleitung 1 2 Verordnungstext (EnEV) 4 3 Die rechtlichen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.12.218 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamiliengebäude Elberfelder Str. 35 / Spinngasse 2-6
MehrENERGIEAUSWEIS gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 01.12.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Gebäudefoto freiwillig Baujahr Anlagentechnik 1993 Anzahl Wohnungen 199 Gebäudenutzfläche (AN) 11097
MehrBewertung der Anlagentechnik nach EnEV
Bewertung der Anlagentechnik nach EnEV Autoren: Uli Jungmann, Klaus Lambrecht www.solaroffice.de Die seit Februar 2002 geltende Energieeinsparverordnung EnEV unterstützt einen integralen Planungsansatz
MehrEnEV Energie- Einsparverordnung
Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V. EnEV Energie- Einsparverordnung Q T Q h Q i Q S Q T Q L Q T Neue Perspektiven für die Wärmepumpe Q T Q h Q i Q S Q T Q L Q h Q i Q L Q S Q T = Jahres-Heizwärmebedarf
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 28.2.2020 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises Mehrfamilien-Wohnhaus
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5
Vorwort..................................................................... 5 1 Einführung......................................................... 13 1.1 Hauptwege zur Energieeinsparung......................................
Mehr--- j ~77C ~ ::- ::.-:;~=~"'5~~~~~_;.~~~~~~~:_~~~-~~::~~;;:;~~~-i~~~=~-;:~-~~c~~:"~:~s-."';;:,?: ~~r;-;~,,., - '-< i!-~;_-~-.!;>-"' ~- faergieausweis für Wohngebäude > gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 8.09.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Weiden 119, 47809 Krefeld Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1959 Baujahr Anlagentechnik 1987 Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen 6 Gebäudenutzfläche
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009 RWE Rhein-Ruhr AG Rudolf Maier Vertrieb Privat- und Gewerbekunden Rauschermühle 56648 Saffig Tel 06502 936863 Fax 0201 1212 30735 Mail rudolf.maier@rwe.com
MehrAbbildung innovativer Effizienztechnologien in der zukünftigen Energieeinsparverordnung
Gasag Fachforum für Architekten, Planer und Ingenieure Abbildung innovativer Effizienztechnologien in der zukünftigen Energieeinsparverordnung Berlin 21.11.2012 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Seite 1 Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes u. Anzahl
MehrVdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen. VdZ - Projektforum, 7. Mai 2014
VdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen VdZ - Projektforum, 7. Mai 2014 VdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen
MehrEnEV DIN V DIN V EnEV Produktkennwerte Lieferprogramm Festlegung. q P = e P S (q h + q tw ) Berechnung Bauphysik
EnEV Produktkennwerte Lieferprogramm 2003 EnEV Festlegung Max. Primärenergiebedarf Jahres Primärenergiebedarf q P < q P,max gleiche Randbedingungen gleiche Randbedingungen q P = e P S (q h + q tw ) DIN
MehrFörderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Catrin Homberger. Baurechtsamt Stadt Freiburg
Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Stadt Freiburg Seite 1 Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 1. Förderprogramme der Stadt Freiburg 2. Förderprogramme Bund und Land Seite 2 1.Förderprogramm
MehrDem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)
Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)
MehrWärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung Genehmigungsplanung
Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung Genehmigungsplanung Neubau Studentenwohnheime Frankfurt am Main (Campus Westend) hier: Interkultureller Begegnungsraum Bauherr Johann Wolfgang Goethe Universität
MehrEnergieberatungsbericht
Projekt: Einfamilienhaus, Medlerstraße 68, 06618 Naumburg Energieberatungsbericht Gebäude: Medlerstraße 68 06618 Naumburg Auftraggeber: Frau Heidemarie Töpp Medlerstraße 68 06618 Naumburg Erstellt von:
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus H. Seidel-Straße 23-26, 18209 Bad Doberan Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1972 Baujahr Anlagetechnik 1992 Anzahl Wohnungen 48 Gebäudenutzfläche
MehrBerechnungsgrundlagen zur Musterhaus-Simulation ModernuS - Modernisieren und Sparen
Berechnungsgrundlagen zur Musterhaus-Simulation ModernuS - Modernisieren und Sparen Hinweis Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass es sich bei allen Berechnungen in der Musterhaus-Simulation
MehrRechenverfahren im Wohnungsbau
Technische Universität München Rechenverfahren im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik, Technische Universität München Bilanzierung des Heizwärmebedarfs Q h H T Q i Q Q s h H
MehrEnergieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D.
Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrReferentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009)
Zusammenfassung Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009) Stand: 28.04.08 Dieser Text fasst die Regelungen des Referentenentwurfs zur EnEV 2009 zusammen, der
MehrEnergieberatungsbericht
Projekt: Kindergarten, Kreisstraße 4, 91804 Mörnsheim Energieberatungsbericht Gebäude: Kreisstraße 4 91804 Mörnsheim Auftraggeber: Marktgemeinde Kastnerplatz 1 91804 Mörnsheim Erstellt von: Johannes Steinhauser
MehrEnergieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152
Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie
MehrEffizienzhaus à la carte. Technische Anforderungen für KfW-Standards
55 40 40+ Effizienzhaus à la carte Technische Anforderungen für KfW-Standards Effizienzhaus à la carte Wir bauen Ihr Traumhaus à la carte. Mit Startschuss 01. April 2016 ist das Effizienzhaus zukünftig
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 15.06.2021 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Breslauer Str. 56a, 04299 Leipzig Wohngebäude
MehrGemeinde Stephanskirchen - Energiespartag 27.09.2012 /1. Energiespartag 2015
Gemeinde Stephanskirchen - Energiespartag 27.09.2012 /1 Energiespartag 2015 Warum Sanieren - Energieeinsparverordnung Was ist ein KfW-Energieeffizienzhaus Aktuelle Förderprogramme Rainer Kutzner Dipl.-Ing
MehrENERGIEEFFIZIENTE SCHULPROJEKTE NEUBAU BERUFSKOLLEGS MIT INNOVATIVEM LÜFTUNGSKONZEPT SANIERUNG SCHUL- UND SPORTZENTRUM MIT SOLARER NAHWÄRME
ENERGIEEFFIZIENTE SCHULPROJEKTE NEUBAU BERUFSKOLLEGS MIT INNOVATIVEM LÜFTUNGSKONZEPT SANIERUNG SCHUL- UND SPORTZENTRUM MIT SOLARER NAHWÄRME DIPL.-ING. MARKUS PFEIL 11. MÄRZ 2009, STUTTGART NEUBAU BERUFSKOLLEGS
Mehr-Emissionen durch dezentrale elektrische Warmwasserversorgung
WW Reduzierung von Energieverbrauch und CO 2 -Emissionen durch dezentrale elektrische Warmwasserversorgung Studie der FfE Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbh waerme-plus.de Dezentrale Trinkwassererwärmung
MehrFörderung von effizienten Wärmepumpen (Aus: www.bafa.de)
Förderung von effizienten Wärmepumpen (Aus: www.bafa.de) Antragsverfahren Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober
MehrPresse. Vitocal 200-A: Luft/Wasser-Wärmepumpe mit invertergeregeltem Verdichter
Vitocal 200-A: Luft/Wasser-Wärmepumpe mit invertergeregeltem Verdichter Die neue Vitocal 200-A ist eine besonders kompakte und preisattraktive Luft/Wasser-Wärmepumpe in Monoblock-Bauweise. Durch ihren
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen
MehrSind Ihre Heizkosten zu hoch?
- 1 - Sind Ihre Heizkosten zu hoch? Noch vor einigen Jahren spielten die Heizkosten keine große Rolle. Sie hatten nur einen geringen Anteil an den Haushaltskosten. Heute steht fest, dass die enorme Verteuerung
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen zur Bewertung der Luftdichtheit von Gebäuden
Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Bewertung der Luftdichtheit von Gebäuden Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aktuelle gesetzliche Anforderungen 3 2. EnergieEinsparVerordnung 2002 Auszug Luftdichtheit 5 3. DIN
MehrEnergieeinsparverordnung
Energieeinsparverordnung Regelungen für Bauherren - beauftrage Firmen - Fachleute Eigentümer - Vermieter - Verpächter Immobilienmakler - Betreiber von Klimaanlagen Energieeinsparverordnung Verordnung:
MehrFlüssige Brennstoffe Perspektiven in der Kommune durch Technik und Effizienz Andreas Maier, Institut für wirtschaftliche Ölheizung (IWO) www.iwo.
Flüssige Brennstoffe Perspektiven in der Kommune durch Technik und Effizienz Andreas Maier, Institut für wirtschaftliche Ölheizung (IWO) www.iwo.de Weltweite Ölreserven und -ressourcen Reduzierung des
MehrE N E R G I E A U S W E I S
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 29.04.2009 Gültig bis: 19.10.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes (s. dazu Übersicht
MehrPflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung
Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-
MehrAnlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude
18 Anlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude 1 Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen ransmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude (zu 3 Absatz 1 und
MehrModernisierungskonzepte für die Wohnungswirtschaft Energieerzeugung in Zeiten der Energiewende
Modernisierungskonzepte für die Wohnungswirtschaft Energieerzeugung in Zeiten der Energiewende RWE Planertag Bergheim, 16. Oktober 2013 RWE Energiedienstleistungen 09.12.2013 SEITE 1 Die Wohnungswirtschaft
MehrUmweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014. EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten?
Umweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014 EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten? Johannes Dold Gebäudeenergieberater (HWK) Folie 1 Folie 2 Verbräuche
MehrDie Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung
Die Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung Dipl.-Ing. Claus Händel. www.kwl-info.de Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-1 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel (2) Zu errichtende Gebäude sind
MehrHaustechnisches Planungsburo Dipl.-Ing. (TU) Heiner Focke Neundorfer Str Suhl fon fax mail
Zul.-Nr. Ing.-/Arch.-kammer Thuringen 0150-W-I-05 Anlage wh bottcherstraä e 13 Energieeinsparverordnung Projekt WH Bo ttcherstra e 13 Beschr. Anlage wh bo ttcherstra e 13 Beschr. Das Geba ude ist im Urzustand
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis:.1.019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Bürogebäude Am Wehrhahn 8-30, 4010 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 1987 1996 Gebäudefoto
MehrHeizungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden
1 Vortrag am 13.03.2012: Heizungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden Referent: Guido Schlüter Architekt Dipl.-Ing.(FH) Energieberater BAFA 2 Altersklassen von Wohngebäuden in NRW: Quelle: Energie
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1) 18.11.2013
Gültig bis: 23.06.2024 Registriernummer 2) : 123456789 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3) Baujahr Wärmeerzeuger3) 4) Anzahl Wohnungen Mehrfamilienhaus Musterstr. 123, 10115 Musterstadt
MehrWärmepumpen. . platzsparend. Unsere Empfehlung zur Wärmevollversorgung: 100% +25% Ökostrom für Wärmepumpe. Erdreich natürlicher Wärmespeicher
Wärmepumpen Wärmepumpen. umweltfreundlich. ölpreisunabhängig. energiesparend. wartungsarm. wirtschaftlich. platzsparend Unsere Empfehlung zur Wärmevollversorgung: 100% +25% Ökostrom für Wärmepumpe Erdreich
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 0.06.08 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Bauhr Gebäude Bauhr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrWechselwirkungen von EnEV und EEWärmeG
Wechselwirkungen von EnEV und EEWärmeG Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung..................................................................... 3 1.1 EnEV und EEWärmeG im Zusammenspiel.......................................
MehrEnergieausweis für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Dieser Energieausweis wurde erstellt für das Gebäude Rostocker Str. 13 68766 Hockenheim Dieser Ausweis ist gültig bis zum 17.10.2018 Gebäude Gebäudetyp Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik
MehrBlatt 0 Checkliste für das Vorab-Gespräch Seite 0
Blatt 0 Checkliste für das Vorab-Gespräch Seite 0 Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) stellt Ihnen mit dieser Checkliste eine Grundlage für das Erstgespräch mit Ihren Kunden zur Verfügung. Aufgrund
MehrExpertentag der Energieexperten
Expertentag der Energieexperten Wärmepumpen Rolf-Peter Strauß ZETA, ochschule Bremen Ein Projekt der Bremer Energie-Konsens Verkaufszahlen eizungs-wp-anteil am Neubau (Ein- und Zweifamilienhäuser) 2007:
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Freiherr von Thüngen Straße 4-6, 1477 Brand 2 91 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 5 [kg/(m² a)] 5 1 15 2 25 3 35 4 43 kwh/(m² a) "Gesamtenergieeffizienz"
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 0.06.0 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Kleine Eichen 38, 453 Kleinmachnow Gebäudeteil Baujahr Gebäude
MehrInformationen zur EnEV-Bewertung Vitovalor 300-P
Informationen zur EnEV-Bewertung Vitovalor 300-P Allgemeines Die zwei aktuell zulässigen EnEV-Nachweisverfahren für Wohngebäude (DIN V 4701-10, DIN V 18599) enthalten kein Verfahren für die Bewertung von
MehrÖl-Heizung im Neubau: Möglichkeiten zur Erfüllung von EnEV 2016 und EEWärmeG
Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Prof. Oschatz - Prof. Hartmann - Dr. Werdin - Prof. Felsmann Öl-Heizung im Neubau: Möglichkeiten zur Erfüllung von EnEV 2016
MehrEE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014. EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge
EE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014 EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge Hochschule Würzburg Schweinfurt Ingenieurbüro für Bauphysik Nürnberg Energieeffizienz Klima Gebäude Technik
MehrTechnische Gebäudeausrüstung
Technische Gebäudeausrüstung Lehrfachbegleitende und fachrichtungsvertiefende empfehlende Fachliteratur: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik, Werner Verlag, Band 1 und Band 2 Teil 9, Nachweis Energieeinsparverordnung
MehrDas Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
MehrArbeitspaket 1: Analyse und Gegenüberstellung von Mustergebäuden bzgl. Energieeffizienz und Umweltbelastung bei Einsatz unterschiedlicher, vorgegebene
Studie: Energetische, ökologische und ökonomische Aspekte der Fernwärme in der Hansestadt Rostock 24.02.2012 Dipl.-Ing. Martin Theile Prof. Dr.-Ing. Egon Hassel Universität Rostock Lehrstuhl für Technische
MehrBeispielrechnungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) EnEV-Stand
Beispielrechnungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) EnEV-Stand 16.11.2001 Gebäudedaten freistehendes Einfamilienhaus Fensterflächenanteil Fassade Nord 15 %, Süd 35 %, Ost/West 20 % Anforderung gemäß
MehrDas bessere Haus fürs gleiche Geld. Bauen mit Fördermittelgarantie!
Thema heute Das bessere Haus fürs gleiche Geld Bauen mit Fördermittelgarantie! Ökologisch Bauen mit KfW40/60-Häusern Kundenorientierte Gebäudeoptimierung Thema heute Entwicklung der Energiepreise Das bessere
MehrKurzvorstellung durch. EOR-Forum 2009. EOR-Forum 2009 Vergleich zentrale u. dezentrale Wärmeversorgung für ein Neubaugebiet
Vergleich von zentraler und dezentraler Wärmeversorgung in einem Neubaugebiet Beispiel Neubaugebiet Rosenstraße in Haßloch im Auftrag des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz Kurzvorstellung durch
Mehr1. Erster Schritt: Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach EnEV
Berechnungsschritte der Wärmeschutz- und Primärenergienachweise Im folgenden werden die verschiedenen Berechnungsschritte erläutert, die bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis: 0.0.06 Registriernummer NI-06-00078507 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil freistehendes Einfamilienhaus Schillerstraße
MehrEnEV easy - Entwicklung eines Anforderungskatalogs. von typischen Wohngebäuden zur Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2009 und des EEWärmeG
IBP-Bericht WB150/2009 EnEV easy - Entwicklung eines Anforderungskatalogs an den energiesparenden Wärmeschutz von typischen Wohngebäuden zur Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2009 und des EEWärmeG Durchgeführt
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 19.03.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Schweppermannstr. 74-82, 90408 Nürnberg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1954 Baujahr Anlagentechnik 1992 Anzahl Wohnungen 70 Gebäudenutzfläche
MehrNeuerungen der EnEV und der KfW-Förderung
Kreis Paderborn 12. Architekten- und Ingenieurtag Neuerungen der EnEV und der KfW-Förderung 11.05.2016 Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Neurungen EnEV und KfW - Einführung - EnEV-Anforderungen
MehrBDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016
BDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016 Fachtagung: Energie Umwelt Zukunft Leipzig, den 26.01.2017 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
Mehr