GEBÄUDETECHNIK KAPITEL: VORLESUNGEN ÜBER. Dipl.-Ing. GEBÄUDETECHNIK KLAUS JENS 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 4 KÄLTE 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM

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1 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 1 von 39 GEBÄUDETECHNIK Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER GEBÄUDETECHNIK KAPITEL: 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 4 KÄLTE 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 8 TRANSPORT 9 SICHERHEIT 10 PROJEKTIERUNG 11 ÜBUNGEN 12 ENERGIE 13 GRUNDLAGEN-2

2 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 2 von 39 GEBÄUDETECHNIK Kapitel Seite 02. SANITÄRINSTALLATIONEN TRINKWASSER, NUTZWASSER UND LÖSCHWASSER PROJEKTIERUNGSGRUNDSÄTZE FÜR WASSERVERSORGUNG BEMESSUNG VON TRINK- UND NUTZWASSERLEITUNGEN TRINKWASSERERWÄRMUNG ENTWÄSSERUNGSANLAGEN BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKSTAUSICHERHEIT LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN AUSFÜHRUNG VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN BEMESSUNG VON SCHMUTZWASSERLEITUNGEN BEMESSUNG VON LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN BEMESSUNG VON REGENWASSERLEITUNGEN REGENWASSER-SICKERANLAGEN PUTZMÖGLICHKEITEN LÖSCHWASSERLEITUNGEN LITERATURHINWEISE 39

3 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 3 von SANITÄRINSTALLATIONEN Trinkwasser, Nutzwasser und Löschwasser Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser. Mit Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist. Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kennzeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trinkwasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig. Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darüber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen. Von Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar sein Projektierungsgrundsätze für Wasserversorgung Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Erfahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen [16] [26] [27] [28] aufgenommen, wie beispielsweise : Sind innerhalb eines Grundstückes oder Gebäudes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind sie so übersichtlich anzuordnen und zu kennzeichnen, dass sie bei sorgsamem Umgang nicht miteinander verwechselt werden können. Die Verbindung von öffentlichen Trinkwasserleitungen über die Verbrauchsleitung mit Nutzwasserleitungen oder Eigenwasser-Versorgungsanlagen ist unzulässig. Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahmestellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen. Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden. Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann. Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind. Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden. Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden. Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden. Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicherheit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden. Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasserschächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformatorund Öllagerräume ist unzulässig.

4 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 4 von 39 Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchsleitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten. Komponenten von Trinkwasserversorgungsanlagen: Für Trinkwasserversorgungsleitungen wurden folgende Bezeichnungen festgelegt: Abbildung 02.01: Schema einer Wasserversorgungsanlage [16] Absperrarmatur Wasserzähler Absperrarmatur mit Entleerungshahn Rückflussverhinderer Stockwerksleitung Absperrarmatur mit Entleerungshahn Steigleitung Steigleitung Verteilungsleitung Stockwerksleitung Absperrarmaturen mit Entleerungshahn W Wasserzähleranlage Anschlussleitung Verbrauchsleitung Die Verbrauchsleitung beginnt bei Anschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung an der Wasser- Übergabestelle, bei Eigenwasser- Versorgungsanlagen an der Wasser- Entnahmestelle (Brunnen oder Quellfassung). Nennweiten für Wasserversorgungssysteme außerhalb von Gebäuden: Außerhalb von Gebäuden ist die Nennweite "DN" von Rohrleitungsteilen nach dem 31. Dezember 2003 gemäß ÖNORM EN 805 [29] auf folgende Weise zu bezeichnen: Eine Serie bezieht sich auf den Innendurchmesser (DN/ID), die andere auf den Außendurchmesser (DN/OD). Die Produktnormen müssen angeben, auf welche Serie sie sich beziehen. DN/ID: 20, 30, 40, 50, 60, 65, 80, 100, 125, 150, 200, 250, 300, 350, 400, 450, 500, 600, 700, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 1250, 1300, 1400, 1500, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 2400, 2500, 2600, 2800, 3000, 3200, 3500, DN/OD: 25, 32, 40, 50, 63, 75, 90, 110, 125, 160, 180, 200, 225, 250, 280, 315, 355, 400, 450, 500, 630, 710, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 1250, 1300, 1400, 1500, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 2400, 2500, 2600, 2800, 3000, 3200, 3500, Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/ID bezeichnet sind, müssen den Innendurchmesser und die Grenzabmaße angeben. Die Grenzabmaße dürfen die in ÖNORM EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten. Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/OD bezeichnet sind, müssen den Außendurchmesser, die Wanddicke und die entsprechenden Grenzabmaße angeben. Die unteren Grenzabmaße des über die Nennmaße aus der Produktnorm berechneten Innendurchmessers dürfen die in ÖNORM EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten.

5 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 5 von 39 Nennweiten für Rohrleitungsteile innerhalb von Gebäuden: Nach den Bestimmungen der ÖNORM EN ISO 6708 (1995) [30] kennzeichnet der Begriff Nennweite DN zueinander passende Einzelteile einer Rohrleitung. Die bisher noch übliche Beibehaltung der anglikanischen Maßeinheit Zoll (gekennzeichnet mit ) ist im Rohrleitungsbau darauf zurückzuführen, dass es zunächst Engländer waren, die in Österreichs mit der Errichtung von Versorgungsanlagen beauftragt wurden (z.b. für die Wiener Gaswerke) und diese dafür nach ihren Normen industriell gefertigter Rohrleitungen einsetzten. Mit den gelieferten Rohren wurden in Österreich auch deren anglikanische Abmessungen und Bezeichnungen übernommen und teilweise beibehalten. Da die Außendurchmesser der Rohre festliegen, die Wanddicken bei den verschiedenen Rohrarten jedoch verschieden sind, entsprechen die Nennweiten DN in mm nur angenähert den inneren Rohrdurchmessern. Nennweiten von Rohrleitungsteilen sind nach folgenden Normzahlen gestuft: Tabelle 02.01: Nennweiten DN von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN ISO 6708 (1995) DN mm usw. Rohrweite Zoll 3/4" 1" 5/4" 1 1/2" 2" 2 1/2" 3" 4" 5" 6" usw. In abgekürzter Schreibweise wird mit DN 50 eine Rohrleitung mit Nennweite 50 mm Ø bezeichnet. Druckbedingungen: Damit die vorgesehenen Durchflussstärken erreicht werden können ist an allen Auslaufventilen ein Fließdruck von mindestens 100 kpa (das entspricht 10 m Wassersäule oder 1 bar) einzuhalten [20], [27]. Der Fließdruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei fließendem Wasser gemessen. Für die einwandfreie Funktion spezieller Armaturen und Geräte können nach Angaben von Armaturenerzeugern auch höhere Fließdrücke erforderlich sein. Wenn der erforderliche Fließdruck durch den Druck des Wasserversorgungsnetzes nicht sichergestellt werden kann, dann wird der Einsatz von Druckerhöhungsanlagen erforderlich. Diese bestehend aus Druckpumpen, Windkessel und Drucksteuerungsanlage. Der Ruhedruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei nicht fließendem Wasser gemessen. An Garten- und Garagenauslaufventilen sowie für Löschwasserleitungen soll der Ruhedruck 1000 kpa (entspricht 10 bar) nicht überschreiten, an allen sonstigen Entnahmestellen soll der Ruhedruck im Bereich von 500 kpa (5 bar) liegen [27]. Bei höheren Netzdrücken ist der Druck mit Druckminderventilen zu verringern. In Trinkwasserversorgungsnetzen für Gebäude ohne Pumpeneinsatz (mit natürlichem Druck) sollte der Niederwasserstand im Wasserreservoir mindestens 20 m über der höchstgelegenen Zapfstelle liegen. Bei einem Ruhedruck unter 200 kpa (20 m Wassersäule oder 2 bar) sollte geprüft werden, ob an jeder Entnahmestelle ein Fließdruck von mindestens 50 kpa (0,5 bar)

6 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 6 von 39 gewährleistet ist. Nach dem Wasserzähler bzw. nach einem zentralen Druckreduzierventil sollte der Druckverlust einer Wasserinstallation nicht über 150 kpa (1,5 bar) liegen. Drucksteigerungsanlagen: Druckerhöhungsanlagen kommen dort zum Einsatz, wo der Versorgungsdruck des Wasserwerks für die jeweilige Mindesthöhe des Wasserdruckes nicht ausreicht. Das trifft jedenfalls bei hochhäusern zu oder in öffentlichen Gebäuden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Wandhydranten mit Löschwasser versorgt werden müssen. Übliche Druckerhöhungsanlagen bestehen aus zwei bis sechs Pumpen, die mit je zwei Absperrarmaturen in den Wasserkreislauf eingebunden sind. Über geeignete Steuerungsanlagen werden die einzelnen Pumpen (bei hohem Bedarf auch alle gleichzeitig) ein- und ausgeschaltet und/oder bedarfsabhängig im Drehzahlbereich angepasst, um den erforderlichen Wasserdruck im zugeordneten Druckbereich des Trinkwassersystems sicherzhustellen. Durch Kombination mit Druckausgleichmembranbehältern (auch: Membran- Druckausdehnungsgefäße) lässt sich ständiges Ein- und Ausschalten (Flattern) der Pumpen vermeiden. Abbildung 02.02: Drucksteigerungsanlage [136] 1 Verbrauchsleitung ohne Druckerhöhung 2 Umgehungsleitung 3 Verbrauchsleitung mit Druckerhöhung 4 Druckpulsgeber 5 Einrichtung zur automat. Luftpolsterregelung 6 Versorgungsleitung 7 Anschlussleitung 8 Verteilungsleitung auf der Vordruckseite 9 Druckerhöhungsanlage 10 Verteilungsleitungen an der Erddruckseite Mit Nenndruck PN (Pressure Nominal) wird nach den Bestimmungen der ÖNORM EN 1333 (2006) [31] eine Referenzgröße gekennzeichnet, für welche Rohrleitungen, Armaturen, Flansche und Formstücke bemessen sind. Die Angabe dieser Referenzgröße erfolgt durch die Bezeichnung PN (Pressure Nominal) gefolgt von einer dimensionslosen ganzen Zahl, die den Auslegungsdruck in bar bei Raumtemperatur (20 C) angibt. Der bei einer bestimmten Temperatur zulässige Betriebsdruck wird üblicherweise in Prozent des Nenndruckes angegeben. Bei höheren und tieferen Temperaturen ist, bedingt durch die Abnahme der zulässigen Werkstoffkennwerte (Streckgrenze), der zulässige Druck entsprechend geringer. Beispielsweise entspricht eine Rohrleitung mit PN 10 einem höchstzulässigem Druck von 10 bar bei einer Fluidtemperatur von 20 C.

7 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 7 von 39 Nenndrücke sind nach folgenden Normzahlen gestuft: Tabelle 02.02: Nenndrücke PN von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN 1333 (2006) [31] kpa bar 2, Der für ein Rohrleitungsteil zulässige Betriebsdruck richtet sich nach dem Rohrwerkstoff und der vorgesehenen Betriebstemperatur. Für eine Betriebstemperatur von +20 C haben Betriebsdruck und Nenndruck den gleichen Wert. Bei höheren Temperaturen ist der zulässige Betriebsdruck je nach Werkstoff geringer als der Nenndruck. Die Abhängigkeit des zulässigen Betriebsdruckes von Betriebstemperatur, Werkstoff und Nenndruck wird in besonderen Normen festgelegt. Der Prüfdruck ist der vom Hersteller zur Prüfung anzuwendende Druck, er entspricht im Normalfall dem 1,5- fachen Nenndruck Bemessung von Trink- und Nutzwasserleitungen Nach einem vereinfachten Bemessungsverfahren werden gemäß ÖNORM EN [27] die Nennweiten von Verbrauchsleitungen in Abhängigkeit von sogenannten Belastungswerten bzw. Loading Units "LU der daran angeschlossenen Entnahmestellen bestimmt. Warmwasser-Zirkulationsleitungen unterliegen anderen hydraulischen Gesetzmäßigkeiten und können nach diesem vereinfachten Bemessungsverfahren nicht bestimmt werden. Dem vereinfachten Bemessungsverfahren der ÖNORM EN wurden folgende zulässigen Fließgeschwindigkeiten zugrunde gelegt: Für Sammelzuleitungen, Steigleitungen, Stockwerksleitungen: max. 2,0 m/s; Für Einzelzuleitungen: max. 4,0 m/s Belastungswert - Loading Unit "LU" Um die Ermittlung der Höchstbelastungen von Verbrauchsleitungen zu vereinfachen wurde in ÖNORM EN [27] ein Belastungswerte "LU" definiert, der dem Entnahmearmaturendurchfluss "Q A " von 0,1 l/s entspricht. Tabelle 02.03: Belastungswert - Loading Unit "LU" [27] 2 3 Belastungswerte Q A Q Entnahmnestelle min l/s l/s LU Waschtisch, Handwaschbecken, Bidet, WC-Spülkasten 0,1 0,1 1 Haushalt-Küchenspüle, -Waschmaschine 1, Geschirrspülmaschine, Ausgussbecken, Duschbrausekopf 0,2 0,15 2 Urinaldruckspüler 0,3 0,15 3 Entnahmearmatur für Garten/Garage 0,5 0,4 5 Gewerbe-Küchenspüle DN 20, -Badewannenauslauf 0,8 0,8 8 WC-Druckspüler DN 20 1,5 1, Für Gewerbe-Waschmaschinen nach Angabe des Herstellers. 2 Entnahmearmaturendurchfluss 3 Mindest-Entnahmearmaturendurchfluss

8 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 8 von 39 Die Werte in Tabelle entsprechen nicht den Werten in Produktnormen. Sie dienen nur der Bemessung von Rohrinnendurchmessern nach dem vereinfachten Verfahren. Ausgehend von der entferntesten Entnahmearmatur sind die Belastungswerte für die einzelnen Teilstrecken der Installation zu ermitteln. Die Belastungswerte sind zu addieren. Die Wahrscheinlichkeit der gleichzeitigen Nutzung ist in den nachfolgenden Bemessungstabellen für Rohrinnendurchmesser gewählter Rohrwerkstoffe berücksichtigt. Tabelle 02.04: Belastungswerte zur Bemessung feuerverzinkter Stahlrohre [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert LU 4 15 d i mm 16 21,6 27,2 35,9 41, ,8 Max. Rohrlänge m 10 6 Tabelle 02.05: Belastungswerte zur Bemessung von Kupferrohren [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert LU d a x s mm 12x1,0 15x1,0 18x1,0 22x1,0 28x1,5 35x1,5 42x1,5 54x2 76,1x2 d i mm ,1 Max. Rohrlänge m Tabelle 02.06: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus nichtrostendem Stahl [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert LU d a x s mm 15x1,0 18x1,0 22x1,2 28x1,2 35x1,5 42x1,5 54x1,5 76,1x2 d i mm ,6 25, ,1 Max. Rohrlänge m Tabelle 02.07: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus PE-X (Polyethylen vernetzt) [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert LU d a x s mm 12x1,7 16x2,2 20x2,8 25x3,5 32x4,4 40x5,5 50x6,9 63x8,6 d i mm 8,4 11,6 14,4 18,0 23,2 29,0 36,2 45,6 Max. Rohrlänge m

9 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 9 von 39 Abbildung 02.03: Anhang B (informativ) zu ÖNORM EN [27] Das Diagramm ermöglicht es, den Spitzendurchfluss Q D in Liter/Sekunde aus den Werten der Σ LU für Normalinstallationen zu ermitteln. Spitzendurchfluss Q D Spitzendurchfluss Q D Summendurchfluss in Σ LU Trinkwassererwärmung Das in Wassererwärmungsanlagen bis auf etwa +60 C erwärmte Trinkwasser wird als Warmwasser "WW" bezeichnet. Der Warmwasserbedarf ist vom Verwendungszweck des Warmwassers und dem Nutzerverhalten abhängig. Die dafür bekannten Erfahrungswerte [08] [16] streuen in weiten Grenzen. Warmwasserversorgungsanlagen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Das Warmwasser soll an den Zapfstellen mit der gewünschten Temperatur in der gewünschten Menge ohne große Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Warmwassertemperatur soll an der Entnahmestelle regelbar sein. Das Warmwasser soll in hygienischer Sicht einwandfrei sein. Warmwasseranlagen sollen betriebssicher und auf einfache Weise zu bedienen sein. Der Betrieb von Warmwasseranlagen soll kostengünstig, umweltfreundlich und energieeffizient sein.

10 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 10 von 39 Tabelle 02.08: Richtwerte zum Warmwasserbedarf von Wohnungen [16] Verbrauchsstelle Auslassventile einmalige Wasserentnahme Temperatur Liter C Minuten DN10, halb geöffnet voll geöffnet DN15, halb geöffnet voll geöffnet DN20, halb geöffnet voll geöffnet Spültische einteilig zweiteilig Waschbecken Handwaschbecken ,5 Waschbecken Waschtisch einteilig zweiteilig Badewannen klein (Größe 100) mittel (Größe 160) groß (Größe 180) Dusche Sitzbad Bidet Gesamtverbrauch (60 C) einfache Ansprüche höhere Ansprüche höchste Ansprüche 10 bis 20 Liter/(Tag und Person) 20 bis 40 Liter/(Tag und Person) 40 bis 80 Liter/(Tag und Person) Dauer In Wohnungen ergibt sich die höchste Belastungsspitze bei Füllung einer Badewanne. Ein Warmwasserspeicher für eine einzelne Wohnung wäre demnach mit einem Volumen von 200 bis 250 Liter ausreichend bemessen. Bei einer zentralen Warmwasserbereitung in Wohnhausanlagen verringert sich erfahrungsgemäß der anteilige Speicherbedarf je Wohnung, weil die Füllung der in den Wohnungen bestehenden Wannen nicht gleichzeitig erfolgt. Die unterschiedlichen Warmwasser-Versorgungssysteme lassen sich in folgende Gruppen zusammenfassen lassen: Einzelversorgungsanlagen, bei welchen jede WW-Entnahmestelle an einen eigenen Trinkwasser-Erwärmer angeschlossen ist. Gruppenversorgung, bei welchen mehrere beieinander liegende WWEntnahmestellen gemeinsam von einem oder mehreren Trinkwasser- Erwärmern versorgt werden, und Zentralversorgung, bei der alle WW-Entnahmestellen eines Gebäudes von einem oder mehreren Trinkwassererwärmern versorgt werden. Um zu vermeiden, dass das Warmwasser in den Leitungen während der Entnahmepausen auskühlt, müssen ausgedehnte Verteilleitungen mit Zirkulationsleitungen oder elektrischen Begleitheizungen ausgerüstet werden.

11 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 11 von 39 Abbildung 02.04: Offene Elektrowarmwasserspeicher [16] Abbildung 02.05: Geschlossene Elektrowarmwasserspeicher [16] Abbildung 02.06: Durchflussgaswassererwärmer [16] Abbildung 02.07: Zentrale Warmwasserbereitung mit Speicher [16]

12 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 12 von 39 Abbildung 02.08: Warmwasserbereitung mit Solaranlage und Zusatzgheizung Entwässerungsanlagen Das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigte Wasser wird in Entwässerungsgegenständen erfasst und über Geruchsverschlüsse in Entwässerungsanlagen eingeleitet. Über Entwässerungsanlagen kann neben dem Schmutzwasser auch das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser eingeleitet werden. Der Grad der Belastung des in Entwässerungsanlagen transportierten Abwassers ( Abwasserlast ) wird unter anderem durch den biochemischen Sauerstoffbedarf ( BSB ), den chemischen Sauerstoffbedarf ( CSB ) und den Anteil an absetzbaren Stoffen ausgedrückt. Die nachfolgend angeführten Grundsätze für die Installation und den Betrieb von Entwässerungssystemen wurden den ÖNORMEN B 2501 [19] und EN [32] entnommen. Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchsverschluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht. Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperrwassers haben. Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwischen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h DN vorhanden ist. Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen. Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchverschlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken. Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten. Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen. In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden. Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei der üblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/d i ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit erforderlich.

13 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 13 von 39 Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Leitungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließrichtung nicht verjüngt werden. In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden. Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trennbauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden. In Entwässerungsanlagen dürfen gesundheitsschädliche Stoffe und Stoffe, die deren Betrieb beeinträchtigen können, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen: feste Stoffe wie Schutt, Asche, Sand u.a. feuergefährliche Stoffe radioaktive Stoffe Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Phenole, Antibiotika u.a. Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen infektiöse Abwässer z.b. aus Krankenanstalten oder Laboratorien häusliche oder tierische Abfälle z.b. Müll, Stallmist Regelwerke für Entwässerungssysteme In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher technischer Gewohnheiten entstanden sind. Auf europäischer Ebene besteht bisher noch kein einheitliches Entwässerungssystem, bisher hat man sich mit ÖNORM EN [32] auf folgende 4 Systemtypen festgelegt: Tabelle 02.09: Systemtypen von Entwässerungssystemen [32] Füllgrad Systemtyp h / d i I 0,5 II 0,7 III 1,0 IV Beschreibung Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen und geringeren Abmessungen Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten Sammelanschlussleitungenen Aufteilung in zwei Leitungssysteme (Grauwasser, Schmutzwasser) Schema Durch nationale und regionale Vorschriften und technische Regeln werden innerhalb dieser Systemtypen unterschiedliche Variationen zugelassen. In einer gebäudebezogenen Gesamtanlage darf jedenfalls nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen. In Österreich ist vorzugsweise der Systemtyp I mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen unter Berücksichtigung der in folgender Abbildung angeführten Normen anzuwenden.

14 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 14 von 39 Abbildung 02.09: Anwendungsbereiche für Entwässerungsnormen [19] Anwendungsbereich innerhalb des Gebäudes gemäß ÖNORMEN B 2501 und EN Anwendungsbereich außerhalb des Gebäudes gemäß ÖNORMEN B 2503, EN 752 und EN 1610 Schmutzwasser Regenwasser Begriffsbestimmungen Abscheider : Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden. Abwasser : Wasser, das durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende Wasser, zb häusliches Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser, Kondensate und auch Regenwasser, wenn es in die Entwässerungsanlage abgeleitet wird. Abwasserhebeanlagen : Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasserleitungen fördern. Anschlusswert DU ( design unit ) Der Anschlusswert "DU" entspricht dem durchschnittlichen Wert des Schmutzwasserabflusses aus einem sanitären Entwässerungsgegenstand ausgedrückt in Litern je Sekunde (l/s). In ÖNORM EN [32] wurden für übliche Entwässerungsgegenstände und für Systemtyp I (für Füllgrad 0,5) folgende Anschlusswerte festgelegt:

15 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 15 von 39 Tabelle 02.10: Anschlusswerte DU für Entwässerungs-Systemtyp I mit Füllgrad 0,5 [32] Entwässerungsgegenstand DU l / s Sinnbilder Waschbecken, Bidet 0,5 Dusche ohne Stöpsel 0,6 Dusche mit Stöpsel 0,8 Einzelurinal 0,5 Urinalstand (Standurinal) 0,2 Badewanne 0,8 Küchenspüle einzeln oder doppelt 0,8 Geschirrspüler (Haushalt) 0,8 Waschmaschine bis 6 kg 0,8 Waschmaschine bis 12 kg 1,5 WC mit 6 l Spülkasten 2,0 WC mit 9 l Spülkasten 2,5 Bodenablauf DN 50 0,8 Bodenablauf DN 70 1,5 Bodenablauf DN 100 2,0 Abflusskennzahl K Durch die Abflusskennzahl K wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungsgegenständen berücksichtigt. Tabelle 02.11: Abflusskennzahlen K [32] Benutzung Gebäudeart K unregelmäßig Wohnhäuser, Pensionen, Büros 0,5 regelmäßig Krankenhäuser, Schulen, Restaurants, Hotels 0,7 häufig öffentliche Toiletten oder Duschen 1,0 speziell z.b. Laboratorien 1,2 Schmutzwasserabfluss Qww (quantity of waste water) Der Schmutzwasserabfluss Q WW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt: Q = K WW DU i i = 1 n Q WW Schmutzwasserabfluss [l/s] K Abflusskennzahl [ - ] DU i Anschlusswerte der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände (02.03)

16 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 16 von 39 Dauerabfluss Q C Dauerabfluss aller andauernden Abflüsse (z.b. Kühlwasser etc.) in Litern je Sekunde (l/s), der ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird. Pumpenförderstrom Q P Schmutzwasserabfluss von Abwasserpumpen in Litern je Sekunde (l/s),der durch Entwässerungsanlagen geleitet wird. Gesamt-Schmutzwasserabfluss Q tot Qtot ist der geplante Gesamtschmutzwasserabfluss in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage, wo sanitäre Entwässerungsgegenstände, Entwässerungsgegenstände mit Dauerabfluss und/oder Abwasserpumpen mit der Anlage verbunden sind. Dauerabflüsse und Pumpenförderströme müssen zum Schmutzwasserabfluss ohne Abzug nach folgender Gleichung hinzugezählt werden. Q = Q + Q + Q tot WW C P Q tot Gesamt-Schmutzwasserabfluss [l/s] Q WW Schmutzwasserabfluss [l/s] Q C Dauerabfluss [l/s] (möglichst zu vermeiden) Q P Pumpenförderstrom [l/s] (möglichst zu vermeiden) (02.04) Zulässiger Schmutzwasserabfluss Q max Maximal zulässiger Schmutzwasserabfluss einer Anschluss-, Fall- oder (liegenden Entwässerungs-) Grundleitung in Litern je Sekunde (l/s). Luftmenge Q a Luftmenge, die durch ein Lüftungsrohr oder Belüftungsventil in eine Entwässerungsanlage mindestens eintritt, in Litern je Sekunde (l/s), gemessen bei 250 Pascal (Pa) Druckabfall. Füllgrad Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstandes h zum inneren Rohrdurchmesser d i bezeichnet (Füllgrad = h/d i ). Grundleitung Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind. Sammelleitung Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen. Einzelanschlussleitung Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammelanschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung. Sammelanschlussleitung Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung.

17 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 17 von 39 Sturzstrecke Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45 Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied. Fallleitung Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt. Lüftungsleitung Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient. Nennweite DN Als Nennweite DN wird in ÖNORM EN [32] für Entwässerungsrohre eine genormte Kenngröße definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer gerundeten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innendurchmesser d i min zugeordnet. Nennweite DN/OD Mit dieser Bezeichnung wird in den ÖNORMEN B 2501 [19] und EN [32] nicht nur auf bestehende Nennweiten-Festlegungen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen, sondern es wird darin auch für Entwässerungsleitungen festgelegt, dass alle Leistungsangaben dieser Normen auf den in nachfolgender Tabelle angeführten Mindestinnendurchmessern d i min beruhen. Tabelle 02.12: Nennweiten von Entwässerungsleitungen [19] Nennweite Einheit Normzahlreihe DN ~ mm DN/OD ~ mm d i min mm Schmutzwasser SW Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser Grauwasser Bei der Nutzung von Grauwasser soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für untergeordnete Zwecke (z.b. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden. Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch kaum durchsetzen. Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem, dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen beginnt. Es entstehen Schwefelwasserstoffausdünstungen. Professionelle Grauwasseranlagen lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter. Nach Möglichkeit sollte in Gebäuden Schmutzwasser ( SW ) und Regenwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden.

18 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 18 von 39 Geruchsverschluss Einrichtung, die das Austreten von Kanalgasen verhindert. Der Wasserabfluss darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaugurinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch entsprechende Einrichtungen zu sichern. Abbildung 02.10: Geruchsverschlüsse [16] Geruchverschluss mit wirksamem Wasserstand Kugelsifon bleibt auch nach Sperrwasserverlust wirksam Sperrwasserhöhe h Sperrwasserhöhe Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss. Gemäß DIN (2008) [33] sind für Sperrwasserhöhen bei Geruchsverschlüssen folgende Mindestwerte einzuhalten: bei Abläufen für Schmutzwasser : 50 mm bei Abläufen für Regenwasser : 100 mm Abbildung 02.11: Kugelsifon Kugelsifon mit folgenden Funktionen : o von Sperrwasser unabhängiger Geruchsverschluss o Rückstausicherung o von Hand bedienbarer Verschluss geöffnet, betriebsbereit geschlossen mit bedienbarem Verschluss Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden. Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Restwasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Geruchsverschluss. Bei selten auftretenden Entwässerungsfunktionen (wie beispielsweise bei Kondenswasserabläufen) sind Kugelsifone einzusetzen, weil dabei verdunstendes nicht ausreichend ergänzt

19 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 19 von 39 werden kann, um die Mindestwerte der Sperrwasserhöhe im Geruchsverschluss aufrecht erhalten zu können. Trennsystem Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und Regenwasser ausnahmslos getrennt in den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen daher keine Regen-, Kühl- oder Drainagewässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden. Mischsystem Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Geschossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Einrichtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden. Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt werden. Abbildung 02.12: Trenn- und Mischsystem [16] Mischsystem Trennsystem Kontroll- und Einstiegschacht Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal zum Fluss, See oder Nutzwasserspeicher Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden Anforderungen an die Rückstausicherheit Bei starken Regenfällen kann es vorübergehend zur Überlastung von Entwässerungsleitungen kommen. Dabei steigt der Wasserstand in den Entwässerungsleitungen bis auf jene Höhe, wo Wasser wieder ins Freie gelangen kann. Im Regelfall ist das ein nächstgelegener Wassereinlauf im Straßenbereich (z.b. ein Kanalgitter).

20 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 20 von 39 Abbildung 02.13: Rückstauklappe, Abwasserhebeanlage [16] Kontroll- und Einstiegschacht Ve r eh he rk sfläc Rückstauebene Als Rückstauebene wurde die höchste Ebene definiert, bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Sie wird von den örtlichen Behörden festgelegt. Bei fehlenden Angaben gilt in ebenem Gelände die Straßenoberfläche (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen usw.). Wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie bei Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungsgebieten andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten festzustellen. Abwässer von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene angeordnet sind, müssen bei Einleitung in öffentliche Entwässerungsanlagen entweder durch Einsatz von Abwasserhebeanlagen oder mit Rückstauverschlüssen gegen Rückstau gesichert werden. Bei Einsatz von Abwasserhebeanlagen wird das Abwasser von Entwässerungsgegenständen unterhalb der Rückstauebene in einer gesonderten Leitung zunächst bis 250 mm über die Rückstauebene angehoben, und erst danach in einen gewöhnlichen Abwasserkanal eingeleitet. Auf diese Weise werden die tiefgelegenen Entwässerungsgegenstände bei Abwasserrückstau zuverlässig vor Überflutung geschützt. Eine Sicherung einzelner, selten benützter Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der maßgeblichen Rückstauebene durch Rückstauverschlüsse wird zugelassen, wenn dadurch Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder der Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen außer einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirkenden Verschluss aufweisen. Rückstauverschlüsse sind nicht so betriebssicher wie Abwasserhebeanlagen, weil bereits geringe Verschmutzungen ihre Funktion beeinträchtigen können. Gemäß ÖNORM B 2501 [19] ist deshalb in die Bedienungsanleitung von Entwässerungsanlage die Forderung aufzunehmen, dass Rückstauverschlüsse grundsätzlich geschlossen gehalten werden müssen und nur während der Benützung geöffnet werden dürfen. Werden Regenwässer von Flächen unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene, die örtlich nicht versickern können, in einen öffentlichen Kanal entwässert, so ist eine Regenwasser- Hebeanlage vorzusehen. Schmutzwasserkanal Rückstauebene 250 mm Rückstauverschluss? Hebeanlage

21 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 21 von Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem. Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung folgende Grundsätze [16] [19] einzuhalten : Abbildung 02.14: Lüftungsleitungen [16] Direkte Nebenlüftung Indirekte Nebenlüftung Variante Hauptlüftung Sekundärlüftung L L L L L Umlüftung L L L L L Umlüftung L L L L SW SW SW SW Anschlusskanal LEGENDE : L... Lüftung SW... Schmutzwasser Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitungen verbunden werden. Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen. Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben. Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung. Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht. Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutzabstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagenhersteller festzulegen ist. Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45 bis 70 auszuführen. Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeit einer Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten

22 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 22 von 39 Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden. Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen. Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind. In Entwässerungsanlagen werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden : Hauptlüftung entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach Direkte Nebenlüftung entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden ist. Indirekte Nebenlüftung entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammelschlussleitungen Umlüftung entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben Geschoss wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden. Sekundärlüftung entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen Ausführung von Entwässerungsleitungen Abbildung 02.15: Bezeichnungen von Entwässerungsleitungen [16] Einzelanschlussleitung Lüftungsleitung 1 m Gebäudegrenze Regenwasserfallleitung Sammelanschlussleitung Sammelleitung Fallleitung Gebäudegrenze 1 m Grundstückgrenze Grundleitung Anschlusskanal Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten : Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verlegen. Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45 ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 500 mm aufweist.

23 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 23 von 39 In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45 eingebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig. In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45 in Fließrichtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindestens 15 bis höchstens 45 aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.b. Küche, Bad, Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufgestelltem Schrägabzweiger erfolgen. Fallleitungen Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung über Dach zu führen. Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87 bis 90 erfolgen. Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden. Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich. Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45 und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge oder, wenn eine Umgehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87 bis 90 auszuführen. Abbildung 02.16: Schema einer Sanitärinstallationmit Entwässerungsleitungen [16]

24 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 24 von 39 Abbildung 02.17: Falleitungen [16] Fallleitungen, die 4 bis 9 Geschosse durchlaufen 10 m 2 m 1 m Anschlüsse möglich 1 m 1 m Einmündung in Grund- und Sammelleitungen Abbildung 02.18: Fallleitungsverzüge und Anschlussfreie Zonenen [16] 2 m 2 m 1 m Anschlüsse möglich Fallleitungsverzug 1 m 1 m 2 m Einmündung in Fallleitungsverzüge Abbildung 02.19: Fallleitungsübergänge für 4 bis 9 Geschoße [16] für 4 bis 9 Geschoße 250 mm Übergänge von Fallleitungen

25 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 25 von 39 Abbildung 02.20: Fallleitungsübergänge für mehr als 9 Geschoße [16] für mehr als 9 Geschoße 1,5 m 1,5 m Übergänge von Fallleitungen in liegende Leitungsteile Abbildung 02.21: Einbindung in Umgehungsleitung [16] 1 m 2 m Einbindung in Umgehungsleitung Geruchsverschlüsse Entwässerungsgegenstände sind über Geruchsverschlüsse mit den Entwässerungsleitungen zu verbinden. Abbildung 02.22: Einbindung von Geruchsverschlüssen ( Sifons ) [16] DN DN DN Sperrwasserhöhe benachbarte Entwässerungsgegenstände müssen auf gleicher Höhe in die Fallleitung einmünden Der Restwasserstand muss mindestens 20 mm betragen Gefälle von Entwässerungsleitungen Den bestehenden Normen entsprechend sind für Entwässerungsleitungen folgende Mindestgefälle einzuhalten:

26 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 26 von 39 Tabelle 02.13: Mindestgefälle von Entwässerungsleitungen [16] [19] Leitungsbereich Bezeichnung Mindestgefälle % Anschlussleitungen : Einzelanschlussleitungen 1,0 Sammelanschlussleitungen 1,0 Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser : > DN 200 1,0 DN 125 und DN 150 1,5 DN 100 2,0 Zuleitung zu Fettabscheider 2,0 für Regenwasser: bei Füllungsgrad 0,7 1,0 Installationsschächte Entwässerungsleitungen sind nach Möglichkeit in Installationsschächten zusammenzufassen, deren Zugänglichkeit für Revisions- Reparatur- oder Änderungsarbeitenarbeiten mit geringfügigen baulichen Veränderungen erhalten bleiben sollte. Abbildung 02.23: Platzbedarf von Installationsschächten [16] für Normalschacht 80 mm 120 mm 200 mm für Montagegestell 120 mm für 2 Montagegestelle 240 mm Bemessung von Schmutzwasserleitungen Die Nennweiten der Entwässerungsleitungen werden in Abhängigkeit von Anschlusswerten der daran angeschlossenen Entwässerungsgegenstände nach genormten Verfahren bestimmt [19] [32] Bei Nennweitenbemessung für Systemtyp I (mit Füllungsgrad h/d i = 0,5) sind

27 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 27 von 39 folgende Arten von Entwässerungsleitungen zu unterscheiden: Einzelanschlussleitungen unbelüftete Sammelanschlussleitungen belüftete Sammelanschlussleitungen umlüftete Sammelanschlussleitungen Fallleitung mit Hauptlüftung Fallleitung mit Haupt- und Nebenlüftung Grund- und Sammelleitungen Bei der Bemessung von Anschlussleitungen sind folgende Fälle zu unterscheiden und deren Anwendungsgrenzen einzuhalten: unbelüftete oder belüftete Einzelanschlussleitung unbelüftete oder belüftete Sammelanschlussleitung Einzelanschlussleitungen, die länger als 4 m sind, sind zu lüften. Tabelle 02.14: Anwendungsgrenzen für Einzelanschlussleitungen [32] Länge unbelüftet belüftet maximale Leitungslänge m 4 10 maximale Sturzstrecke m 0,2 bis 1,0 0,2 bis 1,0 Mindestgefälle % 1 1 Tabelle 02.15: Einzelanschlussleitungen [32] Einzelanschlusswert Sifonausgang Liegende Einzelanschlussleitung mit maximal 2 Bögen nach dem Sifonbogen Einzelanschlussleitung mit mehr als 2 Bögen und Fallstreckenhöhe 0,2 bis 1 m DU DN d i min d i min d i min DN DN mm mm mm 0, , , , , , , , , Tabelle 02.16: Anwendungsgrenzen für Sammelanschlussleitungen [32] Art der Anschlussleitung Unbelüftet Belüftet Einzelanschlussleitung max. 4 m max. 10 m Sammelanschlussleitung (Länge L = L 1 + L 2 ) max. 4 m max. 10 m

28 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 28 von 39 Tabelle 02.17: Sammelanschlussleitungen [19] Einzelanschluss größter Wert Sammelanschlussleitung unbelüftet 1) belüftet 2) Dimension Lüftung (Umlüftung) 1) 2) 3) DN d i min DN d i min DU Σ DU Σ DU DN mm DN mm 0,5 1,0 2, ,8 1,5 2, ,0 2,0 3, ,5 3,0 4, ,0 6,0 8,0 90 3) ,5 15,0 25, maximal 4 m, maximal 3 Bögen maximal 10 m, Bögen unbegrenzt maximal 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90 - Richtungsänderung Anmerkung: Der Begriff "Sammelanschlussleitung" wird nur Iín ÖNORM b 2501 verwendet. Fallleitungen Während bei den Anschlussleitungen mit den DU- Werten oder Σ DU- Werten dimensioniert werden kann, ist bei der Dimensionierung von Fallleitungen die Gleichzeitigkeit für den Schmutzwasserabfluss mit Q max zu berücksichtigen. In den Bemessungstabellen wird nicht nur zwischen Fallleitungen mit Hauptlüftung und sochen mit Haupt- und Nebenlüftung unterschieden, sondern auch, ob Abzweige mit Innenkante oder mit Innenradius zum Einsatz kommen. Bei Verwendung von Abzweigen mit Innenradius kann die Fallleitung stärker belastet oder kleiner dimensioniert werden, weil dabei im Gegensatz zu Abzweigen mit Innenkante ein hydraulischer Abschluss der Fallleitung im Bereich der Einführung verhindert wird. Gesamtwasserabfluss Q tot Der Gesamtwasserabfluss Qtot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen und wird unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss, Pumpenförderstrom und Regenwasserabfluss ermittelt. Fall-, Grund- und Sammelleitungen sind so zu bemessen, dass der ihrem Nenndurchmesser DN entsprechende zulässige Gesamtwasserabfluss Qmax über dem für sie ermittelten Gesamtwasserabfluss Qtot liegt. Bei Trennsystemen ist kein Regenwasserabfluss QR zu berücksichtigen. Tabelle 02.18: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Hauptlüftung [32] Schmutzwasserabfluss Q max bei Abzweigen mit Innenkante Innenradius l / s l / s Fallleitung DN 16,0 21, ,5 12, ,8 7, ,0 5, ,7 3,5 90 2,0 2,6 80 1,5 2,0 70 0,5 0,7 60

29 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 29 von 39 Tabelle 02.19: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Haupt- und Nebenlüftung [32] Abbildung 02.24: Schmutzwasserabfluss Q max bei Abzweigen mit Fallleitung Nebenlüftung Innenkante Innenradius l/s l/s DN DN 21,0 27, ,1 18, ,4 10, ,6 7, ,5 4, ,6 3, ,0 2, ,7 0, Tabelle 02.20: Zulässiger Gesamtwasserabfluss Q max in Grund- und Sammelleitungen [32] maximale Schmutzwasser- Abflussmenge "Q max " in l/s Rohrbei Gefälle "i" in cm/m (Zentimeter/Meter) Nennweite 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 5,0 DN 48,3 59,2 68,4 76,6 83,9 90,7 96,9 108, ,9 32,9 38,1 42,6 46,7 50,4 53,9 60, ,5 27,6 31,9 35,7 39,2 42,3 45,2 50, ,2 17,4 20,1 22,5 24,7 26,6 28,5 31, ,4 10,9 12,2 13,3 14,4 15,4 17, ,0 5,7 6,4 7,1 7,6 8,2 9, ,5 4,0 4,4 4,7 5,0 5,6 100 Anmerkung: anzuwenden für Füllungsgrad 50 % (h/d i = 0,5) Bemessung von Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen Die Hauptlüftung von Entwässerungsanlagen muss den gleichen Querschnitt wie die Fallleitung aufweisen. Es können mehrere Hauptlüftungen zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt A L der gemeinsamen Leitung ergibt sich aus der halben Summe der Einzelquerschnitte A 1 bis A n, muss jedoch mindestens so groß wie der größte Querschnitt einer angeschlossenen Leitung sein.

30 TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 30 von 39 Abbildung 02.25: Bemessung von Lüftungsleitungen [19] A L Legende: L Lüftung SW Schmutzwasser 2 A n Querschnitt [cm ] A 1 A 2 A n L L L SW SW SW 1 A = n A max ( A ) L i i 2 i = 1 A L Querschnittsfläche einer gemeinsamen Hauptlüftungsleitung [cm 2 ] A i Querschnittsfläche zusammengeführter Hauptlüftungsleitungen [cm 2 ] (02.05) Die Ausmündungen von Lüftungsleitungen über Dach sind gemäß ÖNORM B 2501 [19] wie folgt auszuführen: Die Mündung der Lüftungsleitung muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der frei bleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht. Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind. Bei Ausmündungen mit weniger als 2,0 m Abstand zu Fenstern oder Türensind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über dem Fenster- oder Türsturz zu führen Bemessung von Regenwasserleitungen Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten: Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu entwässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülen würde. Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann. Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen. Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in eigenen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen. Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

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