GEBÄUDETECHNIK JENS VORLESUNGEN ÜBER. Dipl.-Ing. GEBÄUDETECHNIK KLAUS 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 4 KÄLTE 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 8 TRANSPORT

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1 Seite 1 von 41 Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 4 KÄLTE 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 8 TRANSPORT 9 SICHERHEIT 10 PROJEKTIERUNG 11 ÜBUNGEN 12 ENERGIE 13 GRUNDLAGEN-2

2 Seite 2 von 41 Kapitel Seite Inhaltsverzeichnis 2. SANITÄRINSTALLATIONEN TRINKWASSER, NUTZWASSER UND LÖSCHWASSER PROJEKTIERUNGSGRUNDSÄTZE FÜR WASSERVERSORGUNG BEMESSUNG VON TRINK- UND NUTZWASSERLEITUNGEN TRINKWASSERERWÄRMUNG ENTWÄSSERUNGSANLAGEN BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKSTAUSICHERHEIT LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN AUSFÜHRUNG VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN BEMESSUNG VON SCHMUTZWASSERLEITUNGEN BEMESSUNG VON LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN BEMESSUNG VON REGENWASSERLEITUNGEN REGENWASSER-SICKERANLAGEN PUTZMÖGLICHKEITEN LÖSCHWASSERLEITUNGEN LITERATURHINWEISE 41

3 2. Seite 3 von 41 SANITÄRINSTALLATIONEN 02.1 Trinkwasser, Nutzwasser und Löschwasser Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser. Mit Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist. Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kennzeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trinkwasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig. Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darüber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen. Von Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar sein Projektierungsgrundsätze für Wasserversorgung Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Erfahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen [16] [26] [27] [28] aufgenommen, wie beispielsweise : Sind innerhalb eines Grundstückes oder Gebäudes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind sie so übersichtlich anzuordnen und zu kennzeichnen, dass sie bei sorgsamem Umgang nicht miteinander verwechselt werden können. Die Verbindung von öffentlichen Trinkwasserleitungen über die Verbrauchsleitung mit Nutzwasserleitungen oder Eigenwasser-Versorgungsanlagen ist unzulässig. Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahmestellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen. Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden. Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann. Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind. Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden. Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden. Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden. Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicherheit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden. Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasserschächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformatorund Öllagerräume ist unzulässig.

4 Seite 4 von 41 Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchsleitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten. Komponenten von Trinkwasserversorgungsanlagen: Für Trinkwasserversorgungsleitungen wurden folgende Bezeichnungen festgelegt: Abbildung 02.1: Schema einer Wasserversorgungsanlage [16] Die Verbrauchsleitung beginnt bei Anschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung an der Wasser- Übergabestelle, bei Eigenwasser- Versorgungsanlagen an der Wasser- Entnahmestelle (Brunnen oder Quellfassung). Nennweiten für Wasserversorgungssysteme außerhalb von Gebäuden: Außerhalb von Gebäuden ist die Nennweite "DN" von Rohrleitungsteilen (nach dem 31. De zember 2003) gemäß ÖNORM EN 805 [29] auf folgende Weise zu bezeichnen: Eine Serie bezieht sich auf den Innendurchmesser (DN/ID), die andere auf den Außendurchmesser (DN/OD). Die Produktnormen müssen angeben, auf welche Serie sie sich beziehen. DN/ID: 20, 30,,, 60, 65, 80, 100, 125, 1, 200, 2, 300, 3, 0, 4, 0, 600, 700, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 12, 1300, 10, 10, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 20, 20, 2600, 2800, 3000, 3200, 30, 00. DN/OD: 25, 32,,, 63, 75, 90, 110, 125, 160, 180, 200, 225, 2, 280, 315, 355, 0, 4, 0, 630, 710, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 12, 1300, 10, 10, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 20, 20, 2600, 2800, 3000, 3200, 30, 00. Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/ID bezeichnet sind, müssen den Innendurchmesser und die Grenzabmaße angeben. Die Grenzabmaße dürfen die in ÖNORM EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten. Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/OD bezeichnet sind, müssen den Außendurchmesser, die Wanddicke und die entsprechenden Grenzabmaße angeben. Die unteren Grenzabmaße des - über die Nennmaße aus der Produktnorm berechneten Innendurchmessers - dürfen die in ÖNORM EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten.

5 Seite 5 von 41 Nennweiten für Rohrleitungsteile innerhalb von Gebäuden: Nach den Bestimmungen der ÖNORM EN ISO 6708 (1995) [30] kennzeichnet der Begriff Nennweite DN zueinander passende Einzelteile einer Rohrleitung. Die bisher noch übliche Beibehaltung der anglikanischen Maßeinheit Zoll (gekennzeichnet mit " ) ist im Rohrleitungsbau darauf zurückzuführen, dass es zunächst Engländer waren, die in Österreichs mit der Errichtung von Versorgungsanlagen beauftragt wurden (z.b. für die Wiener Gaswerke). Verständlicherweise setzten die damit beauftragten Engländer dafür die nach ihren Normen industriell gefertigter Rohrleitungen ein. Mit den gelieferten Rohren wurden in Österreich auch deren anglikanische Abmessungen und Bezeichnungen übernommen und bisher teilweise beibehalten. Da die Außendurchmesser der Rohre festliegen, die Wanddicken bei den verschiedenen Rohrarten jedoch verschieden sind (z.b. für höhere Druckstufen erhöht werden), entsprechen die Nennweiten "DN" in mm nur angenähert den inneren Rohrdurchmessern. Nennweiten von Rohrleitungsteilen sind nach folgenden Normzahlen gestuft: Tabelle 02.1: Nennweiten "DN" von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN ISO 6708 (1995) DN mm usw. Rohrweite Zoll 3/4" 1" 5/4" 1 1/2" 2" 2 1/2" 3" 4" 5" 6" usw. In abgekürzter Schreibweise wird mit "DN " eine Rohrleitung mit Nennweite mm Ø bezeichnet. Druckbedingungen: Damit die vorgesehenen Durchflussstärken erreicht werden können ist an allen Auslaufventilen ein "Fließdruck" von mindestens 100 kpa (das entspricht 10 m Wassersäule oder 1 bar) einzuhalten [20], [27]. Der "Fließdruck" wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei fließendem Wasser gemessen. Für die einwandfreie Funktion spezieller Armaturen und Geräte können nach Angaben von Armaturenerzeugern auch höhere Fließdrücke erforderlich sein. Wenn der erforderliche Fließdruck durch den Druck des Wasserversorgungsnetzes nicht sichergestellt werden kann, dann wird der Einsatz von Druckerhöhungsanlagen erforderlich. Diese bestehend aus Druckpumpen, Windkessel und Drucksteuerungsanlage. Der "Ruhedruck" wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei nicht fließendem Wasser gemessen. An Garten- und Garagenauslaufventilen sowie für Löschwasserleitungen soll der Ruhedruck 1000 kpa (entspricht 10 bar) nicht überschreiten, an allen sonstigen Entnahmestellen soll der Ruhedruck im Bereich von 0 kpa (5 bar) liegen [27]. Bei höheren Netzdrücken ist der Druck mit Druckminderventilen zu verringern. In Trinkwasserversorgungsnetzen für Gebäude ohne Pumpeneinsatz (mit natürlichem Druck) sollte der Niederwasserstand im Wasserreservoir mindestens 20 m über der höchstgelegenen Zapfstelle liegen. Bei einem Ruhedruck unter 200 kpa (20 m Wassersäule oder 2 bar) sollte

6 Seite 6 von 41 geprüft werden, ob an jeder Entnahmestelle ein Fließdruck von mindestens kpa (0,5 bar) gewährleistet ist. Nach dem Wasserzähler bzw. nach einem zentralen Druckreduzierventil sollte der Druckverlust einer Wasserinstallation nicht über 1 kpa (1,5 bar) liegen. Drucksteigerungsanlagen: Druckerhöhungsanlagen kommen dort zum Einsatz, wo der Versorgungsdruck des Wasserwerks für die jeweilige Mindesthöhe des Wasserdruckes nicht ausreicht. Das trifft jedenfalls bei Hochhäusern zu oder in Gebäuden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Wandhydranten mit Löschwasser versorgt werden müssen. Übliche Druckerhöhungsanlagen bestehen aus zwei bis sechs Pumpen, die mit je zwei Absperrarmaturen in den Wasserkreislauf eingebunden sind. Über geeignete Steuerungsanlagen werden die einzelnen Pumpen (bei hohem Bedarf auch alle gleichzeitig) ein- und ausgeschaltet und/oder bedarfsabhängig im Drehzahlbereich angepasst, um den erforderlichen Wasserdruck im zugeordneten Druckbereich des Trinkwassersystems sicherzustellen. Durch Kombination mit Druckausgleichmembranbehältern (auch: Membran-Druckausdehnungsgefäßen) lässt sich ständiges Ein- und Ausschalten (Flattern) der Pumpen vermeiden. Abbildung 02.2: Drucksteigerungsanlage [136] [138] Mit Nenndruck "PN" (Pressure Nominal) wird nach den Bestimmungen der ÖNORM EN 1333 (2006) [31] eine Referenzgröße gekennzeichnet, für welche Rohrleitungen, Armaturen, Flansche und Formstücke bemessen sind. Die Angabe dieser Referenzgröße erfolgt durch die Bezeichnung PN (Pressure Nominal) gefolgt von einer dimensionslosen ganzen Zahl, die den Auslegungsdruck in bar bei Raumtemperatur (+20 C) angibt. Der bei einer bestimmten Temperatur zulässige Betriebsdruck wird üblicherweise in Prozent des Nenndruckes angegeben. Bei höheren und tieferen Temperaturen ist, bedingt durch die Abnahme der zulässigen Werkstoffkennwerte (Streckgrenze), der zulässige Druck entsprechend geringer. Beispielsweise entspricht eine Rohrleitung mit PN 10 einem höchstzulässigem Druck von 10 bar bei einer Fluidtemperatur von +20 C.

7 Seite 7 von 41 Nenndrücke sind nach folgenden Normzahlen gestuft: Tabelle 02.2: Nenndrücke "PN" von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN 1333 (2006) [31] kpa bar 2 2, Der für ein Rohrleitungsteil zulässige "Betriebsdruck" richtet sich nach dem Rohrwerkstoff und der vorgesehenen Betriebstemperatur. Für eine Betriebstemperatur von +20 C haben Betriebsdruck und Nenndruck den gleichen Wert. Bei höheren Temperaturen ist der zulässige Betriebsdruck je nach Werkstoff geringer als der Nenndruck. Die Abhängigkeit des zulässigen Betriebsdruckes von Betriebstemperatur, Werkstoff und Nenndruck wird in besonderen Normen festgelegt. Der "Prüfdruck" ist der vom Hersteller zur Prüfung anzuwendende Druck, er entspricht im Normalfall dem 1,5- fachen Nenndruck Bemessung von Trink- und Nutzwasserleitungen Nach einem vereinfachten Bemessungsverfahren werden gemäß ÖNORM EN [27] die Nennweiten von Verbrauchsleitungen in Abhängigkeit von sogenannten Belastungswerten bzw. Loading Units "LU der daran angeschlossenen Entnahmestellen bestimmt. Warmwasser-Zirkulationsleitungen unterliegen anderen hydraulischen Gesetzmäßigkeiten und können nach diesem vereinfachten Bemessungsverfahren nicht bestimmt werden. Dem vereinfachten Bemessungsverfahren der ÖNORM EN wurden folgende zulässigen Fließgeschwindigkeiten zugrunde gelegt: Für Sammelzuleitungen, Steigleitungen, Stockwerksleitungen: max. 2,0 m/s; Für Einzelzuleitungen: max. 4,0 m/s Belastungswert - Loading Unit "LU" Um die Ermittlung der Höchstbelastungen von Verbrauchsleitungen zu vereinfachen wurde in ÖNORM EN [27] ein Belastungswerte "LU" definiert, der dem Entnahmearmaturendurchfluss "QA" von 0,1 l/s entspricht. Tabelle 02.3: Belastungswert - Loading Unit "LU" [27] l/s l/s Belastungswerte LU 0,1 0,1 1 Haushalt-Küchenspüle, -Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Ausgussbecken, Duschbrausekopf 0,2 0,15 2 Urinaldruckspüler 0,3 0,15 3 Entnahmearmatur für Garten/Garage 0,5 0,4 5 Gewerbe-Küchenspüle DN 20, -Badewannenauslauf 0,8 0,8 8 WC-Druckspüler DN 20 1,5 1,0 15 QA Entnahmnestelle Waschtisch, Handwaschbecken, Bidet, WC-Spülkasten 2 Qm in Für Gewerbe-Waschmaschinen nach Angabe des Herstellers. Entnahmearmaturendurchfluss Mindest-Entnahmearmaturendurchfluss

8 Seite 8 von 41 Die Werte in Tabelle 02.3 entsprechen nicht den Werten in Produktnormen. Sie dienen nur der Bemessung von Rohrinnendurchmessern nach dem vereinfachten Verfahren [27]. Ausgehend von der entferntesten Entnahmearmatur sind die Belastungswerte für die einzelnen Teilstrecken der Installation zu ermitteln. Die Belastungswerte sind zu addieren. Die Wahrscheinlichkeit der gleichzeitigen Nutzung von Entnahmestellen ist in den nachfolgenden Bemessungstabellen für Rohrinnendurchmesser und in Abbildung 02.3 bereits berücksichtigt. Tabelle 02.4: Belastungswerte zur Bemessung feuerverzinkter Stahlrohre [27] Max. Belastungswert LU 6 16 Größter Einzelwert LU 4 15 mm 16 21,6 m 10 6 di Max. Rohrlänge ,2 35,9 41, ,8 Tabelle 02.5: Belastungswerte zur Bemessung von Kupferrohren [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert da x s di LU mm 12x1,0 15x1,0 mm Max. Rohrlänge m x1,0 22x1,0 28x1,5 35x1,5 42x1,5 54x2 76,1x ,1 7 Tabelle 02.6: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus nichtrostendem Stahl [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert da x s di Max. Rohrlänge 3 4 LU mm 15x1,0 mm 13 m x1,0 22x1,2 28x1,2 35x1,5 42x1,5 54x1,5 76,1x ,6 25, ,1 7 Tabelle 02.7: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus PE-X (Polyethylen vernetzt) [27] Max. Belastungswert LU Größter Einzelwert da x s LU di Max. Rohrlänge mm 12x1,7 mm m x2,2 8, x2,8 25x3,5 32x4,4 x5,5 x6,9 63x8,6 11, ,4 18,0 23,2 29,0 36,2 45,6 4

9 Seite 9 von 41 Abbildung 02.3: Anhang B (informativ) zu ÖNORM EN [27] Dieses Diagramm ermöglicht es, für Normalinstallationen den Spitzendurchfluss QD in Liter/Sekunde aus den Werten der LU zu ermitteln. Legende: 1 Spitzendurchfluss QD in Liter/Sekunde 2 Summendurchfluss angegeben in LU 3...Beispiel für höchste Einzelwerte LU Abszisse entspricht LU 02.4 Trinkwassererwärmung Das in Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE-Anlagen") bis auf etwa +60 C erwärmte Trinkwasser wird als Trink-Warmwasser "TWW" bezeichnet. Der Trink-Warmwasserbedarf ist vom Verwendungszweck des Warmwassers und dem Nutzerverhalten abhängig. Die dafür bekannten Erfahrungswerte [08] [16] streuen in weiten Grenzen. Tabelle 02.8: Richtwerte zum Warmwasserbedarf von Wohnungen [16] Verbrauchsstelle Auslassventile DN10, halb geöffnet voll geöffnet DN15, halb geöffnet voll geöffnet DN20, halb geöffnet voll geöffnet Spültische einteilig zweiteilig W aschbecken Handwaschbecken W aschbecken W aschtisch einteilig zweiteilig Badewannen klein (G röße 100) m ittel (G röße 160) groß (G röße 180) Dusche Sitzbad Bidet G esam tverbrauch (60 C) einfache Ansprüche höhere Ansprüche höchste Ansprüche einm alige Tem peratur Dauer W asserentnahm e M inuten Liter C , bis 20 Liter/(Tag und Person) 20 bis Liter/(Tag und Person) bis 80 Liter/(Tag und Person)

10 Seite 10 von 41 In Wohnungen ergibt sich die höchste Belastungsspitze bei Füllung einer Badewanne. Ein Warmwasserspeicher für eine einzelne Wohnung wäre demnach mit einem Volumen von 200 bis 2 Liter ausreichend bemessen. Bei einer zentralen Warmwasserbereitung in Wohnhausanlagen verringert sich erfahrungsgemäß der anteilige Speicherbedarf je Wohnung, weil die Füllung der in den Wohnungen bestehenden Wannen nicht gleichzeitig erfolgt. Die unterschiedlichen Warmwasser-Versorgungssysteme lassen sich in folgende Gruppen zusammenfassen lassen: Einzelversorgungsanlagen, bei welchen jede TWW-Entnahmestelle an einen eigenen Trinkwasser-Erwärmer (TWE) angeschlossen ist. Gruppenversorgung, bei welchen mehrere beieinander liegende TWW-Entnahmestellen gemeinsam von einem oder mehreren Trinkwasser- Erwärmern (TWE) versorgt werden, und Zentralversorgung, bei der alle TWW-Entnahmestellen eines Gebäudes von einem oder mehreren Trinkwassererwärmern (TWE) versorgt werden. Um zu vermeiden, dass TrinkWarmwasser in den Leitungen während der Entnahmepausen auskühlt werden ausgedehnte Verteilleitungen mit Zirkulationsleitungen oder mit elektrischen Begleitheizungen ausgerüstet. Abbildung 02.4: Offene Elektrowarmwasserspeicher [16] Das Trinkwasser wird bei Einzelversorgungsanlagen in Nähe der Entnahmestelle (dezentral) elektrisch erwärmt. Über geeignete spezielle Zapfarmature wird das Ausdehnungsvolumen des erwärmten Trinkwassers in Waschbecken geleitet. Abbildung 02.5: Geschlossene Elektrowarmwasserspeicher [16] Bei Gruppenversorgung wird im Bereich von mehreren Entnahmestellen das Trinkwasser in Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE") erwärmt und gespeichert. Bei Wassererwärmung erhöht sich der Druck in geschlossenen Speicherbehältern. Um eine Überschreitung zuläs-

11 Seite 11 von 41 siger Betriebsdrücke zu vermeiden sind alle geschlossenen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen mit Sicherheitsventilen auszurüsten. Abbildung 02.6: Durchflussgaswassererwärmer [16] Durchfluss-Wassererwärmer erwärmen das Trinkwasser während der Zapfvorgänge und erfordern in Vergleich zu Speichersystemen hohe Anschlussleistungen zur Wärmeversorgung. Abbildung 02.7: Zentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlage mit Speicher [157] Zur Abdeckung von Zapfspitzen (hohe Gleichzeitigkeit bei Zapfvorgängen) werden Zentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE") mit Speichern zur Bereithaltung von erwärmten Trinkwasser ausgerüstet. Um in den verzweigten Rohrleitungssystemen die Abkühlung des Trinkwarmwassers in Grenzen zu halten werden von den jeweils äußersten Zapfarmaturen aller Trinkwarmwasser-Versorgungsstränge Zirkulationsleitungen zur TWE-Anlage geführt, in welchen die Zirkulations-Wassermenge mit Strangregulierventilen einstellbar ist.

12 Seite 12 von 41 Abbildung 02.8: Durchfluss-TWE-Anlage mit Solaranlage und Zusatzgheizung [139] Bei diesem Konzept einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage wird das Trinkwasser in einem Rohrleitungssystem durch einen Speicherbehälter für Heizwasser geleitet und bei Durchfluss auf die gewünschte Trinkwassertemperatur erwärmt. Legionellen Im Jahr 1976 wurde im Bellevue-Stratford Hotel in Philadelphia (Amerika) ein Veteranentreffen mit 40 Teilnehmern veranstaltet. Auf zunächst unverständliche Weise erkrankten nach der Veranstaltung 221 der Teilnehmer an einer schweren Lungenentzündung wovon 34 Teilnehmer starben. Nach intensiven Untersuchungen wurde der Erreger dieser bis dahin unbekannten Infektionsart isoliert - und anlassbezogen als "Legionella" bezeichnet. Die Infektion erhielt den Namen : "Legionärskrankheit". Nach ausführlichen Untersuchungen der Infektionswege wurde festgestellt, dass Legionellen mit Aerosolen übertragen werden, die auf dem Atemweg in die Lunge gelangen. Betroffen werden davon vorwiegend Personen mit geschwächtem Immunsystem, wenn sie mit Legionellen kontaminierte Aerosole einatmen. Für dieser Infektionsart wurden folgende Risikogruppen ermittelt [157] : Immungeschwächte Personen (Cortison, Chemotherapie, Tumoren, Immunmangel) Intubierte oder beatmete Patienten Transplantierte Patienten Dialyse Patienten Herz-Kreislauf Patienten Raucher und Alkoholiker Als Infektionsquellen wurden bisher folgende Bereiche erkannt [157] : Warmwasserquellen Alle Einrichtungen, Geräte etc., die Aerosole bilden können: Whirlpools, Klimaanlagen, Vernebler, Befeuchter... In den Aerosolen (< 5μm) können Legionellen in die Alveolen geraten, sich in Makrophagen vermehren und dann eine Infektion auslösen. Legionellen überleben bis zu zwei Stunden in den Aerosolen, können bis zu 3-4 km weit transportiert werden.

13 Seite 13 von 41 Für Legionellen wurden folgende ideale Lebensbedingungen ermittelt [157] : Idealtemperaturen: 25 - C ph-wert neutral oder leicht sauer (5,5 bis 8,1) Legionellen überleben in Rohrsedimenten und Biofilmen. Wachstumsfördernd: die Anwesenheit anderer Organismen (Bakterien, Protozoen, Algen), organische Substanzen, eisenhaltige Salze, Eisen, Magnesium, Kautschuk, Silikon, Kunststoff... Erfahrungsgemäß können Legionellen bereits bei Wassertemperaturen über +47 C vereinzelt abgetötet werden, mit Sicherheit bei Wassertemperaturen über +60 C In Trinkwassererwärmungsanlagen können Legionellen bei längerer Verweildauer in warmem Milieu günstige Wachstumsbedingungen vorfinden. Um in Trinkwasser-Erwärmungsanlagen die mit Legionellen verbundenen Gefahren zu vermeiden wurden Richtlinien für TrinkwasserErwärmungsanlagen mit ÖNORM B 19:2007 [156] veröffentlicht. Im Rahmen einer Ärztefortbildung im Jahr 2009 [157] wurde ein Legionellen-Infektionsrisiko für folgende Gebäudekategorien angeführt : Krankenhäuser, Kurkliniken Alten- und Pflegeheime Hotels und Herbergen Gebäude mit weitverzweigten Systemen Anlagen mit Wärmepumpen, Solarnutzung Mehrfamilienhäuser Schulen, Kindergärten, Kasernen Justizvollzugsanstalten Schwimm- und Sportanlagen Gewerbliche Immobilien (Produktion) Campingplätze, Freizeitanlagen Zusammenfassung Trinkwasser-Erwärmungsanlagen müssen folgende Mindest-Anforderungen erfüllen: Das Warmwasser soll an den Zapfstellen mit der gewünschten Temperatur in der gewünschten Menge ohne große Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Warmwassertemperatur soll an der Entnahmestelle regelbar sein. Das Warmwasser soll in hygienischer Sicht einwandfrei sein. Warmwasseranlagen sollen betriebssicher und auf einfache Weise zu bedienen sein. Der Betrieb von Warmwasseranlagen soll kostengünstig, umweltfreundlich und energieeffizient sein.

14 Seite 14 von Entwässerungsanlagen Das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigte Wasser wird in Entwässerungsgegenständen erfasst und über Geruchsverschlüsse in Entwässerungsanlagen eingeleitet. Über Entwässerungsanlagen kann auch das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser eingeleitet werden. Der Grad der Belastung des in Entwässerungsanlagen transportierten Abwassers ("Abwasserlast") wird unter anderem durch den biochemischen Sauerstoffbedarf ("BSB"), den chemischen Sauerstoffbedarf ("CSB") und den Anteil an absetzbaren Stoffen ausgedrückt. Die nachfolgend angeführten Grundsätze für die Installation und den Betrieb von Entwässerungssystemen wurden den ÖNORMEN B 21 [19] und EN [32] entnommen: Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchsverschluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht. Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperrwassers haben. Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwischen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h DN vorhanden ist. Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen. Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchverschlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken. Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten. Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen. In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden. Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei der üblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/d i ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit erforderlich. Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Leitungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließrichtung nicht verjüngt werden. In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden. Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trennbauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden. In Entwässerungsanlagen dürfen gesundheitsschädliche Stoffe und Stoffe, die deren Betrieb beeinträchtigen können, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen: feste Stoffe wie Schutt, Asche, Sand u.a. feuergefährliche Stoffe radioaktive Stoffe Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Phenole, Antibiotika u.a. Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen infektiöse Abwässer z.b. aus Krankenanstalten oder Laboratorien häusliche oder tierische Abfälle z.b. Müll, Stallmist

15 Seite 15 von 41 Regelwerke für Entwässerungssysteme In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher technischer Gewohnheiten entstanden sind. Auf europäischer Ebene besteht bisher noch kein einheitliches Entwässerungssystem, bisher hat man sich mit ÖNORM EN [32] auf folgende 4 Systemtypen festgelegt: Tabelle 02.9: Systemtypen von Entwässerungssystemen [32] Systemtyp Füllgrad h / di Beschreibung I 0,5 Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen II 0,7 Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen und geringeren Abmessungen III 1,0 Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten Sammelanschlussleitungenen IV Schema Aufteilung in zwei Leitungssysteme (Grauwasser, Schmutzwasser) Durch nationale und regionale Vorschriften sowie technische Regeln werden innerhalb dieser Systemtypen unterschiedliche Variationen zugelassen. In einer gebäudebezogenen Gesamtanlage darf jedenfalls nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen. In Österreich ist vorzugsweise der "Systemtyp I" mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen unter Berücksichtigung der in folgender Abbildung angeführten Normen anzuwenden. Abbildung 02.9: Anwendungsbereiche für Entwässerungsnormen nach ÖNORM B 21 [19] ÖNORM EN 1610 ÖNORM B 21 ist innerhalb von Gebäuden für die Planung, Ausführung und Prüfung von Entwässerungsanlagen, die unter Schwerkraft betrieben werden, anzuwenden.

16 Seite 16 von Begriffsbestimmungen Abscheider : Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden. Abwasser : Wasser, das durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende Wasser, z.b. häusliches Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser, Kondensate und auch Regenwasser, wenn es in die Entwässerungsanlage abgeleitet wird. Abwasserhebeanlagen : Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasserleitungen fördern. Anschlusswert "DU" ("design unit") Der Anschlusswert "DU" entspricht dem durchschnittlichen Wert des Schmutzwasserabflusses aus einem sanitären Entwässerungsgegenstand ausgedrückt in Litern je Sekunde (l/s). In ÖNORM EN [32] wurden für übliche Entwässerungsgegenstände und für Systemtyp I (für Füllgrad 0,5) folgende Anschlusswerte festgelegt: Tabelle 02.10: Anschlusswerte DU für Entwässerungs-Systemtyp I mit Füllgrad 0,5 [32] Entwässerungsgegenstand DU l/s Waschbecken, Bidet 0,5 Dusche ohne Stöpsel Dusche mit Stöpsel Einzelurinal Urinalstand (Standurinal) 0,6 0,8 0,5 0,2 Badewanne 0,8 Küchenspüle einzeln oder doppelt 0,8 Geschirrspüler (Haushalt) 0,8 Waschmaschine bis 6 kg 0,8 Waschmaschine bis 12 kg 1,5 WC mit 6 l Spülkasten 2,0 WC mit 9 l Spülkasten 2,5 Bodenablauf DN Bodenablauf DN 70 Bodenablauf DN 100 0,8 1,5 2,0 Sinnbilder

17 Seite 17 von 41 Abflusskennzahl "K" Durch die Abflusskennzahl "K" wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungsgegenständen berücksichtigt. Tabelle 02.11: Abflusskennzahlen "K" [32] Gebäudeart Benutzung K unregelmäßig Wohnhäuser, Pensionen, Büros 0,5 regelmäßig Krankenhäuser, Schulen, Restaurants, Hotels 0,7 häufig öffentliche Toiletten oder Duschen 1,0 speziell z.b. Laboratorien 1,2 Schmutzwasserabfluss "Qww" (quantity of waste water) Der Schmutzwasserabfluss QWW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt: QWW K QWW K DUi n DU i 1 (02.01) i Schmutzwasserabfluss [l/s] Abflusskennzahl [-] Anschlusswerte der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände Dauerabfluss "QC" Dauerabfluss aller andauernden Abflüsse (z.b. Kühlwasser etc.) in Litern je Sekunde (l/s), der ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird. Pumpenförderstrom "QP" Schmutzwasserabfluss von Abwasserpumpen in Litern je Sekunde (l/s),der durch Entwässerungsanlagen geleitet wird. Gesamt-Schmutzwasserabfluss "Qtot" Qtot ist der geplante Gesamtschmutzwasserabfluss in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage, wo sanitäre Entwässerungsgegenstände, Entwässerungsgegenstände mit Dauerabfluss und/oder Abwasserpumpen mit der Anlage verbunden sind. Dauerabflüsse und Pumpenförderströme müssen zum Schmutzwasserabfluss ohne Abzug nach folgender Gleichung hinzugezählt werden. Qtot QWW QC QP Qtot QWW QC QP Gesamt-Schmutzwasserabfluss Schmutzwasserabfluss Dauerabfluss Pumpenförderstrom (02.02) [l/s] [l/s] [l/s] [l/s] (möglichst zu vermeiden) (möglichst zu vermeiden)

18 Seite 18 von 41 Zulässiger Schmutzwasserabfluss Qmax Maximal zulässiger Schmutzwasserabfluss einer Anschluss-, Fall- oder (liegenden Entwässerungs-) Grundleitung in Litern je Sekunde (l/s). Luftmenge Qa Luftmenge, die durch ein Lüftungsrohr oder Belüftungsventil in eine Entwässerungsanlage mindestens eintritt, in Litern je Sekunde (l/s), gemessen bei 2 Pa (Pascal) Druckabfall. Füllgrad Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstandes "h" zum inneren Rohrdurchmesser "di" bezeichnet (Füllgrad = h/di). Grundleitung Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind. Sammelleitung Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen. Einzelanschlussleitung Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammelanschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung. Sammelanschlussleitung Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung. Sturzstrecke Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45 Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied. Fallleitung Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt. Lüftungsleitung Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient. Nennweite "DN" Als Nennweite "DN" wird in ÖNORM EN [32] für Entwässerungsrohre eine genormte Kenngröße definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer gerundeten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innendurchmesser "di min" zugeordnet. Nennweite "DN/OD" Mit dieser Bezeichnung wird in den ÖNORMEN B 21 [19] und EN [32] nicht nur auf bestehende Nennweiten-Festlegungen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen, sondern es wird darin auch für Entwässerungsleitungen festgelegt, dass alle Leistungsangaben dieser

19 Seite 19 von 41 Normen auf den in nachfolgender Tabelle angeführten Mindestinnendurchmessern "di " min beruhen. Tabelle 02.12: Nennweiten von Entwässerungsleitungen [19] Normzahlreihe Nennweite Einheit DN DN/OD di min ~ mm ~ mm mm Schmutzwasser "SW" Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser Grauwasser Bei der Nutzung von "Grauwasser" soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für untergeordnete Zwecke (z.b. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden. Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch wenig durchsetzen. Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem, dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen beginnt (z.b. durch Schwefelwasserstoffausdünstungen). Professionelle Grauwasseranlagen lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter. Bei Neubauten soll Schmutzwasser ("SW") und Regenwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden. Geruchsverschluss Mit dieser Einrichtung soll das Austreten von Kanalgasen verhindert werden. Der Wasserabfluss darf durch diese Einrichtung nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaugurinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch geeignete Einrichtungen zu sichern. Abbildung 02.10: Geruchsverschlüsse [16]

20 Seite 20 von 41 Sperrwasserhöhe Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss. Gemäß DIN (2008) [33] sind für Sperrwasserhöhen bei Geruchsverschlüssen folgende Mindestwerte einzuhalten: bei Abläufen für Schmutzwasser : mm bei Abläufen für Regenwasser : 100 mm Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden. Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Restwasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Geruchsverschluss. Abbildung 02.11: Kugelsifon Bei selten auftretenden Entwässerungsfunktionen (wie beispielsweise bei Kondenswasserabläufen) sind unbedingt wirksame Geruchsverschlüsse wie Kugelsifone einzusetzen, weil dabei verdunstendes Sperrwasser nicht ausreichend ergänzt werden kann, um die Mindestwerte der Sperrwasserhöhe im Geruchsverschluss aufrecht erhalten zu können. Trennsystem Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und Regenwasser ausnahmslos getrennt in einen Schmutz- und einen Regenwasserkanal abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen keine Regen-, Kühl- oder Drainagewässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden. Mischsystem Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Geschossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Einrichtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten

21 Seite 21 von 41 müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden. Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt werden. Abbildung 02.12: Trenn- und Mischsystem [16] Mischsystem Trennsystem Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden Anforderungen an die Rückstausicherheit Bei starken Regenfällen kann es vorübergehend zur Überlastung von Entwässerungsleitungen kommen. Dabei steigt der Wasserstand in den Entwässerungsleitungen bis auf jene Höhe, wo Wasser wieder ins Freie gelangen kann. Im Regelfall ist das ein nächstgelegener Wassereinlauf im Straßenbereich (z.b. ein Kanalgitter). Rückstauebene Als Rückstauebene wurde die höchste Ebene definiert, bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Sie wird von den örtlichen Behörden festgelegt. Bei fehlenden Angaben gilt in ebenem Gelände die Straßenoberfläche (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen usw.). Wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie bei Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungsgebieten andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten festzustellen. Abwässer von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene angeordnet sind, sind bei Einleitung in öffentliche Entwässerungsanlagen entweder durch Einsatz von Abwasserhebeanlagen oder mit zuverlässig wirkenden Rückstauverschlüssen gegen Rückstau zu sichern. Bei Einsatz von Abwasserhebeanlagen wird das Abwasser von Entwässerungsgegenständen unterhalb der Rückstauebene in einer gesonderten Leitung zunächst bis mindestens 2 mm über die Rückstauebene angehoben, und erst danach in einen gewöhnlichen Abwasserkanal

22 Seite 22 von 41 eingeleitet. Auf diese Weise werden die tiefgelegenen Entwässerungsgegenstände bei Abwasserrückstau zuverlässig vor Überflutung geschützt. Sonderausführungen von Abwasserhebeanlagen fördern Abwasser nur im Rückstaufall über die Rückstauschleife und vermeiden dadurch einen Pumpbetrieb in rückstaufreien Zeiten Eine Sicherung einzelner, selten benützter Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der maßgeblichen Rückstauebene durch Rückstauverschlüsse wird nur dann zugelassen, wenn dadurch Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder der Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen außer einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirkenden Verschluss aufweisen. Rückstauverschlüsse sind nicht so betriebssicher wie Abwasserhebeanlagen, weil bereits geringe Verschmutzungen ihre Funktion beeinträchtigen können. Gemäß ÖNORM B 21 [19] ist deshalb in die Bedienungsanleitung von Entwässerungsanlage die Forderung aufzunehmen, dass Rückstauverschlüsse grundsätzlich geschlossen gehalten werden müssen und nur während der Benützung geöffnet werden dürfen. Werden Regenwässer von Flächen unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene, die örtlich nicht versickern können, in einen öffentlichen Kanal entwässert, so ist eine RegenwasserHebeanlage vorzusehen. Abbildung 02.13: Rückstauklappe, Abwasserhebeanlage [16] 02.8 Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem. Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung folgende Grundsätze [16] [19] einzuhalten : Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitungen verbunden werden. Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen. Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben.

23 Seite 23 von 41 Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung. Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht. Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutzabstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagenhersteller festzulegen ist. Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45 bis 70 auszuführen. Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeit einer Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden. Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen. Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind. Abbildung 02.14: Lüftungsleitungen

24 Seite 24 von 41 In Entwässerungsanlagen werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden : Hauptlüftung entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach Direkte Nebenlüftung entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem Geschoß mit der Fallleitung verbunden ist. Indirekte Nebenlüftung entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammelschlussleitungen Umlüftung entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben Geschoß wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden. Sekundärlüftung entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen 02.9 Ausführung von Entwässerungsleitungen Abbildung 02.15: Bezeichnungen von Entwässerungsleitungen [16]

25 Seite 25 von 41 Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten : Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verlegen. Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45 ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 0 mm aufweist. In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45 eingebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig. In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45 in Fließrichtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindestens 15 bis höchstens 45 aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.b. von Küche, Bad oder Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufgestelltem Schrägabzweiger erfolgen. Fallleitungen Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung über Dach zu führen. Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87 bis 90 erfolgen. Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden. Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich. Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45 und einem Zwischenstück von mindestens 2 mm Länge oder, wenn eine Umgehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87 bis 90 auszuführen. Abbildung 02.16: Schema einer Sanitärinstallationmit Entwässerungsleitungen [16]

26 Seite 26 von 41 Abbildung 02.17: Falleitungen [16] Abbildung 02.18: Fallleitungsverzüge und Anschlussfreie Zonenen [16] Abbildung 02.19: Fallleitungsübergänge für 4 bis 9 Geschoße [16] Abbildung 02.20: Fallleitungsübergänge für mehr als 9 Geschoße [16]

27 Seite 27 von 41 Abbildung 02.21: Einbindung in Umgehungsleitung [16] Geruchsverschlüsse Entwässerungsgegenstände sind über Geruchsverschlüsse mit den Entwässerungsleitungen zu verbinden. Gefälle von Entwässerungsleitungen Den bestehenden Normen entsprechend sind für Entwässerungsleitungen folgende Mindestgefälle einzuhalten: Tabelle 02.13: Mindestgefälle von Entwässerungsleitungen [16] [19] Leitungsbereich Mindestgefälle Bezeichnung % Anschlussleitungen : Einzelanschlussleitungen Sammelanschlussleitungen Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser : > DN 200 DN 125 und DN 1 DN 100 Zuleitung zu Fettabscheider für Regenwasser: bei Füllungsgrad 0,7 1,0 1,0 1,0 1,5 2,0 2,0 1,0 Installationsschächte Entwässerungsleitungen sind nach Möglichkeit in Installationsschächten zusammenzufassen, deren Zugänglichkeit für Revisions- Reparatur- oder Änderungsarbeiten mit geringfügigen baulichen Veränderungen erhalten bleiben sollte. Abbildung 02.22: Platzbedarf von Installationsschächten [16]

28 Seite 28 von Bemessung von Schmutzwasserleitungen Die Nennweiten der Entwässerungsleitungen werden in Abhängigkeit von Anschlusswerten der daran angeschlossenen Entwässerungsgegenstände nach genormten Verfahren bestimmt [19] [32]. Bei Nennweitenbemessung für Systemtyp I (mit Füllungsgrad h/d i = 0,5) sind folgende Arten von Entwässerungsleitungen zu unterscheiden: Einzelanschlussleitungen unbelüftete Sammelanschlussleitungen belüftete Sammelanschlussleitungen umlüftete Sammelanschlussleitungen Fallleitung mit Hauptlüftung Fallleitung mit Haupt- und Nebenlüftung Grund- und Sammelleitungen Bei der Bemessung von Anschlussleitungen sind folgende Fälle zu unterscheiden und deren Anwendungsgrenzen einzuhalten: unbelüftete oder belüftete Einzelanschlussleitung unbelüftete oder belüftete Sammelanschlussleitung Einzelanschlussleitungen, die länger als 4 m sind, sind zu lüften. Tabelle 02.14: Anwendungsgrenzen für Einzelanschlussleitungen [32] maximale Leitungslänge maximale Sturzstrecke Mindestgefälle Tabelle 02.15: Einzelanschlusswert Länge unbelüftet belüftet m 4 0,2 bis 1, ,2 bis 1,0 1 m % Einzelanschlussleitungen [32] Sifonausgang DU DN 0,5 0,6 0,8 1,0 1,2 1,5 2,0 2,0 2, d i min mm Liegende Einzelanschluss- Einzelanschlussleitung mit leitung mit maximal 2 Bö- mehr als 2 Bögen und Fallgen nach dem Sifonbogen streckenhöhe 0,2 bis 1 m DN d i min mm DN d i min mm Tabelle 02.16: Anwendungsgrenzen für Sammelanschlussleitungen [32] Art der Anschlussleitung Unbelüftet Belüftet Einzelanschlussleitung max. 4 m max. 10 m max. 4 m max. 10 m Sammelanschlussleitung (Länge L = L1 + L2)

29 Seite 29 von 41 Tabelle 02.17: Sammelanschlussleitungen [19] Einzelanschluss größter Wert Sammelanschlussleitung unbelüftet1) belüftet2) Dimension DN DN 1) 2) 3) d i min DU DU DU mm 0,5 1,0 2,0 44 0,8 1,5 2,2 44 1,0 2,0 3, ,5 3,0 4, ,0 6,0 8,0 90.3) 2,5 15,0 25, maximal 4 m, maximal 3 Bögen maximal 10 m, Bögen unbegrenzt maximal 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90 - Richtungsänderung Lüftung (Umlüftung) d i min DN DN mm Anmerkung: Der Begriff "Sammelanschlussleitung" wird nur ín ÖNORM b 21 verwendet. Fallleitungen Während bei den Anschlussleitungen mit den DU- Werten oder DU- Werten dimensioniert werden kann, ist bei der Dimensionierung von Fallleitungen die Gleichzeitigkeit für den Schmutzwasserabfluss mit Qmax zu berücksichtigen. In den Bemessungstabellen wird nicht nur zwischen Fallleitungen mit Hauptlüftung und sochen mit Haupt- und Nebenlüftung unterschieden, sondern auch, ob Abzweige mit Innenkante oder mit Innenradius zum Einsatz kommen. Bei Verwendung von Abzweigen mit Innenradius kann die Fallleitung stärker belastet oder kleiner dimensioniert werden, weil dabei in Gegensatz zu Abzweigen mit Innenkante ein hydraulischer Abschluss der Fallleitung im Bereich der Einführung verhindert wird. Gesamtwasserabfluss Qtot Der Gesamtwasserabfluss Qtot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen und wird unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss, Pumpenförderstrom und Regenwasserabfluss ermittelt. Fall-, Grund- und Sammelleitungen sind so zu bemessen, dass der ihrem Nenndurchmesser "DN" entsprechende zulässige Gesamtwasserabfluss Q max über dem für sie ermittelten Gesamtwasserabfluss Qtot liegt. Bei Trennsystemen ist kein Regenwasserabfluss "QR" zu berücksichtigen. Tabelle 02.18: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Hauptlüftung [32] Schmutzwasserabfluss Qm ax bei Abzweigen mit Innenkante Innenradius l/s l/s 16,0 9,5 5,8 4,0 2,7 2,0 1,5 0,5 21,0 12,4 7,6 5,2 3,5 2,6 2,0 0,7 Fallleitung DN

30 Seite 30 von 41 Tabelle 02.19: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Haupt- und Nebenlüftung [32] Schmutzwasserabfluss Qm ax bei Abzweigen mit Innenkante Innenradius l/s Fallleitung Nebenlüftung l/s DN DN 21,0 27, ,1 18, ,4 10, ,6 7, ,5 4,6 90 2,6 3,4 80 2,0 2,6 70 0,7 0,9 60 Tabelle 02.20: Zulässiger Gesamtwasserabfluss Qmax in Grund- und Sammelleitungen [32] RohrNennweite maximale Schmutzwasser- Abflussmenge "Q max" in l/s 1,0 48,3 26,9 22,5 14,2 bei Gefälle "i" 1,5 2,0 59,2 68,4 32,9 38,1 27,6 31,9 17,4 20,1 9,4 10,9 5,0 5,7 3,5 in cm/m (Zentimeter/Meter) 2,5 3,0 3,5 4,0 76,6 83,9 90,7 96,9 42,6 46,7,4 53,9 35,7 39,2 42,3 45,2 22,5 24,7 26,6 28,5 12,2 13,3 14,4 15,4 6,4 7,1 7,6 8,2 4,0 4,4 4,7 5,0 5,0 108,4 60,3,6 31,9 17,2 9,1 5,6 DN Anmerkung: anzuwenden für Füllungsgrad % (h/di = 0,5) Bemessung von Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen Die Hauptlüftung von Entwässerungsanlagen muss den gleichen Querschnitt wie die Fallleitung aufweisen. Es können mehrere Hauptlüftungen zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt AL der gemeinsamen Leitung ergibt sich aus der halben Summe der Einzelquerschnitte A1 bis An, muss jedoch mindestens so groß wie der größte Querschnitt einer angeschlossenen Leitung sein. AL AL Ai 1 n Ai max Ai 2 i 1 Querschnittsfläche einer gemeinsamen Hauptlüftungsleitung Querschnittsfläche zusammengeführter Hauptlüftungsleitungen (02.03) [cm2] [cm2]

31 Seite 31 von 41 Abbildung 02.23: Bemessung von Lüftungsleitungen [19] Die Ausmündungen von Lüftungsleitungen über Dach sind gemäß ÖNORM B 21 [19] wie folgt auszuführen: Die Mündung der Lüftungsleitung muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der frei bleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht. Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind. Bei Ausmündungen mit weniger als 2,0 m Abstand zu Fenstern oder Türensind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über dem Fenster- oder Türsturz zu führen Bemessung von Regenwasserleitungen Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten: Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu entwässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülen würde. Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann. Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen. Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in eigenen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen. Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

32 Seite 32 von 41 Der Bemessung von Regenwasserleitungen wird ein genormter Regenwasserabfluss QR zugrunde gelegt. QR r A C QR r A C (02.04) Regenwasserabfluss Berechnungsregenspende wirksame Dachfläche Abflussbeiwert [l/s] [[l/(s.m2)] [m2] [-] Für die Berechnungsregenspende "r" ist als Berechnungsbasis ein genormter Mindestwert von r = 0,03 [l/(s m2)] heranzuziehen [32], sofern nicht bekannt ist, dass höhere Werte auftreten können. Als wirksame Dachfläche ist die Horizontalprojektion der Dachfläche heranzuziehen und der Abflussbeiwert nach nationalen Regelungen festzulegen. In Regenwasserleitungen darf kein Schmutzwasser abgeleitet werden. Abbildung 02.24: Wirksame Dachfläche [16] Tabelle 02.21: Abflussbeiwerte C [19] Gebäudeart C Kiesdächer, Blechdächer, Dächer mit Ziegeldeckung, versiegelte Betonflächen, Foliedächer. Pflaster mit Fugenverguss 1,0 Gründächer mit extensiver Begrünung bis zu einer Aufbauhöhe von 15 cm 0,5 Gründächer mit extensiver Begrünung, Aufbauhöhe über 15 cm, und Gründächer mit intensiver Begrünung 0,3

33 Seite 33 von 41 Die Nennweiten teilgefüllter Regenwasserleitungen werden normgerecht nach folgender Tabelle bemessen: Tabelle 02.22: Teilgefüllte senkrechte Regenwasserfallleitungen [19] Qmax di DN/OD l/s mm mm 192,4 103,8 57,3 30,2 15,6 11,1 6,5 3,9 2,4 1,7 295,4 234,4 187,6 147,6 115,2 101,4 83,0 69,0 57,0, Tabelle 02.23: Teilgefüllte Regenwasser-Grund- und Sammelleitungen [19] maximale Regenwasser- Abflussmenge "Qm ax " in l/s RohrNennweite Gefälle "i" in cm/m (Zentimeter/Meter) 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 DN 80,6 98,8 114,2 127,7 1,0 151,2 161,7 171,5 180, ,9 55,0 63,6 71,1 77,9 84,2 90,0 95,5 100,7 2 37,6 46,2 53,3 59,7 65,4 70,6 75,5 80,1 84, ,7 29,1 33,6 37,6 41,2 44,5 47,6,5 53, ,8 15,7 18,2 20,3 22,3 24,1 25,8 27,3 28,8 1 6,8 8,3 9,6 10,8 11,8 12,8 13,7 14,5 15, ,9 9, ,2 5,1 5,9 6,7 7,3 7,9 8,4 Anmerkung: anzuwenden für Füllungsgrad 70 % (h/d i = 0,7) Notüberläufe: Bei nach innen abgeführten Dachentwässerungen müssen, unabhängig von der Größe, mindestens zwei Abläufe gleicher Dimension oder ein Ablauf und ein Notüberlauf vorgesehen werden [19]. Flachdachentwässerung mit vollgefülltem Entwässerungssystem Für die Entwässerung von Flachdächern werden spezielle Dacheinläufe angeboten [21], die bei entsprechendem hydraulischen Abgleich die Vollfüllung des Entwässerungssystems ermöglichen. Der dadurch entstehende Unterdruck saugt das Wasser vom Dach. In Vergleich zu herkömmlichen Systemen verringert sich dabei die Anzahl erforderlicher Dacheinläufe und Fallleitungen:

34 Seite 34 von 41 Abbildung 02.25: Flachdach-Entwässerungssysteme [16] Regenwasser-Sickeranlagen Nach Möglichkeit sollte Regenwasser über Regenwasser-Sickeranlagen dem Grundwasser zugeführt werden, um außerhalb der Gebäude verlegte Schmutzwasserleitungen und die daran angeschlossenen Kläranlagen nicht mit Regenwasser zu belasten. Voraussetzung für die Errichtung einer Regenwasser-Sickeranlage ist eine ausreichende Sicker- und Ableitungsfähigkeit des Untergrundes. Diese ist nachzuweisen, wenn noch keine Untersuchungen für einen örtlich und/oder qualitativ identischen Bodenaufbau vorliegen. Die Anlagen sind so anzuordnen und auszubilden, dass keine Vernässungen von Grundstücken und Bauwerken eintreten, die Standfestigkeit von Bauwerken und Abhängen nicht beeinträchtigt wird und Wassergewinnungsanlagen nicht gefährdet werden können. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. bei Starkregen, plötzlichem Tauwetter) ist trotz normgemäßer Ausführung der Sickeranlage eine Überflutung möglich. Bei der Anordnung und Ausgestaltung der Anlage ist auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen (z. B. durch Notüberlauf, Abflussmöglichkeit). Die Verwendung von Tausalzen im Einzugsgebiet von Sickeranlagen ist auf das geringste mögliche Maß zu beschränken. Versickerungen über geschüttetem Material sind nur dann zulässig, wenn keine Mobilisierung von Schadstoffen erfolgen kann. Eine Zugänglichkeit zur Anlage für Wartung und Reinigung ist sicherzustellen. Für die Dimensionierung von Sickeranlagen sind die Bestimmungen der ÖNORM B 26-1 (2000) [36] in Abhängigkeit von Bemessungsregen des Entwässerungsortes, abflusswirksamer Gesamtfläche, Sickerfähigkeit (Durchlässigkeit) des Untergrundes und höchstem zu erwartenden Grundwasserspiegel maßgeblich.

35 Seite 35 von Putzmöglichkeiten Grundsätze : Alle Abwasserleitungen (Anschluss-, Fall- und Grundleitungen) müssen zur Reinigung und zur Überprüfung (Durchspiegelung), Videokontrolle, u.a.) Putzmöglichkeiten aufweisen. Je nach Lage der Abwasserleitung sind Putzstücke direkt oder über Kontroll- oder Einstiegschächte zugänglich zu machen. In Leitungen, die durch Räume führen, in denen Lebensmittel oder Pharmazeutika gelagert oder verarbeitet werden, dürfen keine Putzstücke eingebaut werden. Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden. Verschluss : Bei Putzstücken muss der Öffnungsmechanismus des Deckels so beschaffen sein, dass der Deckel auch nach jahrelangem Gebrauch oder bei Verschmutzung leicht geöffnet werden kann. Die Deckel der Putzstücke in Grund- und Sammelleitungen müssen aus einem gegen Rattenbiss widerstandsfähigem Werkstoff bestehen. Die Dichtheit der Putzstücke muss sowohl hinsichtlich der beiden Anschlüsse an die Abwasserleitung als auch hinsichtlich der Deckel der Putzöffnungen wasserdicht sein. Tabelle 02.24: Mindestmaße von Putzstücken in Grund- und Sammelleitungen [19] DN Breite Länge mm mm mm Anordnung der Putzstücke : Putzstücke sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundstücksgrenze sowie bei jeder Richtungsänderung anzuordnen. Der größte Abstand darf bei einer geraden Abwasserleitung bis DN 200 höchstens 20 m, bei größeren DN höchstens das 100- fache des DN betragen. Bei abzweigenden Leitungen sind Putzstücke nahe dem Abzweiger, maximal jedoch 5 m von der Einmündung entfernt, anzuordnen. Putzstücke müssen leicht zugänglich und für die Reinigung geeignet eingebaut werden. Sie sollten in der Mitte des Schachtes liegen. Um die Putzöffnung muss so viel Spielraum verbleiben, dass man den Verschlussdeckel ungehindert einführen und passend aufsetzen kann. Bei Abwasserleitungen in Deckennähe ist darauf zu achten, dass zwischen Putzstücken und Deckenunterkante 0,6 m Arbeitsraum verbleibt. Falls dies nicht möglich ist, kann durch ein Verdrehen bis 60 dieser Abstand erreicht werden. In Anschlussleitungen über 10 m sind Putzstücke einzubauen.

36 Seite 36 von 41 Abbildung 02.26: Putzschachtanordnung [19] Putzschächte In Gebäuden müssen die über Schächte zugänglichen Putzstücke von Entwässerungsleitungen mit dicht schließenden Putzdeckeln ausgerüstet sein. Die Putzschächte sind so zu bemessen, dass für Reinigungsarbeiten ausreichend Platz vorhanden ist. Die Reinigungsarbeiten werden erleichtert, wenn das Reinigungsrohr nicht auf der Schachtsohle aufliegt, sondern in einem Abstand von etwa 0, m über der Schachtsohle angeordnet wird. Die Schachtabdeckungen sind dem Verwendungszweck des Raumes entsprechend zu wählen, in dem sie angeordnet werden. Außerhalb von Gebäuden können die Entwässerungsleitungen in Schächten mit offenem Durchfluss ausgeführt werden. In der früheren Fassung der ÖNORM B 24 (1978) waren über die Schachttiefe gestaffelte Abmessungen der Putzschächte und Schachtabdeckungen enthalten, die noch in bestehenden Kanalanlagen vorzufinden sind. Nach der Neufassung der ÖNORM B 24 (2005) [34] ist für Einsteigschächte zu Kontroll- und Reinigungszwecken eine lichte Schachtweite von 0,80 bis 1,00 m bei einer Einbautiefe unter 3,00 m gefordert. Bei größeren Schachttiefen sind dann Kammerweiten über 1,00 m und Kammerhöhen über 1,80 m erforderlich. Die geringste lichte Weite des Einstiegsbereiches beträgt generell 0,60 m bei einer maximalen Höhe von 0,45 m. Reine Kontrollschächte dürfen auch einen Innendurchmesser unter 0,80 m aufweisen. Die lichte Weite des Einsteigteiles muss mindestens 600 mm x 600 mm oder 600 mm Durchmesser betragen. Die maximale Höhe des Einsteigteiles (ohne Konus) darf 4 mm nicht überschreiten. Wenn Steighilfen oder andere Einbauten in Schachthälse hineinragen (zb. wenn sie nicht in Nischen oder über Eck angeordnet werden können), muss die lichte Weite des Schachthalses mindestens 800 mm x 800 mm oder 800 mm Durchmesser betragen.

37 Seite 37 von 41 Abbildung 02.27: Schachtausbildungen [16] [34] Tabelle 02.25: Empfohlene Mindestabmessungen von Putzschächten [16] Schachttiefe Länge Breite Weite Abdeckung m m m mø m über 1,5 1,2 0,7 1,0 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6 0,8 bis 1,5 1,0 0,6 1,0 0,6 x 1,0 oder Ø 0,6 0,6 bis 0,8 0,6 0,6 0,6 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6 bis 0,6 0,6 0,4 0,6 0,6 x 0,4 oder Ø 0, Löschwasserleitungen Steigleitungen und Wandhydranten Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen. Trockene Steigleitungen In trockene Steigleitungen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder automatisch eingespeist. Die Einspeisstelle ist bei der Feuerwehrzufahrt an einer jederzeit zufahrbaren Stelle in ca. 1 m Höhe anzubringen. Sie darf keinesfalls in Schächten oder am Boden untergebracht werden. Nasse Steigleitungen Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus einsatztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen. Steigleitungen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug mit dem Rohbau funktionsfähig zu installieren.

38 Seite 38 von 41 Abbildung 02.28: Löschwasserleitung Löschwassereinspeisung [22] Die Schlauchanschlussstellen sollen ca. 1 m über dem Fußboden liegen und in Mauernischen angebracht werden. Die Technische Richtlinie TRVB F 128 [22] enthält ausführliche Details für Errichtung und Prüfung von Steigleitungen und Wandhydranten. Demnach sind Steigleitungen aus innen und außen feuerverzinkten nahtlosen Stahlrohren mit einem Mindest-Nenndurchmesser DN80 herzustellen und vom untersten bis zum obersten Geschoß hochzuführen. Die Leitung kann in Schächten, unter Putz oder frei verlegt werden. An der höchsten Stelle ist ein Be- und Entlüftungsventil DN PN16 einzubauen und Vorsorge für eine Abflussmöglichkeit bei allfälligen Undichtheiten dieses Ventiles zu treffen. An der tiefsten Stelle muss eine Entleerungseinrichtung mit vorgesetzter Absperrarmatur eingebaut werden. Das Ausfließen des in der Leitung befindlichen Löschwassers über die Löschwassereinspeisung muss durch ein Rückschlagventil in rostfreier Ausführung DN80 PN16 verhindert werden. Wandhydranten Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der ersten oder erweiterten Löschhilfe dienen. D-Wandhydranten bestehen aus einem Schlauchanschlussventil und einem auf einer Schlauchhaspelanlage aufgerollten formbeständigen "D-Druckschlauch", der für die "Erste Löschhilfe" unbedingt knickfrei bleiben muss. Für die "Erweiterte Löschhilfe" können D-Wandhydranten darüber hinaus auch mit Anschlussmöglichkeiten für C-Schläuche ausgerüstet werden. C-Wandhydranten sind mit C-Druckschläuchen für die "Erweiterte Löschhilfe" zur Brandbekämpfung durch Einsatzkräfte der Feuerwehr ausgerüstet. Alle Arten von Wandhydranten müssen ohne Beeinträchtigung der sofortigen Betriebsbereitschaft gegen Einfrieren, Verschmutzung und Missbrauch geschützt sein. Sie sind nach Möglichkeit in Nischen, Einbauschränken oder Wandschränken unterzubringen, wobei genormte Abmessungen einzuhalten sind. In dauerhafter Ausführung sind sie mit genormten Hinweisschildern [22] zu kennzeichnen.

39 Seite 39 von 41 Abbildung 02.29: Hydrantenkästen [22] Abbildung 02.30: Hinweisschilder [22] Tabelle 02.26: Schlauchanschlussarmatur [35] Abbildung 02.31: Festkupplungen an Löschwasserleitungen [35]

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