Teilhabegeld für Hörbehinderte? am im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
|
|
- Frieder Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1
2 2 Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für alle behinderten Menschen in unserer Gehörlosengemeinschaft umgangssprachlich bzw. veraltet als Gehörlosengeld bezeichnet
3 3 Teilhabegeld als vorauszahlende personenzentrierte Hilfe zur besseren Umsetzung der UN-BRK neben der bisherigen Sozialleistung nach SGB und BGG als Mittel der Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX und XII) so weit wie möglich unabhängig vom Einsatz eigenen Einkommen u. Vermögen
4 4 Planung vorhanden? - I Der Bundesrat hat am 22. März 2013 (Drucksache 282/12 B) auf Antrag Bayerns vom 15. Mai 2012 (Drucksache 282/12) eine Initiative zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung verabschiedet Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind dann künftig nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in einem eigenständigen Gesetz geregelt
5 5 Planung vorhanden? - II Teilhabegeld als Teil des Bundesleistungsgesetzes (auch genannt als Gesetz zur Sozialen Teilhabe ) Entwurf solches Gesetzes am 4. Mai 2011 vom Forum behinderter Juristinnen u. Juristen (FbJJ)
6 6 56a Teilhabegeld - I Die Höhe des Grundbetrages: 50 für erheblich beeinträchtigte Menschen (GdB: 1-50) 80 für schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 51-70) 100 für besonders schwer beeinträchtigte Menschen (GdB: 71-99) 120 für schwerstbeeinträchtigte Menschen (GdB: 100)
7 7 56a Teilhabegeld - II Dazu die Höhe des Zusatzbetrages wegen der Mehrbedarfe: 150 bei einer schweren Hörschädigung 300 bei einer Gehörlosigkeit 150 bei einer schweren Sehschädigung 600 bei Blindheit 900 bei Taubblindheit
8 8 56a Teilhabegeld - III Weitere Zusatzbeträge-Gruppen: 150 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I 350 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II 550 bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III 650 bei Härtefall-Anerkennung ( 36 [4] SGB XI) 150 bei Beschäftigten in einer Werkstatt (WfBM) 150 bei Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Bedarf für Verständigung in leichter Sprache
9 9 Bedingungen Die Grund- und Zusatzbeträge werden nebeneinander geleistet Bei Anspruch auf mehrere Zusatzbeträge wird der höchste Zusatzbetrag unvermindert geleistet, die weiteren Beträge in Höhe von 50% der jeweiligen Beträge Das Teilhabegeld insgesamt beträgt monatlich nicht mehr als 1.000,00
10 10 Teilhabegeld wofür? Nachteilausgleich und Mehraufwendungen im Leben behinderter Menschen Beispiele??? Speziell für hörbehinderte Menschen Beispiele???
11 11 Die Höhe des Teilhabegeldes??? Genügt vom Entwurf her die Höhe des Teilhabegeldes für hörbehinderte Menschen (250 bis 420 mtl.)? Wenn ja, dann könnt ihr ruhig schlafen!
12 12 Falls nein, dann wie??? Taskforce und Kreativgruppen bilden Teilhabegeld-Warenkorb klar machen (wissenschaftlich) Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Hörbehindertenverbänden/-vereinen Politische Bewegung (Infos, Medien, Treffs und Foren) deutschlandweit monatliche Partys in der Stadtmitte
13 13 Bei Nein große Demonstration! - I Sinn der monatlichen Partys ist der Öffentlichkeit zu sagen: Deutsche Gebärdensprache als Wahlunterrichtsfach für Hörende in Primär- und Sekundärschulen in Anlehnung an das Prinzip der Chancengleichheit mit anderen Fremdsprachen
14 14 Bei Nein große Demonstration! - II Ziel ist die bunte friedliche Gebärdensprachbewegung: Gebärdensprache als wertschätzende Sprache in der inklusiven Gesellschafft programmatische Verwirklichung der UN-BRK (Art.21 e / Art.24 b und e / Art.30 Abs.4) schnelle Umsetzung mit dem Bundesleistungsgesetz
15 15 Bei Nein große Demonstration! - III f ü r alle!
16
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrGebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme
1 Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme Münchner KoFo am 15.01.2013 um 19 Uhr (Einlass 18 Uhr) im Saal des Gehörlosenzentrum, Lohengrinstr. 11 Referent: Thomas Wartenberg Moderator:
MehrFbJJ Forum behinderter Juristinnen und Juristen
Forum behinderter Juristinnen und Juristen Gesetz zur sozialen Teilhabe Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen Stand: 3. Mai 2013 FbJJ c/o Horst Frehe Am Dammacker 7 28201 Bremen horst.frehe@kabelmail.de
MehrRedemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!
Das Bundesteilhabegesetz Nichts über uns ohne uns!! Vortrag beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.v. am 14.10.2014 Manuela Krosta Was plant die Regierung, was wollen wir? Was steht im Koalitionsvertrag?
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrInfoblatt zum Hess. Landesblindengeldgesetz
Infoblatt zum Hess. Landesblindengeldgesetz Was ist Blindengeld? Blindengeld nach dem Hess. Landesblindengeldgesetz ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband
MehrHessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit
Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit 2018 2022 1 Ist-Situation Teilhabe Arbeit - 19.000 Menschen sind in WfbM tätig - davon ca. 1.200 Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsstellen - Kombi-BiB
MehrAmbulante Hilfen im Spiegel bisheriger Leistungsgesetze und des geplanten Teilhabegesetzes
Ambulante Hilfen im Alltag e.v. Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik 27. Februar 2015 Ambulante Hilfen im Spiegel bisheriger Leistungsgesetze und des geplanten Teilhabegesetzes Hilfen BRK Art.
Mehr17. Wahlperiode Drucksache 17/ zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes
17. Wahlperiode 14.06.2016 Drucksache 17/11941 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes A) Problem Das Bayerische Blindengeldgesetz muss an den ab 1. Januar 2017
MehrInput zur Veranstaltung der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik am
Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227 74335 Fax 030 227 76337 E-Mail:
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen
MehrDie Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick
19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden Erkner, 11. Mai 2015 Die Leistungen für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Sachstand und Ausblick Die politische Verabredung: Der Koalitionsvertrag
MehrZuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrBudget für Arbeit in Rheinland-Pfalz
Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz DVfR-Kongress am in Berlin Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Folie 1 RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
MehrEselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
Mehrzum Entwurf des Berichts für die ASMK zu einem Bundesleistungsgesetz (Stand 16. September 2013)
Bundesverband - ISL e.v. Krantorweg 1 D 13503 Berlin Tel.: 030 4057-1409 Fax: 030 4057-3685 email: sarnade@isl-ev.de ISL e.v. * Krantorweg 1 * 13503 Berlin Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in
MehrTOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 8. Sitzung am 12. März 2015 Arbeitspapier zu TOP 3 Sitzungsvorbereitung TOP 3 - Gegenfinanzierung von Leistungsverbesserungen 1. Sachverhalt In der konstituierenden Sitzung
MehrDie Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrNeuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz. Lösungen im SGB VIII
Neuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz und Inklusive Lösungen im SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Würzburg, 20.11.2015 Gliederung 1. Der Plan des SGB VIII
MehrSoziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen
Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen Gliederung 1. Kurze Vorstellung des VdK 2. Kleine Rente - große Probleme 3. Teilhabe und Nachteilsausgleiche durch Schwerbehinderung und Merkzeichen 4. Gesetzliche
MehrDie Antworten von DIE LINKE
27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben
MehrAusgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
Fachtag Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege am 25.04.2018 Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Sicht der kommunalen Träger Ulrich Allmendinger, KVJS 1 Inhalt 1. Gesetzliche
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Prof. Dr. Ursula Rust Fachbereich Rechtswissenschaft Das Bundesteilhabegesetz Ein Überblick über seine sozialrechtlichen Regelungen Das Bundesteilhabegesetz Informationsveranstaltung der Senatorin für
MehrDAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN
DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch
MehrDeutscher Gehörlosen-Bund e.v. Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland
Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland Berlin, 03.09.2013 Pressemitteilung 12/2013 Presserklärung zum Gesetzesentwurf zur Sozialen Teilhabe Teilhabegeld
MehrBundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK im BTHG
Bundesratsanträge aus Bremen zur stärkeren Akzentuierung der Ziele der UN-BRK BTHG Fundstelle Gesetzentwurf Thema Antragsinhalt Bundesratsverfahren Antwort der Bundesregierung Integrationsamt Das Integrationsamt
MehrDas Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick
Das Pflegestärkungsgesetz I Das Wichtigste im Überblick Inhaltsübersicht Erhöhung der Pflegesach- und Pflegegeldleistungen Flexibilisierung der Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de II Gesellschaft
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Erfolge, Misserfolge und Aktuelles
Das Bundesteilhabegesetz Erfolge, Misserfolge und Aktuelles Constantin Grosch Aktivist Politiker Kreistag Hameln-Pyrmont Muskeldystrophie Neuere Geschichte März 2013 Bundesratsbeschluss: Entschließung
MehrSKM. Was ist ein persönliches Budget? Zollern
Persönliches Budget in der Praxis So möchte ich in Zukunft leben,! Eine Anleitung für behinderte Menschen und Ihre ehrenamtlichen BetreuerInnen (BudgetassistentInnen) Was ist ein persönliches Budget? Das
MehrWohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND
MehrAntworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2013 von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v.
Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2013 von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1. Wahlrecht Wie stehen Sie zu dem Wahlrechtsausschluss? Wir sind auch
MehrLeistungstyp T-E-WfbM. Zusätzliche Leistungstypen (nachrichtlich) der Einrichtung. Spitzenverband / Trägervereinigung. Status
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für körperlich, geistig und seelisch behinderte Erwachsene in Werkstätten Leistungstyp T-E-WfbM
MehrProf. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Wohnstättenleiterkonferenz NRW Die Wolfsburg/Mülheim 9. Mai 2011
Spannungsfeld Eingliederungshilfe und Pflege Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Wohnstättenleiterkonferenz NRW Die Wolfsburg/Mülheim 9. Mai 2011 Gliederung Einleitung Reformvorstellungen zur Eingliederungshilfe
MehrDie Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe Stefan Sandor, Geschäftstelle der Beauftragten (GB) Zwei wichtige Voraussetzungen: Vorliegen einer wesentlichen Behinderung, 53 Abs. 1 SGB XII 2 SGB IX Es liegt eine
MehrStand und Perspektiven der Gesetzgebung und der politischen Diskussion zur Pflege von Menschen mit Behinderung in Sachsen
Stand und Perspektiven der Gesetzgebung und der politischen Diskussion zur Pflege von Menschen mit Behinderung in Sachsen 1 Gliederung und II. Perspektiven der Gesetzgebung III. politische Diskussion 1.
MehrBremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10.
Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10. Januar 2013 Landespflegegeldgesetz Zum 11.04.2016 aktuellste verfügbare
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrForum behinderter Juristinnen und Juristen
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für Menschen mit Behinderungen? (Veranstaltung am 17. Februar 2014 in Berlin) Entwurf eines Gesetzes zur sozialen
MehrBerufliche Bildung und Arbeit als Grundrechte
Berufliche Bildung und Arbeit als Grundrechte Andrea Hennig, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Tagung Zeit für Arbeit der BAG UB Kassel, den 12.12.2017 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz
MehrTOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung Einführung Bundesteilhabegeld, Blinden- und Gehörlosengeld
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 4. Sitzung am 19. November 2014 Arbeitspapier zu TOP 3 Stand: 10. Dezember 2014 - final TOP 3 Pauschale Geldleistung als mögliche Leistungsform der Fachleistung / Prüfung
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrHilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen
MehrTOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff 1. Sachverhalt
MehrBehinderung, gleich Sozialhilfe? Was wäre. Herzlich Willkommen! Unser Thema heute, wenn?
Behinderung, gleich Sozialhilfe? Was wäre Herzlich Willkommen! Unser Thema heute, wenn? Behinderung gleich Sozialhilfe Wie viele Behinderungsarten gibt es in den Werkstätten? Behinderung = Sozialhilfe?
MehrMerkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum
Merkblatt Inklusion (Stand: 01.01.2016) Unter Inklusion versteht die Aktion Mensch, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben kann und zwar von
MehrGrundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,
Mehr1. Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 6 wird der neuen Entgeltgruppe
Anlage 3 I. Erzieherinnen und Erzieher 1. Das Tätigkeitsmerkmal der S 6 wird der neuen S 8a mit folgenden Tabellenwerten zugeordnet: S 8a 2.460,00 2.700,00 2.890,00 3.070,00 3.245,00 3.427,50 2. Das Tätigkeitsmerkmal
MehrSH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand:
MehrGESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/236 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes A. Problem und Ziel Am 16. Dezember
MehrPersönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1.
Persönliches Budget Ein Angebot wie sauer Bier! Caritasverband 1 Caritasverband 2 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) Konferenz der obersten Landessozialbehörden
Mehrsind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.
Jutta Pagel-Steidl sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. sind erwachsene Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, mit Grundsicherung (SGB
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrWerkstattlohn woher kommt das Geld?
Werkstattlohn woher kommt das Geld? Thomas Stengel 1 1. Einleitung 2. Löhne der Werkstattmitarbeiter 3. Einflussfaktoren auf die Löhne 4. Vergleich 5. Ergebnis Thomas Stengel 2 Thomas Stengel 1 1. Einleitung
MehrLandeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 5/2014
Landeswohlfahrtsverband Hessen Anlage 4 zum Rundschreiben 201 Nr. 5/2014 Langfristige Wohnheimbetreuung, sonstiges Einkommen und WfbM-Arbeitseinkommen, Einkommen übersteigt die Einkommensgrenze Herr D.
MehrMinisterium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
192 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 28. Teurer Kurswechsel beim Landesblindengeld Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Erhöhung des Landesblindengeldes ist willkürlich.
MehrFragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe
Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen soll bis zum 19.3.2012 an die Universität Siegen, ZPE,
MehrWorkshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin
Workshop Abgrenzung Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XII- SGB XI) 12. bis 14. April 2015 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB, Berlin Rechtsanwältin Ruth Coester, BeB 1 Gliederung des Vortrags 1.
MehrKlangschalentherapie oder Arbeit?
Klangschalentherapie oder Arbeit? Kritische Würdigung von Förder-, Therapie- und Arbeitsangeboten für Menschen, die als 'nicht werkstattfähig' bezeichnet werden Schwere und mehrfache Behinderung ist gekennzeichnet
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4356 19. Wahlperiode 23.10.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom 16.10.09 und Antwort des Senats Betr.:
MehrTEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG
NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG Dr. Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/901 26.01.2017 Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Blindenund Gehörlosengeld
MehrLeistungsübersichten: Änderungen ab 2017
Pflegegrade und monatliche Budgets für Sachleistung und Pflegegeld ab Pflegegrad Sachleistung, monatliches Budget Geldleistung, monatliches Budget 1* - * - * 2 689 Euro 316 3 1.298 Euro 545 4 728 5 1.995
MehrErläuterungen zur Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst
Erläuterungen zur Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 22. Juni 2015 sieht verschiedene Instrumente bzw.
MehrDas Bundesteilhabegesetz umsetzen!
Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien
MehrMenschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft
Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft Epilepsie Herz- Kreislauferkrankung Seelische Erschöpfung Krebserkrankung 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen Suchterkrankungen Beeinträchtigung im
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrTeilhabe- und Gesamtplan Niedersachsen
Name, Vorname:, Geburtsdatum: Az.: Eine Teilhabeplankonferz wurde nicht durchgeführt, weiter mit Ergebnis durchgeführt Eine Gesamtplankonferz wurde nicht durchgeführt, weiter mit Ergebnis durchgeführt
MehrTagung Andere Anbieter. Das Bundesteilhabegesetz Erste Konturen mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben
Tagung Andere Anbieter Das Bundesteilhabegesetz Erste Konturen mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben Horst Frehe Staatsrat für Soziales a.d. Diskussion um Soziale Teilhabe Ablauf der Diskussion 2004
MehrInhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II
2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?
MehrJutta Pagel-Steidl. 3. Dezember
Jutta Pagel-Steidl www.lv-koerperbehinderte-bw.de 3. Dezember 2016 1 Anspruch besteht weiter - Behinderung ist vor dem 25. Lj eingetreten und - Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten Grundbedarf:
MehrInhalt. Behinderung und Schwerbehinderung. Antrag auf Schwerbehinderung
Inhalt Behinderung und Schwerbehinderung... 1 Antrag auf Schwerbehinderung... 1 Nachteilsausgleiche... 2 Eintragbare Merkzeichen... 2 Erhebliche Gehbehinderung G... 2 ag außergewöhnliche Gehbehinderung...
MehrWie Arbeit seelische Gesundheit fördert Stabilisierung für Menschen mit seelischer Behinderung in einer WfbM
Arbeitswelt(en) und psychosoziale Gesundheit Handlungsfelder für Soziale Arbeit Wie Arbeit seelische Gesundheit fördert Stabilisierung für Menschen mit seelischer Behinderung in einer WfbM Arbeitswelt(en)
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Die WfbM im BTHG Arbeitshilfe zu den Änderungen in den Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen Heft 84 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler,
MehrPersönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad
Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches
MehrUnterschriftenaktion:
Unterschriftenaktion: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrRückantwort zur Mitglieder-Umfrage 2/2013
(Absender) Bundesarbeitsgemeinschaft der Auskunft erteilt: überörtlichen Träger der Sozialhilfe Herr/Frau 48133 Münster Tel.: Fax: E-Mail: bag@lwl.org E-Mail: Fax: 0251/591-714901 Rückantwort zur Mitglieder-Umfrage
MehrForum D. Forum behinderter Juristinnen und Juristen legt Vorschlag für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor
Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 11/2011 22.11.2011 Forum behinderter Juristinnen und Juristen legt Vorschlag für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor Von Ricarda Langer,
MehrDas persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers
Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Teilhabe statt Fürsorge Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Freiheit statt Bevormundung Projekt Individuelle Wege in den Arbeitsmarkt
MehrAnhang A Gesetzliche Grundlagen
Anhang A Gesetzliche Grundlagen Inhalt 1. Barrierefreie Hochschule gesetzliche Grundlagen, Richtlinien und Empfehlungen 206 a. Grundgesetz (GG) 206 b. Hochschulrahmengesetz (HRG) 206 c. Landeshochschulgesetze
MehrSteuerung in Zeiten knapper Kassen
Steuerung in Zeiten knapper Kassen Lothar Flemming Landschaftsverband Rheinland Dezernat Soziales und Integration Produktbereiche soziale Leistungen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des LVR 2010
MehrMerkblatt (Stand: ) Mobilitätshilfe für schwerbehinderte Menschen
Bezirk Oberbayern Sozialverwaltung 80535 München Merkblatt (Stand: 01.01.2016) Mobilitätshilfe für schwerbehinderte Menschen Der Bezirk Oberbayern -Sozialhilfeverwaltung- gewährt schwerbehinderten Menschen,
MehrMaterialband zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen
Das Geschlechterverhältnis dieser Empfängergruppe wurde von 1995 22 durch ein Übergewicht der Männer bestimmt (vgl. Abbildung 5.14). Die größten Anteile dieser Hilfeempfänger konzentrieren sich auf die
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrBundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach
Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
MehrAus der Fürsorge zur echten Teilhabe. Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes
Aus der Fürsorge zur echten Teilhabe Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes Sozialpolitischer Fachtag der Caritas Suchthilfe e.v. 21. November 2014 in Berlin Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin
MehrIntegration im Regelkindergarten. Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz
Integration im Regelkindergarten Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz Was ist Integration? Der Begriff Integration kommt von lat. integer = unberührt, unversehrt, ganz und meint
MehrPflege und Rehabilitation
Pflege und Rehabilitation Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung von Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB IX Die Empfehlungen (DV 24/18) wurden am 26. Februar 2019 vom Präsidialausschuss
MehrÜbergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Workshop 4... Übergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Thomas Fonck Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte ggmbh, Köln Thomas Wittke Landschaftsverband Rheinland, Köln Fachbereich
MehrRechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum
1 Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum Autismus-Fachtagung des Regionalverbandes autismus Saarland e.v. und des Autismus-Therapie-Zentrums Saar ggmbh
MehrZweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13989 17.01.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose A Problem
Mehr