Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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- Frank Raske
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1 Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2015 In der nachfolgenden Tabelle sind alle gemäß 128b bis d SGB XII zu erhebenden Merkmale und Merkmalsausprägungen einschließlich deren gesetzlicher Grundlage und evtl. Bemerkungen aufgeführt. Neuerungen gegenüber der aktuellen dezentralen und bis einschließlich zu erhebenden Jahresstatistik sind mit roter Schriftfarbe gekennzeichnet. Gesetzliche Grundlage Merkmale und Merkmalsausprägungen Bemerkungen 128b Persönliche Merkmale 128b Nr. 1 Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland Erfassung der Staatsangehörigkeit künftig als eigenständiges Merkmal. Erfassung anhand der Personengruppe (Schlüssel A). 128b Nr. 2 Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status 128b Nr. 3 Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung Erfassung des aufenthaltsrechtlichen Status künftig als eigenständiges Merkmal. Erfassung anhand der Personengruppe (Schlüssel A). Merkmalsausprägungen zur Art der Unterbringung: 1 = Wohnheime für Menschen mit Behinderungen mit Tagesstruktur 2= Wohnheime für Menschen mit Behinderungen ohne Tagesstruktur 3 = Wohnheime für Besucher von Bildungsstätten - Internate 4 = Pflegeheime nach dem SGB XI 5 = sonstige Wohnheime Statistisches Bundesamt, Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik der Empfänger von Grundsicherung ab 2015, Stand:
2 128b Nr. 4 Träger der Leistung 128b Nr. 5 Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung Erfassung für den gesamten Quartalszeitraum, bei beendeten Leistungen zusätzlich die Dauer der Leistungsgewährung. Gleichzeitige Erfassung der persönlichen Merkmale nach 128b Nr. 1 und b Nr. 6 Dauer des Leistungsbezugs in Monaten Die Erfassung der Dauer des Leistungsbezugs erfolgt durch Berechnung im Statistischen Bundesamt. 128b Nr. 7 Gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel Merkmalsausprägungen: 1 = Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 2 = Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII 3 = Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII 4 = Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 5 = Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII 6 = Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII 128c Art und Höhe der Bedarfe (ein Euro) 128c Nr. 1 Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und abweichende Regelsatzfestsetzung 128c Nr. 2 Mehrbedarfe nach Art und Höhe Statistisches Bundesamt, Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik der Empfänger von Grundsicherung ab 2015, Stand:
3 128c Nr. 3 einmalige Bedarfe nach Art und Höhe Separate Erfassung der einzelnen einmaligen Bedarfe. Erfassung der einmaligen Bedarfe als ein gemeinsames Merkmal. 128c Nr. 4 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach a) Beiträgen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, b) Beiträgen für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, c) Zusatzbeiträgen nach dem Fünften Buch, d) Beiträgen für eine private Krankenversicherung, e) Beiträgen für eine soziale Pflegeversicherung, f) Beiträgen für eine private Pflegeversicherung. 128c Nr. 5 Beiträge für die Vorsorge, getrennt nach a) Beiträgen für die Altersvorsorge, b) Aufwendungen für Sterbegeldversicherungen, 128c Nr. 6 Bedarfe für Bildung und Teilhabe, getrennt nach a) Schulausflügen, b) mehrtägigen Klassenfahrten, c) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, d) Schulbeförderung, e) Lernförderung, f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Separate Erfassung der einzelnen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Erfassung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als ein gemeinsames Merkmal. Separate Erfassung der einzelnen Beiträge für die Vorsorge. Erfassung der Beiträge für die Vorsorge als ein gemeinsames Merkmal. Erfassung für jeden Monat eines Quartals, gleichzeitige Erfassung der persönlichen Merkmale nach 128b Nr. 1 und c Nr. 7 Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft Statistisches Bundesamt, Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik der Empfänger von Grundsicherung ab 2015, Stand:
4 128c Nr. 8 Brutto- und Nettobedarf Die Erfassung des Brutto- und Nettobedarfs erfolgt ab Berichtsjahr 2015 durch Berechnung im Statistischen Bundesamt. 128c Nr. 9 Darlehen 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen (in Euro) 128d Nr. 1 Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 128d Nr. 2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 128d Nr. 3 Renten wegen Erwerbsminderung 128d Nr. 4 Versorgungsbezüge 128d Nr. 5 Renten aus betrieblicher Altersvorsorge 128d Nr. 6 Renten aus privater Vorsorge Bruttobedarf: Summe der einzelnen Bedarfe aus - Regelsatz - Mehrbedarfe - Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung - Beiträge für die Vorsorge - Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Nettobedarf: Summe der einzelnen Bedarfe (=Bruttobedarf) abzüglich der Summe der angerechneten Einkommen. Statistisches Bundesamt, Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik der Empfänger von Grundsicherung ab 2015, Stand:
5 128d Nr. 7 Vermögenseinkünfte bisher: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 128d Nr. 8 Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz 128d Nr. 9 Erwerbseinkommen 128d Nr. 10 übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners 128d Nr. 11 öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder 128d Nr. 12 sonstige Einkünfte. Statistisches Bundesamt, Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik der Empfänger von Grundsicherung ab 2015, Stand:
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