Berufliche Bildung und Arbeit als Grundrechte
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- Bertold Gerhardt
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1 Berufliche Bildung und Arbeit als Grundrechte Andrea Hennig, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Tagung Zeit für Arbeit der BAG UB Kassel, den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 1
2 Agenda Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in der (politischen) Öffentlichkeit Beruflichen Teilhabe für alle? eine Standortbestimmung Was ist zu tun? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 2
3 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 3
4 Wie sichtbar sind Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf? Wo entstehen Kontakte zu anderen Menschen? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 4
5 Denn die einen sind im Dunkeln und die andern sind im Licht und man siehet die im Lichte die im Dunkeln sieht man nicht. (Bertolt Brecht, Dreigroschenoper) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 5
6 Von inklusiven Entwicklungen profitieren vor allem Menschen mit geringeren Unterstützungsbedarfen. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 6
7 Initiative Inklusion zum Ausbau der beruflichen Orientierung andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM ( 60 SGB IX) Budget für Arbeit für Übergänge in 1. Arbeitsmarkt ( 61 SGB IX) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 7
8 Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE! Zugänge ermöglichen Mindestmaß abschaffen passende Rahmenbedingungen sicherstellen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 8
9 Personenzentriertes Verfahren zur Bedarfsermittlung Wie kann Mitsprache sichergestellt werden? (UK, Beobachtung, etc.) Wunsch- und Wahlrecht benötigt das Wissen um Alternativen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 9
10 Berufliche Orientierung & Ausbau von nachschulischen Angeboten Recht auf eine umfassende berufliche Orientierung für ALLE Kennenlernen verschiedener nachschulischer Angebote Ausbau von Angeboten Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 10
11 Qualität der Angebote bundesweit einheitliche Standards zur Qualitätsentwicklung mit wissenschaftliche Begleitung Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingungen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 11
12 Recht auf berufliche Bildung Identität Selbstwertgefühl Neigungen & Wünsche Berufliche Bildung in TaFö/ FuB Berufsbildungsbereich (BBB) der Werkstatt einfordern Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 12
13 Sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung Bindung aller sozialversicherungsrechtlicher Regelungen an die Person Erwerbsminderungsrente Unfallversicherung Arbeitsentgelt Bedingung: berufliche Teilhabe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 13
14 Psychosoziale Funktionen von Arbeit Aktivität und Kompetenz Zeitstrukturierung Kooperation und Kontakt Soziale Anerkennung Persönliche Identität konzeptionelle Weiterentwicklung bestehender Angebote Wir sind jemand durch Arbeit! soziale Kontaktfelder im Sozialraum (Sichtbarwerden des Personenkreises) Berufliche Bildung Partizipation ermöglichen (Beispiel) neue Ideen erfordern Mut und unkonventionelles Denken! (nach Jahoda) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 14
15 zusammenfassende Forderungen Rechtsanspruch auf berufliche Teilhabe und Tagesförderung personenzentriertes Verfahren zur Bedarfsermittlung umfassendere berufliche Orientierung Ausbau (nachschulischer) Teilhabeangebote bundesweit einheitliche Standards für Qualitätsentwicklung Abschaffung des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung ( 219 SGB IX n.f.) Ausbau und Nutzen beruflicher Bildungsangebote sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung der Personenkreise Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingungen konzeptionelle Weiterentwicklung von Angeboten der Tagesförderung und der WfbM Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 15
16 Forderungspapier der Lebenshilfe: zum Download bitte hier klicken Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 16
17 Filmkampagne mit Beispielen guter Praxis zu den Filmen bitte hier klicken Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 18
19 Bildnachweis Bilder Folien 3 13: Lebenshilfe/ David Maurer Folien 9 und 16: Axel Nordmeier, Reinbek Grafiken Folien 7 17: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 19
20 Arbeit möglich machen! Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Urteil des BSG v Danach ( ) ist eine Arbeitsleistung dann wirtschaftlich verwertbar, wenn ihr Ergebnis wirtschaftlichen Wert besitzt, sich also beispielweise als Ware oder Dienstleistung verkaufen lässt. Da jedoch ein Mindestmaß erforderlich ist, reicht jedes Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung aus. Es kommt somit nicht darauf an, ob Arbeits-, Sach-, und Personalaufwand und Arbeitsergebnis in einem wirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, ob der behinderte Mensch die Kosten seines Platzes in der Werkstatt oder einen bestimmten Teil dieser Kosten erwirtschaftet oder ob der behinderte Mensch ein Mindesteinkommen erzielt. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 20
21 Arbeit möglich machen! Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Urteil des BSG v Danach ( ) ist ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erwarten, wenn der behinderte Mensch an der Herstellung der von diesen Werkstätten vertriebenen Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit beteiligt wird. Eine solche Arbeitsleistung ist ausreichend, ohne dass es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis im Sinne betriebswirtschaftlicher Abwägung ankommt. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 21
22 Arbeit möglich machen! Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Gesetzliche Ausschlusskriterien Das Minimum vom Arbeitsleistung wird (kraft Gesetzes) folgenden Personen jedoch von vornherein aberkannt (vgl. 219 Abs. 2 SGB IX): Personen, bei denen trotz einer angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist Personen, bei denen durch einen sehr hohem Betreuungs- und Pflegeaufwand die Teilnahme am BBB nicht möglich ist Sonstige Umstände, die das Mindestmaß im Arbeitsbereich nicht zulassen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 22
Berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe
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