Frankfurter Straße Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Frankfurter Straße 26 63607 Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ 6107126 E-Mail: poststelle-aufenau@schule.mkk."

Transkript

1 Frankfurter Straße Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ Homepage:

2 Liebe Eltern, wir begrüßen Sie und Ihr Kind ganz herzlich in der Grundschule Aufenau. Um Ihnen den Start in der neuen Umgebung zu erleichtern, hat das Kollegium ein Informationsheft zusammengestellt, das Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen soll. Es empfiehlt sich, dieses Heft für die Dauer der Grundschulzeit aufzubewahren, da es z.b. auch die Schulregeln für Ihr Kind enthält. I N H A L T S Ü B E R S I C H T Kollegium 03 Statistik zum Schuljahr 03 Gebäude und Umgebung 03 Schulzeiten 04 Unterricht 04 Hausaufgaben 05 Frühstück 05 Hofpausen 06 Förderkurse 06 Bücherei 06 Sport 06 Feste, Feiern und Aktionen 07 Vorlaufkurs 08 Zeugnisse 08 Ferien 09 Betreuung 09 Elternbeirat 10 Schulkonferenz 10 Förderverein 11 Schulbücher 11 Schulregeln für Eltern 12 Krankmeldungen 15 Hausaufgabentipps 16 Schulordnung 18 Infektionsschutzgesetz 20 2 Seite

3 Das Kollegium Das Kollegium setzt sich im Schuljahr 2016/17 zusammen aus fünf Lehrerinnen: Frau Szulcyk, Frau Potocnik-Ott, Frau Schmitt, Frau Lamm und Frau Reining als Rektorin. Eine Beratungslehrkraft ist mit einigen Stunden vom Beratungs- und Förderzentrum zu uns abgeordnet. Statistik zum Schuljahr 2015/16 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler: 61 Anzahl der Grundschulklassen: 4 Personal: Sekretärin Frau Hohmann (4 Stunden), Hausmeister Eckert (7 Stunden), Reinigungskraft Frau Koch Herr Gebäude und Umgebung Die Schule verfügt über ein Hauptgebäude (Neubau) mit vier Klassenräumen und einem Verwaltungsbau mit Schulbücherei und der Betreuung des Fördervereins. Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes ist eine Küchenzeile integriert, welche auch als Schulküche fungiert. Am Vormittag steht uns für den Sportunterricht das Kulturhaus der Stadt zur Verfügung. Der Schulhof ist mit Spielgeräten ausgestattet. Zusätzlich werden bei geeignetem Wetter Kleinspielgeräte aus dem Spielhaus ausgegeben. 3

4 Schulzeiten Gleitzeit 7.30 Uhr Uhr 1. Stunde 7.45 Uhr Uhr 2. Stunde 8.30 Uhr Uhr Frühstück Hofpause 9.15 Uhr Uhr 9.25 Uhr Uhr 3. Stunde 9.45 Uhr Uhr 4. Stunde Uhr Uhr Hofpause Uhr Uhr 5. Stunde Uhr Uhr 6. Stunde Uhr Uhr Der Unterricht Die Stundentafel in Hessen sieht folgende Unterrichtsverteilung vor. Klasse 1 und 2 Klasse 3 und 4 Fach Stunden Fach Stunden Deutsch 6 Deutsch 5 Sachunterricht 2 Sachunterricht 4 Mathematik 5 Mathematik 5 Religion 2 Religion 2 Kunst/ Werken/ Kunst/ Werken/ Textiles Gest. 2 Textiles Gest. 2 Musik 1 Musik 1 Sport 3 Sport 3 Englisch 2 Summe 21 Summe 24 4

5 Hausaufgaben Ihr Kind benötigt täglich ein Hausaufgabenheft, da dieses ebenfalls als Mitteilungsheft dient. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob eine Lehrkraft etwas in das Heft geschrieben hat oder Ihr Kind noch Hausaufgaben bis zum Folgetag zu erledigen hat. Auf folgende Weise wird mit Hausaufgaben, entsprechend der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), verfahren. 1. Hausaufgaben werden täglich auf Vollständigkeit/ Vorhandensein mittels Selbstkontrolle, Sichtung oder Vortragen in der Klassengemeinschaft überprüft. - Haken/ Smiley bedeutet, dass es vom Lehrer gesehen wurde. - Unterschrift bedeutet, dass die Hausaufgabe von der Lehrkraft auf Richtigkeit kontrolliert wurde. 2. Fehlende oder unvollständige Hausaufgaben werden mittels eines Stempels im Hausaufgabenheft festgehalten. 3. Ob der Stempel bezgl. der fehlenden Hausaufgaben unterschrieben und die Hausaufgaben nachgearbeitet wurden wird nur einmal durch die Lehrkraft überprüft. 4. Über die Ferien werden keine Hausaufgaben aufgegeben. Mehrfaches Fehlen der Hausaufgaben wird von der Lehrkraft notiert und fließt in die Zeugnisnote ein. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie gewährleisten, dass Hausaufgaben erledigt werden. Das gemeinsame Frühstück Für die gemeinsame Frühstückspause soll jedes Kind etwas mitbringen. An unserer Schule wird ein zuckerfreier Vormittag gelebt. Ein gesundes Brot, Obst oder rohes Gemüse wird Ihrem Kind sicher schmecken. Es sollte nicht zu reichhaltig, sondern dem Essverhalten angepasst sein. Süßigkeiten sind nicht gestattet. 5

6 In einer stabilen Box verpackt bleibt das Frühstück appetitlich und vermeidet Müll. Sehr wichtig sind Getränke wie ungesüßter Tee oder Wasser. Hofpausen / Spielpausen In den Pausen gehen die Kinder auf den Schulhof und können sich in der Spielkiste zusätzlich Bälle, Seile, Reifen und viele andere Dinge ausleihen. Nur bei heftigem Regen oder Gewitter findet die Regenpause statt. Die Kinder bleiben in den Klassenräumen und können dort spielen oder sich unterhalten. Förderkurse Wir führen differenzierte Förderungen einzelner Schüler während des regulären Unterrichtes durch, um zeitweilig auftretenden Leistungsschwächen sofort entgegenzuwirken und diese abzubauen. Inwieweit diese Differenzierungsstunden angeboten werden können, richtet sich nach der Zuweisung der Lehrerstunden für unsere Schule zu Beginn des jeweiligen Schuljahres. Unsere kleine Schulbücherei wird von dem Büchereiteam geleitet. Die Bücherei befindet sich im Verwaltungsbau. Für unsere Leseratten stehen hier ca. 400 Bücher und zahlreiche Hörbücher zur Verfügung, die wir zum Teil auch durch Elternspenden anschaffen Bücherei 6

7 konnten. Wir haben viele Sachbücher zu den unterschiedlichsten Themen. Es gibt jedoch auch Bilderbücher, Bücher für Anfänger und geübte Leser. Pferdebücher, Märchen, Comics, Detektivgeschichten, Hexen- und Zaubergeschichten, Bücher mit Experimenten und Bastelanleitungen und auch alte Bücher von früher lassen das Lesen zum Erlebnis werden. Um den Schülern das Zurechtfinden zu erleichtern, haben die Bücher eine farbige Markierung am Buchrücken. Ab dem zweiten Schulhalbjahr in Klasse 1 haben die Kinder die Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen und wieder zurückzubringen. Die Buchausleihe ist kostenlos. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Sport Die Turnhalle liegt etwa zehn Gehminuten von der Schule entfernt. Im Rahmen des Sportunterrichtes wird in den dritten Klassen Schwimmunterricht erteilt. Dieser findet in einer Doppelstunde in der Schwimmhalle des Reha-Zentrums in Bad Orb statt (Beförderung mit dem Bus). Feste, Feiern und Aktionen Das erste Fest des Schuljahres ist die Einschulungsfeier für unsere Schulanfänger, zu der Eltern und Angehörige recht herzlich eingeladen sind. Nach dem Einschulungsgottesdienst wird unseren Schulanfängern ein kleines Programm durch alle Schüler im Mehrzweckraum vorgeführt und die Paten der vierten Klasse stellen sich vor. Danach gehen die Kinder zusammen mit ihrer Klassenlehrerin in den Klassenraum. Die Eltern bleiben im Mehrzweckraum und werden dort von Eltern der zweiten Jahrgangsstufe mit Kaffee und Kuchen bewirtet. Abschließend können die Eltern ebenfalls in den Klassenraum gehen und Fotos mit Kind und Schultüte machen. 7

8 Jährlich führen wir im Sommer eine Projektwoche durch. In dieser Woche bieten die Lehrer verschiedene Projekte an. Am Samstag nach der Projektwoche feiern wir unser Schulfest. Am Martinsumzug des Kindergartens beteiligen sich die Kinder unserer Schule ebenfalls. In den Klassen 1 und 2 werden hierfür Laternen gebastelt. Am Freitag vor dem ersten Advent gestalten wir jedes Jahr unseren traditionellen Adventsbasar, auf dem die Kinder ein vielfältiges Programm vorführen. Es können Adventskränze und andere Dekorationen erworben werden, die von den Eltern selbst hergestellt wurden. Für das leibliche Wohl sorgen die Eltern und der Förderverein. Die Einnahmen kommen der Schule zu Gute. An unserer Schule feiern wir am Faschingsdienstag gemeinsam Fasching. Die Kinder kommen an diesem Tag im Kostüm zur Schule. Seit einigen Jahren führen wir einen Vorlesewettbewerb durch. Daran können sich alle Kinder vor einer internen Jury beteiligen. Die Sieger erhalten vor Ende des Schuljahres bei der allgemeinen schulischen Siegerehrung eine Urkunde und einen Büchergutschein. Der Vorlaufkurs Im Vorlaufkurs werden Vorschul-Kinder aufgenommen, die noch Defizite beim Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache haben. Der Bedarf wird bei der Schulanmeldung festgestellt und die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder hierfür anzumelden. Dieser Kurs findet bei 8

9 Bedarf in der Schulbücherei statt, ersetzt aber nicht den weiteren Besuch des Kindergartens. Das Programm Deutsch für den Schulstart soll den Einstieg in die 1. Klasse erleichtern. Zeugnisse In der ersten Klasse gibt es am Ende des Schuljahres ein verbales Zeugnis. Es wird dabei in einem Bericht dargelegt, wie sich Ihr Kind in den einzelnen Lernbereichen und besonders in seinem Arbeits- und Sozialverhalten entwickelt hat. In der zweiten Klasse bekommen die Kinder am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis. In der dritten und vierten Klasse erhalten die Kinder zwei Notenzeugnisse. Das Halbjahreszeugnis Ende Januar/ Anfang Februar und das Zeugnis des zweiten Halbjahres vor den Sommerferien. Ferien Die Ferientermine werden öffentlich bekanntgegeben. Zusätzlich gibt es noch drei bewegliche Ferientage, die von den jeweiligen Schulämtern festgelegt werden. Am letzten Schultag vor den Ferien ist nach der dritten Unterrichtsstunde um Uhr für alle Kinder Unterrichtsschluss! Die Betreuungseinrichtung des Fördervereins bietet eine Betreuung während der Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr an. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Die Betreuung 9

10 Ob Ihr Kind später Unterrichts-beginn oder schon zeitig Schulschluss hat, es kann für diesen Zeitraum in der Obhut der Betreuung verbleiben. Auf Wunsch kann auch noch ein Mittagessen eingenommen werden. In der Betreuung können die Kinder ihre Hausaufgaben erledigen und sich anschließend die Zeit mit Spiel- und Bastelangeboten frei einteilen. Kosten / Satzung / Vordrucke Bitte entnehmen Sie die aktuellen Kosten sowie die Vereinssatzung und Regelungen der Homepage Dort finden Sie auch Anmeldevordrucke. Träger Der Förderverein ist Träger der Einrichtung. Der Verein ist zuständig für die Betreuungsverträge, die Finanzierung und das Betreuungspersonal. Der Elternbeirat Elternbeiräte werden gebildet, um die Schule bei der Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Rechtliche Regelungen dazu finden Sie im Kapitel acht des Hessischen Schulgesetzes. Klassenelternbeirat Am Elternabend werden für jede Klasse die Elternbeiräte und deren Vertreter bis Ende Oktober für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind primär für alle Belange zuständig, die sich auf die Klasse beziehen und vertreten die Interessen der Klassengemeinschaft gegenüber der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung. In Absprache mit der Klassenlehrkraft lädt der Elternbeirat schriftlich, mit Angabe von Termin und Tagesordnung, alle Eltern der Klasse zu den Elternabenden ein. Schulelternbeirat Die Klassenelternbeiräte und deren Vertreter bilden den Schulelternbeirat. Der wiederum wählt aus seiner Mitte die oder den Schulelternbeiratsvorsitzende/n samt Vertretung für die Dauer von zwei Jahren. 10

11 Der Schulelternbeirat übt die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist darüber hinaus das Gremium, in dem gemeinsam mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen. Die Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan an hessischen Schulen. Sie setzt sich je nach Schulgröße zusammen. Die Schulkonferenz unserer Schule besteht aus drei vom Elternbeirat gewählten Eltern und drei von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräften, die für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Die Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz sind in den 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Der Förderverein Der Förderverein besteht aus Eltern, Freunden und Förderern der Grundschule Aufenau. Der Vorstand setzt sich aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die Vorsitzende ist Frau Daniela Kreuzer, ihre Vertreterin Frau Jasmin Wiese, die Schriftführerin Frau Claudia Döring und die Kassiererin Frau Andrea Matuschek. Die jährliche Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder des Fördervereins schriftlich eingeladen werden, findet im Herbst statt. Der Verein setzt sich für eine kindgerechte Grundschule ein und möchte die Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern und Freunden der Schulgemeinde fördern und stärken. Mit einem kleinen Jahresbeitrag (z. Z. 10 ) bietet der Förderverein den Eltern eine gute Gelegenheit, die Grundschule und deren pädagogische Arbeit materiell mit einem festen Betrag direkt zu unterstützen. Der Schwerpunkt des Vereins liegt auf der Betreibung des Betreuungsangebotes. Dafür wurden vom Schulträger Räumlichkeiten direkt in der Schule zur Verfügung gestellt. 11

12 Schulbücher Alle Schulkinder erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher kostenfrei. Wir müssen streng darauf achten, dass mit den Büchern pfleglich umgegangen wird. Ein Schulbuch muss mindestens 5 Jahre lang halten, bevor es ersetzt werden kann, denn unsere finanziellen Mittel sind begrenzt. Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie darauf achten, dass die Schulbücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Außerdem sollten direkt im Schulranzen keine Getränke aufbewahrt werden. Durch Ihr Kind beschädigte Schulbücher müssen von Ihnen ersetzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. 12

13 Schulregeln für Eltern Liebe Eltern, bitte beachten Sie folgende Regeln unserer Schule für eine positive Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft. 1. Besprechen und üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, damit es sicher ankommt. Alle Kinder können zu Fuß in die Schule kommen. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, so müssen Sie so anhalten, dass zu keiner Zeit eine Verkehrsbehinderung oder Gefährdung entsteht. Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zum Unterricht! 2. Die Aufsicht in der Schule beginnt um 7.30 Uhr, wenn Ihr Kind um 7.45 Uhr Unterricht hat. Die Kinder dürfen sich in dieser Zeit nicht auf dem Hof aufhalten, sondern gehen direkt in ihren Klassenraum, zur sogenannten Gleitzeit. Sollte Ihr Kind erst zu einer späteren Stunde Unterricht haben, wartet es am Aufstellplatz der Klasse, bis es von der Lehrerin/ dem Lehrer abgeholt wird. 3. Wenn Ihr Kind krank ist, entschuldigen Sie es über einen Mitschüler/ eine Mitschülerin mündlich, telefonisch vor Unterrichtsbeginn oder per auf der Schulhomepage. Sollten wir keine durch Sie veranlasste Entschuldigung bekommen, versuchen wir, Sie telefonisch zu erreichen. Sollte dies erfolglos bleiben, sind wir angewiesen, die Polizei zu verständigen. Diese Maßnahme erfolgt zur Sicherheit Ihres Kindes, damit sichergestellt ist, dass jedes Kind morgens auch in der Schule ankommt. Ansteckende Krankheiten oder Läusebefall müssen der Schulleitung mitgeteilt werden. 4. Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus zwingenden Gründen erteilt und müssen vorher schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen vor und nach den Ferien dürfen nur in Einzelfällen von der Schulleitung genehmigt werden, wenn es dringende, persönliche Umstände nötig machen (dazu zählt kein Urlaub). Versäumter Unterrichtsstoff muss grundsätzlich in Eigenverantwortung nachgeholt werden. 13

14 5. Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer ist unverzüglich schriftlich der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer und zusätzlich dem Sekretariat bekannt zu geben. 6. Für Geld- und Wertsachen, die Ihr Kind mit in die Schule bringt, wird keine Haftung übernommen. 7. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die Schulbücher ordentlich behandelt, da sie sonst ersetzt werden müssen. Schulbücher müssen eingebunden werden (keine Klebestreifen ins Buch). Auch die Einrichtungen der Schule und die Lernmittel sind ordentlich und sorgfältig zu behandeln. 8. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine notwendigen Arbeitsmaterialien (Hefte, Schere, Kleber, Stifte, Dosenspitzer usw.) immer dabei hat. Packen Sie möglichst abends gemeinsam mit Ihrem Kind den Ranzen. So gewöhnt es sich daran, kann beruhigt schlafen und morgens unbesorgt den Schulweg antreten. Tun Sie es nicht nur der Ordnung willen es erleichtert Ihrem Kind den Schulalltag! 9. Wünschen Sie ein Gespräch mit der Lehrerin/ dem Lehrer, so vereinbaren Sie mit ihr/ ihm einen Termin. Vor dem Unterricht und in den Pausen haben die Kollegen in der Regel verwaltungstechnische Verpflichtungen (Vertretungsplan etc.). 10. Bevor Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen, klären Sie das Problem bitte erst mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder ggf. dem Elternbeirat. 11. Die verlässliche Schule schließt in allen hessischen Schulen einen Unterrichtsausfall der Regelstundentafel aus. Das bedeutet, dass im 1. und 2. Schuljahr 21 Stunden und im 3. und 4. Schuljahr 25 Stunden pro Woche erteilt werden, in denen Ihr Kind auch ganz bestimmt in der Schule verbleibt. Diese Stunden entsprechen der sogenannten Stundentafel, die voll erfüllt wird. Sollte eine Lehrerkraft ausfallen, bekommen Ihre Kinder eine Beaufsichtigung bzw. Vertretung durch andere Lehrkräfte oder Personen, die sich in einen Vertretungspool haben aufnehmen lassen. Zusätzliche Stunden, wie Förderstunden, Deutsch als Zweitsprache, etc. gehören nicht zum regulären Unterricht und werden bei Ausfall 14

15 einer Lehrkraft nicht vertreten. In den Klassen 3 und 4 gehen die Kinder bereits am selben Tag nach Abdeckung der Stundentafel im Anschluss an den Unterricht nach Hause. In den Klassen 1 und 2 fallen diese Stunden erst ab dem 2. Tag, also nach einer Vorankündigung, aus. Bitte achten Sie deshalb täglich auf Informationen im Mitteilungsheft bzw. in der Postmappe, da die Schule keine Kinder betreuen kann, die vorzeitig in die Schule kommen oder zu spät abgeholt werden. Zu Unterrichtsausfall kommt es bei Hitzefrei. An entsprechenden Tagen fällt die sechste Unterrichtsstunde aus. Näheres dazu besprechen Sie bitte auf dem Elternabend. An je einem Tag im Jahr findet der Pädagogische Tag der Lehrer statt. An diesem Tag entfällt der Unterricht und die Kinder erhalten Unterrichtsstoff, den sie zu Hause bearbeiten müssen. 12. Es ist den Kindern untersagt, zuckerhaltige Getränke in der Schule zu trinken, da diese für Kinder äußerst ungesund sind. Bitte bedenken Sie beim Frühstück auch, dass wir den zuckerfreien Vormittag verbindlich eingeführt haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Elternabenden. 15

16 Krankmeldungen Ist Ihr Kind erkrankt, so entschuldigen Sie es bitte mündlich durch einen Mitschüler/eine Mitschülerin bei der Klassenlehrerin, telefonisch in der Schulverwaltung oder per . Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten abzugeben. Eine schriftliche Krankmeldung kann so aussehen: Mein Kind konnte in der Zeit vom bis die Schule wegen nicht besuchen. Ich bitte das Fehlen zu entschuldigen. Unterschrift 16

17 Zehn Hausaufgabentipps für Eltern Tipp 1: Zunächst brauchen alle Kinder nach der Schule eine kleine Pause zum Verschnaufen und fürs Mittagessen. Ungefähr 15 Minuten nach dem Essen sollten die Kinder mit den Hausaufgaben beginnen. Auf gar keinen Fall dürfen sie verschoben werden! Sind Eltern beim Hausaufgabenbeginn sehr konsequent, wissen die Kinder bald, dass die Hausaufgaben zu Beginn des Nachmittags erledigt werden. Schnell begreifen sie, dass sie dann den ganzen Nachmittag frei haben. Tipp 2: Teilen Sie den Freunden Ihres Kindes mit, wann bei Ihnen Hausaufgabenzeit ist. Zu dieser Zeit darf weder geklingelt noch angerufen werden. Tipp 3: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind seinen Arbeitsplatz aufräumt, bevor es mit der Arbeit beginnt. Spiel- oder Essenssachen haben nichts auf dem Schreibtisch zu suchen. Tipp 4: Da Kinder in den meisten Fällen zu Beginn der Hausaufgaben die meiste Konzentration aufbringen können, sollten sie zunächst die schwierigsten, ungeliebtesten Hausaufgaben erledigen. Tipp 5: Damit die Schüler eine vernünftige Zeiteinteilung für die Hausaufgaben erlernen, sollten sie diese mit Hilfe eines Erwachsenen üben. Zu Beginn erarbeiten Sie mit Ihrem Kind eine Reihenfolge der Hausaufgabe und erstellen einen kleinen Hausaufgabenplan. 17

18 Tipp 6: Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, das kurze Pausen zum Strecken oder Trinken erlaubt sind, nicht aber Pausen vor dem Fernseher. Tipp 7: Aufgaben zum Auswendiglernen, wie z. B. das Erlernen von Gedichten, sollten sich die Schüler am besten in zwei verschiedenen Phasen vornehmen. Sie können beispielsweise zu Beginn der Hausaufgaben auswendig lernen und dann das Erlernte am Ende der Hausaufgaben noch einmal vertiefen. Tipp 8: Am Ende der Hausaufgaben soll Ihr Kind mit dem Hausaufgabenheft kontrollieren, ob es wirklich alles erledigt hat. Tipp 9: Zum Schluss packt Ihr Kind den Ranzen für den nächsten Tag (Mäppchen komplett? Stifte gespitzt? Turnbeutel?) und kann sich entspannt den Freunden, dem Sport oder Spiel widmen. Tipp 10: Damit Ihr Kind ein arbeitsfreies Wochenende verbringen kann, sollten die Hausaufgaben in der Regel direkt am Freitag erledigt werden. Viel Erfolg beim Trainieren! Wenn Sie jetzt konsequent sind, wird diese Arbeitsweise später für Ihr Kind selbstverständlich sein und ihm das Lernen erleichtern. 18

19 Schulordnung der Grundschule Aufenau Liebe Schüler Die Schule wurde für euch eingerichtet. Hier verbringt ihr täglich viele Stunden. Ihr sollt euch in eurer Schule wohlfühlen. Es muss deshalb selbstverständlich sein, unsere Schule sauber und in gutem Zustand zu erhalten. Wir sollten alle zusammen helfen, dass wir miteinander eine Schulgemeinschaft bilden, in der wir uns wohlfühlen und ordentlich arbeiten können. In einer solchen Gemeinschaft kann nicht jeder tun und lassen, was ihm gefällt. Jeder muss sich anpassen, sich beherrschen und Rücksicht auf andere nehmen. Wo täglich viele Schüler zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung notwendig. Wie im Straßenverkehr sind auch in der Schule gewisse Regeln notwendig und zu beachten. An unserer Schule lauten diese: Regeln im Unterricht Ich komme pünktlich in die Schule. Ich habe alle Sachen dabei, die ich für den Unterricht benötige. Ich halte die vereinbarten Klassenregeln ein. Ich verlasse den Klassenraum aufgeräumt und stelle meinen Stuhl am Ende des Schultages hoch. Regeln in der Pause und nach der Pause Ich gehe langsam in die Pause und gehe nach der Pause ohne zu drängeln in den Klassenraum. Ich gehe vorsichtig mit dem Spielzeug um. Ich bringe die Spielgeräte wieder in die Spielkiste zurück. Ich halte mich an den Tischtennis- und Nestschaukelplan. Ich bleibe fair und streite mich nicht beim Spielen. Bei Problemen hole ich die Aufsicht. Ich frage eine Lehrkraft um Erlaubnis, bevor ich das Schulgelände verlasse. Ich stelle mich schnell und ordentlich auf dem Aufstellplatz auf, wenn die Glocke läutet. 19

20 Regeln in der Toilette Toiletten sind kein Pausen- und kein Spielplatz. Ich halte die Toiletten sauber, weil ich auch saubere Toiletten benutzen möchte. Ich beschädige keine Toiletten. Regeln zum Umgang mit der Natur Ich beschädige keine Pflanzen, reiße nichts ab und zertrample nichts. Ich reiße keine Früchte von den Bäumen ab und werfe sie herum. Ich halte den Schulhof sauber und bringe Abfälle in den Abfalleimer. Ich klettere auf keine Bäume und fasse keine toten Tiere an. Regeln in der Bücherei Ich halte mich an die Regeln der Ausleihe (2 Bücher/ 1 CD) und bringe mein Buch zurück, wenn ich es fertig gelesen habe. Ich gehe vorsichtig mit den Büchern um und beschädige sie nicht. Ich lese in der Bücherei leise und störe niemanden. Ich bringe Bücher, die ich mir angeschaut habe, an den richtigen Platz zurück. Ich esse und trinke nicht in der Bücherei. Ich versuche, mich an die Schulordnung zu halten. 20

21 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte, gemäß 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (lfsg) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT DES GESUNDHEITSAMTES SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF), Pest und Polio. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, 21

22 Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule oder Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies 22

23 bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. 23

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat

Mehr

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler* der Klassenstufen 5 bis 9 / 10 im Schuljahr 2013 / 14 Kirchstraße 61-71, 55430 Oberwesel Tel.: 0 67 44 / 93 30-0 Fax: 0 67 44 / 93 30-22 E-Mail:

Mehr

Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? darf mein Kind alleine nach Hause gehen.

Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? darf mein Kind alleine nach Hause gehen. Abholberechtigungen Wer darf mein Kind (außer die Erziehungsberechtigten) noch aus der BEB Betreuung abholen? des Kindes: (Mutter) (Vater) Am Ende der gebuchten Modulzeit: wird mein Kind immer abgeholt.

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

Frankfurter Straße Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/

Frankfurter Straße Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ Frankfurter Straße 26 63607 Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ 6107126 E-Mail: poststelle-aufenau@schule.mkk.de Homepage: www.grundschule-aufenau.de Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Standort Nahe Standort Sülfeld Lüttmoor 5 23866 Nahe Oldesloer Straße 9 23867 Sülfeld Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon

Mehr

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden

Mehr

Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO

Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Verantwortliche Stelle für die Speicherung und Verarbeitung ist Musikschule Erlenbach-Binswangen, Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall Wir haben

Mehr

LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER!

LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER! 21702 Ahlerstedt, 14.08.13 Zevener Straße 30 LIEBE ELTERN! LIEBE KINDER! Der Unterricht hat wieder begonnen und es wird Zeit für einige Informationen: Seit dem Beginn dieses Schuljahres verstärken Frau

Mehr

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt)

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) zwischen dem Deutschen Roten Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. (nachfolgend DRK

Mehr

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit

Mehr

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung

Mehr

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016 ELTERN- BRIEF 1 Informationen zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im September 2016 zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie im Namen des Lehrerkollegiums und der Schulverwaltung

Mehr

Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim

Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Angaben zum Kind Name des Kindes geboren am Straße Wohnort Angaben zu den Erziehungsberechtigten Mutter Vater wie Kind oder... wie Kind oder...

Mehr

Rechtsvorschriften 1

Rechtsvorschriften 1 Rechtsvorschriften 1 Erprobungsstufe 1.1 Auszug aus dem Schulgesetz NRW vom 15.03.2005 - Stand: 15.04.2011 13 Erprobungsstufe (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die

Mehr

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule.

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule. An die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Verkehrsregelung im Schulgelände Sehr geehrte Eltern, wer die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse vor Beginn des Unterrichts und unmittelbar

Mehr

Wikingercamp 2016. Deine Rangermitarbeiter

Wikingercamp 2016. Deine Rangermitarbeiter Wikingercamp 2016 Liebe Rangers, liebe Eltern, an Pfingsten 2016 werden wir mit der ganzen Region zusammen ein großes Wikingercamp begehen. Viel Spass, Abenteuer, Entdeckungen, aufregende Workshops und

Mehr

Beitrittserklärung. Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein:

Beitrittserklärung. Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v. an und beantrage die Aufnahme in den Verein: Beitrittserklärung Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein: ERZIEHUNGSBERECHTIGTER Nachname: Vorname: Straße: PLZ und Ort: Tel-Nr.:

Mehr

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017

ELTERN- BRIEF 1. Informationen zum neuen Schuljahr. Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017 ELTERN- BRIEF 1 Informationen zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 12. September 2017 zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie im Namen des Lehrerkollegiums und der Schulverwaltung

Mehr

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule -

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule - Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim Neuaufnahme in Klasse: Schuljahr: 2018/2019 Beratungsgespräch fand statt mit Frau/Herr: Aufnahmedatum: am: Schüler/Schülerin: Nachname: Vorname:

Mehr

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007

Mehr

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab.

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab. Infomappe zum Schulbeginn in der Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt in der Schule wieder ab. Am Hellteich 10 29664 Walsrode ( 05161 / 609980 Fax 05161 / 609982 im Juni 2016 An alle Eltern der

Mehr

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest)

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Kirchlinteln Luttum Neddenaverbergen Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Inhaltsverzeichnis 1. Unser ABC Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln Inhaltsverzeichnis

Mehr

Informationen & Programm FAC 2016

Informationen & Programm FAC 2016 Informationen & Programm FAC 2016 Termine: 26.06.2016 bis 01.07.2016 03.07.2016 bis 08.07.2016 31.07.2016 bis 05.08.2016 Preis und Leistungen Preis: 250,00 Ermäßigungen: - mit angemeldete Geschwister zahlen

Mehr

Kindergartenordnung. 5. Anhang: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Kindergartenordnung. 5. Anhang: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Kindergartenordnung Liebe Eltern, durch Ihre Anmeldung haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.v. (CJD) ist ein Jugend-, Bildungs- und Sozialwerk, das jungen Menschen

Mehr

Kindertagestättenordnung

Kindertagestättenordnung 1 Kindertagestättenordnung AllgemeineBenutzungsbedingungen fürdengemeindekindergartenbrombachunddievillalila derstadtlörrach StandSeptember2013 FürdieArbeitindenKindertagesstättensinddiegesetzlichenBestimmungenmitden

Mehr

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen

Mehr

Informationen zum Schulanfang

Informationen zum Schulanfang Informationen zum Schulanfang Knister-Grundschule Standort Adelheide Standort Annenheide Adelheider Straße 159 Annenweg 24 27755 Delmenhorst 27755 Delmenhorst Telefon: 04221-25318 Telefon: 04221-20332

Mehr

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)

Mehr

Magistrat der Stadt Waldkappel

Magistrat der Stadt Waldkappel 1 Magistrat der Stadt Waldkappel Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte Rappelkiste Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel. priv.

Mehr

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg Tel.: 05361 856910 Fax: 05361 85691-48 Name, Vorname: Anmeldung Schulhr 2010/2011 Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum:

Mehr

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S. Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:

Mehr

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule 1. Rechtliche Vorgaben Sinn und Zweck Hausaufgaben sollen den Unterricht ergänzen und den Lernprozess der Schüler unterstützen. Sie dienen

Mehr

Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 -

Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Dieser Aufnahmebogen enthält Daten, die gemäß 30 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) erhoben werden. Die Erhebung und

Mehr

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Beratungslehrer an der

Mehr

Eltern Info /2018

Eltern Info /2018 Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt Schulstr.10, 66133 Saarbrücken Tel.: 0681 / 81 46 52 - Fax.: 0681 / 81 46 74 Mail: gscheidt@saarbruecken.de; Homepage: www.grundschule-scheidt.de Eltern Info 5 2017/2018

Mehr

Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 Montag, Freitag,

Anmeldung für das Schuljahr 2019/2020 Montag, Freitag, Grundschule Stöckheim mit Abt. Leiferde Rüninger Weg 11 38124 Braunschweig Tel.: 0531/61 15 68 Fax: 0531/61 49 90 28 Email: gs.stoeckheim@braunschweig.de Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Mehr

Schulordnung. Leitgedanken

Schulordnung. Leitgedanken Leitgedanken Wir alle gehören zur Grundschule am Wäldchen: Schüler/innen, Lehrer/innen, Betreuerinnen, Eltern, Hausmeister und unsere Sekretärin. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir

Mehr

Belehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen

Belehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung Am 01.01.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mehr

Integrierte Gesamtschule Bramsche

Integrierte Gesamtschule Bramsche Erster Elternbrief im Schuljahr 2018/19 Sehr geehrte Eltern unseres 5. Jahrgangs, Gesamtschuldirektor Tel.: 05461 7038420 Fax: 05461 70384247 Mail: kontakt@igsbramsche.de Bramsche, 09.08.2018 ich möchte

Mehr

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Telefon:

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister:   Telefon: Anmeldung Krippe/ Altersübergreifende Gruppe KiTa Ottersberg-Bahnhof, Dunwisch 12, 28870 Ottersberg 1. Angaben über das Kind Geburtsdatum.. Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl

Mehr

Gemeinde Neu-Eichenberg

Gemeinde Neu-Eichenberg 1 Gemeinde Neu-Eichenberg Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte Kleine Eichen Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel. priv. Tel.

Mehr

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule -

Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule - Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim Neuaufnahme in Klasse: Schuljahr: 2018/2019 Beratungsgespräch fand statt mit Frau/Herr: Aufnahmedatum: am: Schüler/Schülerin: Nachname: Vorname:

Mehr

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder

Mehr

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift

Mehr

Informationen & Programm FAC 2019

Informationen & Programm FAC 2019 Informationen & Programm FAC 2019 Termine: 07.07.2019 bis 12.07.2019 14.07.2019 bis 19.07.2019 11.08.2019 bis 16.08.2019 Preis und Leistungen Preis: 250,00 Ermäßigungen: - mit angemeldete Geschwister zahlen

Mehr

Anlage 2 zur Satzung über die Benutzung der Ev.- Luth. Kindertagesstätten des ekito Verbundes im Kirchenkreis Oldenburg Stadt vom 01.

Anlage 2 zur Satzung über die Benutzung der Ev.- Luth. Kindertagesstätten des ekito Verbundes im Kirchenkreis Oldenburg Stadt vom 01. Anlage 2 zur Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs.5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende

Mehr

Schloss-Schule Stolzenau Schulordnung

Schloss-Schule Stolzenau Schulordnung Schloss-Schule Stolzenau Schulordnung Ohne Ordnung kann keine Gemeinschaft erfolgreich arbeiten. Wir als Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulpersonal) möchten uns immer in unserer

Mehr

Elterninfo Schuljahr 2013/2014

Elterninfo Schuljahr 2013/2014 RÖMERSTADTSCHULE Grundschule der Stadt Frankfurt Selbstständige Schule jahrgangsgemischte Lerngruppen - Ganztagsangebote Kooperationsschule der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt Elterninfo Schuljahr

Mehr

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bant vom 01.08.2017 Die evangelische Kindertagesstätte hat die Aufgabe, im Rahmen des christlichen Erziehungsauftrages das

Mehr

Elterninformationen zum Thema Hausaufgaben

Elterninformationen zum Thema Hausaufgaben Elterninformationen zum Thema Hausaufgaben Hausaufgaben sollen dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden auf neue Aufgaben vorzubereiten die Selbstständigkeit und

Mehr

Kanu-Trail Vom Juni 2019 (für Jugendliche von Jahren)

Kanu-Trail Vom Juni 2019 (für Jugendliche von Jahren) Kanu-Trail Vom 14. 18. Juni 2019 (für Jugendliche von 12-18 Jahren) Stammposten 250 Murrhardt Hallo Rangers Wir gehen mit allen Pfadfindern und Pfadrangern zu einer Kanutour auf die Regen. Das idyllische

Mehr

Gymnasium Schloss Overhagen

Gymnasium Schloss Overhagen Gymnasium Schloss Overhagen Januar 2017 Anmeldung vom 06.02.2017 24.02.2017 für neue Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 10 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Anmeldungen werden

Mehr

Vertragsdaten für die OGGS in Norderstedt

Vertragsdaten für die OGGS in Norderstedt Bitte füllen Sie für die Abrechnung / Kontaktaufnahme zwecks Verwaltungsaufgaben des offenen Ganztages das vorliegende Formular aus. Die personenbezogenen Daten der nachfolgend genannten Betroffenen werden

Mehr

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom

Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorn vom 01.08.2017 Die evangelische Kindertagesstätte hat die Aufgabe, im Rahmen des christlichen Erziehungsauftrages

Mehr

Benutzungsordnung für die kommunale Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Benutzungsordnung für die kommunale Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Stand 01.09.2010 Ah 24 Benutzungsordnung für die kommunale Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt betreibt auf Grundlage der Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. Juni

Mehr

Informationen rund um die Schule

Informationen rund um die Schule Informationen rund um die Schule Beurlaubungen Eine Beurlaubung des Schülers/der Schülerin bis zu zwei Tagen kann durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer erfolgen. Für längere Beurlaubungen ist die

Mehr

Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag)

Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag) Waldorfkindergarten Sonnenblume Vertrag zur Inanspruchnahme eines Platzes in der Tageseinrichtung (Betreuungsvertrag) Zwischen dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Alfter e. V. vertreten durch

Mehr

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Zurück an Ansprechpartner: Stadtverwaltung Künzelsau Frau Anita Wilden Stuttgarter Straße 7 Telefon 07940 129-112 74653 Künzelsau Fax 07940 129-113 email: anita.wilden@kuenzelsau.de

Mehr

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Eintrittsdatum: in Klasse: Anmeldung zur Aufnahme (Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfüllen) 1. Angaben zur Person der Schülerin/des Schülers: Nachname: Vorname(n):

Mehr

Informationen zur Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2019/20

Informationen zur Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2019/20 für das Träger der Schulkindbetreuung ist die Gemeinde Deizisau. I. Betreuungszeiten Die Schulkindbetreuung an der Grundschule Deizisau beginnt für das am 11. September 2019 und endet am 29. Juli 2020.

Mehr

Unsere Informationen für Eltern der Schulanfänger

Unsere Informationen für Eltern der Schulanfänger Unsere Informationen für Eltern der Schulanfänger Liebe Eltern, mit dem Eintritt in die Schule beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt, der sicher auch für Sie einige Veränderungen mit sich bringt.

Mehr

Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen

Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung: Am 1. Januar 2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Mehr

Elterninformation Schuljahr 2018 / 2019

Elterninformation Schuljahr 2018 / 2019 Elterninformation Schuljahr 2018 / 2019 Hermann-Luppe-Schule An der Praunheimer Mühle 7 60488 Frankfurt am Main www.hermann-luppe-schule.de Tel.: 069 / 212-32188 Sekretariat Fax: 069 / 212-38763 Email:

Mehr

Grundschule Jheringsfehn

Grundschule Jheringsfehn Grundschule Jheringsfehn Altebeek 100 26802 Moormerland Tel: (04954) 41 73 Fax: (04954) 94 22 52 E-mail: gs.jheringsfehn@ewetel.net Internet: www.grundschulejheringsfehn.de Sekretariat: Frau Harms BITTE

Mehr

Informationen für Eltern

Informationen für Eltern Haus für Kinder und Familien Kita St. Johannis Krankenhausstraße 10 49219 Glandorf St. Johannis Kindergarten & Krippe Informationen für Eltern Zum Selbstverständnis einer katholischen Kindertagesstätte

Mehr

Schulordnung der Grundschule Seißen

Schulordnung der Grundschule Seißen Schulordnung der Grundschule Seißen Die Schulkonferenz und die Gesamtlehrerkonferenz der GS Seißen haben nachfolgende Schulordnung beschlossen. Sie tritt zum 01.04.2009 in Kraft. Leitgedanken Wir alle

Mehr

Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung

Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung für die Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Ettlingen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerin... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Aufnahme / Kündigung...

Mehr

Kinder-/Jugendfreizeit 2017 Stocksee-Zeltlager 1 vom bis oder Zeltlager 2 vom bis

Kinder-/Jugendfreizeit 2017 Stocksee-Zeltlager 1 vom bis oder Zeltlager 2 vom bis Kinder-/Jugendfreizeit 2017 Stocksee-Zeltlager 1 vom 22.07. bis 05.08.2017 oder Zeltlager 2 vom 05.08 bis 18.08.2017 Anmeldung/Einverständniserklärung Zeltlager 1 Zeltlager 2 Name des Kindes: männlich

Mehr

Freie Schule Bochum. Gute Regeln...

Freie Schule Bochum. Gute Regeln... Freie Schule Bochum Gemeinnütziger e.v. Gute Regeln....... wurden gemeinsam ausgehandelt... können gemeinsam verändert werden... gelten für alle... sind positiv formuliert... machen deutlich, wozu sie

Mehr

Schulregeln. der Schule am Bürgerhaus Rodgau Nieder-Roden

Schulregeln. der Schule am Bürgerhaus Rodgau Nieder-Roden Schulregeln der Schule am Bürgerhaus Rodgau Nieder-Roden Wir alle gehören zur Schule am Bürgerhaus: Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die Betreuungskräfte der Kinder Oase, die Sekretärin,

Mehr

Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:.

Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:. (bitte pro Kind einen Bogen vollständig ausfüllen) Hiermit melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung 2016 verbindlich an: Name des Kindes:... Geburtsdatum:... Erziehungsberechtigte:... Adresse, Wohnort:.

Mehr

Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer

Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Speyer

Mehr

Herzlich willkommen! Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge

Herzlich willkommen! Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge Herzlich willkommen! Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge Informationen über die Schule und das Schulleben finden Sie auf unserer Homepage unter: http:www.rochusschule-glessen.de Die Folien

Mehr

Grundschule am Silvaticum. Grundschul-

Grundschule am Silvaticum. Grundschul- Grundschule am Silvaticum Standort Bad Meinberg Grundschul- für Eltern Liebe Eltern, mit diesem Heft möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in unser Schulleben geben. Es soll Ihnen helfen, sich am Anfang

Mehr

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung zur Mittagsverköstigung von Schul- und Kindergartenkindern im Kindergarten Bernhardswald Bereits seit dem Kindergartenjahr

Mehr

2.1 Grundsatz Für die Einrichtung von Grundschulförderklassen gilt 30 Abs. 1 SchG entsprechend.

2.1 Grundsatz Für die Einrichtung von Grundschulförderklassen gilt 30 Abs. 1 SchG entsprechend. V. 2.3 Öffentliche Grundschulförderklassen I. Allgemeines 1 Begriff der öffentlichen Grundschulförderklasse Öffentliche Grundschulförderklassen werden als organisatorisch und pädagogisch eigenständige

Mehr

Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn

Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn Stadt Beilstein Landkreis Heilbronn Städtische Kleinkindgruppen AUFNAHMEBOGEN/BESCHEINIGUNGEN/ERKLÄRUNGEN Dammstraße Pusteblume Langhansstraße Spatzennest Betreuung Erziehung Bildung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Hausordnung Grundschule. Omsewitzer Ring Dresden

Hausordnung Grundschule. Omsewitzer Ring Dresden Hausordnung 139. Grundschule Omsewitzer Ring 4 01169 Dresden 0351 / 412 28 15 * 0351 / 412 63 55 www.cms.sachsen.schule/139gsdd/start dd-139.grundschule@arcor.de Die Hausordnung wird zur Gewährleistung

Mehr

Konzept. Offene Ganztagsschule für Schüler/innen der 1.- 4. Jahrgangsstufe. an der Dorothea-von-Haldenberg-Grundschule Mammendorf

Konzept. Offene Ganztagsschule für Schüler/innen der 1.- 4. Jahrgangsstufe. an der Dorothea-von-Haldenberg-Grundschule Mammendorf Konzept Offene Ganztagsschule für Schüler/innen der 1.- 4. Jahrgangsstufe an der Dorothea-von-Haldenberg-Grundschule Mammendorf Seite 1 von 6 1 Schule im Wandel der Zeit Wer Schule sagte, meinte Unterricht

Mehr

Herzlich willkommen in der Rochusschule! Informationen für die Eltern der Schulneulinge

Herzlich willkommen in der Rochusschule! Informationen für die Eltern der Schulneulinge Herzlich willkommen in der Rochusschule! Informationen für die Eltern der Schulneulinge Inhalte: 1. Allgemeine Informationen zur Rochusschule 2. Die ersten Schultage 3. Das erste Schuljahr 4. Aufgaben

Mehr

Kleinkindgruppe-Anmeldung

Kleinkindgruppe-Anmeldung Königstraße 29, 71139 Ehningen Kinder können zum 1. Geburtstag aufgenommen werden. Die Anmeldung muss mindestens 6 Monat vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen. Anmeldung zum Gewünschter Termin bitte

Mehr

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: /

Grundschule Plockhorst Bahnhofstraße Edemissen Tel: / oder / Fax: / 6. Januar 2011 Tragen von Schmuck im Sportunterricht Laut Erlass der Ministerkonferenz vom 15.05.1998 über die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport... haben Lehrkräfte und Schüler grundsätzlich

Mehr

Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten

Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Ihr Kind ist für das laufende Spielkreisjahr in den Spielkreis

Mehr

Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Richtlinien

Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Richtlinien Fachbereich für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Richtlinien Richtlinien für die städtischen Kindertagesstätten gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Speyer vom 30.Juni 2010 Herausgeber:

Mehr

Informationen für Eltern

Informationen für Eltern Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V. Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder Bischöfliches Generalvikariat Abteilung Kirchengemeinden Referat Beratung/Betreuung Informationen für Eltern Zum

Mehr

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule

Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Weierhofweg 13 51674 Wiehl Tel. 02262-6379 Fax. 02262-717838 info@ggs-bielstein.de www.ggs-bielstein.de Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Bearbeitungsstand:

Mehr

Kindergarten-Anmeldung

Kindergarten-Anmeldung Königstraße 29, 71139 Ehningen Kinder können fortlaufend ab Vollendung des 3. Geburtstags aufgenommen werden. Die Anmeldung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen. Anmeldung

Mehr

Kleines. der Grundschule Am Hügel

Kleines. der Grundschule Am Hügel Kleines der Grundschule Am Hügel Anfang bewegliche Ferientage Bildungsspender Chaos Durst Einschulung Unterrichtsbeginn ist für die 1. Stunde um 8.10 Uhr. Unsere OGS öffnet um 7.30 Uhr. Jedes Jahr beschließt

Mehr

Informationen. Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl

Informationen. Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl 2017 Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl Informationen Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl Kucklermühlenweg 43 59457 Werl Telefon: 02922 9589-300 Fax: 02922 9589-318 email: info@sekundarschule-werl.de

Mehr