Persönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1.

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1 Persönliches Budget Ein Angebot wie sauer Bier! Caritasverband 1 Caritasverband 2

2 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) Konferenz der obersten Landessozialbehörden (KOLS) Arbeitsgruppe der BAG der überörtliche Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Arbeitsgruppe des Bundesministerium s für Arbeit und Soziales (BMAS) Bisher sind nur Vermutungen über Ziele und Ergebnisse möglich. Zu erwarten sind jedoch Einsparvorschläge, wie sie aus dem Kommunalen Entlastungsgesetz (KEG) bekannt wurden. Die BAGüS legte unter dem Titel Der Behinderungsbegriff nach SGB IX und SGB XII und dessen Umsetzung in der Sozialhilfe eine Vorläufige Orientierungshilfe für die Feststellungen der Träger der Sozialhilfe zur Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB XII i. V. m. der Eingliederungshilfe-Verordnung (EHVO) mit Hinweisen zu Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen vom 25. Jan vor. Am 14. Febr folgen Eckpunkte der Vorstellungen der BAGüS zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Aspekten. Die anwesenden Vertreter(innen) der Fachverbände teilen mit, dass kein klares Ziel erkennbar ist. Aus dem BMAS kommt auch kein Signal, wo die Entwicklung hingehen soll. Man verweist immer noch auf den Koalitionsvertrag. Arbeitsgruppe beim Der Fachausschuss hat eine Arbeitsgruppe Teilhabe Deutschen Verein eingerichtet. Dort ist in mittlerweile sieben(!) Sitzungen der für öffentliche und Entwurf eines Papiers mit dem Titel Empfehlung des private Fürsorge Deutschen Vereins zur teilhabeorientierten (DV) Dr. Weiterentwicklung Franz Fink, Deutscher der Strukturen in der Eingliederungshilfe Caritasverband entstanden. 3 Teilhabe am Arbeitsleben Präsidium der BAG der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) Unter dem Titel Mut zur Zukunft wird im Präsidium der BAG:WfbM die Zukunft der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung diskutiert. Für einen großen Teil der Präsidiumsmitglieder und auch für die Mitglieder der BAG:WfbM geht es jedoch hauptsächlich um die Zukunft der Werkstatt für behinderte Menschen. Ziel der Diskussion ist die Festigung des Werkstattangebots unter weniger fest verankerten gesetzlichen Bestimmungen. Damit setzt sich der Vorstand der BAG:WfbM für das Prinzip der Personorientierung gegenüber der Institutionsorientierung ein. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der BAG der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) und BAG der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Mit dem Datum vom 22. Febr wird ein Papier veröffentlicht: Schnittstelle allgemeiner Arbeitsmarkt - Werkstatt für behinderte Menschen - Schwachstellen und Lösungsperspektiven aus der Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Aus dem Text sind zwei wesentliche Lösungswege erkennbar: Caritasverband 4

3 Sonderproblem der Reform der Pflegeversicherung: die Ausweitung des Pflegebedürf tigkeitsbegriffs Pflegeversicherung Parteien Alle Parteien beschäftigen sich mit der Reform der Pflegeversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, dass bis Ende des Jahres ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht sein wird. Arbeitsgruppe im Deutschen Caritasverband Arbeitsgruppe des DCV (trifft sich am 26. April 2007) Eine Arbeitsgruppe im DCV arbeitet schon seit über einem Jahr an einer Position zur Reform der Pflegeversicherung. Es wurde bald deutlich, dass auch in der Caritas keine Übereinstimmung über die Lösungsvorschläge zu bekommen ist. Caritasverband 5 Heimgesetz und/ oder Leistungserbringungsgesetz Verschiedene Länder haben Eckpunkte für ein Landesheimgesetz vorgelegt oder angekündigt. Obwohl im Zusammenhang mit der so genannten Föderalismusreform die unterschiedlichen Funktionen des Heimgesetzes unterschieden worden sind (ordnungsrechtlich begründeter staatlicher Schutz der pflegebedürftigen und besonders schutzbedürftigen Menschen; Qualitätssicherung; Verbraucherschutz) und man sich auf die ordnungsrechtliche Funktion beschränken wollte, sind die vorgelegten Eckpunkte wieder umfassend und nicht reduziert auf die ordnungsrechtlichen Fragen. Arbeitsgruppe beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge: Eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Rehabilitation und Teilhabe hat einen Entwurf vorgelegt mit dem Titel: Teilhabe sichern! - Selbstbestimmung, Verbraucherschutz und Qualitätssicherung beim Wohnen von Menschen mit Behinderungen - Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Anwendung und Weiterentwicklung des Heimrechts für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen. An dem Entwurf wird noch weitergearbeitet. Er soll in ca. zwei Monaten verabschiedet werden. Caritasverband 6

4 Caritasverband 7 Caritasverband 8

5 Caritasverband 9 Caritasverband 10

6 Caritasverband 11 Caritasverband 12

7 Caritasverband 13 Caritasverband 14

8 Caritasverband 15 Caritasverband 16

9 Eine Auswahl Caritasverband 17 Caritasverband 18

10 Caritasverband 19 Caritasverband 20

11 Caritasverband 21 Mensch mit Behinderung, Angehörige, rechtlicher Betreuer, Leistungserbringer, ehrenamtlich tätige Person/ Institution, Bürgerbeauftragter Ausgangspunkt: Bedarf erkennen und einen Anspruch formulieren. Ist der Zugang zu den kulturellen, sozialen und materiellen Ressourcen der Gesellschaft durch eine dauerhafte Behinderung (gemessen mit ICF) erheblich eingeschränkt? Mensch mit Behinderung/ rechtlicher Betreuer Caritasverband 22

12 Angehörige, Leistungserbringer, ehrenamtlich tätige Person/ Institution Offizielle umfassende Erfassung des Bedarfs Was braucht der Mensch mit Behinderung, damit die Beschränkung des Zugangs auf ein gesellschaftlich anerkanntes Maß nachhaltig verringert wird? Mensch mit Behinderung/ rechtlicher Betreuer und Leistungsträger als Vereinbarungspartner Caritasverband 23 Leistungsträger Bürgerbeauftragter Eigentliche Allokation: Anerkennung des Anspruchs und eine bestimmten Art und eines bestimmten Umfangs der Leistungen Welcher Leistungsträger ist zu welcher Leistung verpflichtet? Im Falle eines Persönlichen Budgets: Welchen Betrag erhält der Anspruchsberechtigte? Caritasverband 24

13 Angehörige, Leistungserbringer, ehrenamtlich tätige Person/ Institution Zielvereinbarung Was soll mit der (Geld- oder Sach-) Leistung bis wann erreicht werden? Mensch mit Behinderung/ rechtlicher Betreuer und Leistungsträger als Vereinbarungspartner Caritasverband 25 Angehörige, privat anwaltschaftlich tätige Person/ Institution Leistungserbringungsvertrag Welcher Leistungserbringer erbringt welche Leistungen? Mensch mit Behinderung/ rechtlicher Betreuer, Leistungserbringer Caritasverband 26

14 Mensch mit Behinderung, rechtlicher Betreuer, Angehörige, ehrenamtlich tätige Person/ Institution; Leistungserbringer, leistungsrechtliche Evaluation Sind die vereinbarten Ziele erreicht und welche Leistungen sind weiterhin erforderlich? Leistungsträger und Mensch mit Behinderung/ rechtlicher Betreuer als Vereinbarungspartner Caritasverband 27 Caritasverband 28

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