Zu dem Vorschlag nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Grundsätzliche Bewertung

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1 Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V. BERLIN DEUTSCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND E.V. BERLIN-BONN VERBAND DEUTSCHER HYPOTHEKENBANKEN E.V. BERLIN Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses zum öffentlichen Konsultationsverfahren der Europäischen Zentralbank über Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems vom 11. Juni 2003 Die Europäische Zentralbank hat am 11. Juni 2003 im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens vorgeschlagen, den bislang auf zwei Kategorien beruhenden Sicherheitenrahmen schrittweise durch ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis zu ersetzen. Gerne nehmen wir als Zentraler Kreditausschuss die Möglichkeit wahr, zu den möglichen Änderungen des Sicherheitenrahmens des Eurosystems Stellung zu nehmen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist der Zusammenschluss der Zentralverbände der deutschen Kreditwirtschaft. Dies sind der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) für die Genossenschaftsbanken, der Bundesverband deutscher Banken (BdB) für die Privatbanken, der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) für die öffentlichen Banken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) für die Sparkassen-Finanzgruppe und der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) für die Hypothekenbanken. Insgesamt werden durch den Zentralen Kreditausschuss die Interessen von mehr als der insgesamt Kreditinstitute der Eurozone vertreten. Zu dem Vorschlag nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Grundsätzliche Bewertung Das Vorhaben der EZB, den Sicherheitenrahmen zu vereinheitlichen und so ein level playing field zwischen den Marktteilnehmern hin zu einem gemeinsamen europäischen Finanzmarkt zu schaffen, wird vom ZKA grundsätzlich begrüßt. Bei der Vereinheitlichung des Sicherheitenrahmens sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass globale Trends an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren zu einem wesentlich erhöhten Sicherheitenbedarf im Marktumfeld der Banken und Sparkassen geführt haben. Es ist zu erwarten, dass dieser Bedarf künftig weiter ansteigen wird. Daher sollten die als Sicherheiten zugelassenen Finanzaktiva deutlich breiter gefasst sein als die bisherigen Kategorie-1-Sicherheiten. Neben einer Übernahme der wichtigsten

2 - 2 - Kategorie-2-Sicherheiten in den einheitlichen Sicherheitenrahmen sollte dies durch die Aufnahme weiterer, bislang nicht zugelassener Finanzaktiva erreicht werden. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen sollten drei Prinzipien beachtet werden: 1. Die Ausgestaltung des Sicherheitenrahmens muss wettbewerbsneutral sein. Dies bedeutet eine Gleichstellung aller Geschäftspartner und keine Diskriminierung einzelner Arten von Sicherheiten. Ebenso wenig darf es länderspezifische Sonderregelungen, wie sie bspw. bei TARGET vereinbart wurden, geben. 2. Die Verfahren sollten so schlank und effizient wie möglich gestaltet sein. Etwaige Neuregelungen müssen möglichst kostenneutral umgesetzt werden. 3. Der Sicherheitenrahmen sollte transparent sein. Die Geschäftspartner sollten vor Einlieferung der Sicherheiten wissen, welche Finanzaktiva in welcher Höhe akzeptiert werden. 2. Zu den Fragen im Einzelnen Frage 1: Wäre nach Ansicht der Geschäftspartner eine Umstellung vom gegenwärtigen Zwei- Kategoriensystem auf ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis sinnvoll? Das Ziel der EZB, durch eine Vereinheitlichung des Sicherheitenrahmens einheitliche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Währungsraum zu schaffen, wird von der deutschen Kreditwirtschaft begrüßt. Das zu schaffende einheitliche Sicherheitenverzeichnis sollte aus einer breiten Klasse von Finanzaktiva bestehen und verwaltungstechnisch einfache und effiziente Verfahrensabläufe gewährleisten. Frage 2: Sollte dieses Verzeichnis mehr Sicherheiten beinhalten als das derzeitige Kategorie- 1-Verzeichnis? Dürfte sich die Verfügbarkeit von Sicherheiten in Zukunft erhöhen oder verringern? Wie denken die Geschäftspartner über mögliche zusätzliche Kategorien refinanzierungsfähiger Sicherheiten? Aufgrund des sich trendmäßig erhöhenden Bedarfs an Sicherheiten sollte ein harmonisiertes Sicherheitenverzeichnis in jedem Fall mehr Finanzaktiva umfassen als die jetzigen Kategorie-1-Sicherheiten. Neben Kreditforderungen und anderen Sicherheiten, die momentan in der Kategorie 2 erfasst sind, sollte der Sicherheitenrahmen um weitere Aktiva ergänzt werden (siehe hierzu Frage 13). Hierbei spielen vor allem die mit den jeweiligen

3 - 3 - Finanzaktiva verbundenen Volumina eine entscheidende Rolle. Für Deutschland ergibt insbesondere ein erhöhter Bedarf an Sicherheiten durch die Einführung eines neuen Wertpapierabwicklungssystems der Clearstream Banking AG zum November Frage 3: Sind die Geschäftspartner generell daran interessiert, Kreditforderung als Sicherheiten einzusetzen (insbesondere in Ländern, wo dies derzeit nicht möglich ist)? Kreditforderungen sollten auf jeden Fall in den zu schaffenden einheitlichen europäischen Sicherheitenrahmen übernommen werden. Dies gilt auch zu gleichen Bedingungen wie bisher für den Handelswechsel. Gleichzeitig sollte die Nutzung von Kreditforderungen als Sicherheiten durch einfache und effiziente Verfahren attraktiver gestaltet werden. Unter diesen Bedingungen würde die Nutzung der Kreditforderungen als Sicherheiten deutlich zunehmen und ihrer Bedeutung im Portfolio der Kreditinstitute besser entsprechen. Wesentlich ist dabei, dass die dafür notwendigen europaweiten Standards (Mindestlaufzeit und betrag, Kriterien für Kreditnehmer) einheitlich sind. Ebenso sollten die Zulassungskriterien und Prüfungsverfahren für alle Geschäftspartner nachvollziehbar sein. Die Nutzung der Kreditforderungen als Sicherheiten sollte durch folgende Maßnahmen gefördert werden: - Die Nutzung eines standardisierten Ratingverfahrens, entsprechend der Basel-II- Regularien würde aufwändige Einzelprüfungen durch die jeweilige Zentralbank entbehrlich machen. - Analog zu den am ABS-Markt (Asset Backed Securities) gängigen Besicherungskonzepten sollte die Möglichkeit zur Abtretung diversifizierter Forderungsportfolios geschaffen und damit gegebenenfalls auch auf die (offene) Einzelzession und eine maximale Restlaufzeit verzichtet werden. - Es sollten auch Kredite auf Fremdwährungen, zumindest in US-Dollar, als Sicherheiten zugelassen werden. - Ebenfalls sollten Kredite mit Staatsgarantien, z.b. Exportkreditgarantien (wie die Hermesdeckung in Deutschland) in das Sicherheitenverzeichnis einbezogen werden. - Schließlich sollten auch Kredite an die öffentliche Hand in den Sicherheitenrahmen aufgenommen werden.

4 - 4 - Frage 4: Ist nach Ansicht der Geschäftspartner mit Sitz in den Ländern, in welchen diese Sicherheiten derzeit zugelassen sind, zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, wenn diese Sicherheiten aus dem Verzeichnis der refinanzierungsfähigen Sicherheiten gestrichen würden? Welcher Zeitrahmen wäre Ihrer Meinung nach für die schrittweise Abschaffung dieser Sicherheiten angemessen? Eine Herausnahme der Kreditforderungen aus dem Sicherheitenrahmen würde das Volumen an refinanzierungsfähigen Aktiva verkleinern und damit sofort und insbesondere zukünftig zu erheblichen Nachteilen für deutsche Kreditinstitute führen. Die momentan geringe Ausnutzung der Verpfändung von Kreditforderungen ist auf den hohen bürokratischen Aufwand bei der Sicherheitenstellung zurückzuführen. Eine Abschaffung dieser Sicherheiten wird daher auch vor dem Hintergrund der harten Wettbewerbssituation in Deutschland und den damit verbundenen Notwendigkeiten zur Bilanzstrukturierung strikt abgelehnt. Frage 5: Sind die Geschäftspartner für die Refinanzierungsfähigkeit im gesamten Eurosystem bereit, zumindest teilweise für die dem Eurosystem entstehenden Kosten aufzukommen, indem sie eine Gebühr für Kreditforderungen entrichten? Welche Kalkulationsbasis würden Sie für eine solche für angemessen halten? Die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Erfüllung einer der grundlegenden Aufgaben des Eurosystems (Liquiditätssteuerung) lehnt der ZKA entschieden ab. Die Erhebung von Gebühren für einzelne Sicherheiten würde darüber hinaus zwischen den Sicherheiten diskriminieren und die Verwendungsneutralität zwischen den einzelnen notenbankfähigen Finanzaktiva in Frage stellen. Damit würde das Grundprinzip der Wettbewerbsneutralität des Sicherheitenrahmens missachtet. Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Anforderungen aus Basel II zur Darstellung interner Rating-Modelle die Kreditinstitute bereits erheblich belasten. Ein vorrangiges Ziel bei der Harmonisierung des Sicherheitenrahmens im Eurosystem sollte die effizientere Gestaltung der Verfahren zur Sicherheitenstellung sein. Im Bereich der Kreditforderungen sollte dabei eine deutliche Verringerung des administrativen Aufwands erreicht werden. Durch die zunehmende Akzeptanz der IRB-Ansätze (siehe auch Frage 6), die auch aufsichtsrechtlich testiert werden, sollte der Kreditprüfungsprozess

5 - 5 - zwischen dem einreichenden Kreditinstitut und dem Eurosystem künftig deutlich einfacher gestaltet werden können. Eine Verringerung des administrativen Aufwands würde die Nutzung der Kreditforderungen als Sicherheiten spürbar fördern. Auch auf Seiten der Zentralbanken, die bereits heute Kreditforderungen als Sicherheiten akzeptieren, würde dadurch der Arbeitsaufwand und damit auch die Kosten erheblich reduziert werden. Frage 6: Verfügen die Geschäftspartner bereits über Bonitätsanalyseverfahren nach dem IRB-Ansatz oder planen sie für die nahe Zukunft den Einsatz dieser Verfahren, mit denen sie auch Kreditforderungen einstufen könnten? Sind Sie bereit, die Informationen über ihre interne Bonitätseinstufung oder ihr internes Rating auch den Zentralbanken des Eurosystems zur Verfügung zu stellen? Sollten derartige Informationen nur unter Auflagen verwendet werden können? Die Sparkassen-Finanzgruppe und die genossenschaftliche Bankengruppe sowie die meisten übrigen Institute haben inzwischen ein Basel-II-fähiges Ratingsystem für Kreditforderungen entwickelt. Diese internen Ratingsysteme werden den zuständigen Aufsichtsbehörden im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses zur Genehmigung vorgelegt werden. Dabei kommt der Deutschen Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion vor allem die Rolle zu, über ihre Hauptverwaltungen die Art und Weise der Implementierung und Anwendung des Systems in den einzelnen Instituten zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erhalten die Aufsichtsbehörden und damit auch das Eurosystem sämtliche relevanten Informationen. Das interne Ratingergebnis der Institute sollte vom Eurosystem streng vertraulich und anonymisiert behandelt werden. Frage 7: Was wäre ein angemessener Mindestbetrag für einzelne Kreditforderungen, damit sie als Sicherheiten zugelassen werden könnten? Welche Höchst- oder Mindestlaufzeiten halten die Gesprächspartner für angemessen? Worauf gründen sich derartige Präferenzen? Die betrags- und laufzeitbezogenen Anforderungen an Kreditforderungen, die als Sicherheiten zugelassen werden, sollten daran gemessen werden, ob sie den Instituten eine einfache Handhabung ermöglichen und das zur Stellung von Sicherheiten vorhandene Volumen von Finanzaktiva nicht unnötig begrenzen. Der ZKA hält einen Mindestbetrag von Euro für angemessen. Werden bei der Bonitätseinschätzung der Kredite die bankinternen Ratingverfahren zugrunde gelegt, so kann auf die Festsetzung eines Mindestbe-

6 - 6 - trags verzichtet werden. Möglichkeiten, die bisherige Mindestlaufzeit von einem Monat zu verringern, sollten genutzt werden. Auf die Festlegung einer Höchstlaufzeit sollte verzichtet werden, um eine Benachteiligung lang laufender Kreditforderungen bei der Sicherheitenstellung zu vermeiden. Frage 8: Sind die Geschäftspartner generell daran interessiert, Aktien als Sicherheiten einzusetzen (insbesondere in Ländern, wo dies derzeit noch nicht möglich ist)? Eine Einbeziehung von Aktien in den einheitlichen Sicherheitenrahmen ist zu befürworten, da so die Flexibilität bei der Verwendung von Sicherheiten weiter erhöht wird. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass andere Kategorie-2-Sicherheiten ihre Refinanzierungsfähigkeit verlieren. Bei einer Einbeziehung von Aktien in den einheitlichen Sicherheitenrahmen sollten allerdings nicht nur die Handelsbestände der Banken berücksichtigt werden können, sondern auch deren Anlagebestände. Es ist kein Grund ersichtlich, warum in dieser Hinsicht bei Aktien anders verfahren werden sollte als bei anderen Wertpapieren. Bei einem Verzicht auf die Berücksichtigung der Anlagebestände würde sich die Dynamik im Handelsbestand einer Bank auch im Sicherheitenbestand bei der EZB widerspiegeln und somit zu höheren Transaktionskosten führen. Frage 9: Ist nach Ansicht der Geschäftspartner mit Sitz in den Ländern, in welchen diese Sicherheiten derzeit zugelassen sind zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, wenn diese Sicherheiten aus dem Verzeichnis der refinanzierungsfähigen Sicherheiten gestrichen würden? Wie viel Zeit würde für eine schrittweise Abschaffung dieser Sicherheiten benötigt? Da in Deutschland Aktien derzeit nicht zugelassen sind, verzichtet der ZKA auf eine Antwort.

7 - 7 - Frage 10: Sind die Geschäftspartner generell an der Verwendung von anderen marktfähigen Kategorie-2-Sicherheiten interessiert? An der Verwendung anderer marktfähiger Finanzinstrumente besteht großes Interesse (siehe hierzu im Einzelnen Frage 13). Frage 11: Sind die Geschäftspartner generell daran interessiert, Euroschuldtitel als Sicherheit zu verwenden, die von Emittenten mit Sitz in einem G-10-Land außerhalb des EWR gegeben wurden und im Eurogebiet hinterlegt sind? Die Möglichkeit, zusätzlich Euroschuldtitel von Emittenten mit Sitz in einem G-10-Land außerhalb des EWR, die im Eurogebiet hinterlegt sind, als Sicherheiten verwenden zu können, wird vom ZKA ausdrücklich begrüßt, da dadurch das Volumen der verfügbaren Sicherheiten erhöht wird. Es sollte geprüft werden, ob darüber hinaus G-10-Schuldtitel, die nicht auf Euro lauten (insbesondere in US-Dollar, Schweizer Franken, britischen Pfund und japanischen Yen denominierte Titel), in den Sicherheitenrahmen einbezogen werden können. Frage 12: Welche Priorität räumen die Geschäftspartner den verschiedenen oben beschriebenen Sicherheitenkategorien jeweils ein? Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit der verschiedenen Finanzaktiva ist eine einheitliche Priorisierung für alle vom ZKA vertretenen Kreditinstitute nicht möglich. Generell ist bei der Ausgestaltung des einheitlichen Sicherheitenrahmens darauf zu achten, dass die Basis an refinanzierungsfähigen Finanzaktiva breit abgegrenzt ist. Unter den o.g. Sicherheiten hält der ZKA eine Einbeziehung von Kreditforderungen für unabdingbar. Wünschenswert ist zudem eine Einbeziehung der in Frage 13 genannten weiteren Finanzaktiva.

8 - 8 - Frage 13: Möchten die Geschäftspartner weitere Arten von Sicherheiten aufführen, deren Refinanzierungsfähigkeit für sie von Bedeutung wäre? Im Zuge einer Verbreiterung des Volumens refinanzierungsfähiger Sicherheiten sollten neben Kreditforderungen und Aktien die folgenden Aktiva in den einheitlichen Sicherheitenkatalog einbezogen werden, um eine ungerechtfertigte Diskriminierung einzelner Vermögenswerte bei der Sicherheitenstellung zu vermeiden: - Schuldscheindarlehen (Banken und Nichtbanken) - nicht an einer Börse notierte Commercial Papers - Termingeldforderungen (Banken und Nichtbanken) - Investmentfondsanteile - Certificates of Deposit - Sparbriefe (Namensschuldverschreibungen). Im Rahmen der Umstellung ist sicherzustellen, dass bestehende Benachteiligungen einzelner Finanzaktiva beseitigt werden. So müssen in einem einheitlichen Sicherheitenverzeichnis, z. B. ungeratete Bankschuldverschreibungen, die nicht die Kriterien der OGAW- Richtlinie, Art. 22, Abs. 4 erfüllen, wie Kreditforderungen behandelt und nach Durchlaufen des internen Ratingsprozesses als Sicherheiten grundsätzlich akzeptiert werden. Bei der Zulassung weiterer Arten von Sicherheiten ist darauf zu achten, dass alle zugelassenen Sicherheiten gleich behandelt werden. Dies bezieht sich unter anderem auf die Berücksichtigung externer Ratings. Da einige der bereits zugelassenen und der möglicherweise hinzukommenden Sicherheiten über kein externes Rating verfügen, sollte auch bei Sicherheiten, die über ein externes Rating verfügen, die Bonitätsbeurteilung durch die Notenbanken im Vordergrund stehen. So wird vermieden, dass z. B. Aktien als Sicherheiten anerkannt werden, während weitaus sicherere Bankschuldverschreibungen mit einem niedrigen Investment-Grade-Rating nicht akzeptiert werden. In jedem Fall müssen die Kriterien für die Notenbankfähigkeit für alle Geschäftspartner klar erkenntlich sein. Frage 14: Werden die bestehenden Verfahren für die Verbreitung von Informationen über die refinanzierungsfähigen Sicherheiten als zufrieden stellend angesehen? Das von der EZB bereit gestellte Onlinetool bei Wertpapieren hat sich aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft bewährt. Die Transparenz der Verfahren, mit denen das Eurosys-

9 - 9 - tem die Refinanzierungsfähigkeit von marktfähigen Finanzinstrumenten und Kreditforderungen beurteilt, wird allerdings als noch nicht zufrieden stellend angesehen. Sowohl die Anforderungen, die das Eurosystem an externe Ratings stellt, damit Wertpapiere als bonitätsmäßig einwandfrei eingestuft werden, als auch das Verfahren der internen Bonitätsprüfung der Notenbank bei Wirtschaftskrediten sind für Externe nicht nachvollziehbar. In Zukunft sollte das Eurosystem daher sicherstellen, dass die Bonitätseinstufung bei allen Sicherheiten für die Kreditinstitute verifizierbar ist. Den Banken sollte jederzeit der Zugang zu den entsprechenden Daten (von den Arten beleihbarer Sicherheiten über deren Emittenten und Währungen bis hin zu den zugehörigen Beleihungsgrenzen) in ihrer jeweils aktuellen Ausprägung möglich sein. Dazu gehört auch ein Vermerk zur voraussichtlichen Geltungsdauer der veröffentlichten Angaben. Nur auf dieser Basis können die Sicherheitenbestände einer Bank kontinuierlich und effizient gesteuert werden. Um eine tagesaktuelle Veröffentlichung zu ermöglichen, bietet sich das Internet als Publikationsmedium an. Die Spitzenverbände der nationalen und europäischen Kreditwirtschaft sollten frühzeitig auf Publikationen aufmerksam gemacht werden.

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