Schriftliche Kleine Anfrage
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Grundsicherung im Alter Presseberichten zufolge steigt der Anteil von Senioren, die arbeiten müssen, trotzdem sie eine Rente oder Pension beziehen. Für Menschen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, gibt es die sogenannte Grundsicherung im Alter. Sie soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt absichern. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern grundsätzlich nicht zurückgegriffen. Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde: 1. Wie viele Menschen beziehen in Hamburg Grundsicherung im Alter? (Bitte nach Alter, Geschlecht und, wenn möglich, nach Migrationshintergrund aufschlüsseln sowie nach Bezirken.) Die Anzahl der Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter in Hamburg ist in den Tabellen der Anlage 1 dargestellt. Das Merkmal Migrationshintergrund wird nicht erhoben; es kann deshalb lediglich eine Aufschlüsselung nach deutsch oder nicht deutsch vorgenommen werden. 2. Wie haben sich die Fallzahlen der Grundsicherung beziehungsweise Grundsicherung im Alter seit 2003 jährlich entwickelt? Die Fallzahlentwicklung der Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter in Hamburg ist in der Tabelle der Anlage 2 dargestellt. Es handelt sich jeweils um die Jahresdurchschnittswerte. 3. a. Wie hat sich die Zahl von Menschen mit einem Lebensalter von über 60 Jahren seit 2003 entwickelt und b. wie hoch ist der Anteil der Menschen, die Grundsicherung beziehen? Die Anzahl der Menschen mit einem Lebensalter von über 60 Jahren sowie der Anteil der entsprechenden Altersgruppe an den Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter ergeben sich aus der Tabelle der Anlage Sind dem Senat oder den zuständigen Behörden Gründe bekannt, die gehäuft zu einem Bezug von Grundsicherung im Alter führen? Wenn ja, welche? Wenn nein, bemüht sich der Senat hier um vertiefte Kenntnisse?
2 Drucksache 19/4356 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Ursachen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter ab 65 Jahren sind nach Einschätzung der zuständigen Behörde im Wesentlichen fehlende oder zu geringe Anwartschaften auf Rentenversicherungsleistungen. Insbesondere: - unstetige Erwerbsbiographien, hervorgerufen durch - wechselnde Beschäftigungsverhältnisse - Arbeitslosigkeit - Teilzeitbeschäftigung wegen Kindererziehung - mangelnde Vorsorge bei Selbstständigen durch - geringe Anzahl an Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk - steigende Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund, die das Rentenalter erreichen. Die Gründe für eine geringe Altersrente sind hier - Zuwanderung erst im Erwachsenenalter und damit kürzere Rentenbeitragszeiten, - geringe oder fehlende Qualifizierung und daraus resultierende Arbeitsverhältnisse mit geringerer Entlohnung - Letztlich dürfte auch eine Rolle spielen, dass bei nicht Deutschen für Kinder, die vor der Zuwanderung geboren wurden, keine Kindererziehungszeiten bei der Altersrente berücksichtigt werden (Quelle: Lebenslagenbericht der BSG aus 2008). 5. Wie hoch sind die Leistungen der Grundsicherungen (zum Beispiel für einen Ein-Personen-Haushalt)? 6. In einem Bereicht des Hamburger Abendblatts wurde von einer Rentnerin berichtet, die eine gesetzliche monatliche Rente in Höhe von 200 Euro bezieht. Welche finanziellen Unterstützungen könnten dieser Person nach Beantragung von Grundsicherungsleistungen grundsätzlich gewährt werden? Welche Menschen haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung? Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt ab. Anspruchsberechtigt ist, wer die gesetzliche Altersgrenze ( 41 Absatz 2 SGB XII) erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen notwendigen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Der anzuerkennende Bedarf für einen Ein-Personen-Haushalt setzt sich zusammen aus: - dem Regelsatz in Höhe von zurzeit 359 Euro monatlich, - den angemessenen Kosten der Unterkunft (die sich aus der Fachanweisung ergeben und auf die individuelle Lebenssituation abstellen), - gegebenenfalls Mehrbedarfen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 30 SGB XII, - den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nach 32 SGB XII. Dieser Bedarf wird dem Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Ansprüche von Rentnerinnen und Rentnern auf finanzielle Unterstützung ergeben sich aus der Differenz zwischen individuell zu errechnendem Bedarf unter Abzug des anzurechnenden Einkommens. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4356 Anlage 1 Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen am : m m w w deutsch nicht-deutsch deutsch nicht-deutsch Altona BSG, Amt G Bergedorf Eimsbüttel Sep 09 Hamburg-Mitte Hamburg-Nord Harburg Wandsbek, Fachamt EH* ) Wandsbek Summe: *) Fachamt Eingliederungshilfe Quelle: Datawarehouse Sozialhilfe, Geschäftsstatistik, Stichtag Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen am : 65 Jahre und Älter Summe m m w w deutsch nicht-deutsch deutsch nicht-deutsch Altona Bergedorf Eimsbüttel Sep 09 Hamburg-Mitte Hamburg-Nord Harburg Wandsbek, Fachamt EH* ) Wandsbek Summe: *) Fachamt Eingliederungshilfe Quelle: Datawarehouse Sozialhilfe, Geschäftsstatistik, Stichtag
4 Drucksache 19/4356 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 2 Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen (Mittelwerte der jeweiligen Jahre) in der ambulanten und stationären Grundsicherung seit 2003: Grundsicherung außerh. Einricht. Grundsicherung in Einrichtungen bis Sept Quelle: Datawarehouse Sozialhilfe, Geschäftsstatistik, Jahresdurchschnittswerte 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4356 Anlage 3 Darstellung der Anzahl der über 60-jährigen Empfängerinnen und Empfänger von ambulanten und stationären Grundsicherungsleistungen seit 2003 und ihres prozentualen Anteils an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersgruppe: Jahr Bevölkerung ab 60 J. GS außerhalb Einr. * ) Anteil % GS i.e. * * ) Anteil % ,5% ,4% ,7% ,4% ,1% ,4% ,4% ,4% ,6% ,4% ,9% ,4% 2009 bis Sept *) Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen **) Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen Quellen: Bevölkerungsdaten: Veröffentlichung des Statistikamts Nord, Melderegister am des Berichtsjahres Empfänger von Grundsicherung: Datawarehouse Sozialhilfe, Geschäftsstatistik, Hinweis: Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich jeweils um eine Stichtagsbetrachtung zum des entsprechenden Jahres. Die Anzahl der Hilfeempfänger wird demgegenüber stets als monatlicher Durchschnittswert des jeweiligen Jahres erfasst. Für 2009 liegen noch keine Bevölkerungsdaten vor. 5
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