Informationen zum Schulanfang

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1 Informationen zum Schulanfang Knister-Grundschule Standort Adelheide Standort Annenheide Adelheider Straße 159 Annenweg Delmenhorst Delmenhorst Telefon: Telefon: )

2 Inhaltsverzeichnis Lehrer und Mitarbeiter... 2 Was Eltern an unserer Schule machen... 2 So sieht der Vormittag an unserer Schule aus... 3 Hausaufgaben... 4 Pausenbrot und Getränke... 4 Fehlen in der Schule... 5 Mit dem Fahrrad zur Schule... 5 Schulweg bei Glatteis und Sturm... 6 Telefonnummer für Notfälle... 6 Sachschaden... 6 Handys und andere Geräte... 7 Fußballkarten und Ähnliches... 7 Bücherei... 7 Besondere Programme im Unterricht... 7 Kontakt mit den Lehrern... 7 Klassenelternschaft... 8 Schulelternrat... 8 Der Schulvorstand... 8 Die Gesamtkonferenz... 9 Fachkonferenzen... 9 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Der Förderverein stellt sich vor So unterstützen Sie den Schulalltag Ihres Kindes Liebe Eltern, 1

3 herzlich willkommen an der Knister-Grundschule! Die Einschulung ist für alle Beteiligten ein wichtiges und auch spannendes Ereignis. Für einen gelungenen Start an unserer Schule, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre einige hilfreiche Informationen an die Hand geben. Sie umfasst viele wichtige Informationen und soll Ihnen gerade in den ersten Wochen ein guter Schulbegleiter sein und viele Fragen beantworten. Alle Lehrer helfen gerne und stehen Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Schulanfang und eine schöne Grundschulzeit. Lehrer und Mitarbeiter Lehrer: Frau Auffarth, Frau Bode, Frau Beringer, Frau Dorr, Frau Goedeke, Frau Grabein, Frau Heißenbüttel, Frau Klevorn (Konrektorin), Frau Kroon, Frau Lehnert, Frau Lentz, Frau Munder, Herr Schneemelcher, Frau Schneider, Frau Quast (Förderschullehrerin), Frau Saremba, Frau Schwengsbier (Schulleitung). Pädagogische Mitarbeiter: Frau Kaiser, Frau Krupa, Herr Meyer, Frau Pleuß, Frau Piero, Frau von Seggern, Frau Weinhardt. Sekretariat: Frau Wilhelm Hausmeister: Herr Lüdelfs (Adelheide) Herr Wilhelm (Annenheide) Was Eltern an unserer Schule machen An der Erziehung Ihres Kindes ist jetzt auch die Schule beteiligt. Daher ist es wichtig, dass Lehrkräfte und Eltern vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten. Die Eltern haben das Recht, regelmäßig informiert zu 2

4 werden. Sie können Meinungen, Wünsche und Anregungen äußern. Möglichkeiten hierfür bestehen an den Elternabenden, über die gewählten Elternvertreter und nach Terminabsprache. Auf dem ersten Elternabend der ersten und dritten Klasse werden die Elternvertreter für zwei Jahre gewählt. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat, der wiederum durch gewählte Vertreter mit Stimmrecht an den Gesamtkonferenzen und dem Schulvorstand teilnimmt. Ein Vertreter des Schulelternrates nimmt auch an den Sitzungen des Stadtelternrates teil. Es ist wichtig, dass die Eltern die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen. Elternratsvorsitzende sind Adelheide: Frau Fischer Annenheide: Frau Müller Schulvorstandsmitglieder (Eltern) sind: Frau Müller, Frau Frau Behlke, Frau Schur, Frau Fischer Es gibt viele Möglichkeiten sich an unserem Schulleben zu beteiligen, z. B. auf Schulfesten, in den Projektwochen, als Elternlotsen, Lesemütter, Antolinmütter. Für jede Unterstützung sind wir sehr dankbar! So sieht der Vormittag an unserer Schule aus 07:55 08:00 Uhr Einlass in die Klassen 08:00 08:45 Uhr 1. Stunde 08:45 08:50 Uhr Lehrerwechsel 08:50 09:35 Uhr 2. Stunde 09:35 09:45 Uhr Frühstückspause in den Klassen 09:45 10:00 Uhr Hofpause 10:00 10:45 Uhr 3. Stunde 10:45 11:05 Uhr Hofpause 11:05 11:50 Uhr 4. Stunde 11:50 12:10 Uhr Hofpause 3

5 12:10 12:55 Uhr 5. Stunde 12:55 13:00 Uhr Lehrerwechsel 13: Uhr 6. Stunde Liebe Eltern, um Ihr Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen, möchten wir, dass Sie es nicht länger als zwei Wochen nach Beginn des ersten Schuljahres ins Schulgebäude begleiten, sondern sich bereits am Tor verabschieden. Ab 7.45 Uhr ist der Schulhof beaufsichtigt. Bei extrem nasser oder kalter Witterung entscheidet die Lehrkraft, ob die Kinder bereits vor 7.55 Uhr in die Klassen gehen können. Für alle Schüler beginnt der Unterricht täglich um 8.00 Uhr. Die 1. und 2. Klassen haben täglich in der Regel 4 Stunden Unterricht und können bis Uhr betreut werden. Die 3. und 4. Klassen haben täglich 5 oder 6 Stunden Unterricht. Nach dem Unterricht gehen alle Kinder nach Hause bzw. in den Hort. Das Schulgebäude ist dann geschlossen. Hausaufgaben Diese Aufgaben werden zu Hause erledigt. Meistens ist es etwas aus dem Unterricht am Vormittag. Die Aufgaben sollen helfen, das im Unterricht vermittelte Wissen zu üben und zu vertiefen. Ein ruhiger Arbeitsplatz zu Hause ist für Ihr Kind sehr wichtig. Über das Wochenende werden keine Hausaufgaben zum darauf folgenden Montag aufgegeben. Pausenbrot und Getränke Damit Ihr Kind am Schulvormittag gut nachdenken kann, braucht es etwas zu essen und zu trinken. Es wäre gut, wenn zu Vollkornbrot auch Gemüse oder 4

6 Obst mitgegeben würde. Süßigkeiten sind nicht erwünscht. Beim Getränk sollte darauf geachtet, dass es nicht zu süß ist und es kein Koffein (z. B. Cola) enthält. Die Wahl der Pausenbrot- und Getränkeverpackung ist mitentscheidend für den Umfang des Mülls an unserer Schule. Hier kann jeder aktiv mithelfen, Müll zu vermeiden! Sehr gut ist eine Dose, die leicht zu reinigen ist und jahrelang als Verpackung für das Pausenbrot Verwendung finden kann. Als Trinkgefäß für Saft, kalten Tee, Mineralwasser u.a. eignen sich kleine unzerbrechliche Flaschen. Getränke in Alu-Dosen oder Einweg-Flaschen als Verpackung sind nicht umweltfreundlich und werden an der Schule nicht gerne gesehen. Fehlen in der Schule Wenn Ihr Kind einmal in der Schule fehlt, müssen die Lehrkräfte Bescheid wissen. Bitte informieren Sie die Schule morgens zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr über die Abwesenheit Ihres Kindes. Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. Sagen Sie auch bitte bei der Krankmeldung, warum und wie lange Ihr Kind fehlen wird. Wenn Ihr Kind fehlt und niemand angerufen hat, machen wir uns große Sorgen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage krank sein, brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung vom Arzt. Bei Krankheit, die voraussichtlich länger als vier Wochen dauert, besteht die Möglichkeit von Krankenhaus- oder Hausunterricht. Häufiges unentschuldigtes Fehlen muss von der Schule an die Stadt gemeldet werden. Diese kann Zwangsmaßnahmen gegen die Erziehungsberechtigten anordnen. Bei sehr wichtigen Anlässen (z. B. Kuren, Familienfeiern etc.) kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Diese Beurlaubung kann die Schulleiterin auf schriftlichen Antrag gewähren. Bei religiösen Feiertagen bitten wir 14 Tage vorher um eine schriftliche Benachrichtigung. Eine Beurlaubung vor den Ferien, um z. B. Flugkosten einsparen zu können, wird nicht erteilt. Mit dem Fahrrad zur Schule Im Rahmen des Sachunterrichts wird im Laufe der Grundschulzeit eine Fahrradprüfung durchgeführt. Erst 5

7 nach bestandener Prüfung darf Ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen, vorher nur in Begleitung Erwachsener. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad geschoben und im Fahrradständer abgeschlossen werden (Versicherungsschutz). Wir bitten darum, dass alle Kinder, die mit dem Rad zur Schule kommen, einen Helm tragen. Das Mitbringen von Rollern oder Skates ist nicht erlaubt! Schulweg bei Glatteis und Sturm Bei besonderen Wetterbedingungen wie z. B. Glatteis oder Sturm ist der Schulweg für die Kinder mitunter besonders gefährlich. In einem solchen Fall kann die Stadt Delmenhorst anordnen, dass der Unterricht teilweise oder ganz ausfällt. Um darüber informiert zu sein, wird allen Eltern dringend empfohlen, bei entsprechenden Wetterlagen rechtzeitig die Rundfunkdurchsagen zu hören. Auch im Internet können diese Informationen unter abgefragt werden. Die Stadt Delmenhorst hat außerdem die neue Servicenummer eingerichtet, unter der die Eltern telefonisch Auskunft über einen möglichen Unterrichtsausfall erhalten. Sollte der Unterricht trotzdem stattfinden, Sie als Eltern aber im Zurücklegen des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung sehen, können Sie Ihre Kinder für den betreffenden Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen. Telefonnummer für Notfälle Am Anfang des Schuljahres erhalten Sie von der Klassenlehrerin ein Schreiben, in dem Sie darum gebeten werden, Telefonnummern anzugeben, unter denen Sie im Notfall zu erreichen sind. Zusätzliche Nummern von Verwandten oder Nachbarn können manchmal hilfreich sein, wenn Sie selber gerade telefonisch nicht zu erreichen sind. Bitte beachten Sie bei Änderungen der Telefonnummern, dass diese uns mitgeteilt werden. Sachschaden Jedem kann mal etwas kaputt gehen. Das ist dann auch nicht immer schlimm. Für Schäden, die mit Absicht verursacht werden, wie z. B. das Zerbrechen 6

8 einer Scheibe, das Zerkratzen eines Tisches oder das Beschmieren von Türen, sind die Eltern verantwortlich. Das kann teuer werden! Handys und andere Geräte In unserer Schule sind Handys nicht erwünscht. In dringenden Fällen kann vom Schultelefon aus telefoniert werden. Auch andere elektronische Geräte, wie z. B. MP3-Player und Gameboys sind nicht erlaubt. Fußballkarten und Ähnliches Fußballkarten oder andere Karten, die man tauschen kann, sind etwas Tolles. Diese Karten möchten alle gerne haben und in der Vergangenheit ist es deswegen schon zu Ärger gekommen. Daher haben wir beschlossen, an unserer Schule das Mitbringen der Karten zu verbieten. Bücherei An unserer Schule wurde eine Bücherei eingerichtet, die den Schülern zur Verfügung steht. Alle Klassen nehmen am Antolinprogramm teil. Nach Beendigung einer Lektüre werden Fragen zum Inhalt des Buches im Internet beantwortet. Jeder Klasse steht eine Antolinstunde pro Woche zur Verfügung, in der sie die Bücherei und den Computerraum nutzt. Unterstützt werden die Lehrer in dieser Stunde bei Bedarf durch Eltern. Besondere Programme im Unterricht Klasse 2000 ist das bundesweit größte Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Es begleitet die Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse, um ihre Gesundheits- und Lebenskompetenzen frühzeitig und kontinuierlich zu stärken, immer mit dem Ziel, den Kindern Kenntnisse über ihren eigenen Körper zu vermitteln und sie für einen sorgsamen Umgang mit ihm zu sensibilisieren. Genaueres, auch wie Sie zu Hause die Entwicklung Ihres Kindes unterstützen können, erfahren Sie in den Broschüren, die zum Start des Programms ausgeteilt werden. Die Finanzierung des Projekts wird durch den Förderverein und die Elternschaft sichergestellt. Kontakt mit den Lehrern 7

9 Elternabende sind wichtig, weil dort viele Informationen, die den Schulalltag betreffen, zur Sprache kommen. Die Lehrer geben einen Überblick über die Situation der Klasse und die wichtigsten Lerninhalte des laufenden Schuljahres. Bitte interessieren Sie sich und nehmen sich die Zeit, diese Elternabende zu besuchen! Sprechtage sind feste Termine, bei denen es in Einzelgesprächen ausschließlich um Ihr eigenes Kind geht. Mit größtmöglicher Offenheit sollten beide Eltern und Lehrkraft die Stärken und Schwächen des Kindes in den Blick nehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Unterstützung des Schülers verabreden. Nehmen Sie diese Termine unbedingt wahr! Klassenelternschaft Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse. Sie trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr. Aus den Reihen dieser Eltern werden Anfang der ersten und dritten Klasse ein Vorsitzender und ein Vertreter für zwei Jahre gewählt. Die Aufgabe der Elternvertreter besteht darin, zu den Elternabenden einzuladen, mit offenem Ohr für alle Eltern da zu sein und gegebenenfalls die Klassenlehrerin zu kontaktieren. Die Klassenelternschaft bespricht auf ihren Versammlungen Themen, die die gesamte Klasse betreffen und wählt drei Vertreter für die Klassen- und Zeugniskonferenz. Schulelternrat Der Schulelternrat ist die Interessenvertretung der Eltern aller Kinder, die unsere Schule besuchen. Er setzt sich aus den Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen. Der Schulelternrat wählt die Mitglieder des Schulvorstands. Der Schulelternrat freut sich über alle interessierten und engagierten Eltern sowie über Ideen, Beiträge, konstruktive Kritik, aktuelle Informationen und Feedback aus der Elternschaft. Der Schulvorstand 8

10 Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 erhielten die Schulen neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. Ihm gehören 4 Lehrer und 4 Elternvertreter an. Die Gesamtkonferenz Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten einer Schule (z.b. allgemeine Fragen des Unterrichts und der Erziehung, Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung). Den Vorsitz der Gesamtkonferenz übernimmt die Schulleitung oder deren Vertretung, weiterhin gehören alle Lehrkräfte, Mitarbeiter und Elternvertreter zum Gremium. Fachkonferenzen Für jedes Fach, das an unserer Schule unterrichtet wird, ist eine Fachkonferenz eingerichtet. Sie besteht aus den Lehrern, die das Fach unterrichten und aus stimmberechtigten Elternvertretern. Die Fachkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen. Dazu gehören u.a. Vorschläge für die Einführung von Schulbüchern, Festlegung des Arbeitsplanes, Leistungsbewertung. Unsere Schulordnung Damit an unserer Schule eine verbindliche Ordnung herrscht, haben alle Schüler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen diese Schulordnung erarbeitet. Uns ist es wichtig, dass sich alle daran halten. Allgemeine Regeln Wir nehmen Rücksicht aufeinander und gehen freundlich miteinander um. Wir helfen uns gegenseitig. Wir achten stets darauf, kein anderes Kind zu verletzen. Natürlich ärgern und beleidigen wir auch keine anderen Kinder. Die Toiletten sind kein Spielplatz. Wir achten darauf, dass sie nicht absichtlich beschmutzt und verstopft werden. Wir beachten die Stopp-Regel. 9

11 Müll gehört in die Mülleimer. Wir schieben Fahrräder auf dem Schulhof. Wir rennen nicht im Schulgebäude. Wir verlassen das Schulgelände nicht. Wir gehen sorgfältig mit allen Gegenständen und Materialien der Schule um. Verhalten in der Pause Wir schonen die Natur und reißen keine Büsche und Zweige ab. Wir spielen nicht an den Fahrrädern herum, auch nicht an den eigenen. In dem eingezäunten Schulgarten wird nicht gespielt und getobt. Wir werfen niemals mit Steinen, Schneebällen und Gegenständen und schlagen nicht mit Stöcken herum. Wir bitten die Aufsicht um Hilfe, wenn sich jemand verletzt hat oder wenn ein Ball auf die Straße oder das Dach fällt. Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch. Belehrung für Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte gemäß 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das IFSG vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. 10

12 Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. Wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, bitten wir Sie, immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Ernsthafte Krankheiten wären: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, ein Kopflausbefall dessen Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, eine infektiösen Gastroenteritis vor Vollendung des 6. Lebensjahres oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in GE besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem IFSG verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Diese bedeutet, dass Ihr 11

13 Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder auch Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im IFSG ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Maser, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.. 12

14 So unterstützen Sie den Schulalltag Ihres Kindes. Achten Sie bitte darauf, dass. Ihr Kind gefrühstückt hat und ausgeschlafen zur Schule kommt. Ihr Kind ein gesundes Pausenbrot und Getränk dabei hat. Ihr Kind die Möglichkeit hat, ungestört seine Hausaufgaben zu machen. Sie regelmäßig in die Postmappe schauen. die Arbeits- und Schulmaterialien Ihres Kindes vollständig und in Ordnung sind. Verbrauchsmaterial sollten Sie zu Hause vorrätig haben und es bei Bedarf ergänzen. Ihr Kind regelmäßig die Hausaufgaben anfertigt. Sie Ihr Kind bei Krankheit vor Schulbeginn abmelden. Ihr Kind an schulischen Veranstaltungen teilnehmen kann. mindestens ein Elternteil an Elternabenden und Elternsprechtagen teilnimmt. Und hier noch zwei weitere Anliegen: Es ist ganz wichtig, dass Sie der Klassenlehrerin Auffälligkeiten und Krankheiten ihres Kindes mitteilen (Vertraulichkeit ist sichergestellt). Es gibt viele Möglichkeiten an unserer Schule aktiv mitzuwirken. Sie bereichern durch ihre Mitarbeit das Schulleben! 13

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