Trinkwasserhygiene Neue Regeln der Technik für die Trinkwasser- und Abwasserinstallation Ing. Diethelm C. Peschak

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1 Trinkwasserhygiene Neue Regeln der Technik für die Trinkwasser- und Abwasserinstallation Ing. Diethelm C. Peschak 1 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

2 Trinkwasserinstallation und Normung 2 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

3 Gesetz oder Norm Gesetze? Normen und Gesetze Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man keine Zeit sie zu übertreten Johann Wolfgang von Goethe 3 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

4 Gesetzliche Grundlagen Trinkwasserverordnung TWV 2001 Umsetzung der Richtlinie 98/ 83/EG Abl.Nr.L 330 vom 5. Dezember Geltungsbereich: Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht anwendbar auf natürliche Mineralwässer 4 Die im Anhang I festgelegten Anforderungen gelten an den Entnahmestellen eines Verteilungsnetzes, die üblicherweise zur Wasserentnahme dienen. 4 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

5 OIB Richtlinien Ausgabe 25. April 2007 Ausgabe 6. Oktober Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

6 OIB Richtlinien Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 2.Sanitäreinrichtungen 2.1 Allgemeine Anforderungen Fußböden und Wände von Sanitärräumen (Toiletten, Bäder und sonstige Nassräume) müssen leicht zu reinigen sein. Toiletten müssen über eine Wasserspülung verfügen. 2.2 Sanitäreinrichtungen in Wohnungen Jede Wohnung muss im Wohnungsverband über eine Toilette, ein Waschbecken und eine Dusche oder Badewanne in zumindest einem Sanitärraum verfügen. 2.3 Sanitäreinrichtungen in Bauwerken, die nicht Wohnzwecken dienen Für Bauwerke, die nicht Wohnzwecken dienen, ist eine je nach Verwendungs-zweck, geschlechtsbezogener Aufteilung der BenutzerInnen und absehbarer Gleichzeitigkeit der Toilettenbenützung ausreichende Anzahl von nach Geschlechtern getrennten Toiletten zu errichten. Gastronomie 6 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

7 Kärntner Bauvorschriften- K-BV 26 Trinkwasser (1) Gebäude mit Aufenthaltsräumen müssen über eine Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser verfügen. (2) Vorratsbehälter, Rohrleitungen, Armaturen, Bauteile zur Wasserbehandlung (zb Erwärmung, Enthärtung) und andere Bauteile, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (zb Drucksteigerungsanlagen), dürfen die Wassereigenschaften nicht in hygienisch bedenklicher oder die Gesundheit beeinträchtigender Weise verändern. (3) Es ist sicherzustellen, dass das Trinkwasser nicht durch äußere Einwirkungen in hygienisch bedenklicher oder die Gesundheit beeinträchtigender Weise verunreinigt wird, zb durch schadhafte Dichtungen, durch unbeabsichtigten Rückfluss oder Migration, durch mineralische bzw. organische Schadstoffe oder in mikrobiologischer Hinsicht. 7 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

8 25 Nutzwasser Kärntner Bauvorschriften- K-BV (1) Eine eigene Nutzwasserversorgung darf nur so geplant und ausgeführt sein, dass diese nicht mit der Trinkwasserversorgung in Verbindung steht. (2) Eine Verwechslung von Nutz- und Trinkwasser ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. 8 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

9 ÖNORM EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 1: Allgemeines; Ausgabe Teil 2: Planung; Ausgabe Teil 3: Berechnung der Rohrinnendurchmesser - Vereinfachtes Verfahren; Ausgabe Teil 4: Installation; Ausgabe Teil 5: Betrieb und Wartung; Ausgabe Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

10 ÖNORM EN Zuständigkeiten und Aufgaben für Planung, Bau und Betrieb: Die Planung ist von fachkundigen Personen auszuführen, z. B. Personen mit der entsprechenden Erfahrung, Qualifikation1) und Kenntnis der Regeln und Sicherheitsanforderungen 1) Europäische Regeln sind in Vorbereitung Betreiber Der Besitzer/Bewohner ist für die Sicherstellung eines sicheren Betriebes und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation verantwortlich; er sollte über die hierfür notwendigen Informationen verfügen 10 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

11 Erdverlegte Leitungen ÖNORM EN Alle erdverlegten Leitungen, die in dieser Norm angesprochen werden, müssen die Anforderungen nach EN 805 erfüllen Mindestüberdeckung: 1,5 m Betriebstemperatur 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle sollte die Wassertemperatur nicht 25 C für Kaltwasserstellen übersteigen und sollte nicht weniger als 60 C für Warmwasserentnahmestellen betragen, sofern dem nicht örtliche oder nationale Regelungen entgegenstehen Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte in Warmwassersystemen die Möglichkeit bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70 C zu erreichen Zugelassene Werkstoffe Verträglichkeit vom Rohrwerkstoff mit den Fittings muss vom Lieferanten erklärt werden 11 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

12 Einbauort ÖNORM EN Falls nicht nationale oder örtliche Vorschriften oder Normen dies zulassen, dürfen Leitungen, sofern sie nicht zerstörungsfrei entfernt oder erneuert werden können, weder fest in Wände oder massive Böden eingebaut, noch dürfen sie in oder unter Kellerböden verlegt werden; ausgenommen sind Leitungen in Mantelrohren (Rohr in Rohr), in Schächten oder in Kanälen Schutz vor Rückfließen Anforderungen der Rückflussverhinderung nach EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

13 ÖNORM EN Trinkwasser-Entnahmestellen Entnahmestellen für geringe Entnahmen oder seltene Benutzung dürfen nicht am Ende einer langen Leitung eingebaut werden Leitungen für kaltes Trinkwasser dürfen nicht neben Heizleitungen oder Leitungen für erwärmtes Trinkwasser verlaufen oder durch beheizte Bereiche wie z. B. Trockenschränke für Kleider oder Wäsche führen. Ist dies unvermeidlich, sind Warmwasser- und Kaltwasserleitungen zu dämmen Eine Entnahmestelle für Trinkwasser ist an der Küchenspüle jeder Wohnung vorzusehen (siehe EU-Richtlinie 98/83). 13 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

14 Anwendungsbereich ÖNORM EN Diese Europäische Norm gilt in Verbindung mit EN und EN für Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden und Grundstücken Diese Europäische Norm beschreibt ein Berechnungs-verfahren für die Bemessung von Rohren für Trinkwasser- Normalinstallationen nach Sie enthält kein Berechnungsverfahren für Brandschutz-anlagen Dem Planer steht es frei, die Rohrinnendurchmesser auch mittels national anerkannter differenzierter Berechnungsmethoden zu bestimmen - DIN Ing. Diethelm C. Peschak- Oktober 14

15 Allgemeines ÖNORM EN Alle Produkte müssen den einschlägigen Produktnormen und bis zur Verabschiedung der entsprechenden europäischen Kriterien auch den nationalen Vorschriften entsprechen. Verbinden von Rohren Alle Verbindungen müssen nach den zutreffenden Normen und den Anweisungen des Herstellers hergestellt werden Vor der Montage der Verbindung ist zu entgraten Beschädigte Rohrenden sind erneut abzulängen 15 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

16 ÖNORM EN Prüfverfahren A - Prüfzeit 10 Minuten ist bei folgenden Rohr- Werkstoffen anzuwenden: Alle Metall- Kupfer- und Mehrschicht-Verbundsysteme - dimensionsunabhängig Kunststoffe (z.b. PP, PE, PEX, PB u. a. ) DN 50/OD 63 Kombinierte Systeme (Metallsysteme oder Mehrschicht- Verbundsysteme mit Kunststoffen) DN 50/OD 63 Der Prüfdruck 1 (mind. 11bar) ist durch Pumpen aufzubringen und 10 Minuten aufrecht zu erhalten In dieser Zeit muss der Prüfdruck konstant bleiben und es darf kein Druckabfall auftreten 16 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

17 ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

18 ÖNORM EN Kunststoffrohre: > DN 50/OD 63 Prüfverfahren B oder C Prüfverfahren B - Prüfzeit 60 Minuten Kunststoffe (z.b. PP, PE, PEX, PB u. a. ) > DN 50/OD 63 Kombinierte Systeme (Metallsysteme oder Mehrschicht- Verbundsysteme mit Kunststoffen) > DN 50/OD 63 Der Prüfdruck (mind. 11bar) ist durch Pumpen aufzubringen und über 30 Minuten aufrecht zu erhalten Absenken auf 0,5-fache des Prüfdruckes Entleerungsarmatur schließen Während weiteren 30 Minuten muss der 0,5-fache Prüfdruck konstant bleiben - es darf kein weiter Druckabfall auftreten Sichtprüfung der Verbindungen durchführen 18 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

19 ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

20 ÖNORM EN Prüfverfahren C - Prüfzeit 180 Minuten Kunststoffe (z.b. PP, PE, PEX, PB u. a. ) > DN 50/OD 63 Kombinierte Systeme (Metallsysteme oder Mehrschicht- Verbundsysteme mit Kunststoffen) > DN 50/OD 63 Der Prüfdruck 1 (mind. 11bar) ist durch Pumpen aufzubringen und über 30 Minuten aufrecht zu erhalten Druckabfall nach weiteren 30 Minuten höchstens 0,6 bar Fortsetzen der Prüfung ohne Nachpumpen - Prüfdauer weitere 120 Minuten In dieser Zeit darf der Druck nicht mehr als weitere 0,2 bar abfallen Sichtprüfung der Verbindungen durchführen 20 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

21 ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

22 ÖNORM EN Desinfektion Trinkwasser-Installationen dürfen nach dem Spülen desinfiziert werden, wenn eine verantwortliche Person oder Behörde dieses festlegt keinerlei Wasserentnahme alternative Wasserversorgung Reihenfolge: Anschlussleitungen Versorgungsleitungen Behälter Verteilungsleitungen Desinfektionsmittel - Herstelleranweisungen 22 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

23 ÖNORM EN Anwendungsbereich Die Verantwortung für Betrieb, Inspektion und Wartung unterliegt den örtlichen und nationalen Anforderungen (z. B. Fachpersonal) Dokumentation relevante Angaben müssen jederzeit verfügbar sein Technische Produktinformationen Übergabeprotokoll Die Wartung ist in einer solchen Weise zu protokollieren und das Protokoll so aufzubewahren, dass die Daten überprüfbar sind 23 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

24 Betrieb ÖNORM EN Absperr- und Wartungsarmaturen vollständig öffnen oder schließen in regelmäßigen Zeitabständen betätigen sämtliche Ersatzteile müssen stets verfügbar sein vorzugsweise originale Ersatzteile der Hersteller Armaturen dürfen nur durch mindestens akustisch gleichwertige ersetzt werden Anschlüsse von Geräten und Apparaten gegen Rückfließen gesichert Entnahmearmaturen mit Schlauchverbindungen nur mit Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen Jegliche Anschlüsse und Änderungen nur von fachkundigem Personal 24 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

25 ÖNORM B 2531 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Nationale Ergänzungen zu den ÖNORMEN EN bis -5 Ausgabe Anwendungsbereich Diese ÖNORM gilt für den Anwendungsbereich der ÖNORMEN EN bis -5, beschreibt ergänzende Anforderungen an Verbrauchsanlagen und ist daher nur in Verbindung mit den ÖNORMEN EN bis -5 anzuwenden ONR Vorschlag Wasserversorgung Rohrleitungssysteme innerhalb von Gebäuden Zusammenfassung und Erläuterung zu den Normen und Richtlinien 25 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

26 ONR Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

27 ÖNORM B 2531 Ermittlung der Rohrinnendurchmesser ÖNORM EN oder DIN Unmittelbare Geräte- und Armaturenanschlüsse dürfen auch geringere Innendurchmesser als die Einzelzuleitung aufweisen Pläne und Unterlagen Lageplan des Grundstückes mit Anschlussleitung, Wasserzähleranlage, Übergabestelle Grund- und Aufrisspläne mit schematischer Darstellung der Leitungsführung Angabe der Rohrwerkstoffe und der Nennweite Angabe des Rohrsystems Steigleitungen mit übereinstimmenden Ziffern kleine Anlagen und geringfügige Erweiterungen fachliche Beschreibung 27 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

28 Druckprüfung ÖNORM B 2531 Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen Anwendung für hygienerelevante Objekte oder bei Frostgefahr 2-stufiges Verfahren als Dichtheits- und Belastungsprüfung Ist für alle Rohrwerkstoffe geeignet Wegen der Kompressibilität des Mediums darf der Prüfdruck aus sicherheitstechnischen Gründen nicht höher als 3 bar (300kPA) sein Einteilung in kleine Leitungsabschnitte Die Leitungsöffnungen dicht und fest verschließen Verbindungen mit blasenbildenden Prüfmittel kontrollieren ersetzt nicht die Druckprüfung mit Trinkwasser! 28 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

29 Druckprüfung ÖNORM B 2531 Zweistufige Druckprüfung für Rohre DN50/OD63 Dichtheitsprüfung - Variante 1 Prüfdruck 15 kpa (150 mbar) - Prüfzeit 60 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes oder Standrohres 0,1 kpa (1 mbar) Dichtheitsprüfung - Variante 2 Prüfdruck 100 kpa (1 bar) - Prüfzeit 60 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 5 kpa (50 mbar) alle Verbindungsstellen im System mit geeigneten blasenbildenden Prüfmitteln auf Dichtheit zu kontrollieren Belastungsprüfung Prüfdruck 300 kpa (3 bar) - Prüfzeit 10 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 10 kpa (100 mbar) 29 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

30 Druckprüfung ÖNORM B 2531 Zweistufige Druckprüfung für alle Rohre > DN50/OD63 Dichtheitsprüfung Prüfdruck 15 kpa (150 mbar) - Prüfzeit 90 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes oder Standrohres 0,1 kpa (1 mbar) Verbindungsstellen im System mit geeigneten blasenbildenden Prüfmitteln auf Dichtheit kontrollieren Belastungsprüfung Prüfdruck 100 kpa (1 bar) - Prüfzeit 10 Minuten Anzeigegenauigkeit des Druckmessgerätes 5 kpa (50 mbar) Höhere Drücke als in der ÖNORM B 2531 angegeben sind bei Druckprüfungen mit Druckluft ein Sicherheitsrisiko 30 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

31 ÖNORM B 2531 Leitungsführung und Anordnung der Armaturen geprüfte und zugelassene Rohrsysteme ÖVGW Qualitätsmarke Leitungen vorzugsweise in oder auf Wänden (Vorwandinstallation) frostfrei können auch in Decken Fußbodenkonstruktionen eingebaut werden nicht holzfreie Decken: dichte Schutzrohre mit freien Enden oberhalb oder unterhalb der Deckenkonstruktion Stockwerksleitungen jedes Geschoßes bzw. jeder Wohn- oder sonstiger Einheit müssen für sich absperrbar sein Absperr- und Entleerungseinrichtungen sowie Geräte und Armaturen zugänglich, leicht bedien- und wartbar beim sachgemäßen Öffnen kein übermäßiger Druckabfall beim sachgemäßen Schließen kein Druckstoß UP-Armaturen Verschleißteile austauschbar 31 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

32 ÖNORM B 2531 Kombinierte Trinkwasser- und Löschwasseranlagen Löschwasserleitungen dürfen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden Schutz gegen Rückfließen: Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone (Gruppe BA) durchflussgesteuerte Rohrtrenner (Gruppe GB) Es dürfen keine Trinkwasserentnahmestellen angeschlossen werden TRVB 128 S und ÖVGW-W Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

33 Werkstoffe ÖNORM B 2531 zugelassenen Werkstoffe gemäß ÖNORM EN 806-2:2005, Abschnitt 5, Tabelle 3 bis Tabelle 5 Mehrschichtverbund-Rohrleitungssysteme gemäß ÖNORM EN ISO andere Rohrleitungssysteme: Prüfzeugnisse einer akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle über technische Eignung und gesundheitliche Unbedenklichkeit Fremdüberwachung durch eine dazu akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle flexible Anschlussschläuche gemäß ÖNORM EN 13618, die den o.a. Voraussetzungen entsprechen sind zulässig maximal 2,0 m lang freiliegend verlegt 33 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

34 ÖNORM B 2531 Warmwasser-Versorgungsanlagen Bestimmungen der ÖNORM H und der ÖNORM B 5019 Temperatur mindestens 55 C an jeder Stelle des Verteilsystems Bei dezentralen Durchfluss-Warmwasserbereitern und in Ein- oder Zweifamilienhäusern sind geringere Temperaturen zulässig 30 s nach dem vollen Öffnen einer Warmwasser-Entnahmestelle: Mindesttemperatur 45 C Für eine thermische Desinfektion sollte die Möglichkeit bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70 C zu erreichen Wärmedämmung gemäß ÖNORM M 7580 neu: ÖNORM H 5155 Zirkulationsleitungen sind regulierbar auszuführen Kalt- und Warmwasserleitungen einer Verbrauchsanlage dürfen nur von derselben Anschlussleitung gespeist werden Druck? 34 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

35 Sicherheitseinrichtungen ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

36 Sicherheitseinrichtungen ÖNORM B 2531 Bei mittelbar beheizten Durchfluss-Warmwasser-Bereitungssystemen (zb Wärmetauscher durch Fernwärme oder Heizungswasser) ist ein Sicherheitsventil mit der Nennweite DN 12 in die Kaltwasserzuleitung einzubauen Sicherheitsventil grundsätzlich unmittelbar an der Kaltwasserzuleitung 36 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

37 Sicherheitsventil ÖNORM B 2531 Abblaseleitung mindestens eine Dimension größer als der Anschluss freies Gefälle bis zum Anschluss an die Abwasserleitung Ausmündung der Abblaseleitung muss sichtbar sein als freier Auslauf - Mindestabstand 20 mm über der Abwasserleitung Abwasserleitung mindestens Nennweite DN 30 Abblasedruck 600 kpa (6 bar) außer der Hersteller des Warmwasserbereiters lässt einen höheren Druck zu Druckminderventil 75 % des Abblasedruckes Kalt- und Warmwasser-Entnahmestellen annähernd gleiche Druckverhältnisse Inspektion- und Wartung gemäß ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

38 ÖNORM B 2531 Übergabe, Betrieb und Instandhaltung Unterlagen Bestandspläne Druckprüfungsprotokolle, Spülprotokolle Betriebsanleitungen Wartungsanleitungen Einschulungsprotokolle Übergabeprotokolle Hinweise für den Betreiber Nachweis über die Einhaltung der Wartungsintervalle ist zu dokumentieren Sicherheitsvorrichtungen und Sicherungseinrichtungen von befugten Installationsunternehmen oder fachkundigen Personen überprüft schnellschließende Armaturen - sachgemäße Betätigung 38 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

39 Anhang C (informativ) ÖNORM B 2531 Zuordnung gemäß Flüssigkeitskategorien der ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

40 ÖNORM B 2531 Zuordnung gemäß Flüssigkeitskategorien der ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

41 Sicherungseinrichtungen - Kategorien 41 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

42 Sicherungseinrichtungen - Kategorien 42 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

43 ÖNORM EN 1717 Regeln zur Rückflussverhinderung Fluide der Kategorie 2 oder 3 können durch eine Einzelwand vom Trinkwasser getrennt sein. Für den Schutz des Trinkwassers gegen Fluide der Kategorie 4 oder 5 ist eine Einzelwand nicht ausreichend. Eine Doppelwand mit einem Sicherheitsmedium in der Zwischenzone (Flüssigkeit oder Gas) und einem akustischen oder visuellen Alarmsystem ist immer geeignet, wenn eine Trennung zwischen dem Trinkwasser und dem zweiten Fluid gefordert wird 43 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

44 Abwasseranlagen ÖNORM B 2501 Entwässerungsanlagen für Gebäude Planung, Ausführung und Prüfung - Ergänzende Richtlinien zu ÖNORM EN und ÖNORM EN Ausgabe: Entwurf ÖNORM B 2501 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Planung, Ausführung und Prüfung Ergänzende Richtlinien zu ÖNORM EN und ÖNORM EN 752 Ausgabe: Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

45 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

46 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

47 ÖNORM B 2501 Grundsatz zum Misch- und Trennsystem Grundsätzlich ist in Gebäuden Schmutzwasser und Regenwasser in getrennten Leitungen abzuleiten. Regenwasser von Terrassen und kleinen Dachflächen mit einer Gesamtfläche bis höchstens 60 m2 darf in Schmutzwasser-Fallleitungen mit höchstens 26 m Fallhöhe, mindestens DN 90, ohne Verziehungen gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. Entwässerungsgegenstände bis zu 5 m über dem Aufstandsbogen nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen 47 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

48 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

49 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

50 Anschlussleitungen: ÖNORM B 2501 Einzelanschlussleitung mit Länge L 2 Sammelanschlussleitung mit Länge L 1 Summe aus Sammelanschlussleitung und Einzelanschlussleitung mit Gesamtlänge L = L 1 + L 2 50 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

51 ÖNORM B 2501 Einbaudetails: 51 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

52 Geräuschverhalten ÖNORM B 2501 Vorgaben in den ÖNORMEN B und -4 In vor Lärm zu schützende Räume: max 25 db(a) kurzzeitig z.b. WC-Spülung: 30 db(a) Abfallzerkleinerer dürfen nicht in Entwässerungsanlagen eingebaut werden, ausgenommen sind Abwasserpumpen mit Schneidwerk. 52 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

53 Mindestnennweite ÖNORM B 2501 Die Mindestnennweite für Sammel- und Grundleitungen für Schmutz-, Regen- und Mischwasser beträgt DN 100. Mindest- und Maximalgefälle Sammel- und Grundleitungen für Schmutz-, Regenund Mischwasser bei einem Füllungsgrad von 70 %: bei DN 200 und kleiner: 1 %, über DN 200: 1/(DN/2). 53 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

54 Grundleitungen ÖNORM B 2501 in oder unter statisch wirksamen Fundamentplatten sind so anzuordnen, dass die Rohre jederzeit ohne Gefährdung der Statik des Bauteils saniert oder ausgetauscht werden können. Werden Schmutz- und Regenwasser außerhalb des Gebäudes in einer gemeinsamen Grundleitung zusammengeführt, darf die gemeinsame Leitung mit einem Füllungsgrad von maximal 80 % bemessen werden. 54 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

55 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

56 Wasserdichtheit ÖNORM B 2501 Rohre, Formstücke, Bauteile und Verbindungen müssen entsprechend der möglichen Druckhöhe (zb bei Fall-, Sammel- bzw. Grundleitungen) dicht sein, wobei für einen Überdruck bis 50 kpa (0,5 bar) eine dauerhafte Dichtheit gegeben sein muss. Darüber hinausgehende Druckbelastungen sind entsprechend zu berücksichtigen (zb innenliegende Regenfallleitungen bei höheren Gebäuden). 56 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

57 Wasserdichtheit ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

58 Hygiene ÖNORM B 2501 Kühlanlagen, Fischkästen und ähnliche Behälter für Nahrungsmittel sowie Überläufe und Abläufe von Behältern und Einrichtungen, die aus einer Trinkwasserleitung direkt versorgt werden (zb Sicherheitsventil eines Warmwasserspeichers), dürfen nicht unmittelbar mit der Entwässerungsleitung verbunden sein. 58 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

59 ÖNORM B 2501 Lüftung des Kanalsystems: über Dach Dimension der Fallleitung 59 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

60 ÖNORM B 2501 Lüftung des Kanalsystems: 60 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

61 Belüftungsventile ÖNORM B 2501 zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen Fallleitung mit Hauptlüftung Möglichkeit einer Umlüftung nicht gegeben In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden. Niedrigenergie- und Niedrigstenergiegebäude: Bei (zb Passivhäusern) wird empfohlen ausreichende Wärmedämmung der Fallleitungen und der Lüftungsleitungen Belüftungsventile statt Hauptlüftungen nicht zulässig 61 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

62 ÖNORM B 2501 Maßgebliche Rückstauebene 20 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes oder Einlaufgitters vor der Liegenschaft. nicht offensichtlich erkennbar: Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, Geländeanhöhen und Kuppen Straßensenken, Unterführungen Überschwemmungsgebiete andererseits Große Sammelkanäle oder Vorflutkanäle Mit Kanalnetzsteuerung bewirtschaftet tiefer liegende Rückstauebenen als die maßgebliche Rückstauebene 62 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

63 ÖNORM B 2501 Oberhalb der maßgeblichen Rückstauebene: Abwasser im freien Gefälle in die Kanalisation unter der maßgeblichen Rückstauebene: Abwasser mittels Abwasserhebeanlage (mit Rückstauschleife) in den Kanal fördern. Bei ausreichendem Gefälle Rückstauverschlüsse zulässig - für fäkalienfreie Abwässer nur Rückstauverschlüsse Typ 2, 3 und 5 - für fäkalienhaltiges Abwasser nur Rückstauverschlüsse Typ 3 ÖNORM EN Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

64 ÖNORM B 2501 Rückstauhebeanlage - Sanierung im Altbestand Anlage, bestehend aus Rückstauverschluss mit vorgeschaltetem Überlauf zur Abwasserhebeanlage mit Sammelraum. Dabei erfolgt die Entwässerung: ohne Rückstau über den Rückstauverschluss nur mittels Schwerkraft und ohne Fremdenergie, bei Rückstau über die Abwasserhebeanlage mit Fremdenergie. 64 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

65 Rückstauhebeanlage ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

66 ÖNORM B 2501 Ist eine Abwasserfallleitung mit einer ausreichend dimensionierten Hauptentlüftung über Dach vorhanden, darf die Druckleitung einer Abwasserhebeanlage an diese Abwasserfallleitung angeschlossen werden. Die anschlussfreien Zonen sind zu beachten. Bei der Dimensionierung der Fallleitung ist die Leistung der Hebeanlage zu berücksichtigen. Die Bedienungsanleitung der Entwässerungsanlage muss die Angabe enthalten, dass bei Nichtbenutzung von Entwässerungsgegenständen der Notverschluss (manuelle Verriegelung) der Rückstauverschlüsse verschlossen sein muss. 66 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

67 ÖNORM B 2501 Ableitung von Regenwasser Wenn die Bodenverhältnisse und örtlichen Gegebenheiten für eine schadlose Versickerung geeignet sind, sollte Regenwasser an Ort und Stelle versickert werden. Der Kanalnetzbetreiber kann für das gesamte Entwässerungsgebiet oder für Teilgebiete des Kanalsystems Begrenzungen hinsichtlich der maximalen Menge an Regenwasser festlegen, die von einem Grundstück in das Kanalnetz eingeleitet werden darf. 67 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

68 ÖNORM B 2501 Bemessungsregenspende Die Dachentwässerung ist im Regelfall für das 5- minütige Regenereignis mit einer 5-jährlichen Wiederkehrhäufigkeit zu bemessen. Alle übrigen Grundstückflächen sind im Regelfall für das 5- minütige Regenereignis mit einer 2-jährlichen Wiederkehrhäufigkeit zu bemessen. 68 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

69 ÖNORM B Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

70 Abflussbeiwert C ÖNORM B 2501 C = 1,0 für Blechdächer, Dächer mit Ziegeleindeckung, versiegelte Betonflächen, Foliendächer, Pflasterflächen mit Fugenverguss, versiegelte Dächer ohne Auflast, C = 0,8 für Kiesdächer, Kieswege, Pflasterflächen ohne Fugenverguss und Extensivbegrünungen 8 cm Schichtdicke, C = 0,5 für reduzierte Extensivbegrünungen ab 8 cm Schichtdicke, C = 0,3 für Begrünungen ab 10 cm Schichtdicke, C = 0,1 für Intensivbegrünungen ab 25 cm Schichtdicke. 70 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

71 ÖNORM B 2501 Bemessung des Notentwässerungssystems Das Entwässerungssystem und das Notüberlauf- /Notablaufsystem müssen gemeinsam mindestens das am Gebäudestandort zu erwartende 5 Minuten-Regenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren r (5,100) entwässern können. Für die Bemessung der Notüberläufe bzw. Notabläufe dürfen Retentionen im Dachbereich berücksichtigt werden, wenn ein rechnerischer Nachweis eine gefährdende Überstauung auch bei länger anhaltendem Regen ausschließt. 71 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

72 ÖNORM B 2501 Bemessung des Notentwässerungssystems 72 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

73 ÖNORM B 2501 Bemessung des Notentwässerungssystems 73 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

74 ÖNORM B 2501 Bemessung des Notentwässerungssystems 74 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

75 ÖNORM H 5155 ÖNORM H 5155 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten von haustechnischen Anlagen Ausgabe: Begriffe: Kaltwasserleitung Rohrleitung, gefüllt mit Trink- oder Nutzwasser Kälteleitung Rohrleitung, gefüllt mit Wasser oder frostgeschütztem Wärmeträger, zum Transport von Wärmeenergie zum Verdampfer oder Kühler Nennweite DN/OD Wert, der annähernd dem tatsächlichen Außendurchmesser des Rohres in mm entspricht 75 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

76 ÖNORM H Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

77 ÖNORM H Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

78 ÖNORM H Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

79 ÖNORM H Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

80 ÖNORM H Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

81 Das war`s Glück auf! Danke für Ihre Aufmerksamkeit Diskussion 81 Ing. Diethelm C. Peschak Oktober 14

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